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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Vorbemerkungen ALLGEMEINE BAUBESCHREIBUNG
1. Aufgabe
Die Gebäudewirtschaft der Stadt Bocholt plant die Sanierung des Rathauses und Theaters Bocholt am Berliner Platz 1 in 46395 Bocholt, sowie eine Aufstockung und Erweiterung des Bestandsgebäudes.
2. Lage, Umgebung, Gebäudeeckdaten und Gebäudestruktur
2.1 Lage
Das Rathaus Bocholt befindet sich im Süd-Westen des historischen Bocholter Stadtkerns, südlich der Bocholter Aa in unmittelbarer Nähe des Berliner Platzes. Das Rathaus liegt an der Nahtstelle zwischen der historischen, im Krieg stark zerstörten Altstadt und dem westlich gelegenen, neueren Stadtteil.
Rund um den Berliner Platz schließt das Mariengymnasium und die Shopping-Arkaden an. Die Zufahrt zum Mariengymnasium ist gefahrenfrei freizuhalten. Die Zufahrt zum Eingang zum Mariengymnasium muss aus brandschutztechnischen Gründen stets gewährleistet sein. Zufahrt auf den Berliner Platz erfolgt über die Meckenemstraße.
Das Rathaus befindet sich auf einer für das Bauwerk künstlich angelegten Insel.
Die Insel wird über zwei kleine Brücken erschlossen, die den Zugang zum Gebäude ermöglichen. Zusätzlich existieren zwei befahrbare Anlieferbereiche an den Schmalseiten des Rathauses, die unter anderem für das Bühnenhaus des Theaters genutzt werden. In unmittelbarer Nähe überquert die sogenannte Seufzerbrücke die Aa. Der Brückenzugang zur Hinterbühne wird durch eine Schotter-Aufschüttung während der Bauphase verbreitert.
Das Grundstück sowie der Haupteingang des Gebäudes sind über die Meckenemstraße im Süd-Westen und über die Schanze im Norden erschlossen. Fußläufig ist das Gebäude, auf der jenseitigen Aa-Seite, im Osten über die Aurillac Promenade erreichbar.
2.2 Gebäudeeckdaten
Rathaus und Theater inkl. Aufstockung und Anbauten, teilunterkellert.
Grundfläche : ca. 4.000 m²
BGF : ca. 18.435 m²
BRI : ca. 84.065 m³
Der Fußboden des höchsten Aufenthaltsraumes liegt unter der Grenze von 22,00 m. Damit wird die bauliche Anlage gemäß §2, Absatz 3 der BauO NRW 2018 in "Gebäudeklasse GK5" (ehemals Gebäude mittlerer Höhe) eingestuft.
2.3 Gebäudestruktur
Das Rathaus wurde 1974 bis 1977 als Verwaltungs- und Kulturzentrum nach den Plänen des Architekten Gottfried Böhm aus Köln erbaut.
Das Gebäude besteht im Wesentlichen aus zwei Gebäudeteilen:
1.) Rathaus- und Verwaltungstrakt
2.) Theater / Kulturzentrum
zu 1.) Rathaus- und Verwaltungstrakt
Der Rathaus- und Verwaltungstrakt verfügt über fünf oberirdische Geschosse und 2 unterirdische Geschosse, das zweite Untergeschoss ist teil-unterkellert.
Die Tragstruktur ist ein Stahlbetonskelettbau mit massiven Kernwänden und teils mit Stahl- bzw. Stahl-Stahlbetonverbundkonstruktionen bei Decken und Unterzügen.
Der Innenausbau besteht aus Trockenbau-Wand- und Decken- sowie Stahl-Glas-Trennwand-Konstruktionen.
Außenseitig gegliedert wird der vollflächig verglaste Rathaus- und Verwaltungstrakt durch 11 außenseitige, über aller Geschosse durchlaufende, Stützen und horizontale Fluchtbalkone mit Sonnenschutzlamellen.
Das Rathaus verfügt über ein Erdgeschoss, welches im Bereich des Foyers 2-geschossig ausgebildet ist und in die Ebene des 1. Untergeschosses verspringt. Dies entspricht auch der Höhe des überdachten Haupteinganges.
zu 2.) Theater / Kulturzentrum
Der Theatertrakt ist ein geschlossener, mit hellroten Backsteinziegeln verkleideter Massivbau. In der Gestaltung greift die Kombination aus grün gefassten Stahlelementen und roten Backsteinen ineinander, um den Kontrast der beiden Trakte zu mildern.
Der Massivbau wird im Bereich der Deckenkonstruktion des Theatersaals durch Stahl-Fachwerk- Konstruktionen getragen.
Das Bühnenbauteil ist durch ein Kellergeschoss unterkellert.
3. Empfehlung Ortsbesichtigung
Wir möchten unsere Empfehlung aussprechen, vor Abgabe des Angebotes eine Ortsbesichtigung durchzu- führen, um den kompletten Leistungsumfang zu erfassen. Zur Abstimmung eines Ortstermines wenden Sie sich bitte an den Auftraggeber.
4. Abitur-Prüfungstermine und Bocholter Kirmes 2025-2027
Im Zeitraum der Abitur-Prüfungstermine 2025-2027 bedarf es einer detaillierten Terminplanung für auszu- führende Leistungen.
