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bis
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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
ZTV Fenster, Außentüren ZTV Fenster, Außentüren
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
Fenster, Außentüren
1 Grundlagen
Für die Leistungen dieses Gewerks gelten die VOB Teil C, insbesondere
ATV DIN 18360 Metallbauarbeiten, ATV DIN 18355 Tischlerarbeiten, ATV DIN
18361 Verglasungsarbeiten und ATV DIN 18357 Beschlagarbeiten, und die
Allgemein Anerkannten Regeln der Technik.
Ergänzend hierzu gelten die Regelwerke der nachstehend genannten
Herausgeber in der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassung als
Grundlage von Kalkulation und Arbeitsausführung:
- BAF: Bundesverband Ausbau und Fassade im ZDB,
- BFS: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz e. V.,
- BIV: Bundesinnungsverband des Glaserhandwerks,
- bvj: Bundesverband der Jungglaser und Fensterbauer e. V.,
- Deutsche Bauchemie e. V.,
- DGUV: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V.,
- DIN: Deutsches Institut für Normung e. V.,
- FTA: Fachverband Türautomation e. V.,
- GDA: Gesamtverband der Aluminiumindustrie e. V.,
- GEV: Gemeinschaft Emissionskontrollierte Verlegewerkstoffe, Klebstoffe
und
Bauprodukte e. V.,
- ift Rosenheim GmbH,
- Informationsverein Holz e. V.,
- IVD: Industrieverband Dichtstoffe e. V.,
- RAL: Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V.,
- RAL: Gütegemeinschaft Fenster, Fassaden und Haustüren e. V.,
- ttz: Industrieverband Tore Türen Zargen e. V.,
- VDE Verlag GmbH,
- VDI: Verein Deutscher Ingenieure e. V.,
- VdS Schadenverhütung GmbH,
- VFF: Verband Fenster + Fassade,
- ZVDH: Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks e.V.
2 Vorbereitung und Planung
Innerhalb von 10 Tagen nach Auftragserhalt, in jedem Fall jedoch
rechtzeitig vor Materialdisposition und Ausführungsbeginn, wird der AN
dem AG unaufgefordert den Teil seiner späteren Dokumentation übergeben,
aus dem alle bauaufsichtlichen Zulassungen, Prüfungszeugnisse,
Einbaubedingungen und technischen Eigenschaften der vom AN zum Einbau
vorgesehenen Produkte ersichtlich sind.
Der AN hat den AG auf die für die angebotenen Leistungen erforderlichen
bauseitigen Vorleistungen rechtzeitig vor Ausführungsbeginn der an ihn
beauftragten Leistungen hinzuweisen.
Rechtzeitig vor Beginn der Ausführung seiner Arbeiten hat der AN
eigenverantwortlich vorgegebene Maße und benannte Höhen auf Überein-
stimmung mit am Bau vorhandenen Meterrissen und erforderlichenfalls die
Maßgenauigkeit des Rohbodens durch Nivellement festzustellen. Bei
Überschrei-tung der Toleranzgrenzen ist der Auftraggeber unverzüglich zu
verständigen.
Soweit Toleranzen aus Vorleistungen vom AN beseitigt werden, erstellt
der AN vor Beseitigung oder Ausgleich der Toleranzen ein Aufmaß über
diese Leistungen. Nach Leistungserbringung ist die Abrechnung des
Aufwands zur Toleranz-beseitigung nicht mehr nachvollziehbar. Daher wird
der AN das diesbezügliche Aufmaß vom AG rechtzeitig vor
Arbeitsausführung als Grundlage seines Vergütungsanspruchs prüfen
lassen.
Der AN plant eigenverantwortlich seinen baustelleninternen
Arbeitsablauf. Hieraus folgernd sind alle eventuellen bauablaufbedingten
Aufwendungen für Hebezeuge, Mobilkraneinsätze, Bauzwischenzustände,
Provisorien, Unterstützungen, Lehren etc. integraler
Leistungsbestandteil des AN und werden nicht gesondert vergütet, soweit
nicht in Leistungspositionen ausdrücklich abweichend beschrieben.
Soweit der AN wartungspflichtige Anlagen, Bauelemente oder -leistungen
ausführt, wird er unaufgefordert und rechtzeitig vor Abnahme seiner
Leistungen dem AG Wartungsverträge vorlegen, die für die Dauer des
Gewähr-leistungszeitraums alle zur Erhaltung der
Gewährleistungsansprüche des AG erforderlichen Leistungen enthalten, und
um ggf. bestehende bauaufsichtliche Anforderungen an regelmäßige
Wartungen und Prüfungen zu erfüllen.
Vor Fertigungsbeginn und Tür- und/oder Fensterlistenerstellung ist vom
AN unaufgefordert und eigenverantwortlich ein örtliches Aufmaß aller
Öffnungen auf der Baustelle auszuführen. Beim Aufmaß ist zu beachten,
dass die Größe der Öffnung zwischen Hinterwand und Wandbekleidung/
Wandbelag wesentlich differieren kann. Das ist insbesondere bei
Wärmedämmverbundsystemen, Vormauerschalen und Wangen von Dachgauben
gegeben, hier können Rahmenverbreiterungen erforderlich werden.
Soweit eine sichtbar gerasterte oder durch Fugen unterteilte Fassade zur
Ausführung gelangt, müssen Aufmaß und Montage von Türen und Fenstern
streng nach dem vom Fassadenbauer vorgegebenen Raster erfolgen, da in
der Rasterteilung der Fassade keine wesentlichen späteren Korrekturen
mehr zur Anpassung der Fassadenbekleidung an nicht maßgerecht
eingesetzte Tür- und Fensterelemente möglich sind. Insoweit trägt der AN
die Verantwortung für den maßlich korrekten Einbau und die richtige
Elementgröße seiner Bauelemente
in Abstimmung auf das Fassadenraster.
Vor Beginn der Arbeiten ist vom AN eine Werkstatt- und Montageplanung zu
erstellen und dem AG vor Ausführung zur Prüfung und Freigabe vorzulegen.
Bestandteil der Werkstatt- und Montageplanung des AN sind u. a.:
- statische Bemessung der Scheibenstärken (angegebene Glasstärken sind
nur
als Gestaltungsvorschlag zu verstehen),
- Nachweise statischer, brandschutz-, schallschutz-, wärmeschutz- und
sicher-
heitstechnischer Art,
- Tür- und/oder Fensterliste mit allen planungsrelevanten Kriterien und
Angaben,
- erforderlichenfalls Bohrungen zur Verlegungen von bauseitigen ELT-
Anschlüssen für außenseitigen Sonnenschutz unter Berücksichtigung des
Wärmeschutzes und der Winddichtigkeit,
- Erstellung von Ansichts- und Schnittzeichnungen im Maßstab 1 : 1 bis 1
: 20 von
allen Elementen mit Vermaßung und Angabe der Aufschlagrichtung,
- prüffähige statische Berechnungen für alle Konstruktionen und
Verankerungen
zum rechtzeitigen Einreichen vor Ausführungsbeginn beim Prüfingenieur.
Der AN klärt mit Erstellung der Türliste rechtzeitig vor Bestellung der
Türen die erforderliche Einbauhöhe der Türdrücker und weist den AG auf
die Vorgabehöhe 850 mm aus DIN 18040 hin.
Der AN trägt in die von ihm zu erstellende Türliste alle lichten
Durchgangsbreiten von Türflügeln ein, die sich aus der Kombination
seiner Türkonstruktionen und der vorhandenen Öffnungsmaße ergeben. Er
gleicht unaufgefordert und zum Zeitpunkt der Erstellung der Türliste die
von ihm ermittelten lichten Durchgangsbreiten mit den vom AG
anzugebenden mindesterforderlichen Durchgangsbreiten ab und meldet
erforderlichenfalls beim AG Bedenken an, wenn geforderte lichte
Durchgangsbreiten nicht eingehalten werden können.
Der Aus- und Einbau von Fenstern und Türen ist so aufeinander
abzustimmen, dass der Witterungsschutz des Gebäudes zu jeder Zeit
gewährleistet ist. Dem AN steht es frei, stattdessen auf seine Kosten
die Öffnungenvorübergehend provisorisch zu schließen; dabei muss das
Provisorium lichtdurchlässig sein. Entsprechend ist zu verfahren, wenn
alte Fenster aufzuarbeiten sind. Der AN hat die Wahl, ob das auf der
Baustelle oder in der Werkstatt erfolgt. Entscheidet er sich für die
Werkstatt, ist der Transport mit den Preisen abgegolten.
Sind Tür- oder Fensterlisten sowie Glasstärken in der
Leistungsbeschreibung benannt, gelten diese nur als Kalkulations-, nicht
aber als Ausführungsgrundlage.
Sofern Türantriebe vorgesehen sind, führt der AN im Rahmen seiner
Werkstatt- und Montageplanung eine Gefährdungsanalyse nach DIN 18650
durch. Soweit sich aus dieser Analyse ergibt, dass weitere
Schutzvorrichtungen (Sensorleisten, Bewegungsmelder, Einklemmschutz)
erforderlich werden, teilt der AN dies
dem AG rechtzeitig vor Beginn der Ausführung mit.
3 Ausführung und Konstruktion
3.1 Hinweise zur Ausführung und Konstruktion
3.1.1 Allgemeines
Gleichwertige Konstruktionen müssen sich auf folgende Merkmale beziehen:
- Konstruktionstiefe,
- Ansichtsbreiten und Wandstärken der Profile,
- Ausbildung der Wärmedämmung bei Isolierprofilen,
- Anordnung und Funktion der Beschläge und Dichtungen,
- Art der Eckverbindungen und Einbau von Sprossen, Kämpfern und
Glasleisten.
Wärmegedämmte Aluminiumkonstruktionen, die vom Verarbeiter im
Eigenverbund zusammengefügt werden, sind nicht zulässig.
Absturzsichernde Geländer oder Verglasungen dürfen nicht an oder durch
Fensterprofile hindurch befestigt werden. Sie sind stets an der
Außenwand zu befestigen und thermisch entkoppelt von den
Fensterelementen auszuführen.
Größere senkrechte und alle waagerecht liegenden Blechflächen sind
rückseitig mit einem spritzbaren Antidröhnbelag, mindestens 3 mm dick,
zu versehen.
Die Verankerungs-/Unterkonstruktionen sind grundsätzlich verdeckt
auszuführen.
Bei Ausführung von Spritzdichtungs- und Versiegelungsarbeiten sind die
angrenzenden Flächen mit geeignetem Klebeband vor Verschmutzung zu
schützen. Die Fugenverschlüsse sind bündig angeordnet, absolut eben und
fluchtgerecht auszubilden, elastische Fugen sind mit Dichtschnur zu
hinterfüllen.
Vor dem Einbau von Außentüren ist vom AN mit dem AG abzustimmen, ob die
Türen im Endzustand zu montieren sind oder ob eine Zwischenlagerung der
Blätter bzw. das Anbringen provisorischer Öffnungsbeschläge mit
nachträglichem Gangbarmachen der Türen erforderlich ist. Der Aufwand für
die Einlagerung der Türflügel und entsprechende Provisorien ist vom AN
für alle Außentüren mit in seiner Leistung zu berücksichtigen.
Die Erstreinigung von Fenstern und Türen, besonders das Entfernen von
Kleber- und Versiegelungsrückständen innen und außen, wie auch die
Rahmen- und Glasreinigung vor Objektübergabe gehören zum Leistungsumfang
des AN. Ebenso sind die Fälze von allen Verunreinigungen (besonders
Bohrrückständen) zu säubern.
Vom AG sind keine gesonderten Leistungsbeschreibungen oder Vergaben für
die Gewerke "Verglasungsarbeiten" und "Beschlagarbeiten" vorgesehen.
Daher sind alle Leistungen zum Ersteinbau von Fenstern und Türen vom AN
grundsätzlich einschließlich kompletter Beschläge und Verglasungen
auszuführen.
3.2 Anforderungen an die Konstruktion
3.2.1 Windwiderstandsfähigkeit
Soweit nicht vom AG angegeben, ist die Windwiderstandsfähigkeit gemäß EN
12211 und EN 12210 sowie unter Beachtung der DIN 18055 "Kriterien für
die Anwendung von Fenstern und Außentüren nach DIN EN 14351-1 und die
DIN EN 1991-1-4 Eurocode 1" vom AN zu berücksichtigen.
3.2.2 Schlagregendichtheit und Luftdurchlässigkeit
Soweit nicht angegeben, ist die Schlagregendichtheit gemäß EN 1027 und
EN 12208, die Fugendurchlässigkeit gemäß EN 1026 und EN 12207 vom AN zu
berücksichtigen.
3.2.3 Wärmeschutz
Sofern in den vorliegenden Unterlagen nicht abweichend festgelegt,
gelten die aktuelle Energieeinsparverordnung, die DIN 4108 und die
Richtlinien der Bauregelliste A. Für einen wärmetechnisch verbesserten
Randverbund ist gemäß DIN 4108-4 ein Korrekturwert von -0,1 W/m2K
anzunehmen, sofern dieser Wert nicht bereits bei der Berechnung oder
Prüfung des Fensters berücksichtigt wurde. Alle Isolierverglasungen
erhalten, unabhängig vom objektbezogenen Wärmeschutznachweis,
verbesserte Glasrandverbünde zur Kondensatvermeidung im
Scheibenrandbereich als Mindeststandard.
