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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Projektbeschreibung PROJEKTÜBERSICHT
Bauobjekt: Neubau eines Büro- und Laborgebäudes
Bauort: 90427 Nürnberg, Hintere Dorfäckerstraße
Auftraggeber: WIEGEL Verwaltung GmbH & Co.KG
Hans-Bunte-Straße 25
90431 Nürnberg
Nutzungsbeschreibung:
Bürogebäude:
Im Bürogebäude werden zentrale Bereiche für die WIEGEL Gruppe angesiedelt werden, die unterschiedliche
Dienstleistungen für die Unternehmensgruppe erbringen: Personal, Finanzen und Controlling sowie Marketing, EDV und Technik.
Auf drei Ebenen (Erdgeschoss, 1. und 2. Obergeschoss hoch moderne und offen gestaltete Arbeitsplätze,
Kommunikationsräume und Begegnungsflächen für die Mitarbeiter.
Der gewöhnliche Bürobetrieb wird zwischen den Arbeitstagen Montag bis Freitag von ca. 6:00 – 18:00 Uhr
stattfinden.
Eine ausreichend große Stellplatzanzahl für Kunden, Lieferanten und Mitarbeiter ist vorhanden wie auch die
Einplanung von Fahrradstellplätzen vorgesehen.
Laborgebäude:
Zur zentralen Dienstleistungserbringung der WIEGEL Gruppe zählt auch ein Laborbetrieb. Hierfür wird auf dem Gelände ein gesondertes Gebäude errichtet, das den gesonderten Anforderungen hinsichtlich energieeffizienter Lüftungs- und Klimatechnik, hochwertiger Laborausstattung und sicherer Laborumgebung gerecht wird.
Das Labor wird mit Geräten wie beispielsweise einem Spektrometer, Titrier- und Destillationsautomaten, einem Gerät zur induktiv gekoppelten Plasma-Massenspektrometrie (kurz: ICP) und einem pH-Meter ausgestattet sein, wodurch die Prozesse an allen Standorten durch eine regelmäßige Probennahme und anschließende Probenanalyse laufend und zentral überwacht und bei Bedarf korrigiert werden können. Dies trifft sowohl auf den für die Feuerverzinkung wichtigen Vorbehandlungsprozess als auch auf den eigentlichen Verzinkungsprozess selbst zu. Dies geschieht durch Untersuchungen an flüssigen Proben der Vorbehandlungsbäder und an festen Proben der Verzinkungsbäder.
Der gewöhnliche Laborbetrieb geht mit den gleichen Arbeitszeiten für den Bürobetrieb einher.
Die im Laborgebäude integrierte Lagerfläche sieht die Möglichkeit vor, die wichtigsten und als
Schlüsselkomponenten identifizierten Ersatzteile für eine Vielzahl von Produktionsstandorten zentral vorzuhalten und diese bei Bedarf schnell zur Verfügung stellen zu können.
Projektbeschreibung
Allgemeine Vorbemerkungen ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN
Arbeitsumfang
Ist es dem Anbieter aus betriebswirtschaftlichen Gründen nicht möglich alle ausgeschriebenen Positionen oder Titel auszuführen, ist ein Teilangebot über Einzelpositionen oder Einzeltitel zulässig und erwünscht.
Grundlagen
Der Auftragnehmer (fortan AN genannt) hat sich durch Besichtigung der Örtlichkeit und der vorhandenen Plangrundlagen vor der Angebotsabgabe zu informieren, ob die Annahmen, die er aufgrund seiner Kalkulation getroffen hat, zutreffend sind. Forderungen jeglicher Art, die durch Unkenntnis der örtlichen Verhältnisse oder der Planunterlagen von Seiten des AN entstehen sollten, werden nicht anerkannt.
Die eingesetzten Massen wurden aufgrund der vorhandenen Planunterlagen unter Berücksichtigung evtl. erfolgter Änderungen ermittelt. Mehrungen, Minderungen oder der Fortfall einzelner Positionen bedingen keine Änderung der Einheitspreise.
Eine losweise Vergabe behält sich der Auftraggeber (fortan AG genannt) ebenso vor, wie einzelne Positionen zu streichen.
