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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Bau- und Leistungsbeschreibung für den Neubau von 8 zweigeschossigen Doppelhäusern mit Dachgeschoss. Diese Ausschreibung beschreibt die kompletten Doppelhäuser. Vorbemerkung: Die Baubeschreibung beschreibt die wesentlichen Qualitätsmerkmale des Bauvorhabens. Die Ausführung erfolgt nach den anerkannten Regeln der Technik. Geringfügige Abweichungen von den technischen Einzelheiten und der Austausch in gleichwertige oder höherwertige Qualität bleiben vorbehalten. Bau- und Leistungsbeschreibung für den Neubau von 8 zweigeschossigen Doppelhäusern mit Dachgeschoss. Diese Ausschreibung beschreibt die kompletten Doppelhäuser. Vorbemerkung: Die Baubeschreibung beschreibt die wesentlichen Qualitätsmerkmale des Bauvorhabens. Die Ausführung erfolgt nach den anerkannten Regeln der Technik. Geringfügige Abweichungen von den technischen Einzelheiten und der Austausch in gleichwertige oder höherwertige Qualität bleiben vorbehalten.
Haustyp 3 + 5 wird als Doppelhaushälfte in massiver Bauweise mit einem Satteldach und einer Gaube mit Flachdach errichtet. Die Doppelhaushälfte verfügt über ein Erdgeschoss, ein Obergeschoss und ein Dachgeschoss.
Die lichten Raumhöhen im Erd- und Obergeschoss betragen 2,66 m und im Dachgeschoss zwischen 0,9/ 0,8 m und 2,39/ 2,46 m (OKFFB bis Unterkannte abgehängte Decke). Bei den angegebenen Maßen handelt es sich um Circa-Maße, da bautechnisch bedingte, leichte Abweichungen nicht ausgeschlossen werden können. Das Erdgeschoss ist mit einer Diele im Eingangsbereich, einem Gäste-WC mit Fenster, einem Hauswirtschaftsraum, einer Wohn-Ess-Küche, einem Abstellraum (unter der Treppe), einer Terrasse und einer halbgewendelten Stahlbetontreppe zum Obergeschoss ausgestattet. Im Obergeschoss befindet sich ein Tageslicht-Bad mit Fenster, drei Schlafzimmer, ein weiterer Abstellraum, eine Diele und eine halbgewendelte Stahlbetontreppe zum Dachgeschoss.
Das Dachgeschoss ist ausgebaut und es besteht die Möglichkeit Dachflächenfenster nachzurüsten.
Die Häuser wurden entsprechend den Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) gebaut, in der zum Zeitpunkt der Bauantragstellung gültigen Fassung.
Des Weiteren entsprechen die Häuser den Standards des KfW Effizienzhauses 55 (KfW 55 EE).
1 Erschließung
1.1 öffentliche Erschließung
Die öffentliche Erschließung der Grundstücke wird hergestellt mittels Anbindung an das öffentliche Straßen- und Wegenetz sowie an das Versorgungsnetz, so dass alle für den Betrieb der Häuser notwendigen Medien anliegen. Die Dimensionierung der Medien Strom, Wasser, Abwasser und Telefon / Internet werden mit den Versorgungsträgern abgestimmt und entsprechend heutigen Standards ausgeführt.
Je Doppelhaushälfte wird nahe der Grundstücksgrenze zur Straße ein Revisionsschacht für die Abwassereinleitung und eine Hausanschlusssäule für die Stromversorgung errichtet.
1.2 Private Erschließung
Die jeweiligen Anschlüsse werden in das Haus hineingeführt und entsprechend verzogen. Zähleinrichtungen Trinkwasser und Strom sind im Hauswirtschaftsraum vorhanden. Die Wärmeversorgung erfolgt über eine Luft-Wasser-Wärmepumpe.
2 Bauwerk/ Baukonstruktion
2.1 Fundamente
Die tragende Bodenplatte wird gemäß statischen Erfordernissen ausgeführt. Die Gebäude erhielten darunter zudem eine Frostschürze.
2.2 Bauwerksabdichtung
Die Abdichtung wird unter Berücksichtigung der vorhandenen Baugrundverhältnisse und den anerkannten Regeln der Technik umgesetzt.