3.2.4 Tauwasser- und Schimmelpilzfreiheit
Wird der Baukörperanschluss abweichend von DIN 4108, Beiblatt 2
ausgeführt, muss für den raumseitigen Bereich der
Baukörperanschlussausbildung der Fenster die Tauwasser- und
Schimmelpilzfreiheit gemäß DIN 4108-2 durch Angabe des in diesem Bereich
erreichten Temperaturfaktors fRsi nachgewiesen werden. Der
Temperaturfaktor fRsi soll mindestens = 0,70 betragen. Die Anforderungen
der RAL-Einbaurichtlinie (innen dampfdicht, im Übergang wärmegedämmt und
außen winddicht und diffusionsoffen) sind für die Baukörper-anschlüsse
zu beachten.
Der AN fordert bei Wohnungsbauten unaufgefordert beim AG das Lüftungs-
konzept nach DIN 1946-6 an zwecks Umsetzung der Vorgaben zur
Mindestbelüftung.
3.2.5 Sommerlicher Wärmeschutz (Sonnenschutz)
Sofern in den vorliegenden Unterlagen nicht festgelegt, gelten die
aktuelle Energieeinsparverordnung und die DIN 4108-2. Maßgeblich ist das
Produkt aus dem g-total-Wert und dem Fensterflächenanteil Aw bezogen auf
die Nettogrundfläche des Raumes oder des Raumbereichs Ag in m2. Der g-
total-Wert ist nach DIN 4108-2 bzw. den Allgemein Anerkannten Regeln der
Technik aus dem g-Wert der Verglasung und dem Abminderungsfaktor Fc von
Sonnenschutzeinrichtungen zu ermitteln. Soweit erforderlich ist der
geforderte g-total-Wert aus der Ausschreibung beigefügten Unterlagen und
Gutachten zu entnehmen.
3.2.6 Schallschutz
Sofern in den vorliegenden Unterlagen nicht anderweitig festgelegt, gilt
Schallschutzklasse 2 nach VDI 2719 bzw. erhöhter Schallschutz nach DIN
4109.
Stöße von mehrteiligen Fenstern, Fensterbändern oder Fensterelementen,
an die eine Raumtrennwand anschließt, sind schalltechnisch zu trennen
(zu entkoppeln).
3.2.7 Mechanische Festigkeit
Soweit nicht abweichend angegeben, sind die Dauerfunktion gemäß EN 12400
und die Widerstandsfähigkeit gegen Vertikallasten und statische
Verwindung gemäß EN 13115 entsprechend der jeweils notwendigen Klasse
vom AN zu berücksichtigen.
3.2.8 Einbruchhemmung
Werden in dieser Ausschreibung Anforderungen an die Einbruchhemmung von
Bauteilen gestellt, müssen geprüfte Bauteile eingesetzt werden. Die
Einstufung der bei den angebotenen Bauteilen zur Anwendung kommenden
Gläser ist vor Ausführung durch ein gültiges Prüfzeugnis nach EN 356
bzw. DIN 52290 nachzuweisen.
Ist eine Einbruchhemmung nach Einbruch-Widerstandsklassen gefordert, so
bezieht diese sich auf die Bandgegenseiten des Elements, soweit nicht an
anderer Stelle abweichend beschrieben.
Mindestanforderung an die Einbruchhemmung von nachfolgend als "einbruch-
hemmend" bezeichneten Fenstern und Türen ist RC2 nach DIN EN 1627.
3.3 Nachweise
Vom Bieter sind folgende Nachweise für die zur Ausführung kommenden
Konstruktionen mit dem Angebot vorzulegen:
- Nachweis der Gebrauchstauglichkeit gemäß § 3 Nr. 2 der
Musterbauordnung
(MBO) bzw. der zuständigen Landesbauordnung (LBO),
- Systemprüfung mit Klassifizierung nach EN 12207 (Luftdurchlässigkeit),
EN 12208 (Schlagregendichtheit), EN 12210 (Windwiderstand), EN 13115
(Bedienkräfte, mechanische Festigkeit) und EN 12400 (Dauerfunktion),
- Nachweis, dass die in den der Ausschreibung beigefügten Unterlagen und
Gutachten geforderten schall-, brand-, feuchte- und wämetechnischen
Werte
bzw. Anforderungen sowie statische Anforderungen erfüllt werden,
- Nachweis der feuchtetechnischen Anforderungen im
Bauköperanschlussbereich
durch eine Temperaturfeldberechnung mit grafischem Verlauf, soweit der
Bauköperanschluss von den Vorgaben der DIN 4108 Beiblatt 2 und den der
Ausschreibung beigefügten Unterlagen und Gutachten abweicht,
- Nachweise über Eignung von Profilen und Lacken sowie der thermischen
Lagenänderung und deren Aufnahme in den Anschlussfugen bei dunklen
Oberflächen der Elementeweise,
3.4 Werkstoffe
3.4.1 Holz
Wird bei Holz-Metall-Fenstern das Holz der direkten Bewitterung
ausgesetzt, ist die Eignung der verwendeten Hölzer nachzuweisen; dabei
sind auch kurzzeitige Feuchtebelastungen zu beachten.
Zur Anwendung kommende lamelliere und keilgezinkte Profile sind durch
eine Eignungsprüfung nachzuweisen. Die gleichbleibende
Herstellungsqualität von Keilzinkenverbindungen ist durch eine
kontinuierliche Eigen- und Fremdüberwachung sicherzustellen.
3.4.2 Stahl/Edelstahl
Edelstahl müssen, sofern nicht abweichend beschrieben aus allgemeinen
Baustählen nach EN 10025 mit der Werkstoffbezeichnung S235 nach EN
10027-1 bestehen.
Edelstahlprofile müssen, sofern nicht abweichend beschrieben, den
Eigenschaften der Werkstoff-Nr. 1.4401 entsprechen. Die Profile und
deren Schweißver-bindungen müssen gegenüber den auftretenden
Einwirkungen ausreichend stabil sein.
Unzulässige Verformungen und Zwängungsspannungen sowie Lasten aus der
umgebenden Konstruktion sind auszuschließen.
Alle Stahlteile, die nach ihrem Einbau nicht mehr zugänglich sind,
müssen feuerverzinkt werden. Alle anderen Stahlteile müssen mindestens
einen einfachen Korrosionsschutz erhalten. Er muss mit Zinkauflagen
gemäß EN ISO 14713 ausgeführt werden.
Verbindungs- und Befestigungsmittel sowie Verankerungselemente und -
mittel, die nicht aus Aluminium bestehen, mittel- oder unmittelbar der
Atmosphäre/Korrosionsangriff ausgesetzt sind und für Wartungen nicht
zugänglich sind, sind grundsätzlich in rostfreiem Edelstahl auszuführen.
3.4.3 Aluminium
Für die Anforderungen an Aluminium gelten EN 573-1 bis 4 sowie die EN
755-1 für stranggepresste Profile. Für Bleche gelten DIN 485-1+2. Bleche
sind in der Legierung AlMg 3 anzubieten.
3.4.4 Kunststoffe
Die Herstellung der Kunststoffprofile muss durch eine anerkannte
Prüfstelle fremdüberwacht werden. Der äußere sichtbare Profilmantel muss
eine durchgehend gleichmäßige Farbe und Oberfläche aufweisen. Die
Profile müssen frei von Fremdkörpern, Lunkern, Rissen, Blasen und
anderen Fehlstellen sein.
Profile müssen in ihren Güteanforderungen den Werten der RAL-GZ 695
entsprechen. Profile müssen eine Kennzeichnung aufweisen. Das RAL-
Gütezeichen gilt als Nachweis für die Erfüllung der Anforderungen.
3.4.5 Zusammenbau unterschiedlicher Metalle
Bei Verbindungen unterschiedlicher Metalle ist die elektrolytische
Spannungsreihe zu beachten. Metalle mit unterschiedlichem
Spannungspotenzial sind durch geeignete Isolierzwischenlagen so zu
trennen, dass keine Kontaktkorrosion entstehen kann.
3.4.6 Dichtstoffe
Erhärtende Dichtstoffe (Kittfasen) sind vorab so zu beschichten, dass
eine vorzeitige Versprödung ausgeschlossen ist. Die Hinweise des
Dichtstoffherstellers sind zu beachten und ggf. an den AG
weiterzureichen.
3.4.7 Dichtungsprofile
Dichtungsprofile dürfen keine flüchtigen Weichmacher enthalten. Sie
müssen ihre Eigenschaften im vorgesehenen Temperaturbereich beibehalten
und im Außenbereich witterungsbeständig sein.
Falzdichtungen sind, wenn möglich, nach den Malerarbeiten einzubauen.
Alle Dichtungen sind in Ecken auf Gehrung zu schneiden und zu
verschweißen, das einfache Um-die-Ecke-Ziehen von Dichtungen ist nicht
zulässig.
3.5 Profilausbildung
3.5.1 Profilausbildung Holz
Kapillarfugen im Bereich der Bewitterung zwischen Profilen und/oder
Bauteilen (z. B. Profilkopplungen) müssen über ein zusätzliches
Dichtsystem abgedichtet werden.
3.5.2 Profilausbildung Holz-Metall-Fenster
Falls nicht anders beschrieben, sind Profile mit versetzten
Ansichtsflächen zwischen Flügel und Rahmen anstelle flächenbündiger
Profile anzubieten.
3.5.3 Profilausbildung Kunststoff
Soweit nicht an anderer Stelle abweichend angegeben, sind
Mitteldichtungssysteme (MD) anstelle von Anschlagdichtungssystemen (AD)
vorzuziehen, flächenbündige Rahmenprofile sollen nur auf ausdrückliche
Anforderung verwendet werden, das Regelprofil ist ein Versatzprofil mit
gerundeten Glaskanten.
Kunststoffprofile sollen mindestens 6 Hohlkammern aufweisen. Alle
Rahmenverbindungen sind verschweißt mit vertieft verschliffener
Schweißnaht anzubieten.
3.6 Rahmenverbindungen
3.6.1 Rahmenverbindungen Kunststoffprofile
Die angebotenen Rahmen-, Pfosten- und Kämpferverbindungen sowie die
Qualitätssicherung der Eckverbinder sind vom AN anzugeben.
3.6.2 Rahmenverbindungen Metallprofile
Stöße zwischen Metallteilen sind grundsätzlich so auszuführen, dass sie
eine für den Verwendungszweck genügende Steifigkeit sowie eine
ausreichende Dichtheit gegen Wind und Regen aufweisen. Die Herstellung
von Eck-, Stoß- und Winkelverbindungen durch Schweißen oder mechanische
Verbindungen hat nach den anerkannten Regeln der Technik zu erfolgen.
Eckstöße sind so zu runden, dass bei der Farbbeschichtung eine
ausreichende Haftung ermöglicht wird. Schnittkanten sind zur Vermeidung
von Verletzungen zu entgraten.
Geschweißte Verbindungen sind nach ATV DIN 18360 auszuführen.
3.6.3 Falzausbildung/-dichtungen
Falze und Profilnuten, in die Niederschlagwasser eindringen kann oder in
denen sich Tauwasser bildet, sind möglichst verdeckt auszuführen und
nach außen zu entwässern bzw. zu entlüften. Dichtungen sind in den
Rahmenecken als auf Gehrung geschnittene und verschweißte Dichtungen
auszuführen, das Um-die-Ecke-Ziehen von Dichtungen ist nicht zulässig.
3.7 Oberflächen
3.7.1 Oberfläche Stahl
Soweit keine Angaben zur Klassifizierung bzw. Applikation der
Beschichtungen in der Ausschreibung vorgegeben sind, sind diese durch
den AN entsprechend der Anforderung und Beanspruchung zu wählen.
Die Applikation der Beschichtung kann als Nasslackierung und/oder
Pulver-beschichtung in RAL- oder sonstigen Farbtönen erfolgen.
3.7.2 Oberfläche Holz
3.7.2.1 Chemischer Holzschutz
Nach EN 460 ist bei den Resistenzklassen 1, 2 und 3 gemäß EN 350-2 kein
vorbeugender chemischer Holzschutz erforderlich. Für die Klassen 4 und 5
ist die Notwendigkeit eines chemischen Holzschutzes gefordert.
Auf einen vorbeugenden chemischen Holzschutz kann durch eine
entsprechende Vereinbarung zwischen AG und AN gemäß DIN 68800-3
Abschnitt 11.1 verzichtet werden.
Das für den vorbeugenden chemischen Holzschutz eingesetzte Mittel muss
ein geeignetes, auf den Verbindungszweck bezogenes gültiges Prüfzeugnis
besitzen, entweder das RAL-Gütezeichen Holzschutz oder eine DIBt-
Zulassung.
3.7.2.2 Oberflächenbeschichtung von maßhaltigen Bauteilen aus Holz
Die Oberflächenbehandlung der Bauteile richtet sich nach der verwendeten
Holzart, dem gewählten Beschichtungssystem und der zu erwartenden
Beanspruchung der Oberfläche.
Sind keine Trockenschichtdicken vorgegeben sind nach dem deutschen
Regelwerk folgende Mindest-Trockenschichtdicken erforderlich:
= 30 µm auf nicht zugänglichen Flächen (Glasfalz) und an grundierten
Fenstern
bzw. für alle Flächen unter Metallprofilen und Blechen, die
konstruktionsbedingt
nicht als wasserführende Ebene ausgeführt sind,
= 50 µm im Bauköperanschlussbereich,
= 80 µm bei lasierender Beschichtung,
= 100 µm bei deckender Beschichtung.
Auf allen anderen Flächen ist die volle Schichtdicke der Endbehandlung
erfor-derlich. Die Eignung anderer Beschichtungssysteme und
Schichtdicken, die auf die verringerte Klimabeanspruchung von Holz-
Metall-Fenstern abgestimmt sind, ist nachzuweisen.
Die Schichtdicke ist auf Anforderung nachzuweisen.
