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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeines Leistungsverzeichnis
Für die Sanierung der Bolldammbrücke (Bauwerksnummer: 3817 523)
Die Straßenbrücke (Bauwerksnummer: 3817 523) der Stadt Bünde über die Else, Ecke Bahnhofstraße/Elsedamm (Anlage 1, Lageplan), soll saniert werden.
Die Sanierung der Brücke beinhaltet den Fahrbahnbereich, die Stahlbetonbrüstung (Geländer) und die Unterbauten.
Das Bauwerk, Baujahr 1900, ist ein Zweifeldriger, Sechsstegiger Stahlbetonplattenbalken mit einer Stahlbetonbrüstung (Geländer). Die Breite zwischen dem Geländer beträgt 9,58 m, die Gesamtlänge 31,08m und die lichte Höhe 3,87 m.
Die Stahlbetonbrüstung hat eine leichte Oberflächenstruktur und ist beschichtet.
Das Bauwerk (siehe Ausführungsplan Blatt Nr.1) hat an der westlichen Seite eine Gehwegbreite von 2,15 m und an der östlichen Seite eine Breite von 2,07 m. Die Fahrbahnbreite beträgt 5,50 m. Auf der Fahrbahn befindet sich ein Basaltsteinpflaster.
Das Bauwerk ist für den PKW Verkehr zugelassen und hat eine Gewichtsbeschränkung von 16 Tonnen. Die Fahrbahn darf nur als Einbahnstraße für PKW genutzt werden. Eine Ausnahme gibt es für den Linienbusverkehr.
Bolldammbrücke als Technische Denkmal
Die Bolldammbrücke ist als Technisches Denkmal beurteilt.
Beurteilung:
- DB 08, 28.09.1995: Die Beurteilung als Denkmal gemäß
DSchG.
Die Denkmalbehörde ist im Vorfeld mit einem Sanierungskonzept eingebunden worden.
Die Forderung der Denkmalbehörde ist, dass das vorhandene Natursteinpflaster (Anlage 4, Bilder, Lage des Kopfsteinpflasters) vor der Aufnahme in Lage und Richtung dokumentiert wird.
Mit Zustimmung der Denkmalbehörde ist das vorhandene, stark abgenutzte Basaltkleinsteinpflaster durch ein Granitsteinpflaster 9/11 cm, Farbe Anthrazit, (Ausführungsplan Blatt 1) zu ersetzten. Das neue Granitsteinpflaster 8/11 cm ist in Lage und Richtung des vorherige Pflaster einzubauen.
Die vorhandene Stahlbetonbrüstung (Geländer) hat eine Oberflächenstruktur (Anlage 2, Bilder Ansichten). Diese Oberflächenstruktur ist vor der Sanierung durch ein geeignetes Verfahren (negative Schalung o.d.gl.) zu sichern und mit der Sanierung wieder herzustellen. Für die Stahlbetonbrüstung ist in der Anlage 5, die Betontechnologische Untersuchung, beigefügt.
Die Beschichtung erfolgt nach dem Prüfbericht P 13902-7 (Anlage 6),Infrarotspektroskopische Untersuchung einer Beschichtung
Brückenkonstruktion
Brückendaten Bolldammbrücke, BW 3817 523
Bauart: Stahlbetonplattenbalken
Einzelstützweite: 13,22m/13,07m
Kreuzungswinkel: 90 gon
Breite zwischen Geländer: 9,58m
Brückenfläche: 251,85m2
Anlagen im Baubereich:
Der Bieter hat sich vor der Abgabe des Angebotes bei den in Frage kommenden Versorgungsträgern über das Vorhandensein von Versorgungsleitungen zu erkundigen. Die Weisungen dieser Stellen sind zu beachten. Erschwernisse infolge vorhandener Kabel und Leitungen werden durch den AB nicht besonders vergütet. Veränderungen an evtl. vorhandenen Anlagen dürfen nur mit Zustimmung der zuständigen Stellen durchgeführt werden.
