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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Technische Vorbemerkungen WDVS-Arbeiten Technische Vorbemerkungen
Das Grundstück und die vorhandenen Örtlichkeiten sind durch den Anbieter vor Angebotsabgabe zu besichtigen.
Mit den Preisen ist die komplette Leistung abgegolten. Nebenleistungen werden nicht gesondert vergütet und
gehören ohne weitere Erwähnung zur vertraglichen Leistung.
In die Preise sind grundsätzlich alle Aufwendungen und Kosten die sich aus der Einhaltung der UVV sowie
einschlägiger DIN-Normen ergeben einzurechnen.
In die Preise sind einzurechnen:
- witterungsbedingte Erschwernisse und Mehraufwendungen
- ständige Reinigung der durch die eigenen Arbeiten verschmutzten Wege und Straßen
- Sicherungsmaßnahmen für arbeitszeitlich oder technologisch bedingte Unterbrechung der eigenen
Arbeiten
- Sicherungsmaßnahmen gegen unbefugtes Betreten des Arbeitsbereiches
- Rüstungen für die eigene Leistung, z.B. Bockgerüste - Fassadengerüst bauseits
Kosten für die komplette erforderliche Baustelleneinrichtung sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren. Zwischenlagerkosten werden nicht gesondert vergütet.
Der Auftragnehmer hat sich vor Baubeginn einen Überblick über die Lage von Leitungen für Strom, Wasser, Abwasser, Gas, Telefon usw. zu verschaffen.
Für die Ausführung der Fassadenarbeiten des WDVS liegen folgende Vorschriften zugrunde:
- die jeweils neueste Fassung der VOB / B
- die anerkannten Regeln der Technik
- die allgemeinen Vorschriften
- die DIN - Vorschriften neuester Fassung
- die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) der Berufsgenossenschaft
- für die technische Ausführung gilt:
- DIN 18345 Wärmedämm-Verbundsysteme
- DIN -Vorschriften für Bauteile, Elemente und Material, insbes.
- die Verarbeitungvorschriften und Herstellerrichtlinien der verwendeten Fabrikate
Grundlage dieser Arbeiten ist das beiliegende Leistungsverzeichnis.
Die kompletten Architektenpläne können vom Anbieter beim Ausschreibenden eingesehen werden.
Ausführung:
Alle Elektrodosen, Auslässe und andere Einbauteile sind sorgfältig einzudämmen und anzuputzen.
Eingebaute Teile, die durch Mörtel verschmutzt werden, sind sofort ohne Beschädigung zu reinigen.
Vor Einputzen von Metallteilen ist die Materialverträglichkeit zu beachten; ungeschützte Stahlteile dürfen nicht mit gipshaltigem Putz, Aluminiumteile nicht mit Kalk- oder Zementputz in Berührung kommen.
Kontakt von Kupfer und frischem Mörtel ist zu vermeiden. Anschlüsse an Metallteile oder sonstige Einbauteile
sind mit einem imprägnierten und einseitig selbstklebendem Kompriband sorgfältig auszuführen.
Bei Arbeitsunterbrechung wird für wiederholte Arbeitseinsätze keine besondere Vergütung vom AG gezahlt.
Material An- und Ablieferung sowie Lagerung ist mit der Bauleitung abzustimmen.
Der anfallende Bauschutt ist wöchentlich, bei kürzeren Arbeiten nach Beendigung dieser, von der Baustelle zu entfernen und abzufahren. Nicht beseitigter Bauschutt wird zu Lasten des Auftragnehmers (AN) entfernt.
Die Kosten hierfür werden von der Schlußrechnung in Abzug gebracht.
Preisinhalte:
Sämtliche ausgeschriebene Positionen sind fertige Leistungen, einschließlich aller Nebenleistungen und sind mit den Einheitspreisen abgegolten.
Der Auftragnehmer (AN) hat seine Materialien und fertiggestellten Arbeiten vor Witterungseinflüssen und Beschädigungen, auch durch andere Unternehmer, bis zur Abnahme zu schützen.
Das Einputzen, Liefern und Anbringen sämtlicher Eckschutzschienen und Einputzleisten sowie das Ausführen einer Musterfläche ist einzurechnen.
An allen Ecken und Kanten sind ausschließlich Eckschutzschienen mit Gewebeschenkel zu verwenden. Im Bereich von Fassadenöffnungen sind die erforderlichen Diagonalarmierungen vorzusehen. Sämtliche Außenfenster-, Tür- und Fassadenelemente sind mit APU-Leisten auszuführen.
Im Zuge der Abrüstarbeiten sind die Gerüstankerlöcher in der Fassade regendicht zu verschließen. Hierfür sind keine Abdeckkappen/-propfen zu verwenden, sondern die Löcher sind mit Wärmedämmstoff bzw. vollflächig mit PU-Schaum aufzufüllen und der verwendete Armierungs- und Dekorputz ist nahtlos, ansatzfrei und strukturiert aufzutragen.
