Fensterbauarbeiten
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
ZTV Fenster, Außentüren ZTV Fenster, Außentüren Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Fenster, Außentüren 1 Grundlagen Für die Leistungen dieses Gewerks gelten die VOB Teil C, insbesondere ATV DIN 18360 Metallbauarbeiten, ATV DIN 18355 Tischlerarbeiten, ATV DIN 18361 Verglasungsarbeiten und ATV DIN 18357 Beschlagarbeiten, und die Allgemein Anerkannten Regeln der Technik. Ergänzend hierzu gelten die Regelwerke der nachstehend genannten Herausgeber in der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassung als Grundlage von Kalkulation und Arbeitsausführung: - BAF: Bundesverband Ausbau und Fassade im ZDB, - BFS: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz e. V., - BIV: Bundesinnungsverband des Glaserhandwerks, - bvj: Bundesverband der Jungglaser und Fensterbauer e. V., - Deutsche Bauchemie e. V., - DGUV: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V., - DIN: Deutsches Institut für Normung e. V., - FTA: Fachverband Türautomation e. V., - GDA: Gesamtverband der Aluminiumindustrie e. V., - GEV: Gemeinschaft Emissionskontrollierte Verlegewerkstoffe, Klebstoffe und   Bauprodukte e. V., - ift Rosenheim GmbH, - Informationsverein Holz e. V., - IVD: Industrieverband Dichtstoffe e. V., - RAL: Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V., - RAL: Gütegemeinschaft Fenster, Fassaden und Haustüren e. V., - ttz: Industrieverband Tore Türen Zargen e. V., - VDE Verlag GmbH, - VDI: Verein Deutscher Ingenieure e. V., - VdS Schadenverhütung GmbH, - VFF: Verband Fenster + Fassade, - ZVDH: Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks e.V. 2 Vorbereitung und Planung Innerhalb von 10 Tagen nach Auftragserhalt, in jedem Fall jedoch rechtzeitig vor Materialdisposition und Ausführungsbeginn, wird der AN dem AG unaufgefordert den Teil seiner späteren Dokumentation übergeben, aus dem alle bauaufsichtlichen Zulassungen, Prüfungszeugnisse, Einbaubedingungen und technischen Eigenschaften der vom AN zum Einbau vorgesehenen Produkte ersichtlich sind. Der AN hat den AG auf die für die angebotenen Leistungen erforderlichen bauseitigen Vorleistungen rechtzeitig vor Ausführungsbeginn der an ihn beauftragten Leistungen hinzuweisen. Rechtzeitig vor Beginn der Ausführung seiner Arbeiten hat der AN eigenverantwortlich vorgegebene Maße und benannte Höhen auf Überein- stimmung mit am Bau vorhandenen Meterrissen und erforderlichenfalls die Maßgenauigkeit des Rohbodens durch Nivellement festzustellen. Bei Überschrei-tung der Toleranzgrenzen ist der Auftraggeber unverzüglich zu verständigen. Soweit Toleranzen aus Vorleistungen vom AN beseitigt werden, erstellt der AN vor Beseitigung oder Ausgleich der Toleranzen ein Aufmaß über diese Leistungen. Nach Leistungserbringung ist die Abrechnung des Aufwands zur Toleranz-beseitigung nicht mehr nachvollziehbar. Daher wird der AN das diesbezügliche Aufmaß vom AG rechtzeitig vor Arbeitsausführung als Grundlage seines Vergütungsanspruchs prüfen lassen. Der AN plant eigenverantwortlich seinen baustelleninternen Arbeitsablauf. Hieraus folgernd sind alle eventuellen bauablaufbedingten Aufwendungen für Hebezeuge, Mobilkraneinsätze, Bauzwischenzustände, Provisorien, Unterstützungen, Lehren etc. integraler Leistungsbestandteil des AN und werden nicht gesondert vergütet, soweit nicht in Leistungspositionen ausdrücklich abweichend beschrieben. Soweit der AN wartungspflichtige Anlagen, Bauelemente oder -leistungen ausführt, wird er unaufgefordert und rechtzeitig vor Abnahme seiner Leistungen dem AG Wartungsverträge vorlegen, die für die Dauer des Gewähr-leistungszeitraums alle zur Erhaltung der Gewährleistungsansprüche des AG erforderlichen Leistungen enthalten, und um ggf. bestehende bauaufsichtliche Anforderungen an regelmäßige Wartungen und Prüfungen zu erfüllen. Vor Fertigungsbeginn und Tür- und/oder Fensterlistenerstellung ist vom AN unaufgefordert und eigenverantwortlich ein örtliches Aufmaß aller Öffnungen auf der Baustelle auszuführen. Beim Aufmaß ist zu beachten, dass die Größe der Öffnung zwischen Hinterwand und Wandbekleidung/ Wandbelag wesentlich differieren kann. Das ist insbesondere bei Wärmedämmverbundsystemen, Vormauerschalen und Wangen von Dachgauben gegeben, hier können Rahmenverbreiterungen erforderlich werden. Soweit eine sichtbar gerasterte oder durch Fugen unterteilte Fassade zur Ausführung gelangt, müssen Aufmaß und Montage von Türen und Fenstern streng nach dem vom Fassadenbauer vorgegebenen Raster erfolgen, da in der Rasterteilung der Fassade keine wesentlichen späteren Korrekturen mehr zur Anpassung der Fassadenbekleidung an nicht maßgerecht eingesetzte Tür- und Fensterelemente möglich sind. Insoweit trägt der AN die Verantwortung für den maßlich korrekten Einbau und die richtige Elementgröße seiner Bauelemente in Abstimmung auf das Fassadenraster. Vor Beginn der Arbeiten ist vom AN eine Werkstatt- und Montageplanung zu erstellen und dem AG vor Ausführung zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. Bestandteil der Werkstatt- und Montageplanung des AN sind u. a.: - statische Bemessung der Scheibenstärken (angegebene Glasstärken sind nur   als Gestaltungsvorschlag zu verstehen), - Nachweise statischer, brandschutz-, schallschutz-, wärmeschutz- und sicher-   heitstechnischer Art, - Tür- und/oder Fensterliste mit allen planungsrelevanten Kriterien und Angaben, - erforderlichenfalls Bohrungen zur Verlegungen von bauseitigen ELT-   Anschlüssen für außenseitigen Sonnenschutz unter Berücksichtigung des   Wärmeschutzes und der Winddichtigkeit, - Erstellung von Ansichts- und Schnittzeichnungen im Maßstab 1 : 1 bis 1 : 20 von   allen Elementen mit Vermaßung und Angabe der Aufschlagrichtung, - prüffähige statische Berechnungen für alle Konstruktionen und Verankerungen   zum rechtzeitigen Einreichen vor Ausführungsbeginn beim Prüfingenieur. Der AN klärt mit Erstellung der Türliste rechtzeitig vor Bestellung der Türen die erforderliche Einbauhöhe der Türdrücker und weist den AG auf die Vorgabehöhe 850 mm aus DIN 18040 hin. Der AN trägt in die von ihm zu erstellende Türliste alle lichten Durchgangsbreiten von Türflügeln ein, die sich aus der Kombination seiner Türkonstruktionen und der vorhandenen Öffnungsmaße ergeben. Er gleicht unaufgefordert und zum Zeitpunkt der Erstellung der Türliste die von ihm ermittelten lichten Durchgangsbreiten mit den vom AG anzugebenden mindesterforderlichen Durchgangsbreiten ab und meldet erforderlichenfalls beim AG Bedenken an, wenn geforderte lichte Durchgangsbreiten nicht eingehalten werden können. Der Aus- und Einbau von Fenstern und Türen ist so aufeinander abzustimmen, dass der Witterungsschutz des Gebäudes zu jeder Zeit gewährleistet ist. Dem AN steht es frei, stattdessen auf seine Kosten die Öffnungenvorübergehend provisorisch zu schließen; dabei muss das Provisorium lichtdurchlässig sein. Entsprechend ist zu verfahren, wenn alte Fenster aufzuarbeiten sind. Der AN hat die Wahl, ob das auf der Baustelle oder in der Werkstatt erfolgt. Entscheidet er sich für die Werkstatt, ist der Transport mit den Preisen abgegolten. Sind Tür- oder Fensterlisten sowie Glasstärken in der Leistungsbeschreibung benannt, gelten diese nur als Kalkulations-, nicht aber als Ausführungsgrundlage. Sofern Türantriebe vorgesehen sind, führt der AN im Rahmen seiner Werkstatt- und Montageplanung eine  Gefährdungsanalyse nach DIN 18650 durch. Soweit sich aus dieser Analyse ergibt, dass weitere Schutzvorrichtungen (Sensorleisten, Bewegungsmelder, Einklemmschutz) erforderlich werden, teilt der AN dies dem AG rechtzeitig vor Beginn der Ausführung mit. 3 Ausführung und Konstruktion 3.1 Hinweise zur Ausführung und Konstruktion 3.1.1 Allgemeines Gleichwertige Konstruktionen müssen sich auf folgende Merkmale beziehen: - Konstruktionstiefe, - Ansichtsbreiten und Wandstärken der Profile, - Ausbildung der Wärmedämmung bei Isolierprofilen, - Anordnung und Funktion der Beschläge und Dichtungen, - Art der Eckverbindungen und Einbau von Sprossen, Kämpfern und Glasleisten. Wärmegedämmte Aluminiumkonstruktionen, die vom Verarbeiter im Eigenverbund zusammengefügt werden, sind nicht zulässig. Absturzsichernde Geländer oder Verglasungen dürfen nicht an oder durch Fensterprofile hindurch befestigt werden. Sie sind stets an der Außenwand zu befestigen und thermisch entkoppelt von den Fensterelementen auszuführen. Größere senkrechte und alle waagerecht liegenden Blechflächen sind rückseitig mit einem spritzbaren Antidröhnbelag, mindestens 3 mm dick, zu versehen. Die Verankerungs-/Unterkonstruktionen sind grundsätzlich verdeckt auszuführen. Bei Ausführung von Spritzdichtungs- und Versiegelungsarbeiten sind die angrenzenden Flächen mit geeignetem Klebeband vor Verschmutzung zu schützen. Die Fugenverschlüsse sind bündig angeordnet, absolut eben und fluchtgerecht auszubilden, elastische Fugen sind mit Dichtschnur zu hinterfüllen. Vor dem Einbau von Außentüren ist vom AN mit dem AG abzustimmen, ob die Türen im Endzustand zu montieren sind oder ob eine Zwischenlagerung der Blätter bzw. das Anbringen provisorischer Öffnungsbeschläge mit nachträglichem Gangbarmachen der Türen erforderlich ist. Der Aufwand für die Einlagerung der Türflügel und entsprechende Provisorien ist vom AN für alle Außentüren mit in seiner Leistung zu berücksichtigen. Die Erstreinigung von Fenstern und Türen, besonders das Entfernen von Kleber- und Versiegelungsrückständen innen und außen, wie auch die Rahmen- und Glasreinigung vor Objektübergabe gehören zum Leistungsumfang des AN. Ebenso sind die Fälze von allen Verunreinigungen (besonders Bohrrückständen) zu säubern. Vom AG sind keine gesonderten Leistungsbeschreibungen oder Vergaben für die Gewerke "Verglasungsarbeiten" und "Beschlagarbeiten" vorgesehen. Daher sind alle Leistungen zum Ersteinbau von Fenstern und Türen vom AN grundsätzlich einschließlich kompletter Beschläge und Verglasungen auszuführen. 3.2 Anforderungen an die Konstruktion 3.2.1 Windwiderstandsfähigkeit Soweit nicht vom AG angegeben, ist die Windwiderstandsfähigkeit gemäß EN 12211 und EN 12210 sowie unter Beachtung der DIN 18055 "Kriterien für die Anwendung von Fenstern und Außentüren nach DIN EN 14351-1 und die DIN EN 1991-1-4 Eurocode 1" vom AN zu berücksichtigen. 3.2.2 Schlagregendichtheit und Luftdurchlässigkeit Soweit nicht angegeben, ist die Schlagregendichtheit gemäß EN 1027 und EN 12208, die Fugendurchlässigkeit gemäß EN 1026 und EN 12207 vom AN zu berücksichtigen. 3.2.3 Wärmeschutz Sofern in den vorliegenden Unterlagen nicht abweichend festgelegt, gelten die aktuelle Energieeinsparverordnung, die DIN 4108 und die Richtlinien der Bauregelliste A. Für einen wärmetechnisch verbesserten Randverbund ist gemäß DIN 4108-4 ein Korrekturwert von -0,1 W/m2K anzunehmen, sofern dieser Wert nicht bereits bei der Berechnung oder Prüfung des Fensters berücksichtigt wurde. Alle Isolierverglasungen erhalten, unabhängig vom objektbezogenen  Wärmeschutznachweis, verbesserte Glasrandverbünde zur Kondensatvermeidung im Scheibenrandbereich als Mindeststandard. 