In der Prüfungsphase jeweils im Zeitraum von Mai bis einschl. Juni können in zeitlich versetzten Abständen an ca. 12 Arbeitstagen pro Jahr ausschließlich Leistungen ausgeführt werden, bei denen ein geringer Geräuschpegel zu erwarten ist.
In einem Zeitraum von 3 Wochen, jeweils im Oktober des betreffenden Jahres, kann es aufgrund der Bocholter Kirmes zu Beeinträchtungen in den Zufahrtsbereichen zur Baustelle kommen. Für diese Phase ist eine detailierte Terminplanung für die Anlieferung und Entsorgung erforderlich.
5. Maßnahmen
Vorbereitend erfuhr das Bestandsgebäude bereits eine weitestgehend vollständige Schadstoffsanierung und es wurden bereits im Rahmen der Abbruch- und Rohbauarbeiten unter anderem große Deckenfelder rückgebaut zur Erzeugung neuer Innenhofbereiche. Eine Schadstoffuntersuchung der Dachflächen wird im Vorfeld noch durchgeführt. Die gestaltprägenden Bauteile, wie z. B. die Bestands-Glasfassade wird mit einer neuen Isolierverglasung versehen und die geschlossenen Fassadenflächen sollen überwiegend erhalten und saniert werden, während andere Bereiche wie die Ratssaal-Fassadenkonstruktion in ihren konstruktiven Bestandteilen (Stahlbeton) rückgebaut erneuert werden soll.
Der Rathaus- und Verwaltungstrakt soll um ein Stockwerk aufgestockt werden, d. h. der massive Treppenhauskern aus Stahlbeton wird erweitert und es wird die eingeschossige Aufstockung als Stahlkonstruktion mitsamt allen Ausbauarbeiten angebunden und vervollständigt.
Der Theatertrakt wird um den Bauteil einer Hinterbühne mit Anlieferung, Sozial- Büro- und Sanitärbereichen in Massivbauweise mit einem Stahl-Dachtragwerk ergänzt.
Die Bestandsrohbaukonstruktion aus Stahlbeton und Stahl wird in Teilen statisch und brandschutztechnisch ertüchtigt.
Das Gebäude wird neben der baulich-energetischen Sanierung mit einer neuen technischen Gebäude- ausrüstung versehen. RLT-Geräte werden teils auf Stahl-Aufsatzbühnen auf den Dachflächen aufgestellt.
Der Hochbau- und TA-Ausbau wird komprimiert zeitgleich durchgeführt. Zum Zeitpunkt der Ausführung ist daher davon auszugehen, dass sich weitere Gewerke auf der Baustelle befinden.
6. Denkmalpflege - Baudenkmal
Bei dem Gebäudekomplex aus Rathaus und Theater handelt es sich um ein denkmalgeschütztes Baudenkmal.
Baudenkmal A_085
Berliner Platz 1
46395 Bocholt
Tag der Eintragung: 02.11.2016
Es ist zwingend erforderlich, die nachfolgend aufgeführten, unter Denkmalschutz gestellten Bauteile, bei Ausführung der Leistungen zu schützen bzw. einzuhausen:
Metallummantelung Außen- und Innenstützen
Metall- und Verblendfassaden außen und innerhalb des Gebäudes im Bereich des Ratssaales
Außenliegender Sonnenschutz
Verblendmauerwerk Innenbereich des Verwaltungsbereiches im EG, 1.OG, 2.OG und im 3.OG, Zuschauersaal Theater
Metall-Glas-Trennwandelemente und Alurahmenanlagen im EG, 1.OG, 2.OG und 3.OG
Bodenflächen im EG (Spaltklinker), bauseitiger Oberflächenschutz (OSB-Platten) ist bei Beschädigung, oder erforderlicher Aufnahme des Plattenbelages, wiederherzustellen.
13 Bäume im Bereich zum Berliner Platz und 12 Bäume am südlichen Inselende, der Baumschutz erfolgt durch den AN Baustellenlogistik.
Alle Maßnahmen sind mit der örtlichen Objektüberwachung des AGs abzustimmen.
Durch die vom Denkmalschutz gestellten Anforderungen sind sämtliche Arbeiten mit der entsprechenden Sorgfalt durchzuführen.
7. Beweissicherung und Sicherungsmaßnahmen Gebäudebestand - Freiflächen
Der AN dokumentiert eigenverantwortlich vor Ausführungsbeginn das Umfeld. Der Zustand öffentlicher bzw. angrenzender Straßen und Wege sowie Gebäude sind vor Beginn der Arbeiten vom AN zusammen mit den jeweiligen Eigentümern bzw. zuständigem Betreiber aufzunehmen und zu protokollieren (Beweissicherung vor Beginn der Maßnahme) und der Objektüberwachung sowie den Fachplanern vorzulegen. Die Wieder- herstellung sämtlicher Flächen in den ursprünglichen Zustand ist Aufgabe des AN, ausgenommen bei Nachweis, dass Beschädigungen nicht auf den AN zurückzuführen sind.
