07. Estricharbeiten
Fraunhoferstraße 25/26, Berlin-Charlottenburg Sanierung Hinterhaus 1.BA Bauhaupt
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Anlass der Ausschreibung: Das studierendenWERK BERLIN (A.d.ö.R) beabsichtigt das Hinterhaus im Studierendenwohnheim in der Fraunhoferstraße 25/26, Berlin-Charlottenburg zu sanieren. Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen die Rohbau-, Putz- und Es... Anlass der Ausschreibung: Das studierendenWERK BERLIN (A.d.ö.R) beabsichtigt das Hinterhaus im Studierendenwohnheim in der Fraunhoferstraße 25/26, Berlin-Charlottenburg zu sanieren. Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen die Rohbau-, Putz- und Estricharbeiten für den 1. Bauabschnitt. Die andere Gebäudehälfte des Hinterhauses, das in einem 2. Bauabschnitt saniert werden soll, ist voll bewohnt. Das Vorderhaus des Wohnheims ist ebenfalls voll bewohnt. Die Abrissarbeiten nichttragender Innenwände, Bodenbeläge, Estrichen, Vorsatzschalen und der Ausbau von Schadstoffen wurde bereits im Vorfeld abgeschlossen. Das Hinterhaus ist über eine Durchfahrt durch das Vorderhaus zum 1. Innenhof zugänglich, auf dem auch die Baustelleneinrichtung mittels Bauzaun abgegrenzt ist. Der hintere Innenhof steht aufgrund der Grün- und Spielflächen nicht für eine Baustelleneinrichtung zur Verfügung. Die nachfolgenden Hinweise und Beschreibungen sind bei der Ausführung der Arbeiten und bei der Kalkulation der Einheitspreise zu beachten und werden Bestandteil der zusätzlichen Vertragsbedingungen!: 1. Hinweise zur Kalkulation von Einheitspreisen: Grundlagen der Ausführung sind die aktuell geltende VOB, DIN-Vorschriften, Technischen Richtlinien, Allgemeinen Regelungen für Bauarbeiten jeder Art, behördliche Anforderungen. Der AN plant eigenverantwortlich seinen baustelleninternen Arbeitsablauf. Hieraus folgernd sind alle eventuellen bauablaufbedingten Aufwendungen für Hebezeuge, Mobilkraneinsätze, Bauzwischenzustände, Provisorien, Unterstützungen, Tragrüstungen (mit Ausnahme von Traggerüsten der Klasse B nach DIN EN 12812) etc. integraler Leistungsbestandteil des AN und werden nicht gesondert vergütet, soweit nicht in Leistungspositionen ausdrücklich abweichend beschrieben. Vor Beginn der Arbeiten sind vom AN die Gefährdungsbeurteilung unaufgefordert der Bauleitung und dem SiGeKo zu übergeben. Mit der Bauleitung ist vorab ebenfalls der Bauablauf und die Vorgehensweisen beim Herstellen von Durchbrüchen abzustimmen. Die ausgeschriebenen neuen Durchbrüche insbesondere durch Wände müssen nach den Vorgaben der Statik und unter Begutachtung des Prüfstatikers erfolgen. Für die Abnahme und Freigabe des Prüfstatikers ist daher mit kurzzeitigen Unterbrechungen in der Bausausführung einzelner Leistungen zu rechnen. Dies ist in den Einheitspreisen einzukalkulieren und wird nicht gesondert vergütet. Der AN prüft vor Beginn von Durchbruchsarbeiten unaufgefordert und eigenverantwortlich (soweit erforderlich): - erfolgte Medienfreischaltung, - Baustelleneinrichtung, insbesondere mit der erforderlichen Anzahl von Containerstellplätzen und Containern zur sortenreinen Trennung, - Emission in Bezug auf u. a. Anforderungen nach BImschG und deren Vermeidung, Angrenzende Bauteile und Verkehrswege sind in ausreichender Form durch den AN für die gesamte Dauer der Arbeiten zu schützen. Das Hinterhaus ist über eine Tordurchfahrt erreichbar ist. Die Durchfahrt misst eine Höhe von max. 4,0 m und eine Breite von max. 3,0 m. Stellplätze für Container sind nur beschränkt im hinteren Bereich der Zufahrt möglich (max. 2 St. 10 m³ Container oder