3.2.4 Tauwasser- und Schimmelpilzfreiheit Wird der Baukörperanschluss abweichend von DIN 4108, Beiblatt 2 ausgeführt, muss für den raumseitigen Bereich der Baukörperanschlussausbildung der Fenster die Tauwasser- und Schimmelpilzfreiheit gemäß DIN 4108-2 durch Angabe des in diesem Bereich erreichten Temperaturfaktors fRsi nachgewiesen werden. Der Temperaturfaktor fRsi soll mindestens = 0,70 betragen. Die Anforderungen der RAL-Einbaurichtlinie (innen dampfdicht, im Übergang wärmegedämmt und außen winddicht und diffusionsoffen) sind für die Baukörper-anschlüsse zu beachten. Der AN fordert bei Wohnungsbauten unaufgefordert beim AG das Lüftungs- konzept nach DIN 1946-6 an zwecks Umsetzung der Vorgaben zur Mindestbelüftung. 3.2.5 Sommerlicher Wärmeschutz (Sonnenschutz) Sofern in den vorliegenden Unterlagen nicht festgelegt, gelten die aktuelle Energieeinsparverordnung und die DIN 4108-2. Maßgeblich ist das Produkt aus dem g-total-Wert und dem Fensterflächenanteil Aw bezogen auf die Nettogrundfläche des Raumes oder des Raumbereichs Ag in m2. Der g- total-Wert ist nach DIN 4108-2 bzw. den Allgemein Anerkannten Regeln der Technik aus dem g-Wert der Verglasung und dem Abminderungsfaktor Fc von Sonnenschutzeinrichtungen zu ermitteln. Soweit erforderlich ist der geforderte g-total-Wert aus der Ausschreibung beigefügten Unterlagen und Gutachten zu entnehmen. 3.2.6 Schallschutz Sofern in den vorliegenden Unterlagen nicht anderweitig festgelegt, gilt Schallschutzklasse 2 nach VDI 2719 bzw. erhöhter Schallschutz nach DIN 4109. Stöße von mehrteiligen Fenstern, Fensterbändern oder Fensterelementen, an die eine Raumtrennwand anschließt, sind schalltechnisch zu trennen (zu entkoppeln). 3.2.7 Mechanische Festigkeit Soweit nicht abweichend angegeben, sind die Dauerfunktion gemäß EN 12400 und die Widerstandsfähigkeit gegen Vertikallasten und statische Verwindung gemäß EN 13115 entsprechend der jeweils notwendigen Klasse vom AN zu berücksichtigen. 3.2.8 Einbruchhemmung Werden in dieser Ausschreibung Anforderungen an die Einbruchhemmung von Bauteilen gestellt, müssen geprüfte Bauteile eingesetzt werden. Die Einstufung der bei den angebotenen Bauteilen zur Anwendung kommenden Gläser ist vor Ausführung durch ein gültiges Prüfzeugnis nach EN 356 bzw. DIN 52290 nachzuweisen. Ist eine Einbruchhemmung nach Einbruch-Widerstandsklassen gefordert, so bezieht diese sich auf die Bandgegenseiten des Elements, soweit nicht an anderer Stelle abweichend beschrieben. Mindestanforderung an die Einbruchhemmung von nachfolgend als "einbruch- hemmend" bezeichneten Fenstern und Türen ist RC2 nach DIN EN 1627. 3.3 Nachweise Vom Bieter sind folgende Nachweise für die zur Ausführung kommenden Konstruktionen mit dem Angebot vorzulegen: - Nachweis der Gebrauchstauglichkeit gemäß § 3 Nr. 2 der Musterbauordnung   (MBO) bzw. der zuständigen Landesbauordnung (LBO), - Systemprüfung mit Klassifizierung nach EN 12207 (Luftdurchlässigkeit),   EN 12208 (Schlagregendichtheit), EN 12210 (Windwiderstand), EN 13115   (Bedienkräfte, mechanische Festigkeit) und EN 12400 (Dauerfunktion), - Nachweis, dass die in den der Ausschreibung beigefügten Unterlagen und   Gutachten geforderten schall-, brand-, feuchte- und wämetechnischen Werte   bzw. Anforderungen sowie statische Anforderungen erfüllt werden, - Nachweis der feuchtetechnischen Anforderungen im Bauköperanschlussbereich   durch eine Temperaturfeldberechnung mit grafischem Verlauf, soweit der   Bauköperanschluss von den Vorgaben der DIN 4108 Beiblatt 2 und den der   Ausschreibung beigefügten Unterlagen und Gutachten abweicht, - Nachweise über Eignung von Profilen und Lacken sowie der thermischen   Lagenänderung und deren Aufnahme in den Anschlussfugen bei dunklen   Oberflächen der Elementeweise, 3.4 Werkstoffe 3.4.1 Holz Wird bei Holz-Metall-Fenstern das Holz der direkten Bewitterung ausgesetzt, ist die Eignung der verwendeten Hölzer nachzuweisen; dabei sind auch kurzzeitige Feuchtebelastungen zu beachten. Zur Anwendung kommende lamelliere und keilgezinkte Profile sind durch eine Eignungsprüfung nachzuweisen. Die gleichbleibende Herstellungsqualität von Keilzinkenverbindungen ist durch eine kontinuierliche Eigen- und Fremdüberwachung sicherzustellen. 3.4.2 Stahl/Edelstahl Edelstahl müssen, sofern nicht abweichend beschrieben aus allgemeinen Baustählen nach EN 10025 mit der Werkstoffbezeichnung S235 nach EN 10027-1 bestehen. Edelstahlprofile müssen, sofern nicht abweichend beschrieben, den Eigenschaften der Werkstoff-Nr. 1.4401 entsprechen. Die Profile und deren Schweißver-bindungen müssen gegenüber den auftretenden Einwirkungen ausreichend stabil sein. Unzulässige Verformungen und Zwängungsspannungen sowie Lasten aus der umgebenden Konstruktion sind auszuschließen. Alle Stahlteile, die nach ihrem Einbau nicht mehr zugänglich sind, müssen feuerverzinkt werden. Alle anderen Stahlteile müssen mindestens einen einfachen Korrosionsschutz erhalten. Er muss mit Zinkauflagen gemäß EN ISO 14713 ausgeführt werden. Verbindungs- und Befestigungsmittel sowie Verankerungselemente und - mittel, die nicht aus Aluminium bestehen, mittel- oder unmittelbar der Atmosphäre/Korrosionsangriff ausgesetzt sind und für Wartungen nicht zugänglich sind, sind grundsätzlich in rostfreiem Edelstahl auszuführen. 3.4.3 Aluminium Für die Anforderungen an Aluminium gelten EN 573-1 bis 4 sowie die EN 755-1 für stranggepresste Profile. Für Bleche gelten DIN 485-1+2. Bleche sind in der Legierung AlMg 3 anzubieten. 3.4.4 Kunststoffe Die Herstellung der Kunststoffprofile muss durch eine anerkannte Prüfstelle fremdüberwacht werden. Der äußere sichtbare Profilmantel muss eine durchgehend gleichmäßige Farbe und Oberfläche aufweisen. Die Profile müssen frei von Fremdkörpern, Lunkern, Rissen, Blasen und anderen Fehlstellen sein. Profile müssen in ihren Güteanforderungen den Werten der RAL-GZ 695 entsprechen. Profile müssen eine Kennzeichnung aufweisen. Das RAL- Gütezeichen gilt als Nachweis für die Erfüllung der Anforderungen. 3.4.5 Zusammenbau unterschiedlicher Metalle Bei Verbindungen unterschiedlicher Metalle ist die elektrolytische Spannungsreihe zu beachten. Metalle mit unterschiedlichem Spannungspotenzial sind durch geeignete Isolierzwischenlagen so zu trennen, dass keine Kontaktkorrosion entstehen kann. 3.4.6 Dichtstoffe Erhärtende Dichtstoffe (Kittfasen) sind vorab so zu beschichten, dass eine vorzeitige Versprödung ausgeschlossen ist. Die Hinweise des Dichtstoffherstellers sind zu beachten und ggf. an den AG weiterzureichen. 3.4.7 Dichtungsprofile Dichtungsprofile dürfen keine flüchtigen Weichmacher enthalten. Sie müssen ihre Eigenschaften im vorgesehenen Temperaturbereich beibehalten und im Außenbereich witterungsbeständig sein. Falzdichtungen sind, wenn möglich, nach den Malerarbeiten einzubauen. Alle Dichtungen sind in Ecken auf Gehrung zu schneiden und zu verschweißen, das einfache Um-die-Ecke-Ziehen von Dichtungen ist nicht zulässig. 3.5 Profilausbildung 3.5.1 Profilausbildung Holz Kapillarfugen im Bereich der Bewitterung zwischen Profilen und/oder Bauteilen (z. B. Profilkopplungen) müssen über ein zusätzliches Dichtsystem abgedichtet werden. 3.5.2 Profilausbildung Holz-Metall-Fenster Falls nicht anders beschrieben, sind Profile mit versetzten Ansichtsflächen zwischen Flügel und Rahmen anstelle flächenbündiger Profile anzubieten. 3.5.3 Profilausbildung Kunststoff Soweit nicht an anderer Stelle abweichend angegeben, sind Mitteldichtungssysteme (MD) anstelle von Anschlagdichtungssystemen (AD) vorzuziehen, flächenbündige Rahmenprofile sollen nur auf ausdrückliche Anforderung verwendet werden, das Regelprofil ist ein Versatzprofil mit gerundeten Glaskanten. Kunststoffprofile sollen mindestens 6 Hohlkammern aufweisen. Alle Rahmenverbindungen sind verschweißt mit vertieft verschliffener Schweißnaht anzubieten. 3.6 Rahmenverbindungen 3.6.1 Rahmenverbindungen Kunststoffprofile Die angebotenen Rahmen-, Pfosten- und Kämpferverbindungen sowie die Qualitätssicherung der Eckverbinder sind vom AN anzugeben. 3.6.2 Rahmenverbindungen Metallprofile Stöße zwischen Metallteilen sind grundsätzlich so auszuführen, dass sie eine für den Verwendungszweck genügende Steifigkeit sowie eine ausreichende Dichtheit gegen Wind und Regen aufweisen. Die Herstellung von Eck-, Stoß- und Winkelverbindungen durch Schweißen oder mechanische Verbindungen hat nach den anerkannten Regeln der Technik zu erfolgen. Eckstöße sind so zu runden, dass bei der Farbbeschichtung eine ausreichende Haftung ermöglicht wird. Schnittkanten sind zur Vermeidung von Verletzungen zu entgraten. Geschweißte Verbindungen sind nach ATV DIN 18360 auszuführen. 3.6.3 Falzausbildung/-dichtungen Falze und Profilnuten, in die Niederschlagwasser eindringen kann oder in denen sich Tauwasser bildet, sind möglichst verdeckt auszuführen und nach außen zu entwässern bzw. zu entlüften. Dichtungen sind in den Rahmenecken als auf Gehrung geschnittene und verschweißte Dichtungen auszuführen, das Um-die-Ecke-Ziehen von Dichtungen ist nicht zulässig. 3.7 Oberflächen 3.7.1 Oberfläche Stahl Soweit keine Angaben zur Klassifizierung bzw. Applikation der Beschichtungen in der Ausschreibung vorgegeben sind, sind diese durch den AN entsprechend der Anforderung und Beanspruchung zu wählen. Die Applikation der Beschichtung kann als Nasslackierung und/oder Pulver-beschichtung in RAL- oder sonstigen Farbtönen erfolgen. 3.7.2 Oberfläche Holz 3.7.2.1 Chemischer Holzschutz Nach EN 460 ist bei den Resistenzklassen 1, 2 und 3 gemäß EN 350-2 kein vorbeugender chemischer Holzschutz erforderlich. Für die Klassen 4 und 5 ist die Notwendigkeit eines chemischen Holzschutzes gefordert. Auf einen vorbeugenden chemischen Holzschutz kann durch eine entsprechende Vereinbarung zwischen AG und AN gemäß DIN 68800-3 Abschnitt 11.1 verzichtet werden. Das für den vorbeugenden chemischen Holzschutz eingesetzte Mittel muss ein geeignetes, auf den Verbindungszweck bezogenes gültiges Prüfzeugnis besitzen, entweder das RAL-Gütezeichen Holzschutz oder eine DIBt- Zulassung. 3.7.2.2 Oberflächenbeschichtung von maßhaltigen Bauteilen aus Holz Die Oberflächenbehandlung der Bauteile richtet sich nach der verwendeten Holzart, dem gewählten Beschichtungssystem und der zu erwartenden Beanspruchung der Oberfläche. Sind keine Trockenschichtdicken vorgegeben sind nach dem deutschen Regelwerk folgende Mindest-Trockenschichtdicken erforderlich: = 30 µm auf nicht zugänglichen Flächen (Glasfalz) und an grundierten Fenstern    bzw. für alle Flächen unter Metallprofilen und Blechen, die konstruktionsbedingt    nicht als wasserführende Ebene ausgeführt sind, = 50 µm im Bauköperanschlussbereich, = 80 µm bei lasierender Beschichtung, = 100 µm bei deckender Beschichtung. Auf allen anderen Flächen ist die volle Schichtdicke der Endbehandlung erfor-derlich. Die Eignung anderer Beschichtungssysteme und Schichtdicken, die auf die verringerte Klimabeanspruchung von Holz- Metall-Fenstern abgestimmt sind, ist nachzuweisen. Die Schichtdicke ist auf Anforderung nachzuweisen. Die Art der Beanspruchung, ob indirekte, normale direkte, extreme direkte Bewitterung, ist, soweit nicht anders beschrieben, durch den AN zu wählen. Dunkle Farboberflächen im Außenbereich sind stets auf die höchste Anforderung hin auszulegen. 3.8 Glas/Verglasung 3.8.1 Glasleisten Bei versenkter Verstiftung hölzerner Glasleisten sind die Löcher mit einem geeigneten Material zu verschließen. Bei Befestigung der Glashalteleisten von Kunststoff- und Alurahmensystemen ist bei vorgefertigten Dichtprofilen ein gleichmäßiger Anpressdruck über die gesamte Länge sicherzustellen. Glashalteleisten sind in den Ecken dicht zu stoßen und müssen austauschbar sein. Außenliegende, der Witterung ausgesetzte Glashalteleisten sind dem AG rechtzeitig vor Ausführung anzugeben; die Zustimmung des AG zur Lage der Glashalteleisten ist vom AN einzuholen. 