Die Art der Beanspruchung, ob indirekte, normale direkte, extreme
direkte Bewitterung, ist, soweit nicht anders beschrieben, durch den AN
zu wählen. Dunkle Farboberflächen im Außenbereich sind stets auf die
höchste Anforderung hin auszulegen.
3.8 Glas/Verglasung
3.8.1 Glasleisten
Bei versenkter Verstiftung hölzerner Glasleisten sind die Löcher mit
einem geeigneten Material zu verschließen. Bei Befestigung der
Glashalteleisten von Kunststoff- und Alurahmensystemen ist bei
vorgefertigten Dichtprofilen ein gleichmäßiger Anpressdruck über die
gesamte Länge sicherzustellen. Glashalteleisten sind in den Ecken dicht
zu stoßen und müssen austauschbar sein.
Außenliegende, der Witterung ausgesetzte Glashalteleisten sind dem AG
rechtzeitig vor Ausführung anzugeben; die Zustimmung des AG zur Lage der
Glashalteleisten ist vom AN einzuholen.
3.8.2 Sonnenschutzglas
Sonnenschutzglas ist als "Weißglas" mit - gemessen an den Sonnenschutz-
eigenschaften größtmöglichem technischen Lichtwert einzusetzen.
3.8.3 Einscheibensicherheitsglas
Einscheibensicherheitsglas (ESG) ist, auch wenn in den
Leistungspositionen nicht ausdrücklich so bezeichnet, stets mit
Hitzetest (ESG-H) auszuführen.
3.8.4 absturzsichernde und splitterschützende Verglasung
Eine einbauort- und nutzungsspezifische Gefährdungsanalyse dazu, ob
splitter- oder absturzsichernde Verglasungen erforderlich sind, obliegt
dem AN als Teil seiner Werkstatt- und Montageplanung. Sind die
entsprechenden Leistungen nicht Gegenstand der Beauftragung des AN,
bietet dieser dem AG die entsprechenden Mehraufwendungen unaufgefordert
an.
Soweit Verglasungen absturzsichernde Funktionen zukommen, sind die
Verglasungen vom AN im Rahmen seiner Werkstatt- und Montageplanung
ebenso wie die Befestigungs- und Lasteinleitpunkte der Verglasungen in
die Bauelemente und/oder -konstruktion vom AN entsprechend prüffähig
statisch zu bemessen.
3.8.5 Floatglas und Weißglas
Ist nachstehend Weißglas beschrieben, so verstehen sich hierunter Gläser
mit einem geringeren Eisenoxidanteil als 200 ppm, Gläser mit höherem
Eisenoxidanteil erfüllen nicht die Anforderungen an Weißglas. Alle
übrigen zum Einsatz gelangenden Gläser (Floatglas und Produkte hieraus)
dürfen keinen höheren Eisenoxidanteil als 500 ppm aufweisen;
Verglasungen mit höherem Eisenoxidanteil sind unzulässig. Der AN belegt
die Einhaltung dieser Anforderungen durch Glaschargenuntersuchungen im
Rahmen der Eigenkontrolle IPC.
3.9 Einbau
3.9.1 Allgemeines
Bei der Planung von Anschlussausbildungen sind regionale Klimadaten zu
berücksichtigen. Die Einbauebene der Fenster, Fenstertüren und
Fensterelemente ist so zu wählen, bzw. so zu verändern, dass die mit der
DIN 4108-2 vorgegebenen schimmelpilzkritische 13-°C-Isotherme innerhalb
der Konstruktion verläuft. Zeitweise ausfallendes Tauwasser darf nicht
in die Konstruktion eindringen und zu einer unzulässigen, dauerhaften
Erhöhung der Materialfeuchte bzw. zu Schäden im Bereich der Anbindung an
den Baukörper führen.
Nach dem Einbau der Fenster und äußeren Sohlbänke, Abdeckungen,
Putzgesimse und nach Abschluss der Einputzarbeiten sind - soweit nach
der Konstruktion erforderlich - die Anschlussfugen ringsum mit einem
elastischen Dichtstoff abzudichten.
3.9.2 Befestigung
Die Verankerung der Fassade erfolgt im Rohbau mittels zugelassener
Verankerungsmittel. Es dürfen nur Befestigungs-, Verankerungs- und
Verbindungs-mittel aus nichtrostendem Material verwendet werden. Anker
sind aus nichtrostendem Stahl nach DIN EN 10088-1 - Verzeichnis der
nicht rostenden Stähle - herzustellen.
Bei der Anordnung der notwendigen Verankerungen und Konsolen ist
zwingend darauf zu achten, dass Dichtungsbahnen nicht durchdrungen
werden dürfen. Die Verankerung am Bau muss die temperaturbedingte
Verformung spannungsfrei aufnehmen können.
Die eingesetzten Dübel zur Befestigung müssen auf den Untergrund
abgestimmt sein; ihre Spreizkräfte dürfen keine zu großen inneren
Spannungen erzeugen. Bei nicht ausreichend festem Untergrund sind
Injektionsanker zu verwenden. Das Einschlagen von Schrauben in
Standarddübel ist nicht zulässig. Fehlbohrungen sind mindestens im
Abstand entsprechend der Tiefe des Bohrloches bzw. des fünffachen
Dübelaußendurchmessers zu korrigieren.
Anschweißplatten sind rechtzeitig vom AN zum bauseitigen Einbau in
Stahlbetonbauteile zu liefern.
Die Befestigung muss mechanisch erfolgen; Schäume, Kleber o. Ä. sind
nicht zu verwenden.
Vor der Durchführung von Stemm-, Bohr- und Einsetzarbeiten an Estrichen,
geputzten Wänden und Decken sind Leitungen mit einem Suchgerät zu
orten.
3.10 Anschlussfugen zum Baukörper
Es sind ausschließlich nur RAL-gütegesicherte Abdichtungs- und
Fugenbaustoffe vorzusehen.
Der AN wird die Anschlüsse seiner Bauelemente an Mauerwerkslaibungen
ausschließlich an glatten, vollflächigen Laibungen vornehmen. Findet der
AN auf der Baustelle unebene, profilierte oder offene Grifftaschen oder
Hohlkammern aufweisende Laibungen vor, weist der AN den AG hierauf
rechtzeitig vor Ausführungsbeginn der Fenstermontage hin und meldet
Bedenken gegen die Ausführung an.
Sofern keine Angaben zum Material der Dämmstoffe angegeben sind, sind
diese unter Beachtung der Beanspruchung und Anforderungen vom AN zu
wählen.
4. Türen
Bekleidungen und Verleistungen sind in ihren Ecken mit Gehrungsschnitt
zu stoßen. Sie müssen aus dem gleichen Material wie die Einbauelemente
bestehen und die gleiche Oberflächenbehandlung aufweisen.
Stahlzargen und Zargen aus Holzwerkstoffen müssen Differenzen in
Wanddicken von -5 bis +10 mm ausgleichen können.
Bei einer Demontage mit nachfolgender Erneuerung der Türen sind die
Dübel in der Laibung zu belassen und bündig abzuschneiden. Ebenso sollen
die Hülsen von Blendrahmenschrauben in der Wand verbleiben.
Falzdichtungen sind, wenn möglich, nach den Malerarbeiten einzubauen.
Alle Dichtungen sind in Ecken auf Gehrung zu schneiden und zu
verschweißen, das einfache Um-die-Ecke-Ziehen von Dichtungen ist nicht
zulässig.
4.1 Zargen
Die Zargen sind so auszubilden, dass sie nach ihrem Einbau die Lehre für
Innen- und Außenputz bzw. bei mehrschichtigen Außenwänden für Innenputz
und Wetterschutzhaut (Verblender o. Ä.) bilden. Daher sind alle Zargen
abschnittsweise in die Rohbaufassade einzumessen.
Wegen der Lehrfunktion sind die Zargen flucht-, lot- und maßgerecht
einzubauen. Dabei sind die zulässigen Toleranzen - speziell die
Winkeltoleranzen in horizontaler und vertikaler Richtung -
auszugleichen.
Sind Umfassungszargen mit Mörtel zu füllen, ist die Tür bis zur
Erhärtung geschlossen zu halten und gegen unbefugtes Öffnen zu sichern.
Ein Einschäumen von Türen mit Rauch- oder Brandschutzanforderung ist
nicht zulässig.
Zargen von ungefälzten Türen sind so maßhaltig zu setzen, dass die
Fugenmaße zwischen Türblatt und Türzarge maximal 2 mm differieren. Der
hierfür erforderliche erhöhte Aufwand ist vom AN zu berücksichtigen.
Stahlzargen und Zargen aus Holzwerkstoffen müssen Wanddicken von -5 bis
+10 mm ausgleichen können.
Der AN erkundet vor Erstellung seiner Türliste beim AG, ob Zargen zum
Einbau in Sichtmauerwerks- oder Sichtbetonwände vorgesehen sind. Zargen
für solche Einbausituationen sind generell als zweiteilige Zargen
auszuführen.
Stahlblechzargen sind, soweit sie nicht in Wohnungsbauten innerhalb von
Wohnungen zum Einbau vorgesehen sind, stets in einer Blechstärke von
mindestens 2 mm auszuführen.
4.2 Unterer Abschluss
Der AN stellt durch Montage sicher, dass die Fuge unterhalb von
Rauchschutztüren nicht größer als 3 mm bzw. gemäß Einbauanleitung des
Türenherstellers ist. Sollte die bauliche Vorleistung hierfür nicht
geeignet sein, so informiert der AN den AG rechtzeitig vor Ausführung
hierüber.
Brandschutztüren dürfen nur nach Prüfungszeugnis (in der Regel nicht
mehr als 2 cm) unterseitig gekürzt werden. Unterschnitte zur
Nachströmung unter Brandschutztüren sind unzulässig.
Türen in Bereichen mit Warenverkehr dürfen nur maximal 4 mm
Schwellenhöhe aufweisen. Hauseingangstüren sind generell mit unterer
Anschlagschiene herzustellen, soweit kein Warentransport stattfindet.
Der untere Abschluss von Außentüren ist standardmäßig vom AN mit einer
Kunststoff-Abdichtungsfolie mit mindestens 15 cm seitlichem Überstand
vorzurüsten. Die Abdichtungsfolie ist vom AN am Untergrund vollflächig
zu verkleben. Der untere Anschluss von Außentüren ist mit Aufständerung
durch mindestens feuerverzinkte Stahlteile und hochwärmegedämmt
auszuführen.
Behindertengerechte, ebenengleiche Ausgänge an Terrassen bedingen
konstruktive bauseitige Maßnahmen wie etwa beheizte und an die
Entwässerung angeschlossene Rinnen vor solchen Türanschlüssen. Soweit
der AN die Gefahr von Wassereinbruch durch mangelnde Aufkantungshöhen an
Türen vermuten kann, teilt er dies dem AG rechtzeitig vor Ausführung der
Leistungen mit. Alle unteren Rahmenprofile von Fest- und Flügelrahmen
müssen eine Höhe von mindestens 105 mm aufweisen.
Der AN prüft vor dem Einbau von Balkontüren und bodentiefen Fenstern von
Balkonen mit allseitig umschlossener Brüstung, ob die Notüberläufe der
Balkone tiefer liegen als die Schwellenhöhe seiner Türen und Fenster.
Ist dies nicht gegeben, meldet der AN umgehend Bedenken gegen die
Montagesituation beim AG an.
4.3 Feuerschutzabschlüsse und Rauchschutzabschlüsse
Rauch- und Brandschutztüren sind generell als geprüfte Einheit aus
Türzarge, Türblatt und den für die Funktion erforderlichen Beschlägen
als einheitliches System auszuführen.
Feuerschutztüren müssen selbstschließend sein. Als Betriebszustand gilt
"ständig geschlossen", falls nicht beschrieben oder in den
Planungsunterlagen ersichtlich.
Zu jeder Funktionstür sind rechtzeitig vor der Montage vom Hersteller
Einbau- und Wartungsanleitungen sowie Einbaurichtlinien aus dem
Zulassungsbescheid an den AG zu übergeben. Erforderliche Abnahmen und
Inbetriebnahmen sind als Leistung des AN rechtzeitig durchführen zu
lassen und zu dokumentieren.
4.4 Schließung
Alle Rahmentüren sowie alle Mietbereichszugangstüren von
Gewerbeeinheiten sind generell so vorzurüsten, dass ein nachträglicher
Austausch der Schließbleche gegen elektrische Türöffner ohne weitere
Nachrüstung und Umbaumaßnahmen unter Wahrung der Zulassung des Elements
stattfinden kann. Die entsprechenden Kabel sind als Vorrüstung verdeckt
einzulegen, Schließbleche sind in entsprechender Dimensionierung
vorzusehen. Die Kabelführung ist für die spätere Nachrüstung von im
Türfalz liegenden ("verdeckten") Kabelschaukeln vorzusehen. Soweit Türen
zulassungsbedingt nicht ohne verdeckte Kabelschaukeln wie vorbeschrieben
vorzurüsten sind, sind die im Falz liegenden Kabelschaukeln im Rahmen
der Vorrüstung bereits einzubauen.
4.5 Panikverschluss-Türen in Flucht- und Rettungswegen
Soweit Türen in Flucht- und Rettungswegen an Ausgängen usw. liegen, sind
Panikbeschläge an allen Türen in Flucht- und Rettungswegen mit
Panikfunktion in Fluchtrichtung erforderlich, die ein jederzeitiges
ungehindertes Öffnen dieser Türen sicherstellen.