Versorgungsleitungen nachfolgender Unternehmen können im Baufeld vorhanden sein:
1. Glasfaser Nordwest
Am Küstenkanal 8
26131 Oldenburg
2. Energie- und Wasserversorgung Bünde GmbH
Osnabrücker Straße: 205
32257 Bünde
3. Deutsche Telekom
4. Westfalen Weser Netz GmbH
Tegelweg 25
33102 Paderborn
5. Vodafon West GmbH
Ferdinand Braun-Platz 1
40549 Düsseldorf
Lager- und Arbeitsplätze
Die für den Aufbau der Baustelleneinrichtung und für die Lagerung der Bau- und Bauhilfstoffe zusätzlich benötigten Flächen sowie darüber hinaus benötigtes Gelände sind durch den AN anzumieten.
Die Kosten hierfür sind in den betreffenden Ziffern des Leistungsverzeichnisses einzurechnen.
Vor Benutzung privater Wege und Flächen ist vom AN auf eigene Kosten zu bechaffen.
Das in Anspruch genommene Gelände ist nach Beendigung der Bauarbeiten in unmittelbarer Abstimmung mit den Eigentümern in den vor Baubeginn vorhanden gewesenen Zustand zu versetzen. Der AN haftet für alle Folgen, die sich aus der Baustelleneinrichtung und dem Bau der Rüstung sowie deren nicht sachgemäßer Beseitigung nach Beendigung der Bauarbeiten ergeben.
Beim Einreichen der Schlussrechnung hat der AN eine Bescheinigung der Eigentümer vorzulegen, dass diese keine Entschädigungsansprüche mehr geltend machen.
Verkehrsführung, Verkehrssicherung
Die Sanierung der Straßenbrücke erfolgt über eine halbseitige Sperrung. Der Verkehr ist nur für den Geh- und Radwegverkehr freigegeben.
Während der halbseitigen Sperrung werden die Stahlbetonbrüstungen, Geh- und Radwege und der Überbau (Abdichtung, Gussasphaltschutzschicht) saniert.
Nach der Sanierung der Stahlbetonbrüstung und des Überbaues bis zur Gussasphaltschutzschicht, wird das neue Pflaster auf der kompletten Fahrbahnbreite verlegt. Der Geh- und Radverkehr wird über die sanierten Geh- und Radwege geführt.
Die erforderlichen Absperrmaßnahmen, Beschilderungen und sonstigen Kennzeichnungen der Baustelle sind nach StVO vom AN durchzuführen und bei Dunkelheit vorschriftsmäßig zu beleuchten. Die Kosten der Sperrgenehmigung und der Herstellung dieser Absperrmaßnahmen sind in die Pos. 1.2.20, für Baustelleneinrichtung einzukalkulieren.
Vom AN ist zu eigenen Lasten bei der Stadt Bünde die entsprechende Sperrgenehmigung einzuholen. Die Weisungen in der Sperrgenehmigung sind zu beachten.
Parallel zu der Sanierung der Brücke wird die Straße Elsedamm und der Frühlingsweg (siehe Anlage 10, Verkehrsanordnung), erneuert. Diese ist für diese Ausschreibung mit zu berücksichtigen.
Genehmigung gemäß § 22 LWG NRW iVm § 78 WHG
In der Anlage 7 ist die Genehmigung gemäß § 22 LWG NRW iVm § 78 WHG beigefügt.
Die Anweisungen sind zu befolgen.
Schutzbereiche und -objekte
Für den Natur-, Landschafts-, Immissions- und Gewässerschutz gelten die einschlägigen Bestimmungen in ihrer jeweils gültigen Fassung.
Gewässer, Wasserschutzgebiet
Vom AN sind bei der Baustelleneinrichtung und der Baudurchführung folgende Hinweise zu beachten, wobei gleichzeitig darauf hingewiesen wird, dass das Baufeld nicht in einem Wasserschutzgebiet liegt:
1. Es sind während der Bauarbeiten besondere
Schutzvorkehrungen zu treffen, die Grundwasserverunreinigungen (z.B. beim Betanken von Baumaschinen) ausschließen. Die bauausführenden Firmen sowie alle auf der Baustelle
eingesetzten Bauarbeiter sind darauf hinzuweisen, dass das Bauvorhaben an einem Gewässer durchgeführt wird und dass deshalb ein besonderer Schutz des Grundwassers und Oberflächenwassers erforderlich ist.
2. Sämtliche, auf der Baustelle anfallenden Abfälle
(z.B. Kanister, Fässer, Dosen) sind umgehend ordnungsgemäß zu entsorgen. Müssen ausnahmsweise Abfälle auf der Baustelle zwischengelagert werden, so hat dies in flüssigkeitsdichten, beständigen und vor Witterungseinflüssen geschützten Behältnissen (z.B.Containern) zu erfolgen.
