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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Die ALDI-Süd Immobileinverwaltung GmbH & CO. oHG
führt eine Baumaßnahme auf dem Betriebsgelände
Karl-Benz-Str. 4-6 in 40764 Langefeld durch.
Die Maßnahme unterteilt sich in zwei Abschnitte:
- Rückbau der Abscheideranlage der LKW-Waschhalle
- Außerbetriebnahme der Regenwasser-Pumpe im Bereich
der Papierpressen am hinteren Ende der Logistikhalle
Rückbau der Abscheideranlage
Die LKW-Waschhalle auf dem Logistikgelände wird nicht
mehr genutzt und soll vollständig außer Betrieb
genommen werden.
Die eigentliche Waschhalle bleibt bestehen.
Für die Außerbetriebnahme wird die vor der Halle
befindliche Abscheideranlage rückgebaut.
Hierfür werden die Konen der zugehörigen Schächte
aufgenommen, die Einbauteile ausgebaut und die
restlichen Schachtkörper mit Drainagekies verfüllt.
Über eine Vliesabdeckung erfolgt die Wiederverfüllung.
Da die Abwassserleitung für die weitere Nutzung der
Halle, Handwaschbecken etc., in Betrieb bleiben soll,
wird in den Schächten eine neue durchgehende
Rohrleitung DN 200 aus Rohren KG 2000 verlegt.
Die Schächte der Abscheideranlage liegen z.T. in einer
Grünfläche und z.T. in der in Asphaltbauweise
befestigten Platzfläche.
Die Schachtdeckel befinden sich in der Grünfläche.
Die Schächte werden vor der Ausführung vom AG abgepumpt
und gereinigt. Diese Arbeiten werden somit nicht vom AN
durchgeführt.
Hierzu Zeichnung Nr. 2408.30.L31
Außerbetriebnahme der Regenwasser-Pumpe
Auf der gegenüberliegenden Seite der Logistikhalle wird
das anfallende Regenwasser über einen Pumpenschacht mit
angeschlossener Druckleitung der Vorflut zugeführt.
Die Pumpenanlage wird außer Betreib genommen und das
Regenwasser im Freispiegelgefälle einem vorhandenen
Schacht auf der anderen Seite des Hallenteils
zugeführt.
Hier werden ca. 42 m Rohrleitung DN 200, KG 2000,
verlegt.
Im Bereich der Giebelseite liegt die Sohltiefe bei ca.
40-50 cm. Um hier das Rohr verlegen zu können, wird zum
unbefestigten Weg eine Abfangung aus Mauerscheiben
erstellt.
Vor der Halle zum Vorflutschacht verläuft die
Rohrleitung in eine vorhandene Böschung, die
Grabentiefe am Schacht beträgt ca. 2,80 m.
Im vorhandenen Pumpenschacht wird die Pumpenanlage
ausgebaut und das Gerinne entsprechend der neuen
Wasserführung geändert.
Hierzu Zeichnung Nr. 2408.30.L32 und 2408.30.Q30
1. Angaben zur Baustelle:
1.1
Die Baustellenbereiche befinden sich auf dem Gelände
des Logistikzentrums Langenfeld.
Die Zufahrtsbereiche sind befestigt, die letzten
ca. 100 m zur auszubauenden Pumpenanlage als
Schotterbefestigung.
1.2
Anschlüsse für Wasser, Energie und ggfs. Abwasser
können in Abstimmung mit dem AG vor Ort zur Verfügung
gestellt werden.
1.3
Bauzeit
An den beiden Abschnitten kann zeitlich parallel
gearbeitet werden, dies ist aber keine Voraussetzung.
Die Arbeiten können auch nacheinander erfolgen.
Als Gesamtbauzeit werden 4 Wochen (20 AT) festgelegt.
Die Arbeiten sollen noch in 2026 ausgeführt werden.
Die ALDI-Süd Immobileinverwaltung GmbH & CO. oHG
Allgemeine Vorbemerkungen Allgemeine Anmerkungen ALDI SÜD Filialen:
Es handelt sich um ein Leistungsverzeichnis anhand der vorliegenden Planunterlagen der Bau- und Leistungsbeschreibung ALDI SÜD. Es sind projektspezifische Besonderheiten direkt mit den zuständigen Vertretern von ALDI Süd abzustimmen. Zudem sind die projektbezogenen Gutachten und Nachweise (z. B. Vorgaben aus Wärmeschutznachweisen oder Brandschutzkonzepten) maßgebend für die jeweilige Ausschreibung.
Der Auftragnehmer hat seinem Angebot den diesem Leistungsverzeichnis beigefügten Entwurf des Bauvertrages inklusive seiner Anlagen zugrunde zu legen.
Zusätzliche Vorbemerkungen:
Dem Angebot, sowie Lieferung und Montage der kompletten elektrischen Ausrüstung für vorstehend genannte Anlagen und Geräte, liegen folgende Bedingungen zugrunde und gelten als Vertragsbestandteile: ·
Das Leistungsverzeichnis mit den technischen Erläuterungen. ·
Die Vorblätter zum VOB-Leistungsverzeichnis, sowie die VOB. ·
Die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen DIN 1961, in der neuesten Ausgabe, soweit im Leistungsverzeichnis mit den besonderen Vertragsbedingungen keine andere Regelung getroffen ist. ·
Die neuesten Vorschriften und Regeln und Leitsätze des VDE. ·
Die einschlägigen DIN-Normen. ·
VDE-Vorschriften und Richtlinien gemäß VDE 0100, 0022. · DIN 18 382 - Elektrische Kabel und Leitungsanlagen in Gebäuden, in Verbindung mit VOB, Teil C. ·
Vorschriften und Richtlinien des örtlichen Elektrizitätsversorgungsunternehmens. ·
DIN 18 384 - Blitzschutzanlagen in Verbindung mit VOB, Teil C, - ABB bzw. DIN 57 185 / VDE 0 185. ·
Die Unfallverhütungsvorschriften. ·
Richtlinien des Verbandes der Sachverständiger (VdS) für Brandmelde- und Einbruchmeldeanlagen. ·
Sämtliche einschlägigen, gesetzlichen, behördlichen und berufsgenossenschaftlichen Bestimmungen und Verordnungen.
Vom Bieter beigefügte Liefer-, Verkaufs-, Zahlungs- und Montagebedingungen und dergl. werden nicht anerkannt und sind im Falle des Auftrages gegenstandslos. Das Gleiche gilt für Hinweise oder Bezugnahme auf solche Bedingungen sowie für Zugrundelegen dieser Bedingungen in irgendeiner Form.
