Schlosserarbeiten
Ruschestr. 50, 10367 Berlin
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bis
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
1 Baustelleneinrichtung
1
Baustelleneinrichtung
1.1 Baustelleneinrichtung
1.1
Baustelleneinrichtung
1.2 Arbeitsebene / Rollrüstungen
1.2
Arbeitsebene / Rollrüstungen
2 Schlosserarbeiten
2
Schlosserarbeiten
2.1 Technische Bearbeitung, Statik
2.1
Technische Bearbeitung, Statik
2.2 Mülleinhausung
2.2
Mülleinhausung
2.3 Treppengeländer
2.3
Treppengeländer
2.4 Sonstiges
2.4
Sonstiges
3 Stundenlohnarbeiten
3
Stundenlohnarbeiten
Abrechnungshinweise Stundenlohnarbeiten Abrechnungshinweise Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten sind nur auf Anweisung des AG/ seiner Bauleitung auszuführen. Für nicht ausdrücklich abgeforderte Stundenlohnarbeiten besteht keinerlei Vergütungsanspruch des AN. Spätestens am folgenden Arbeitstag nach Ausführung sind die vollständigen Stundenzettel 2-fach, unter Angabe des Namens und Berufsbezeichnung des Arbeiters, der ausge-führten Arbeiten und ggf. Materialaufstellung der Bauleitung vorzulegen. Die Nachweise über Stundenlohnarbeiten müssen enthalten: 1. Name, Beruf und tägliche Stundenleistung der im Tagelohn     beschäftigten Personen, 2. Aufstellung über die Verwendung der besonders zu     vergütenden Materialien und Baustoffe, 3. Aufstellung und Beschreibung der ausgeführten Leistungen Sie gelten erst nach Bestätigung und Unterschrift durch die Bauleitung als anerkannt. Die Stunden sind im Bautagebuch einzutragen. Eine Abzeichnung des Bautagebuches bedeutet keine Anerkenntnis der Stunden. Nicht fristgemäß vorgelegte Stundenzettel werden nicht anerkannt. Später verdeckte oder untergegangene Leistungen Werden Leistungen in Form von Stundenlohnarbeiten erbracht, die später nicht mehr nachvollziehbar sind (Abbruchleistungen, später überdeckte Leistungen), so sind vom AN geeignete Maßnahmen zur Dokumentation der erbrachten Leistung zu ergreifen, beispielsweise eine Fotodo-kumentation mit Handykamera. Kann der AN seinen Ver-gütungsanspruch mangels Beleg über die Leistungs- erbringung nicht belegen, so entfällt die Vergütung! Nicht vergütet werden - Aufsichtsstunden (Bauleiter, Polier o. ä), - Überstundenzuschäge, - Anmarsch, Fahrzeiten, Materialbesorgung, - Materialtransport, Gerätetransport, - Sonstige Vorbereitungsarbeiten, wie Werkzeuge herrichten   u. ä., Vergütet wird Die tatsächlich am Arbeitsplatz anfallende Arbeitszeit, verwen-detes Material für diese Leistungen (nach LV oder nachrangig Tagespreis des Baustoffhandels). Der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen, insbesondere den tatsächlichen Lohn einschl.: - Lohn- und Gehaltskosten, - alle Sozialkosten, - Erschwernis- und sonstige Zuschläge, - Lohnnebenkosten (Auslösungen, Wegegelder, Unterkunfts-   und Übernachtungsgelder usw.), - Wagnis und Gewinn, Eine Einrechnung der Stundenlohnarbeiten in die LV- Summe (Angebot bzw. Auftrag) berechtigt nicht zur Ausführung dieser Arbeiten. Die Leistungen sind als Eventualposition zu verstehen und können ggf. auch unausgeführt bleiben, in diesem Fall erfolgt dann keine Abrechnung.
Abrechnungshinweise Stundenlohnarbeiten
3._.01 Stundensatz: Fachwerker Stundensatz für Leistungen, welche nicht in den Positionen erfasst sind und nur auf ausdrückliche Anweisung der Bauleitung gegen Nachweis zur Ausführung kommen. Fachwerker
3._.01
Stundensatz: Fachwerker
E
10,00
h
3._.02 Stundensatz: Bauhelfer Stundensatz für Leistungen, welche nicht in den Positionen erfasst sind und nur auf ausdrückliche Anweisung der Bauleitung gegen Nachweis zur Ausführung kommen. Bauhelfer
3._.02
Stundensatz: Bauhelfer
E
10,00
h