mehrere kleinere). Ein Verbindungsgang zwischen Vorder- und Hinterhaus beschränkt die Zufahrt zum Innenhof mit der BE auf eine lichte Durchfahrtshöhe von 3,0 m (Durchfahrtsbreite 6,0 m). Die sich darunter befindliche Tiefgarage ist auf eine Belastung der Tiefgaragendecke von max. 2 t pro m² beschränkt. In der BE stehen pro AN ein PKW-Stellplatz zur Verfügung. Diese Zwangspunkte resp. beschränkten Zugänge und Flächen sind bei der Kalkulation der Einheitspreise zu berücksichtigen und werden nicht gesondert vergütet. Während der Bauarbeiten darf die Durchfahrt und Zufahrt zu den hinteren Gebäuden und Nachbargrundstücken nicht durch parkende Fahrzeuge, Maschinen, Container und anderen Gegenständen verstellt oder über mehrere Stunden eingeschränkt werden. Eine geplante Einschränkung ist vorab der Bauleitung anzuzeigen. Materialtransporte können auf den vorhandenen PKW-Stellplätzen zwischengelagert und müssen dann zügig abtransportiert werden. Für das Abholen von Material in größeren Containern können in Eigenverantwortung und -kosten auch Parkplätze im öffentlichen Straßenraum zeitweise gesperrt werden. Die Kosten und Organisation verbleiben beim AN. Eine Sondernutzungserlaubnis ist vorhanden. Das Abrissgut ist per Hand aus dem Gebäude zu tragen und muss auch draußen zu den Containern per Hand vertragen werden. An der Fassadenseite zum vorderen Innenhof ist ein Fassadengerüst mit einem Bau- und Personenaufzug gestellt. Über diesen kann das Abrissgut nach unten befördert werden. Die maximale Lauflänge innerhalb der Etagen bis zum Bauaufzug beträgt ca. 28 m. Die Nutzung erfolgt über je 1 bodentiefes Fenster pro Etage. Die Lauflänge vom Gebäudeausgang zu möglichen Containerstandorten auf dem Innenhof beträgt bis zu 35 m (resp. 45 m bis zur öffentlichen Straße). Der erhöhte Transportaufwand innerhalb des Gebäudes ist in der Kalkulation zu berücksichtigen und wird nicht gesondert vergütet. Die Bereitstellung von Containern ist Bestandteil der Einheitspreise und wird nicht separat vergütet. Der Aufzug im Gebäude darf nicht für Materialtransporte genutzt werden, da dieser zu klein ist! Es ist zu beachten, dass während der Arbeiten auch andere Gewerke) den Bauaufzug nutzen. Mögliche sich daraus ergebene Verzögerungen werden nicht gesondert vergütet und müssen mit einkalkuliert werden. Baustellenbeleuchtung im Allgemeinen und evtl. zusätzlich notwendige Arbeitsplatzbeleuchtungen resp. Beleuchtung in den Wohnungen sind durch den AN zu stellen, die Kosten sind bei der Kalkulation zu berücksichtigen und werden nicht gesondert vergütet. 2. Organisation der Arbeiten: Sonn- und Feiertagsarbeit ist unzulässig. Samstagsarbeit gilt als vereinbart, ist aber vorab mit dem Auftraggeber abzustimmen. Ein ggf. erhöhter Aufwand ist in die Einheitspreise (EP) einzukalkulieren. Arbeiten sind im Normalfall nicht vor 08:00 Uhr zu beginnen und bis maximal 18:00 Uhr zulässig. Bauarbeiten mit extrem starker Lärmbildung (Stemm-, Schneide-, Schleif- und Bohrarbeiten) sind grundsätzlich nur im Zeitfenster Montag bis Freitag, 09:00 bis 16:00 Uhr, zulässig. Die Baumaßnahmen (speziell erhöhte Lärm- und Staubbelästigungen) sind in Abstimmung mit der Bauleitung durchzuführen. Grundsätzlich ist die Beschränkung der Lärmbelästigung durch Bauarbeiten auf das notwendige Maß angezeigt. Die umliegenden Flächen sind bis auf die Straßen von PKW und LKW nicht bzw. eingeschränkt befahrbar. Transporte von Hand sind erforderlich - Transportweg bis zur öffentlichen Straße ca. 45 m. Es stehen keine Privatparkplätze zur Verfügung. Eine Baustelleneinrichtung im Hof ist während der Bauausführungen möglich. Die o.g. Hinweise sind zu beachten. Rauchmelder, Sicherheitsbeleuchtung und Fluchtwegeleuchten sind im Gebäude nicht vorhanden. Die Treppen und Flure sind ausreichend zu schützen und sauberzuhalten. Alle Zugänge zum Gebäude sind jederzeit von Materialien und Baugeräten freizuhalten. Die Benutzung von Toiletten im Kellergeschoss des Vorderhauses durch Bauarbeiter ist gestattet. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des AN sind darauf hinzuweisen, dass die auszuführenden Arbeiten mit großer Sorgfalt und unter Schonung und Schutz der vorhandenen resp. verbleibenden Bausubstanz und Einhaltung der Arbeitschutzvorgaben durchzuführen sind. Werden durch die Bauarbeiten andere Bereiche des Geländes in Mitleidenschaft gezogen (z.B. Verschmutzung von Wegeflächen) oder entstehen Schäden an der vorhandenen Bausubstanz, sind diese Schäden unverzüglich der Bauleitung zu melden und nach Rücksprache ggf. kurzfristig zu beheben. Die Kosten trägt der Verursacher. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass es bei der Ausführung seiner Leistungen zu keinen erhöhten Behinderungen des Straßen- und Fußgängerverkehrs kommt. Die Bauleitung des Auftragnehmers hat sich während der Bauausführung vor Ort mit der örtlichen Bauleitung abzustimmen, ohne das Mehrkosten zu Lasten desAuftraggebers oder dessen Vertreter entstehen. Auf der gesamten Baustelle innerhalb des Gebäudes besteht absolutes Rauchverbot !
Anlass der Ausschreibung: Das studierendenWERK BERLIN (A.d.ö.R) beabsichtigt das Hinterhaus im Studierendenwohnheim in der Fraunhoferstraße 25/26, Berlin-Charlottenburg zu sanieren. Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen die Rohbau-, Putz- und Es...
Estricharbeiten Estricharbeiten
Estricharbeiten
4 Estricharbeiten
4
Estricharbeiten
4. 1 Reinigen des Untergrundes Reinigen des Untergrundes Reinigung des Untergrundes von grober Verschmutzung anderer Gewerke einschl. Entsorgung. Ausführung nur nach Anweisung der örtlichen Bauleitung. Kleinflächen ab 2 m²
4. 1
Reinigen des Untergrundes
115,00
4. 2 Untergrundvorbereitung Kleinflächen Untergrundvorbereitung Kleinflächen Vorbereitung des Betonbodens durch Abkehren/Absaugen des Untergrundes und Aufbringen einer Grundierung zur Aufnahme eines Verbundestriches im Bereich von alten Bädern. Flächen ab ca. 1 m²
4. 2
Untergrundvorbereitung Kleinflächen
115,00
4. 3 Randdämmstreifen Randdämmstreifen Randdämmstreifen an allen aufgehenden Wand- und Pfeilerbereichen verlegen. Leistung einschließlich dem bündigen Abschneiden nach Trocknung des Estrichs.
4. 3
Randdämmstreifen
215,00
m
4. 4 Zement-Verbundestrich Kleinflächen Zement-Verbundestrich Kleinflächen Schnell-Zementestrich als Verbundestrich, verlegt in Kleinflächen ab ca. 1 m², Estrich glatt abgezogen, Oberfläche für Einbau von Platten- und Bodenbelägen geeignet, herstellen. Estrichdicke: i.M. 60 mm Belegreife: 24 Stunden Begehreife: 6 Stunden Flächen ab ca. 1 m²
4. 4
Zement-Verbundestrich Kleinflächen
115,00
4. 5 Untergrundvorbereitung, Schleifen Untergrundvorbereitung, Schleifen Untergrundvorbereitung von Beton-/Estrichoberflächen nach dem Abtragen von alten Fliesenbelägen durch Schleifen. Leistungsbestandteile - Untergrundprüfung auf Eignung, Ebenheit und Haftzugfestigkeit - Schleifen/Fräsen - Entsorgung des abgetragenen Materials nach AVV-Schlüssel - Reinigung durch Nasssauger Zweck: Haftverbund Vorleistung (baus.): Betondecke/Estrich Folgeleistung: Höhenausgleich
4. 5
Untergrundvorbereitung, Schleifen
90,00