2.3 Außenwände Erdgeschoss bis Dachgeschoss
Die Ausführung der Außenwände erfolgt in Massivbauweise aus Kalksandsteinmauerwerk und teils auch in Stahlbeton, nach den bauphysikalischen Erfordernissen unter Berücksichtigung der Statik sowie den Brand- und Schallschutzanforderungen.
2.4 Tragende Innenwände
Die Ausführung der tragenden Innenwände erfolgt analog zu den Außenwänden in Massivbauweise aus Kalksandsteinmauerwerk und teils auch in Stahlbeton, nach statischen Erfordernissen. Dazu gehören auch die Haustrennwände zwischen den Doppelhaushälften, die durch eine durchgehende, schalltechnisch entkoppelte Fuge die Häuser trennen.
2.5 Nichtragende Innenwände
Nichttragende Innenwände sowie Versorgungsschächte und Vorsatzschalen werden in Trockenbauweise unter Einhaltung der notwendigen bautechnischen und bauphysikalischen Anforderungen hergestellt.
2.6 Geschossdecken
Es wird eine massive Stahlbetondecke über dem Erdgeschoss und Obergeschoss nach statischer Notwendigkeit errichtet. Die Decke über dem Dachgeschoss wird in Trockenbauweise an der vorhandenen Dachkonstruktion aus Holz abgehängt und nach bauphysikalischen Anforderungen gedämmt und abgedichtet.
Bau- und Leistungsbeschreibung für den Neubau von 8 zweigeschossigen Doppelhäusern mit Dachgeschoss. Diese Ausschreibung beschreibt die kompletten Doppelhäuser. Vorbemerkung: Die Baubeschreibung beschreibt die wesentlichen Qualitätsmerkmale des Bauvorhabens. Die Ausführung erfolgt nach den anerkannten Regeln der Technik. Geringfügige Abweichungen von den technischen Einzelheiten und der Austausch in gleichwertige oder höherwertige Qualität bleiben vorbehalten.
Vorbemerkung Estricharbeiten gem. DIN 18353, DIN EN
18813, DIN 18560
Der Unterboden für die Bodenbeläge bildet schwimmender
Zementestrich auf einer gem. Wärmeschutznachweis
ausgewiesenen Trittschallwärmedämmung.
Im Bereich der Nassräume erfolgt die Abdichtung
mitttels Streichabdichtung, im Rahmen der
Fliesenlegerarbeiten.
Estrichflächen sind nach Meterriss, wenn nötig im
Verlegeplan auszuweisen, anzufertigen und somit den
Oberbelag in der Art, Dicke und Gesamtaufbau
(Trittschalldämmung, Wärmedämmung etc.) zu
repräsentieren. Die gesamtheitliche Fläche ist
ebenmäßig herzustellen, das heißt in der Qualität
erhöhter Anforderungen. Die Kosten für ggf.
erforderliche Abbindebeschleuniger sind mit abgegolten.
Da es ggf. zwischen einzelnen Räumen zum Einbau
unterschiedlicher Bodenbeläge kommt, sind die
Estrichhöhen so anzupassen, dass im fertigen Zustand,
d.h. nach Verlegung der Bodenbeläge unterschiedlicher
Stärken, ein flächenbündiger Übergang gewährleistet
ist.
Nach der Prüfung der Belagreife sind die Flächen in
Höhenabstimmung mit dem Fliesenleger und Estrichleger
zu belegen.
Vorbemerkung Estricharbeiten gem. DIN 18353, DIN EN
ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VORSCHRIFTEN (ZTV) ESTRICHARBEITEN DIN 18353
1. Sämtliche Bodeneinläufe oder andere den Estrich durchdringende Bauteile, insbesondere solche mit größeren Temperaturschwankungen sowie alle Stahlbauteile sind mit Ringfugen zu versehen, die in die jeweiligen Einheitspreise einzurechnen sind.
2. Vor Arbeitsbeginn sind die ausgeschriebenen Bereiche auszunivellieren, insbesondere im Hinblick auf nötige Gefälle zu Einläufen und Rinnen hin, notwendige Schwellenhöhen und ausreichende Estrichüberdeckungen z. B. über Rohren und Leitungen. Bei Unstimmigkeiten ist die Bauleitung sofort zu benachrichtigen.
3. Der Estrich muss in seiner Oberflächenstruktur so beschaffen sein, dass übliche Nutzbeläge ohne vorherige Spachtelung verlegt werden können.
