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bis
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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Angebotsbeschreibung, Anlagenverzeichnis Angebotsbeschreibung und Anlagenverzeichnis
Abbruch und Rückbauarbeiten
Das Angebot umfasst vorliegende Leistungsbeschreibung mit dem Deckblatt, den Vorbemerkungen und dem Leistungsverzeichnis sowie die unten aufgeführten Anlagen.
Das Angebot muss rechtsverbindlich auf dem Deckblatt unterschrieben sein.
Anlagen:
Anlage 1:
Grundriss 2. UG Abbruch (HUF_H-A-AP-01.A)
Anlage 2:
Grundriss 1. UG Abbruch (HUF_H-A-AP-02.A)
Anlage 3:
Grundriss EG Abbruch (HUF_H-A-AP-03.A)
Anlage 4:
Grundriss 1. OG Abbruch (HUF_H-A-AP-04.A)
Anlage 5:
Grundriss 2. OG Abbruch (HUF_H-A-AP-05.A)
Anlage 6:
Schnitt A-A Abbruch (HUF_H-A-AP-20.A)
Anlage 7:
Schnitt B-B Abbruch (HUF_H-A-AP-21.A)
Anlage 8:
Ansicht Nord Abbruch (HUF_H-A-AP-30.A)
Anlage 9:
Ansicht Ost Abbruch (HUF_H-A-AP-31.A)
Anlage10:
Ansicht Süd Abbruch (HUF_H-A-AP-32.A)
Anlage 11:
Ansicht West Abbruch (HUF_H-A-AP-33.A)
Anlage 12:
Baustelleneinrichtungsplan (HUF_H-A-AP-40)
Anlage 13
Technischer Bericht
Untersuchung auf Gebäude-Schadstoffe
(Schadstoffgutachten)
Angebotsbeschreibung, Anlagenverzeichnis
Technische Vorbemerkungen 1. Bauvorhaben
Bei dem vorliegendem Bauvorhaben handelt es sich um die Sanierung und Umnutzung eines Gebäudes aus den 1970er Jahren. Das Bestandsgebäude wird ohne Kubaturveränderung für eine Schule für Pflegekräfte umgebaut. Das Gebäude ist Teil des Areals des Hufeland-Hauses in Frankfurt-Seckbach. Das Grundstück wird im Norden durch die Wilhelmshöher Straße als Haupterschließungsstraße in Frankfurt Seckbach und im Süden durch eine Schrebergartenanlage begrenzt.
Die bestehende bauliche Anlage befindet sich an einem Hang und gliedert sich in drei Baukörper unterschiedlicher Höhen, die leicht gegeneinander verspringen. In dem südwestlichen Baukörper befindet sich ein Bewegungsbad mit Umkleidebereich, dieses bleibt unverändert bestehen und dieser Gebäudeteil ist nicht Bestandteil der Baumaßnahme. Der mittlere Baukörper hat zwei Vollgeschosse (1. und 2. UG) die einseitig in den Hang eingebunden sind und ein begehbares Flachdach. Der nordöstliche Baukörper hat 5 Vollgeschosse, wie bei dem mittleren Baukörper sind die beiden Untergeschosse einseitig in den Hang eingebunden.
2. Leistungsumfang
Die Leistungen umfassen den vollständigen Rückbau der im LV beschriebenen Bauteile und Einbauten in den Gipskartonkonstruktionen, Beläge und Bekleidungen, Fenster und Türen, Dachbeläge, Metallbauteile, Küchenmöblierung sowie Heizung/Lüftung/Sanitär und Elektroinstallationen. Der Abbruch von Mauerwerkswänden und Betonbauteilen ist NICHT Bestandteil dieser Ausschreibung.
Sämtliche Abbruchleistungen sind fachgerecht, erschütterungsarm und staubminimiert durchzuführen. Alle anfallenden Materialien sind zu trennen, zu transportieren und ordnungsgemäß zu entsorgen bzw. dem Recycling zuzuführen. Der Auftragnehmer hat sich vor Beginn der Arbeiten über den tatsächlichen Bestand vor Ort zu informieren und etwaige Abweichungen gegenüber den Ausschreibungsunterlagen unverzüglich dem Auftraggeber zu melden.
3. Normen und Vorschriften
Es gelten die jeweils aktuellen Fassungen folgender Regelwerke:
VOB/B und VOB/C, insbesondere DIN 18459 (Abbruch- und Rückbauarbeiten) sowie die jeweiligen Fachnormen der betroffenen Gewerke
Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und zugehörige Verordnungen (AVV, DepV, NachwV)
Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) inkl. zugehöriger Technischer Regeln, insbesondere TRGS 519 (Asbest), TRGS 521 (KMF) und TRGS 524 (Sanierung)
LAGA-Mitteilungen zur Entsorgung mineralischer Abfälle
Bauordnungsrecht des Landes Hessen (HBO) sowie einschlägige Unfallverhütungsvorschriften der BG BAU (insb. DGUV Vorschrift 38)
Auflagen aus behördlichen Genehmigungen und Abbruchanzeigen
Der Auftragnehmer hat alle erforderlichen Anzeigen, Genehmigungen und Nachweise rechtzeitig einzuholen und dem Auftraggeber in Kopie zu übergeben.
4. Zugänglichkeit Baustelle
Das Baugrundstück (Flurstücke 41/5 und 41/10) befindet sich am nordöstlichen Teil des Areals des Hufeland-Hauses. Die Zufahrt zum Baugrundstück erfolgt über das Gelände des Hufeland-Hauses von der Wilhelmshöher Straße aus. Als Fläche für die Baustelleneinrichtung steht lediglich eine ebene Fläche von ca. 58 m² seitlich des Eingangsbereichs zur Verfügung sowie kleine Stell- und Lagerfläche (z.B. für Baustellen WC und Container) entlang der Feuerwehrumfahrt (s. Übersichtsplan Baustelleneinrichtungsflächen HLH_D_A-A-AP-40). Die entlang des Gebäudes verlaufende Feuerwehrumfahrung, sowie sämtliche Flucht- und Rettungswege sind vom AN permanent freizuhalten. Durch die starke Hanglange ist die (hangseitige) Ostseite des Gebäudes nur erschwert zu erreichen. Von der FW-Umfahrt aus führt ein Fußweg über zwei Treppen mit insgesamt 29 Steigungen zur Ostseite des Gebäudes.
Die Treppenanlage ist von der Fläche der Baustelleneinrichtung aus etwa 70 m entfernt.
Ein kurzfristiges Abladen im Bereich der Treppenanlage ist möglich, ein längerfristiges Abstellen von Fahrzeugen ist ausgeschlossen.
Wegen der örtlichen Besonderheiten ist dem Bieter eine Besichtigung der Baustelle vor der Angebotserstellung anzuraten.