Wenn im Leistungsverzeichnis Markennamen angegeben sind, so dienen diese lediglich zur Festlegung eines Qualitätsbegriffes. Gleichwertige andere Fabrikate können nur nach Genehmigung durch den Fachplaner bzw. Auftraggeber verwendet werden. Die Materialien, Geräte, Apparaturen und dergleichen müssen dem neuesten Stand der Technik entsprechen, gem. den Vorschriften des VDE beschaffen sein, in Übereinstimmung mit der betreffenden Forderung.
Der Unternehmer ist verpflichtet, den gesamten Materialbedarf für die einzelnen Leistungen des Angebotes gemäß den örtlichen Bedürfnissen zu ermitteln und dessen Beschaffenheit rechtzeitig sicherzustellen. Alle Leistungen umfassen auch die Lieferung der dazu gehörigen Stoffe, Bauteile und systemgebundenem Zubehör, einschl. Abladen und Lagern auf der Baustelle, wenn in der Leistungsbeschreibung nichts anderes vorgeschrieben ist.
Besondere Hinweise:
Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Unterlagen für die Beurteilung der Eignung des Bieters gemäß VOB A § 8, Absatz 3 und 4 im Rahmen der Angebotsprüfung anzufordern.
Baustellenabfälle des AN wie Folien, Farbreste, Bauschutt usw. sind nach einzelnen Bestandteilen zu sortieren und je nach Zusammensetzung entweder der Wiederverwertung oder der Problemmüllbeseitigung, einschl. 1 m³ nicht schadstoffbelasteter Müll vom AG, gemäß VOB, Teil C, DIN 18299, Abs. 4.1.11 und 4.1.12., täglich zuzuführen.
Baustoffe, Materialien und sonstige Gegenstände dürfen auf Straßengrund auch vorübergehend nicht gelagert werden. Verunreinigungen der Straße im Rahmen der genehmigten Baumaßnahme sind ohne Aufforderung unverzüglich zu beseitigen. Wird diese Anordnung nicht befolgt, kann der Träger der Straßenbaulast die Verunreinigung auf Kosten des Verursachers beseitigen - § 7 Abs. 3 FStrG, Art. 16 BayStr. WG.
Detailpläne und Berechnungen, die zur Vorbereitung der vertraglichen Leistungen notwendig sind und über das übliche Maß von Architekten- und Ingenieurleistungen hinausgehen, sind vom AN zu erbringen. Sie sind mit den jeweiligen Einheitspreisen abgegolten (z. Bsp. Fertigtreppen, Stahlbaudetails, Pläne für Verbau, Pläne und Detail-Pläne zu Entwässerungsrinnen o.dgl.).
Art und Umfang der Leistungen: Bei einer Ausschreibung in Losen (im LV ersichtlich) behält sich der AG die Unterteilung des Auftrages in die Lose vor. Die Einheitspreise behalten ihre Gültigkeit.
Vergütung:
Eine zusätzliche Vergütung für Auslösungen, Fahrgelder, Gefahren- und Schmutzzulagen, Schlechtwetter-zulagen, Sonn- und Feiertagsarbeiten usw. erfolgt nicht, wenn nicht gesondert vereinbart.
Ausführungsunterlagen:
Vom Unternehmer entsprechend den zusätzlichen technischen Vorschriften zu liefernde Unterlagen sind so rechtzeitig vor der Ausführung zur Prüfung und Genehmigung vorzulegen, dass für den AG eine ausreichende Frist zur Prüfung bleibt.
Ausführung:
Öffentlich-rechtliche Genehmigungen und Erlaubnisse hat der Auftragnehmer selbst ohne Anspruch auf gesonderte Vergütung herbeizuführen.
Der AN hat dafür Sorge zu tragen, dass während der gesamten Ausführungszeit eine deutschsprachige Person auf der Baustelle anwesend ist, die eine Kommunikation mit dem AG und den nicht deutschsprachigen Mitarbeitern des AN ermöglicht. Kommt der AN dieser Verpflichtung trotz nochmaliger Aufforderung mit angemessener Fristsetzung nicht nach, so ist der AG berechtigt, einen Dolmetscher auf Kosten des AN heranzuziehen.
Die in den einschlägigen DIN-Vorschriften vorgeschriebenen Proben und Prüfungen sind unaufgefordert durchzuführen. Eine Kopie der Protokolle ist dem AG zu übergeben.
Kosten für die Wiederherstellung durch bei Bauarbeiten durch den AN beschädigter oder entfernter Grenzzeichen gehen zu Lasten des Unternehmers.
Aufmass und Abrechnung:
Die Rechnungen sind 1-fach über das Planungsbüro an den Bauherrn einzureichen.
Die Abrechnung der Anlage erfolgt, falls nicht anderes vereinbart, nur nach gemeinsamen Aufmass über das eingebaute Material und unter Zugrundelegung der Einheitspreise des Leistungsverzeichnisses. Entsprechend den Positionen des Leistungsverzeichnisses müssen die aufgemessenen Materialien und Arbeiten schriftlich dargelegt und vom Auftraggeber durch Unterschrift anerkannt sein. Auf die saubere und übersichtliche Ausführung der Aufmaßblätter wird besonderer Wert gelegt.
Das Aufmass muss folgende Angaben enthalten: ·
Kunde, Bauvorhaben ·
Arbeiten, Titel ·
Aufmassblatt-Nr. ·
Aufmassort: Stromkreise, Räume
Materialbeschreibung mit Fabrikat und Typenangabe ·
Verlegeart, Ausführung der Montage, (z.B. Pos. 5 NYM-J 3 x 1,5 mm2, UP) · Vollständige Positionsnummern ·
Einheitliche Kennzeichnung der Nachtragspositionen ·
Angabe der jeweiligen Teilmengen ·
Einheit / Menge ·
Unterschrift des Kunden oder der Bauleitung ·
Unterschrift des bauleitenden Monteurs
Abnahme und Prüfungen:
Die Elektroinstallation ist nach Fertigstellung entspr. den VDE-Bestimmungen zu prüfen und ein Prüfprotokoll in 1-facher Ausfertigung, zusätzlich einmal digital, zu erstellen.
Die Abnahme der gesamten Arbeiten erfolgt erst nach vollständiger Fertigstellung. Bis dahin ist der "AN" verpflichtet, die bereits ausgeführten Arbeiten vor ungünstigen Witterungsverhältnissen, Beschädigung, Minderungen, usw. durch geeignete Maßnahmen zu schützen und haftet dafür.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet die techn. Abnahmeprüfung umgehend nach Fertigstellung der Arbeiten bei der Bauleitung zu beantragen und während der Überprüfungsdauer den bauleitenden Monteur hierfür bereitzustellen.