8. Baustellenorganisation, Baustelleneinrichtung und Baustellenbetrieb
8.1 Bauablaufbezogene Leistungen
Der AN darf grundsätzlich erst mit den Arbeiten beginnen, wenn die entsprechenden Bereiche (Gebäude, Freiflächen, Bauteile, usw.) von der Objektüberwachung des AGs bzw. den Fachplanern förmlich übergeben wurden.
8.2 Baustelleneinrichtung
Durch den AG werden auf der Baustelleneinrichtungsfläche Sanitärcontainer in ausreichender Anzahl für die Nutzung durch den AN zur Verfügung gestellt.
Der AN sorgt eigenverantwortlich für die Baustelleneinrichtung, die für seine Arbeiten erforderlich ist.
Zur Leistung des AN im Rahmen der Baustelleneinrichtung gehören u. a.:
Erstellen der allgemeinen Baustelleneinrichtung gemäß gesonderter Leistungspositionen mit:
Aufenthaltscontainer und Magazine. Ein Sanitärcontainer wird bauseits zur Verfügung gestellt.
Herstellen und Instandhalten / Warten einer Arbeitsplatzbeleuchtung im Gebäudeinneren und im Freien, sofern dies für die Durchführung der Arbeiten erforderlich ist,
Umfang und Ausführung der Baustelleneinrichtung haben nach den geltenden gesetzlichen und bau- / gewerbeaufsichtliche Vorgaben sowie unter Beachtung der Unfallverhütung zu erfolgen. Aufenthalts- einrichtungen müssen den berufsgenossenschaftlichen Auflagen entsprechen und stets in sauberem Zustand sein.
Erstellen und Instandhalten / Warten der für die Sicherheit und den Bauablauf erforderlichen Beschilderungen,
Herstellen, Umbauen und Instandhalten / Warten von Arbeitsgerüsten, Hubsteigern, Schrägaufzügen, sonstigen Steighilfen, Abdeckungen, Absturzsicherungen und provisorische Geländer.
Herstellen von Schutzeinrichtungen (Einhausung, usw.) oder Vorhalten von zusätzlichen Geräten für den Betrieb von Betonkernbohrgeräten sowie Wand- oder Seilsägen.
Der AN darf nur solche Maschinen, Geräte, etc., auf der Baustelle einsetzen, die die vorgeschriebenen Sicherheitsprüfungen aufweisen. Die entsprechenden Prüfbescheinigungen sind auf Verlangen vorzulegen.
Der AN hat vor Beginn der Arbeiten die Aufstellung von eigenen Containern zu konzipieren und mit der Objektüberwachung abzustimmen. Der AN hat für die abgestimmte Aufstellung eigener Container die Freigabe des Bauherrn zu erwirken. Die Einfriedung der Baustelle mit einem ortsfesten Bauzaun erfolgt im Rahmen der Baustelleneinrichtung (siehe beiliegender Baustelleneinrichtungsplan).
8.3 Baukrane
Durch den Bauherrn werden bauseits stationäre Baukrane zur Verfügung gestellt. Diese stehen nach Bauphasen / Bauteilen gestaffelt zur Verfügung und sind nicht über die gesamte Bauzeit flächendeckend vorhanden.
Darüber hinausgehend erforderliche Förderfahrzeuge und Hebezeuge zum Befördern aller notwendigen Materialien für das Gewerk des AN sind in das Angebot mit einzukalkulieren.
8.4 Gerüste
Es werden bauseitig im Außenbereich Fassadengerüste gestellt. Im Erdgeschoss werden im Bereich von Lufträumen Raumgerüste gestellt.
Förderfahrzeuge und Hebezeuge zum befördern aller notwendigen Materialien für das Gewerk des AN sind in das Angebot mit einzukalkulieren.
8.5 Ver- und Entsorgungsnetze
Baustrom:
Dem AN wird bauseits ein zentraler Baustromverteiler im Außenbereich und im Innenbereich jeweils ein zentraler Baustromverteiler je Etage zur Verfügung gestellt. Die Versorgung der Baustelle für die Ausführung der beauftragten Leistungen mit Strom ist Sache des AN. Die Kosten für die Leitungsverlegung trägt der AN.
Bauwasser:
Dem AN wird ein im Außenbereich liegender Bauwasseranschluss zur Verfügung gestellt. Die Versorgung der Baustelle für die Ausführung der beauftragten Leistungen mit Bauwasser ist Sache des AN. Die Kosten für das Wasser sowie für die Leitungsverlegung und Anschlüsse trägt der AG.
Bauabwasser:
Dem AN wird ein Abwasseranschluss für die Einleitung von Abwasser zur Verfügung gestellt. Die Kosten für die Leitungsverlegung usw. trägt der AN.
8.6 Reinigung der Baustelle und der öffentlichen und privaten Verkehrswege
Für die Baustelle gelten nachfolgende Rahmenbedingungen:
Der AN hat Verschmutzungen, die aufgrund seiner Tätigkeiten im Gebäude, auf den umliegenden benachbarten Grundstücksbereichen, auf öffentlichen Gehwegen und Straßen sowie den Grünflächen entstehen, umgehend zu entfernen.
Die Baustelle und die Lagerfläche müssen stets aufgeräumt und gut zugänglich sein. Eine Reinigung der Baustelleinrichtungsflächen hat regelmäßig (spätestens zum Ende der Arbeitswoche) zu erfolgen. Werden Verschmutzungen nicht beseitigt, erfolgt eine Ersatzmaßnahme durch den AG.