5. Baustelleneinrichtung und -sicherung
Die Baustelleneinrichtung ist einschließlich der sanitären Anlagen vollumfänglich zu errichten, vorzuhalten und zu betreiben, sowie nach Ende der Bauzeit zu beräumen. Ein Baustelleneinrichtungsplan ist in Abstimmung mit der Bauleitung durch den AN zu erstellen. Der Auftragnehmer hat die Baustelle einzurichten und während der gesamten Ausführungsdauer zu sichern. Insbesondere sind folgende Maßnahmen einzukalkulieren:
Absperrung und Kennzeichnung des Gefahrenbereichs nach DGUV-Vorschriften
Staubschutzmaßnahmen (Staubschutzwände, Schleusen, Unterdruckhaltung) zum Schutz benachbarter genutzter Bereiche
Erschütterungsarme Abbruchmethoden bei sensiblen Grenzbauteilen
Schutz von Decken, Böden und Wänden gegen Beschädigungen durch den Transportverkehr
Bereitstellung und Betrieb geeigneter Absaug- und Filteranlagen (mind. Filterklasse H nach DIN EN 60335-2-69) bei staubintensiven Arbeiten.
Vorhaltung geeigneter Transportwege und Container für den Abraum, Kosten für Baustelleneinrichtung, Vorhaltung und Räumung sind in die Einheitspreise einzukalkulieren, sofern keine gesonderte Position ausgewiesen ist.
Die LKW Be- und Entladung ist durch die eingeschränkten Platzverhältnisse lediglich erschwert möglich.
6. Schadstoffsituation
Das Gebäude stammt aus den 1970er Jahren. An Gebäuden dieses Baujahres ist erfahrungsgemäß mit dem Vorhandensein verschiedener Schadstoffe zu rechnen. Vor Beginn der Abbrucharbeiten wurden Schadstoffuntersuchungen an den Fugen der Waschbetonfertigteil-Fassadenplatten, an den Zu- und Abwasserleitungen sowie an den Fensterfugen durchgeführt weiterhin wurden das Vorhandensein von "alten Mineralwoll-Dämmstoffen" (KMF) überprüft. Hauptsächlich wurde eine Belastung mit Asbest vermutet; darüber hinaus war an diesen Bauteilen mit dem Vorkommen von PCB (polychlorierten Biphenylen), PAK (polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffen) sowie Blei zu rechnen.
Das Schadstoffgutachten ist dieser Ausschreibung beigefügt. Es wurden im wesentlichen asbetbelastete Rohrleitungen sowie "alte Mineralwolle" (KFM) identifiziert. Ausbau und Ensorgung dieser Stoffe wird im Abschnitt 2 "Abbruch belasterer Materialien" beschrieben. Die untersuchten Fenster- und Fassadenfugen enthalten keine oder unterhalb der Bestimmunggrenzen liegende Schadstoffe. In Leuchtsoffröhren können PCB-belastet Kondensatoren vorhanden sein, deren Entsorgung in einer seperaten Position beschrieben wird. Werden über die dort benannten Schadstoffe hinaus bei den Abbrucharbeiten (z.B. verdeckt liegende) weitere schadstoffhaltige Materialien vermutet oder festgestellt muss dies umgehend angezeigt werden und durch eine baubegleitende Untersuchung überprüft werden.
Für den Umgang mit asbesthaltigen Materialien ist eine Zulassung nach TRGS 519 Anlage 4 erforderlich; der entsprechende Nachweis ist vor Arbeitsbeginn vorzulegen. Die Entsorgung schadstoffbelasteter Materialien ist gesondert nachzuweisen. Mehrkosten, die sich aus dem Vorhandensein nicht erkannter Schadstoffe ergeben, sind dem Auftraggeber unverzüglich anzuzeigen.
7 · Maß- und Mengenregelung / Abrechnung
Die im LV angegebenen Mengen sind Voranschlagsmengen auf Basis der vorliegenden Bestandsunterlagen. Abgerechnet wird nach tatsächlich ausgeführten Mengen gemäß gemeinsamem Aufmaß (VOB/B § 14). Mehr- oder Mindermengen gegenüber den Ausschreibungsmengen berechtigen nicht zur Änderung der Einheitspreise, soweit die Schwellen gemäß VOB/B § 2 Nr. 3 nicht überschritten werden.
Minderkosten-Positionen (z. B. bei abweichender Verlegeart von Bodenbelägen) sind als Nachlass auf den jeweiligen Grundpreis zu verstehen und entsprechend anzubieten. Bedarfspositionen werden nur vergütet, sofern der Auftraggeber deren Ausführung schriftlich angeordnet hat.
8 · Entsorgung und Nachweisführung
Sämtliche Abbruchmaterialien sind nach den Vorgaben des KrWG und der AVV zu trennen, zu klassifizieren und einer ordnungsgemäßen Verwertung oder Beseitigung zuzuführen. Bei Ausbau und Entsorgung von Holzbauteilen ist die Altholzverordnung zu beachten. Der Auftragnehmer hat folgende Nachweise zu führen und dem Auftraggeber unaufgefordert zu übergeben:
Wiegescheine für alle entsorgten Fraktionen
Entsorgungsnachweise / Begleitscheine für gefährliche Abfälle gemäß NachwV
Verwertungsnachweise für recyclingfähige Materialien (Metalle, Beton, Glas)
Dokumentation der Abfallschlüsselnummern (AVV) je Fraktion
Eine Vermischung von schadstoffbelasteten mit unbelasteten Materialien ist unzulässig. Die Deklarationsanalytik obliegt dem Auftragnehmer, sofern keine Voruntersuchungen des Auftraggebers vorliegen.
9 · Koordination
Der Auftragnehmer hat seine Leistungen eng mit dem Auftraggeber, der Bauleitung sowie den parallel ausführenden Gewerken abzustimmen. Insbesondere sind folgende Punkte zu beachten:
Abstimmung der Abbruchreihenfolge mit der Bauleitung vor Beginn der Arbeiten
Rechtzeitige Ankündigung von Arbeiten mit erhöhter Lärm- oder Erschütterungsbelastung
Koordination mit den TGA-Gewerken (HLS, Elektro) hinsichtlich Medienabsperrung und Rückbaureihenfolge
Sicherstellung, dass alle Medien (Wasser, Strom, Gas) vor dem jeweiligen Abbruch ordnungsgemäß abgesperrt und abgeklemmt sind — Nachweis durch Fachunternehmen
Unverzügliche Meldung von Behinderungen oder unvorhergesehenen Befunden
Technische Vorbemerkungen
01 Baustelleneinrichtung
01
Baustelleneinrichtung
Hinweis Baustelleneinrichtung 1. Allgemeines
Der Auftragnehmer (AN) hat alle für die ordnungsgemäße Durchführung der Arbeiten erforderlichen Einrichtungen auf eigene Kosten herzustellen, vorzuhalten und nach Abschluss der Arbeiten vollständig zu beseitigen, soweit nicht gesondert ausgeschrieben. Alle Kosten für Herstellung, Vorhaltung und Räumung der Baustelleneinrichtung sind in die Einheitspreise der jeweiligen Positionen einzukalkulieren, sofern keine gesonderte Position ausgewiesen ist.
Die Baustelleneinrichtung ist einschließlich der sanitären Anlagen vollumfänglich zu errichten, vorzuhalten und zu betreiben sowie nach Ende der Bauzeit vollständig zu beräumen. Ein Baustelleneinrichtungsplan ist in Abstimmung mit der Bauleitung durch den AN vor Baubeginn zu erstellen.