3.8.2 Sonnenschutzglas Sonnenschutzglas ist als "Weißglas" mit - gemessen an den Sonnenschutz- eigenschaften größtmöglichem technischen Lichtwert einzusetzen. 3.8.3 Einscheibensicherheitsglas Einscheibensicherheitsglas (ESG) ist, auch wenn in den Leistungspositionen nicht ausdrücklich so bezeichnet, stets mit Hitzetest (ESG-H) auszuführen. 3.8.4 absturzsichernde und splitterschützende Verglasung Eine einbauort- und nutzungsspezifische Gefährdungsanalyse dazu, ob splitter- oder absturzsichernde Verglasungen erforderlich sind, obliegt dem AN als Teil seiner Werkstatt- und Montageplanung. Sind die entsprechenden Leistungen nicht Gegenstand der Beauftragung des AN, bietet dieser dem AG die entsprechenden Mehraufwendungen unaufgefordert an. Soweit Verglasungen absturzsichernde Funktionen zukommen, sind die Verglasungen vom AN im Rahmen seiner Werkstatt- und Montageplanung ebenso wie die Befestigungs- und Lasteinleitpunkte der Verglasungen in die Bauelemente und/oder -konstruktion vom AN entsprechend prüffähig statisch zu bemessen. 3.8.5 Floatglas und Weißglas Ist nachstehend Weißglas beschrieben, so verstehen sich hierunter Gläser mit einem geringeren Eisenoxidanteil als 200 ppm, Gläser mit höherem Eisenoxidanteil erfüllen nicht die Anforderungen an Weißglas. Alle übrigen zum Einsatz gelangenden Gläser (Floatglas und Produkte hieraus) dürfen keinen höheren Eisenoxidanteil als 500 ppm aufweisen; Verglasungen mit höherem Eisenoxidanteil sind unzulässig. Der AN belegt die Einhaltung dieser Anforderungen durch Glaschargenuntersuchungen im Rahmen der Eigenkontrolle IPC. 3.9 Einbau 3.9.1 Allgemeines Bei der Planung von Anschlussausbildungen sind regionale Klimadaten zu berücksichtigen. Die Einbauebene der Fenster, Fenstertüren und Fensterelemente ist so zu wählen, bzw. so zu verändern, dass die mit der DIN 4108-2 vorgegebenen schimmelpilzkritische 13-°C-Isotherme innerhalb der Konstruktion verläuft. Zeitweise ausfallendes Tauwasser darf nicht in die Konstruktion eindringen und zu einer unzulässigen, dauerhaften Erhöhung der Materialfeuchte bzw. zu Schäden im Bereich der Anbindung an den Baukörper führen. Nach dem Einbau der Fenster und äußeren Sohlbänke, Abdeckungen, Putzgesimse und nach Abschluss der Einputzarbeiten sind - soweit nach der Konstruktion erforderlich - die Anschlussfugen ringsum mit einem elastischen Dichtstoff abzudichten. 3.9.2 Befestigung Die Verankerung der Fassade erfolgt im Rohbau mittels zugelassener Verankerungsmittel. Es dürfen nur Befestigungs-, Verankerungs- und Verbindungs-mittel aus nichtrostendem Material verwendet werden. Anker sind aus nichtrostendem Stahl nach DIN EN 10088-1 - Verzeichnis der nicht rostenden Stähle - herzustellen. Bei der Anordnung der notwendigen Verankerungen und Konsolen ist zwingend darauf zu achten, dass Dichtungsbahnen nicht durchdrungen werden dürfen. Die Verankerung am Bau muss die temperaturbedingte Verformung spannungsfrei aufnehmen können. Die eingesetzten Dübel zur Befestigung müssen auf den Untergrund abgestimmt sein; ihre Spreizkräfte dürfen keine zu großen inneren Spannungen erzeugen. Bei nicht ausreichend festem Untergrund sind Injektionsanker zu verwenden. Das Einschlagen von Schrauben in Standarddübel ist nicht zulässig. Fehlbohrungen sind mindestens im Abstand entsprechend der Tiefe des Bohrloches bzw. des fünffachen Dübelaußendurchmessers zu korrigieren. Anschweißplatten sind rechtzeitig vom AN zum bauseitigen Einbau in Stahlbetonbauteile zu liefern. Die Befestigung muss mechanisch erfolgen; Schäume, Kleber o. Ä. sind nicht zu verwenden. Vor der Durchführung von Stemm-, Bohr- und Einsetzarbeiten an Estrichen, geputzten Wänden und Decken sind Leitungen mit einem Suchgerät zu orten. 3.10 Anschlussfugen zum Baukörper Es sind ausschließlich nur RAL-gütegesicherte Abdichtungs- und Fugenbaustoffe vorzusehen. Der AN wird die Anschlüsse seiner Bauelemente an Mauerwerkslaibungen ausschließlich an glatten, vollflächigen Laibungen vornehmen. Findet der AN auf der Baustelle unebene, profilierte oder offene Grifftaschen oder Hohlkammern aufweisende Laibungen vor, weist der AN den AG hierauf rechtzeitig vor  Ausführungsbeginn der Fenstermontage hin und meldet Bedenken gegen die Ausführung an. Sofern keine Angaben zum Material der Dämmstoffe angegeben sind, sind diese unter Beachtung der Beanspruchung und Anforderungen vom AN zu wählen. 4. Türen Bekleidungen und Verleistungen sind in ihren Ecken mit Gehrungsschnitt zu stoßen. Sie müssen aus dem gleichen Material wie die Einbauelemente bestehen und die gleiche Oberflächenbehandlung aufweisen. Stahlzargen und Zargen aus Holzwerkstoffen müssen Differenzen in Wanddicken von -5 bis +10 mm ausgleichen können. Bei einer Demontage mit nachfolgender Erneuerung der Türen sind die Dübel in der Laibung zu belassen und bündig abzuschneiden. Ebenso sollen die Hülsen von Blendrahmenschrauben in der Wand verbleiben. Falzdichtungen sind, wenn möglich, nach den Malerarbeiten einzubauen. Alle Dichtungen sind in Ecken auf Gehrung zu schneiden und zu verschweißen, das einfache Um-die-Ecke-Ziehen von Dichtungen ist nicht zulässig. 4.1 Zargen Die Zargen sind so auszubilden, dass sie nach ihrem Einbau die Lehre für Innen- und Außenputz bzw. bei mehrschichtigen Außenwänden für Innenputz und Wetterschutzhaut (Verblender o. Ä.) bilden. Daher sind alle Zargen abschnittsweise in die Rohbaufassade einzumessen. Wegen der Lehrfunktion sind die Zargen flucht-, lot- und maßgerecht einzubauen.  Dabei sind die zulässigen Toleranzen - speziell die Winkeltoleranzen in horizontaler und vertikaler Richtung - auszugleichen. Sind Umfassungszargen mit Mörtel zu füllen, ist die Tür bis zur Erhärtung geschlossen zu halten und gegen unbefugtes Öffnen zu sichern. Ein Einschäumen von Türen mit Rauch- oder Brandschutzanforderung ist nicht zulässig. Zargen von ungefälzten Türen sind so maßhaltig zu setzen, dass die Fugenmaße zwischen Türblatt und Türzarge maximal 2 mm differieren. Der hierfür erforderliche erhöhte Aufwand ist vom AN zu berücksichtigen. Stahlzargen und Zargen aus Holzwerkstoffen müssen Wanddicken von -5 bis +10 mm ausgleichen können. Der AN erkundet vor Erstellung seiner Türliste beim AG, ob Zargen zum Einbau in Sichtmauerwerks- oder Sichtbetonwände vorgesehen sind. Zargen für solche  Einbausituationen sind generell als zweiteilige Zargen auszuführen. Stahlblechzargen sind, soweit sie nicht in Wohnungsbauten innerhalb von Wohnungen zum Einbau vorgesehen sind, stets in einer Blechstärke von mindestens 2 mm auszuführen. 4.2 Unterer Abschluss Der AN stellt durch Montage sicher, dass die Fuge unterhalb von Rauchschutztüren nicht größer als 3 mm bzw. gemäß Einbauanleitung des Türenherstellers ist. Sollte die bauliche Vorleistung hierfür nicht geeignet sein, so informiert der AN den AG rechtzeitig vor Ausführung hierüber. Brandschutztüren dürfen nur nach Prüfungszeugnis (in der Regel nicht mehr als 2 cm) unterseitig gekürzt werden. Unterschnitte zur Nachströmung unter Brandschutztüren sind unzulässig. Türen in Bereichen mit Warenverkehr dürfen nur maximal 4 mm Schwellenhöhe aufweisen. Hauseingangstüren sind generell mit unterer Anschlagschiene herzustellen, soweit kein Warentransport stattfindet. Der untere Abschluss von Außentüren ist standardmäßig vom AN mit einer Kunststoff-Abdichtungsfolie mit mindestens 15 cm seitlichem Überstand vorzurüsten. Die Abdichtungsfolie ist vom AN am Untergrund vollflächig zu verkleben. Der untere Anschluss von Außentüren ist mit Aufständerung durch mindestens feuerverzinkte Stahlteile und hochwärmegedämmt auszuführen. Behindertengerechte, ebenengleiche Ausgänge an Terrassen bedingen konstruktive bauseitige Maßnahmen wie etwa beheizte und an die Entwässerung angeschlossene Rinnen vor solchen Türanschlüssen. Soweit der AN die Gefahr von Wassereinbruch durch mangelnde Aufkantungshöhen an Türen vermuten kann, teilt er dies dem AG rechtzeitig vor Ausführung der Leistungen mit. Alle unteren Rahmenprofile von Fest- und Flügelrahmen müssen eine Höhe von mindestens 105 mm aufweisen. Der AN prüft vor dem Einbau von Balkontüren und bodentiefen Fenstern von Balkonen mit allseitig umschlossener Brüstung, ob die Notüberläufe der Balkone tiefer liegen als die Schwellenhöhe seiner Türen und Fenster. Ist dies nicht gegeben, meldet der AN umgehend Bedenken gegen die Montagesituation beim AG an. 4.3 Feuerschutzabschlüsse und Rauchschutzabschlüsse Rauch- und Brandschutztüren sind generell als geprüfte Einheit aus Türzarge, Türblatt und den für die Funktion erforderlichen Beschlägen als einheitliches System auszuführen. Feuerschutztüren müssen selbstschließend sein. Als Betriebszustand gilt "ständig geschlossen", falls nicht beschrieben oder in den Planungsunterlagen ersichtlich. Zu jeder Funktionstür sind rechtzeitig vor der Montage vom Hersteller Einbau- und Wartungsanleitungen sowie Einbaurichtlinien aus dem Zulassungsbescheid an den AG zu übergeben. Erforderliche Abnahmen und Inbetriebnahmen sind als Leistung des AN rechtzeitig durchführen zu lassen und zu dokumentieren. 4.4 Schließung Alle Rahmentüren sowie alle Mietbereichszugangstüren von Gewerbeeinheiten sind generell so vorzurüsten, dass ein nachträglicher Austausch der Schließbleche gegen elektrische Türöffner ohne weitere Nachrüstung und Umbaumaßnahmen unter Wahrung der Zulassung des Elements stattfinden kann. Die entsprechenden Kabel sind als Vorrüstung verdeckt einzulegen, Schließbleche sind in entsprechender Dimensionierung vorzusehen. Die Kabelführung ist für die spätere Nachrüstung von im Türfalz liegenden ("verdeckten") Kabelschaukeln vorzusehen. Soweit Türen zulassungsbedingt nicht ohne verdeckte Kabelschaukeln wie vorbeschrieben vorzurüsten sind, sind die im Falz liegenden Kabelschaukeln im Rahmen der Vorrüstung bereits einzubauen. 4.5 Panikverschluss-Türen in Flucht- und Rettungswegen Soweit Türen in Flucht- und Rettungswegen an Ausgängen usw. liegen, sind Panikbeschläge an allen Türen in Flucht- und Rettungswegen mit Panikfunktion in Fluchtrichtung erforderlich, die ein jederzeitiges ungehindertes Öffnen dieser Türen sicherstellen. Soweit bei zweiflügeligen Türen die erforderliche lichte Durchgangsbreite vom Gangflügel allein nicht erlangt wird, sind Vollpanikbeschläge mit Schaltschloss in die Standflügel zu integrieren, die Betätigungsseiten sind hierbei flucht-richtungsabhängig festzulegen und erforderlichenfalls beidseitige Betätigungen auf Standflügeln vorzusehen. Alle Türen in Flucht- und Rettungswegen sind ausschließlich mit nach DIN EN 179 geprüften Türdrückern oder in Gebäuden mit großen Menschenansammlungen mit nach IDIN EN 1125 geprüften Panikstangenbeschlägen auszurüsten. Die in diesen Normen geforderten geringen Betätigungskräfte werden vom Türhersteller in der Kombinationsprüfung von Tür und Beschlag mit Prüfnachweisen belegt. Sofern Türen in Flucht- und Rettungswegen aus Gründen des Diebstahlschutzes geschlossen gehalten werden sollen, kann dies nur über Fluchttürterminals gewährleistet werden, die den Türverschluss bei Auslösung der Brandmelde-anlage aufheben. Alternativ hierzu können Fluchttürwächter eingesetzt werden, die akustischen Alarm bei unberechtigter Türöffnung geben. Der AN prüft bei der Erstellung seiner Werkstatt- und Montageplanung die Einhaltung des Vorbeschriebenen und macht den AG auf diesbezügliche Widersprüche in seiner Planung oder den Vergabeunterlagen aufmerksam. 