Soweit bei zweiflügeligen Türen die erforderliche lichte
Durchgangsbreite vom Gangflügel allein nicht erlangt wird, sind
Vollpanikbeschläge mit Schaltschloss in die Standflügel zu integrieren,
die Betätigungsseiten sind hierbei flucht-richtungsabhängig festzulegen
und erforderlichenfalls beidseitige Betätigungen auf Standflügeln
vorzusehen.
Alle Türen in Flucht- und Rettungswegen sind ausschließlich mit nach DIN
EN 179 geprüften Türdrückern oder in Gebäuden mit großen
Menschenansammlungen mit nach IDIN EN 1125 geprüften
Panikstangenbeschlägen auszurüsten. Die in diesen Normen geforderten
geringen Betätigungskräfte werden vom Türhersteller in der
Kombinationsprüfung von Tür und Beschlag mit Prüfnachweisen belegt.
Sofern Türen in Flucht- und Rettungswegen aus Gründen des
Diebstahlschutzes geschlossen gehalten werden sollen, kann dies nur über
Fluchttürterminals gewährleistet werden, die den Türverschluss bei
Auslösung der Brandmelde-anlage aufheben. Alternativ hierzu können
Fluchttürwächter eingesetzt werden, die akustischen Alarm bei
unberechtigter Türöffnung geben.
Der AN prüft bei der Erstellung seiner Werkstatt- und Montageplanung die
Einhaltung des Vorbeschriebenen und macht den AG auf diesbezügliche
Widersprüche in seiner Planung oder den Vergabeunterlagen aufmerksam.
4.6 Türschließer
Soweit nicht anders beschrieben, ist die Oberfläche von Türschließern in
Alusilber zu berücksichtigen. Soweit nicht abweichend beschrieben,
werden Türschließer auf der Innenseite von Fassaden bzw. raumseitig und
nicht flurseitig (nicht außenseitig, also in Über-Kopf-Montage)
montiert.
Obentürschließer sind standardmäßig mindestens als
Gleitschienentürschließer (GLS) anstelle von Scherenschließern
auszuführen. Bei Holzrahmentüren sind vollintegrierte Türschließer als
Mindeststandard festgelegt.
Schließkraft und -geschwindigkeit sind örtlich vom AN unmittelbar vor
der Abnahme einzustellen. Eine Nachbegehung ca. 3 Monate nach
Inbetriebnahme zum Nachstellen aller Türschließer gehört zum
Leistungsumfang des AN.
Türschließer sollen stets in einer Ausführung für besonders geringe
Bedienkräfte im freiem Türöffnungswinkel vorgesehen werden.
Soweit Türschließer an Türen ohne Brand- und Rauchschutzfunktonen zum
Einbau gelangen, erhalten sie eine Rastfeststellung. Türschließer an
Brand- und Rauchschutztüren dürfen hingegen keine Rastfeststellung ohne
Einbau einer zusätzlichen Feststellanlage (FSA) erhalten.
Sämtliche Befestigungsmittel sind aus nichtrostendem Material und
ausreichend in den Türblättern bzw. Türrahmen verankert. Gegebenenfalls
sind entsprechende Verstärkungen vorzusehen, die ein Ausreißen des
Schließmechanismus verhin-dern.
Bauaufsichtlich erforderliche Türschließer an Türen, deren Betätigung
für die Nutzer einen außergewöhnlich hohen Kraftaufwand erfordert
(Bettlägerige, Senioren, kleinere Kinder), sollen Freilaufvorrichtungen
erhalten, die auf eine Brandmeldeanlage aufzuschalten sind und die
sicherstellen, dass sich die Türschließer so lange im Freilauf befinden,
bis die Brandmeldeanlage Alarm auslöst. Der AN weist den AG auf das
Erfordernis solcher Freilauftürschließer im Rahmen seiner Werkstatt- und
Montageplanung hin.
4.7 Feststellanlagen und Freilauftürschließer
Überall dort, wo mit betriebsbedingter Offenhaltung von Türen und Toren
in Flucht- und Rettungswegen zu rechnen ist, muss eine
Türfeststellanlage (FSA) eingebaut werden. Bei allen flurquerenden
Türen, die keinen Nutzungseinheitenabschluss darstellen, ist davon
auszugehen, dass diese mit einer FSA auszustatten sind.
Der AN weist den AG auf das Erfordernis einer Feststellanlage im Rahmen
seiner Werkstatt- und Montageplanung hin. Alle FSA erhalten einen
separaten Wandtaster zur Auslösung der FSA mit Beschriftung "Tür
schließen".
Die Offenhaltung bei Drehflügeltüren erfolgt in der Regel als
teilintegrierte Anlage im Obentürschließer mit im Sturz integriertem
Rauchmelder, soweit nicht ausdrücklich mit Haftmagneten beschrieben.
Offenhaltungswinkel mindestens 117°.
Feststellanlagen sind standardmäßg als in Gleitschienentüschließer
integrierte Feststellanlagen einschließlich Rauchmeldezentrale
auszuführen. Die Höhe des auf den Rahmen aufbauenden Bauteils soll nicht
mehr als 35 mm betragen.
Alle Rauchmeldezentralen weisen die Möglichkeit zum Anschluss mindestens
zwei externer Deckenrauchmelder sowie einen potenzialfreien Kontakt zur
Aufschaltung eines (bauseitigen) Buskopplers der Brandmeldeanlage zur
zentralen Auslösung der Tüschließfunktion auf.
In Bereichen mit hoher mechanischer Beanspruchung (bspw. Schulen,
Baumärkten, Produktionen) sind ausschließlich Wandhaftmagnete
vorzusehen. Der AN weist den AG mit Erstellung der Türliste auf das
Erfordernis von Wandverstärkungen zur Aufnahme der Haftmagnete hin.
Beschriftete Auslösetaster für die Haftmagnete sind beidseits der
Türelemente anzuordnen.
Soweit nicht an anderer Stelle anderslautend beschrieben, sollen
folgende Schnittstellen bei der Ausführung von FSA gelten:
- Lieferung + Einbau Türschließer AN,
- Lieferung + Einbau Rauchmeldezentrale AN,
- Lieferung + Einbau FSA AN,
- Lieferung + Einbau Deckenmelder AN,
- Zuführung 230 V bis zur Tür AG (Elektrogewerk),
- Zuführung Buskabel bis zur FSA AG (Elektrogewerk),
- Zuleitung unter Putz für Deckenmelder AG,
- Zuleitung auf Putz fü Deckenmelder AN,
- Zuleitung unter Putz für Taster, Taster AG (Elektrogewerk),
- BMA-Buskoppler zur Aufschaltung AG,
- Prüfbuch, Prüfbescheinigung, Inbetriebnahme AN.
4.8 Kraftbetätigte Tüen
Angetriebene, d. h. kraftbetätigte Tüten sind generell an
behindertengerechten Gebädezugängen und allen Türen, die regelmäßig von
Personen mit Warenver-kehr begangen werden, vorzusehen.
Es sind ausschließlich flachbauende Antriebe, H = 70 mm, mit
integrierter Sensorleiste vorzusehen, alle Rahmenprofile sind hierauf
abzustimmen. Alle kraftbetätigten Türen erhalten zusätzlich zum
Sensorleistenantrieb beschriftete Unterputz-Betätigungstaster.
Soweit nicht an anderer Stelle anderslautend beschrieben, sollen
folgende Schnittstellen bei der Ausführung kraftbetätigter Türen gelten:
- Lieferung + Einbau Türantrieb AN
- Lieferung + Einbau Türöffner 2-flg. Türen AN
- Lieferung + Einbau Bedienterminal AN
- Lieferung + Einbau Sensorleiste (n) AN
- Zuführung 230 V bis zur Tür AG (Elektrogewerk)
- Unter-Putz-Taster und Kabelzuführung AG (Elektrogewerk)
- Prüfbuch, Prüfbescheinigung, Inbetriebnahme AN
4.9 Beschläge, allgemein
Soweit nicht anders beschrieben, sind die Beschläge standardmäßig für
alle Türen mit Rundrosetten für Drücker und Schloss anstelle von Lang-
oder Kurzschildern zu versehen.
Sämtliche Bänder sind in der gleichen Farbe wie Türelemente zu verbauen.
Außenliegende Bänder sind nach Montageende mit Sicherung gegen
Abschrauben und Herausschlagen der Bandstifte zu versehen.
Eloxiertes Leichtmetall oder polierte Beschläge sind während der Bauzeit
gegen Beschädigung und Verunreinigung mit entsprechenden Folien oder
Klebestreifen zu schützen. Diese sind später wieder restlos zu
entfernen.
Malerarbeiten dürfen durch die Beschlagarbeiten nicht erschwert werden.
Der AN soll - soweit technisch möglich - erst nach Abschluss der
Malerarbeiten seine Beschläge anbauen.
Alle eingebauten Werkstücke sind einwandfrei gangbar zu machen,
Schlösser, Getriebe, Schließfallen, Riegel, Bänder und alle beweglichen
Teile sind zu reinigen und - soweit zulässig - zu ölen.
Die Länge von Schließzylindern ist so zu wählen, dass die Zylinder
annähernd bündig zu Schildern oder Rosetten stehen.
Werden für Schalldämmzwecke Bodendichtungen an Türen gefordert, so sind
diese seitenweise unterschiedlich einstellbar auszuführen. Das
Nachstellen muss ohne Aushängen der Türen möglich sein. Die Art des
Fußbodenbelages ist zu erfragen. Beschläge für Hauseingangstüren sind
gegen Aushebeln gesichert zu gestalten, Hauseingangstüren von
Mehrfamilienhäusern sollen Panikschlösser erhalten.
Bei Balkontüren sind grundsätzlich ein Schnäpper mit Zuziehgriff und
eine Aluminium-Sattelschiene als Trittschutz auszuführen.
Für Kippflügel müssen zusätzlich zum Oberlichtbeschlag Fangscheren
vorge-sehen werden, welche die Kippbewegung des Flügels nach dem
Aushängen der Öffnungsschere begrenzen (Fangstellung) und Durchschlagen
verhindern. Stulpflügel sind mit verdeckt liegender Handhebelbedienung
auszustatten. Kantenriegelverschlüsse sind nicht zugelassen.
Bei Parallel-Schiebe-Kipptüren ist eine Aussperrsicherung vorzusehen.
Oliven und Rosetten sind standardmäßig mit Edelstahloberfläche
auszuführen. Farbbeschichtete Oberflächen sind unzulässig.
Beschläge für Fernbedienung, z. B. Kurbeltriebe, sind nicht höher als 1,
40 m über dem Fußboden anzubringen. Das gilt sinngemäß auch für
aushängbare mechanische Fernbedienungen.
Beschläge von Dreh-Kipp-Fenstern in Nutzungsbereichen von Kindern oder
verwirrten Personen sind vom AN generell als Kipp-vor-Dreh-Beschläge mit
abschließbaren Oliven auszuführen. Für alle abschließbaren Oliven
innerhalb einer Nutzungseinheit sind gleichschließende Schlösser
auszuführen. Beschläge von Drehkippfenstern sind prinzipiell mit
Fehlbedienungssperre auszuführen.
Beschläge benachbart angeordneter Elemente (bspw. Außentür und neben-
liegendes Fenster) sollen auf gleicher Höhe über OKF eingebaut werden.
4.10 Beschläge von Außentüren
Alle Außentüren mit Ausnahme von Balkontüren sind mit mindestens
folgenden Beschlägen auszuführen:
Zugangs- oder Hauseingangstüren
Bänder: - 3-tlg., mindestens 3 Bänder, pulverbeschichtet im
Profilfarbton,
mit Abschraubsicherung bei außenliegenden Bändern,
Drücker: - Drücker nach EN 179 in Edelstahl, kugelgelagert, mit eigener
Rückstellfeder,
Stange: - Edelstahlgriffstange außenseitig über ges. Türhöhe, d=> 42
mm,
Rosetten: - außenseitig als Sicherheitsrosette mit Anbohrschutz,
Schloss: - Panikschloss zur Öffnung von der Innenseite als Fallenriegel-
schloss,
Türschließer: - OTS als Gleitschienenschließer, silberfarbig,
raumseitig, mit An-
schlagbegrenzer und Rastfeststellung,
Schließblech: - als E-Öffner,
Verglasung: - VSG aus 2-mal SPG beidseitig als ISO-Scheiben,
erforderliche
Kennzeichnung nach DGUV-Vorgabe durch Folierung,
Notausgangstüren
Bänder: - 3-tlg., mindestens 3 Bänder, pulverbeschichtet im
Profilfarbton,
mit Abschraubsicherung bei außenliegenden Bändern,
Drücker: - Drücker nach EN 179 in Edelstahl, kugelgelagert, mit eigener
Rückstellfeder, außenseitig Knauf als Rohrrahmenbeschlag,
Rosetten: - außenseitig als Sicherheitsrosette mit Anbohrschutz,
Schloss: - Panikschloss zur Öffnung von der Innenseite als Fallenriegel-
schloss,
Überwachung: - Magnetkontakt für Verschlussüberwachung,
Türschließer: - OTS als Gleitschienenschließer, silberfarbig,
raumseitig, mit
Anschlagbegrenzer ohne Rastfeststellung,
Schließblech: - als Sicherheitsschließblech zur Vorrüstung für
Türöffner,
Verglasung: - VSG aus 2-mal SPG beidseitig als ISO-Scheiben;
erforderliche
Kennzeichnung nach DGUV-Vorgabe durch Folierung,
4.11 Außenfensterbänke
Für Außenfensterbänke ist in den Fensterprofilen stets ein
Fensterbankfalz vorzusehen.
