Außenputz / WDVS
Sanierung Fassade
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Als Bestandteil von Angebot, Vergabe und Ausführungen gelten: die Verdingungsordnung für Bauleistungen VOB in der zur Zeit der Angebot sabgabe gültigen Fassung, Teil B und C. Änderungen oder Ergänzungen der Bestimmungen der VOB durch den Text dies es Leistungsverzeichnisses haben Vorrang in der Auslegung. sämtliche einschlägige DIN - Vorschriften und etwaige besondere fachtech nische Vorschriften, die bei der Ausführung der Vertragsleistungen angew endet werden müssen, sowie die anerkannten Regeln der Baukunst. die einschlägigen behördlichen Vorschriften und Auflagen, insbesondere d ie der Baugenehmigungsurkunde. die Vorschriften des BGB über den Werkvertrag (vgl. §§ 631 BGB). die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft. Der Auftragnehmer hat eigenverantwortlich alle Sicherheitsvorkehrungen z u treffen, um Personen-, Sach- und Vermögensschäden abzuwenden. Bauherr und Architekt sind von etwaiger Sicherheitspflicht vom Auftragnehmer aus drücklich freigestellt. die Arbeits- und Detailpläne des Architekten, die Angaben der Bauleitung , die Statikerpläne und Auflagen des Prüfingenieurs. der Bauvertrag (Bauherr/Auftragnehmer). Schließt der Bauträger eine Bauwesenversicherung ab, die während der Bau zeit Versicherungsschutz bietet, so hat sich der Auftragnehmer mit einem Kostenanteil von 0,3 % der Abrechnungssumme an den Gesamtkosten zu betei ligen. Dieser Kostenanteil wird dem Auftragnehmer von der Schlussrechnung in Ab zug gebracht. Bei evtl. Aufstellung eines Sammelbauschildes der beteiligten Firmen dür fen keine eigenen Bauschilder aufgestellt werden. Der Auftragnehmer hat sich an den Gesamtkosten zu beteiligen. Dieser Betrag wird von der Schlu ssrechnung in Abzug gebracht. Der anfallende Bauschutt ist unaufgefordert vom Auftragnehmer dauernd un d rechtzeitig aus dem Bauwerk zu entfernen und von der Baustelle abzufah ren. Kommt der Auftragnehmer dieser Verpflichtung nicht nach, so wird von der Bauleitung ohne besondere Ankündigung die Bauschuttbeseitigung zu Lasten des Auftragnehmers veranlasst. Die Kostenumlage aus der gemeinsamen Bauschuttbeseitigung für mehrere be teiligte Firmen wird von der Bauleitung vorgenommen. Die Höhe der Kosten umlage gilt vom Auftragnehmer vorab als anerkannt. Die Kostenumlage für Bauwasser, Strom etc. beträgt 0,8 % der Abrechnungs summe und wird dem Auftragnehmer von der Schlussrechnung in Abzug gebrac ht. 1. ANGEBOT UND VERGABE Die Ausschreibung erfolgt beschränkt; der Auftraggeber behält sich die A uswahl unter den Bewerbern vor.Er ist berechtigt, die Ausschreibung aufz uheben oder den Auftrag getrennt nach Losen zu vergeben, falls er dies v om Umfang oder von der Art des Auftrages her für notwendig oder sinnvoll hält.Der Bieter ist innerhalb der Zuschlagsfrist an sein Angebot gebunde n.Der Bieter versichert mit der Abgabe des Angebotes uneingeschränkt die Kenntnis des Bauvorhabens sowie der Baustelle. Unklarheiten sind vor Ang ebotsabgabe mit dem Auftraggeber oder dessen Beauftragten zu klären.Für die Vergabe des Angebotes gelten DIN 1960, VOB Teil A.Der Auftragnehmer darf nur mit Zustimmung des Bauherrn Teilleistungen seines Auftrages an Subunternehmer vergeben. 2. AUSFÜHRUNGSFRISTEN Der Bieter gibt mit dem Angebot die von ihm vorgesehene Ausführungsdauer an. Im Bauvertrag werden die Ausführungsfristen endgültig und verbindlic h festgelegt.Werden die Arbeiten nicht mit dem nötigen Tempo vorangetrie ben, so dass die Einhaltung der Ausführungsfristen gefährdet ist, so hat der Auftraggeber das Recht, Mehrarbeit durch erhöhten Arbeitseinsatz, Üb erstunden oder ähnliches zu verlangen. Nach befristeter, aber vergeblich er Mahnung (8 Tage) kann er eine weitere Firma hinzuziehen. Die hierdurc h evtl. entstehenden Mehrkosten trägt der Auftragnehmer.Bleibt die vertr agliche Leistung ganz oder teilweise vorübergehend oder dauernd aus Grün den, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, aus, so wird er mit einer V ertragsstrafe pro Werktag belastet.Die Vertragsstrafe gilt als Mindestsc hadenersatz. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, weitere Schäden (z.B. Vermögensschäden) geltend zu machen. 3. ABNAHME, GEWÄHRLEISTUNG, SICHERHEITSLEISTUNGEN Über sämtliche Leistungen des Unternehmers findet eine förmliche Abnahme statt.Die Benutzung von Einzelteilen des Bauwerks oder die Bearbeitung d erselben durch Nachfolgeunternehmer gilt nicht als Abnahme. Wegen wesentlicher Mängel an Teilen oder an der Gesamtleistung kann der Auftraggeber die Abnahme bis zur Gesamtbeseitigung der Mängel verweigern . Bei Mängelrügen sind Mängel innerhalb einer angemessenen Frist (14 Tage ab Aufforderung) vom Unternehmer zu beseitigen.Bei Nichteinhaltung der g esetzlichen Frist ist der Auftragnehmer berechtigt, Mängel auf Kosten de s Unternehmers beseitigen zu lassen. Der Auftragnehmer haftet für die vertragsgemäße Beschaffenheit seiner Le istungen und Lieferungen nach den gesetzlichen Vorschriften und den getr offenen Vereinbarungen.Die Dauer der Gewährleistungszeit entspricht der in § 438 BGB vorgesehenen Frist von 5 Jahren ab Abnahme. Wenn Mängel und evtl. Folgeschäden vor Ablauf der Gewährleistungsfrist v om Auftraggeber schriftlich geltend gemacht werden, so wird der Ablauf d er Gewährleistungsfrist (Verjährungsfrist) für die betroffenen Leistunge n bis zur endgültigen Behebung der Mängel gehemmt.Ist die Beseitigung ei nes Mangels nach Lage der Dinge unmöglich und würde sie einen unverhältn ismäßig hohen Aufwand erfordern, so kann der Auftraggeber Minderung der Vergütung verlangen.Der Auftraggeber kann zur Sicherung gegen mangelhaft e Leistung, Auftreten von verdeckten Mängeln nach Abnahme und dergleiche n 5 % der Abrechnungssumme für die Gesamtleistung einbehalten zur Sicher stellung der vertragsgemäßen Durchführung der Arbeiten und zur Erfüllung der Gewährleistung.Der Auftragnehmer kann die Ausbezahlung des Sicherhei tseinbehaltes verlangen, wenn er dem Auftraggeber über diesen Betrag ein e Bankbürgschaft übergibt.
Als Bestandteil von Angebot, Vergabe und Ausführungen gelten:
Die nachfolgend beschriebenen Leistungen stehen im Zusa mmen- hang mit der Sanierung von 3 Fassadenteilflächen der St udenten- wohnheime in 54296 Trier, Robert-Schuman-Allee 10, 12, 14. Die Giebelseiten an den außenliegenden Treppenhäusern w erden neu gedämmt. Alle bei den Arbeiten anfallenden Stoffe und Bauteile s ind nach den abfallrechtlichen Bestimmungen und den Vorgaben des Auf trag- gebers zu trennen, getrennt zu halten, zu sammeln, zu l agern und zu entsorgen. Die Kosten hierfür sind anteilmäßig in die einzelnen LV -Positionen einzurechnen. Die Kosten für die Baustelleneinrichtung sind in die Ei nheitspreise der nachfolgenden Positionen einzukalkulieren und werde n nicht separat vergütet. In Abstimmung mit dem Auftraggeber wird dem Auftragnehm er ein Lagerbereich zugewiesen. Er hat diesen selbst zu unterh alten und nach Beendigung der Arbeiten zu räumen. Dieser sollte w ieder in den ursprünglichen Zustand versetzt werden. Baustrom und Bauwasser werden vom Auftraggeber gestellt . Der Umlageschlüssel wird im Auftragsfalle mit dem Auftr aggeber festgelegt. Das Leistungsverzeichnis beinhaltet die kompletten Auße nputz- arbeiten an den 3 Fassadenteilen der Giebelseiten. Die Gerüststellung erfolgt bauseits. DIE AUSFÜHRUNG ERFOLGT IN 3 TEILFLÄCHEN ! Die nachfolgend angegebenen Massen in den Positionen betreffen diese 3 Fassadenteilflächen.
Die nachfolgend beschriebenen Leistungen stehen im Zusa
1 Wärmedämm-Verbundsysteme nach DIN 18345
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Wärmedämm-Verbundsysteme nach DIN 18345
1. 1 Wärmedämmverbundsystem
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Wärmedämmverbundsystem
1. 2 Stundenlohnarbeiten
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Stundenlohnarbeiten