2. Chemietoilette
Der AN hat für die Dauer der Baumaßnahme mindestens eine Chemietoilette gemäß den Anforderungen der ASR A4.1 (Sanitärräume) bereitzustellen. Die Anzahl der Toilettenanlagen ist der Anzahl der auf der Baustelle beschäftigten Personen anzupassen; bei bis zu 6 Personen auf der Baustelle ist mindestens eine Einheit vorzuhalten.
Die wöchentliche Wartung, Reinigung und fachgerechte Entsorgung durch ein Fachunternehmen ist in dem Einheitspreis der ausgeschriebenen Position enthalten. Die Chemietoilette ist während der gesamten Bauzeit — voraussichtlich 6 Wochen — vorzuhalten.
3. Bauwasseranschluss
Der AN hat den Bauwasseranschluss auf eigene Kosten herzustellen. Die Kosten für die Herstellung des Anschlusses sind in dem Einheitspreis der ausgeschriebenen Position enthalten.
Abrechnung der Verbrauchskosten für Wasser nach Pos. 1.4
4. Baustromanschluss
Der AN hat den Baustromanschluss auf eigene Kosten herzustellen. Die Kosten für die Herstellung des Anschlusses sind in dem Einheitspreis der ausgeschriebenen Position enthalten.
Der einzusetzende Baustromverteiler muss den Anforderungen der DIN VDE 0100 (Errichten von Niederspannungsanlagen) in der jeweils gültigen Fassung entsprechen. Der AN hat die ordnungsgemäße Absicherung und Kennzeichnung des Baustromanschlusses sicherzustellen.
Abrechnung der Verbrauchskosten für Strom nach Pos. 1.4
5. Koordination
Der AN hat die Baustelleneinrichtung mit dem Auftraggeber (AG) und gegebenenfalls anderen am Bau Beteiligten abzustimmen. Dies umfasst insbesondere die Festlegung der Stellflächen für Container, WC-Anlage und Materiallager sowie die zeitliche Koordination von Lieferungen und Entsorgungsfahrten.
6. Bauseitige Leistungen des Auftraggebers
Folgende Leistungen werden vom Auftraggeber (AG) als bauseitige Vorleistungen erbracht und sind nicht Bestandteil der Unternehmerleistung:
– Absperren und Entleeren sämtlicher Wasserleitungen vor Beginn der Abbrucharbeiten
– Stromlosmachen sämtlicher Elektroleitungen und -installationen im gesamten Baubereich durch eine Elektrofachkraft, einschließlich Dokumentation der Spannungsfreiheit.
Hinweis Baustelleneinrichtung
01.__.0001 Chemietoilette Vorhalten und Betreiben einer mobilen Chemietoilette auf der Baustelle inkl. wöchentlicher Wartung, Reinigung und Entsorgung durch Fachunternehmen.
Vorhaltezeitraum: 6 Wochen.
01.__.0001
Chemietoilette
1,00
St
01.__.0002 Bauwasseranschluss Herstellen und Vorhalten eines Bauwasseranschlusses auf der Baustelle, inkl.:
Wasserzähler, Absperrarmatur, Leitungsverlegung zur Entnahmestelle auf der Baustelle.
Rückbau nach Abschluss der Arbeiten.
Vorhaltezeitraum: 6 Wochen.
01.__.0002
Bauwasseranschluss
1,00
St
01.__.0003 Baustromanschluss Herstellen und Vorhalten eines Baustromanschlusses auf der Baustelle, inkl.:
Baustromverteiler mit FI-Schutzschalter, Zähler und Absicherung gemäß VDE 0100-704.
Leitungsverlegung zur Entnahmestelle auf der Baustelle
Rückbau nach Abschluss der Arbeiten.
Vorhaltezeitraum: 6 Wochen.
01.__.0003
Baustromanschluss
1,00
St
01.__.0004 Baustrom- und Bauwasserverbrauch Der Auftragnehmer hat die Verbrauchskosten für Baustrom und Bauwasser während der gesamten Bauzeit selbst zu tragen. Diese sind pauschal mit 0,4 % der Nettoauftragssumme abzugelten. Der Einheitspreis ist vom Auftragnehmer auf Basis der angebotenen Nettoauftragssumme zu ermitteln und anzubieten. Eine gesonderte Abrechnung nach Zählerstand erfolgt nicht.
01.__.0004
Baustrom- und Bauwasserverbrauch
1,00
Psch
01.__.0005 Verlängerte Vorhaltung Chemietoilette Bedarfsposition: Verlängerte Vorhaltung und Betrieb der mobilen Chemietoilette gemäß Position 1.1 über den vereinbarten Vorhaltezeitraum hinaus, je angefangene Woche. Leistungsumfang wie Position 1.1. Die Position wird nur bei ausdrücklicher Anordnung des Auftraggebers abgerechnet.
01.__.0005
Verlängerte Vorhaltung Chemietoilette
E
1,00
Wo
01.__.0006 Verlängerte Vorhaltung Bauwasseranschluss Bedarfsposition: Verlängerte Vorhaltung des Bauwasseranschlusses gemäß Position 1.2 über den vereinbarten Vorhaltezeitraum hinaus, je angefangene Woche. Leistungsumfang wie Position 1.2. Die Position wird nur bei ausdrücklicher Anordnung des Auftraggebers abgerechnet.
01.__.0006
Verlängerte Vorhaltung Bauwasseranschluss
E
1,00
Wo
01.__.0007 Verlängerte Vorhaltung Baustromanschluss Bedarfsposition: Verlängerte Vorhaltung des Baustromanschlusses gemäß Position 1.3 über den vereinbarten Vorhaltezeitraum hinaus, je angefangene Woche. Leistungsumfang wie Position 1.3. Die Position wird nur bei ausdrücklicher Anordnung des Auftraggebers abgerechnet.
01.__.0007
Verlängerte Vorhaltung Baustromanschluss
E
1,00
Wo
02 Abbruch belasteter Materialien
02
Abbruch belasteter Materialien
Hinweis Abbruch belasteter Materialien Schadstoffgutachten und Umgang mit Schadstoffen
Im Rahmen einer Schadstoffuntersuchung wurden im Gebäude verschiedene Schadstoffe identifiziert. Das Schadstoffgutachten ist dieser Ausschreibung beigefügt. Werden über die dort benannten Schadstoffe hinaus bei den Abbrucharbeiten (z.B. verdeckt liegende) weitere schadstoffhaltige Materialien vermutet oder festgestellt muss dies umgehend angezeigt werden und durch eine baubegleitende Untersuchung überprüft werden. Mit den betreffenden Arbeiten darf erst nach Freigabe durch den Auftraggeber und nach Umsetzung der erforderlichen Schutzmaßnahmen begonnen werden.
Anforderungen an den Auftragnehmer
Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass alle Arbeiten an schadstoffbelasteten Materialien nur durch nachweislich fachkundiges und zertifiziertes Personal ausgeführt werden. Für Asbestarbeiten ist eine Zulassung gemäß TRGS 519 nachzuweisen, für PCB-Arbeiten gemäß TRGS 551, für bleihaltige Materialien gemäß TRGS 505, für KMF gemäß TRGS 521. Alle anfallenden Sonderabfälle sind gemäß den Bestimmungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) sowie der Nachweisverordnung (NachwV) zu entsorgen. Entsorgungsnachweise sind dem Auftraggeber unaufgefordert zu übergeben.
