Trockenbauarbeiten
Schmetterlingsgärten
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Technische Vorbemerkungen (TVB) 1. Allgemeine Grundlagen und Normen Alle Arbeiten sind nach den anerkannten Regeln der Technik, den gesetzlichen Vorschriften sowie den Herstellervorschriften der systemgeprüften Konstruktionen auszuführen. Insbesondere gelten die jeweils gültigen Fassungen folgender Normen und Richtlinien: VOB/B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen. VOB/C - ATV DIN 18340: Trockenbauarbeiten. DIN 4103-1: Nichttragende innere Trennwände; Anforderungen, Nachweise. DIN 18181: Gipsplatten im Hochbau - Verarbeitung. DIN EN 13963: Spachtelmaterialien für Gipsplatten. DIN 4102-4 bzw. DIN EN 13501-2: Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen (Brandschutznachweise). DIN EN ISO 12944: Korrosionsschutz von Stahlbauten (für Feuchtraumprofile). Merkblätter des Bundesverbandes der Gipsindustrie e.V. (insb. Merkblatt Nr. 2 zur Verspachtelung von Gipsplatten). 2. Brandschutztechnische Anforderungen (F30 / EI 30) Alle Bauteile, für die ein Brandschutzziel (F30-A / EI 30) gefordert ist, müssen als geschlossene, systemgeprüfte Konstruktionen eines einzigen Herstellers ausgeführt werden. Ein herstellerübergreifender Materialmix innerhalb eines Bauteils ist unzulässig. Für alle Brandschutzbauteile ist dem Auftraggeber (AG) vor Beginn der Arbeiten das entsprechende Allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnis (AbP) oder die Europäische Technische Bewertung (ETA) vorzulegen. Nach Fertigstellung hat der Auftragnehmer (AN) eine rechtsverbindliche Fachunternehmererklärung über den ordnungsgemäßen und systemkonformen Einbau zu übergeben. Im Bereich von Flucht- und Rettungswegen (Treppenraum) dürfen ausschließlich nicht brennbare Baustoffe der Klassen A1 oder A2-s1, d0 nach DIN EN 13501-1 zum Einsatz kommen. 3. Klimabedingungen und Feuchteschutz (Klimaklasse 3) Soweit in den Positionen gefordert (Treppenraumwände, Deckenkonstruktionen zum kalten Spitzboden), müssen die Bauteile den Belastungen der Klimaklasse 3 (Differenzklima mit relativer Luftfeuchtigkeit bis zu 85 %) dauerhaft standhalten. Für diese Bereiche sind zwingend vliesarmierte Spezialgipsplatten (Typ GM-FH1IR nach DIN EN 15283-1) mit anorganischer Oberfläche (keine Kartonummantelung) einzusetzen, um Schimmelbildung und Gefügevoralterung auszuschließen. Die Metall-Unterkonstruktionen in Klimaklasse-3-Bereichen müssen werkseitig mit einem erhöhten Korrosionsschutz der Klasse C3 (nach DIN EN ISO 12944) ausgeführt sein. Dies gilt gleichermaßen für Profile, Abhänger, Verbinder und die systemspezifischen Schnellbauschrauben. 4. Ausführung der Unterkonstruktion und Beplankung Achsabstände: Der Achsabstand der Profile/Traglatten hat sich strikt nach den statischen und brandschutztechnischen Vorgaben des Systemherstellers zu richten (bei Decken und Dachschrägen standardmäßig max. 400 mm). Schraubabstände: Die Befestigungsabstände der Schnellbauschrauben an Decken und Schrägen dürfen im Brandschutzfall maximal 170 mm (Wand max. 250 mm) betragen. Bei mehrlagiger Beplankung darf der Abstand der verdeckten ersten Lage nach Systemfreigabe auf max. 500750 mm vergrößert werden. Fugenversatz: Bei zweilagigen Konstruktionen sind die Längs- und Querfugen der zweiten Lage zwingend versetzt zu den Fugen der ersten Lage anzuordnen (Mindestversatz 400 mm). Kreuzfugen sind unzulässig. 5. Verspachtelung und Anschlüsse Soweit nicht anders ausgeschrieben, gilt für alle Sichtflächen die Qualitätsstufe Q1 (Grundspachtelung) als vereinbart. Bei mehrlagigen Konstruktionen ist jede verdeckt liegende Plattenlage vor Montage der Folgelage in den Fugenbereichen kraftschlüssig vorzuspachteln. Für Klimaklasse-3- oder Nassraumbereiche sind zwingend die hydrophobierten, feuchtigkeitsbeständigen System-Spachtelmassen des Systemherstellers in Kombination mit verrottungsfesten Glasfaser-Fugenbewehrungsstreifen zu verwenden. Gipsspachtelmassen sind hier unzulässig. Anschlüsse an flankierende Massivbauteile sind zur Vermeidung unkontrollierter Rissbildung grundsätzlich als kontrollierte Trennung (mittels Trennstreifen) auszuführen. 