4.6 Türschließer Soweit nicht anders beschrieben, ist die Oberfläche von Türschließern in Alusilber zu berücksichtigen. Soweit nicht abweichend beschrieben, werden Türschließer auf der Innenseite von Fassaden bzw. raumseitig und nicht flurseitig (nicht außenseitig, also in Über-Kopf-Montage) montiert. Obentürschließer sind standardmäßig mindestens als Gleitschienentürschließer (GLS) anstelle von Scherenschließern auszuführen. Bei Holzrahmentüren sind vollintegrierte Türschließer als Mindeststandard festgelegt. Schließkraft und -geschwindigkeit sind örtlich vom AN unmittelbar vor der Abnahme einzustellen. Eine Nachbegehung ca. 3 Monate nach Inbetriebnahme zum Nachstellen aller Türschließer gehört zum Leistungsumfang des AN. Türschließer sollen stets in einer Ausführung für besonders geringe Bedienkräfte im freiem Türöffnungswinkel vorgesehen werden. Soweit Türschließer an Türen ohne Brand- und Rauchschutzfunktonen zum Einbau gelangen, erhalten sie eine Rastfeststellung. Türschließer an Brand- und Rauchschutztüren dürfen hingegen keine Rastfeststellung ohne Einbau einer zusätzlichen Feststellanlage (FSA) erhalten. Sämtliche Befestigungsmittel sind aus nichtrostendem Material und ausreichend in den Türblättern bzw. Türrahmen verankert. Gegebenenfalls sind entsprechende Verstärkungen vorzusehen, die ein Ausreißen des Schließmechanismus verhin-dern. Bauaufsichtlich erforderliche Türschließer an Türen, deren Betätigung für die Nutzer einen außergewöhnlich hohen Kraftaufwand erfordert (Bettlägerige, Senioren, kleinere Kinder), sollen Freilaufvorrichtungen erhalten, die auf eine Brandmeldeanlage aufzuschalten sind und die sicherstellen, dass sich die Türschließer so lange im Freilauf befinden, bis die Brandmeldeanlage Alarm auslöst. Der AN weist den AG auf das Erfordernis solcher Freilauftürschließer im Rahmen seiner Werkstatt- und Montageplanung hin. 4.7 Feststellanlagen und Freilauftürschließer Überall dort, wo mit betriebsbedingter Offenhaltung von Türen und Toren in Flucht- und Rettungswegen zu rechnen ist, muss eine Türfeststellanlage (FSA) eingebaut werden. Bei allen flurquerenden Türen, die keinen Nutzungseinheitenabschluss darstellen, ist davon auszugehen, dass diese mit einer FSA auszustatten sind. Der AN weist den AG auf das Erfordernis einer Feststellanlage im Rahmen seiner Werkstatt- und Montageplanung hin. Alle FSA erhalten einen separaten Wandtaster zur Auslösung der FSA mit Beschriftung "Tür schließen". Die Offenhaltung bei Drehflügeltüren erfolgt in der Regel als teilintegrierte Anlage im Obentürschließer mit im Sturz integriertem Rauchmelder, soweit nicht ausdrücklich mit Haftmagneten beschrieben. Offenhaltungswinkel mindestens 117°. Feststellanlagen sind standardmäßg als in Gleitschienentüschließer integrierte Feststellanlagen einschließlich Rauchmeldezentrale auszuführen. Die Höhe des auf den Rahmen aufbauenden Bauteils soll nicht mehr als 35 mm betragen. Alle Rauchmeldezentralen weisen die Möglichkeit zum Anschluss mindestens zwei externer Deckenrauchmelder sowie einen potenzialfreien Kontakt zur Aufschaltung eines (bauseitigen) Buskopplers der Brandmeldeanlage zur zentralen Auslösung der Tüschließfunktion auf. In Bereichen mit hoher mechanischer Beanspruchung (bspw. Schulen, Baumärkten, Produktionen) sind ausschließlich Wandhaftmagnete vorzusehen. Der AN weist den AG mit Erstellung der Türliste auf das Erfordernis von Wandverstärkungen zur Aufnahme der Haftmagnete hin. Beschriftete Auslösetaster für die Haftmagnete sind beidseits der Türelemente anzuordnen. Soweit nicht an anderer Stelle anderslautend beschrieben, sollen folgende Schnittstellen bei der Ausführung von FSA gelten: - Lieferung + Einbau Türschließer AN, - Lieferung + Einbau Rauchmeldezentrale AN, - Lieferung + Einbau FSA AN, - Lieferung + Einbau Deckenmelder AN, - Zuführung 230 V bis zur Tür AG (Elektrogewerk), - Zuführung Buskabel bis zur FSA AG (Elektrogewerk), - Zuleitung unter Putz für Deckenmelder AG, - Zuleitung auf Putz fü Deckenmelder AN, - Zuleitung unter Putz für Taster, Taster AG (Elektrogewerk), - BMA-Buskoppler zur Aufschaltung AG, - Prüfbuch, Prüfbescheinigung, Inbetriebnahme AN. 4.8 Kraftbetätigte Tüen Angetriebene, d. h. kraftbetätigte Tüten sind generell an behindertengerechten Gebädezugängen und allen Türen, die regelmäßig von Personen mit Warenver-kehr begangen werden, vorzusehen. Es sind ausschließlich flachbauende Antriebe, H = 70 mm, mit integrierter Sensorleiste vorzusehen, alle Rahmenprofile sind hierauf abzustimmen. Alle kraftbetätigten Türen erhalten zusätzlich zum Sensorleistenantrieb beschriftete Unterputz-Betätigungstaster. Soweit nicht an anderer Stelle anderslautend beschrieben, sollen folgende Schnittstellen bei der Ausführung kraftbetätigter Türen gelten: - Lieferung + Einbau Türantrieb AN - Lieferung + Einbau Türöffner 2-flg. Türen AN - Lieferung + Einbau Bedienterminal AN - Lieferung + Einbau Sensorleiste (n) AN - Zuführung 230 V bis zur Tür AG (Elektrogewerk) - Unter-Putz-Taster und Kabelzuführung AG (Elektrogewerk) - Prüfbuch, Prüfbescheinigung, Inbetriebnahme AN 4.9 Beschläge, allgemein Soweit nicht anders beschrieben, sind die Beschläge standardmäßig für alle Türen mit Rundrosetten für Drücker und Schloss anstelle von Lang- oder Kurzschildern zu versehen. Sämtliche Bänder sind in der gleichen Farbe wie Türelemente zu verbauen. Außenliegende Bänder sind nach Montageende mit Sicherung gegen Abschrauben und Herausschlagen der Bandstifte zu versehen. Eloxiertes Leichtmetall oder polierte Beschläge sind während der Bauzeit gegen Beschädigung und Verunreinigung mit entsprechenden Folien oder Klebestreifen zu schützen. Diese sind später wieder restlos zu entfernen. Malerarbeiten dürfen durch die Beschlagarbeiten nicht erschwert werden. Der AN soll - soweit technisch möglich - erst nach Abschluss der Malerarbeiten seine Beschläge anbauen. Alle eingebauten Werkstücke sind einwandfrei gangbar zu machen, Schlösser, Getriebe, Schließfallen, Riegel, Bänder und alle beweglichen Teile sind zu reinigen und - soweit zulässig - zu ölen. Die Länge von Schließzylindern ist so zu wählen, dass die Zylinder annähernd bündig zu Schildern oder Rosetten stehen. Werden für Schalldämmzwecke Bodendichtungen an Türen gefordert, so sind diese seitenweise unterschiedlich einstellbar auszuführen. Das Nachstellen muss ohne Aushängen der Türen möglich sein. Die Art des Fußbodenbelages ist zu erfragen. Beschläge für Hauseingangstüren sind gegen Aushebeln gesichert zu gestalten, Hauseingangstüren von Mehrfamilienhäusern sollen Panikschlösser erhalten. Bei Balkontüren sind grundsätzlich ein Schnäpper mit Zuziehgriff und eine Aluminium-Sattelschiene als Trittschutz auszuführen. Für Kippflügel müssen zusätzlich zum Oberlichtbeschlag Fangscheren vorge-sehen werden, welche die Kippbewegung des Flügels nach dem Aushängen der Öffnungsschere begrenzen (Fangstellung) und Durchschlagen verhindern. Stulpflügel sind mit verdeckt liegender Handhebelbedienung auszustatten. Kantenriegelverschlüsse sind nicht zugelassen. Bei Parallel-Schiebe-Kipptüren ist eine Aussperrsicherung vorzusehen. Oliven und Rosetten sind standardmäßig mit Edelstahloberfläche auszuführen. Farbbeschichtete Oberflächen sind unzulässig. Beschläge für Fernbedienung, z. B. Kurbeltriebe, sind nicht höher als 1, 40 m über dem Fußboden anzubringen. Das gilt sinngemäß auch für aushängbare mechanische Fernbedienungen. Beschläge von Dreh-Kipp-Fenstern in Nutzungsbereichen von Kindern oder verwirrten Personen sind vom AN generell als Kipp-vor-Dreh-Beschläge mit abschließbaren Oliven auszuführen. Für alle abschließbaren Oliven innerhalb einer Nutzungseinheit sind gleichschließende Schlösser auszuführen. Beschläge von Drehkippfenstern sind prinzipiell mit Fehlbedienungssperre auszuführen. Beschläge benachbart angeordneter Elemente (bspw. Außentür und neben- liegendes Fenster) sollen auf gleicher Höhe über OKF eingebaut werden. 4.10 Beschläge von Außentüren Alle Außentüren mit Ausnahme von Balkontüren sind mit mindestens folgenden Beschlägen auszuführen: Zugangs- oder Hauseingangstüren Bänder:  - 3-tlg., mindestens 3 Bänder, pulverbeschichtet im Profilfarbton,     mit Abschraubsicherung bei außenliegenden Bändern, Drücker: - Drücker nach EN 179 in Edelstahl, kugelgelagert, mit eigener     Rückstellfeder, Stange:  - Edelstahlgriffstange außenseitig über ges. Türhöhe, d=> 42 mm, Rosetten:  - außenseitig als Sicherheitsrosette mit Anbohrschutz, Schloss: - Panikschloss zur Öffnung von der Innenseite als Fallenriegel-     schloss, Türschließer: - OTS als Gleitschienenschließer, silberfarbig, raumseitig, mit An-     schlagbegrenzer und Rastfeststellung, Schließblech: - als E-Öffner, Verglasung:  - VSG aus 2-mal SPG beidseitig als ISO-Scheiben, erforderliche     Kennzeichnung nach DGUV-Vorgabe durch Folierung, Notausgangstüren Bänder:  - 3-tlg., mindestens 3 Bänder, pulverbeschichtet im Profilfarbton,     mit Abschraubsicherung bei außenliegenden Bändern, Drücker: - Drücker nach EN 179 in Edelstahl, kugelgelagert, mit eigener     Rückstellfeder, außenseitig Knauf als Rohrrahmenbeschlag, Rosetten: - außenseitig als Sicherheitsrosette mit Anbohrschutz, Schloss: - Panikschloss zur Öffnung von der Innenseite als Fallenriegel-     schloss, Überwachung: - Magnetkontakt für Verschlussüberwachung, Türschließer: - OTS als Gleitschienenschließer, silberfarbig, raumseitig, mit     Anschlagbegrenzer ohne Rastfeststellung, Schließblech: - als Sicherheitsschließblech zur Vorrüstung für Türöffner, Verglasung: - VSG aus 2-mal SPG beidseitig als ISO-Scheiben; erforderliche     Kennzeichnung nach DGUV-Vorgabe durch Folierung, 4.11 Außenfensterbänke Für Außenfensterbänke ist in den Fensterprofilen stets ein Fensterbankfalz vorzusehen. Fensterbleche aus Titanzink oder Kupfer erhalten seitliche Aufkantungen mit verlöteten hinteren Ecken sowie vordere Abkantungen mit Rückkantungen. Fensterbleche aus Aluminium sind mit seitlicher und hinterer Aufkantung sowie verschweißten Ecken auszuführen, gesteckte Endkappen sind nur zulässig, wenn ausdrücklich im Leistungstext beschrieben. Alle Fensterbänke sind mit unterseitiger Anti-Dröhn-Beschichtung auszuführen. Soweit Fensterbänke rückseitig verschraubt sind und ihr Unterschnitt seitlich eingeputzt ist, ist eine unterseitige Befestigung mit Bitumenkleber zulässig. Fensterbleche dürfen nicht unmittelbar auf Mauerwerk aufgesetzt werden, sie müssen eine unterseitige Wärmedämmung in gesamter Laibungstiefe erhalten. Soweit die Wärmedämmung nicht wie vorgegeben ausführbar ist, teilt der AN dies dem AG rechtzeitig vor Ausführung mit. Fensterbleche bis 1,90 m Länge sind stets ungeteilt auszuführen. Die Teilung breiterer Fensterbänke muss unter Bezugnahme auf die Rahmenteilung der Fensterelemente erfolgen und geschieht nicht unter dem Aspekt der Verschnittoptimierung des AN. Alle Fensterbleche sind mit zwängungsfreier Dehnungsmöglichkeit an den Stirnseiten zu montieren. Werden Fensterbleche montiert, solange Fassadenputz- und Anstricharbeiten noch nicht abgeschlossen sind, so sind sie vom AN unmittelbar nach der Montage mit einer Flüssiglatexbeschichtung als Oberflächenschutz zu versehen, soweit sie nicht durch Kunststofffolien vollflächig geschützt sind.