Vorgaben und Prüfpflicht
Auf fehlende oder widersprüchliche Angaben bzw. Unklarheiten hat der AN schriftlich im Vorfeld hinzuweisen.
Eventuell fehlende Angaben, Unterlagen sind anzufordern, sofern sie nicht Leistungsbestandteil des AN sind (wie z.B. Fachplanungen, Gutachten, Prüfungen, etc.).
Hat der Unternehmer Bedenken jeglicher Art gegen die geplante Ausführung hinsichtlich Konstruktion, Art, Sicherheits- oder Schutzvorkehrungen, so sind diese schriftlich mit Angebotsabgabe anzumelden. Des weiteren hat er einen entsprechenden, begründeten, technisch möglichen Alternativvorschlag aufzuzeigen.
Nimmt der Bieter keine Eintragungen bei Fabrikatsabfragen vor, gilt das Richtfabrikat der Leistungsbeschreibung als akzeptiert.
Sollten Produkte unterschiedlicher Hersteller verwendet werden, so müssen sie in allen Punkten miteinander verträglich sein.
Mit den Leistungen kann erst nach einer eine Einigung über die Ausführung unter Verantwortung des AN begonnen werden.
Alternativen und Nebenangebote
Sieht der Bieter in der ausgeschriebenen Form aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen eine günstigere Ausführung als möglich an, so ist diese separat mit aufzuführen und die Gleichwertigkeit durch Produktblätter bzw. Prüfzeugnisse nachzuweisen.
Hierdurch darf jedoch kein zeitlicher, genehmigungsrechtlicher oder wirtschaftlicher Nachteil bei Nutzung und Betrieb entstehen. Gestalterische Absichten müssen im Wesentlichen erhalten bleiben.
Abweichungen zum Hauptangebot sind ausführlich zu beschreiben und kostenmäßig dem Hauptangebot gegenüberzustellen.
Die Zustimmung für die Verwendung muss vom AG freigegeben werden.
Prüfungen / Zulassungen
Auf Wunsch sind kostenlos Prüfzeugnisse bzw. Nachweise der geforderten Eigenschaften der ausgeschriebenen Leistungen und Materialien vor Arbeitsbeginn vorzulegen.
Behördliche Prüfungen, Abnahmeprotokolle, Erstinbetriebnahmen und Prüfzertifikate von Bauteilen sind vom AN durch den Bieter rechtzeitig und eigenverantwortlich zu veranlassen. Eventuell hieraus anfallende Kosten sind im Angebotspreis einzurechnen.
Vor der Verwendung anderer Materialien als den Vorgesehenen müssen deren Eigenschaften und Qualität nachgewiesen werden.
Umweltschutz
Umweltschutzbedingungen, insbesondere den Gewässerschutz, den Lärmschutz und die Luftreinhaltung sind einzuhalten.
Es sind ausschließlich amtlich zugelassene, gesundheits- und umweltverträgliche Baustoffe zu verwenden.
Baustelleneinrichtung
Kosten für die Baustelleneinrichtung wie die Unterkunft des Personals, die Lagerung von Material und, falls notwendig das Herstellen, Vorhalten und Beseitigen der, für die Durchführung der Leistungen erforderlichen Zufahrten und Wege wird nicht gesondert vergütet und muss in den Positionen (falls nicht gesondert beschrieben) mit berücksichtigt werden.
Für die Materiallagerung während der Bauzeit wird der Auftraggeber keine Haftung übernehmen.
Die vom AG zur Verfügung gestellten Lager- und Arbeitsplätze und Zufahrtswege sind dem früheren Zustand entsprechend in Stand zu setzen.
Bauablauf und Bauausführung
Jeder AN hat vor Beginn der Arbeiten eine ständig anwesende Aufsichts- und Ansprechperson zu benennen, welche weisungsberechtigt ist.
Die Weitervergabe von Teilleistungen an Nachunternehmer darf nur mit Zustimmung des AG erfolgen.
Sollten Mängel festgestellt werden, sind diese ohne Behinderung des laufenden Betriebes unverzüglich zu beheben.
SIGEKO und Unfallverhütung
Alle Unfallverhütungsvorschriften sowie bau-, orts- und sicherheitsspezifische Vorschriften sind gewissenhaft und eigenverantwortlich einzuhalten.