Die Kosten hierfür sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Inbetriebnahme:
Die Anlage darf erst nach der Abnahme für Zwecke der Nutzung in Betrieb genommen werden. Probebetrieb (z.B. Einweisung des Personals) und Betrieb zum Zweck der Leistungsnachweisung gelten nicht als Abnahme.
Einweisung:
Der Auftragnehmer hat das Technische Personal des Auftraggebers der Anlage in erforderlichem Umfang einzuweisen. Dies ist schriftlich zu bestätigen. Die Kosten hierfür sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Bestandsunterlagen:
Dem Planungsbüro ist 1 Satz Bestandspläne in Papier- und in digitaler Form bei der Abnahme zu übergeben.
Im einzelnen sind zu übergeben: ·
Installationspläne (Bestandsplan) ·
Aufstellungspläne ·
Prinzipschaltpläne ·
Stromlaufpläne, allpolig gezeichnet und Klemmpläne, allpolig gezeichnet ·
Gerätelisten, Stücklisten bei Betriebsmitteln, Beschreibungen
Kabelverlegepläne ·
Übersichtschaltschemen ·
Betriebsanweisungen, Wartungsvorschriften ·
Werkstattzeichnungen der Elektroverteiler ·
Prüf- und Messprotokolle VDE ·
Beleuchtungskörperaufstellung mit Hinweis auf Fabrikat / Typ und Leuchtmittel ·
Bezugsquelle wichtiger Ersatzteile
Die Kosten für die vorstehend aufgeführten Bestandsunterlagen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren, soweit im Leistungsverzeichnis hierfür nichts besonderes vermerkt ist.
Haftung:
Neben der Haftung für die vom AN zu erbringenden Leistungen haftet dieser auch für die im Rahmen seiner Leistungen zu erbringenden Zeichnungen und Berechnungen. Durch die Prüfung der Unterlagen von Seiten der Bauleitung wird die Haftung des Unternehmers nicht eingeschränkt.
Schriftverkehr:
Sämtlicher Schriftverkehr des Unternehmers an den Bauherrn hat mit Durchschrift an die Bauleitung zu erfolgen.
Allgemeine Vorbemerkungen
1. Vertragsgrundlagen
1.1 Im Auftragsfalle besteht der Vertrag aus:
a) dem Auftragsschreiben
b) der Leistungsbeschreibung, dem Leistungsverzeichnis
einschl. aller Beschreibungen und Vorbemerkungen und
allen dazugehörenden Änderungen, die vor Ver
tragsabschluss schriftlich vereinbart wurden
c) beigefügte Zeichnungen und Tabellen
d) der Verdingungsordnung für Leistungen (VOL) bzw.
Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB)
e) den Allgemeinen Technischen Vorschriften für
Bauleistungen (VOB/C)
f) den einschlägigen DIN-Normen
g) ergänzend gelten die Vorschriften des Bürgerlichen
Gesetzbuches, insbesondere die Vorschriften über den
Werkvertrag, §§ 631 ff
h) Beachten Sie bitte die in der Anlage befindenlichen Musteranlagen. Nach diesen Mustern wird der VOB-Vertrag aufgebaut.
1.2 Alle unter 1.1 angeführten Vorschriften gelten in
der bei Vertragsabschluss gültigen Fassung und werden
als bekannt vorausgesetzt. Der Auftragnehmer ist
verpflichtet, sich die Kenntnis dieser Vorschriften zu
verschaffen.
1.3 Enthalten die o.g. Vorschriften Widersprüche, so
gelten die Vorschriften in der unter 1.1 angegebenen
Reihenfolge.
1.4 Der Vertrag beinhaltet alle Vereinbarungen zwischen
Auftragnehmer und Auftraggeber.
Mündliche Zusicherungen haben keine Gültigkeit.
Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen der
Schriftform und der Unterzeichnung durch den
Auftraggeber.
Sollten Vereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam
sein oder werden, so bleibt der Vertrag im übrigen in
Kraft. Die unwirksame Bedingung ist durch eine solche
zu ersetzen, die dem Zweck des ursprünglich Gewollten
wirtschaftlich am ehesten entspricht.
2. Angebot
2.1 Die im Leistungsverzeichnis angegebenen
Einheitspreise sind Festpreise, auf die später folgende
Lohn- und Materialpreiserhöhungen keinen Einfluss
haben.
2.2 Angebote, die nicht vollständig ausgefüllt sind
oder bei denen etwas gestrichen oder hinzugesetzt ist,
sind ungültig. Ebenfalls können Angebote, die zur
Angebotseröffnung nicht vorliegen, bei der Vergabe des
Auftrages nicht berücksichtigt werden.
Das Angebot kann vom Bieter in Form einer
computergefertigten Abschrift oder eine selbstgefasste
Kurzfassung (Computerausdruck) des
Leistungsverzeichnisses abgegeben werden. In diesem
Falle erkennt der Bieter ausdrücklich den vom
Auftraggeber verfassten Wortlaut des
Leistungsverzeichnisses als allein verbindlich an.
Kurzfassungen müssen jedoch die Ordnungszahlen
(Positionen) vollzählig, in der gleichen Reihenfolge
und mit den gleichen Nummern wie in der Urschrift
wiedergeben.
2.3 Nebenangebote und Änderungsvorschläge sind
zugelassen. Sie sind als solche deutlich zu
kennzeichnen und getrennt vom Hauptangebot zusammen mit
diesem abzugeben. Für Nebenangebote und
Änderungsvorschläge gelten im übrigen alle Bedingungen
dieser Ausschreibung.
2.4 Alle Angebote sind per Mail als pdf- und GAEB-Datei
(Angebotsabgabe) Termin einzureichen.
Der Bieter trägt das Risiko des rechtzeitigen Zugangs.
2.5 Vor Abgabe des Angebotes hat sich der Bieter mit
den örtlichen Verhältnissen vertraut zu machen.
3. Zahlungsbedingungen
3.1 Alle Zahlungen werden von der Bauherrschaft unbar
durch Überweisung auf ein vom Auftragnehmer
anzugebendes Konto geleistet. Aufgrund des
§ 399 BGB gilt als vereinbart, dass Forderungen aus
Leistungen nur mit schriftlicher Zustimmung des
Bauherrn ganz oder teilweise an andere übertragen
werden dürfen. Abschlagszahlungen werden unter Vorlage
eines Leistungsnachweises in Form einer Zwischenrech
nung, die in zweifacher Ausfertigung einzureichen ist,
gewährt. Für nicht eingebaute Materialien werden keine
Abschlagszahlungen geleistet.