6. Baustellenlogistik, Transporte und Rüstung (Erschwernisse) Transportleistungen: Alle horizontalen und vertikalen Materialtransporte (inkl. schwerer Plattenwerkstoffe und Stahlprofile) von der Anlieferstelle am Objekt durch das enge Treppenhaus bis zur finalen Einbaustelle sind in die Einheitspreise der jeweiligen Positionen einzukalkulieren. Es stehen keine bauseitigen Aufzugsanlagen zur Verfügung. Gerüstung / Höhenniveaus: Die Montagearbeiten im Treppenraum erfolgen auf wechselnden Höhenniveaus, unebenen Standflächen und vorhandenen Treppenläufen bzw. Zwischenpodesten. Der AN hat alle hierfür erforderlichen Sondergerüste, Treppenhauskombigerüste oder treppengängigen Rollgerüste mit unabhängig voneinander höhenverstellbaren Fahrbalken/Spindeln zur Schaffung sicheren Arbeitens nach den geltenden UVV vollumfänglich einzukalkulieren und vorzuhalten. Eine separate Vergütung von Gerüsten erfolgt nicht. Prüfpflicht vor Ort: Der AN hat vor Beginn der Montage die Maße sowie die klimatischen Bedingungen (insb. Restfeuchte im Baukörper) vor Ort zu prüfen und bei Abweichungen zum geplanten System unverzüglich schriftlich Bedenken anzumelden. Die Ausführung aller Trockenbauarbeiten (Wände, Vorsatzschalen, Vorwandinstallationen und Decken) hat in enger, koordinierter Abstimmung mit den Installationsgewerken zu erfolgen. Der Auftragnehmer hat die Beplankung in mehreren, dem Baufortschritt angepassten Arbeitsgängen auszuführen (z. B. einseitiges Schließen, Offenhalten für die Rohinstallation, beidseitiges Schließen nach Freigabe). Das Einbringen von Dämmstoffen darf erst nach der Abnahme der jeweiligen Haustechnik-Installationen erfolgen. Die hiermit verbundenen Erschwernisse, wie abschnittsweises Arbeiten, bauseitig bedingte Unterbrechungen, Wartezeiten oder wiederholte Rüst- und Anfahrzeiten innerhalb der vereinbarten Gesamtbauzeit, sind in die Einheitspreise der jeweiligen Positionen einzukalkulieren. Eine gesonderte Vergütung erfolgt nicht. 7. Gewerkeschnittstelle Oberflächen Q1-Spachtelung Schnittstelle zum Maler Sämtliche Gipsplattenflächen sind nach erfolgter Montage fachgerecht in Oberflächenqualität Q1 gemäß den einschlägigen Regelwerken und Herstellervorgaben herzustellen. Folgende Leistungen sind dafür zu erbringen: ? fachgerechte Q1-Grundverspachtelung ? keine offenen Fugen ? keine offenen Schraubenköpfe ? keine Fehlstellen ? keine groben Spachtelgrate/Überstände ? Nacharbeit innerhalb Q1 inklusive Die Fugen der Gipsplatten einschließlich erforderlicher Fugendeckstreifen sowie sämtliche sichtbaren Befestigungsmittel sind vollständig zu verspachteln. Die Spachtelung ist eben und geschlossen innerhalb der Plattenoberfläche herzustellen. Nach dem Erhärten sind vorstehende Spachtelgrate, Spachtelnasen und Materialanhäufungen zu entfernen bzw. abzuarbeiten. Spachtelmaterial darf nicht über die angrenzende Plattenoberfläche vorstehen. Offene Fugen, Fehlstellen, Ausbrüche, nicht vollständig geschlossene Befestigungsmittel sowie lose oder nicht ausreichend haftende Spachtelstellen sind nachzuarbeiten. Erforderliche Nachspachtelungen zur ordnungsgemäßen Herstellung der Q1-Oberfläche sind mit dem Einheitspreis abgegolten. 8. Angabe zum angebotenen Haupt-Systemhersteller BIETERANGABEN (Vom Bieter zwingend auszufüllen): Der Bieter verpflichtet sich, die Trockenbauleistungen mit den nachfolgend benannten Systemen auszuführen. Ein nachträglicher Wechsel des Herstellers ist nur mit schriftlicher Zustimmung der Bauleitung zulässig. angebotener Haupt-Systemhersteller : Hersteller: ___________________________________ ( vom Bieter auszufüllen)
Technische Vorbemerkungen (TVB)
01 Bauabschnitt 1
01
Bauabschnitt 1
01.01 Typ A - Haus 51a
01.01
Typ A - Haus 51a
01.02 Typ A - Haus 51b
01.02
Typ A - Haus 51b
01.03 Typ C - Haus 49
01.03
Typ C - Haus 49
01.04 Typ D - Haus 47
01.04
Typ D - Haus 47
01.05 Typ D - Haus 51
01.05
Typ D - Haus 51
01.06 Typ E - Haus 45
01.06
Typ E - Haus 45
02 Bauabschnitt 2
02
Bauabschnitt 2
02.01 Typ B - Haus 51c
02.01
Typ B - Haus 51c
02.02 Typ C - Haus 51d
02.02
Typ C - Haus 51d
02.03 Typ D - Haus 53
02.03
Typ D - Haus 53
02.04 Typ D - Haus 55
02.04
Typ D - Haus 55
02.05 Typ F - Haus 51e
02.05
Typ F - Haus 51e