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bis
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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
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(Name und Anschrift des Bieters)
......................................................
(Ort) (Datum)
B A U V O R H A B E N
Baumaßnahme:
Neubau Multifunktionsgebäude am Sportplatz Schildau Straße der Jugend
6
04889 Belgern-Schildau OT Staritz
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Los 003 Bauhauptleistung
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Auftraggebende Stelle :
Stadt Belgern- Schildau
Markt 3
04874 Belgern-Schildau OT Belgern
Planer/Bauüberwachung
Ing.- Büro Goldbach
Markt 14
01616 Strehla
Tel.: 035264/989110
Fax: 035264/989112
E-Mail: info@ingenieurbuero-goldbach.de
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Hinweise zum Bauvorhaben Hinweise zum Bauvorhaben
Bestand
Das Grundstück Kurzwalder Str. 2, Flurstücke 261/32, 64/33 und 563/33
war bebaut mit einem kleinen Schuppen straßenseitig und einem
Gemeindegebäude, welche im Bestand erhalten bleiben.
Die Grundstückszufahrt erfolgt über das bestehende Tor und wird im
Anschluss an die Baumaßnahme gleichwertig wieder hergestellt.
Bauliche Maßnahmen
Der geplante Neubau soll bis Ende 2027 errichtet werden. Im Neubau
werden die Funktionen der Sanitäranlagen mit Duschen sowie
Umkleidekabinen für Sportler untergebracht. Zusätzlich entsteht im
Erdgeschoss eine Einfeldsporthalle, die sowohl von der Grundschule als
auch von ortsansässigen Vereinen genutzt werden kann.
Ergänzend werden im Erdgeschoss weitere Umkleiden und Sanitärbereiche
für die schulische Nutzung integriert. Hinzu kommen ein Wäscheraum, eine
barrierefreie Umkleide mit WC, ein Raum für Erste Hilfe sowie ein
Lehrer- und Schiedsrichterzimmer mit Blick in die Halle und eigenem
Sanitärbereich.
Die im Obergeschoss liegenden Umkleiden für die Nutzer des angrenzenden
Sportplatzes sind über eine vorgelagerte Plattform erreichbar. Eine
innenliegende Toilettenanlage steht Besuchern des Sportplatzes bei
größeren Veranstaltungen zur Verfügung.
Ebenfalls im Obergeschoss befindet sich ein Schulungsraum, der für
Versammlungen und Veranstaltungen der Sportler sgenutzt werden kann.
Baubeschreibung
Sporthalle
Der Halleninnenraum erfüllt mit einer Abmessung von 16 x 27 m die
Vorgaben einer Einfeldsporthalle. Die lichte Höhe wird 7,00 m betragen.
Die Tragkonstruktion erfolgt mittels Stahlbetonstützen und der
zwischenraum wird mit einer Holzfachwerk ausgekleidet.
Sozialtrakt
Die Umkleiden, Sanitärbereiche sowie Nebenräume wie Geräteräume und
Haustechnik, sind in dem L-förmig an die Sporthalle angesetzten
Gebäudeteil zu finden. Die Bauweise im Erdgeschoss ist in
Stahlbetonbauweise umgesetzt. Nichttragende Innenwände werden vereinzelt
aus Gipskarton errichtet. Die Decke zum Obergeschoss wird ebenso wie die
Treppe im Innenraum aus Stahlbeton errichtet.
Im Obergeschoss wandelt sich die Konstruktion in eine leichtere
Holzrahmenbauweise. Das Dach wird mit Sparren hergestellt und einer
Dachbegrünung aufgetragen.
Baustrom und Bauwasser
Für die Bereitstellung von Baustrom und Bauwasser werden 0,20 % von der
Schlussrechnungssumme abgezogen. Bei Nichtinanspruchnahme durch
Eigenversorgung ist dies mit der Angebotsabgabe zu erklären.
Hinweise zum Bauvorhaben
1 Allgemeine Vorbemerkungen 1 Allgemeine Vorbemerkungen
.1 Hinweis zur Ausschreibung und Angebotsabgabe
Die Vorbemerkungen sind Bestandteil des Angebotes.