Schutzvorrichtungen, die der AN erbringt sind so lange bestehen zu lassen, bis jede Gefährdung von Personen oder Sachen ausgeschlossen ist. Dies schließt Schäden und Folgeschäden an Personen oder Sachen des AG oder Dritter ein, es sei denn, der AN weist nach, dass der Schaden nicht durch Nichtbefolgung der vorstehenden Bestimmungen, oder durch seine oder seiner Mitarbeiter Schuld entstanden ist.
Werbung
Gewerbliche Werbung auf der Baustelle ist nur nach vorheriger Absprache mit dem AG zulässig.
Verschmutzung und Beschädigungen
Der AN ist dazu verpflichtet alle Bauteile jeder Art, sowie die erbrachten Leistungen anderer Unternehmer vor Verschmutzungen und Beschädigungen zu schützen und entsprechende Vorkehrungen zu treffen. Der Auftragnehmer haftet für alle entstehenden Schäden. Insbesondere bei Sichtbeton, Sichtmauerwerk und anderen oberflächenfertigen Flächen ist umsichtig vorzugehen.
Der Auftragnehmer haftet für alle, gegen den AG erhobenen Ansprüche, die durch sein Unternehmen verschuldet oder durch Fahrlässigkeit entstanden sind. Die Bestimmungen der allgemeinen Abfallbeseitigung sind einzuhalten
Der aus der eigenen Leistung verursachte Schutt- und Abfall hat der AN selbst zu tragen. Für Bauschutt, dessen Ursache nicht feststellbar ist, wird der AN anteilig beteiligt.
Allgemeine Vorbemerkungen
Technische Vorbemerkungen Trockenbauarbeiten TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN
Ausführungsgrundlage und Geltungsbereich
Es gelten die allgemeinen technischen Vorschriften für Bauleistungen gemäß VOB Teil C, die zum Zeitpunkt der Abnahme der Leistungen des AN geltenden, einschlägig anerkannten Regeln der Technik sowie die für die Leistung des AN zutreffenden DIN- EN und VDI- Normen und technische Vorschriften neuester Fassung insbesondere:
- DIN 18340 Trockenbauarbeiten
- DIN 18350 Putz- und Stuckarbeiten
- Merkblatt 2 des Bundesverbandes der Gipsindustrie e.V. Verspachtelung von Gipsplatten, Oberflächengüten
- sämtliche Normen zur Bestimmung und Prüfung der geforderten Qualität
- Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller von Bau- und Bauhilfsstoffen.
- die einschlägigen Grund- und Fachregeln im Putzer- und Stukkateurhandwerk
- Unfallverhütungsvorschriften Bauarbeiten, Grundsätze der Prävention sowie die Merkblätter der Berufsgenossenschaft
- die vorliegenden Plangrundlagen der Architekten und Sonderfachleute
- die Leistungsbeschreibung ergänzt durch die Angaben der Bauleitung
Lieferungen und Leistungen, die nach Ansicht des Bieters für eine einwandfreie Fertigstellung des Auftrages erforderlich, jedoch im Leistungsverzeichnis nicht oder nur unvollständig enthalten sind, sind in gesonderten Positionen bzw. einem Zusatzangebot zu erfassen und anzubieten.
Stoffe, Bauteile
Dübel zur Befestigung müssen auf den Untergrund abgestimmt sein; ihre Spreizkräfte dürfen keine zu großen inneren Spannungen erzeugen. Bei nicht ausreichend festem Untergrund sind Injektionsanker zu verwenden.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei brandschutztechnischen Forderungen die amtlichen Nachweise (Prüfzeugnis oder Prüfbescheid oder allgemeine bauaufsichtliche Zulassung) vorzulegen.
Ausführung
a) Allgemeines
Alle Maße sind am Bau zu nehmen. Bei Überschreitung der Toleranzgrenzen nach DIN 18 201 und 18 203 ist der Auftraggeber zu verständigen. Das gilt insbesondere für vorhandene und vorgesehene Winkeltoleranzen.
Bei der Verarbeitung, vor allem bei Trennung, entstehende Rückstände von Mineralwolle dürfen nicht gefegt werden. Es sind zugelassene Staubsauger zu verwenden. Verschnitt, Abfälle und Staubsaugerinhalte sind in staubdicht schließenden Behältern (auch Plastiksäcke sind zulässig) zu sammeln. Das gilt insbesondere beim Ausbau und Rückbau alter Dämmstoffe.