Fensterbleche aus Titanzink oder Kupfer erhalten seitliche Aufkantungen
mit verlöteten hinteren Ecken sowie vordere Abkantungen mit
Rückkantungen. Fensterbleche aus Aluminium sind mit seitlicher und
hinterer Aufkantung sowie verschweißten Ecken auszuführen, gesteckte
Endkappen sind nur zulässig, wenn
ausdrücklich im Leistungstext beschrieben.
Alle Fensterbänke sind mit unterseitiger Anti-Dröhn-Beschichtung
auszuführen. Soweit Fensterbänke rückseitig verschraubt sind und ihr
Unterschnitt seitlich eingeputzt ist, ist eine unterseitige Befestigung
mit Bitumenkleber zulässig.
Fensterbleche dürfen nicht unmittelbar auf Mauerwerk aufgesetzt werden,
sie müssen eine unterseitige Wärmedämmung in gesamter Laibungstiefe
erhalten. Soweit die Wärmedämmung nicht wie vorgegeben ausführbar ist,
teilt der AN dies dem AG rechtzeitig vor Ausführung mit.
Fensterbleche bis 1,90 m Länge sind stets ungeteilt auszuführen. Die
Teilung breiterer Fensterbänke muss unter Bezugnahme auf die
Rahmenteilung der Fensterelemente erfolgen und geschieht nicht unter dem
Aspekt der Verschnittoptimierung des AN. Alle Fensterbleche sind mit
zwängungsfreier Dehnungsmöglichkeit an den Stirnseiten zu montieren.
Werden Fensterbleche montiert, solange Fassadenputz- und
Anstricharbeiten noch nicht abgeschlossen sind, so sind sie vom AN
unmittelbar nach der Montage mit einer Flüssiglatexbeschichtung als
Oberflächenschutz zu versehen, soweit sie nicht durch Kunststofffolien
vollflächig geschützt sind.
ZTV Fenster, Außentüren
Systemanforderungen Fenster-/Fenstertüren Systemanforderungen Fenster-/Fenstertüren
Allgemeine Randbedingungen und Forderungen
1.1. Art und Umfang der Leistungen
Das System muss allen in der Ausschreibung aufgestellten Anforderungen
entsprechen. Zur technischen Ausführung sind alle nach DIN 18299 (ATV)
sowie DIN 18355 Tischlerarbeiten und DIN 18357 Beschlagarbeiten gültigen
Regeln zu beachten. Darüber hinaus gelten alle zum Ausführungszeitpunkt
gültigen EN- und DIN-Normen, Arbeitsstättenrichtlinien,
Unfallverhütungsvorschriften, behördlichen Erlasse und Gesetze sowie die
anerkannten Regeln der Technik. Für die Ausführung sind insbesondere die
Hersteller-Verarbeitungsvorschriften und Vorgaben von Fachregeln im
Handwerk zu berücksichtigen.
Die Fassaden sind als verputzter, wind-, wasser- und schlagregendichter
sowie brandschutzgerechter Abschluss des Gebäudes nach außen
auszuführen.
Die Leistung des AN umfasst die Planung, Lieferung und Herstellung, die
Verbringung der Elemente an den Bau, die fix und fertige Montage der
ausgeschriebenen Leistungen und deren Inbetriebnahme, sowie die
Beistellung der zur Ausführung seiner Leistung notwendigen
Baustelleneinrichtung- und geräte.
Folgende Kriterien sind besonders zu beachten:
- Toleranzausgleich durch Rohbautoleranzen,
- Verformungen und thermische Belastungen,
- Beachtung und Einhaltung der räumlichen Geometrie,
- Proportionen und Profilstärken der neuen Fensterfenster,
- Ausführbarkeit in Korrespondenz mit dem Baukörper, den Anschlüssen und
angrenzenden Werkstoffen,
- schnelle Montage,
- standsichere Konstruktion,
- hohe Lebensdauer,
Die zur Durchführung der eigenen Leistungen erforderlichen Messungen und
Bauabschnürungen sind eigenverantwortlich zu erbringen.
1.2. Angaben zur Ausführung
Nach Auftragserteilung sind vom AN Ausführungszeichnungen anzufertigen
und dem Architekten zur Prüfung und Genehmigung vorzulegen. Die
firmeneigene Werkplanung ist als ganzheitliche, mit allen anschließenden
Gewerken abgestimmte Planung zur Freigabe als Papierausdruck in lesbarer
Größe sowie in Datenform (pdf ,dwg) bei den Architekten einzureichen.
Die Zeichnungen müssen zur Ausführungsgenehmigung in 2-facher
Ausfertigung 2 Wochen nach Vergabe vor Fertigungsbeginn vorgelegt
werden, wenn nicht anders in der Verhandlung festgelegt. Die
Freigabedauer beträgt 3 Wochen, wenn nicht anders in der Verhandlung
festgelegt. Erst die freigegebenen Pläne sind Grundlage für die
Fertigung bzw. die Montage der einzelnen Bauelemente. Diese Leistung ist
einzukalkulieren und wird nicht gesondert vergütet.
Fertigungen entgegen bzw. nach nicht freigegebenen Plänen sind vom Recht
auf Abnahme ausgeschlossen. Nach Auftragserhalt ist innerhalb von 14
Tagen eine Plansollliste vorzulegen.
Die firmeneigenen Ausführungsdetails sind im Maßstab 1:1 (Ansichten,
Teilansichten im Maßstab 1:5/1:10) für alle unterschiedlichen
Fassadentypen darzustellen. Sämtliche Materialangaben, Oberflächen, etc.
, sowie die kompletten Anschluss-details inkl. Befestigung an den
Baukörper bzw. die Tragkonstruktion sind in Horizontal- und Vertikal-
Schnitten in allen Ebenen darzustellen. Die Zuordnung des jeweils
geplanten Elementes zum Baukörper, bezogen auf Bauachsen, muss erkennbar
sein. Die Planungen angrenzender Gewerke sind abzustimmen und planerisch
zu übernehmen. Es ist weiterhin eine Planliste zu führen, aus der Plan-
Nummer, Erstelldatum, Inhalt, Änderungsindex, Änderungsdatum,
Freigabedaten und sonstige Bemerkungen erkennbar sind. Diese Planliste
ist fortzuschreiben und den Genehmigungszeichnungen jeweils beizufügen.
Bauseits wird das Gebäude vollständig mit einer Fassadenrüstung
eingerüstet. Dem AN steht diese Rüstung zur Mitbenutzung zur Verfügung.
Die Material-, Ver- und Entsorgung muss der Bieter nach eigenem Ermessen
und dem ihm zur Verfügung stehenden Gerätschaften, einschl. aller
Transporte einkalkulieren, einschließlich des erschwerten Transports im
späteren Innenausbau.
Die Abrechnung erfolgt nach den übergebenen Ausführungs- und
Detailplänen des AG´s. Sollten zur Abrechnung Aufmaße erforderlich sein
so sind diese durch den AN der Bauleitung zu übergeben.
1.3. Toleranzen
Die angebotenen Konstruktionen müssen die Rohbautoleranzen nach DIN
18201, DIN 18202, DIN 18203 aufnehmen können. Die Rohbautoleranzen
müssen im Fassadenbereich so aufgenommen werden können, dass alle
Anforderungen im Hinblick auf architektonisch akzeptable
Fugengestaltung, dreidimensional ausrichtbare Ausbildung der
Verankerungen sowie ausreichende Festigkeit und Dichtigkeit der Fassaden
erfüllt werden. Der AN verpflichtet sich, festgestellte Abweichungen am
Rohbau oder von anderen Vorleistungen 3 Wochen vor Montagebeginn dem AG
zu melden, so dass erforderliche Maßnahmen eingeleitet werden können.
1.4. Schutz der ausgeführten Leistungen vor Beschädigung
Alle Bauteile sind in dem Maß zu schützen, dass sie bei einem normalen
Baustellenbetrieb nicht beschädigt werden können. Sämtliche Fenster- und
Fenstertürelemente sind durch geeignete Maßnahmen bis zur Abnahme
hinsichtlich der nach den Montagen folgenden Bauausführungen und
Gewerke; z.B. Innenputzarbeiten, Malerarbeiten, HSLE Gewerke etc.,
Dacharbeiten im Außenbereich, usw. vom AN zu schützen.
Der sachgemäße Schutz anderer Gewerke im Arbeitsbereich des
Auftragnehmers ist ebenfalls in geeigneter Form herzustellen, z.B. durch
Abkleben der Flächen oder Schutz mit Weich- bzw. Hartfaserplatten.
Liegende Flächen sind vor mechanischen Einwirkungen während der Bauzeit
mit geeignetem Plattenmaterial zu schützen. PVC Folien sind nicht
zulässig. Papier und Pappe ohne feste Platte sind nicht zulässig.
Die Abschirmung bei Schweißarbeiten u. dergl., einschließlich des
späteren Entfernens und fachgerechter Entsorgung dieser Mittel ist
ebenfalls Aufgabe des Auftragnehmers.
Diese Leistung ist einzukalkulieren und wird nicht gesondert vergütet.
1.5. Herstellung der mangelfreien Leistung und Beseitigung von Mängeln
vor der Abnahme, § 4 Nr. 7 VOB/B
Die Fenster- / Fenstertürelemente sind für die Abnahme wie folgt
vorzubereiten:
Alle Bauteile müssen zur Prüfung der Einzelfunktionen und Sichtung der
Rahmen und Flügel frei zugängig sein, d.h. alle temporären Bautenschutz-
Maßnahmen müssen zurückgebaut, entfernt, beräumt und vollständig
entsorgt sein.
Alle Bauteile (Glas / Rahmen / Beschläge) sind so zu reinigen, dass alle
Oberflächen beurteilt werden können.
Insbesondere die Rahmeninnenseiten / Falze sind ggf. von Staub und
Baureststoffen / Putzrückständen / Mörtelresten usw. durch Aussaugen
rückstandsfrei zu reinigen.
1.6. Nachweise / Bemusterung
Ein Musterprofil, sowie der Nachweis der Verglasung nach der Empfehlung
aus dem Energiegutachten muss vor Vertragsunterzeichung vorgelegt
werden. Mit Abnahme / Übergabe der Fensterelemente sind Pflege- /
Wartungs- und Reinigungsanleitungen zu übergeben.
1.6.1 Nachweis der Gebrauchstauglichkeit des Systems durch Prüfberichte
autorisierter Prüfanstalten
- Eignungs- und Leistungsdeklaration nach DIN EN 14351-1 2010,
- Nachweis Wärmedurchgangskoeffizient der Rahmenkonstruktion Uf,
- Nachweis linearer Wärmedurchgangskoeffizient,
- Nachweis Wärmedurchgangskoeffizient Fenster Uw,
- Nachweis (gefordertes) Luftschalldämmmaß Rw,
- Qualitätskontrolle durch das RAL-Gütezeichen der RAL-Gütegemeinschaft
Fenster und Haustüren,
Zusätzlich ist zur Beurteilung der Fensterkonstruktion ein Nachweis über
den Isothermenverlauf vorzulegen. Der Temperaturverlauf im Bereich
Profilquerschnitt, Blendrahmen und Flügel bzw. Fassadenpfosten ist mit
folgenden Ausgangswerten darzustellen: Innentemperatur + 20 °,
Außentemperatur 10 °.
1.7. Dokumentationsunterlagen
Die Dokumentationsunterlagen sind vom Auftragnehmer zu erstellen und vor
der Abnahme in 2-facher Ausfertigung in Papierform und 1 x digital als
PDF-Datei auf Datenträger zur Verfügung zu stellen.
Inhalt:
- Deckblatt mit den Projektdaten, Namen und Anschriften der
Projektbeteiligten,
- Inhaltsübersicht,
- kompletter Satz aller Ausführungszeichnungen und Werkpläne mit
maßstäblich
eingetragenen Änderungen,
- Kopien vorgeschriebener Nachweise, Zulassungsbescheide,
Abnahmeprotokolle
sowie
- Sämtliche prüffähigen statischen Nachweise mit Prüffreigabevermerk,
- Prüfzeugnisse sämtlicher Materialien und Oberflächen/
Korrosionsschutz-
maßnahmen etc.,
- Prüfzeugnisse/ Berechnungen Uf-, Ug-, Uw- und Fc-Werte etc.,
- Prüfzeugnisse Luftdurchlässigkeit, Schlagregendichtheit,
Windwiderstand,
- Produktunterlagen zur CE-Kennzeichnung,
Diese Leistung ist einzukalkulieren und wird nicht gesondert vergütet.
1.8. Baustoffe und Bauprodukte
Alle verwendeten Bauprodukte, für die nach der Bauprodukten-Richtlinie
harmonisierte Normen vorliegen, sind mit dem CE-Kennzeichen zu versehen.
Soweit für die zu liefernden Stoffe und Bauteile keine Normen vorhanden
sind, hat der AN vor Ausführung der Arbeiten die Verwendbarkeit selbst
nachzuweisen (z.B. durch Prüfzeugnisse).
1.9. Die nachfolgenden Positionen beziehen sich auf den Neubau Fenster
In der Anlage befinden sich eine Fensterliste nach Baumaßen, sowie die
Zulagen für die entsprechenden Bereiche:
Alle Fenster können in beiliegenden Ausführungsplänen (Ansichten) anhand
der Fenstertypen nachvollzogen werden.
Die Fenster werden in unterschiedlichen Öffnungen eingebaut, eine
Aufteilung der mehrflügeligen Anlagen wird in einer genauen
Werkzeichnung vom AN und Architekten geprüft. In der anliegenden
Fensterliste wird eine Definition der Flügel und Einbauart festgelegt.