Alle hier aufgeführten Bestimmungen, Vorschriften und Angaben liegen
sämtlichen Positionen des Leistungsverzeichnisses, den dazu angegebenen
Einheitspreisen und der Ausführung zugrunde.
Der Bieter ist verpflichtet, Zweifelsfälle die bei der Ausarbeitung des
Angebotes entstehen, durch Rücksprache mit dem Bauherren zu klären.
Auskünfte werden allen Bietern in gleicher Weise mitgeteilt. Der Bieter
hat die im LV aufgeführten Positionen und Massen eigenverantwortlich zu
überprüfen.
Unterlässt der Bieter bei der Angebotsabgabe die Ausräumung von
Unklarheiten in der Leistungsbeschreibung bzw. LV, so gehen alle
Mehrkosten, die durch die Ausführung der Leistungspositionen im Sinne
der Bauleitung entstehen, zu Lasten des Unternehmers.
In allen freien Textstellen, die mit " ........ "
gekennzeichnet sind, sind vom Bieter Angaben einzutragen. Bei
Nichtbeachtung kann nach dem Feststellungsvermerk des
Bundesrechnungshofes der Bieter von der Wertung ausgeschlossen werden.
Die Einheitspreise müssen alle Zuschläge enthalten und die komplette
Leistung einschl. aller Materialien und Stoffe frei Verwendungsstelle
sowie Nebenleistungen umfassen, sofern im LV nichts anderes beschreiben
ist.
Dem Bieter wird dringend empfohlen, sich vor Angebotsabgabe umfassend
über die örtlichen Gegebenheiten zu informieren.
Alle Maße sind vor Ausführung am Bau zu nehmen.
Alle Preise verstehen sich für die fertige Arbeit einschließlich der
Lieferung sämtlicher für die Auftragserfüllung erforderlichen
Materialien sowie aller erforderlichen Nebenarbeiten, auch wenn diese im
Leistungsverzeichnis nicht besonders benannt sind. Ausnahmen werden
durch das Leistungsverzeichnis ausdrücklich bestimmt. Notwendige Stemm-
und Befestigungsarbeiten sowie Baustelleneinrichtungen sind in die
Einzelpreise einzukalkulieren.
Sofern keine gesonderten Pos. ausgeschrieben sind, sind die Kosten für
die nicht vom AG gestellte BE in die Preise einzurechnen. Dies gilt auch
für das Herstellen, Unterhalten und Vorhalten und Beseitigen von
Baubeleuchtung, Lagerplätzen sowie Maßnahmen für
Umwelt- und Gewässerschutz.
Zwischenlagerkosten werden nicht gesondert vergütet. In die Preise sind
einzurechnen witterungsbedingte Erschwernisse und Mehraufwendungen,
Ständige Reinigung der durch die eigenen Arbeiten verschmutzten Straßen,
Wege, Korridore und Zimmer, Sicherungsmaßnahmen für arbeitszeitlich und
technologisch bedingte Unterbrechung der eigenen Arbeiten.
Nebenangebote sind nicht zugelassen.
Die Gleichwertigkeit der angebotenen Ausrüstungen bzw. Leistungen im
Nebenangebot zu den ausgeschriebenen Ausrüstungen sind nachzuweisen.
1.2 Ausführungsunterlagen
Die Ausführungspläne werden dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellt.
Alle weiteren Unterlagen, die evtl. zur Ausführung, Prüfung, Abrechnung
und Dokumentation erforderlich sind, sind vom Auftragnehmer zu erstellen
und 2-fach und digital dem Auftraggeber kostenlos zu übergeben.
Der Auftraggeber bzw. die Bauleitung ist berechtigt, die Termine und
Fristen für die Übergabe der für die Ausführung notwendigen Unterlagen
festzulegen. Diese Termine bzw. Fristen sind für den Auftragnehmer
verbindlich.