8.7 Entsorgung Abfälle
Entsorgung aller Abfälle, die bei der Ausführung der beauftragten Leistungen anfallen, obliegen dem AN und sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren. Die bei den Arbeiten des AN anfallenden Abfälle, Bauschutt, Verpackungsmaterialien, u. dgl., dürfen nicht gelagert werden und sind umgehend zu beseitigen. Die Einheitspreise beinhalten auch die Kosten für die Entsorgung des anfallenden Schuttmaterials (Transport und Kippgebühr), sofern in den jeweiligen Positionen keine abweichenden Festlegungen getroffen sind. Wird der Abfall nicht beseitigt, erfolgt eine Ersatzmaßnahme durch den AG.
8.8 Immissions- und Emissionsschutz
Der AN ist grundsätzlich verpflichtet, die Emissionen Lärm, Erschütterungen und Staub auf ein Minimum zu beschränken. Bzgl. des Baulärms sind die Richtwerte gemäß der allgemeinen Verwaltungsvorschrift Lärm (TA Lärm) einzuhalten. Bei der Durchführung der Arbeiten dürfen nur Geräte eingesetzt werden, die hinsichtlich der Lärmemissionen dem neuesten technischen Standard sowie den einschlägigen Verordnungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz entsprechen.
Bzgl. Erschütterungen und Sekundärluftschall sind die maximal zulässigen Schwinggeschwindigkeiten gemäß DIN 4150 Teil 2 von 1999-06 und Teil 3 von 2016-12 einzuhalten.
Folgende Maßnahmen sind daher unbedingt bei der Ausführung der Leistungen zu ergreifen:
Reduzierung der Lärmentwicklung bei allen Gewerken durch den Einsatz von schallgedämmten Motoren gemäß dem Stand der Technik.
Die Vorgaben der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (BImSchV) und die Kriterien für lärmarme Kraftfahrzeuge (§ 49 Abs.3 Anhang XXI StVZO) sind einzuhalten.
Bei allen Maßnahmen ist insbesondere darauf zu achten, dass die zu erhaltende Bausubstanz nicht durch Erschütterungen beschädigt wird. Die eingesetzten Geräte und Maschinen sind darauf abzustimmen.
Ausführliche Hinweise zu Emissionen und Minderungsmaßnahmen (Baulärm, Staub, Erschütterungen, etc.) sind dem Bauherrn mitzuteilen.
8.9 Personaleinsatz, Arbeitszeiten und Kommunikation
8.9.1 Personaleinsatz
Die Arbeitszeiten (Montag bis einschl. Samstag) müssen den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.
Die Personalstärke und die Anzahl der Geräte sind so einzuplanen, dass die vorgegebene Leistung in dem geplanten Ausführungszeitraum erbracht werden kann.
Die Baustelle ist im Zeitraum des Aufstellens der Anlagen und der Inbetriebnahme neben einem Bauleiter permanent mit einem "Verantwortlichen Mitarbeiter" zu besetzen. Dieser muss über alle auf der Baustelle für ihn tätigen Arbeiter weisungsbefugt sein.
Die Kontaktdaten sind der Objektüberwachung vor Beginn der Arbeiten zusammen mit dem Namen zu benennen.
Die Baustelle ist nach Abschluss der Maßnahmen vollständig beräumt zu übergeben.
Der AN hat dafür Sorge zu tragen, dass sich mindestens ein deutschsprachiger Arbeiter / Bauleiter auf der Baustelle befindet.
8.9.2 Baubesprechungen - Baustellen Jour Fixe
Teilnahme an der wöchentlich anberaumten Baubesprechung sind von dem "Verantwortlichen Mitarbeiter" und / oder Bauleiter nach Aufforderung durch die OÜ des AGs 3 Wochen vor Ausführungsbeginn und regelmäßig bei allen Baubesprechungen (1x pro Woche) im Ausführungszeitraum wahrzunehmen.
8.9.3 Regelarbeitszeiten
Montag - Freitag 06:00 bis 20:00 Uhr
Samstagsarbeit ist möglich, aber rechtzeitig vorher beim AG anzuzeigen.
8.10 Baustellenordnung
Die Baustellenordnung ist zu beachten und dieser ist Folge zu leisten.
8.11 Zufahrtmöglichkeiten Baustelle
Die Baustelle ist an zwei von der Meckenemstraße abzweigenden Zufahrten aus erreichbar.
8.12 Verkehrsbeschränkungen, freizuhaltende Flächen
Baufahrzeuge dürfen während der Ladezeiten nicht mit unnötig laufenden Motoren betrieben werden.
Standzeiten der Lieferfahrzeuge (nur liefern und laden sind ohne weitere Freigabe gestattet) sind auf ein Minimum zu begrenzen.
Bei der Durchführung der Bauarbeiten ist streng darauf zu achten, dass die Zuwegung und die Zufahrten zu allen Gebäudeteilen von Materialien und Baustelleneinrichtung freizuhalten sind.
Während der Ausführung der Maßnahme sind die Notausgänge, Feuerwehrzufahrten und Feuerwehr- aufstellflächen zwingend freizuhalten.