Zu kalkulieren ist die Werkplanung des AN, die Herstellung, die
Lieferung, der Transport zum Einbauort und der Einbau der Fenster -
Fenstertüren, incl. aller Verleistungen sowie der fachgerechte,
winddichte Einbau nach RAL. Alle Fenster, Kämpfer, Sprossen, Stiele,
Verleistungen werden endbeschichtet eingebaut.
2. Anschlüsse
2.1. Gebäudeanschluss
Geschosse: - KS-Mauerwerk oder Beton / Stumpfer Anschlag /
Rahmeneinbau bündig Außenkante der Massiv-Laibung,
Außenwände: - KS-Mauerwerk oder Stahlbeton mit WDVS,
Putzarbeiten innen: - UG Sichtbeton,
- EG-1.OG bauseits, d = ca. 15 mm,
- Fensterhalterungen überputzen oder Schlitze im Rohbau
herstellen,
Fassade außen: - UG: WDVS,
- EG-1.OG: Vorhangfassade,
Fensteraußenmaße im LV sind als Rohbauöffnungsmaß angegeben.
Die Maßangaben sind Planmaße zur Kalkulation.
Die Produktions- bzw. Herstellungsmaße der Elemente sind am
Originaleinbauort und zu jeder Position vom AN vor Ort eigenständig auf-
bzw. einzumessen.
Die Aufmaße sind vom AN mit den Detailvorgaben der Planung im
Schwellenbereich und im Bereich der seitlichen und oberen
Rahmenanschlüsse der Fenster- und Türelemente abzugleichen und mit der
Planung abzustimmen.
In allen Bereichen werden schwellenlose Balkonflügeltüren gebaut. Hier
sind Zulagen zu beachten.
2.2. Brüstungs- / Bodenanschluss
Alle Fenster mit Brüstungen sind im unteren Bereich mit einem
Unterdämmprofil (Kunststoff o.ä.) zu versehen:
Höhe: - ca. 2 - 3 cm,
Alle bodenstehenden Elemente sind im unteren Bereich mit einer
Aufdopplung zu versehen:
Dicke: - ca. 6,5 cm,
Höhe: - 16 cm
Material Aufdopplung: - dämmender Konstruktionswerkstoff PET Dämmprofil,
Fabrikat: - UDP oder gleichwertig,
Angeb. Fabrikat: .......................................................
................
(vom Bieter einzutragen)
2.3. Fensterbank innen
Alle Fenster mit Brüstungen erhalten eine Fensterbank aus WERZALIT
Innenfensterbank compact. Bei Längen > mögliche Lieferlänge sind
symetrich angeordnete Stoßverbindungen. bzw. Fugen mit Systemverbinder
herzustellen. Die Fensterbänke sind passgenau zwischen die Laibungen zu
montieren.
Länge: - bis ca. 5.135 mm, (nach Aufmaß),
Tiefe/Ausladung: - ca. 150-200 mm, (nach Aufmaß),
Dicke: - ca. 14,5 mm,
Oberfläche: - weiß, (nach Bemusterung),
Sichtkanten: - gefast / gerundet,
Fabrikat: - WERZALIT Innenfensterbank compact , oder gleichwertig,
Angeb. Fabrikat: .......................................................
................
(vom Bieter einzutragen)
2.4. Fensterbank außen
Alle Fenster im UG erhalten eine Fensterbank aus Aluminium, einschl.
beidseitigem Putzabschluss für den Einbau mit Unterschnitt, sowie
Antidröhmatte.
Länge: - bis ca. 1.010 mm, (nach Aufmaß),
Tiefe/Ausladung: - ca. 220-240 mm, (nach Aufmaß),
Tropfkante: - ca. 30 mm,
Gefälle: - ca. 5°,
Oberfläche: - Farbe gem. Farbkonzept, (nach Bemusterung),
- z.B. Eloxal Naturton Aluminium,
Fabrikat: - BUG Aluminium-Fensterbanksystem , oder gleichwertig,
Angeb. Fabrikat: .......................................................
................
(vom Bieter einzutragen)
Alle Fenster im EG-1.OG erhalten bauseits eine Fensterbank durch das
Gewerk Vorhangfassade!
2.5. Laibungseinbau
Die Rahmenprofile der Fenster werden bündig mit der Außenkante der
tragenden, massiven Außenwand eingebaut und die Bauteilfuge (= 10mm) ist
im vollen Querschnitt mit Dämmstoff auszufüllen.
2.6. Befestigungen/ Anschlussausbildung
Die Wahl des Befestigungsmittels (Rahmendübel, Laschen, Winkel) ist auf
das Fenster- und Außenwandsystem abzustimmen.
Alle Unterkonstruktionen und deren Befestigungsmittel, die der
Atmosphäre ausgesetzt sind, sind vorzugsweise aus Aluminium oder
Edelstahl (vorzugsweise 1.4401 bzw. 1.4571 nach Z-30.3-6) auszuführen.
Erforderliche Verankerungen in Mauerwerk sind mit bauaufsichtlich
zugelassenen Dübeln auszuführen, im Bereich von Zugzonen dürfen nur
dementsprechende zugelassene Dübel (Spenglerschrauben) verwendet werden.
Die Bewegungen, sowohl aus der Längenänderung der Fensterelemente, als
auch aus den zu erwartenden Formänderungen am Baukörper, müssen
ungehindert aufgenommen werden können. Die Herstellerangaben sind zu
beachten.
Die Befestigungsstellen müssen auf die Lage der Beschläge und die
Anordnung der Verklotzung bei Festfeldern abgestimmt werden.
Der Abstand der Befestigungselemente untereinander darf 70 cm nicht
überschreiten, der Abstand von den Außenecken und anderen Rahmenver-
bindungen darf 100 mm bis 150 mm nicht unterschreiten. Die vom
Befestigungs-mittelhersteller vorgegebenen Randabstände und Einbautiefen
sind zu beachten.
Die auf das Fensterelement einwirkenden Kräfte müssen sicher in den
Baukörper übertragen werden.
Bei der Befestigung der Fensterkonstruktionen am Rohbau ist darauf zu
achten, dass keine Wärmebrücken zum Innenraum entstehen, deshalb sind
Unterlegplatten aus Kunststoff, z.B. Thermostop, zwischen Rohbau und
Anschluss-teil zu verwenden.
Sämtliche Bauanschlussbereiche sind zur Vermeidung von Wärmebrücken
vollständig, mit mineralischer Dämmung, mind. WLG 035, zu verfüllen.
Durchdringungen für Kabel, etc. sind durch Manschetten oder geeignete
Maßnahmen wind- und regendicht auszuführen.
2.7. Montage
Die bauphysikalischen Einwirkungen durch das Raumklima und das
Außenklima sind zu berücksichtigen. Die Anschlüsse zum Baukörper müssen
den Anforderungen aus Wärme-, Schall- und Feuchteschutz gerecht werden.
Montage der Fensterelemente und Bauwerksanschlüsse sind nach RAL -
Richt-linien herzustellen.
Zu allen geplanten Befestigungs- / Abdichtungs- / und Einbaumaterialien
sind vor Montagebeginn die zugehörigen Material- und Produktangaben,
bzw. Eigen-schaften zu benennen.
Zeitgleich mit dem AN werden weitere Ausbauarbeiten im Innenbereich
ausgeführt. Der AN hat sich im Rahmen seiner Eigenkoordination in die
Abläufe nach Vorgabe der Bauleitung einzutakten und die erforderlichen
Absprachen zu tätigen. Geringfügige Störungen bei der Montage sind nicht
auszuschließen und in die EP´s einzukalkulieren.
Die Leistungsdurchführung erfolgt in einvernehmlicher Abstimmung mit dem
AN in wirtschaftlichen Einheiten. Arbeitsunterbrechungen in den
einzelnen Gewerken können jedoch nicht ausgeschlossen werden und sind im
üblichen Maße einzukalkulieren.
2.7.1 Folienanschlüsse
Äußere Abdichtungsebene:
- Herstellung einer umlaufenden äußeren, dampfdiffusionsoffenen
Windsperre,
z.B. illbruck TwinAktiv.
Mittlere Abdichtungsebene:
- Die Bauteilfuge ist allseitig mit mineralischer Dämmung, mind. WLG
035, zu
verfüllen.
Innere Abdichtungsebene:
- Herstellung von einer inneren, umlaufenden, dampfdiffusionsdichten und
über-
putzbaren Dampfsperre, z.B. illbruck TwinAktiv.
Äußere Abdichtung
Produkt / Eigenschaften: ...............................................
.............................
(vom Bieter einzutragen)
Innere Abdichtung
Produkt / Eigenschaften: ...............................................
.............................
(vom Bieter einzutragen)
Bei der Abdichtung von Fenstern und Fassaden im Terrassenbereich mit
Bauabdichtungsfolien ist DIN 18195 zu beachten.
Die Abdichtungsfolien dürfen keine aggressiven Bestandteile beinhalten,
müssen mit angrenzenden Baustoffen verträglich und nach außen
diffusionsoffen sein.
Sie müssen alterungsbeständig und, soweit sie direkten
Witterungseinflüssen ausgesetzt sind, gegen diese beständig sein.
Weiterhin sind sie mit entsprechenden Folienleitblechen zu hinterlegen.
Die Folien bestehen aus Polyisobutylen (PIB), die Prüfungen sind nach
DIN 16726 durchzuführen.
Die Einhaltung der Anforderungen ist durch eine Überwachung nach DIN 18
200 (Eigen- und Fremdüberwachung) zu prüfen.
Wird die Bauabdichtungsfolie verklebt, so müssen die Klebeflächen frei
von Verunreinigungen und Fremdstoffen sein, Lufteinschlüsse an den
Klebeflächen müssen vermieden werden.
Die Anschlussfolien müssen mit Spezialklebern am Bauwerk sauber verklebt
werden.
Bei schwierigen Ecken sind Formteile werkstattmäßig vorzubereiten.
Überlappungen und Mauerwerksverklebungen müssen mindestens 100 mm
betragen.
Die Nahtverklebung, Auswahl der Kleber, Vorbehandlung der Haftflächen
usw. sind entsprechend den Verarbeitungsvorschriften der
Folienhersteller auszuführen
Das Material ist zusätzlich zur satten Verklebung an der Oberfläche der
anzuschließenden Rohbauteile mechanisch gemäß Herstellerrichtlinien
gegen Ablösen zu sichern und anzudichten (Klemmflansch z.B. 40 mm x 5mm)
.
2.8. Kontakt- und Spaltkorrosion
Die Berührungsflächen von Bauteilen aus Leichtmetall mit Bauteilen aus
Stahl oder anderen Baustoffen sind vor dem Zusammenbau gegen
Elektrolytbildung zu schützen (mit Kunststoffhülsen oder -scheiben).
Es ist außerdem zu beachten, dass Spaltkorrosionen auch an
Berührungsstellen mit nichtmetallischen Werkstoffen auftreten können.
In Spalten, wo durch mangelnde Sauerstoffzufuhr eine ausreichende
Passivität des Werkstoffes nicht mehr erreicht werden kann, sind
metallische Werkstoffe durch geeignete Isolierstoffe, z.B. Kunststoff-
Folien, zu isolieren.
Die verwendeten Isolierstoffe aus Kunststoff dürfen dabei:
a) nicht altern, verspröden, rissig werden,
b) keine Feuchtigkeit aufnehmen,
c) bei kraftschlüssigen Verbindungen hinreichend druckfest sein,
d) nicht korrodierend auf Metalle wirken, besonders beim Schutz von
Aluminium-Stahlverbindungen,
e) kein Kupfer, Quecksilber oder Blei enthalten.
3. Materialien
3.1. Kunststoff
Profile für Kunststoff-Fenster müssen den Anforderungen der RAL-GZ 716/1
Abschnitt I entsprechen.
Die Profile und das System müssen der RAL-GZ 716/1 Abschnitt III:
- "Eignungsnachweis für Kunststoff-Fenstersysteme" und den zugrunde
liegenden
Systembeschreibungen des Profilherstellers entsprechen.
- Rahmen und Glashalteleisten aus PVC,
- Ausbildung der Flügel und Blendrahmen als Mehrkammerprofile,
Sollen Profile aus anderen Kunststoffen eingesetzt werden, sind die
Nachweise des Profilherstellers zugrunde zu legen.
3.1.3. Oberfläche/Farbgebung
Die Deckschicht muss farb- und lichtecht sowie witterungs- und
alterungsbeständig sein. Die Prüfung der Wetterechtheit erfolgt gemäß
den Prüfbestimmungen RAL-GZ 716/1 bzw. nach DIN EN 513.
Die Oberfläche kaschierter Profile muss aus farbstabiler, strukturierter
Acrylfolie mit PVC-Trägerschicht bestehen, die homogen mit dem
Grundkörper aus modifiziertem PVC-U verbunden ist, ohne die
Schweißfestigkeit zu mindern.
Sie muss erhöhten Schutz gegen Abrieb und mechanische Beschädigungen
sowie eine hohe Kratzfestigkeit bieten.
Des Weiteren muss zur farblichen Gestaltung die Lackierung der
Oberflächen mit einem Lacksystem auf Acrylbasis möglich sein.
Farbton innen: - Hellbezugswert: Farbton mittel bis dunkel < 39,
entspr. Farbkonzept RAL 7016, nach Bemusterung ,
Farbton außen: - Hellbezugswert: Farbton mittel bis dunkel < 39,
entspr. Farbkonzept RAL 7016, nach Bemusterung ,
Die Oberflächen und Farben sind vom AN vor Bestellung und Ausführung zu
bemustern und es ist eine Freigabe vom AG einzuholen.
