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bis
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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Technische Vorbemerkungen (TVB)
1. Allgemeine Grundlagen und Normen
Alle Arbeiten sind nach den anerkannten Regeln der
Technik, den gesetzlichen Vorschriften sowie den
Herstellervorschriften der systemgeprüften
Konstruktionen auszuführen.
Insbesondere gelten die jeweils gültigen Fassungen
folgender Normen und Richtlinien:
VOB/B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die
Ausführung von Bauleistungen.
VOB/C - ATV DIN 18340: Trockenbauarbeiten.
DIN 4103-1: Nichttragende innere Trennwände;
Anforderungen, Nachweise.
DIN 18181: Gipsplatten im Hochbau - Verarbeitung.
DIN EN 13963: Spachtelmaterialien für Gipsplatten.
DIN 4102-4 bzw. DIN EN 13501-2: Brandverhalten von
Baustoffen und Bauteilen (Brandschutznachweise).
DIN EN ISO 12944: Korrosionsschutz von Stahlbauten (für
Feuchtraumprofile).
Merkblätter des Bundesverbandes der Gipsindustrie e.V.
(insb. Merkblatt Nr. 2 zur Verspachtelung von
Gipsplatten).
2. Brandschutztechnische Anforderungen (F30 / EI 30)
Alle Bauteile, für die ein Brandschutzziel (F30-A / EI
30) gefordert ist, müssen als geschlossene,
systemgeprüfte Konstruktionen eines einzigen
Herstellers ausgeführt werden.
Ein herstellerübergreifender Materialmix innerhalb
eines Bauteils ist unzulässig.
Für alle Brandschutzbauteile ist dem Auftraggeber (AG)
vor Beginn der Arbeiten das entsprechende Allgemeine
bauaufsichtliche Prüfzeugnis (AbP) oder die Europäische
Technische Bewertung (ETA) vorzulegen.
Nach Fertigstellung hat der Auftragnehmer (AN) eine
rechtsverbindliche Fachunternehmererklärung über den
ordnungsgemäßen und systemkonformen Einbau zu
übergeben.
Im Bereich von Flucht- und Rettungswegen (Treppenraum)
dürfen ausschließlich nicht brennbare Baustoffe der
Klassen A1 oder A2-s1, d0 nach DIN EN 13501-1 zum
Einsatz kommen.
3. Klimabedingungen und Feuchteschutz (Klimaklasse 3)
Soweit in den Positionen gefordert (Treppenraumwände,
Deckenkonstruktionen zum kalten Spitzboden), müssen die
Bauteile den Belastungen der Klimaklasse 3
(Differenzklima mit relativer Luftfeuchtigkeit bis zu
85 %) dauerhaft standhalten.
Für diese Bereiche sind zwingend vliesarmierte
Spezialgipsplatten (Typ GM-FH1IR nach DIN EN 15283-1)
mit anorganischer Oberfläche (keine Kartonummantelung)
einzusetzen, um Schimmelbildung und Gefügevoralterung
auszuschließen.
Die Metall-Unterkonstruktionen in
Klimaklasse-3-Bereichen müssen werkseitig mit einem
erhöhten Korrosionsschutz der Klasse C3 (nach DIN EN
ISO 12944) ausgeführt sein.
Dies gilt gleichermaßen für Profile, Abhänger,
Verbinder und die systemspezifischen
Schnellbauschrauben.
4. Ausführung der Unterkonstruktion und Beplankung
Achsabstände: Der Achsabstand der Profile/Traglatten
hat sich strikt nach den statischen und
brandschutztechnischen Vorgaben des Systemherstellers
zu richten (bei Decken und Dachschrägen standardmäßig
max. 400 mm).
Schraubabstände: Die Befestigungsabstände der
Schnellbauschrauben an Decken und Schrägen dürfen im
Brandschutzfall maximal 170 mm (Wand max. 250 mm)
betragen. Bei mehrlagiger Beplankung darf der Abstand
der verdeckten ersten Lage nach Systemfreigabe auf max.
500750 mm vergrößert werden.
Fugenversatz: Bei zweilagigen Konstruktionen sind die
Längs- und Querfugen der zweiten Lage zwingend versetzt
zu den Fugen der ersten Lage anzuordnen (Mindestversatz
400 mm). Kreuzfugen sind unzulässig.
5. Verspachtelung und Anschlüsse
Soweit nicht anders ausgeschrieben, gilt für alle
Sichtflächen die Qualitätsstufe Q1 (Grundspachtelung)
als vereinbart.
Bei mehrlagigen Konstruktionen ist jede verdeckt
liegende Plattenlage vor Montage der Folgelage in den
Fugenbereichen kraftschlüssig vorzuspachteln.
Für Klimaklasse-3- oder Nassraumbereiche sind zwingend
die hydrophobierten, feuchtigkeitsbeständigen
System-Spachtelmassen des Systemherstellers in
Kombination mit verrottungsfesten
Glasfaser-Fugenbewehrungsstreifen zu verwenden.
Gipsspachtelmassen sind hier unzulässig.
Anschlüsse an flankierende Massivbauteile sind zur
Vermeidung unkontrollierter Rissbildung grundsätzlich
als kontrollierte Trennung (mittels Trennstreifen)
auszuführen.