4. Der PH-Wert des Estrichs darf 7 nicht unter und 10 nicht überschreiten.
5. Das Einschlitzen von Dehnungsfugen mit der Kelle in schwimmende Zementestriche in Innenbereichen von mehr als 40 m2 Fläche oder Kantenlängen von über 8 m ( was eher zutrifft) sowie an Türöffungen, ist in die Einzelpreise einzukalkulieren. Bei Außenestrichen halbieren sich diese Werte. Eventuell nötige Trennprofile sind in der Leistungsbeschreibung massenmäßig separat erfasst.
6. Bei Zementestrichen besser als Güteklasse CT30 sind die erforderlichen Eignungsprüfungen vom AN vorzunehmen bzw. vornehmen zu lassen und dem AG unaufgefordert zukommen zu lassen. Im Interesse des AN soll dies zeitnah geschehen, da bei Nichteinhaltung der Güte der AG einen Abbruch und Neuaufbau der betroffenen Bereiche.Brüche im Estrich z.B. durch Aufschüsselungen sind vom und zu Kosten des AN aufzufräsen, zu verklammern und mit geeigneter Epoxidharzmasse zu vergießen. Die Oberflächengüte muß dabei der des restlichen Estrichs entsprechen.
7. Bei Calciumsulfatestrichen hat der AN das Abschleifen einer beim Abbinden entstehenden Sinterschicht mittels einer mit wirksamer(!) Absaugung versehenen Schleifmaschine und Schleifpapier, Körnung 16, in den Einheitspreis einzukalkulieren. Bei dennoch übermäßigem Staubanfall hat er zudem den Raum allseitig auszusaugen.
8. Für die Ebenheitstoleranzen gilt, solange in den Einzelpositionen nicht anders angegeben, generell DIN 18202, Tabelle 3, Zeile 4.
9. Ausgeschriebene Trennfolien sind an den Rändern bis über die Randstreifen hochzuziehen. Die hierfür erforderlichen Mehrmenge gegenüber der Estrichfläche hat der AN über die Randstreifenposition, in Eigenregie, zu ermitteln und mit in den Einzelpreis einzukalkulieren.
10. Bei einem aus Wärmeschutzgründen kombinierten Verlegen von Trittschall- und Wärmedämmplatten ist die weichere Trittschalldämmplatte immer unten, d.h. unmittelbar auf dem Rohbetonboden zu verlegen.
11. Ist durch Rohrleitungen auf der Rohbetonoberfläche ein Höhenausgleich mit Dämmstoffen erforderlich, dann ist aus schallschutztechnischen Gründen die untere Dämmplattenlage aus den steiferen Wärmeplatten herzustellen, worauf die weichfedernden Trittschalldämmplatten vollflächig verlegt werden.
12. Die Randdämmstreifen sind bis in die Ecken zuführen und im Winkel stumpf gestoßen. Es ist nicht zulässig, die Ecken rund auszuführen.
13. Bauwerksfugen, Bewegungsfugen und Randfugen sind vor der Bauplanung festzulegen. Im Fugenplan sind die Art und Anordung der Fuge zu entnehmen. Die endgültige Lage der Fugen muss vor der Ausführung in Abstimmung mit den beteiligten Gewerken (Estrichleger, HLS-Fachplaner und Bodenleger) und dem Architekten vor Ort festgelegt werden.
14. Fugenprofile zum Schließen von Bewegungsfugen müssen vor allem biegesteif sein, die zu erwartenden Bewegungen und Kantenpressungen aufnehmen können und kraftschlüssig mit der Estrichschicht verbunden sein. Sie sind immer exakt gerade auszuführen. Um Schallbrücken zu vermeiden sollen die Profile bei schwimmenden Estrichkonstruktionen nicht auf die Rohbetondecke aufgesetzt werden, es sei denn, anderwertige Forderungen, wie z.B. hohe Lasteinwirkungen, stehen im Vordergrund.
15. Der frisch eingebrachte Zementestrich ist min. 3 Tage vor zu raschem Austrocknen und danach wenigstens 1 Woche vor schädlichen Einwirkungen, wie beispielsweise Wärme und Zugluft zu schützen. Dadurch soll das Schwinden und die Verformungen der Estrichplatte möglichst gering gehalten und die Rissbildungen weitgehend vermieden werden.
16. Beim Einbau und Nachbehandlung von dicken Zement-Verbundestriche ist das BEB Merkblatt "Hinweise zur Verlegung von dicken Zement-Verbundestrichen" Bundesverband Estriche und Belag e. V. Troisdorf zu beachten.