4. 6 Nivellierausgleich, bis 5mm Nivellierausgleich, bis 5mm Ausgleichs- bzw. Nivelliermasse als selbstverlaufende Spezialzementmasse. Leistungsbestandteile - Haftgrund nach Systemerfordernis - Ausgleichs- bzw. Nivelliermasse Zweck: Toleranzausgleich Vorleistung: Betonflächen, mech. abgetragen Ausgleichsstärke: bis 5 mm, i. M. 4 mm
4. 6
Nivellierausgleich, bis 5mm
60,00
4. 7 Nivellierausgleich,6-10mm Nivellierausgleich,6-10mm Ausgleichs- bzw. Nivelliermasse als selbstverlaufende Spezialzementmasse. Leistungsbestandteile - Haftgrund nach Systemerfordernis - Ausgleichs- bzw. Nivelliermasse Zweck: Toleranzausgleich Vorleistung: Betonflächen, mech. abgetragen Ausgleichsstärke: bis 6-10 mm, i. M. 8 mm
4. 7
Nivellierausgleich,6-10mm
30,00
4. 8 Nivellierausgleich,11-20mm Nivellierausgleich,11-20mm Ausgleichs- bzw. Nivelliermasse als selbstverlaufende Spezialzementmasse. Leistungsbestandteile - Haftgrund nach Systemerfordernis - Ausgleichs- bzw. Nivelliermasse Zweck: Toleranzausgleich Vorleistung: Betonflächen, mech. abgetragen Ausgleichsstärke: bis 11-20 mm, i. M. 15 mm
4. 8
Nivellierausgleich,11-20mm
10,00
Sonstiges Sonstiges
Sonstiges
5 Sonstiges
5
Sonstiges
Stundenlohnarbeiten werden nach Stundenverrechnungssätzen, in denen Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Sozialkassenbeiträge, Vermögenswirksame Leistungen und Gewinn enthalten sind, vergütet. Zuschläge für Mehr-, Nacht-, Sonntag... Stundenlohnarbeiten werden nach Stundenverrechnungssätzen, in denen Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Sozialkassenbeiträge, Vermögenswirksame Leistungen und Gewinn enthalten sind, vergütet. Zuschläge für Mehr-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit sowie Erschwerniszuschläge sind nicht in die Stundenverrechnungssätze mit einzubeziehen, sondern  sofern sie nicht schon als Teilleistungspositionen im Leistungsverzeichnis enthalten sind im Bedarfsfall zu vereinbaren und gesondert nachzuweisen. Der Bieter erklärt, dass der Stundenverrechnungssatz unter Beachtung der preisrechtlichen Vorschriften ermittelt wurde und unabhängig von der Anzahl der abgerechneten Stunden gilt. Stundenlohnarbeiten werden grundsätzlich nur vergütet, wenn sie vom Auftraggeber selbst ausdrücklich angeordnet oder genehmigt sind und mit ordnungsgemäß nach Maßgabe des § 15 der VOB/B hergestellten und vorgelegten Stundenlohnnachweisen belegt werden. Sollte durch den Aufttraggeber - oder in dessen Auftrag durch die Bauleitung - in Ausnahmefällen von der vorbezeichneten Grundregel abgewichen werden, so darf mit den Arbeiten nicht begonnen werden, bevor ein schriftlicher Auftrag des Auftraggebers - oder in dessen Auftrag durch die Bauleitung - dem Auftragnehmer vorliegt. Für die ohnehin auf der Baustelle anwesenden Aufsichtspersonen erfolgt bei Stundenlohnarbeiten keine besondere Vergütung, auch nicht anteilig.
Stundenlohnarbeiten werden nach Stundenverrechnungssätzen, in denen Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Sozialkassenbeiträge, Vermögenswirksame Leistungen und Gewinn enthalten sind, vergütet. Zuschläge für Mehr-, Nacht-, Sonntag...
5. 1 Nachweisstunden Facharbeiter/Monteur Nachweisstunden Facharbeiter/Monteur Für eventuell erforderliche Arbeiten, die nicht im Leistungsverzeichnis erfaßt sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen werden berechnet: Facharbeiter
5. 1
Nachweisstunden Facharbeiter/Monteur
10,00
h
5. 2 Nachweisstunden Helfer Nachweisstunden Helfer Für eventuell erforderliche Arbeiten, die nicht im Leistungsverzeichnis erfaßt sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen werden berechnet: Helfer
5. 2
Nachweisstunden Helfer
10,00
h