Hinweis Abbruch belasteter Materialien
02.01 Abbruch Asbestzementprodukte
02.01
Abbruch Asbestzementprodukte
02.02 Abbruch "Alte MW-Dämmstoffe" KMF
02.02
Abbruch "Alte MW-Dämmstoffe" KMF
02.03 Schimmelpilzsanierung in Leitungsschächten
02.03
Schimmelpilzsanierung in Leitungsschächten
02.04 Ausbau und Entsorgung Bleibelasteter Leitungen
02.04
Ausbau und Entsorgung Bleibelasteter Leitungen
03 Abbruch GK-Wände und Schächte
03
Abbruch GK-Wände und Schächte
Hinweis Abbruch GK-Wände und Schächte Hinweis: Mineralwolleeinlagen die nachweislich nach 1996 hergestellt wurden sind nach Position 3.6 abzurechnen, alle anderen Mineralwolleeinlagen sind als KMF-Material gemäß TRGS 521 zu behandeln und werden nach Position 2.2.3 abgerechnet. Gipskartonplatten und Metallunterkonstruktionen sind getrennt zu sammeln.
Hinweis Abbruch GK-Wände und Schächte
03.__.0001 Abbruch und Entsorgung GK-Wand 2-lagig beplankt d=bis 15 cm Abbruch einer beidseitig beplankten Gipskartonständerwand (zweilagige Beplankung) einschließlich sämtlicher Beplankungslagen, Abtransport und Entsorgung. Entsorgung nach AVV-Schlüssel und KrWG, getrennte Erfassung der Materialien.
Wandaufbau:
Beplankung: 2-lagige GK-Beplankung beidseitig
Unterkonstruktion: Metallständerwerk (CW-/UW-Profile)
Füllung: ggf. Mineralwolle-Einlage (sofern vorhanden, gesondert abzurechnen)
Leistungsumfang:
- Demontieren sämtlicher Gipskartonplattenlagen (beidseitig, zweilagig)
- Abbruch der Metallunterkonstruktion (Ständer- und Wandanschlussprofile)
- Abtransportieren des Abbruchmaterials zur genehmigten Entsorgungsanlage
- Getrennte Erfassung und Entsorgung der Materialien nach KrWG und geltenden AVV-Schlüsseln
- Angrenzende Bauteile und Oberflächen schützen und schonend freilegen
Wanddicke: 12-15 cm
03.__.0001
Abbruch und Entsorgung GK-Wand 2-lagig beplankt d=bis 15 cm
450,00
m2
03.__.0002 Abbruch und Entsorgung GK-Wand 2-lagig beplankt d=bis 22 cm Abbruch einer beidseitig beplankten Gipskartonständerwand (zweilagige Beplankung) einschließlich sämtlicher Beplankungslagen, Abtransport und Entsorgung. Entsorgung nach AVV-Schlüssel und KrWG, getrennte Erfassung der Materialien.
Wandaufbau:
Beplankung: 2-lagige GK-Beplankung beidseitig
Unterkonstruktion: Metallständerwerk (CW-/UW-Profile)
Füllung: ggf. Mineralwolle-Einlage (sofern vorhanden, gesondert abzurechnen)
Leistungsumfang:
- Demontieren sämtlicher Gipskartonplattenlagen (beidseitig, zweilagig)
- Abbruch der Metallunterkonstruktion (Ständer- und Wandanschlussprofile)
- Abtransportieren des Abbruchmaterials zur genehmigten Entsorgungsanlage
- Getrennte Erfassung und Entsorgung der Materialien nach KrWG und geltenden AVV-Schlüsseln
- Angrenzende Bauteile und Oberflächen schützen und schonend freilegen
Wanddicke: 16-22 cm
03.__.0002
Abbruch und Entsorgung GK-Wand 2-lagig beplankt d=bis 22 cm
55,00
m2
03.__.0003 Abbruch und Entsorgung GK-Wand m. beidseitigem Fliesenbelag Abbruch einer beidseitig beplankten Gipskartonständerwand (zweilagige Beplankung) mit beidseitigem Fliesenbelag, einschließlich vollständiger Bauteildemontage, Abtransport und Entsorgung aller Bestandteile gemäß KrWG, AVV und DIN 18459. Nachweis der ordnungsgemäßen Entsorgung (Wiegescheine, Entsorgungsnachweise)
Wandaufbau:
Fliesenbelag: beidseitig (Keramik-/Steinzeugfliesen) auf Klebemörtel und Fugenmörtel
Beplankung: 2-lagige GK-Beplankung beidseitig
Unterkonstruktion: Metallständerwerk (CW-/UW-Profile)
Füllung: ggf. Mineralwolle-Einlage (sofern vorhanden, gesondert abzurechnen)
Leistungsumfang:
- Demontieren sämtlicher Gipskartonplattenlagen (beidseitig, zweilagig)
- Abbruch der Metallunterkonstruktion (Ständer- und Wandanschlussprofile)
- Abtransportieren des Abbruchmaterials zur genehmigten Entsorgungsanlage
- Getrennte Erfassung und Entsorgung der Materialien nach KrWG und geltenden AVV-Schlüsseln
- Angrenzende Bauteile und Oberflächen schützen und schonend freilegen
Wanddicke: 12-18 cm
03.__.0003
Abbruch und Entsorgung GK-Wand m. beidseitigem Fliesenbelag
55,00
m2
03.__.0004 Abbruch und Entsorgung GK-Wand und Schachtwand 2-lagig m. einseitigem Fliesenbelag Abbruch einer beidseitig beplankten Gipskartonständerwand (zweilagige Beplankung) oder Schachtwand mit einseitigem Fliesenbelag, einschließlich vollständiger Bauteildemontage, Abtransport und Entsorgung aller Bestandteile gemäß KrWG, AVV und DIN 18459. Nachweis der ordnungsgemäßen Entsorgung (Wiegescheine, Entsorgungsnachweise)
Wandaufbau:
Fliesenbelag: einseitig (Keramik-/Steinzeugfliesen) auf Klebemörtel und Fugenmörtel
Beplankung: 2-lagige GK-Beplankung beidseitig
Unterkonstruktion: Metallständerwerk (CW-/UW-Profile)
Füllung: ggf. Mineralwolle-Einlage (sofern vorhanden, gesondert abzurechnen)
Leistungsumfang:
- Demontieren sämtlicher Gipskartonplattenlagen (beidseitig, zweilagig)
- Abbruch der Metallunterkonstruktion (Ständer- und Wandanschlussprofile)
- Abtransportieren des Abbruchmaterials zur genehmigten Entsorgungsanlage
- Getrennte Erfassung und Entsorgung der Materialien nach KrWG und geltenden AVV-Schlüsseln
- Angrenzende Bauteile und Oberflächen schützen und schonend freilegen
Wanddicke: 12-18 cm
03.__.0004
Abbruch und Entsorgung GK-Wand und Schachtwand 2-lagig m. einseitigem Fliesenbelag
50,00
m2
03.__.0005 Minderkosten Abbruch GK-Wand bei 1-lagiger Beplankung Eventualposition: Die Position erfasst die Minderkosten, wenn anstelle einer zweilagig beplankten GK-Ständerwand eine nur einlagig beplankte GK-Ständerwand abgebrochen wird. Leistungsumfang, Unterkonstruktion, Füllmaterial und Entsorgung wie Position 3.1, 3.2, 3.3, 3.4. Die Position wird nur bei ausdrücklicher Anordnung des Auftraggebers abgerechnet. Der Einheitspreis ist als Nachlass (negativer Betrag) anzubieten.