3.2 Alle Abschlags- und Schlussrechnungen sind prüfbar
nach Zeichnung oder durch örtliches gemeinsames Aufmaß
in zweifacher Ausfertigung aufzustellen. Mit den
Abschlagszahlungen ist weder ein Verzicht auf
Mängelrügen, noch das Anerkenntnis der
Vertragsgemäßheit der Leistungen verbunden. Auch gelten
Abschlagszahlungen nicht als Zustimmung zu einer
Vertragsänderung.
3.3 Die Abrechnung ist in zweifacher, auf Verlangen der
Bauleitung auch in mehrfacher Ausführung, in den
Fristen der VOB/B einzureichen.
3.4 Werden nach Annahme der Schlusszahlung Fehler in
den Unterlagen der Abrechnung festgestellt, so ist die
Schlussrechnung zu berichtigen. Auftraggeber und
Auftragnehmer sind verpflichtet, die sich daraus
ergebenden Beträge zu erstatten. Fehler in diesem Sinne
sind insbesondere Aufmaßfehler, Rechenfehler und
Übertragungsfehler.
Das Verlangen nach Berichtigung derartiger Fehler gilt
nicht als Nachforderung.
Bei Rückforderungen des Auftraggebers aus
Überzahlungen kann sich der Auftragnehmer nicht auf den
etwaigen Wegfall der Bereicherung berufen.
3.5 Das "Gesetz zur Eindämmung illegaler Betätigung im
Baugewerbe" verpflichtet den Auftraggeber ab
01.01.2002, bei Rechnungen für Bauleistungen 15% als
Steuerabzug einzubehalten und an das zuständige
Finanzamt abzuführen.
Bemessungsgrundlage für den Steuerabzug ist das
Entgelt zzgl. Umsatzsteuer.
Ausnahmen:
1. Es wird kein Steuerabzug vorgenommen, wenn der
Auftraggeber zum Zeitpunkt der Gegenleistung eine
gültige Freistellungserklärung des Bauleistenden
vorliegt.
2. Der Steuerabzug braucht zum anderen nicht
vorgenommen zu werden, wenn die Gegenleistung im
laufenden Kalenderjahr die folgenden Bagatellgrenzen
voraussichtlich nicht überschreitet:
- 15.000,00 _, wenn der Leistungsempfänger
ausschließlich steuerfreie Umsätze nach § 4 Nr. 12 UStG
(Vermietung von Grundstücken und Gebäuden) ausführt
bzw.
- 5.000,00 _ in allen übrigen Fällen.
4. Sicherheitsleistungen
4.1 Als Sicherheit für die vertragsgemäße Ausführung
und Gewährleistung der Leistung hat der Auftragnehmer
eine Vertragserfüllungs- und Gewährleistungsbürgschaft
eines in der Europäischen Union zugelassenen
Kreditinstitutes oder Kreditversicherers gemäß Nr. 4.3
in Höhe von
5 v.H. der Auftragssumme einschließlich Umsatzsteuer
zu stellen.
Reicht der Unternehmer die Vertragserfüllungs- und
Gewährleistungsbürgschaft nicht binnen 18 Werktagen
nach Vertragsabschluss (Empfang des Auftragsschreibens)
ein, so ist der Auftraggeber berechtigt,
Abschlagszahlungen zu kürzen, bis der Betrag erreicht
ist.
4.2 Als Gewährleistungsbürgschaft werden 5 % des
Gesamtrechnungsbetrages der Schlussrechnung
einbehalten. Die Sicherheitsleistung wird 5 Jahre
hinterlegt vom Tage der mängelfreien Abnahme an
gerechnet. Der Sicherheitseinbehalt kann durch
Bürgschaft gemäß Nr. 4.3 abgelöst werden.
Nach der mängelfreien Schlussabnahme und Erfüllung
aller bis dahin geltend gemachten Ansprüche
einschließlich Schadenersatz und Erstattung von
Überzahlungen kann auf Antrag des Unternehmers die
Umwandlung der Vertragserfüllungs- und Gewähr
leistungsbürgschaft in eine reine
Gewährleistungsbürgschaft vorgenommen werden.
4.3 Die Bürgschaftserklärung ist schriftlich unter
Verzicht auf die Einrede der Vorausklage (§ 771 BGB)
abzugeben; sie darf zeitlich nicht begrenzt sein.
5. Sicherheitsbestimmungen
5.1 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle
notwendigen Vorkehrungen zum Schutze fremden Eigentums
zu treffen. Der Auftragnehmer haftet auch für die
Einhaltung dieser Bestimmung durch alle seine
Angestellten, Erfüllungsgehilfen, Lizenznehmer und alle
sonstigen von ihm Beschäftigten.
5.2 Der Auftragnehmer ist für die ständige Einhaltung
der einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften und
aller zur Sicherheit erforderlichen Maßnahmen in seinem
eigenen Arbeitsbereich und beim Zusammenwirken mit
anderen Firmen auch für den erweiterten Arbeitsbereich
verantwortlich.
5.3 Neben der örtlichen Aufsicht ist der Auftraggeber
berechtigt, den Auftragnehmer auf sicherheitstechnische
Mängel bei der Arbeit hinzuweisen und Fristen zur
Mängelbeseitigung zu setzen. Bei Gefahr für Leib und
Leben kann die Einstellung der Arbeiten verlangt
werden.
5.4 Der Auftragnehmer übernimmt mit der
Auftragserteilung das Bauherrenrisiko und die gesamte
Haftung, soweit versicherbar. Er hat im Auftragsfalle
einen Nachweis über die entsprechende Versicherung
vorzulegen. Der Auftragnehmer haftet allein für alle
Schäden durch Naturereignisse oder Maßnahmen, die
unmittelbar mit den Baumaßnahmen in Zusammenhang
stehen.
Die Haftung umfasst insbesondere Schäden durch
mangelhafte Gründung bzw. Verankerung sowie durch
Witterung (z.B. Frost, Niederschlag, Sonne), Wasser
(z.B. Hochwasser, Quellwasser, Grundwasser,
Polderwasser) und jegliche Arbeitsunterbrechungen.
Ausgenommen sind Schäden durch Kriegseinwirkungen und
Erdbeben oder diesen gleichzusetzenden Einwirkungen.
Schließt der Auftraggeber eine Bauwesen- oder sonstige
Versicherung ab, die Haftungsteile des Auftragnehmers
versichert, so ist der Auftraggeber zur anteilmäßigen
Prämienberechnung an den Auftragnehmer berechtigt.