ZTV Fenster, Außentüren
Systemanforderungen Fenster-/Fenstertüren Systemanforderungen Fenster-/Fenstertüren Allgemeine Randbedingungen und Forderungen 1.1. Art und Umfang der Leistungen Das System muss allen in der Ausschreibung aufgestellten Anforderungen entsprechen. Zur technischen Ausführung sind alle nach DIN 18299 (ATV) sowie DIN 18355 Tischlerarbeiten und DIN 18357 Beschlagarbeiten gültigen Regeln zu beachten. Darüber hinaus gelten alle zum Ausführungszeitpunkt gültigen EN- und DIN-Normen, Arbeitsstättenrichtlinien, Unfallverhütungsvorschriften, behördlichen Erlasse und Gesetze sowie die anerkannten Regeln der Technik. Für die Ausführung sind insbesondere die Hersteller-Verarbeitungsvorschriften und Vorgaben von Fachregeln im Handwerk zu berücksichtigen. Die Fassaden sind als verputzter, wind-, wasser- und schlagregendichter sowie brandschutzgerechter Abschluss des Gebäudes nach außen auszuführen. Die Leistung des AN umfasst die Planung, Lieferung und Herstellung, die Verbringung der Elemente an den Bau, die fix und fertige Montage der ausgeschriebenen Leistungen und deren Inbetriebnahme, sowie die Beistellung der zur Ausführung seiner Leistung notwendigen Baustelleneinrichtung- und geräte. Folgende Kriterien sind besonders zu beachten: - Toleranzausgleich durch Rohbautoleranzen, - Verformungen und thermische Belastungen, - Beachtung und Einhaltung der räumlichen Geometrie, - Proportionen und Profilstärken der neuen Fensterfenster, - Ausführbarkeit in Korrespondenz mit dem Baukörper, den Anschlüssen und   angrenzenden Werkstoffen, - schnelle Montage, - standsichere Konstruktion, - hohe Lebensdauer, Die zur Durchführung der eigenen Leistungen erforderlichen Messungen und Bauabschnürungen sind eigenverantwortlich zu erbringen. 1.2. Angaben zur Ausführung Nach Auftragserteilung sind vom AN Ausführungszeichnungen anzufertigen und dem Architekten zur Prüfung und Genehmigung vorzulegen. Die firmeneigene Werkplanung ist als ganzheitliche, mit allen anschließenden Gewerken abgestimmte Planung zur Freigabe als Papierausdruck in lesbarer Größe sowie in Datenform (pdf ,dwg) bei den Architekten einzureichen. Die Zeichnungen müssen zur Ausführungsgenehmigung in 2-facher Ausfertigung 2 Wochen nach Vergabe vor Fertigungsbeginn vorgelegt werden, wenn nicht anders in der Verhandlung festgelegt. Die Freigabedauer beträgt 3 Wochen, wenn nicht anders in der Verhandlung festgelegt. Erst die freigegebenen Pläne sind Grundlage für die Fertigung bzw. die Montage der einzelnen Bauelemente. Diese Leistung ist einzukalkulieren und wird nicht gesondert vergütet. Fertigungen entgegen bzw. nach nicht freigegebenen Plänen sind vom Recht auf Abnahme ausgeschlossen. Nach Auftragserhalt ist innerhalb von 14 Tagen eine Plansollliste vorzulegen. Die firmeneigenen Ausführungsdetails sind im Maßstab 1:1 (Ansichten, Teilansichten im Maßstab 1:5/1:10) für alle unterschiedlichen Fassadentypen darzustellen. Sämtliche Materialangaben, Oberflächen, etc. , sowie die kompletten Anschluss-details inkl. Befestigung an den Baukörper bzw. die Tragkonstruktion sind in Horizontal- und Vertikal- Schnitten in allen Ebenen darzustellen. Die Zuordnung des jeweils geplanten Elementes zum Baukörper, bezogen auf Bauachsen, muss erkennbar sein. Die Planungen angrenzender Gewerke sind abzustimmen und planerisch zu übernehmen. Es ist weiterhin eine Planliste zu führen, aus der Plan- Nummer, Erstelldatum, Inhalt, Änderungsindex, Änderungsdatum, Freigabedaten und sonstige Bemerkungen erkennbar sind. Diese Planliste ist fortzuschreiben und den Genehmigungszeichnungen jeweils beizufügen. Bauseits wird das Gebäude vollständig mit einer Fassadenrüstung eingerüstet. Dem AN steht diese Rüstung zur Mitbenutzung zur Verfügung. Die Material-, Ver- und Entsorgung muss der Bieter nach eigenem Ermessen und dem ihm zur Verfügung stehenden Gerätschaften, einschl. aller Transporte einkalkulieren, einschließlich des erschwerten Transports im späteren Innenausbau. Die Abrechnung erfolgt nach den übergebenen Ausführungs- und Detailplänen des AG´s. Sollten zur Abrechnung Aufmaße erforderlich sein so sind diese durch den AN der Bauleitung zu übergeben. 1.3. Toleranzen Die angebotenen Konstruktionen müssen die Rohbautoleranzen nach DIN 18201, DIN 18202, DIN 18203 aufnehmen können. Die Rohbautoleranzen müssen im Fassadenbereich so aufgenommen werden können, dass alle Anforderungen im Hinblick auf architektonisch akzeptable Fugengestaltung, dreidimensional ausrichtbare Ausbildung der Verankerungen sowie ausreichende Festigkeit und Dichtigkeit der Fassaden erfüllt werden. Der AN verpflichtet sich, festgestellte Abweichungen am Rohbau oder von anderen Vorleistungen 3 Wochen vor Montagebeginn dem AG zu melden, so dass erforderliche Maßnahmen eingeleitet werden können. 1.4. Schutz der ausgeführten Leistungen vor Beschädigung Alle Bauteile sind in dem Maß zu schützen, dass sie bei einem normalen Baustellenbetrieb nicht beschädigt werden können. Sämtliche Fenster- und Fenstertürelemente sind durch geeignete Maßnahmen bis zur Abnahme hinsichtlich der nach den Montagen folgenden Bauausführungen und Gewerke; z.B. Innenputzarbeiten, Malerarbeiten, HSLE Gewerke etc., Dacharbeiten im Außenbereich, usw. vom AN zu schützen. Der sachgemäße Schutz anderer Gewerke im Arbeitsbereich des Auftragnehmers ist ebenfalls in geeigneter Form herzustellen, z.B. durch Abkleben der Flächen oder Schutz mit Weich- bzw. Hartfaserplatten. Liegende Flächen sind vor mechanischen Einwirkungen während der Bauzeit mit geeignetem Plattenmaterial zu schützen. PVC Folien sind nicht zulässig. Papier und Pappe ohne feste Platte sind nicht zulässig. Die Abschirmung bei Schweißarbeiten u. dergl., einschließlich des späteren Entfernens und fachgerechter Entsorgung dieser Mittel ist ebenfalls Aufgabe des Auftragnehmers. Diese Leistung ist einzukalkulieren und wird nicht gesondert vergütet. 1.5. Herstellung der mangelfreien Leistung und Beseitigung von Mängeln vor der Abnahme, § 4 Nr. 7 VOB/B Die Fenster- / Fenstertürelemente sind für die Abnahme wie folgt vorzubereiten: Alle Bauteile müssen zur Prüfung der Einzelfunktionen und Sichtung der Rahmen und Flügel frei zugängig sein, d.h. alle temporären Bautenschutz- Maßnahmen müssen zurückgebaut, entfernt, beräumt und vollständig entsorgt sein. Alle Bauteile (Glas / Rahmen / Beschläge) sind so zu reinigen, dass alle Oberflächen beurteilt werden können. Insbesondere die Rahmeninnenseiten / Falze sind ggf. von Staub und Baureststoffen / Putzrückständen / Mörtelresten usw. durch Aussaugen rückstandsfrei zu reinigen. 1.6. Nachweise / Bemusterung Ein Musterprofil, sowie der Nachweis der Verglasung nach der Empfehlung aus dem Energiegutachten muss vor Vertragsunterzeichung vorgelegt werden. Mit Abnahme / Übergabe der Fensterelemente sind Pflege- / Wartungs- und Reinigungsanleitungen zu übergeben. 1.6.1 Nachweis der Gebrauchstauglichkeit des Systems durch Prüfberichte autorisierter Prüfanstalten - Eignungs- und Leistungsdeklaration nach DIN EN 14351-1 2010, - Nachweis Wärmedurchgangskoeffizient der Rahmenkonstruktion Uf, - Nachweis linearer Wärmedurchgangskoeffizient, - Nachweis Wärmedurchgangskoeffizient Fenster Uw, - Nachweis (gefordertes) Luftschalldämmmaß Rw, - Qualitätskontrolle durch das RAL-Gütezeichen der RAL-Gütegemeinschaft   Fenster und Haustüren, Zusätzlich ist zur Beurteilung der Fensterkonstruktion ein Nachweis über den Isothermenverlauf vorzulegen. Der Temperaturverlauf im Bereich Profilquerschnitt, Blendrahmen und Flügel bzw. Fassadenpfosten ist mit folgenden Ausgangswerten darzustellen: Innentemperatur + 20 °, Außentemperatur 10 °. 1.7. Dokumentationsunterlagen Die Dokumentationsunterlagen sind vom Auftragnehmer zu erstellen und vor der Abnahme in 2-facher Ausfertigung in Papierform und 1 x digital als PDF-Datei auf Datenträger zur Verfügung zu stellen. Inhalt: - Deckblatt mit den Projektdaten, Namen und Anschriften der Projektbeteiligten, - Inhaltsübersicht, - kompletter Satz aller Ausführungszeichnungen und Werkpläne mit maßstäblich   eingetragenen Änderungen, - Kopien vorgeschriebener Nachweise, Zulassungsbescheide, Abnahmeprotokolle   sowie - Sämtliche prüffähigen statischen Nachweise mit Prüffreigabevermerk, - Prüfzeugnisse sämtlicher Materialien und Oberflächen/ Korrosionsschutz-   maßnahmen etc., - Prüfzeugnisse/ Berechnungen Uf-, Ug-, Uw- und Fc-Werte etc., - Prüfzeugnisse Luftdurchlässigkeit, Schlagregendichtheit, Windwiderstand, - Produktunterlagen zur CE-Kennzeichnung, Diese Leistung ist einzukalkulieren und wird nicht gesondert vergütet. 1.8. Baustoffe und Bauprodukte Alle verwendeten Bauprodukte, für die nach der Bauprodukten-Richtlinie harmonisierte Normen vorliegen, sind mit dem CE-Kennzeichen zu versehen. Soweit für die zu liefernden Stoffe und Bauteile keine Normen vorhanden sind, hat der AN vor Ausführung der Arbeiten die Verwendbarkeit selbst nachzuweisen (z.B. durch Prüfzeugnisse). 1.9. Die nachfolgenden Positionen beziehen sich auf den Neubau Fenster In der Anlage befinden sich eine Fensterliste nach Baumaßen, sowie die Zulagen für die entsprechenden Bereiche: Alle Fenster können in beiliegenden Ausführungsplänen (Ansichten) anhand der Fenstertypen nachvollzogen werden. Die Fenster werden in unterschiedlichen Öffnungen eingebaut, eine Aufteilung der mehrflügeligen Anlagen wird in einer genauen Werkzeichnung vom AN und Architekten geprüft. In der anliegenden Fensterliste wird eine Definition der Flügel und Einbauart festgelegt. Zu kalkulieren ist die Werkplanung des AN, die Herstellung, die Lieferung, der Transport zum Einbauort und der Einbau der Fenster - Fenstertüren, incl. aller Verleistungen sowie der fachgerechte, winddichte Einbau nach RAL. Alle Fenster, Kämpfer, Sprossen, Stiele, Verleistungen werden endbeschichtet eingebaut. 2. Anschlüsse 2.1. Gebäudeanschluss Geschosse:  - KS-Mauerwerk oder Beton / Stumpfer Anschlag /      Rahmeneinbau bündig Außenkante der Massiv-Laibung, Außenwände:  - KS-Mauerwerk oder Stahlbeton mit WDVS, Putzarbeiten innen: - UG Sichtbeton,    - EG-1.OG bauseits, d = ca. 15 mm,    - Fensterhalterungen überputzen oder Schlitze im Rohbau      herstellen, Fassade außen:  - UG: WDVS,    - EG-1.OG: Vorhangfassade, Fensteraußenmaße im LV sind als Rohbauöffnungsmaß angegeben. Die Maßangaben sind Planmaße zur Kalkulation. Die Produktions- bzw. Herstellungsmaße der Elemente sind am Originaleinbauort und zu jeder Position vom AN vor Ort eigenständig auf- bzw. einzumessen. Die Aufmaße sind vom AN mit den Detailvorgaben der Planung im Schwellenbereich und im Bereich der seitlichen und oberen Rahmenanschlüsse der Fenster- und Türelemente abzugleichen und mit der Planung abzustimmen. In allen Bereichen werden schwellenlose Balkonflügeltüren gebaut. Hier sind Zulagen zu beachten. 