6. Baustellenlogistik, Transporte und Rüstung
(Erschwernisse)
Transportleistungen: Alle horizontalen und vertikalen
Materialtransporte (inkl. schwerer Plattenwerkstoffe
und Stahlprofile) von der Anlieferstelle am Objekt
durch das enge Treppenhaus bis zur finalen Einbaustelle
sind in die Einheitspreise der jeweiligen Positionen
einzukalkulieren.
Es stehen keine bauseitigen Aufzugsanlagen zur
Verfügung.
Gerüstung / Höhenniveaus: Die Montagearbeiten im
Treppenraum erfolgen auf wechselnden Höhenniveaus,
unebenen Standflächen und vorhandenen Treppenläufen
bzw. Zwischenpodesten. Der AN hat alle hierfür
erforderlichen Sondergerüste, Treppenhauskombigerüste
oder treppengängigen Rollgerüste mit unabhängig
voneinander höhenverstellbaren Fahrbalken/Spindeln zur
Schaffung sicheren Arbeitens nach den geltenden UVV
vollumfänglich einzukalkulieren und vorzuhalten.
Eine separate Vergütung von Gerüsten erfolgt nicht.
Prüfpflicht vor Ort: Der AN hat vor Beginn der Montage
die Maße sowie die klimatischen Bedingungen (insb.
Restfeuchte im Baukörper) vor Ort zu prüfen und bei
Abweichungen zum geplanten System unverzüglich
schriftlich Bedenken anzumelden.
Die Ausführung aller Trockenbauarbeiten (Wände,
Vorsatzschalen, Vorwandinstallationen und Decken) hat
in enger, koordinierter Abstimmung mit den
Installationsgewerken zu erfolgen.
Der Auftragnehmer hat die Beplankung in mehreren, dem
Baufortschritt angepassten Arbeitsgängen auszuführen
(z. B. einseitiges Schließen, Offenhalten für die
Rohinstallation, beidseitiges Schließen nach Freigabe).
Das Einbringen von Dämmstoffen darf erst nach der
Abnahme der jeweiligen Haustechnik-Installationen
erfolgen.
Die hiermit verbundenen Erschwernisse, wie
abschnittsweises Arbeiten, bauseitig bedingte
Unterbrechungen, Wartezeiten oder wiederholte Rüst- und
Anfahrzeiten innerhalb der vereinbarten Gesamtbauzeit,
sind in die Einheitspreise der jeweiligen Positionen
einzukalkulieren. Eine gesonderte Vergütung erfolgt
nicht.
7. Gewerkeschnittstelle Oberflächen Q1-Spachtelung
Schnittstelle zum Maler
Sämtliche Gipsplattenflächen sind nach erfolgter
Montage fachgerecht in Oberflächenqualität Q1 gemäß den
einschlägigen Regelwerken und Herstellervorgaben
herzustellen.
Folgende Leistungen sind dafür zu erbringen:
? fachgerechte Q1-Grundverspachtelung
? keine offenen Fugen
? keine offenen Schraubenköpfe
? keine Fehlstellen
? keine groben Spachtelgrate/Überstände
? Nacharbeit innerhalb Q1 inklusive
Die Fugen der Gipsplatten einschließlich erforderlicher
Fugendeckstreifen sowie sämtliche sichtbaren
Befestigungsmittel sind vollständig zu verspachteln.
Die Spachtelung ist eben und geschlossen innerhalb der
Plattenoberfläche herzustellen.
Nach dem Erhärten sind vorstehende Spachtelgrate,
Spachtelnasen und Materialanhäufungen zu entfernen bzw.
abzuarbeiten. Spachtelmaterial darf nicht über die
angrenzende Plattenoberfläche vorstehen.
Offene Fugen, Fehlstellen, Ausbrüche, nicht vollständig
geschlossene Befestigungsmittel sowie lose oder nicht
ausreichend haftende Spachtelstellen sind
nachzuarbeiten.
Erforderliche Nachspachtelungen zur ordnungsgemäßen
Herstellung der Q1-Oberfläche sind mit dem
Einheitspreis abgegolten.
8. Angabe zum angebotenen Haupt-Systemhersteller
BIETERANGABEN (Vom Bieter zwingend auszufüllen):
Der Bieter verpflichtet sich, die Trockenbauleistungen
mit den nachfolgend benannten Systemen auszuführen.
Ein nachträglicher Wechsel des Herstellers ist nur mit
schriftlicher Zustimmung der Bauleitung zulässig.
angebotener Haupt-Systemhersteller :
Hersteller: ___________________________________
( vom Bieter auszufüllen)
Technische Vorbemerkungen (TVB)
01 Bauabschnitt 1
01
Bauabschnitt 1
01.01 Typ A - Haus 51a
01.01
Typ A - Haus 51a
01.02 Typ A - Haus 51b
01.02
Typ A - Haus 51b
01.03 Typ C - Haus 49
01.03
Typ C - Haus 49
01.04 Typ D - Haus 47
01.04
Typ D - Haus 47
01.05 Typ D - Haus 51
01.05
Typ D - Haus 51
01.06 Typ E - Haus 45
01.06
Typ E - Haus 45
02 Bauabschnitt 2
02
Bauabschnitt 2
02.01 Typ B - Haus 51c
02.01
Typ B - Haus 51c
02.02 Typ C - Haus 51d
02.02
Typ C - Haus 51d
02.03 Typ D - Haus 53
02.03
Typ D - Haus 53
02.04 Typ D - Haus 55
02.04
Typ D - Haus 55
02.05 Typ F - Haus 51e
02.05
Typ F - Haus 51e