1.3Ausführung
Der öffentliche Verkehr soll weder unnötig beeinträchtigt noch an
irgendeiner Stelle ohne vorherige Zustimmung der zuständigen Behörden
gesperrt werden. Der Auftragnehmer hat gehörige Rücksicht auf die
Interessen von Anliegern sowie anderen Benutzern von Grundstücken zu
nehmen, wo immer diese betroffen sind und das Bauvorhaben so
durchzuführen, dass ein Minimum an Unannehmlichkeiten und Schäden
herbeigeführt wird. Der Auftragnehmer hat das Eigentum des Auftraggebers
an der Baustelle oder auf dem der Baustelle angrenzenden Gebiet sorgsam
zu schützen. Er hat sich über die Lage von Leitungen für Wasser,
Abwasser, Gas, Telefon usw. Gewissheit zu verschaffen. Eine Einweisung
durch den AG über deren Lage erfolgt nicht.
Bei Auftragserteilung hat der AN einen verantwortlichen Vertreter
(Bauführer, Polier) zu benennen und zu bestellen.
Der Vertreter darf nur mit Zustimmung des AG gewechselt werden.
Der Vertreter muss bevollmächtigt sein, Anweisungen des AG
entgegenzunehmen und ausführen zu lassen sowie an der Bauberatung
teilzunehmen. Terminliche Abstimmungen mit anderen Gewerken sind im
Einverständnis mit AG durchzuführen.
Auf Verlangen sind von verschiedenen Materialien vor Beginn der Arbeit
Proben und Muster vorzulegen, Materialprüfzeugnisse einzureichen und
ggf. Bezugsquellen nachzuweisen, ohne dass hierfür eine besondere
Vergütung erfolgt.
Sämtlicher, durch die Arbeiten des Auftragnehmers verursachter Schutt
bzw. Abfall ist täglich vom Auftragnehmer ohne Aufforderung zu
entfernen.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, seine Leistungen und den
Fertigstellungstermin mit den anderen an der Baustelle tätigen
Auftragnehmer abzustimmen. Der Auftragnehmer ist verantwortlich für die
fristgerechte Anmeldung und Anmahnung von Vorleistungen des
Auftraggebers sowie Dritter.
Es sind die anerkannten Regeln der Technik sowie die entsprechenden
behördlichen Vorschriften zu beachten.
Ergänzend wird auf folgende Bestimmungen hingewiesen:
- VOL
- VDE
- DVGW
- TAB der Energie-Lieferbetriebe.
Alle Probleme des Brandschutzes der Lager- und Arbeitsorte sowie beim
Schweißen und ähnlichen Arbeiten, insbesondere Brandwachen, hat der
Auftragnehmer während der gesamten Bauzeit eigenverantwortlich zu lösen,
die entsprechenden Aufwendungen sind in die Einheitspreise
einzukalkulieren.
Alle Arbeiten am Baukörper wie Bohrungen, Schlitze u. ä. sind vorab mit
der Bauleitung abzustimmen.
Die Arbeiten sind mit größter Sorgfalt durchzuführen.
Das statische Gefüge darf hierbei zu keiner Zeit beeinträchtigt werden.
Zeigen sich Risse, Setzungen, ect., so sind die Arbeiten einzustellen,
und es ist unverzüglich der AG zu benachrichtigen.
Es sind geeignete Werkzeuge einzusetzen und Maßnahmen zu ergreifen, die
eine Beeinträchtigung durch Staub und Lärm auf ein Minimum beschränken.
1.4 Abnahme
Es findet eine förmliche Abnahme nach Fertigstellung des
Gesamtbauvorhabens statt. Die Abnahme ist erst nach Fertigstellung aller
Leistungen und Beseitigung evtl. schriftlich mitgeteilter Mängel nach
VOB/B, schriftlich vom Auftragnehmer zu beantragen.
Hierbei ist eine schriftliche Erklärung darüber abzugeben, dass
- sämtliche Leistungen ordnungsgemäß und fachgerecht sind,
- die Baustelleneinrichtung restlos entfernt und alle zur
Baustellensäuberung erforderlichen
Arbeiten abgeschlossen sind.
Sind die Voraussetzungen für die Abnahme erfüllt, wird der Abnahmetermin
festgelegt. Weder Aufmaß noch Probebetrieb gelten als Abnahme bzw.
Übernahme.
Die Einreichung der Schlussrechnung gilt nicht als Mitteilung über
fertiggestellte Leistungen nach VOB/B.