Es ist davon auszugehen, dass der Transport und die Aufstellung größerer Bauteile nur außerhalb des normalen Tagesbetriebes möglich ist.
Der Transport ist eigenverantwortlich durch den AN zu organisieren. Das Parken von Baustellenfahrzeugen auf der BE-Fläche ist untersagt. Der AN kann einen Handwerkerparkausweis bei der Stadt Bocholt erwirken.
8.13 Lagerung von Stoffen und Bauteilen
Im Gebäude stehen keine Lagerflächen zur Verfügung. Außerhalb des Gebäudes erfolgt die Aufstellung des durch den AN zu erbringenden Lagercontainers auf den im Baustelleneinrichtungsplan ausgewiesenen Flächen. Größere Anlieferungen sind "just in time" zu organisieren und der Objektüberwachung rechtzeitig vorher anzuzeigen. Bei Anlieferungen ist nach Erfordernis durch den AN auf seine Kosten ein zusätzlicher Einweiser vorzusehen
8.14 SiGeKo
Für die Überwachung der Einhaltung von Sicherheit und Gesundheitsschutz gemäß der Baustellen- verordnung wird durch den Bauherrn ein SiGe-Koordinator eingesetzt. Er ist befugt alle Einrichtungen der Baustelle zu betreten und zu allen Belangen seines Arbeitsbereiches Auskunft zu verlangen. Der AN hat bei der Ausführung der Arbeiten die Arbeitsschutz-Gesetzgebung und die daraus resultierenden Verordnungen zu beachten sowie die Hinweise des Koordinators und den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan zu berücksichtigen.
Im Rahmen der Baustellenverordnung sind dem SiGe-Koordinator 10 AT nach Beauftragung folgende Unterlagen unaufgefordert vorzulegen:
die Gefährdungsbeurteilung gemäß §§ 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und der Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (BGV A1 bzw. GUV-V A1),
Nachweis der innerbetrieblichen Unterweisung der Mitarbeiter nach § 12 Arbeitsschutzgesetz,
Nachweise zu arbeitsmedizinischen Untersuchungen,
mindestens ein gültiger Ersthelfernachweis (nicht älter als 2 Jahre),
Name der Ersthelfer und des Betriebssicherheitsbeauftragten
8.15 Stellplätze
Bei Bauarbeiten in dem vorgenannten Bereich können in Abstimmung mit dem Bauherrn und nach Zuteilung durch die Objektüberwachung eine begrenzte Anzahl zur Verfügung stehende Stellplätze auf dem Berliner Platz genutzt werden.
Baustellenfahrzeuge sind zu kennzeichnen und mit einer Telefonnummer im Fenster zu versehen.
8.16 Allgemeine Baustellensicherung
Die Baumaßnahme ist mittels einer bauseits gestellten, geschlossenen Bauzaunanlage gesichert.
Die Tore der Baustellenzufahrten sind nach Feierabend vom AN abzusperren.
9. Nutzung öffentlicher Verkehrsflächen
Falls erforderlich hat der AN bei der für die öffentlichen und / oder benachbarten Gehwege und Straßen verantwortlichen Vollzugsbehörde bzw. bei dem Eigentümer eine Erlaubnis für die Benutzung der Gehwege und Straßen, die im Rahmen des Rückbaus benötigt oder gesperrt werden müssen, selbstständig einzuholen (Verkehrsrechtliche Anordnung) und die geforderten Sicherungsmaßnahmen auszuführen. Die verkehrs- rechtliche Anordnung hat der AN der Objektüberwachung mindestens 14 Arbeitstage vor Ausführungsbeginn zur Prüfung vorzulegen.
10. Planübergabe
Es werden für die Ausführung seitens des AGs keine Papierpläne zur Verfügung gestellt. Es erfolgt ausschließlich ein digitaler Planversand im PDF-Format.
Planunterlagen des AN im Rahmen der zu erbringenden Werk- und Montageplanungen und der statischen Berechnungen sind digital als pdf-Datei an Planer und Bauherrn zu übergeben.
Ein dauerhaftes Arbeiten von Mitarbeitern des AN mit Plänen nur auf Handydisplays entspricht nicht den Anforderungen des Projektes und ist somit nicht gestattet.
11. Rechnungs- und Nachtragslegung
Rechnungen und Nachtragsangebote sind auf den Namen des BH auszustellen:
Gebäudewirtschaft der Stadt Bocholt
Kaiser-Wilhelm-Straße 52-58
46395 Bocholt
Die Rechnungen sind mit prüfbarer Aufmaßberechnung und Aufmaßplänen 1-fach in Papier, digital als pdf-Datei und die Aufmaßberechnung als GAEB-Datei (DA11 und/oder X31) über den Projektraum der Objektüberwachung zuzustellen; Die Projektsteuerung ist bei der digitalen Übermittlung in cc zu nehmen.
Abschlagsrechnungen und Schlussrechnung sowie Aufmaße sind kumuliert aufzustellen. Neu abzurechnende Mengen sind im Aufmaß kenntlich zu machen. Das Aufmaß, mit Kennzeichnung der nachfolgend aufgeführten Bauteile, und die dem Aufmaß beizufügenden Aufmaßpläne sind vor Übermittlung mit der OÜ abzustimmen. Die Nummerierung und Reihenfolge der Positionen in der Rechnung und im Aufmaß sind gemäß Leistungsverzeichnis aufzustellen.