2.2. Brüstungs- / Bodenanschluss Alle Fenster mit Brüstungen sind im unteren Bereich mit einem Unterdämmprofil (Kunststoff o.ä.) zu versehen: Höhe:   - ca. 2 - 3 cm, Alle bodenstehenden Elemente sind im unteren Bereich mit einer Aufdopplung zu versehen: Dicke:   - ca. 6,5 cm, Höhe:   - 16 cm Material Aufdopplung: - dämmender Konstruktionswerkstoff PET Dämmprofil, Fabrikat:  - UDP oder gleichwertig, Angeb. Fabrikat: ....................................................... ................                  (vom Bieter einzutragen) 2.3. Fensterbank innen Alle Fenster mit Brüstungen erhalten eine Fensterbank aus WERZALIT Innenfensterbank compact. Bei Längen > mögliche Lieferlänge sind symetrich angeordnete Stoßverbindungen. bzw. Fugen  mit Systemverbinder herzustellen. Die Fensterbänke sind passgenau zwischen die Laibungen zu montieren. Länge:   - bis ca. 5.135 mm, (nach Aufmaß), Tiefe/Ausladung: - ca. 150-200 mm, (nach Aufmaß), Dicke:   - ca. 14,5 mm, Oberfläche:   - weiß, (nach Bemusterung), Sichtkanten:  - gefast / gerundet, Fabrikat:  - WERZALIT Innenfensterbank compact , oder gleichwertig, Angeb. Fabrikat: ....................................................... ................                  (vom Bieter einzutragen) 2.4. Fensterbank außen Alle Fenster im UG erhalten eine Fensterbank aus Aluminium, einschl. beidseitigem Putzabschluss für den Einbau mit Unterschnitt, sowie Antidröhmatte. Länge:   - bis ca. 1.010 mm, (nach Aufmaß), Tiefe/Ausladung: - ca. 220-240 mm, (nach Aufmaß), Tropfkante:  - ca. 30 mm, Gefälle:   - ca. 5°, Oberfläche:   - Farbe gem. Farbkonzept, (nach Bemusterung),    - z.B. Eloxal Naturton Aluminium, Fabrikat:  - BUG Aluminium-Fensterbanksystem , oder gleichwertig, Angeb. Fabrikat: ....................................................... ................                  (vom Bieter einzutragen) Alle Fenster im EG-1.OG erhalten bauseits eine Fensterbank durch das Gewerk Vorhangfassade! 2.5. Laibungseinbau Die Rahmenprofile der Fenster werden bündig mit der Außenkante der tragenden, massiven Außenwand eingebaut und die Bauteilfuge (= 10mm) ist im vollen Querschnitt mit Dämmstoff auszufüllen. 2.6. Befestigungen/ Anschlussausbildung Die Wahl des Befestigungsmittels (Rahmendübel, Laschen, Winkel) ist auf das Fenster- und Außenwandsystem abzustimmen. Alle Unterkonstruktionen und deren Befestigungsmittel, die der Atmosphäre ausgesetzt sind, sind vorzugsweise aus Aluminium oder Edelstahl (vorzugsweise 1.4401 bzw. 1.4571 nach Z-30.3-6) auszuführen. Erforderliche Verankerungen in Mauerwerk sind mit bauaufsichtlich zugelassenen Dübeln auszuführen, im Bereich von Zugzonen dürfen nur dementsprechende zugelassene Dübel (Spenglerschrauben) verwendet werden. Die Bewegungen, sowohl aus der Längenänderung der Fensterelemente, als auch aus den zu erwartenden Formänderungen am Baukörper, müssen ungehindert aufgenommen werden können. Die Herstellerangaben sind zu beachten. Die Befestigungsstellen müssen auf die Lage der Beschläge und die Anordnung der Verklotzung bei Festfeldern abgestimmt werden. Der Abstand der Befestigungselemente untereinander darf 70 cm nicht überschreiten, der Abstand von den Außenecken und anderen Rahmenver- bindungen darf 100 mm bis 150 mm nicht unterschreiten. Die vom Befestigungs-mittelhersteller vorgegebenen Randabstände und Einbautiefen sind zu beachten. Die auf das Fensterelement einwirkenden Kräfte müssen sicher in den Baukörper übertragen werden. Bei der Befestigung der Fensterkonstruktionen am Rohbau ist darauf zu achten, dass keine Wärmebrücken zum Innenraum entstehen, deshalb sind Unterlegplatten aus Kunststoff, z.B. Thermostop, zwischen Rohbau und Anschluss-teil zu verwenden. Sämtliche Bauanschlussbereiche sind zur Vermeidung von Wärmebrücken vollständig, mit mineralischer Dämmung, mind. WLG 035, zu verfüllen. Durchdringungen für Kabel, etc. sind durch Manschetten oder geeignete Maßnahmen wind- und regendicht auszuführen. 2.7. Montage Die bauphysikalischen Einwirkungen durch das Raumklima und das Außenklima sind zu berücksichtigen. Die Anschlüsse zum Baukörper müssen den Anforderungen aus Wärme-, Schall- und Feuchteschutz gerecht werden. Montage der Fensterelemente und Bauwerksanschlüsse sind nach RAL - Richt-linien herzustellen. Zu allen geplanten Befestigungs- / Abdichtungs- / und Einbaumaterialien sind vor Montagebeginn die zugehörigen Material- und Produktangaben, bzw. Eigen-schaften zu benennen. Zeitgleich mit dem AN werden weitere Ausbauarbeiten im Innenbereich ausgeführt. Der AN hat sich im Rahmen seiner Eigenkoordination in die Abläufe nach Vorgabe der Bauleitung einzutakten und die erforderlichen Absprachen zu tätigen. Geringfügige Störungen bei der Montage sind nicht auszuschließen und in die EP´s einzukalkulieren. Die Leistungsdurchführung erfolgt in einvernehmlicher Abstimmung mit dem AN in wirtschaftlichen Einheiten. Arbeitsunterbrechungen in den einzelnen Gewerken können jedoch nicht ausgeschlossen werden und sind im üblichen Maße einzukalkulieren. 2.7.1 Folienanschlüsse Äußere Abdichtungsebene: - Herstellung einer umlaufenden äußeren, dampfdiffusionsoffenen Windsperre,   z.B. illbruck TwinAktiv. Mittlere Abdichtungsebene: - Die Bauteilfuge ist allseitig mit mineralischer Dämmung, mind. WLG 035, zu   verfüllen. Innere Abdichtungsebene: - Herstellung von einer inneren, umlaufenden, dampfdiffusionsdichten und über-   putzbaren Dampfsperre, z.B. illbruck TwinAktiv. Äußere Abdichtung Produkt / Eigenschaften: ............................................... .............................      (vom Bieter einzutragen) Innere Abdichtung Produkt / Eigenschaften: ............................................... .............................      (vom Bieter einzutragen) Bei der Abdichtung von Fenstern und Fassaden im Terrassenbereich mit Bauabdichtungsfolien ist DIN 18195 zu beachten. Die Abdichtungsfolien dürfen keine aggressiven Bestandteile beinhalten, müssen mit angrenzenden Baustoffen verträglich und nach außen diffusionsoffen sein. Sie müssen alterungsbeständig und, soweit sie direkten Witterungseinflüssen ausgesetzt sind, gegen diese beständig sein. Weiterhin sind sie mit entsprechenden Folienleitblechen zu hinterlegen. Die Folien bestehen aus Polyisobutylen (PIB), die Prüfungen sind nach DIN 16726 durchzuführen. Die Einhaltung der Anforderungen ist durch eine Überwachung nach DIN 18 200 (Eigen- und Fremdüberwachung) zu prüfen. Wird die Bauabdichtungsfolie verklebt, so müssen die Klebeflächen frei von Verunreinigungen und Fremdstoffen sein, Lufteinschlüsse an den Klebeflächen müssen vermieden werden. Die Anschlussfolien müssen mit Spezialklebern am Bauwerk sauber verklebt werden. Bei schwierigen Ecken sind Formteile werkstattmäßig vorzubereiten. Überlappungen und Mauerwerksverklebungen müssen mindestens 100 mm betragen. Die Nahtverklebung, Auswahl der Kleber, Vorbehandlung der Haftflächen usw. sind entsprechend den Verarbeitungsvorschriften der Folienhersteller auszuführen Das Material ist zusätzlich zur satten Verklebung an der Oberfläche der anzuschließenden Rohbauteile mechanisch gemäß Herstellerrichtlinien gegen Ablösen zu sichern und anzudichten (Klemmflansch z.B. 40 mm x 5mm) . 2.8. Kontakt- und Spaltkorrosion Die Berührungsflächen von Bauteilen aus Leichtmetall mit Bauteilen aus Stahl oder anderen Baustoffen sind vor dem Zusammenbau gegen Elektrolytbildung zu schützen (mit Kunststoffhülsen oder -scheiben). Es ist außerdem zu beachten, dass Spaltkorrosionen auch an Berührungsstellen mit nichtmetallischen Werkstoffen auftreten können. In Spalten, wo durch mangelnde Sauerstoffzufuhr eine ausreichende Passivität des Werkstoffes nicht mehr erreicht werden kann, sind metallische Werkstoffe durch geeignete Isolierstoffe, z.B. Kunststoff- Folien, zu isolieren. Die verwendeten Isolierstoffe aus Kunststoff dürfen dabei: a) nicht altern, verspröden, rissig werden, b) keine Feuchtigkeit aufnehmen, c) bei kraftschlüssigen Verbindungen hinreichend druckfest sein, d) nicht korrodierend auf Metalle wirken, besonders beim Schutz von Aluminium-Stahlverbindungen, e) kein Kupfer, Quecksilber oder Blei enthalten. 3. Materialien 3.1. Kunststoff Profile für Kunststoff-Fenster müssen den Anforderungen der RAL-GZ 716/1 Abschnitt I entsprechen. Die Profile und das System müssen der RAL-GZ 716/1 Abschnitt III: - "Eignungsnachweis für Kunststoff-Fenstersysteme" und den zugrunde liegenden    Systembeschreibungen des Profilherstellers entsprechen. - Rahmen und Glashalteleisten aus PVC, - Ausbildung der Flügel und Blendrahmen als Mehrkammerprofile, Sollen Profile aus anderen Kunststoffen eingesetzt werden, sind die Nachweise des Profilherstellers zugrunde zu legen. 3.1.3. Oberfläche/Farbgebung Die Deckschicht muss farb- und lichtecht sowie witterungs- und alterungsbeständig sein. Die Prüfung der Wetterechtheit erfolgt gemäß den Prüfbestimmungen RAL-GZ 716/1 bzw. nach DIN EN 513. Die Oberfläche kaschierter Profile muss aus farbstabiler, strukturierter Acrylfolie mit PVC-Trägerschicht bestehen, die homogen mit dem Grundkörper aus modifiziertem PVC-U verbunden ist, ohne die Schweißfestigkeit zu mindern. Sie muss erhöhten Schutz gegen Abrieb und mechanische Beschädigungen sowie eine hohe Kratzfestigkeit bieten. Des Weiteren muss zur farblichen Gestaltung die Lackierung der Oberflächen mit einem Lacksystem auf Acrylbasis möglich sein. Farbton innen:   - Hellbezugswert: Farbton mittel bis dunkel < 39,      entspr. Farbkonzept RAL 7016, nach Bemusterung , Farbton außen:   - Hellbezugswert: Farbton mittel bis dunkel < 39,      entspr. Farbkonzept RAL 7016, nach Bemusterung , Die Oberflächen und Farben sind vom AN vor Bestellung und Ausführung zu bemustern und es ist eine Freigabe vom AG einzuholen. 4. Bauphysikalische Anforderungen Die Fassaden-Konstruktion ist als eine von innen nach außen durchströmungsdichte (dampfdichte) Fassade zu konstruieren und zu montieren. Mit Abgabe des Angebotes ist eine Uw-Wertberechnung für ein Normfenster 1,23 m x 1,48 m beizulegen. 4.1 Anforderungen an Dichtheit (Fugendurchlässigkeit und Schlagregen- sicherheit) Die Schlagregendichtheit und Luftdurchlässigkeit muss entsprechend den Forderungen nach DIN EN 12207 / 1208 / 12210 gewährleistet sein. Die Konstruktion hat hinsichtlich der Dichtheit folgende Anforderungen zu erfüllen: Luftdurchlässigkeit der Fenster: - Die Prüfung gemäß DIN EN 1026 ist durch eine zugelassene Prüfanstalt   auszuführen. Es wird Klasse 3 nach DIN EN 12207 gefordert. Schlagregendichtheit der Fenster: - Die Prüfung gemäß DIN EN 1027 ist durch eine zugelassene Prüfanstalt   auszuführen.   