17. Die Ausführung von Bewegungs- oder Arbeitsfugen wird nicht vergütet und muss in die Einzelpositionen mit einkalkuliert werden.
ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VORSCHRIFTEN (ZTV) ESTRICHARBEITEN DIN 18353
01 Allgemeine Leistungen
01
Allgemeine Leistungen
01._._.0001 Baustelleneinrichtung Baustelleneinrichtung
nach Bedarf herstellen, während der gesamten Bauzeit
vorhalten und nach Beendigung der Arbeiten wieder
entfernen.
Einzukalkulieren ist die Bereitstellung und Lieferung
aller erforderlichen Geräte, Kleingeräte, Werkzeuge,
Rollrüstungen, Kabel und Kabeltrommeln, Hilfsmittel
aller Art und Zubehör wie Meißel, Schweißgeräte,
Trennscheiben etc. sowie deren Vor- und Unterhaltung
und spätere Abfuhr für die Dauer der Bauzeit des AN.
Wasser und elektr. Strom werden ohne Leitungsführung,
ab vorhandener Entnahmestelle, zur Verwendungsstelle,
für den Auftragnehmer, zur Verfügung gestellt.
Baurüstungen, wenn nicht gesondert ausgeschrieben,
werden bis auf eine Höhe von 3,00 m nicht gesondert
vergütet und sind mit einzukalkulieren.
Sollte der Einsatz eines Baukranes oder Bauaufzuges zur
Verwendung kommen, so sind diese Kosten ebenfalls in
die Baustelleneinrichtung mit einzukalkulieren. Eine
gesonderte Vergütung ist nicht vorgesehen.
Baustrom, Bauwasser und sanitäre Einrichtungen werden
vom AG als Umlage zur verfügung gestellt.
Die Baustelle besitzt keine Räumlichkeiten für
Aufenthaltsräume.
Wasch-, Umkleide- und Aufenthaltsräume sind nach Bedarf
aufzustellen und zu warten,
einschließlich Chemietoiletten.
Dazu gehört auch die Einholung von
Lagerungsgenehmigungen,
Strassenraumnutzungsgenehmigungen und sämtliche
Gebühren, die Sicherung der Baustelle mit Park-
verbots- und Warnschildern und ggf. die
Vorhaltung eines Bauwagens.
Für die Dauer der Bauzeit pauschal,
liefern, aufstellen für die Dauer der Bauzeit vorhalten
und warten, und nach Abschluss der Arbeiten vollständig
beräumen.
01._._.0001
Baustelleneinrichtung
1,00
psch
Vorbemerkung Stundenlohnarbeiten
Stundenlohnarbeiten dürfen nur nach ausdrücklicher
Aufforderung durch die Bauleitung ausgeführt werden.
Die Verrechnung erfolgt zu den Stundenvergütungen, die
der Ausbildungsvoraussetzung der jeweiligen Handwerker
für deren Einsatz entsprechen,
d.h. Leistungen, die durch Helfer erbracht werden
könnten, werden auch nur zu den Stundensätzen eines
Helfers vergütet.
Die folgenden Stundenlohnarbeiten sind in der
vorgesehenen Zahl der Stunden geschätzt und
unverbindlich.
Vergütet wird jeweils nur der tatsächlich am
Ausführungsort geleistete Zeitaufwand, d. h. An- und
Abfahrzeiten sowie die Fahrkosten werden nicht
berücksichtigt und sind in die Stundensätze
einzukalkulieren.
Die Kosten für den Einsatz von Kleingeräten, Maschinen
und Werkzeugen (einschließlich Zubehör und der
Verbrauch sowie Schärfen im normalen Rahmen) werden
nicht vergütet.
Eine Vergütung setzt voraus, daß diese Leistungen durch
die örtliche Bauleitung angeordnet sind und Rapporte
mit genauer Beschreibung der Leistung/Ort/Zeit und
Namensnennung der Ausführenden fristgerecht innerhalb
einer Woche vorgelegt werden.
Der Auftragnehmer hat entsprechend der erforderlichen
Qualifikation für die zu erbringende Leistung
abzurechnen.
Vorbemerkung Stundenlohnarbeiten
01._._.0002 Stundenlohn eines Facharbeiters, Stundenlohn eines Facharbeiters,
für zusätzlich erforderliche Arbeiten,
gesondert angewiesen durch die Bauleitung,
während normaler Arbeitszeiten.