Bei Schleifarbeiten im Trockenverfahren sind Absauggeräte zu verwenden.
Das Material ist absolut feuchtigkeitsgeschützt anzuliefern und sofort in das Gebäude zu transportieren. Material, das bei der Bauzwischenlagerung oder im Bauzustand nach Einbau durchfeuchtet wurden, ist grundsätzlich auszutauschen.
An die Leistung des AN angrenzende oder einbindende Bauteile sind vom AN gegen Verschmutzung und Beschädigung zu sichern.
Vor dem Einbau soll das Material auf Raumtemperatur gelagert werden.
In Nass- bzw. Feuchträumen sind hydrophobierte Gipskartonplatten zu verwenden.
Geschnittene Kanten imprägnierter Platten sind ohne besondere Berechnung nachzuimprägnieren.
Platten sind nicht stehend zu lagern; das gilt besonders bei Zwischenlagerung zur Anpassung an Raumfeuchte und -temperatur.
Bei mehrlagiger Beplankung sind die Fugen der unteren Lage zu füllen, die Fugen der äußeren Lage zu spachteln.
B ei mehrlagiger Beplankung mit Brand- oder Schallschutzanforderungen sind auch die Fugen der unteren Lagen zu verspachteln. Querschnittsschwächungen von Brandschutzkonstruktionen in Durchgangs- oder Fugenbereichen sowie bei Einbauten sind so auszugleichen, dass die geforderte Feuerwiderstandsklasse erhalten bleibt. Für Einbauten der Luft- und Beleuchtungstechnik gilt das ebenfalls; ein Nachweis des Herstellers der Einbauteile kann verlangt werden.
Befestigungselemente, die im Ausnahmefall Flächendichtungen durchdringen, sind mit auf das Dichtungsmaterial abgestimmten Abdichtungsstoffen (i.d.R. Ohne Lösungsmittel) abzudichten. Im Zweifel ist Rücksprache mit der Bauleitung erforderlich.
Dehnungsfugen im Baukörper sind an gleicher Stelle auch in den Konstruktionen vorzusehen. Geforderte Schall- und Brandschutzklassen dürfen durch die Ausführung von Bewegungsfugen nicht beeinträchtigt werden.
Spachtelarbeiten dürfen erst ausgeführt werden, wenn keine größeren Längenänderungen infolge Temperaturänderungen zu erwarten sind; das gilt besonders bei Durchführung der Arbeiten im Winter.
Nach Aufforderung durch den AG hat der Bieter durch Prüfzeugnisse von amtlich anerkannten Institutionen nachzuweisen, dass die angebotene Konstruktion sowie alle Maßnahmen bei den Anpassarbeiten die Anforderungen erfüllen. Die angebotenen Konstruktionen sind auf Aufforderung in Form von Handmustern zu bemustern.
Sämtliche Wand- und Deckenanschlüsse sowie sonstige Anschlüsse sind gemäß dem angebotenen System auszuführen. Der Anschluss an flankierende Bauteile hat dauerhaft luftdicht und dauerelastisch zu erfolgen.
Vor der Ausführung von Trockenbauarbeiten sollen im Arbeitsbereich nasse Ausführungen von Putz und Estrich abgeschlossen sein. Die relative Luftfeuchtigkeit soll unter 80 % liegen.
Sofern nicht nach Text oder Zeichnung beschrieben, sind sämtliche Detailpunkte vor der Montage mit der Bauleitung abzusprechen. Prospekte und Zeichnungen des Herstellers sind auf Anforderung vorzulegen.
Elemente aus verschiedenen Chargen innerhalb einer zusammenhängenden Fläche sind grundsätzlich nicht zulässig. Ist es aus produkttechnischen Gründen unvermeidbar, dass leichte Struktur- und Farbunterschiede auftreten können, so sind die Einzelteile aus verschiedenen Paletten zu entnehmen und zu mischen. Der Bauherr ist vorher auf diesen Umstand hinzuweisen und um sein Einverständnis zu ersuchen.