6. Lage und Beschaffenheit der Baustelle
Vor Abgabe seines Angebotes hat sich der Auftragnehmer
über Lage und Beschaffenheit der Baustelle, der
Zufahrtswege, über Bodenbeschaffenheit,
Grundwasserverhältnisse und die sonstigen örtlichen
Gegebenheiten sowie über Art und Umfang der Leistungen
genauestens zu unterrichten.
7. Ausführungsunterlagen
7.1 Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrunde
gelegt werden, die vom Auftraggeber ausdrücklich als
zur Ausführung bestimmt gekennzeichnet und
unterzeichnet sind; über Art und Umfang dieser
Unterlagen ist Einvernehmen herzustellen.
Die Verantwortung und Haftung des Auftragnehmers nach
diesem Vertrag wird hierdurch nicht eingeschränkt.
8. Gefahrentragung
8.1 Der Auftragnehmer haftet bei allen Schäden, die
durch ihn, von ihm Beauftragte oder Dritte im
Zusammenhang mit der Leistung verursacht werden.
Unabhängig davon ist jeder Schaden dem Auftraggeber
unverzüglich anzuzeigen.
8.2 Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber von
Ansprüchen jeder Art, die von dritter Seite aus Anlass
der Durchführung der Leistung erhoben werden,
freizustellen. Er verzichtet auf eigene
Haftungsansprüche gegen den Auftraggeber und für den
Fall der eigenen Inanspruchnahme auf die
Geltendmachung von Rückgriffansprüchen gegen den
Auftraggeber und deren Angestellte und Beauftragte.
8.3 Im übrigen richtet sich die Gefahrentragung
ausschließlich nach den Bestimmungen des Bürgerlichen
Gesetzbuches über den Werkvertrag.
9. Einheitspreise
In den Einheitspreisen sind die Löhne, die Lieferung
aller erforderlichen Baustoffe, sofern das
Leistungsverzeichnis nichts anderes vorschreibt und das
Vorhalten aller erforderlichen Geräte, Baumaschinen
mit enthalten.
10. Lieferung
Alle firmenseitig zu liefernden Stoffe müssen den
Gütevorschriften der DIN-Normen entsprechen.
Für etwa bauseitig gelieferte Stoffe und Geräte
übernimmt der Unternehmer auf der Baustelle die volle
Haftung.
11. Allgemeine Pflichten des Auftragnehmers
11.1 Der Auftrag ist in ständiger Fühlungnahme mit dem
Auftraggeber auszuführen.
11.2 Der Auftragnehmer hat den Auftrag durch seine
Firma auszuführen. Ausnahmen hiervon, insbesondere die
Beauftragung eines Subunternehmers, bedürfen der
vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers.
12. Forderungsabtretungen
Forderungen an den Auftraggeber dürfen nicht an Dritte
abgetreten werden und sind auch nicht verpfändbar.
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Langenfeld.
Gerichtsstand ist das für Langenfeld zuständige
Gericht.
14. Vertragsstrafen (§ 11 VOB/B)
Bei durch den Auftragnehmer zu vertretender
Nichteinhaltung der Fertigstellungstermine behält sich
der Auftraggeber vor, eine Vertragsstrafe gemäß § 11
VOB/B für jeden über den Termin hinausgehenden Werktag
von 0,2% der voraussichtlichen Netto-Auftragssumme bis
zu höchstens 10% zu erheben.
Der sich ergebende Betrag wird von der Schlussrechnung
in Abzug gebracht.
15. Abnahme
15.1 Die Leistung ist in jedem Fall förmlich
abzunehmen.
Die Abnahme der öffentlichen Flächen erfolgt unter
Beteiligung der Stadt Köln.
15.2 Die Abnahme der Leistung hat der Auftragnehmer
beim Auftraggeber zu beantragen. Falls Mängel bei der
Abnahme festgestellt werden, müssen diese innerhalb von
14 Tagen beseitigt werden, ansonsten ist der
Auftraggeber berechtigt, diese auf Kosten des
Auftragnehmers beheben zu lassen.
16. Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist beträgt 5 Jahre.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle während der
Gewährleistungsfrist auftretenden Schäden, vom Tage
der mängelfreien Abnahme der gesamten Leistung an
gerechnet, die auf eine mangelhafte Ausführung
zurückzuführen sind, selbständig oder nach Aufforderung
des Auftraggebers, sofort kostenlos zu beseitigen.
Werden die festgestellten Mängel nicht innerhalb von
14 Tagen behoben, so ist der Auftraggeber berechtigt,
diese auf Kosten des Auftragnehmers beseitigen zu
lassen. Wird das Datum der Abnahme nicht schriftlich
festgehalten, so wird das Prüfungsdatum der Schluss
rechnung für den Beginn der Gewährleistung zugrunde
gelegt.
17. Verpflichtungserklärung des Bieters
Ich erkläre, dass ich meinen gesetzlichen Pflichten
zur Zahlung der Landes- und Gemeindesteuern, der
Arbeitslosenversicherung und zur Rentenversicherung
sowie meinen Verpflichtungen aus den Tarifforderungen
der Betriebsordnung und dem Schwerbeschädigtengesetz
ordnungsgemäß nachkomme. Dem Angebot ist eine
steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des
zuständigen Finanzamtes beigefügt. Ich bin mir bewusst,
dass eine wissentlich falsche Angabe der vorstehenden
Erklärung meinen Ausschluss von weiteren Leistungen
und Lieferungen wegen Unzuverlässigkeit zur Folge haben
kann.
Unter Anerkennung der Berechtigung des
Ausschreibenden, den Zuschlag nach freier Wahl zu
erteilen oder zu verweigern, verpflichtet sich der
unterzeichnende Auftragnehmer, die Leistungen zu den
im angehefteten Leistungsverzeichnis eingesetzten
Einheitspreisen auszuführen.
18. Einverständniserklärung
Mit den vorgenannten besonderen Vertragsbedingungen
erkläre ich mich einverstanden.
......................................................
Ort Datum
......................................................
Firmenstempel und Unterschrift
1. Vertragsgrundlagen
Lieferscheinnachweise
Für folgende Positionen sind neben den Aufmaßen die
Lieferscheine als Mengennachweis zeitnah vorzulegen:
Sämtliche Positionen die mit der Einheit [t]
ausgeschrieben sind.
Lieferscheinnachweise
Anlagen
Die Anlagen sind dem Leistungsverzeichnis angehängt.
Sie sind bei der Kalkulation zu beachten.