Abrechnungshinweise:
Es ist geplant, die Arbeiten zu einem Pauschalfestpreis zu vergeben, wobei die Massen vor Auftragserteilung anhand der vorliegenden Zeichnungen eigenverantwortlich zu prüfen sind.
Der AN bestätigt durch die Abgabe des Angebotes, daß er über die Örtlichkeit und deren Gegebenheiten voll informiert ist. Er hat die zu bearbeitenden Untergründe auf Tragfähigkeit, Beschaffenheit und Mängel zu prüfen.
Bedenken gegen die Ausführung sind dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Nachträgliche Mehrforderungen durch Unkenntnis der örtlichen Gegebenheiten werden von Auftraggeben (AG) nicht anerkannt.
Während der gesamten Fassadenarbeiten sind angrenzende und umliegende Bauteile und vorhandene Außenanlagen vor Beschädigung zu schützen.
Der Auftragnehmer hat Vorsorge zu treffen, daß keine schädlichen und gefährlichen Flüssigkeiten und Stoffe, Dämpfe und Gase in die Umgebung entweichen können. Der AN verpflichtet sich, bei der Baumaßnahme nur
solche Baustoffe einzusetzen, die nach den gesetzlichen Bestimmungen und allen technischen Erkenntnissen bei Abschluß des Vertrages nicht als gesundheitsgefährdende Stoffe bezeichnet und bekannt sind, bzw. gesetzlich maximal zugelassene Konzentrationsmengen nicht überschreiten. Dies bezieht sich auf die Verwendung von Produkten mit Formaldehyd und Farbstoffzusätze und Verpackungsmaterialien. Alle Materialien und deren Verwendung müssen mindestens den DIN-Normen entsprechen.
Sämtliche Arbeiten verstehen sich einschließlich Lieferung und Montage aller erforderlichen Materialien und der erforderlichen Nebenleistungen, sofern nicht im Leistungsverzeichnis (LV) anders beschrieben.
Angaben zur Bauausführung:
Alle zu verwendenden Einzelkomponenten des angebotenen Systems müssen systemgebunden sein.
Alle erforderlichen Vorbereitungen des Untergrundes z.B. das Entgraten der Oberflächen, das Grundieren der Oberflächen, usw. hat der AN in die Einheitspreise mit einzurechnen.
Er hat den Auftraggeber Bedenken gegen die vorgegebene Art der Ausführung unverzüglich schriftlich mitzuteilen, wenn diese der Beschaffenheit des Untergrundes nicht entspricht. Unter diesen Voraussetzungen sind Bedenken geltend zu machen, insbesondere bei größeren Unebenheiten, Ausblühungen, Spannungs- und Setzrissen, sowie nichttragfähigen Flächen.
Die Ausführungen der Arbeiten erfolgen auf eigene Gefahr des AN. Während der Verarbeitung und bis zur vollständigen Trocknung darf die Temperatur der Luft, der zu verwendenden Materialien, sowie des
Putzgrundes nicht unter + 5° Celsius absinken. Der Untergrund ist entsprechend der DIN 18 350 zu überprüfen, eventuell zu nässen und zu säubern.
Die brandschutztechnischen Richtlinien der DIN 4102, Teil 1 (nicht brennbare Baustoffe Baustoffklasse A1) sind einzuhalten.
Generell ist unter allen Fensterbänken, sowie Metallteilen, Metallrahmen, Stahlzargen usw. eine Ausbildung durch ein vorkomprimiertes Fugendichtband vorzunehmen. Dergleichen gilt für Putzabschlüsse an angrenzende Gebäudeteile.
Elastische Fugenbänder sind generell imprägniert, vorkomprimiert, einseitig selbstklebend, zu liefern und zu montierten.
Material: Polyurethan-Schaumstoff (Farbe: nach Bemusterung). Sämtliche Fugenbänder sind in die EP mit einzurechnen.
Sämtliche Anarbeitungen, z.B. Durchdringungen, stumpfe Anarbeitungen an Stahlteile, usw. sind mit den EP abgegolten.
Richtfabrikat: Fa. Brillux oder glw.
Die Häuser D und E werden nach ifb gefördert und der Bauherr strebt eine Zertifizierung nach NahWo an. Das WDVS muss die Zertifizierung "Blauer Engel" erfüllen. Es dürfen keine Biozide verwendet werden.
Angebotenes System:
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(Vom Bieter auszufüllen)
Technische Vorbemerkungen WDVS-Arbeiten
01 WDVS - Mineralwolle, Putz
01
WDVS - Mineralwolle, Putz
01.01 Wände
01.01
Wände
01.02 Sonstiges
01.02
Sonstiges
02 WDVS - Mineralwolle, Riemchen
02
WDVS - Mineralwolle, Riemchen
02.01 Wände
02.01
Wände