03.__.0005
Minderkosten Abbruch GK-Wand bei 1-lagiger Beplankung
E
1,00
m2
03.__.0006 Abbruch und Entsorgung Mineralwolleeinlage Eventualposition: Abbruch und Entsorgung von Mineralwolle-Einlagen (Dämmstoff) die nachweislich nach 1996 hergestellt wurden und nicht als "alte Mineralwolle" bzw. KFM gelten aus Gipskartonständerwänden, einschließlich Abtransport und ordnungsgemäßer Entsorgung. Getrennte Erfassung nach KrWG und AVV-Schlüssel.
Material:
Mineralwolle (Glaswolle / Steinwolle) als Wandfüllung in GK-Ständerwänden
Stärke: entsprechend vorhandener Ständerbreite, gemäß Bestand
Leistungsumfang:
- Entnahme und Demontage der Mineralwolle-Einlagen nach Abbruch der Beplankung
- Abtransport und Entsorgung bzw. Verwertung nach KrWG und geltenden AVV-Schlüsseln
- Nachweis der ordnungsgemäßen Entsorgung (Wiegescheine / Entsorgungsnachweise)
Wanddicke: 12-18 cm
03.__.0006
Abbruch und Entsorgung Mineralwolleeinlage
E
1,00
m2
04 Abbruch Beläge und Bekleidungen
04
Abbruch Beläge und Bekleidungen
Hinweis Abbruch Beläge und Bekleidungen Festverklebte Beläge (Pos. 4.1.1, 4.1.4) erfordern erfahrungsgemäß höheren Aufwand als lose verlegte; Minderkosten für lose verlegte Varianten sind in den entsprechenden Positionen (Pos. 4.1.3, 4.1.5) berücksichtigt. Fliesenbeläge auf Wänden und Böden sind so abzubrechen, dass der Untergrund (Mauerwerk, Beton) nicht unnötig beschädigt wird, sofern dieser erhalten bleiben soll. Abgehängte Decken und Rasterdecken (Pos. 4.4.1–4.4.2) sind vor dem Abbruch auf Einbauten (Leitungen, Sprinkler, Leuchten) zu prüfen; Einbauten sind gesondert zu demontieren (Pos. 4.4.4), bevor die Tragkonstruktion abgebrochen wird.
Mineralwolleeinlagen die nachweislich nach 1996 hergestellt wurden sind nach Position 4.4.3 abzurechnen, alle anderen Mineralwolleeinlagen sind als KMF-Material gemäß TRGS 521 zu behandeln und werden nach Position 2.2.3 abgerechnet.
Hinweis Abbruch Beläge und Bekleidungen
04.01 Abbruch Bodenbeläge innen
04.01
Abbruch Bodenbeläge innen
04.02 Abbruch Bodenbeläge außen
04.02
Abbruch Bodenbeläge außen
04.03 Abbruch Wandbeläge
04.03
Abbruch Wandbeläge
04.04 Abbruch Deckenbekleidungen
04.04
Abbruch Deckenbekleidungen
05 Abbruch Fenster und Türen
05
Abbruch Fenster und Türen
Hinweis Abbruch Fenster und Türen Hinweis: Der Ausbau von Fassadenelementen und Fenstern der Bandfassade (Pos. 5.1.1–5.1.14) hat so zu erfolgen, dass die angrenzende Fassadenkonstruktion und das Mauerwerk nicht beschädigt werden. Verglasungen sind als Sonderfraktion (Flachglas) getrennt zu entsorgen; Isolierverglasungen können FCKW-haltige Gasfüllungen enthalten (Baujahr beachten) und sind entsprechend zu deklarieren.
Alufensterbänke und Naturwerksteinfensterbänke (Pos. 5.3.1–5.3.2) sind schonend auszubauen, um Anschlussputze und Brüstungsmauerwerk nicht zu beschädigen.
Hinweis Abbruch Fenster und Türen
05.01 Abbruch Fenster und Fenstertüren
05.01
Abbruch Fenster und Fenstertüren
05.02 Abbruch Raffstoren
05.02
Abbruch Raffstoren
05.03 Abbruch Fensterbänke
05.03
Abbruch Fensterbänke
05.04 Abbruch Innentüren
05.04
Abbruch Innentüren
05.05 Abbruch Außentüren
05.05
Abbruch Außentüren
06 Abbruch Metallbauteile
06
Abbruch Metallbauteile
Hinweis Abbruch Metallbauteile Schleif- und Trennarbeiten an beschichteten Stahlbauteilen erfordern geeignete PSA und ggf. eine Absaugung. Stahlbauteile sind als Schrottfraktion getrennt zu sammeln und einer Metallverwertung zuzuführen; eine entsprechende Verwertungsbestätigung ist dem Auftraggeber vorzulegen.
Hinweis Abbruch Metallbauteile
06.__.0001 Abbruch und Entsorgung Stahlgeländer Dachterrasse Demontage Stahlgeländer verzinkt: Obergurt (Rechteckprofil ca. 70×30 mm), drei waagrechte Geländerholme (Rechteckprofil ca. 50×30 mm) sowie 10 senkrechter Pfosten (Rechteckrohr ca. 50×30 mm).
Abtransport und Entsorgung Stahlbauteile (Obergurt, Pfosten, Laschen), sortenreine Trennung Stahl gem. AVV/EAK 17 04 05, Entsorgungsnachweis auf Verlangen
Pfostenhöhe ca. 0,6 m
06.__.0001
Abbruch und Entsorgung Stahlgeländer Dachterrasse
15,00
m
06.__.0002 Abbruch und Entsorgung Stahlgeländer Lichtschacht Demontage Stahlgeländer verzinkt: Ober- und Untergurt (Rechteckprofil ca. 30×30 mm), mit senkrechten Füllstäben.
Abtransport und Entsorgung Stahlbauteile (Obergurt, Pfosten, Laschen), sortenreine Trennung Stahl gem. AVV/EAK 17 04 05, Entsorgungsnachweis auf Verlangen.
Geländerhöhe ca. 90 cm
06.__.0002
Abbruch und Entsorgung Stahlgeländer Lichtschacht
50,00
m
06.__.0003 Abbruch und Entsorgung Stahlgeländer Balkon Demontage Stahlgeländer beschichtet: Obergurt (Rechteckprofil ca. 120×50 mm) und Pfosten (Rechteckrohr ca. 100×40 mm), Lösen der Laschenverbindungen an der Dachaufkantung.
Abtransport und Entsorgung Stahlbauteile (Obergurt, Pfosten, Laschen), sortenreine Trennung Stahl gem. AVV/EAK 17 04 05, Entsorgungsnachweis auf Verlangen
Pfostenabstand ca. 2 m
Pfostenhöhe ca. 0,9 m
06.__.0003
Abbruch und Entsorgung Stahlgeländer Balkon
12,00
m
06.__.0004 Abbruch und Entsorgung Gitterroste Schachtabdeckung Abbruch und Entsorgung von Gitterrosten zur Lichtschachtabdeckung. Maschenweite 30 x 30 mm, Höhe 20 mm, einschließlich Auflagerkonsolen. Material fachgerecht demontieren, laden, abtransportieren und ordnungsgemäß entsorgen.