Zeichnungen:
- Übersicht Gelände Logistikzentrum
- Lageplan 1 2408.30.L31
- Lageplan 2 2408.30.L32
- Ansichten und Detail 2408.30.Q30
Sonstige Anlagen
- Prüfbericht Abscheideranlage vom 22.01.2024
Anlagen
01 Baustelleneinrichtung, Sonstiges
01
Baustelleneinrichtung, Sonstiges
01.__. 1 Baustelleneinrichtung der gesamten Baustelle Baustelleneinrichtung der gesamten Baustelle mit allen
für den Baubetrieb notwendigen Anlagen wie
Beförderung, Lagerung und Verarbeitung von Baustoffen,
Maschinen, Baubuden, Mannschaftsunterkünften,
Sanitäranlagen etc.
Herstellen, Vorhalten und späteres Beseitigen der
erforderlichen Strom- und Wasserzuleitungen bis zur
Einsatzstelle. Anschlüsse für Wasser und Strom (220 V)
werden vom AG zur Verfügung gestellt.
Bewachung der Baustelle, deren Einrichtungen und
Anlagen, Beleuchtung und Beschilderung, Absperrungen im
gesamten Baubereich für die komplette Bauzeit einschl.
etwa erforderlicher Nacharbeiten.
Das Reinigen der benutzten öffentlichen Flächen, Wege
und Straßen und das Wiederherstellen von zerstörten
oder beschädigten Anfahrtswegen oder Plätzen.
Der AN hat die Pflicht, jegliche Straßenverschmutzung
zu vermeiden bzw. unvermeidbar eintretende
Verunreinigungen sofort wirksam zu beseitigen. Kommt
der AN dieser Pflicht nicht nach, wird der AG die
Straßenreinigung zu Lasten des AN veranlassen.
Die Baustelle, die Baugruben und Lagerungen sind voll-
kommen sicher abzusperren und zu bewachen; alle evtl.
möglichen Unfallursachen sind damit zu beseitigen.
Kalkulierte Gesamtbauzeit siehe Baubeschreibung.
Die Vergütung der Baustelleneinrichtung erfolgt wie
folgt:
10% nach Einrichtung
80% in Raten an die jeweilige Abschlagszahlung gebunden
10% nach Räumung
einschl. der Vorhaltung über die Gesamtbauzeit.
Vom AG zur Verfügung gestellte
Baustelleneinrichtungsflächen:
Flächen im Bereich der Bauabschnitte.
01.__. 1
Baustelleneinrichtung der gesamten Baustelle
1,00
psch
01.__. 2 Vollständiges Räumen der Baustelle Vollständiges Räumen der Baustelle und aller in An-
spruch genommenen Baubereiche, Wiederherstellen aller
Flächen, Plätze, Straßen und Wege in den ursprünglichen
Zustand.
Die Vergütung erfolgt erst bei der Schlußrechnung, also
nach erfolgter Abnahme bzw. der letzten Teilabnahme
aller Gewerke und Reinigung aller benutzten Flächen,
Plätze, Straßen und Wege.
01.__. 2
Vollständiges Räumen der Baustelle
1,00
psch
01.__. 3 Schutzzaun Schutzzaun, versetzbar, auf unbefestigtem und
befestigtem Untergrund, aus Einzelelementen mit
verzinktem Stahlrohrrahmen und Vergitterung, mit
Standfüßen, Zaunoberkante über Oberfläche Gelände 2 m,
Zaunelemente mit Klammern verbunden,
falls erforderlich, mit angehängten,
batteriebetriebenen Warnleuchten,
einschl. Absicherung gem. RSA bzw. ZTV-SA,
aufstellen, vorhalten und räumen.
01.__. 3
Schutzzaun
135,00
m
01.__. 4 Mineralgemisch Körnung 0/45 liefern Mineralgemisch Körnung 0/45
(Basaltschotter oder Schaumlava) liefern
und in Schlaglöchern, für Anrampungen etc. einbauen und
verdichten,
rückbauen und beseitigen.
Ausführung nur in besonderer Abstimmung mit dem AG.
Die Abrechnung erfolgt nach gesonderten Wiegekarten.
01.__. 4
Mineralgemisch Körnung 0/45 liefern
16,50
t
01.__. 5 Stundenlohnarbeiten Zuschläge Überstunden Facharbeiter/-in Stundenlohnarbeiten durch Arbeitskräfte auf Anordnung
des AG ausführen, der Verrechnungssatz für die
jeweilige Arbeitskraft umfasst Zuschläge für
Überstunden, Facharbeiter/-in.
01.__. 5
Stundenlohnarbeiten Zuschläge Überstunden Facharbeiter/-in
10,00
h
01.__. 6 Stundenlohnarbeiten Zuschläge Überstunden Bauhelfer/-in Stundenlohnarbeiten durch Arbeitskräfte auf Anordnung
des AG ausführen, der Verrechnungssatz für die
jeweilige Arbeitskraft umfasst Zuschläge für
Überstunden, Bauhelfer/-in.
01.__. 6
Stundenlohnarbeiten Zuschläge Überstunden Bauhelfer/-in
15,00
h
02 Ausbauarbeiten
02
Ausbauarbeiten
02.__. 1 Grünbeete räumen von Aufwuchs Grünbeete räumen, von Aufwuchs,
Bodendecker,
einschl. Wurzelwerk.
Pflanzen zur Weiderverwendung im Baustellenbereich
zwischenlagern.
02.__. 1
Grünbeete räumen von Aufwuchs
16,00
m2
02.__. 2 Bodenabdeckung aufnehmen Bodenabdeckung aufnehmen, d~ 10 cm,
Rindenmulch händisch im Bereich de Deckel der
Abscheideranalge zusammenrechen, aufnehmen und im
Baustellenbereich zur Wiederverwendung zwischenlagern.
02.__. 2
Bodenabdeckung aufnehmen
16,00
m2
02.__. 3 Oberboden abtragen Abtrag-D 25cm Oberboden abtragen,
in Nebenflächen, mit Wurzeln durchsetzt,
Abtragdicke im Mittel 25 cm, Mengenermittlung nach
Aufmaß an der Entnahmestelle,
Ausführung in Teilflächen.
Oberboden in Eigentum des AN übernehmen und entsorgen.
02.__. 3
Oberboden abtragen Abtrag-D 25cm
3,00
m3
02.__. 4 Wie vor, mit Rasenansaat mit Rasenansaat,
Rasensoden aufnehmen, in Eigentum des AN übernehmen und
entsorgen,
Oberboden im Baustellenbereich zur wiederverwendung
zwischenlagern.
Fläche ca. 40 m2.