Bauteile:
1. Rathaus
2. Aufstockung Rathaus
3. Theater
3a. Erweiterung Hinterbühne
4. Barrierefreiheit
5. Denkmalpflege
6. Küche
7. Erweiterung Ratssaal
8. Außenanlagen
9. Theater Veranstaltungstechnik
Die Nachträge sind mit Begründung, ggf. Planunterlage und Einheitspreiskalkulation, zu jeder Position 1-fach in Papier, digital als pdf-Datei und als GAEB-Datei (D86 und/oder X86) der Objektüberwachung über den Projektraum zuzustellen; Die Projektsteuerung ist bei der digitalen Übermittlung in cc zu nehmen.
12. Hinweis Schweißarbeiten, Brandwache
Bei der Durchführung von Arbeiten mit offener Flamme auf der Baustelle sind geeignete, temporäre Brandschutzmaßnahmen herbeizuführen und es sind Brandschutzwachen im erforderlichen zeitlichen Umfang zu stellen.
Schweißarbeiten auf der Baustelle - Anforderungen an Personalqualifikation, Arbeitsschutz, Brandschutz und Korrosionsschutz
Der Auftragnehmer hat sämtliche Schweißarbeiten auf der Baustelle gemäß den anerkannten Regeln der Technik, den einschlägigen Normen (insbesondere DIN EN 1090, DIN EN ISO 3834, DIN EN ISO 9606) sowie den geltenden gesetzlichen Vorschriften auszuführen. Die Einhaltung der Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltschutzbestimmungen ist sicherzustellen.
Eignung des Personals
Es dürfen ausschließlich Schweißer eingesetzt werden, die im Besitz gültiger Schweißprüfbescheinigungen nach DIN EN ISO 9606 für das vorgesehene Schweißverfahren und den zu verschweißenden Werkstoff sind.
Der Auftragnehmer hat die Fachkunde und Qualifikation des eingesetzten Schweißpersonals vor Beginn der Arbeiten durch Vorlage entsprechender Zertifikate nachzuweisen.
Der Auftragnehmer stellt sicher, dass alle eingesetzten Personen fachlich geeignet sowie gesundheitlich für die vorgesehenen Arbeiten geeignet sind.
Arbeitsschutz
Der Auftragnehmer hat sämtliche gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften zum Arbeitsschutz (insbesondere ArbSchG, BetrSichV, BaustellV, DGUV Vorschriften) einzuhalten.
Es sind geeignete Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von Gesundheits- und Unfallgefahren zu treffen. Die erforderliche persönliche Schutzausrüstung (PSA) ist vom Auftragnehmer bereitzustellen und von den Beschäftigten zu verwenden.
Der Arbeitsbereich ist so abzusichern, dass Dritte keiner Gefährdung ausgesetzt sind.
Brandschutz
Schweißarbeiten dürfen nur in Bereichen erfolgen, die gegen Brandgefahr gesichert sind.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, geeignete Löschmittel (mindestens ein betriebsbereiter Feuerlöscher an jedem Schweißarbeitsplatz) bereitzuhalten.
Brennbare Stoffe und Materialien sind aus dem Gefahrenbereich zu entfernen oder fachgerecht abzuschirmen.
Vor Beginn der Arbeiten ist eine schriftliche Schweiß- bzw. Feuererlaubnis (Heißarbeitsfreigabe) einzuholen.
Korrosionsschutz
Nach Abschluss der Schweißarbeiten sind alle Schweißnähte und angrenzenden Bereiche gemäß den vertraglichen Vorgaben und den Regelwerken (z. B. DIN EN ISO 12944) nachzubehandeln.
Fehlstellen in Beschichtungen, Zinkschichten oder sonstigen Korrosionsschutzsystemen sind fachgerecht auszubessern.
Während der Bauphase sind fertige Schweißverbindungen und metallisch blanke Oberflächen gegen Feuchtigkeit und aggressive Einflüsse zu schützen.
Verstöße gegen diese Vorgaben berechtigen den Auftraggeber zur Zurückweisung der Arbeiten sowie zur Nachbesserung auf Kosten des Auftragnehmers.
13. Regiearbeiten / Stundenlohnarbeiten
Falls Regiearbeiten anfallen, sind diese vorab bei der Objektüberwachung des AGs anzumelden. Regie- arbeiten, die nicht vorab genehmigt wurden, werden nicht vergütet. Regieberichte sind arbeitstäglich zu erstellen und dem AG spätestens 2 Arbeitstage nach Ausführung vorzulegen.
Allgemeine Vorbemerkungen
Technische Vorbemerkungen Technische Vorbemerkungen / Anlagenbeschreibung
0.) Allgemein
Die Einbringung von Großkomponenten in die Untergeschosse kann ausschließlich über eine Montageöffnung im Außenbereich erfolgen. Das maximale Einbringmaß beträgt 4m x 2,5m (Breite x Höhe). Normale Materiallieferungen können vom Berliner Platz aus ebenerdig ins Gebäude (Ebene U1) und durch Montageöffnungen in das 2.Untergeschoss gebracht werden, wo sich die Zentralen befinden.