06.__.0004
Abbruch und Entsorgung Gitterroste Schachtabdeckung
50,00
m2
06.__.0005 Demontage und Lagerung Stahlrampe Demontage und Zerlegung einer vorhandenen Stahlrampe, einschließlich Lösen aller Verbindungsmittel (Schrauben, Schweißnähte o. ä.), fachgerechtem Abbau der Einzelbauteile sowie Kennzeichnung und Dokumentation aller Bauteile zur Sicherstellung des ordnungsgemäßen Wiedereinbaus. Abtransport und geordnete Zwischenlagerung der demontierten Bauteile an einem vom AG bezeichneten Ort auf der Baustelle. Schutz der Bauteile vor Beschädigung und Witterungseinflüssen während der Lagerung. Reinigung und Vorbereitung der Stahlbauteile für den späteren Wiedereinbau, inkl. Entfernung von Verschmutzungen, losen Korrosionsschichten und beschädigten Beschichtungen. Alle Maßnahmen sind so durchzuführen, dass die Bauteile für den Wiedereinbau geeignet bleiben.
Stahlrampe Fläche ca. 20 m²
Höhenunterschied Rampe ca. 50 cm
Bestandteile: 2 seitliche Rechteckrohre ca. 8 x 20 cm die auf 2 Doppel-T-Trägern mit Mittelstütze und auf Rechteckpfosten aufliegen . Belag aus Stahlriffelblech, seitliche Geländer mit Rechteckpfosten und Handlauf und Rundstäben sowie seitlichen Radabweisern.
06.__.0005
Demontage und Lagerung Stahlrampe
1,00
Psch
06.__.0006 Demontage und Lagerung Gitterroste Schachtabdeckung Bedarfsposition: Demontage und Lagerung Gitterroste aus Pos. 6.4
Demontage einschließlich Lösen aller Verbindungsmittel (Schrauben, Schweißnähte o. ä.), fachgerechtem Abbau der Einzelbauteile einschl. Auflagerkonsolen sowie Kennzeichnung und Dokumentation aller Bauteile zur Sicherstellung des ordnungsgemäßen Wiedereinbaus. Abtransport und geordnete Zwischenlagerung der demontierten Bauteile an einem vom AG bezeichneten Ort auf der Baustelle. Schutz der Bauteile vor Beschädigung und Witterungseinflüssen während der Lagerung. Reinigung und Vorbereitung der Stahlbauteile für den späteren Wiedereinbau, inkl. Entfernung von Verschmutzungen, losen Korrosionsschichten und beschädigten Beschichtungen. Alle Maßnahmen sind so durchzuführen, dass die Bauteile für den Wiedereinbau geeignet bleiben.
06.__.0006
Demontage und Lagerung Gitterroste Schachtabdeckung
E
1,00
m2
06.__.0007 Demontage und Lagerung Stahlgeländer Lichtschacht Bedarfsposition: Demontage und Lagerung Stahlgeländer aus Pos. 6.2
Demontage einschließlich Lösen aller Verbindungsmittel (Schrauben, Schweißnähte o. ä.), fachgerechtem Abbau der Einzelbauteile sowie Kennzeichnung und Dokumentation aller Bauteile zur Sicherstellung des ordnungsgemäßen Wiedereinbaus. Abtransport und geordnete Zwischenlagerung der demontierten Bauteile an einem vom AG bezeichneten Ort auf der Baustelle. Schutz der Bauteile vor Beschädigung und Witterungseinflüssen während der Lagerung. Reinigung und Vorbereitung der Stahlbauteile für den späteren Wiedereinbau, inkl. Entfernung von Verschmutzungen, losen Korrosionsschichten und beschädigten Beschichtungen. Alle Maßnahmen sind so durchzuführen, dass die Bauteile für den Wiedereinbau geeignet bleiben.
06.__.0007
Demontage und Lagerung Stahlgeländer Lichtschacht
E
1,00
m
07 Abbruch Küchenmöblierung
07
Abbruch Küchenmöblierung
Hinweis Abbruch Küchenmöblierung Hinweis: Küchenmöbel (Pos. 7.1–7.2) sind schonend auszubauen, um die angrenzenden Wand- und Bodenflächen nicht zu beschädigen, sofern diese weiterverwendet werden. Edelstahlarbeitsplatten (Pos. 7.3) sind als Metallfraktion der Verwertung zuzuführen. Vor dem Ausbau sind alle Anschlüsse (Wasser, Abwasser, Strom) durch die jeweiligen Fachgewerke abzusperren und zu trennen.
Hinweis Abbruch Küchenmöblierung
07.__.0001 Ausbau und Entsorgung von Küchenunterschränken Küchenunterschränke aus beschichteten Holzwerkstoffen abbrechen und entsorgen, gemäß VOB/C DIN 18459.
Leistungsumfang:
– Lösen aller Befestigungen (Schrauben, Wandhalterungen, Sockelbefestigungen, Verbindungsbolzen)
– Vollständige Demontage einschließlich Türen, Schubladen, Auszüge, Scharniere und Beschläge
– Trennung von Verbindungsmitteln
– Sammeln und Laden des Abbruchmaterials
– Abtransport vom Baufeld zur genehmigten Entsorgungsanlage
– Ordnungsgemäße Entsorgung des Abbruchmaterials gemäß KrWG und AVV; Abfallschlüsselnummern sind zuzuordnen; Entsorgungsnachweise sind dem AG auf Verlangen vorzulegen.
Nebenleistungen gemäß DIN 18459:
– Schutz angrenzender Bauteile und Oberflächen
– Reinigung der Arbeitsstelle nach Abschluss der Arbeiten.
Nicht enthalten: Demontage von Wasseranschlüssen, Ablaufleitungen und Elektroinstallationen.
07.__.0001
Ausbau und Entsorgung von Küchenunterschränken
10,00
St
07.__.0002 Ausbau und Entsorgung von Küchenoberschränken Küchenoberschränke (Hängeschränke) mit Glaseinlagen abbrechen und entsorgen.
Umfang der Leistung:
– Sorgfältiges Demontieren und Abbrechen der Hängeschränke aus beschichteten Holzwerkstoffen mit Glaseinlagen (Glastüren, Glasfüllungen o. Ä.) einschließlich aller Befestigungsmittel, Beschläge und Wandhalterungen
– Besondere Sorgfalt beim Umgang mit Glaseinlagen; Bruchglasgefahr ist durch geeignete Schutzmaßnahmen zu minimieren (Schutzausrüstung, Sicherung des Arbeitsbereichs)
– Glasanteile sind getrennt vom Holzwerkstoffanteil zu erfassen und separat der ordnungsgemäßen Verwertung/Entsorgung zuzuführen (Sortierpflicht gemäß KrWG und AVV)
– Schonender Rückbau zur Vermeidung von Beschädigungen an angrenzenden Bauteilen (Wände, Fliesen, Installationen)
– Sammeln und Laden des Abbruchmaterials am Anfallort
– Abtransport vom Baufeld zur genehmigten Entsorgungsanlage
– Ordnungsgemäße Entsorgung gemäß den geltenden abfallrechtlichen Vorschriften (KrWG, AVV) sowie gemäß VOB/C DIN 18459
– Entsorgungsnachweise sind dem Auftraggeber auf Verlangen vorzulegen
Einbauort: Küche
Ausführung gemäß VOB/C DIN 18459
07.__.0002
Ausbau und Entsorgung von Küchenoberschränken
10,00
St
07.__.0003 Ausbau und Entsorgung von Edelstahlarbeitsplatten Edelstahlarbeitsplatten abbrechen und entsorgen.