3. Wassergefährdende Stoffe (z.B. Diesel usw.), die auf der Baustelle vorgehalten werden, sind in geeigneten Auffangwannen, welche in einem abgeschlossenen Raum aufzustellen sind, aufzubewahren. Tankanlagen sowie Lageranlagen für wassergefährdende Stoffe mit einem Volumen > 300 l sind genehmigungspflichtig. Die erforderliche Genehmigung ist rechtzeitig vorher bei der Stadt Bünde zu beantragen. Das Betanken von Baustellenfahrzeugen hat über geeigneten Wannen so zu erfolgen, dass eventuelle Tropfverluste aufgefangen werden. Es sind geeignete Ölbindemittel vorzuhalten.
4. Es darf kein Schalungsöl verwendet werden, das entsprechend der Verwaltungsvorschrift wassergefährdender Stoffe (VwVAwS) als wassergefährdend eingestuft ist.
5. Es dürfen keine Isolieranstriche verwendet werden, die entsprechend der Verwaltungsvorschrift wassergefährdender Stoffe (VwVAwS) als wassergefährdend eingestuft sind.
6. Auf der Baustelle dürfen nur Baumaschinen (z.B. Bagger, Kettensägen, Flächenrüttler usw.) eingesetzt werden, deren Betriebsmittel (z.B Hydrauliköle, Schmiermittel usw.) entsprechend der Verwaltungsvorschrift wassergefährdender Stoffe (VwVAwS) als nicht wassergefährdend eingestuft sind.
7. Es dürfen nur solche Baumaterialien verwendet werden, aus denen keine wassergefährdenden Stoffe auslaugen können.
Betoninstandsetzungsarbeiten
Sämtliches bei der Sanierung der Brücken anfallende Strahl- und Abbruchgut sowie Mörtelreste müssen aufgefangen werden. Es muss sichergestellt sein, dass solches Material nicht in das Gewässer gelangt. Die Kosten sind in die entsprechenden Positionen des Leistungsverzeichnisses einzukalkulieren.
Allgemeines
01 Sanierung der Bolldammbrücke
01
Sanierung der Bolldammbrücke
01.01 Ausführungsunterlagen
01.01
Ausführungsunterlagen
01.02 Baustelleneinrichtung, -räumung und Verkehrsführung
01.02
Baustelleneinrichtung, -räumung und Verkehrsführung
01.03 Baubehelfe
01.03
Baubehelfe
Allgemeines Aufnahme der Fahbahn Sanierung der Fahrbahn (Überbau) und Gehwege
- Basaltkleinpflaster, Hochbordsteine, Gehwegbelag
und Abdichtung aufnehmen
Im Fahrbahnbereich sind die Hochbordsteine (siehe Anlage 4, Bilder, Lage Kopfsteinpflaster) und das Basaltkleinpflaster, einschließlich der Mörtelbettung (Ausführungsplan Blatt Nr.1, Überbauquerschnitt A - A) und vorhandenen Abdichtung aufzunehmen.
Die aufgenommenen Hochborde, Basaltkleinpflaster und alte Abdichtung sind auf AN-eigene LKW zu laden und auf einer vom AN zu stellenden Lagerfläche bis zum Recycling zwischenzulagern oder direkt zu einer Brechanlage transportieren.
Bevor das Basaltkleinpflaster aufgenommen wird, ist die Richtung und Lage des vorhandenen Basaltpflasters zu dokumentieren (Bilder, Vermessung), damit das neue Granitsteinpflaster nach der Sanierung wieder an der gleichen Stelle nach der dokumentierten Lage und Richtung der Steine, eingebaut werden kann.
Die Gussasphaltdecken, Gussasphaltschutzschicht der Gehwege ( Ausführungsplan Blatt Nr.1, Schnitt C-C) und die vorhandene Abdichtung sind aufzunehmen und zu entsorgen.