01._._.0002
Stundenlohn eines Facharbeiters,
E
1,00
h
01._._.0003 Stundenlohn Helfer Stundenlohn Helfer
für zusätzlich erforderliche Arbeiten,
gesondert angewiesen durch die Bauleitung,
während normaler Arbeitszeiten.
01._._.0003
Stundenlohn Helfer
E
1,00
h
01._._.0004 Stundenlohn Auszubildender Stundenlohn Auszubildender
für zusätzlich erforderliche Arbeiten,
gesondert angewiesen durch die Bauleitung,
während normaler Arbeitszeiten.
01._._.0004
Stundenlohn Auszubildender
E
1,00
h
02 Zementestrich für 13 Doppelhäuser (1x Haustyp 3, 2x Haustyp 5, 10x Haustyp 8)
02
Zementestrich für 13 Doppelhäuser (1x Haustyp 3, 2x Haustyp 5, 10x Haustyp 8)
02._._.0001 Reinigung der Untergründe Reinigung der Untergründe,
durch bürsten und absaugen
des Untergrundes aus neuem Stahlbeton,
bzw. Stahlbeton mit Schweißbahnabdichtung,
Untergrund waagerecht,
als Untergrund für Dämmung und Estrich.
02._._.0001
Reinigung der Untergründe
2.603,00
m2
02._._.0002 Heizestrich CT-C25 F4, d= 60-70 mm, schwimm., waager. Heizestrich CT-C25 F4, d= 60-70 mm, schwimm., waager. als Heizestrich über Fußbodenheizsystem mit Tackersystem, Stärke des Heizystems 35 mm, Estrichstärke 65 mm bis Tackersystem, der in das Heizsystem laufende Estrich ist mit einzukalkulieren, als Zementestrich CT-C25 F4, gem. DIN 18560 T1 und 2, bestehend aus Portlandzement CEM I 32,5 R und Zuschlag gem. DIN 1045, bei Dicke < 50 mm Zuschlag 0/8, bei Dicke > 50 mm Zuschlag 0/16, Sieblinie jeweils im oberen Bereich zwischen A und B, Verlegung schwimmend, waagerecht, über Fußbodenheizung. Oberfläche gerieben und geglättet, als Maschinenglättung, in fertiger Arbeit. Der Estrich wird auf die bauseitig eingebaute Fußbodenheizungsverlegetackersystem mit eingelegten Heizrohren aufgebracht. Verlegetackersystemstärke ca. 35mm. Hierbei ist darauf zu achten, dass die Fußbodenheizungselemente nicht verschoben oder beschädigt werden. Einschließlich sämtlicher Fugenausbildungen, um Estrichrisse zu vermeiden, Ausführung gemäß Herstellervorschrift, herstellen. Einschließlich Anpassung und Einarbeitung an sämtlichen Wänden, Nischen, Einengungen und Türnischen. Rohrüberdeckung mind. 45 mm. Einschließlich Randstreifen10/140 mm, für schwimmenden Estrich, Randdämmstreifen aus geschlossenzelligem Schaumkunststoff liefern und verlegen, Dicke 10 mm, Höhe ca. 140 mm, für Estrichhöhen von 6,0 bis 7,5 cm. Die Randstreifen liefern und lückenlos an Wänden aus Mauerwerk, Gipskartontrockenbauplatten, Stahlträgern und Stahlwinkeloberflächen und Putz befestigen. Inklusive Scheinfugen in der Wohnfläche, wenn notwendig gem. DIN 18560-2.
02._._.0002
Heizestrich CT-C25 F4, d= 60-70 mm, schwimm., waager.
2.603,00
m2
02._._.0003 Zementestrich CT-C35 F5, d= 60 mm, schwimm., waager.1 Zementestrich CT-C35 F5, d= 60 mm, schwimm., waager.
einschließlich Trennlage und Randstreifen,
Stärke 60 mm.
Trennlage zwischen Estrich und Dämmschicht,
aus PE-Trennfolie, d>= 0,15 mm,
mind. 8 cm stoßüberlappt liefern und verlegen.