Umfang der Leistung:
– Demontieren und Abbrechen der Edelstahlarbeitsplatten einschließlich aller Befestigungsmittel, Silikon- und Dichtungsfugen sowie Anschlusselemente an Unter- und Oberschränke
– Schonender Rückbau zur Vermeidung von Beschädigungen an angrenzenden Bauteilen und Installationen (Sanitär, Elektro)
– Trennen von Verbindungen zu angrenzenden Bauteilen (z. B. Silikon-, Klebe- und Schraubverbindungen)
– Sammeln und Laden des Abbruchmaterials am Anfallort
– Abtransport vom Baufeld zur genehmigten Entsorgungsanlage
– Ordnungsgemäße Entsorgung bzw. Verwertung von Edelstahl gemäß den geltenden abfallrechtlichen Vorschriften (KrWG, AVV) sowie gemäß VOB/C DIN 18459; Edelstahlanteile sind als Wertstoff der Verwertung zuzuführen
– Entsorgungsnachweise sind dem Auftraggeber auf Verlangen vorzulegen
Einbauort: Küche
Ausführung gemäß VOB/C DIN 18459
07.__.0003
Ausbau und Entsorgung von Edelstahlarbeitsplatten
10,00
m
08 Abbruch HLS
08
Abbruch HLS
Vorbemerkung Abbruch HLS Hinweis: Vor Beginn sämtlicher Abbrucharbeiten an haustechnischen Anlagen ist sicherzustellen, dass Medien (Wasser, Heizung) durch den AG bereits abgesperrt, entleert und gesichert wurden. Heizkörper, Sanitärobjekte und Leitungen sind nach Materialfraktionen getrennt zu entsorgen (Metall, Kunststoff, Keramik). Heizungswasser und Sanitärabwässer sind fachgerecht zu entsorgen; eine Ableitung über die Kanalisation ist nur nach Rücksprache mit dem Auftraggeber und dem zuständigen Netzbetreiber zulässig.
Schnittstellen und verbleibende Anschlüsse
Alle verbleibenden Leitungsenden sind mit geeigneten Blindflanschen, Kappen oder Stopfen dauerhaft und druckdicht zu verschließen. Absperrarmaturen, die als Abgrenzung zur verbleibenden Anlage dienen, verbleiben im Bestand und sind funktionsfähig zu erhalten. Nach Abschluss der Arbeiten ist die verbleibende Anlage auf Dichtheit zu prüfen und das Ergebnis zu dokumentieren.
Vorbemerkung Abbruch HLS
08.__.0001 Ausbau und Entsorgung von Flachheizkörpern Ausbau und Entsorgung von Stahl-Flachheizkörpern. Vorsichtige Trennung von den bestehenden Heizleitungen; die Heizleitungen verbleiben im Bestand und werden für den Anschluss neuer Heizkörper wiederverwendet. Anschlüsse sorgfältig lösen und verschließen, Heizkörper demontieren, abtransportieren und ordnungsgemäß entsorgen.
Größe Heizkörper : bis 2,5 m²
08.__.0001
Ausbau und Entsorgung von Flachheizkörpern
60,00
St
08.__.0002 Abbruch und Entsorgung von Wasserleitungen Abbruch und Entsorgung von schadstoffunbelasteten Zuwasserleitungen aus zuvor geöffneten Schächten. Leitungen fachgerecht demontieren, abtransportieren und ordnungsgemäß entsorgen.
Bei festgestellter Bleibelastung der Leitungen wird diese Position durch die Bedarfsposition 2.4.1 ersetzt.
08.__.0002
Abbruch und Entsorgung von Wasserleitungen
120,00
m
08.__.0003 Ausbau und Entsorgung WCs Ausbau und Entsorgung von WC-Becken inkl. Spülkasten, allen Befestigungsteilen und Zuleitungen. Anschlüsse sorgfältig lösen, Zuleitungen fachgerecht trennen und verschließen. Material komplett demontieren, abtransportieren und ordnungsgemäß entsorgen.
08.__.0003
Ausbau und Entsorgung WCs
12,00
St
08.__.0004 Ausbau und Entsorgung Urinale Ausbau und Entsorgung von Urinal inkl. Spülkasten, allen Befestigungsteilen und Zuleitungen. Anschlüsse sorgfältig lösen, Zuleitungen fachgerecht trennen und verschließen. Material komplett demontieren, abtransportieren und ordnungsgemäß entsorgen.
08.__.0004
Ausbau und Entsorgung Urinale
1,00
St
08.__.0005 Ausbau und Entsorgung Waschtische Ausbau und Entsorgung von Waschtischen inkl. Armaturen, allen Befestigungsteilen und Zuleitungen. Anschlüsse sorgfältig lösen, Zuleitungen fachgerecht trennen und verschließen. Material komplett demontieren, abtransportieren und ordnungsgemäß entsorgen.
Größe Waschtische: bis 60 cm x 40 cm
08.__.0005
Ausbau und Entsorgung Waschtische
12,00
St
08.__.0006 Ausbau und Entsorgung Küchenspülen Ausbau und Entsorgung von Küchenspülen inkl. Armaturen, allen Befestigungsteilen und Zuleitungen. Anschlüsse sorgfältig lösen, Zuleitungen fachgerecht trennen und verschließen. Material komplett demontieren, abtransportieren und ordnungsgemäß entsorgen.
Größe Spüle: bis 60 cm x 120 cm
08.__.0006
Ausbau und Entsorgung Küchenspülen
5,00
St
08.__.0007 Abbruch und Entsorgung von schadstoffunbelasteten Falleitungen DN 100 Bedarfsposition: Es wird davon ausgegangen, dass sämtliche Falleitungen asbestbelastet sind. Diese werden nach Position 2.1.1 abgerechnet.
Diese Position gilt ausschließlich für Abbruch und Entsorgung von schadstoffunbelasteten Falleitungen bis DN 100 aus zuvor geöffneten Schächten. Leitungen fachgerecht demontieren, abtransportieren und ordnungsgemäß entsorgen.