4. Bauphysikalische Anforderungen
Die Fassaden-Konstruktion ist als eine von innen nach außen
durchströmungsdichte (dampfdichte) Fassade zu konstruieren und zu
montieren. Mit Abgabe des Angebotes ist eine Uw-Wertberechnung für ein
Normfenster 1,23 m x 1,48 m beizulegen.
4.1 Anforderungen an Dichtheit (Fugendurchlässigkeit und Schlagregen-
sicherheit)
Die Schlagregendichtheit und Luftdurchlässigkeit muss entsprechend den
Forderungen nach DIN EN 12207 / 1208 / 12210 gewährleistet sein.
Die Konstruktion hat hinsichtlich der Dichtheit folgende Anforderungen
zu erfüllen:
Luftdurchlässigkeit der Fenster:
- Die Prüfung gemäß DIN EN 1026 ist durch eine zugelassene Prüfanstalt
auszuführen. Es wird Klasse 3 nach DIN EN 12207 gefordert.
Schlagregendichtheit der Fenster:
- Die Prüfung gemäß DIN EN 1027 ist durch eine zugelassene Prüfanstalt
auszuführen.
Es werden folgende Klassen nach DIN EN 12208 gefordert:
- Für Festverglasung: Klasse 4A3,
- Für Fensterflügel: Klasse 4A3,
Widerstand gegen Windlast der Fenster:
- Es wird Klasse B3 nach DIN EN 12210 gefordert.
4.2 Anforderungen Wärmeschutz / Sonnenschutzverglasung
Nach DIN EN ISO 12567-1 / DIN EN ISO 10077-1 2006 Fenster mit 2-fach
Wärmeschutzverglasung, Uw. = 1,3 W/m²K .
Die einzelnen Anforderungen aus der bauphysikalischen Berechnung zu den
Fensteranlagen entsprechend den Empfehlungen des Energiegutachtens sind
in der Ausführung / Herstellung und Einbauart zu berücksichtigen bzw.
zugrunde zu legen.
Wärmegedämmte Ausführung der gesamten Fensterkonstruktion mit Nachweis
über den Gesamt-U-Wert einschließlich Verglasung.
Folgender Mindest-U-Wert ist erforderlich und nachzuweisen:
Wärmedurchgangskoeffizient
Gesamtfenster: - Uw. = 1,2 W/m²K ,
Energiedurchlassgrad: - Sonnenschutzverglasung: g=0,30 (DIN EN 410),
gem. GEG-Nachweis,
Die Verglasung an der Ost- und Westseite sind teilweise mit Vogelschutz
auszuführen.
4.3 Schallschutzanforderung
Für den Schallschutz gilt DIN EN 14351-1 2006 und die VDI Richtlinie
2719 "Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen".
Das geforderte Schalldämmmaß des Fensters ist einzuhalten.
Die Anschlüsse zwischen Fenster und Baukörper sind unter Beachtung der
Anforderungen an die Schalldämmung auszubilden.
4.3.1 Anforderung Schallschutz
Rw = 32, 35, 42, 45, 47, 50 dB ("Labor-Schalldämm-Maß", SSK3 + SSK 2),
Hinweis:
Die Fenster werden teilweise mit Zuluftelementen im oberen und
seitlichen Fensterrahmen (z.B. Regelair) ausgestattet, das angegebene
Schalldämmmaß im eingebauten Zustand muss inkl. Zuluftelement erbracht
werden. Der geforderte Rw Wert muss trotz Zuluftöffnungen bestmöglich
einhalten werden.
4.4 Anforderungen Brandschutz
Sämtliche Unterkonstruktionsteile dürfen nicht brennbar sein, d.h. BSK
A1 nach DIN 4102 entsprechen.
Als Ausnahme hierzu müssen alle Antidröhnbeschichtungen, Wärmedämmungen,
Folienanschlüsse und Fugenbänder der Baustoffklasse B1 entsprechen.
4.5 Sicherheitsanforderungen
Für das UG und EG sind Fenster mit der Widerstandsklasse RC2 einzubauen.
Anforderungen: - UG Griffe abschließbar,
- Pilzkopfverriegelung,
Anforderung an die Verglasung: - UG-EG Widerstandsklasse Anbohrschutz
RC2,
- VSG-Verglasung,
Mit LV-Abgabe ist ein Prüfzeugnis RC2 beizulegen.
Ab 1.OG Einbruchschutz RC2N (geringere Anforderung, keine
Sicherheitsver-glasung.
5. Ausführung Fenster/-türen
5.1 Profildimensionierungen
Die Profilausbildung muss der freigegebenen Systembeschreibung
entsprechen und für den Verwendungszweck geeignet sein.
Die Blendrahmen- und Flügelprofile müssen in Richtung des Wärmeflusses
mindestens 6 Kammern aufweisen.
Die Funktionskammer muss so dimensioniert sein, dass sie sowohl
Verstärkungsprofile mit einer Bautiefe von mindestens 35 mm als auch
geeignete Thermomodule aufnehmen kann. Die Bautiefe der Fensterprofile
beträgt mindestens 76 mm, die Falzüberschlagshöhe beträgt 20 mm beim
Flügel und 26 mm beim Blendrahmen. Die Befestigung der tragenden
Beschlagteile erfolgt beim Blendrahmen grundsätzlich durch mindestens
drei Wandungen aus PVC, beim Flügel in das im Flügel integrierte
Verstärkungssystem aus PVC.
Ausschließlich spezielle Elemente sind entsprechend den Richtlinien des
Profilherstellers zu armieren. Falls notwendig, erfolgt die Befestigung
der tragenden Beschlagteile in diesen Fällen in die Stahlarmierung. Die
systembezogen einzusetzenden Armierungen müssen den vorgegebenen
statischen Anforderungen genügen.
Die Dichtungsprofile müssen auswechselbar sein. Im Eckbereich sind die
Dichtungen entweder umlaufend einzuziehen oder dauerhaft dicht
miteinander zu verschweißen.
Material: - aus hochwertigem PVC,
Fabrikat: - MATURA KBE 76 mm, oder gleichwertig,
Profilsystem: - Flügel Z 57, oder gleichwertig,
Aufdopplung unten: - dämmender Konstruktionswerkstoff z.B. PET Dämm-
profil, Fabrikat: UDP, oder gleichwertig,
Angeb. Fabrikat: ...................................................
.........................
(vom Bieter einzutragen)
Angeb. Profilsystem: ...............................................
.............................
(vom Bieter einzutragen)
Angeb. Aufdopplung unten: ..............................................
..............................
(vom Bieter einzutragen)
Profilbautiefen:
Blendrahmenprofil: - 76 mm,
Flügelprofil: - Flügel Z 57,
Wärmedämmung: - Uf bis 1,2 W/m²K,
Einbruchhemmung: - bis Widerstandsklasse 3,
- bis Widerstandsklasse 2 ohne Stahl,
Luftdurchlässigkeit: - 4 (DIN EN 12207),
Schlagregendichtheit: - 9A (DIN EN 12208),
Gilt für alle Fensterkonstruktionen:
Alle Profile sind so zu gestalten, dass anfallendes Wasser unmittelbar
und kontrolliert abgeleitet wird. Die Kanten der Profile sind mit einem
Radius von mindestens 2 mm zu runden. Falze zur Aufnahme von
Verglasungen müssen den Normen und bei Verwendung von Mehrscheiben-
Isolierglas auch den Richtlinien der Isolierglashersteller entsprechen.
Es ist zu gewährleisten, dass die Glasfalze zum Dampfdruckausgleich in
das Außenklima geöffnet sind.
5.2 Profilausbildung
Bodenschwelle bei Fenstertüren sind grundsätzlich mit ausreichender
thermischer Trennung zur Vermeidung von Tauwasser und Vereisung am
Schwellenprofil auszuführen. Die Schwellenkonstruktion ist trittfest
auszuführen. Die Stolpergefahr ist zu vermeiden. Es wird als thermisch
getrennte Fenstertürschwelle z.B. Roto Eifel Schwelle oder gleichwertig
eingebaut.
Anforderung: - barrierefrei,
Angeb. Fabrikat: ..................................................
............
(vom Bieter einzutragen)
5.3 Rahmenverbindungen Kunststoff
Die Rahmenverbindungen müssen eine ausreichende Festigkeit, Steifigkeit
und Dichtheit aufweisen. Die einwandfreie Funktion des Fensters ist
sicherzustellen. Für geschweißte Verbindungen aus PVC-U-Profilen gilt
die Richtlinie DVS 2207, Teil 25.
Die Schweißnaht ist im Nut-Scherverfahren zu bearbeiteten. Alternativ
können die Rahmenverbindungen im Konturschweißverfahren ausgeführt
werden. Die Schweißungen müssen ohne besonderen Materialzusatz homogen
ausgeführt und sauber verarbeitet werden.
Sprossen und Kämpfer sind mechanisch zu verbinden oder einzuschweißen.
Für mechanische Rahmenverbindungen ist die Eignung nach der ift-
Richtlinie Prüfung von mechanischen und stumpf geschweißten T-
Verbindungen bei Kunststoff-fenstern nachzuweisen.
5.4 Entwässerung
Blendrahmenentwässerung und Dampfdruckausgleich im Glasfalz sind
entsprechend den Verarbeitungsrichtlinien des Profilherstellers
vorzunehmen. Der Wasserablauf muss über eine separate
Entwässerungskammer nach außen erfolgen. Der Dampfdruckausgleich des
Glasfalzes ist unbedingt vorzunehmen. Auch hier sind Systeme mit einer
separaten Vorkammer vorzuziehen. Wasseraustrittsöffnungen sind
grundsätzlich vor direktem Windeinfall durch Kunststoffabdeckkappen zu
schützen. Es ist darauf zu achten, dass der Wasser-austritt nicht durch
Fensterbänke, Bodenplatten oder dergleichen behindert wird. Eine
kontrollierte Wasserabführung muss gewährleistet sein.
6. Verglasung
6.1 Verglasungsart
Die Verglasungsart erfolgt mittels Glashalteleisten, es gilt für die
Befestigung der Glashalteleisten die DIN 18545-1.
Glashalteleisten müssen passgenau und abnehmbar sein, die Befestigung
muss unsichtbar über den Dichtstoff-Falz erfolgen. Der Achsabstand der
Befestigungs-mittel darf 35 cm nicht überschreiten, aus den Ecken heraus
muss ein Mindest-abstand von 5-10 cm eingehalten werden.
Für die Verglasung mit Glashalteleisten muss mit einer geeigneten
Dichtung bzw. Dichtstoff die Fuge zwischen Rahmen und Glashalteleisten
abgedichtet werden. Diese Maßnahmen verhindert ein Eindringen von
warmer, feuchter Raumluft in den Glasfalzbereich. Diese Abdichtung darf
eine Demontage der Glashalteleisten nicht behindern.
Gefordert ist ein thermisch getrenntes Wetterschutzsystem zur Vermeidung
von Tauwasser und Vereisung.
Glasabstandshalter und/oder Verklotzungen sind zugunsten eines
optimierten Wertes in Kunststoff oder Edelstahl einzusetzen. Aluminium
ist nicht zulässig.
6.1.1 Randverbund
mit wärmetechnisch verbesserten Abstandshaltern, entsprechend EnEv2009
erforderlich zum Erreichen des Uw-Wertes = 1,2 W/m2K (warme Kante)
bezogen auf das Fenster mit den entsprechenden Blendrahmen-Außenmaßen.
Farbton: - Farbwahl nach AG, z.B. Edelstahl, Chromatech oder
Swisspacer U, oder gleichwertig,
Angeb. Fabrikat: ...................................................
.........................
(vom Bieter einzutragen)
Das fabrikat Ist vom AN zu bemustern und es ist eine Freigabe vom AG
einzu-holen.
6.2 Glasdicken
Die Glasdicke ist nach den statischen Beanspruchungen, den geforderten
Schalldämmwerten und der geforderten Widerstandsklasse nach den
Vorschriften der Glashersteller und der DIN 18008 zu ermitteln und durch
eine Glasstatik nachzuweisen.
6.3 Glaseinbau
Die Verglasung ist gem. den Vorschriften der Isolierglashersteller und
den *Verglasungsrichtlinien* des Instituts des Glaserhandwerks, Hadamar,
auszu-führen. Der Ausführung liegt die DIN 18361 zugrunde.
Die Lastabtragung des Eigengewichtes der Verglasung darf nur über einen
Rahmenteil erfolgen.
Die Beschichtung aller Glasscheiben ist im Farbton neutral auszuführen.
Es müssen Glasscheiben einer Charge verwendet werden, störende Farb-
toleranzen werden nicht akzeptiert. Grenzmuster sind vereinbart.
Es ist in allen Bereichen die Farbechtheit gemäß dem technisch maximal
möglichen Farbwiedergabe-Index zu gewährleisten.
Für die Verglasung mit spritzbaren Dichtstoffen gilt die DIN 18361 und
die Tabelle *Beanspruchungsgruppen zur Verglasung von Fenstern* des i.f.
t. Rosenheim.
Ausführung: - Nassverglasung, manuell eingepresst und geglättet,
Die Verträglichkeit z.B. mit den Beschichtungen der Gläser, dem
Randverbund und der Beschichtung der Fassadenprofile ist
sicherzustellen.
Die Verglasung muss mit dichtstofffreiem Falzgrund ausgeführt werden und
mindestens 4 Öffnungen zum Dampfdruckausgleich nach außen haben. Bei
klimatisierten Räumen sind Öffnungen oben und unten vorzusehen. Flügel
sind generell mit zusätzlichen Entspannungsöffnungen zu versehen. Die
vorgeschrie-benen Verarbeitungstemperaturen sind einzuhalten.