02.__. 4
Wie vor, mit Rasenansaat
W
8,00
m2
02.__. 5 Boden Suchgraben lösen, lagern, verfüllen, verdichten BK 3/4 Boden für Suchgraben zur Freilegung von Kabeln und
Leitungen nach Abtrag der Oberflächenbefestigung
profilgerecht lösen, seitlich lagern, verfüllen und
verdichten, Aushubtiefe bis 1,25 m, Mengenermittlung
nach Aufmaß an der Entnahmestelle,
Boden normal lösbar.
02.__. 5
Boden Suchgraben lösen, lagern, verfüllen, verdichten BK 3/4
5,00
m3
02.__. 6 Boden lösen, T bis 0,75m Boden für profilgerecht lösen,
im Baubereich zur wiederverwendung zwischenlagern
Abtragtiefe bis ca. 0,75 m,
Aushub zum freilegen der auszubauenden Schachtkonen.
Mengenermittlung nach Aufmaß an Abtragprofilen.
Boden normal lösbar.
Anteil Handschachtung: 50% sind einzurechnen.
Hinweis: Anteil ca. 60 % Füllboden und 40 %
Frostschutzmaterial,
Materialien separieren und getrennt lagern.
02.__. 6
Boden lösen, T bis 0,75m
9,00
m3
02.__. 7 Im Baubereich zwischengelagerten Boden wieder Im Baubereich getrennt zwischengelagerten Boden wieder
lagenweise einbauen und verdichten,
nach Ausbau der Schachtkonen und Verfüllung der
Schachtkörper,
Frostschutzmaterial und Füllboden,
Einbau auf Trennlage.
02.__. 7
Im Baubereich zwischengelagerten Boden wieder
9,00
m3
02.__. 8 Schachtabdeckung aufnehmen Schachtabdeckung DN 625, Klasse B und Klasse D,
aufnehmen in Nebenflächen,
BEGU- oder Guss-Abdeckung, vorh. Abdeckung einschl.
Schmutzfänger aufnehmen, in Eigentum des AN übernehmen
und entsorgen.
02.__. 8
Schachtabdeckung aufnehmen
7,00
St
02.__. 9 Schachtkonus aufnehmen, D= 2 m Schachtkonus aufnehmen in Nebenflächen,
aus Stahlbeton,
für lichten Schachtdurchmesser D= 2 m,
einschl. Dichtring.
Material separieren, in Eigentum des AN übernehmen und
entsorgen.
02.__. 9
Schachtkonus aufnehmen, D= 2 m
2,00
St
02.__. 10 Schachtkonus aufnehmen, D= 1,50 m Schachtkonus aufnehmen in Nebenflächen,
aus Stahlbeton,
für lichten Schachtdurchmesser D= 1,50 m,
einschl. Dichtring.
Material separieren, in Eigentum des AN übernehmen und
entsorgen.
02.__. 10
Schachtkonus aufnehmen, D= 1,50 m
2,00
St
02.__. 11 Einbauteile im vorh. Umlenkschacht ausbauen, UL Einbauteile im vorh. Umlenkschacht, ausbauen,
einbauteil Schieber,
s. Fotodokumentation Prüfbericht Abscheideranlage
Seite 40.
Alle ausgebauten Einbauteile werden Eigentum des AN und
sind fachgerecht zu entsorgen.
Schacht Nr. UL.
02.__. 11
Einbauteile im vorh. Umlenkschacht ausbauen, UL
1,00
St
02.__. 12 Einbauteile im vorh. Schlammfang ausbauen, S1 Einbauteile im vorh. Schlammfang, V= 6,5 m³, ausbauen,
Warnanlage für Rückstau (Aufstausonde),
Zulauf mit Prallblech,
s. Fotodokumentation Prüfbericht Abscheideranlage
Seite 28-30.
Alle ausgebauten Einbauteile werden Eigentum des AN und
sind fachgerecht zu entsorgen.
Schacht Nr. S1.
02.__. 12
Einbauteile im vorh. Schlammfang ausbauen, S1
1,00
St
02.__. 13 Einbauteile im vorh. Schlammfang ausbauen, S2 Einbauteile im vorh. Schlammfang, V~ 2 m³, ausbauen,
Warnanlage für Rückstau (Aufstausonde),
Zulauf mit Prallblech,
s. Fotodokumentation Prüfbericht Abscheideranlage
Seite 24-27.
Alle ausgebauten Einbauteile werden Eigentum des AN und
sind fachgerecht zu entsorgen.
Schacht Nr. S2.
02.__. 13
Einbauteile im vorh. Schlammfang ausbauen, S2
1,00
St
02.__. 14 Einbauteile im vorh. Benzinabscheider ausbauen, S/B1 Einbauteile im vorh. Benzinabscheider NG20 mit
integriertem Schlammfang ausbauen,
einschl. Warnanlage für Ölschichtdicke.
Einbauteile aus Edelstahl:
Verschlusseinrichtung in einem geschlossenen Schutzrohr
geführt,
Zulaufrohr, 90° nach unten geführt,
s. Fotodokumentation Prüfbericht Abscheideranlage
Seite 31-33.
Alle ausgebauten Einbauteile werden Eigentum des AN und
sind fachgerecht zu entsorgen.
Schacht Nr. S/B1.
02.__. 14
Einbauteile im vorh. Benzinabscheider ausbauen, S/B1
1,00
St
02.__. 15 Einbauteile im vorh. Stapelbecken ausbauen, St Einbauteile im vorh. Stapelbecken, V=6,75 m3,
ausbauen
s. Fotodokumentation Prüfbericht Abscheideranlage
Seite 33-35.
Alle ausgebauten Einbauteile werden Eigentum des AN und
sind fachgerecht zu entsorgen.
Schacht Nr. St.
02.__. 15
Einbauteile im vorh. Stapelbecken ausbauen, St
1,00
St
02.__. 16 Einbauteile im vorh. Koaleszenzabscheider ausbauen, AK Einbauteile im vorh. Koaleszenzabscheiders NG20
einschl. Warnanlage für Ölschichtdicke.
Einbauteile aus Edelstahl:
Verschlusseinrichtung in einem geschlossenen Schutzrohr
geführt, ohne Abscheiderentleerung herausnehmbar,
Zulaufrohr, 90° nach unten geführt,
s. Fotodokumentation Prüfbericht Abscheideranlage
Seite 21-24.
Alle ausgebauten Einbauteile werden Eigentum des AN und
sind fachgerecht zu entsorgen.
Schacht Nr. AK.