Nägel dürfen nicht auf Zug beansprucht werden (mit Ausnahme besonderer Zulassungen). Insbesondere Deckenbekleidungen einschließlich der Unterkonstruktion müssen geschraubt werden.
Sichtbare Stoßfugen umlaufender Bekleidungen sind auf Gehrung herzustellen, soweit nicht markenspezifisch eine andere Ausführung vorgesehen ist.
Für das Verschrauben von Trockenbauplatten untereinander sind grobgewindige Schrauben zu verwenden; die Schraubenlänge muss mindestens der doppelten Plattendicke entsprechen.
Brandschutzkleber oder Brandschutzspachtelmassen sind so zu verarbeiten, dass überstehendes Material abgestrichen wird; ein großflächiges Verspachteln ist zu vermeiden.
Bei Dämmungen sind auch die Hohlräume mit Mineralwolle satt auszustopfen. Beim Umgang mit Mineralfaserdämmstoffen (Einbau und Ausbau) ist für gute Durchlüftung der Räume zu sorgen. Eventuelle Staubablagerungen sind zu entfernen, dabei ist Kehren untersagt. Das Trennen darf nur auf harter Unterlage mittels Messer erfolgen. Beim Ausbau sind diese Dämmstoffe nach Möglichkeit zu befeuchten.
An Kanten und Außenecken sind Kantenschutzprofilen einzurechnen, auch wenn diese im Leistungsverzeichnis nicht speziell erwähnt werden. Diese werden nicht gesondert vergütet.
Alle Metallprofile auch z.B. Eckschutz- und Abschlussschienen, Fugenprofile, Einfassprofile u.dgl. müssen entsprechend dem Verwendungszweck ausreichend korrosionsgeschützt sein.
Öffnungen/Aussparungen und Durchbrüche sind ebenfalls einzukalkulieren, auch wenn diese im Leistungsverzeichnis nicht speziell erwähnt werden. Sie werden nicht gesondert vergütet.
Vor der Durchführung von Stemm-, Bohr- und Einsetzarbeiten an Estrichen, geputzten Wänden und Decken sind Leitungen mit einem Suchgerät zu orten.
Es finden grundsätzlich nur bauaufsichtlich zugelassene Dübel und Befestigungssysteme Verwendung. Die Bemessung, Festlegung, Montage und Montageüberwachung der Befestigungen erfolgt nach den einschlägigen bauaufsichtlichen Vorschriften und Normen eigenverantwortlich durch den AN.
Wird ein Schalldämmmaß ohne nähere Erläuterung im Leistungsverzeichnis angegeben, so genügt die Einhaltung des Labor-Dämmmaßes nicht. Der Auftragnehmer hat nach seinem vorauszusetzenden Wissensstand Bedenken geltend zu machen, wenn der effektiv gewollte oder nach Vorschrift erforderliche Wert vor Ort mit der ausgeschriebenen Konstruktion nicht erreicht wird.
Späne von Bohren und Fräsen sowie Reste von Schleifstaub sind sofort von den bearbeiteten Teilen zu entfernen.
Der Auftragnehmer hat sich beim Befestigen von Bauteilen an Vorsatzschalen zu vergewissern, dass durch die Befestigungsmittel keine Beschädigungen nicht sichtbarer Leitungen und Rohre entstehen.
Dampfsperren und Dampfbremsen dürfen nicht angetackert werden; sie sind zu kleben.
Ist Schleifen und Spachteln vorgesehen, so bleibt die Anzahl der Schleifgänge und Spachtelaufträge sowie die Wahl der richtigen Körnung dem Auftragnehmer überlassen und ist auf die vorgesehene Beschichtung einzustellen.
Gerüsthilfen für Höhen über 2,00 m sind in die einzelnen Positionen einzukalkulieren.
Für den Transport des Materials hat der Unternehmer selbst zu sorgen, die Kosten sind in die Einheitspreise
Einzurechnen.
Für die Materiallagerung während der Bauzeit übernimmt der Auftraggeber keine Haftung.
Festgestellte Mängel sind ohne Behinderung des laufenden Betriebes unverzüglich zu beheben.