6.4 Glasversiegelung
Farbton Abdichtung: ..................................................
..........................
(vom Bieter einzutragen)
Produkt / Eigenschaften: ..............................................
..............................
(vom Bieter einzutragen)
6.5 Zu verglasende Bauteile
Es sind Fenster und Fenstertüren nach Ausweis je Fensterbeschreibung zu
verglasen.
Für das Basisglas (Floatglas) und für die Isolierverglasung und deren
Verarbeitung gelten die in der VOB genannten Vorschriften.
6.5.2 Isolierglas (Mehrscheiben-Isolierverglasung)
Für die Ausführung der Isoliergläser (Basisglas: Floatglas) gilt die DIN
EN 1279.
Energiedurchlassgrad
Sonnenschutzverglasung: - g = 0,30 (DIN EN 410) gem. GEG-Nachweis,
Es dürfen keine Gießharzscheiben verwendet werden.
Bei spritzbaren Dichtstoffen ist die Verträglichkeit mit dem
Glasrandverbund, Dichtungs- und Konstruktionsprofilen zu beachten und
nachzuweisen.
Vor dem Einsetzen der Isolierglasscheiben sind die Fälze sowie die
Scheibenränder im Bereich der Dichtungsprofile zu entfetten und zu
reinigen.
Angeb. Fabrikat: ...................................................
.........................
(vom Bieter einzutragen)
6.6 Dichtungen
Dichtprofile müssen, gemäß DIN 52460 und DIN 52452, mit den angrenzenden
Stoffen (auch Anstrichen) verträglich sein.
Die Falzdichtungen zwischen Flügel und Blendrahmen sind umlaufend in je
einer Ebene anzuordnen.
Zwingend einzubauen sind zwei Dichtungsebenen, bestehend aus einer
Mittel- und eine Überschlagdichtung.
Die gewählte Konstruktion muss gewährleisten, dass die geforderte Wind-
und Wasserdichtung allein durch den vorhandenen Anpressdruck zwischen
Dichtprofil und Anschlusselement erreicht wird.
Der Auftragnehmer hat eine, vom Hersteller der Dichtungsprofile
verbindliche Erklärung abzugeben, dass die Herstellung der zu
verwendenden Dichtungsprofile entweder durch Eigenüberwachung oder durch
eine Fremdüberwachung, z. B. einer staatlichen Materialprüfanstalt,
erfolgt und die Gewähr ohne eine Einschränkung für das Dichtungsmaterial
übernommen wird.
6.7 Verklebung Glas-Flügelrahmen
Größere Elemente sind nach Vorgabe des Systemgebers durch die Verklebung
Glas-Flügelrahmen zu stabilisieren. Dies betrifft z.B. Flügel ohne
Armierungs-profile, größere Flügel oder auch größere Flügel in
Verbindung mit schmalen Ansichtsbreiten der Flügelprofile. Die
Verklebung hat partiell zu erfolgen, das Verkleben direkt auf dem
Glasrandverbund ist ausgeschlossen. Die verklebten Scheiben müssen im
Falle einer Sanierung austauschbar sein.
7. Beschläge
7.1 Art, Lage der zu beschlagenden Bauteile
Öffnungsflügel:
Es werden am Gebäude Fensterflügel als Dreh-/ Dreh-Kipp-Flügel und
Kippflügel ausgeführt. Die Öffnungsrichtung ist in den
Architektenplänen/ Leitdetail-plänen angegeben.
7.2 Allgemein
Die Beschläge müssen den Anforderungen der DIN EN 13126-1 und den zu
erwartenden Belastungen entsprechend ausgebildet sein, die verwendeten
Werkstoffe (Stahl) müssen gegen Korrosion geschützt sein.
Die Möglichkeit der Wartung und Instandhaltung der Beschläge muss
gegeben sein, der Einbau hat nach den vorgegebenen Anwendungsbereichen
den Richt-linien der Beschlaghersteller zu entsprechen.
Die Beschläge müssen zu dem vom Bieter verwendeten Profilsystem bzw. zur
Eigenkonstruktion passend gewählt werden und den zu erwartenden
Belastungen ausreichend angepasst und entsprechend dimensioniert sein.
Die Beschlagsteile sind unter Beachtung der einschlägigen DIN-
Vorschriften auszuwählen und müssen sicher und einwandfrei die
geforderten Funktionen erfüllen.
Sämtliche Beschlagsteile müssen aus nicht rostenden Materialien bestehen
und mit RAL-Gütezeichen zum Nachweis der Funktionsfähigkeit versehen
sein.
Es sind nur Beschlagsysteme zugelassen, die über den freien Handel und
Systemhersteller vertrieben werden. Firmeneigene Beschläge sind nicht
zulässig.
Es sind Objektbeschläge nach Angabe Architekt, Richtfabrikate GEZE,
Hoppe oder gleichwertig, zu verwenden.
Horizontale und vertikale Verriegelung, Verstärkungen, Zusatzscheren
etc., die sich aus den gesamtheitlich geforderten Belastungen, z.B.
Eigengewicht, Lage im Gebäude etc., ergeben, sind mit den
Angebotspreisen abgegolten.
Alle Beschläge müssen so eingebaut sein, dass sie leicht und
unfallsicher zu betätigen sind.
Alle Beschläge sind vor der Ausführung unaufgefordert zu bemustern und
genehmigen zu lassen.
Sämtliche Beschlagsbefestigungsarten sind so zu konstruieren, dass ein
Lösen, z.B. der Gewindeschrauben oder ähnliches, ausgeschlossen ist.
Beschlagsteile, die einem Verschleiß unterliegen, müssen trotzdem leicht
auswechselbar sein. Alle Bedienteile sind während der Bauphase
grundsätzlich gegen Verschmutzung durch Zement, Kalk und andere
Baustoffe zu schützen.
7.3 Beschläge Fenster
Beschläge der Fenster und Fenstertüren kommen als Dreh-/Dreh-Kipp-Flügel
und Kippflügel inkl. Basissicherheit und Fehlbedienungssicherung zur
Ausführung und sind in den Architektenansichten bzw. Details mit
Öffnungssymbolen dargestellt.
Bänder / Getriebe / Falzgestänge etc. sind in silber- / nickelfarbener
Ausführung zu liefern.
7.3.1 Geforderte Beschlagausführung
Verdeckt liegender Einhanddrehkippbeschlag mit Fehlschaltsicherung,
RC2N.
Material: - Aluminium, natur,
Fabrikat: - Hoppe Paris oder gleichwertig,
(im UG abschließbar)
Angeb. Fabrikat: ...................................................
.........................
(vom Bieter einzutragen)
Vor Bestellung sind die Fenstergriffe vom AN zu bemustern und es ist
eine Freigabe vom AG einzuholen.
Die Beschlagmontage (Fenstergriffe) erfolgt erst nach Aufforderung durch
den AG. Während der Bauzeit sind die Fenster mit geeigneten Mitteln vor
unsach-gemäßer Nutzung zu schützen.
8. Fensterfalz-Lüfter
Nach dem Lüftungskonzept werden Zuluftelemente als Nachströmöffnungen
gefordert.
Einbau von selbständig regelnden Fensterfalz-Lüftern, für einen
kontrollierten Luft-wechsel und sichere Entfeuchtung ohne
Zugerscheinung.
Leitfabrikat: - "Regel-air FFL-smart Typ 100" ,
oder gleichwertig,
Angeb. Fabrikat: ...................................................
.........................
(vom Bieter einzutragen)
Fensterlüfter, mit Montage im oberen und seitlich oberen Fensterfalz,
incl. aller Befestigungsmittel, zur Regulierung der relativen
Luftfeuchtigkeit und Verbesserung der Raumhygiene ist eine auf Winddruck
regelnde Feinlüftung (Mindestlüftung) im oberen Fensterfalz vorzusehen.
(Ausführung, der betreffenden Fenster in den beiliegenden Ansichten
dargestellt / gem. Fensterübersichten.)
Folgende Anforderungen werden an das Lüftungssystem gestellt:
- Die Lüftungseinrichtung darf das Fenster weder außen, noch innen
optisch
verändern,
- Gelochte oder geriffelte Dichtungen sind nicht zulässig.
- Die Luftführung soll beim Eintritt in den Raumbereich zur Decke
gerichtet sein.
- Zur Vermeidung von Kondenswasserbildung an den Regelklappen dürfen
diese
nicht aus Metall sein.
- Zur ausreichenden Luftführung darf bei 8 Pa der Volumenstrom von 15,0
m³/h
nicht unterschritten werden.
- Die automatische Winddruckregelung soll in 2 Stufen unterhalb 50 Pa
erfolgen.
Nachweise der Leistungsprüfung des Lüfters nach prEN 13141-1 sind auf
Verlangen vorzulegen.
- Nach DIN EN 12207 (Punkt 4.5 Klassifizierung) darf die
Referenzluftdurchlässig-
keit, bezogen auf die Fugenlänge, bei 100 Pa Druckdifferenz den
Fugendurch-
gangswert von 2,25 m³/ hm (Klasse 3) nicht überschreiten.
- Die Schlagregendichtheit muss entsprechend der DIN EN 12208 bis 600 Pa
gewährleistet sein.
- Luftschalldämmung nach DIN EN 20140-3 ist, je nach Forderung, auf
Verlangen
nachzuweisen.
- Sofern in den Einzelpositionen nicht anderslautend gefordert, sind
alle Flügelein-
heiten mit Fensterfalz-Lüftern nach Richtlinien und Montageanleitung
des
Herstellers auszustatten.
Systemanforderungen Fenster-/Fenstertüren
1 Sicherheits- und Baustelleneinrichtung
1
Sicherheits- und Baustelleneinrichtung
1.1 Sicherheits- und Baustelleneinrichtung
1.1
Sicherheits- und Baustelleneinrichtung
2 Fenster/-türen
2
Fenster/-türen
2.1 Schutzmaßnahmen
2.1
Schutzmaßnahmen
2.2 Technische Bearbeitung
2.2
Technische Bearbeitung
2.3 Fenster
2.3
Fenster
2.4 Fenster-Sonstiges
2.4
Fenster-Sonstiges
2.5 Außenfensterbank,
2.5
Au ßenfensterbank,
2.6 Innenfensterbank,
2.6
Innenfensterbank,
3 Stundenlohnarbeiten
3
Stundenlohnarbeiten
Abrechnungshinweise Stundenlohnarbeiten Abrechnungshinweise Stundenlohnarbeiten
Stundenlohnarbeiten sind nur auf Anweisung des AG/
seiner Bauleitung auszuführen. Für nicht ausdrücklich
abgeforderte Stundenlohnarbeiten besteht keinerlei
Vergütungsanspruch des AN.
Spätestens am folgenden Arbeitstag nach Ausführung sind
die vollständigen Stundenzettel 2-fach, unter Angabe
des Namens und Berufsbezeichnung des Arbeiters, der
ausgeführten Arbeiten und ggf. Materialaufstellung der
Bauleitung vorzulegen.
Die Nachweise über Stundenlohnarbeiten müssen
enthalten:
1. Name, Beruf und tägliche Stundenleistung der im
Tagelohn
beschäftigten Personen,
2. Aufstellung über die Verwendung der besonders zu
vergü-
tenden Materialien und Baustoffe,
3. Aufstellung u. Beschreibung der ausgeführten
Leistungen,
Sie gelten erst nach Bestätigung und Unterschrift durch
die Bauleitung als anerkannt. Die Stunden sind im
Bautagebuch einzutragen. Eine Abzeichnung des
Bautagebuches bedeutet keine Anerkenntnis der Stunden.
Nicht fristgemäß vorgelegte Stundenzettel werden nicht
anerkannt.
Später verdeckte oder untergegangene Leistungen
Werden Leistungen in Form von Stundenlohnarbeiten
erbracht, die später nicht mehr nachvollziehbar sind
(Abbruch-leistungen, später überdeckte Leistungen), so
sind vom AN geeignete Maßnahmen zur Dokumentation der
erbrachten Leistung zu ergreifen, beispielsweise eine
Fotodokumentation mit Handykamera. Kann der AN seinen
Vergütungsanspruch mangels Beleg über die
Leistungserbringung nicht belegen, so entfällt die
Vergütung!
Nicht vergütet werden
- Aufsichtsstunden (Bauleiter, Polier o. ä),
- Überstundenzuschäge,
- Anmarsch, Fahrzeiten, Materialbesorgung,
- Materialtransport, Gerätetransport,
- Sonstige Vorbereitungsarbeiten, wie Werkzeuge
herrichten
und ähnliches,
Vergütet wird
Die tatsächlich am Arbeitsplatz anfallende Arbeitszeit,
verwen-detes Material für diese Leistungen (nach LV
oder nachrangig
Tagespreis des Baustoffhandels).
Der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft
umfasst sämtliche Aufwendungen, insbesondere den
tatsächlichen Lohn einschl.:
- Lohn- und Gehaltskosten,
- alle Sozialkosten,
- Erschwernis- und sonstige Zuschläge,
- Lohnnebenkosten (Auslösungen, Wegegelder,
Unterkunfts-
und Übernachtungsgelder usw.),
- Wagnis und Gewinn,
Eine Einrechnung der Stundenlohnarbeiten in die LV-
Summe (Angebot bzw. Auftrag) berechtigt nicht zur
Ausführung dieser
Arbeiten. Die Leistungen sind als Eventualposition zu
ver-stehen und können ggf. auch unausgeführt bleiben,
in diesem Fall erfolgt dann keine Abrechnung.
Abrechnungshinweise Stundenlohnarbeiten
3.1 Stundenlohnarbeiten
3.1
Stundenlohnarbeiten