Es werden folgende Klassen nach DIN EN 12208 gefordert: - Für Festverglasung: Klasse 4A3, - Für Fensterflügel: Klasse 4A3, Widerstand gegen Windlast der Fenster: - Es wird Klasse B3 nach DIN EN 12210 gefordert. 4.2 Anforderungen Wärmeschutz / Sonnenschutzverglasung Nach DIN EN ISO 12567-1 / DIN EN ISO 10077-1 2006 Fenster mit 2-fach Wärmeschutzverglasung, Uw. = 1,3 W/m²K . Die einzelnen Anforderungen aus der bauphysikalischen Berechnung zu den Fensteranlagen entsprechend den Empfehlungen des Energiegutachtens sind in der Ausführung / Herstellung und Einbauart zu berücksichtigen bzw. zugrunde zu legen. Wärmegedämmte Ausführung der gesamten Fensterkonstruktion mit Nachweis über den Gesamt-U-Wert einschließlich Verglasung. Folgender Mindest-U-Wert ist erforderlich und nachzuweisen: Wärmedurchgangskoeffizient Gesamtfenster:   - Uw. = 1,2 W/m²K , Energiedurchlassgrad:  - Sonnenschutzverglasung: g=0,30 (DIN EN 410),       gem. GEG-Nachweis, Die Verglasung an der Ost- und Westseite sind teilweise mit Vogelschutz auszuführen. 4.3 Schallschutzanforderung Für den Schallschutz gilt DIN EN 14351-1 2006 und die VDI Richtlinie 2719 "Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen". Das geforderte Schalldämmmaß des Fensters ist einzuhalten. Die Anschlüsse zwischen Fenster und Baukörper sind unter Beachtung der Anforderungen an die Schalldämmung auszubilden. 4.3.1 Anforderung Schallschutz Rw = 32, 35, 42, 45, 47, 50 dB ("Labor-Schalldämm-Maß", SSK3 + SSK 2), Hinweis: Die Fenster werden teilweise mit Zuluftelementen im oberen und seitlichen Fensterrahmen (z.B. Regelair) ausgestattet, das angegebene Schalldämmmaß im eingebauten Zustand muss inkl. Zuluftelement erbracht werden. Der geforderte Rw Wert muss trotz Zuluftöffnungen bestmöglich einhalten werden. 4.4 Anforderungen Brandschutz Sämtliche Unterkonstruktionsteile dürfen nicht brennbar sein, d.h. BSK A1 nach DIN 4102 entsprechen. Als Ausnahme hierzu müssen alle Antidröhnbeschichtungen, Wärmedämmungen, Folienanschlüsse und Fugenbänder der Baustoffklasse B1 entsprechen. 4.5 Sicherheitsanforderungen Für das UG und EG sind Fenster mit der Widerstandsklasse RC2 einzubauen. Anforderungen:    - UG Griffe abschließbar,     - Pilzkopfverriegelung, Anforderung an die Verglasung: - UG-EG Widerstandsklasse Anbohrschutz RC2,     - VSG-Verglasung, Mit LV-Abgabe ist ein Prüfzeugnis RC2 beizulegen. Ab 1.OG Einbruchschutz RC2N (geringere Anforderung, keine Sicherheitsver-glasung. 5. Ausführung Fenster/-türen 5.1 Profildimensionierungen Die Profilausbildung muss der freigegebenen Systembeschreibung entsprechen und für den Verwendungszweck geeignet sein. Die Blendrahmen- und Flügelprofile müssen in Richtung des Wärmeflusses mindestens 6 Kammern aufweisen. Die Funktionskammer muss so dimensioniert sein, dass sie sowohl Verstärkungsprofile mit einer Bautiefe von mindestens 35 mm als auch geeignete Thermomodule aufnehmen kann. Die Bautiefe der Fensterprofile beträgt mindestens 76 mm, die Falzüberschlagshöhe beträgt 20 mm beim Flügel und 26 mm beim Blendrahmen. Die Befestigung der tragenden Beschlagteile erfolgt beim Blendrahmen grundsätzlich durch mindestens drei Wandungen aus PVC, beim Flügel in das im Flügel integrierte Verstärkungssystem aus PVC. Ausschließlich spezielle Elemente sind entsprechend den Richtlinien des Profilherstellers zu armieren. Falls notwendig, erfolgt die Befestigung der tragenden Beschlagteile in diesen Fällen in die Stahlarmierung. Die systembezogen einzusetzenden Armierungen müssen den vorgegebenen statischen Anforderungen genügen. Die Dichtungsprofile müssen auswechselbar sein. Im Eckbereich sind die Dichtungen entweder umlaufend einzuziehen oder dauerhaft dicht miteinander zu verschweißen. Material:  - aus hochwertigem PVC, Fabrikat:  - MATURA KBE 76 mm, oder gleichwertig, Profilsystem:   - Flügel Z 57, oder gleichwertig, Aufdopplung unten: - dämmender Konstruktionswerkstoff z.B. PET Dämm-      profil, Fabrikat: UDP, oder gleichwertig, Angeb. Fabrikat:     ................................................... .........................      (vom Bieter einzutragen) Angeb. Profilsystem:     ............................................... .............................      (vom Bieter einzutragen) Angeb. Aufdopplung unten: .............................................. ..............................      (vom Bieter einzutragen) Profilbautiefen: Blendrahmenprofil: - 76 mm, Flügelprofil:  - Flügel Z 57, Wärmedämmung:  - Uf bis 1,2 W/m²K, Einbruchhemmung: - bis Widerstandsklasse 3,    - bis Widerstandsklasse 2 ohne Stahl, Luftdurchlässigkeit: - 4 (DIN EN 12207), Schlagregendichtheit:  - 9A (DIN EN 12208), Gilt für alle Fensterkonstruktionen: Alle Profile sind so zu gestalten, dass anfallendes Wasser unmittelbar und kontrolliert abgeleitet wird. Die Kanten der Profile sind mit einem Radius von mindestens 2 mm zu runden. Falze zur Aufnahme von Verglasungen müssen den Normen und bei Verwendung von Mehrscheiben- Isolierglas auch den Richtlinien der Isolierglashersteller entsprechen. Es ist zu gewährleisten, dass die Glasfalze zum Dampfdruckausgleich in das Außenklima geöffnet sind. 5.2 Profilausbildung Bodenschwelle bei Fenstertüren sind grundsätzlich mit ausreichender thermischer Trennung zur Vermeidung von Tauwasser und Vereisung am Schwellenprofil auszuführen. Die Schwellenkonstruktion ist trittfest auszuführen. Die Stolpergefahr ist zu vermeiden. Es wird als thermisch getrennte Fenstertürschwelle z.B. Roto Eifel Schwelle oder gleichwertig eingebaut. Anforderung:  - barrierefrei, Angeb. Fabrikat:      .................................................. ............       (vom Bieter einzutragen) 5.3 Rahmenverbindungen Kunststoff Die Rahmenverbindungen müssen eine ausreichende Festigkeit, Steifigkeit und Dichtheit aufweisen. Die einwandfreie Funktion des Fensters ist sicherzustellen. Für geschweißte Verbindungen aus PVC-U-Profilen gilt die Richtlinie DVS 2207, Teil 25. Die Schweißnaht ist im Nut-Scherverfahren zu bearbeiteten. Alternativ können die Rahmenverbindungen im Konturschweißverfahren ausgeführt werden. Die Schweißungen müssen ohne besonderen Materialzusatz homogen ausgeführt und sauber verarbeitet werden. Sprossen und Kämpfer sind mechanisch zu verbinden oder einzuschweißen. Für mechanische Rahmenverbindungen ist die Eignung nach der ift- Richtlinie Prüfung von mechanischen und stumpf geschweißten T- Verbindungen bei Kunststoff-fenstern nachzuweisen. 5.4 Entwässerung Blendrahmenentwässerung und Dampfdruckausgleich im Glasfalz sind entsprechend den Verarbeitungsrichtlinien des Profilherstellers vorzunehmen. Der Wasserablauf muss über eine separate Entwässerungskammer nach außen erfolgen. Der Dampfdruckausgleich des Glasfalzes ist unbedingt vorzunehmen. Auch hier sind Systeme mit einer separaten Vorkammer vorzuziehen. Wasseraustrittsöffnungen sind grundsätzlich vor direktem Windeinfall durch Kunststoffabdeckkappen zu schützen. Es ist darauf zu achten, dass der Wasser-austritt nicht durch Fensterbänke, Bodenplatten oder dergleichen behindert wird. Eine kontrollierte Wasserabführung muss gewährleistet sein. 6. Verglasung 6.1 Verglasungsart Die Verglasungsart erfolgt mittels Glashalteleisten, es gilt für die Befestigung der Glashalteleisten die DIN 18545-1. Glashalteleisten müssen passgenau und abnehmbar sein, die Befestigung muss unsichtbar über den Dichtstoff-Falz erfolgen. Der Achsabstand der Befestigungs-mittel darf 35 cm nicht überschreiten, aus den Ecken heraus muss ein Mindest-abstand von 5-10 cm eingehalten werden. Für die Verglasung mit Glashalteleisten muss mit einer geeigneten Dichtung bzw. Dichtstoff die Fuge zwischen Rahmen und Glashalteleisten abgedichtet werden. Diese Maßnahmen verhindert ein Eindringen von warmer, feuchter Raumluft in den Glasfalzbereich. Diese Abdichtung darf eine Demontage der Glashalteleisten nicht behindern. Gefordert ist ein thermisch getrenntes Wetterschutzsystem zur Vermeidung von Tauwasser und Vereisung. Glasabstandshalter und/oder Verklotzungen sind zugunsten eines optimierten Wertes in Kunststoff oder Edelstahl einzusetzen. Aluminium ist nicht zulässig. 6.1.1 Randverbund mit wärmetechnisch verbesserten Abstandshaltern, entsprechend EnEv2009 erforderlich zum Erreichen des Uw-Wertes = 1,2 W/m2K (warme Kante) bezogen auf das Fenster mit den entsprechenden Blendrahmen-Außenmaßen. Farbton:  - Farbwahl nach AG, z.B. Edelstahl, Chromatech oder      Swisspacer U,  oder gleichwertig, Angeb. Fabrikat:     ................................................... .........................      (vom Bieter einzutragen) Das fabrikat Ist vom AN zu bemustern und es ist eine Freigabe vom AG einzu-holen. 6.2 Glasdicken Die Glasdicke ist nach den statischen Beanspruchungen, den geforderten Schalldämmwerten und der geforderten Widerstandsklasse nach den Vorschriften der Glashersteller und der DIN 18008 zu ermitteln und durch eine Glasstatik nachzuweisen. 6.3 Glaseinbau Die Verglasung ist gem. den Vorschriften der Isolierglashersteller und den *Verglasungsrichtlinien* des Instituts des Glaserhandwerks, Hadamar, auszu-führen. Der Ausführung liegt die DIN 18361 zugrunde. Die Lastabtragung des Eigengewichtes der Verglasung darf nur über einen Rahmenteil erfolgen. Die Beschichtung aller Glasscheiben ist im Farbton neutral auszuführen. Es müssen Glasscheiben einer Charge verwendet werden, störende Farb- toleranzen werden nicht akzeptiert. Grenzmuster sind vereinbart. Es ist in allen Bereichen die Farbechtheit gemäß dem technisch maximal möglichen Farbwiedergabe-Index zu gewährleisten. Für die Verglasung mit spritzbaren Dichtstoffen gilt die DIN 18361 und die Tabelle *Beanspruchungsgruppen zur Verglasung von Fenstern* des i.f. t. Rosenheim. Ausführung:   - Nassverglasung, manuell eingepresst und geglättet, Die Verträglichkeit z.B. mit den Beschichtungen der Gläser, dem Randverbund und der Beschichtung der Fassadenprofile ist sicherzustellen. Die Verglasung muss mit dichtstofffreiem Falzgrund ausgeführt werden und mindestens 4 Öffnungen zum Dampfdruckausgleich nach außen haben. Bei klimatisierten Räumen sind Öffnungen oben und unten vorzusehen. Flügel sind generell mit zusätzlichen Entspannungsöffnungen zu versehen. Die vorgeschrie-benen Verarbeitungstemperaturen sind einzuhalten. 6.4 Glasversiegelung Farbton Abdichtung:   .................................................. ..........................      (vom Bieter einzutragen) Produkt / Eigenschaften:  .............................................. ..............................      (vom Bieter einzutragen) 6.5 Zu verglasende Bauteile Es sind Fenster und Fenstertüren nach Ausweis je Fensterbeschreibung zu verglasen. Für das Basisglas (Floatglas) und für die Isolierverglasung und deren Verarbeitung gelten die in der VOB genannten Vorschriften. 6.5.2 Isolierglas (Mehrscheiben-Isolierverglasung) Für die Ausführung der Isoliergläser (Basisglas: Floatglas) gilt die DIN EN 1279. Energiedurchlassgrad Sonnenschutzverglasung: - g = 0,30 (DIN EN 410) gem. GEG-Nachweis, Es dürfen keine Gießharzscheiben verwendet werden. Bei spritzbaren Dichtstoffen ist die Verträglichkeit mit dem Glasrandverbund, Dichtungs- und Konstruktionsprofilen zu beachten und nachzuweisen. Vor dem Einsetzen der Isolierglasscheiben sind die Fälze sowie die Scheibenränder im Bereich der Dichtungsprofile zu entfetten und zu reinigen. Angeb. Fabrikat:     ................................................... .........................      (vom Bieter einzutragen) 6.6 Dichtungen Dichtprofile müssen, gemäß DIN 52460 und DIN 52452, mit den angrenzenden Stoffen (auch Anstrichen) verträglich sein. Die Falzdichtungen zwischen Flügel und Blendrahmen sind umlaufend in je einer Ebene anzuordnen. Zwingend einzubauen sind zwei Dichtungsebenen, bestehend aus einer Mittel- und eine Überschlagdichtung. Die gewählte Konstruktion muss gewährleisten, dass die geforderte Wind- und Wasserdichtung allein durch den vorhandenen Anpressdruck zwischen Dichtprofil und Anschlusselement erreicht wird. Der Auftragnehmer hat eine, vom Hersteller der Dichtungsprofile verbindliche Erklärung abzugeben, dass die Herstellung der zu verwendenden Dichtungsprofile entweder durch Eigenüberwachung oder durch eine Fremdüberwachung, z. B. einer staatlichen Materialprüfanstalt, erfolgt und die Gewähr ohne eine Einschränkung für das Dichtungsmaterial übernommen wird. 6.7 Verklebung Glas-Flügelrahmen Größere Elemente sind nach Vorgabe des Systemgebers durch die Verklebung Glas-Flügelrahmen zu stabilisieren. Dies betrifft z.B. Flügel ohne Armierungs-profile, größere Flügel oder auch größere Flügel in Verbindung mit schmalen Ansichtsbreiten der Flügelprofile. Die Verklebung hat partiell zu erfolgen, das Verkleben direkt auf dem Glasrandverbund ist ausgeschlossen. Die verklebten Scheiben müssen im Falle einer Sanierung austauschbar sein. 7. Beschläge 7.1 Art, Lage der zu beschlagenden Bauteile Öffnungsflügel: Es werden am Gebäude Fensterflügel als Dreh-/ Dreh-Kipp-Flügel und Kippflügel ausgeführt. Die Öffnungsrichtung ist in den Architektenplänen/ Leitdetail-plänen angegeben. 7.2 Allgemein Die Beschläge müssen den Anforderungen der DIN EN 13126-1 und den zu erwartenden Belastungen entsprechend ausgebildet sein, die verwendeten Werkstoffe (Stahl) müssen gegen Korrosion geschützt sein. Die Möglichkeit der Wartung und Instandhaltung der Beschläge muss gegeben sein, der Einbau hat nach den vorgegebenen Anwendungsbereichen den Richt-linien der Beschlaghersteller zu entsprechen. Die Beschläge müssen zu dem vom Bieter verwendeten Profilsystem bzw. zur Eigenkonstruktion passend gewählt werden und den zu erwartenden Belastungen ausreichend angepasst und entsprechend dimensioniert sein. Die Beschlagsteile sind unter Beachtung der einschlägigen DIN- Vorschriften auszuwählen und müssen sicher und einwandfrei die geforderten Funktionen erfüllen. Sämtliche Beschlagsteile müssen aus nicht rostenden Materialien bestehen und mit RAL-Gütezeichen zum Nachweis der Funktionsfähigkeit versehen sein. Es sind nur Beschlagsysteme zugelassen, die über den freien Handel und Systemhersteller vertrieben werden. Firmeneigene Beschläge sind nicht zulässig. Es sind Objektbeschläge nach Angabe Architekt, Richtfabrikate GEZE, Hoppe oder gleichwertig, zu verwenden. Horizontale und vertikale Verriegelung, Verstärkungen, Zusatzscheren etc., die sich aus den gesamtheitlich geforderten Belastungen, z.B. Eigengewicht, Lage im Gebäude etc., ergeben, sind mit den Angebotspreisen abgegolten. Alle Beschläge müssen so eingebaut sein, dass sie leicht und unfallsicher zu betätigen sind. Alle Beschläge sind vor der Ausführung unaufgefordert zu bemustern und genehmigen zu lassen. Sämtliche Beschlagsbefestigungsarten sind so zu konstruieren, dass ein Lösen, z.B. der Gewindeschrauben oder ähnliches, ausgeschlossen ist. Beschlagsteile, die einem Verschleiß unterliegen, müssen trotzdem leicht auswechselbar sein. Alle Bedienteile sind während der Bauphase grundsätzlich gegen Verschmutzung durch Zement, Kalk und andere Baustoffe zu schützen. 7.3 Beschläge Fenster Beschläge der Fenster und Fenstertüren kommen als Dreh-/Dreh-Kipp-Flügel und Kippflügel inkl. Basissicherheit und Fehlbedienungssicherung zur Ausführung und sind in den Architektenansichten bzw. Details mit Öffnungssymbolen dargestellt. Bänder / Getriebe / Falzgestänge etc. sind in silber- / nickelfarbener Ausführung zu liefern. 7.3.1 Geforderte Beschlagausführung Verdeckt liegender Einhanddrehkippbeschlag mit Fehlschaltsicherung, RC2N. Material:   - Aluminium, natur, Fabrikat:   - Hoppe Paris oder gleichwertig,       (im UG abschließbar) Angeb. Fabrikat:     ................................................... .........................      (vom Bieter einzutragen) Vor Bestellung sind die Fenstergriffe vom AN zu bemustern und es ist eine Freigabe vom AG einzuholen. Die Beschlagmontage (Fenstergriffe) erfolgt erst nach Aufforderung durch den AG. Während der Bauzeit sind die Fenster mit geeigneten Mitteln vor unsach-gemäßer Nutzung zu schützen. 8. Fensterfalz-Lüfter Nach dem Lüftungskonzept werden Zuluftelemente als Nachströmöffnungen gefordert. Einbau von selbständig regelnden Fensterfalz-Lüftern, für einen kontrollierten Luft-wechsel und sichere Entfeuchtung ohne Zugerscheinung. Leitfabrikat:   - "Regel-air FFL-smart Typ 100" ,        oder gleichwertig, Angeb. Fabrikat:     ................................................... .........................      (vom Bieter einzutragen) Fensterlüfter, mit Montage im oberen und seitlich oberen Fensterfalz, incl. aller Befestigungsmittel, zur Regulierung der relativen Luftfeuchtigkeit und Verbesserung der Raumhygiene ist eine auf Winddruck regelnde Feinlüftung (Mindestlüftung) im oberen Fensterfalz vorzusehen. (Ausführung, der betreffenden Fenster in den beiliegenden Ansichten dargestellt / gem. Fensterübersichten.) Folgende Anforderungen werden an das Lüftungssystem gestellt: - Die Lüftungseinrichtung darf das Fenster weder außen, noch innen optisch   verändern, - Gelochte oder geriffelte Dichtungen sind nicht zulässig. - Die Luftführung soll beim Eintritt in den Raumbereich zur Decke gerichtet sein. - Zur Vermeidung von Kondenswasserbildung an den Regelklappen dürfen diese   nicht aus Metall sein. - Zur ausreichenden Luftführung darf bei 8 Pa der Volumenstrom von 15,0 m³/h   nicht unterschritten werden. - Die automatische Winddruckregelung soll in 2 Stufen unterhalb 50 Pa erfolgen.   Nachweise der Leistungsprüfung des Lüfters nach prEN 13141-1 sind auf   Verlangen vorzulegen. - Nach DIN EN 12207 (Punkt 4.5 Klassifizierung) darf die Referenzluftdurchlässig-   keit, bezogen auf die Fugenlänge, bei 100 Pa Druckdifferenz den Fugendurch-   gangswert von 2,25 m³/ hm (Klasse 3) nicht überschreiten. - Die Schlagregendichtheit muss entsprechend der DIN EN 12208 bis 600 Pa   gewährleistet sein. - Luftschalldämmung nach DIN EN 20140-3 ist, je nach Forderung, auf Verlangen   nachzuweisen. - Sofern in den Einzelpositionen nicht anderslautend gefordert, sind alle Flügelein-   heiten mit Fensterfalz-Lüftern nach Richtlinien und Montageanleitung des   Herstellers auszustatten.
Systemanforderungen Fenster-/Fenstertüren
1 Sicherheits- und Baustelleneinrichtung
1
Sicherheits- und Baustelleneinrichtung
1.1 Sicherheits- und Baustelleneinrichtung
1.1
Sicherheits- und Baustelleneinrichtung
2 Fenster/-türen
2
Fenster/-türen
2.1 Schutzmaßnahmen
2.1
Schutzmaßnahmen
2.2 Technische Bearbeitung
2.2
Technische Bearbeitung
2.3 Fenster
2.3
Fenster
2.4 Fenster-Sonstiges
2.4
Fenster-Sonstiges
2.5 Außenfensterbank,
2.5
Außenfensterbank,
2.6 Innenfensterbank,
2.6
Innenfensterbank,
3 Stundenlohnarbeiten
3
Stundenlohnarbeiten
Abrechnungshinweise Stundenlohnarbeiten Abrechnungshinweise Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten sind nur auf Anweisung des AG/ seiner Bauleitung auszuführen. Für nicht ausdrücklich abgeforderte Stundenlohnarbeiten besteht keinerlei Vergütungsanspruch des AN. Spätestens am folgenden Arbeitstag nach Ausführung sind die vollständigen Stundenzettel 2-fach, unter Angabe des Namens und Berufsbezeichnung des Arbeiters, der ausgeführten Arbeiten und ggf. Materialaufstellung der Bauleitung vorzulegen. Die Nachweise über Stundenlohnarbeiten müssen enthalten: 1. Name, Beruf und tägliche Stundenleistung der im Tagelohn     beschäftigten Personen, 2. Aufstellung über die Verwendung der besonders zu vergü-     tenden Materialien und Baustoffe, 3. Aufstellung u. Beschreibung der ausgeführten Leistungen, Sie gelten erst nach Bestätigung und Unterschrift durch die Bauleitung als anerkannt. Die Stunden sind im Bautagebuch einzutragen. Eine Abzeichnung des Bautagebuches bedeutet keine Anerkenntnis der Stunden. Nicht fristgemäß vorgelegte Stundenzettel werden nicht anerkannt. Später verdeckte oder untergegangene Leistungen Werden Leistungen in Form von Stundenlohnarbeiten erbracht, die später nicht mehr nachvollziehbar sind (Abbruch-leistungen, später überdeckte Leistungen), so sind vom AN geeignete Maßnahmen zur Dokumentation der erbrachten Leistung zu ergreifen, beispielsweise eine Fotodokumentation mit Handykamera. Kann der AN seinen Vergütungsanspruch mangels Beleg über die Leistungserbringung nicht belegen, so entfällt die Vergütung! Nicht vergütet werden - Aufsichtsstunden (Bauleiter, Polier o. ä), - Überstundenzuschäge, - Anmarsch, Fahrzeiten, Materialbesorgung, - Materialtransport, Gerätetransport, - Sonstige Vorbereitungsarbeiten, wie Werkzeuge herrichten   und ähnliches, Vergütet wird Die tatsächlich am Arbeitsplatz anfallende Arbeitszeit, verwen-detes Material für diese Leistungen (nach LV oder nachrangig Tagespreis des Baustoffhandels). Der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen, insbesondere den tatsächlichen Lohn einschl.: - Lohn- und Gehaltskosten, - alle Sozialkosten, - Erschwernis- und sonstige Zuschläge, - Lohnnebenkosten (Auslösungen, Wegegelder, Unterkunfts-   und Übernachtungsgelder usw.), - Wagnis und Gewinn, Eine Einrechnung der Stundenlohnarbeiten in die LV- Summe (Angebot bzw. Auftrag) berechtigt nicht zur Ausführung dieser Arbeiten. Die Leistungen sind als Eventualposition zu ver-stehen und können ggf. auch unausgeführt bleiben, in diesem Fall erfolgt dann keine Abrechnung.
Abrechnungshinweise Stundenlohnarbeiten
3.1 Stundenlohnarbeiten
3.1
Stundenlohnarbeiten