08.__.0007
Abbruch und Entsorgung von schadstoffunbelasteten Falleitungen DN 100
E
1,00
m
09 Abbruch Elektro
09
Abbruch Elektro
Vorbemerkung Abbruch Elektroinstallationen Hinweis: Sämtliche Elektroinstallationen dürfen nur im spannungsfreien Zustand demontiert werden. Vor Aufnahme der Arbeiten ist sicherzustellen, dass die Spannungsfreiheit vorab durch den AG erfolgt ist. Verteilerkästen (Pos. 9.1) können PCB-haltige Kondensatoren oder andere Schadstoffe enthalten — eine Sichtprüfung und ggf. Schadstoffdeklaration ist vor dem Ausbau durchzuführen. Kabel und Leitungen sind als Kupferfraktion sortenrein zu sammeln und der Verwertung zuzuführen. Klima-Split-Geräte (Pos. 9.3–9.4) enthalten Kältemittel, die ausschließlich durch zertifizierte Kälteanlagenbauer gemäß ChemKlimaschutzV abzusaugen und zu entsorgen sind; ein entsprechender Nachweis ist dem Auftraggeber zu übergeben.
Ausbaugrenze
Alle Leitungen, Geräte und Installationen sind bis zur nächsten festen Abzweig- oder Verteilerdose (UP/AP) zurückzubauen. Steigtrassen, Hauptverteiler (HV/UV) und Zählerschränke verbleiben im Bestand, sofern nicht gesondert ausgeschrieben. Unterputzleerrohre verbleiben in der Wand, sofern nicht ausdrücklich anders beauftragt.
Verbleibende Leitungsenden
Freiliegende Leitungsenden sind fachgerecht abzuklemmen, mit Adernendkappen zu sichern und in die verbleibende Dose einzulegen.
Abzweigdosen sind mit einem geeigneten Deckel fachgerecht zu verschließen. UP-Dosen in Wänden, die verputzt oder beplankt werden, können offen verbleiben; das Verschließen übernimmt das jeweilige Folgegewerk.
Befestigungspunkte
Dübel und Schrauben aus Auf-Putz-Montagen sind zu entfernen; Löcher sind mit geeignetem Mörtel oder Gips zu verschließen, sofern nicht gesondert ausgeschrieben. Kabeltrassen und -kanäle inkl. aller Halter und Befestigungen sind vollständig zu demontieren.
Vorbemerkung Abbruch Elektroinstallationen
09.__.0001 Ausbau und Entsorgung von Elektroverteilerkästen Ausbau und Entsorgung von Elektroverteilerkästen inkl. aller Einbauten, Leitungsabgänge, Befestigungsteile und Beschriftungen. Verbleibende Leitungsenden fachgerecht abklemmen, sichern und gemäß Vorbemerkung behandeln. Material komplett demontieren, abtransportieren und ordnungsgemäß entsorgen. Verbleibende Befestigungspunkte entfernen und Löcher verschließen.
09.__.0001
Ausbau und Entsorgung von Elektroverteilerkästen
5,00
St
09.__.0002 Ausbau und Entsorgung von Schaltern und Auf-Putz-Leitungen Ausbau und Entsorgung sämtlicher Schalter (Lichtschalter, elektrische Türöffner etc.) sowie aller Auf-Putz-Leitungen inkl. Kabelkanäle und Befestigungsmaterial. Bestandsnutzung überwiegend Büroräume, Schulungs- und Aufenthaltsräume. Abrechnung nach m² Nutzfläche. Der Auftragnehmer hat die tatsächlichen Mengen und Stückzahlen eigenverantwortlich auf Basis einer Begehung zu ermitteln und in den Einheitspreis einzukalkulieren. Material fachgerecht demontieren, abtransportieren und ordnungsgemäß entsorgen.
09.__.0002
Ausbau und Entsorgung von Schaltern und Auf-Putz-Leitungen
1.200,00
m2
09.__.0003 Ausbau und Entsorgung von Klima-Split-Innengeräten Ausbau und Entsorgung von Klimaanlage-Split-Innengeräten inkl. aller Befestigungsteile, Kältemittelleitungen, Kondenswasserleitungen und Elektrozuleitungen. Kältemittel ist vor Demontage fachgerecht zu bergen und zu entsorgen (F-Gase-Verordnung). Material komplett demontieren, abtransportieren und ordnungsgemäß entsorgen. Verbleibende Befestigungspunkte entfernen und Löcher verschließen. Gesamtanlage: 6 Innengeräte, 2 Außengeräte.
09.__.0003
Ausbau und Entsorgung von Klima-Split-Innengeräten
6,00
St
09.__.0004 Ausbau und Entsorgung von Klima-Split-Außengeräten Ausbau und Entsorgung von Klimaanlage-Split-Außengeräten inkl. aller Befestigungsteile, Kältemittelleitungen und Elektrozuleitungen. Kältemittel ist vor Demontage fachgerecht zu bergen und zu entsorgen (F-Gase-Verordnung). Material komplett demontieren, abtransportieren und ordnungsgemäß entsorgen. Gesamtanlage: 6 Innengeräte, 2 Außengeräte.
09.__.0004
Ausbau und Entsorgung von Klima-Split-Außengeräten
2,00
St
09.__.0005 Ausbau und Entsorgung von Obertürschließern Ausbau und Entsorgung von Obertürschließern inkl. aller Befestigungsteile und Gestänge. Material fachgerecht demontieren, abtransportieren und ordnungsgemäß entsorgen.
09.__.0005
Ausbau und Entsorgung von Obertürschließern
2,00
St
09.__.0006 Abbruch und Entsorgung von Einbauleuchten Abbruch und Entsorgung von Rasterleuchten und sonstigen Einbauleuchten aus abgehängten Decken. Leuchtstofflampen, LED-Röhren und elektronische Vorschaltgeräte sind als Sondermüll getrennt zu erfassen und einer ordnungsgemäßen Sonderentsorgung zuzuführen. Metallgehäuse sortenrein trennen und gemäß geltenden Abfallvorschriften entsorgen.
Hinweis: Alte Leuchtstofflampen können PCB-haltige Kondensatoren enthalten. Sollten noch Altgeräte mit PCB-haltigen Kondensatoren vorhanden sein, erfolgt die Entsorgung der PCB-haltigen Kondensatoren gemäß einer separaten Position.
09.__.0006
Abbruch und Entsorgung von Einbauleuchten
30,00
St
09.__.0007 Entsorgung PCB-haltiger Kondensatoren aus Altleuchten Bedarfsposition: Entsorgung von PCB-haltigen Kondensatoren aus Altleuchten (Rasterleuchten, Einbauleuchten o. ä.), sofern solche bei dem Rückbau gemäß Position 9.6 vorgefunden werden. Leistungsumfang: – Identifizierung und Separierung PCB-haltiger Kondensatoren aus ausgebauten Leuchten – Kennzeichnung und Verpackung in geeigneten, dichten und beschrifteten Transportgebinden gemäß den Anforderungen der PCBAbfallV – Abtransport zur genehmigten Sonderabfallentsorgungsanlage – Entsorgung als gefährlicher Abfall gemäß AVV-Schlüssel 16 02 09* (Transformatoren und Kondensatoren, die PCB enthalten) sowie KrWG – Einhaltung aller einschlägigen Vorschriften gemäß TRGS 551 und PCBAbfallV – Wiegeschein und Entsorgungsnachweis (Begleitschein) sind dem Auftraggeber unaufgefordert vorzulegen Abrechnung: je Stück (Leuchte/Kondensator-Einheit) Die Position wird nur bei ausdrücklicher Feststellung PCB-haltiger Kondensatoren auf der Baustelle abgerechnet.
09.__.0007
Entsorgung PCB-haltiger Kondensatoren aus Altleuchten
E
1,00
St