Montagehöhen: sofern nicht anders angegeben, ist von einer Montagehöhe bis 3,50m auszugehen. Zulagen für davon abweichende größere Montagehöhen sind in separaten Positionen abgefragt und entsprechend zu kalkulieren.
1.) Beschreibung Grundlagen Lüftung:
Für das Rathaus wird eine vollflächige mechanische Be- und Entlüftung geplant. Es sind folgende außenklimatische Maximalwerte zugrunde gelegt:
Außenlufttemperatur Sommer: 32°C max.
Außenlufttemperatur Winter: -10°C min.
Außenluftfeuchte Sommer: 40% r.F. / 12,0 g/kg
Außenluftfeuchte Winter: 90% r.F. / 0,9 g/kg
Die Auslegung des Innenlärmpegels für Raumarten erfolgten nach der EN16798 -1 (EN15251):
Großraumbüros: 40 (35 bis 45) dB(A)
Konferenzräume: 35 (30 bis 40) dB(A)
Restaurants: 45 (35 bis 50) dB(A)
Toiletten: 45 (40 bis 50) dB(A)
2.) Beschreibung Lüftung:
Anlagenübersicht:
1 Rathaus Büros Ost, Teilklima, 26.200 m3/h
2 Rathaus Büros West, Teilklima, 27.800 m3/h
3 Rathaus EG (Bürgerservice), Teilklima, 4.450 m3/h
4 Foyer, Teilklima, 5.780 m3/h
5 Ratssaal, Teilklima, 2.470m3/h
6 Cafeteria, Teilklima, 4.060 m3/h
7 Cafeteria, Fettabluft, 3.000 m3/h
8 Nebenräume u. Technik UGs, Lüftung, 5.030 m3/h
9 WCs und Technik Kern, 2.640 m³/h
10 Theatersaal, Teilklima, 27.450 m³/h
11 Theater Nebenräume u. Technik, Lüftung, 5.080 m³/h
12 WC-Bereich Künstlergarderoben, Lüftung, 700 m³/h
13 WC-Bereich Hinterbühne, Lüftung, 190 m³/h
Verteilung Rathaus: Die Zu- und Abluft wird vom Zentralgerät aus über zwei Schächte am zentralen Treppenhauskern zu den Bürobereichen im 1. bis 4.OG geführt. In den Büroflächen erfolgt die Luftverteilung über einen mittig in den Flächen verlaufenden Deckenkoffer; der Anschluss der einzelnen Räume erfolgt mittels Stichleitungen, die vom Verteilkanal aus nach oben abgehen und zwischen den Trägern verlaufen. Die Lufteinbringung erfolgt über Schlitzdurchlässe.
Verteilung Verwaltung EG: Die Zuluft wird vom Zentralgerät aus über separate neue Steigepunkte ins Erdgeschoss geführt. Im EG werden zum Teil die Positionen der denkmalgeschützten Bestandskanäle übernommen. Die Lufteinbringung erfolgt über Kanaleinbaugitter, Weitwurfdüsen und Schlitzdurchlässe.
Verteilung Foyer EG: Die Zuluft wird vom Zentralgerät über den Schacht am zentralen Treppenkern ins Foyer geführt. Hier werden die Positionen der alten denkmalgeschützten Luftrohre größtenteils übernommen. Die Lufteinbringung erfolgt über Kanaleinbaugitter. Die Abluft wird am oberen Ende des Lichthofs abgesaugt, der Abluftteil steht auf dem Dach. Die Wärmerückgewinnung erfolgt über ein Kreislaufverbundsystem (KVS).
Verteilung Cafeteria EG: Die Zuluft wird über einen neuen separaten Steigepunkt in die Cafeteria geführt. Hier werden die Positionen der alten denkmalgeschützten Luftrohre größtenteils übernommen. Die Lufteinbringung erfolgt über Kanaleinbaugitter. Die Abluft wird im Deckenbereich abgesaugt.
Verteilung Theater: Die Zuluft wird wie im Bestand von unten über einen Druckraum über Schlitzdurchlässe im Bereich der Bestuhlung eingebracht, die Abluft wird an der Decke des Theatersaals über die denkmalgeschützten Bestandskanäle abgesaugt (bzw. über neue Kanäle in Anmutung an und an der Position der Bestandskanäle, finale Abstimmung mit Sachverständigem steht aus).
Entrauchung:
Im Bereich des Rathauses (vollflächig gesprinklert) ist eine sog. Kaltentrauchung / bzw. Rauchableitung gefordert. Das Rathaus ist in jeweils 2 Brandbekämpfungsabschnitte je Geschoss aufgeteilt; für jeden der beiden Brandbekämpfungsabschnitte ist im Brandschutzkonzept eine Rauchableitungsluftmenge von 40.000 m³/h festgelegt. Je Brandbekämpfungsabschnitt sind 2 Steigekanäle mit Entrauchungsventilatoren (jeweils 20.000 m³/h) auf dem Dach vorgesehen. Die Nachströmung erfolgt über Öffnungen in der Fassade der maschinell entrauchten Nutzungseinheiten, die im Entrauchungsfall automatisch öffnen müssen.