Nach Abschluss der Arbeiten sind der Bauleitung nach Aufforderung Sicherheitsdatenblätter sowie Dokumentationen der verwendeten Materialien, Bau- und Hilfsstoffe zu übergeben.
b) Wände
Ständerwände mit Beplankung aus Gipskarton- oder Gipsfaserplatten sind oberflächenfertig auszuführen. Plattenstöße, Schraubenköpfe und geschlossene Anschlussfugen sind so herzustellen, dass sie nach der malermäßigen Endbehandlung auf Dauer nicht mehr sichtbar sind.
Elastische Verfugungen sind grundsätzlich mit überstreichbarem Material auszuführen.
Wenn nicht anders beschrieben, sind bei durchlaufenden Wänden im Abstand von < 15 m Dehnungsfugen anzuordnen und im Preis einzukalkulieren.
Die Flächendämmung aus Mineralfaserdämmstoffplatten ist sofern erforderlich - mit geeignetem Kleber an die Stege der Wandständer und an einer Verkleidungsseite punktweise zu befestigen. Auf eine exakte und vollflächige Ausfachung der Wandflächen ist zu achten. Es dürfen keine Schallbrücken entstehen.
Alle Fugen von Gipskartonverkleidungen sind mit Fugendeckstreifen zu versehen. Bei mehrlagigen Beplankungen sind die Stöße versetzt anzuordnen, auf eine korrekte Spachtelung ist zu achten. Die Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller sind einzuhalten.
Wird ein elastischer Wandanschluss ausgeschrieben, so gilt das in der Regel auch für den Anschluss am Fußboden oder an bereits installierten Sanitärobjekten. Elastische Fugen sind grundsätzlich zu hinterfüllen, um eine Dreiflankenhaftung zu vermeiden. Als Hinterfüllung sind geschlossenzellige, nicht saugende Materialien zu verwenden.
Bei gefordertem elastischen Anschluss wird zwischen Decke bzw. Fußboden und dem Stahlblechprofil ein elastisches Dichtungsband eingelegt. Beplankungen dürfen keinen unmittelbaren Kontakt mit angrenzenden Bauteilen haben.
Reduzieranschlüsse an massive Stützen sowie gleitende Montagewandanschlüsse sind besonders sorgfältig und in Abstimmung auf die vom Planer festgelegten Detailkonstruktionen herzustellen.
Bei Aussparungen und Wanddurchbrüchen, welche eine Auswechslung der Unterkonstruktion erfordern, hat der AN diese eigenverantwortlich statisch zu bemessen, in Absprache mit dem Systemhersteller.
Die Anordnung der Unterkonstruktion erfolgt eigenverantwortlich vor Ausführung in Abstimmung mit den Gewerken HLS und Elektro. Die genaue Ausführung des Wandaufbaus ist u.a. abhängig von den zur Ausführung kommenden Sanitärmontageelementen und vom AN auf diese abzustimmen. Die Ständerwerkswände müssen so ausgebildet sein, dass das Einlegen von Installationsleitungen in vertikaler und horizontaler Richtung vorgenommen werden kann. Die Unterkonstruktion ist in der Form anzuordnen, dass Bohrungen und Ausschnitte seitens der Elektrofirma hergestellt werden können.
In Installationswänden sind die getrennten Ständerprofile durch eine biegesteife Querverlaschung in den Drittelpunkten (bezogen auf die Wandhöhe) zu verbinden.
Das Schließen der Ständerwände, in denen mit Installationen aller Art (auch Elektroinstallation) zu rechnen ist, und das Einbringen der Dämmung, darf erst erfolgen, wenn diese gemäß Projekt eingebracht sind. Im Zweifel hat der Auftragnehmer die Bauleitung zu befragen. Der zeitliche Versatz der Leistungen ist im Preis zu berücksichtigen.
