Um Ihr Angebot auszufüllen und abzugeben, . Erfahren Sie hier mehr darüber, wie Sie mit Cosuno neue Ausschreibungen finden können.
Angebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Als Bestandteil von Angebot, Vergabe und Ausführungen gelten:
die Verdingungsordnung für Bauleistungen VOB in der zur Zeit der Angebot
sabgabe gültigen Fassung, Teil B und C.
Änderungen oder Ergänzungen der Bestimmungen der VOB durch den Text dies
es Leistungsverzeichnisses haben Vorrang in der Auslegung.
sämtliche einschlägige DIN - Vorschriften und etwaige besondere fachtech
nische Vorschriften, die bei der Ausführung der Vertragsleistungen angew
endet werden müssen, sowie die anerkannten Regeln der Baukunst.
die einschlägigen behördlichen Vorschriften und Auflagen, insbesondere d
ie der Baugenehmigungsurkunde.
die Vorschriften des BGB über den Werkvertrag (vgl. §§ 631 BGB).
die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft.
Der Auftragnehmer hat eigenverantwortlich alle Sicherheitsvorkehrungen z
u treffen, um Personen-, Sach- und Vermögensschäden abzuwenden. Bauherr
und Architekt sind von etwaiger Sicherheitspflicht vom Auftragnehmer aus
drücklich freigestellt.
die Arbeits- und Detailpläne des Architekten, die Angaben der Bauleitung
, die Statikerpläne und Auflagen des Prüfingenieurs.
der Bauvertrag (Bauherr/Auftragnehmer).
Schließt der Bauträger eine Bauwesenversicherung ab, die während der Bau
zeit Versicherungsschutz bietet, so hat sich der Auftragnehmer mit einem
Kostenanteil von 0,3 % der Abrechnungssumme an den Gesamtkosten zu betei
ligen.
Dieser Kostenanteil wird dem Auftragnehmer von der Schlussrechnung in Ab
zug gebracht.
Bei evtl. Aufstellung eines Sammelbauschildes der beteiligten Firmen dür
fen keine eigenen Bauschilder aufgestellt werden. Der Auftragnehmer hat
sich an den Gesamtkosten zu beteiligen. Dieser Betrag wird von der Schlu
ssrechnung in Abzug gebracht.
Der anfallende Bauschutt ist unaufgefordert vom Auftragnehmer dauernd un
d rechtzeitig aus dem Bauwerk zu entfernen und von der Baustelle abzufah
ren.
Kommt der Auftragnehmer dieser Verpflichtung nicht nach, so wird von der
Bauleitung ohne besondere Ankündigung die Bauschuttbeseitigung zu Lasten
des Auftragnehmers veranlasst.
Die Kostenumlage aus der gemeinsamen Bauschuttbeseitigung für mehrere be
teiligte Firmen wird von der Bauleitung vorgenommen. Die Höhe der Kosten
umlage gilt vom Auftragnehmer vorab als anerkannt.
Die Kostenumlage für Bauwasser, Strom etc. beträgt 0,8 % der Abrechnungs
summe und wird dem Auftragnehmer von der Schlussrechnung in Abzug gebrac
ht.
1. ANGEBOT UND VERGABE
Die Ausschreibung erfolgt beschränkt; der Auftraggeber behält sich die A
uswahl unter den Bewerbern vor.Er ist berechtigt, die Ausschreibung aufz
uheben oder den Auftrag getrennt nach Losen zu vergeben, falls er dies v
om Umfang oder von der Art des Auftrages her für notwendig oder sinnvoll
hält.Der Bieter ist innerhalb der Zuschlagsfrist an sein Angebot gebunde
n.Der Bieter versichert mit der Abgabe des Angebotes uneingeschränkt die
Kenntnis des Bauvorhabens sowie der Baustelle. Unklarheiten sind vor Ang
ebotsabgabe mit dem Auftraggeber oder dessen Beauftragten zu klären.Für
die Vergabe des Angebotes gelten DIN 1960, VOB Teil A.Der Auftragnehmer
darf nur mit Zustimmung des Bauherrn Teilleistungen seines Auftrages an
Subunternehmer vergeben.
2. AUSFÜHRUNGSFRISTEN
Der Bieter gibt mit dem Angebot die von ihm vorgesehene Ausführungsdauer
an. Im Bauvertrag werden die Ausführungsfristen endgültig und verbindlic
h festgelegt.Werden die Arbeiten nicht mit dem nötigen Tempo vorangetrie
ben, so dass die Einhaltung der Ausführungsfristen gefährdet ist, so hat
der Auftraggeber das Recht, Mehrarbeit durch erhöhten Arbeitseinsatz, Üb
erstunden oder ähnliches zu verlangen. Nach befristeter, aber vergeblich
er Mahnung (8 Tage) kann er eine weitere Firma hinzuziehen. Die hierdurc
h evtl. entstehenden Mehrkosten trägt der Auftragnehmer.Bleibt die vertr
agliche Leistung ganz oder teilweise vorübergehend oder dauernd aus Grün
den, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, aus, so wird er mit einer V
ertragsstrafe pro Werktag belastet.Die Vertragsstrafe gilt als Mindestsc
hadenersatz. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, weitere Schäden
(z.B. Vermögensschäden) geltend zu machen.