Für den großen Technikbereich im 1./2.UG ist eine Rauchableitung über den geplanten Fortluftkanal vorgesehen, der an den bestehenden baulichen Fortluftturm anschließt. Im Fall einer Rauchentwicklung im UG kann die Feuerwehr über eine seitliche Bypassklappe im Fortluftkanal den Rauch mittels mobiler Ventilatoren entsorgen.
Der Lagerbereich an der Garderobe im 1.UG wird in den Sprinklerschutz mit einbezogen, sodass auch hier nur eine Kaltentrauchung / Rauchableitung und keine maschinelle Entrauchung erforderlich wird. Die Ableitung kann somit über das umliegende Foyer erfolgen.
3.) Geschossübersicht mit Höhen
Jeweils Höhe von FFB bis UK Rohdecke, Regelhöhe ohne Sonderräume:
Rathaus 2.UG: 2,23 m
Rathaus 1.UG: 2,32 m
Rathaus EG: 3,33 m
Rathaus 1.OG: 2,73 m
Rathaus 2.OG: 3,49 m
Rathaus 3.OG: 3,60 m
Rathaus 4.OG: 3,58 m
Theater 1.UG: 2,33 bis 3,88 m
Theater EG Foyer: 2,67 m
Theater EG Saal Zuschauer: bis 11,20 m
Theater EG Bühnenbereich: 10,32 bis 19,14 m
Theater EG Hinterbühne: 9,41 m
Theater 1.OG Zugang: 3,31 bis 4,31 m
4.) Koordinationsleistung andere Gewerke bei der Bauphase:
Um die spätere Abnahme und Übergabe an den AG reibungslos zu gewährleisten, finden in kürzeren oder
längeren Zeitabständen Baubesprechungen und -begehungen statt, zu denen der AG einlädt. Der AN muss auf Wunsch des AG an diesen Terminen durch einen bevollmächtigten Vertreter teilnehmen. Die erste Besprechung erfolgt vor Montagebeginn anhand des Montageplans bzw. bei einer gemeinsamen Baustellenbegehung mit entsprechender Einweisung anhand des Montageplans. Diese Teilnahmen ist mit den Einheitspreisen abgegolten.
Es besteht eine Verpfllichtung zur Koordination mit den Gewerken Hochbau, Sanitär-, Heizung-., Kälte-, Lüftungs-, Elektro- und MSR-Technik im Rahmen der Errichtung.
Aufgrund der Komplexität des Gebäudes sind auch die Inbetriebnahmen gewerkeübergreifend zu koordinieren; diese Koordinationsleistungen sind mit einzukalkulieren.
5.) Schnittstellen
Die nachfolgenden Schnittstellen definieren die Leistungs- und Gewährleistungsabgrenzung zum vorbeschriebenen Leistungsumfang der Lüftungstechnik. Die Inbetriebnahme und die Abnahme kann nur in Zusammenarbeit mit allen TGA und Hochbau Gewerken, zu denen Schnittstellen bestehen, erfolgen. Die Gewährleistungsabgrenzung ist durch die Schnittstelle definiert. Eine Zustandsfeststellung der Arbeiten an diesen Schnittstellen vor Beginn der Arbeiten ist ratsam.
Hochbau:
Die Wartungs- und Gitterrostbühnen in der 2geschossigen RLT-Zentrale werden durch den Hochbauer erstellt.
Heizungstechnik:
Die Heizungs- und Kälteleitungen werden an die Wärmetauscher der Lüftungsgeräte mit Flanschen angeschlossen.
Sanitärtechnik:
Der AN Sanitär schließt an die Lüftungsgeräte mit adiabatischer Wärmerückgewinnung mit aufbereiteten Trinkwasser an.
Elektrotechnik:
Der AN MSR schliesst alle elektrischen Verbraucher an.
Die Luftleitungen werden am Eintritt des Gebäudes durch den AN Lüftung an den Potentialausgleich angeschlossen. Alle Schaltkästen und Geräte, die neben den Potentialausgleich der Zuleitung noch einen sparaten Anschluss an den Potentialausgleich benötigen, werden ebenfalls vom AN Lüftung vorgenommen.
Der AN Starkstrom legt in jeden Raum eine Potentialausgleichsschiene, an die angebunden werden kann.
Gebäudeautomation:
Die benötigten Fühler und Einbauteile, die zur MSR Technik gehören, werden von der MSR verkabelt und am Schaltschrank angeschlossen.
Technische Vorbemerkungen
Anlagen zum LV Anlagen zum LV
1 Satz Architektengrundrisse Stand 10.10.2025 (Vorabzug LP5)
3 Architektenschnitte Stand 10.10.2025 (Vorabzug LP5)
1 Satz Grundrisse Lüftung Stand 17.10.2025 (Vorabzug LP5)
1 Baustelleneinrichtungsplan (wird noch detailliert und fortgeschrieben)
1 Vorgaben zu den Revisionsunterlagen
Anlagen zum LV
02 Luftkanäle
02
Luftkanäle
02.04 Lüftungsleitungen L90
02.04
Lüftungsleitungen L90
02.07 Dämmung ohne Ummantelung
02.07
Dämmung ohne Ummantelung
02.08 Dämmung mit Umantelung
02.08
Dämmung mit Umantelung
02.09 Dämmung mit Ummantelung im Außenbereich
02.09
Dämmung mit Ummantelung im Außenbereich