Öffnungen für Schalter- und Abzweigdosen sind entsprechend den Elektroinstallationsplänen bzw. nach Angabe des Elektrikers herzustellen. Bei Trennwandkonstruktionen sind ab der Feuerwiderstandsklasse
F 60 die Elektrodosen in Gips einzubetten.
c) Decken
Die Verlegung der Decken erfolgt entsprechend Verlegeplan unter Berücksichtigung der notwendigen Einbauteile, wie Leuchten, Schlitzlüfter, Vorhangschienen, Durchdringungen für Verdunkelungen und dergl., sowie in Abstimmung auf die Rohrführungspläne einer eventuell vorhandenen Be- und Entlüftungsanlage. Die bauseits montierten Leuchten sind vom Auftragnehmer in die endgültige Lage zu bringen und auszurichten. Alle zusätzlichen in Verbindung mit der Unterdecke zu montierenden Einbauten, wie Leuchten, Lüftungsauslässe usw. sind gesondert abzuhängen bzw. durch ausreichende Verstärkung der Unterkonstruktion so abzusichern, dass die untergehängte Decke nicht zusätzlich belastet wird.
Bei der Verlegung ist darauf zu achten, dass die Ablaufmaße und die Montagerichtung exakt eingehalten werden.
Werden die Decken aus einzelnen Platten bzw. Streifen zusammengesetzt, übernimmt der Auftragnehmer die Gewähr für eine einwandfreie, gerade Fugen- bzw. Rasterausbildung. Diese ist auch für die einzubauenden Leuchten zu garantieren.
Sämtliche Anschlüsse der Decken an Stützen, Außen- und Innenwände sowie Trennwände sind so auszubilden, dass keine der an die Unterdecke gestellten Anforderungen gemindert wird. Die Anschlüsse müssen die Bewegungen der angrenzenden Bauteile sowie der Decke selbst ohne Beeinträchtigung ermöglichen.
Vor dem Beplanken der Unterkonstruktion ist zu prüfen, ob der nachträgliche Anschluss der geplanten leichten Trennwände, vor allem die Übertragung von Horizontalkräften, in die Unterkonstruktion oder auf die Rohdecke gesichert ist.
Die Beplankung der Decken darf erst erfolgen, wenn die Installationen der anderen Gewerke abgeschlossen sind. Im Zweifel hat der Auftragnehmer die Bauleitung zu befragen. Der zeitliche Versatz der Leistungen ist im Preis zu berücksichtigen.
Preisinhalte
Als Nebenleistung gelten u.a.:
- Das sachgemäße Dichten der ausgeschriebenen Feuerschutz-Bauteile an den Baukörper.
- Das Weiterrücken fahrbarer Gerüste im Zuge des Arbeitsfortschritts für eigene und fremde Gerüste, sofern das ohne Auf- und Abbau und lediglich durch erneute Abstützung möglich und zulässig ist.
- Das Lüften der Räume und das Staubsaugen in geschlossenen Räumen nach der Verarbeitung oder dem Trennen von Mineralfasererzeugnissen.
- Das Hinterfüllen von ausgeschriebenen Fugen, das Reinigen, Vorbehandeln und das Begradigen der Ränder ggf. durch Abkleben.
- Das, ggf. auch nachträgliche, Abschleifen von Spachtelgraten.
- Fugenbewehrungsstreifen bei Brandschutzplatten oder Brandschutzbekleidungen.
- Das Beseitigen von Schneidrückständen durch Absaugen.
In den Preis für das Herstellen einer Türöffnung (bei bauseitiger Montage von Zargen) ist der Einbau eines Aussteifungsprofils einschließlich der Befestigungsmittel für Stahlzargen einzurechnen.
Als Besondere Leistung gelten:
- Das Anarbeiten an Installationen durch formgerechte Aussparungen.
- Leitungsdurchdringungen in Doppel- oder Hohlraumböden mit Dichtung und Rosette.
Technische Vorbemerkungen Trockenbauarbeiten
01 Trockenbauarbeiten Bürogebäude
01
Trockenbauarbeiten Bürogebäude
01.01 Trockenbauwände
01.01
Trockenbauwände
01.02 Vorsatzschale Außenwand
01.02
Vorsatzschale Außenwand
01.03 Abgehängte Decken
01.03
Abgehängte Decken
02 Trockenbauarbeiten Laborgebäude
02
Trockenbauarbeiten Laborgebäude
02.01 Trockenbauwände
02.01
Trockenbauwände
02.02 Vorsatzschale Außenwand
02.02
Vorsatzschale Außenwand
02.03 Abgehängte Decken
02.03
Abgehängte Decken
03 Stundenlohnarbeiten
03
Stundenlohnarbeiten
03.01 Stundenlohnarbeiten
03.01
Stundenlohnarbeiten