Teilabnahmen von Leistungen oder Abnahme von Teilen der Leistungen, die
durch den Baufortschritt einer späteren Kontrolle entzogen werden,
müssen nach Vereinbarung mit dem Auftraggeber ebenfalls förmlich
durchgeführt werden.
Der Auftragnehmer hat seine Leistungen und Lieferungen bis zur Abnahme
der fertigen Leistungen gem. VOB gegen Schaden zu schützen.
1.5 Beweissicherung
Falls Beweissicherung erforderlich ist, hat sie der Auftragnehmer
rechtzeitig auf seine Kosten durchzuführen. Dies gilt auch für VOB/B.
Der Auftraggeber kann auf Kosten des Auftragnehmers
Beweissicherungsverfahren durchführen lassen, wenn der Auftragnehmer
seiner Verpflichtung aus Satz 1 nicht nachkommt.
1.6 Stundenlohnarbeiten
Stundenlohnarbeiten dürfen erst nach vorheriger Genehmigung der
Bauleitung ausgeführt werden. Die Vergütung erfolgt auf der Basis der am
Ende des Leistungsverzeichnisses vom Auftragnehmer eingesetzten
Stundenlöhne bzw. Materialkosten einschließlich der Mitangebotenen,
feststehenden Zuschläge. Spätere Lohn- und Materialpreiserhöhungen
werden nicht berücksichtigt.
1.7 Dokumentation
Die Übergabedokumentation ist spätestens am Tage der Abnahme 3-fach und
digital dem AG zu übergeben.
2. Angaben zur Baustelle
Das Baufeld ist durch eine öffentliche Straße erschlossen und kann über
sie direkt erreicht werden.
Die am Baugrundstück erschließende Straße ist eine Anliegerstraße von
ca. 5,5 m Breite.
Der Baubereich ist während und nach Beendigung der Arbeiten entsprechend
zu sichern.
Die Staub- und Lärmbelästigung ist gering zu halten.
Lagerflächen können nur auf dem Baufeld der Turnhalle zur Verfügung
gestellt werden oder sind mit dem AG abzustimmen!
3. Ergänzende Vorbemerkungen:
3.1 Entsorgung anfallenden Materials
Anfallende Aushub-, Abbruch-, Abfall-, Bauschutt-und
Verpackungsmaterialien sind getrennt, entsprechend der geltenden
Vorschriften, auf Deponie zu entsorgen. Die Wahl einer Deponie/
Recyclinganlage bleibt dem AN überlassen.
Der AN hat die ordnungsgemäße Entsorgung dieser Materialien auf einer
zugelassenen Deponie nachzuweisen und der Abrechnung beizulegen.
Kosten für Zwischenlagerungen, Container, Transporte und Deponie- und
Kippgebühren sind in die Einheitspreise einzurechnen.
3.2 Sicherheits- und Gesundheitskoordinator
Für die Baumaßnahme ist ein Sicherheits- und
Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) bestellt.
Dieser wird für die Maßnahme eine Baustellenordnung aufstellen.
Sie wird Vertragsbestandteil und kann beim SiGeKo abgerufen oder
eingesehen werden.
Eine Gefährdungs- und Belastungsanalyse nach §5 und 6 des
Arbeitsschutzgesetzes, sowie §10 und 11 der
Betriebssicherheitsverordnung ist für die
durchzuführenden Arbeiten im Auftragsfall zu erstellen und dem SiGeKo
rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten unaufgefordert vorzulegen.
Die Kosten hierfür werden nicht gesondert vergütet und sind in die
Einheitspreise einzurechnen.
Das Einhalten der Baustellenordnung sowie der entsprechenden
Unfallverhütungsvorschriften (UVV) und der weiteren, darüber hinaus
gehenden, gesetzlichen Regelungen sind zwingend erforderlich.
Eine zusätzliche Vergütung kann hieraus nicht abgeleitet werden.
Den Anordnungen des SiGeKo ist unbedingt Folge zu leisten.
Der hierfür notwendige Aufwand wird nicht gesondert vergütet und ist in
die
Einheitspreise einzurechnen.
1 Allgemeine Vorbemerkungen
1 Los Bauhauptleistungen
1
Los Bauhauptleistungen
1.3 Beton- und Stahlbetonarbeiten
1.3
Beton- und Stahlbetonarbeiten