3. ABNAHME, GEWÄHRLEISTUNG, SICHERHEITSLEISTUNGEN
Über sämtliche Leistungen des Unternehmers findet eine förmliche Abnahme
statt.Die Benutzung von Einzelteilen des Bauwerks oder die Bearbeitung d
erselben durch Nachfolgeunternehmer gilt nicht als Abnahme.
Wegen wesentlicher Mängel an Teilen oder an der Gesamtleistung kann der
Auftraggeber die Abnahme bis zur Gesamtbeseitigung der Mängel verweigern
.
Bei Mängelrügen sind Mängel innerhalb einer angemessenen Frist (14 Tage
ab Aufforderung) vom Unternehmer zu beseitigen.Bei Nichteinhaltung der g
esetzlichen Frist ist der Auftragnehmer berechtigt, Mängel auf Kosten de
s Unternehmers beseitigen zu lassen.
Der Auftragnehmer haftet für die vertragsgemäße Beschaffenheit seiner Le
istungen und Lieferungen nach den gesetzlichen Vorschriften und den getr
offenen Vereinbarungen.Die Dauer der Gewährleistungszeit entspricht der
in § 438 BGB vorgesehenen Frist von 5 Jahren ab Abnahme.
Wenn Mängel und evtl. Folgeschäden vor Ablauf der Gewährleistungsfrist v
om Auftraggeber schriftlich geltend gemacht werden, so wird der Ablauf d
er Gewährleistungsfrist (Verjährungsfrist) für die betroffenen Leistunge
n bis zur endgültigen Behebung der Mängel gehemmt.Ist die Beseitigung ei
nes Mangels nach Lage der Dinge unmöglich und würde sie einen unverhältn
ismäßig hohen Aufwand erfordern, so kann der Auftraggeber Minderung der
Vergütung verlangen.Der Auftraggeber kann zur Sicherung gegen mangelhaft
e Leistung, Auftreten von verdeckten Mängeln nach Abnahme und dergleiche
n 5 % der Abrechnungssumme für die Gesamtleistung einbehalten zur Sicher
stellung der vertragsgemäßen Durchführung der Arbeiten und zur Erfüllung
der Gewährleistung.Der Auftragnehmer kann die Ausbezahlung des Sicherhei
tseinbehaltes verlangen, wenn er dem Auftraggeber über diesen Betrag ein
e Bankbürgschaft übergibt.
Als Bestandteil von Angebot, Vergabe und Ausführungen gelten:
Die nachfolgend beschriebenen Leistungen stehen im Zusa
mmen-
hang mit der Sanierung von 3 Fassadenteilflächen der St
udenten-
wohnheime in 54296 Trier, Robert-Schuman-Allee 10, 12,
14.
Die Giebelseiten an den außenliegenden Treppenhäusern w
erden
neu gedämmt.
Alle bei den Arbeiten anfallenden Stoffe und Bauteile s
ind nach den
abfallrechtlichen Bestimmungen und den Vorgaben des Auf
trag-
gebers zu trennen, getrennt zu halten, zu sammeln, zu l
agern und
zu entsorgen.
Die Kosten hierfür sind anteilmäßig in die einzelnen LV
-Positionen
einzurechnen.
Die Kosten für die Baustelleneinrichtung sind in die Ei
nheitspreise
der nachfolgenden Positionen einzukalkulieren und werde
n nicht
separat vergütet.
In Abstimmung mit dem Auftraggeber wird dem Auftragnehm
er ein
Lagerbereich zugewiesen. Er hat diesen selbst zu unterh
alten und
nach Beendigung der Arbeiten zu räumen. Dieser sollte w
ieder in
den ursprünglichen Zustand versetzt werden.
Baustrom und Bauwasser werden vom Auftraggeber gestellt
.
Der Umlageschlüssel wird im Auftragsfalle mit dem Auftr
aggeber
festgelegt.
Das Leistungsverzeichnis beinhaltet die kompletten Auße
nputz-
arbeiten an den 3 Fassadenteilen der Giebelseiten.
Die Gerüststellung erfolgt bauseits.
DIE AUSFÜHRUNG ERFOLGT IN 3 TEILFLÄCHEN !
Die nachfolgend angegebenen Massen in den Positionen
betreffen diese 3 Fassadenteilflächen.
Die nachfolgend beschriebenen Leistungen stehen im Zusa
1 Wärmedämm-Verbundsysteme nach DIN 18345
1
Wärmedämm-Verbundsysteme nach DIN 18345
1. 1 Wärmedämmverbundsystem
1. 1
Wärmedämmverbundsystem
1. 2 Stundenlohnarbeiten
1. 2
Stundenlohnarbeiten