Allgemeines Aufnahme der Fahbahn
01.04 Straßenpflaster, Bituminöse Besfestigung und Hochborde aufnehmen
01.04
Straßenpflaster, Bituminöse Besfestigung und Hochborde aufnehmen
Allgemeines Sanierung Stahlbetonüberbau (Fahrbahntafel) - Vorbereitung des Stahlbetonüberbaues
(Fahrbahntafel) und Einbau eines
Betonersatzsystem
Nach der Aufnahme des Pflasters, Gussasphalt, Abdichtung (Titel 1.4) und der Bituminösen Befestigung
ist die freiliegende Stahlbetonoberfläche durch Hochdruckwasserstrahlen, bis max. 2500 bar zu reinigen. Die gereinigte Oberfläche ist gesamt abzuklopfen und auf Hohlstellen, Risse, Nester, freiligender Bewehrung etc. zu untersuchen, farblich zu markieren und zu dokumentieren.
Auftretende Schäden wie freiligende Bewehrung, Risse, Hohlstellen, Bruchstelle oder Fehlstellen sind nach ZTV-Ing Teil 3, Abschnitt 4 (Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen) zu behandeln.
Die behandelten Flächen sind mit einer Haftbrücke mit Zementmörtel mit Kunststoffzusatz zu bearbeiten und im direkten Anschluss (nass in nass) mit einem Zementmörtel/beton mit Kunststoffzusatz (RM) aufzufüllen.
Allgemeines Sanierung Stahlbetonüberbau (Fahrbahntafel)
01.05 Betoninstandsetzung Überbau, Fahrbahntafel
01.05
Betoninstandsetzung Überbau, Fahrbahntafel
Allgemeines Dichtungs- und Schutzschichten - Dichtungs- und Schutzschichten
Auf der sanierten Stahlbetonoberfläche (Titel 1.5) erfolgt eine Versiegelung und Kratzspachtelung der Oberfläche und anschließend der Auftrag einer Flüssigkunststoffabdichtung nach ZTV-Ing, Teil 6, Abschnitt 3 (Brückenbeläge auf Beton mit einer Dichtungsschicht aus Flüssigkunststoff).
Der Dichtungsanschluss erflogt in Anlehnung an der Richtzeichnung Dicht 22, an der Stahlbetonbrüstung (siehe Ausführungsplan Blatt Nr.1, Detail B, Sanierung).
Für die Abdichtung ist nach ZTV-Ing ein 3,0 cm starke Gussasphaltschutzschicht erforderlich.
Allgemeines Dichtungs- und Schutzschichten
01.06 Dichtungs - und Schutzschichten, Überbau
01.06
Dichtungs - und Schutzschichten, Überbau
Allgemeines Sanierung Stahlbetonbrüstung Sanierung der Stahlbetonbrüstung
- Oberflächenstruktur festlegen
Die Bestimmung der vorhandenen Oberflächenstruktur (siehe Anlage 2, Bilder, Ansichten) der Stahlbetonbrüstung ist mit einer Schalungsmatrize zu sichern.
Die Schalungsmatrizen, z.B. aus Polyurethan-Elastomeren, durch deren hohe Flexibilität und Elastizität ein beschädigungsfreies Entschalen der Betonsichtflächen und eine militmetergenaue und scharfkantige Wiedergabe des Texturprofils erreicht werden kann.
- Vorarbeiten der Stahlbetonbrüstung und Einbau
eines Betonersatzsystem
Die Stahlbetonbrüstung ist durch Abklopfen der gesamten Brüstungsfäche zu untersuchen.
Die vorgefundenen Fehlstellen, Hohlstellen, Nester, Risse und freiliegende Bewehrung müssen rot gekennzeichnet und dokumentiert werden.
Die gesamte Stahlbetonbrüstungsfläche ist durch Hochdruckwassersstahlen (HDW) zu säubern und von losen Betonresten zu entfernen.
Die freiliegende Bewehrung ist für die spätere Behandlung der Bewehrungseisen mit Hochdruckwasserstrahlen, bis 2500 bar, bis auf Normreinheitsgrad 2 ½ zu strahlen.
Die gestrahlte Bewehrung ist nach ZTV-Ing, Teil 3, Abschnitt 4, mit einem Beschichtungsstoff aus zementgebundenen, kunststoffmodifiziertes, 1-Komponentigen Korrosionsschutz und Haftbrücke (2. Arbeitsgänge) zu behandeln.
Nach der Bewehrungsbehandlung erfolgt eine 1-komponentiges Zementmörtel-Trockengemisch (RM), oder als SPCC.