Nenndicke: >=0,15 mm
02._._.0003
Zementestrich CT-C35 F5, d= 60 mm, schwimm., waager.1
E
W
1,00
m2
02._._.0004 Mehrdicke Heizestrich CT-C25 F4, pro 5 mm Mehrdicke Heizestrich CT C25 F4, pro 5 mm Zulage zu Pos. 02.2 für je 5 mm Mehrdicke, nach Anweisung der Bauleitung
02._._.0004
Mehrdicke Heizestrich CT-C25 F4, pro 5 mm
E
1,00
m2
02._._.0005 Zulage für Gefälleestrich Zulage für Gefälleestrich
in den Feuchträumen,
Gefälle ca. 2 %,
der Duschbereiche,
in allen Größen, überwiegend
Einzelgröße ca. 0,8 x 1,00 bis 1,26 m
einschließlich sämtlicher Ausbildungen der Kehlen und
Grate.
02._._.0005
Zulage für Gefälleestrich
15,52
m2
02._._.0006 Zulage Estrichbeschleuniger - Belegreife 19 - 21 Tage zu Pos. 02.070 für die Einbindung eines Estrichadditivs
Fabrikat: Retanol EKA o. glw.
Belegreife: 19 - 21 Tage
02._._.0006
Zulage Estrichbeschleuniger - Belegreife 19 - 21 Tage
E
2.603,00
m2
02._._.0007 Anarbeitung an Estrichdurchdringungen Anarbeitung an Estrichdurchdringungen
und Rohrdurchführungen,
aller Dimensionen,
des Estriches und der Wärmedämmschichten.
Einzelgröße bis 1000 cm2,
für Linienduscheinläufe.
02._._.0007
Anarbeitung an Estrichdurchdringungen
32,00
St
02._._.0008 Aussparung für bodengleiche Duschtasse, Aussparung für bodengleiche Duschtasse,
im Estrichbereich herstellen,
Einzelgröße ca. 1,00 x 1,20 bis 1,10 x 1,70 m.
Nach der bauseitigen Montage der Duschtasse ist der
Estrich bündig an die Einbautasse, mit Spezialestrich,
anzuarbeiten.
02._._.0008
Aussparung für bodengleiche Duschtasse,
E
1,00
St
02._._.0009 Messstellenmarkierung Messstellenmarkierung, zur Markierung der Restfeuchte-Messstelle im Estrich
Viega 569082
3 Stück je Wohneinheit (1x EG, 1x OG, 1x DG).
02._._.0009
Messstellenmarkierung
48,00
02._._.0010 Randdämmstreifen 150 mm Randdämmsteifen an allen aufgehenden Bauteilen
anbringen nach Angaben des Herstellers.
Eigenschaften
Höhe 150 mm, Dicke 10 mm
angebotenes Produkt
02._._.0010
Randdämmstreifen 150 mm
P
1,00
psch
03 Unterdämmung
03
Unterdämmung
03._._.0001 Unterdämmung EPS 040 DEO 50 mm KAN-therm EPS 040 DEO dm
Wärmedämmung aus
expandiertem Polystyrol gem. EN 13163
und DIN 4108 FCKW frei
Baustoffklasse B1 gem.DIN 4102,
Wärmeleitfähigkeitsgruppe: WLG 040
Wärmedurchgangskoeffizient: 4,0 W/Km²
Verkehrslast: 100 kN/m²
Dicke: 50 mm ohne Trittschallschutz
Typ: EPS 040 DEO dm
Der Einbau der Dämmstoffe erfolgt gemäß
den Anforderungen der DIN EN 1264, liefern und montieren, inkl. zementgebundener Schüttung.
03._._.0001
Unterdämmung EPS 040 DEO 50 mm
1.596,00
03._._.0002 Unterdämmung EPS 040 DEO 160 mm KAN-therm EPS 040 DEO dm
Wärmedämmung aus
expandiertem Polystyrol gem. EN 13163
und DIN 4108 FCKW frei
Baustoffklasse B1 gem.DIN 4102,
Wärmeleitfähigkeitsgruppe: WLG 040
Wärmedurchgangskoeffizient: 4,0 W/Km²
Verkehrslast: 100 kN/m²
Dicke: 160 mm ohne Trittschallschutz
Typ: EPS 040 DEO dm
Der Einbau der Dämmstoffe erfolgt gemäß
den Anforderungen der DIN EN 1264, liefern und montieren, inkl. zementgebundener Schüttung.
03._._.0002
Unterdämmung EPS 040 DEO 160 mm
1.007,00