- Beschichtungssystem mit
Oberflächenstruktur auf die Stahlbeton-
brüstung herstellen
Zum Schutz der Betonoberfläche ist ein Oberflächenschutzsystem nach ZTV-Ing, Teil 3, Abschnitt 4, Beschichtung, gemäß OS DII aufzubringen.
Diese Beschichtung gemäß OS DII, besteht aus einen Feinspachtel und einen Anstrich.
Auf den frisch aufgebrachte Feinspachtel sind die Fertiggestellten Strukturmatrizen aufzubringen, damit die vorhandene Oberflächenstruktur wieder sichtbar ist.
Anschließend erhält die Betonoberfläche eine Acrylat-Dispersion Beschichtung (Farbe grau).
Allgemeines Sanierung Stahlbetonbrüstung
01.07 Betoninstandsetzung der Brüstung
01.07
Betoninstandsetzung der Brüstung
Allgmeines Sanierung der Stahlbetonunterseiten Sanierung der Stahlbetonunterseiten (Widerlager, Pfeiler, Überbauunterseite)
- Vorarbeiten Stahlbetonunterseiten und Einbau eines
Betonersatzsystem
In der Anlage 7, Bilder Klavierbewehrung, sind Bilder von der Sanierung aus dem Jahr 1985 beigefügt. Anhand der Bilder ist der Bewehrungsverlauf bzw. die Lage der Drähte ersichtlich.
Anhand der Brückenhauptprüfung von 2015, sind einige Risse und Hohlstellen dokumentiert.
Die Risse und Hohlstellen sind zu dokumentieren und punkteuell zu sanieren.
Die Stahlbetonunterseiten (Widerlager, Pfeiler, Überbauunterseite) ist durch Abklopfen der kompletten Betonflächen zu untersuchen. Die vorgefundenen Fehlstellen, Hohlstellen, Nester, Risse und freiliegende Bewehrung müssen rot gekennzeichnet und dokumentiert werden. Die gesamte Betonoberfläche ist durch Hochdruckwassersstahlen (HDW) zu säubern und von losen Betonresten zu entfernen.
Die freiliegende Bewehrung (Drähte) ist für die spätere Behandlung der Bewehrungseisen (Drähte) mit Hochdruckwasserstrahlen, bis 2500 bar, bis auf Normreinheitsgrad 2 ½ zu strahlen.
Die gestrahlte Bewehrung (Drähte) ist nach ZTV-Ing, Teil 3, Abschnitt 4, mit einem Beschichtungsstoff aus zementgebundenen, kunststoffmodifiziertes, 1-Komponentigen
Korrosionsschutz und Haftbrücke (2. Arbeitsgänge) zu behandeln.
Nach der Bewehrungsbehandlung erfolgt der Auftrag eines Betonersatzsystem mit zementgebundenen, kunststoffmodifiziertes, 1-Komponentigen Reprofiliermörtel in Handverarbeitung bzw. in Spritzverarbeitung (ohne Haftbrücke).
Beschichtungssystem Unterbauten
Zum Schutz der Betonoberfläche ist ein Oberflächenschutzsystem nach ZTV-Ing, Teil 3, Abschnitt 4, Beschichtung, gemäß OS DII aufzutragen. Die gleiche Beschichtung wie bei der Stahlbetonbrüstung.
Die Unterbauten haben eine glatte Oberflächenstruktur.
Für die Sanierung der Unterseiten sind die Kabelbündel (siehe Anlage 3, Bilder, Kabel) zu schützen.
Erschwernisse infolge vorhandener Kabel und Leitungen werden durch den AB nicht besonders vergütet. Veränderungen an evtl. vorhandenen Anlagen dürfen nur mit Zustimmung der zuständigen Stellen durchgeführt werden.
Allgmeines Sanierung der Stahlbetonunterseiten
01.08 Betoninstandsetzung der Unterseiten,Überbau mit( RM/RC)
01.08
Betoninstandsetzung der Unterseiten,Überbau mit( RM/RC)
01.09 Betoninstandsetzung der Unterseiten, Widerlager
01.09
Betoninstandsetzung der Unterseiten, Widerlager
01.10 Betoninstandsetzung der Unterseiten, Pfeiler
01.10
Betoninstandsetzung der Unterseiten, Pfeiler
01.11 Straßenbauarbeiten
01.11
Straßenbauarbeiten