02.__. 16
Einbauteile im vorh. Koaleszenzabscheider ausbauen, AK
1,00
St
02.__. 17 Einbauteile im vorh. Vorabscheider / Stapelbecken ausbauen, V/St Einbauteile im vorh. Vorabscheider / Stapelbecken
ausbauen,
s. Fotodokumentation Prüfbericht Abscheideranlage
Seite 33-39.
Alle ausgebauten Einbauteile werden Eigentum des AN und
sind fachgerecht zu entsorgen.
Schacht Nr. V/St.
02.__. 17
Einbauteile im vorh. Vorabscheider / Stapelbecken ausbauen, V/St
1,00
St
02.__. 18 Einbauteile im vorh. Probenahmeschacht ausbauen, P1 Einbauteile im vorh. Vorabscheider / Stapelbecken
ausbauen,
Einbauteil Notfallschieber,
s. Fotodokumentation Prüfbericht Abscheideranlage
Seite 39-40.
Alle ausgebauten Einbauteile werden Eigentum des AN und
sind fachgerecht zu entsorgen.
Schacht Nr. P1.
02.__. 18
Einbauteile im vorh. Probenahmeschacht ausbauen, P1
1,00
St
02.__. 19 Einbauteile im Pumpenschacht ausbauen Einbauteile im vorh. Pumpenschacht ausbauen,
Einbauteil Abwasserpumpe für Regenwasser und
Druckleitungen,
Auslauf Druckleitung DN 80 im Schacht wasserdicht
verschließen (z.B. mit Brunnenschaum).
Alle ausgebauten Einbauteile werden Eigentum des AN und
sind fachgerecht zu entsorgen.
Schacht PS, Zeichnung Nr. 2408.30.L32.
02.__. 19
Einbauteile im Pumpenschacht ausbauen
1,00
St
02.__. 20 Monteurstunden Monteurstunden
für Demontage Stromkabel, Schläuche etc. in den
vorgenannten Schächten.
Materialien im Baubereich zum Abtransport
zwischenlagern.
02.__. 20
Monteurstunden
15,00
h
02.__. 21 Abfall nicht gefährlich, Kabel Siedlungsabfälle, getrennt gesammelte Fraktionen,
nicht gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV
(Abfallverzeichnis-Verordnung) 200136 gebrauchte
elektrische und elektronische Geräte, nicht
schadstoffbelastet,
Elektrokabel verschiedene Querschnitte,
kunststoffummantelt,
auf Baustelle lagernd,
laden, transportieren und entsorgen,
Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.
02.__. 21
Abfall nicht gefährlich, Kabel
100,00
kg
02.__. 22 Kernbohrung in Schächte Abscheideranlage Kernbohrung in vorhandene Schachtwände
der Abscheideranlage
für Rohrdurchführung DN 200, als Überbohrung der
vorhandenen Öffnungen
Durchmesser der Kernbohrung 250-257 mm,
Schachtwände rund, Wanddicke ca. 15 cm,
bewehrt.
Der entnommene Bohrkern ist zu entsorgen.
02.__. 22
Kernbohrung in Schächte Abscheideranlage
8,00
St
02.__. 23 Verschließen der Restöffnung Verschließen der Restöffnung nach der Rohrverlegung
zwischen Rohr und Schachtwand der Schächte der
Abscheideranlage
mit wasserdichtem Brunnenschaum,
geprüft wasserdicht bis 0,5 bar,
z.B. 1K-Brunnenschaum Kombi, Fa. Würth
oder gleichwertig.
02.__. 23
Verschließen der Restöffnung
8,00
St
02.__. 24 Kernbohrung in Schächte Abscheideranlage, Sohle Kernbohrung in vorhandene Schachtsohlen
der Abscheideranlage
für Sickeröffnung,
Durchmesser der Kernbohrung 100 mm,
Sohldicke ca. 20 cm,
bewehrt.
Der entnommene Bohrkern ist zu entsorgen.
02.__. 24
Kernbohrung in Schächte Abscheideranlage, Sohle
4,00
St
02.__. 25 Verfüllungen mit Drainagekies Verfüllung der Schächte mit Drainagekies
16-32 mm, gewaschen,
keine Anforderungen an Farbgebung,
Verfüllhöhe zunächst bis Unterkante der durchgehenden
neuen Rohrverbindungen,
nach Absandung der Rohrscheitel Nachverfüllung bis Rand
Schachttopf.
Oberfläche der Kiesverfüllung glatt abziehen.
Abrechnung nach Wiegescheinen.
02.__. 25
Verfüllungen mit Drainagekies
90,00
t
02.__. 26 Vlies als Trennlage Vlies aus Geotextil, einschichtig, als Trennlage über
die verfüllten Schächte auflegen,
als Flächenabdeckung, Breite ca. 2,50 m.
Vergütet wird die abgedeckte Fläche.
02.__. 26
Vlies als Trennlage
40,00
m2
02.__. 27 Verlegung im Bereich der Schächte auf Drainagekies Verlegung im Bereich der Schächte auf Drainagekies
als Trennung zur Durchverrohrung,
und zweite Lage als Abdeckung auf die Sandummantelung
der Rohrleitung auflegen.
Ausführung in Teilflächen.
02.__. 27
Verlegung im Bereich der Schächte auf Drainagekies
W
20,00
m2
02.__. 28 Schachtsohle ändern DN200, alter Pumpenschahct Vorh. Schachtsohle ändern für neu anzuschließenden
Abwasserkanal DN 200,
abknickendes Gerinne 90°,
Schacht DN 1000, lichte Schachttiefe ca. 1,25 m,
Auskleidung Gerinne und Berme mit sulfatbeständigem
Zementestrich.
Während der Arbeiten ist ständig eine Sauerstoffmessung
vorzunehmen (Sauerstoffkonzentration > 18%) und am
Schachteinstieg eine Kontrollperson vorzuhalten.
02.__. 28
Schachtsohle ändern DN200, alter Pumpenschahct
1,00
St
02.__. 29 Schachtsohle ändern DN200 Vorh. Schachtsohle ändern für entfallenden
Abwasserkanal DN 200,
abknickendes Gerinne 45°,
Schacht UL, DN 1000, lichte Schachttiefe ca. 1,30 m,
Auskleidung Gerinne und Berme mit sulfatbeständigem
Zementestrich.
Während der Arbeiten ist ständig eine Sauerstoffmessung
vorzunehmen (Sauerstoffkonzentration > 18%) und am
Schachteinstieg eine Kontrollperson vorzuhalten.
02.__. 29
Schachtsohle ändern DN200
1,00
St
03 Aufbruch- und Erdarbeiten, Wiederherstel
03
Aufbruch- und Erdarbeiten, Wiederherstel
03.__. 1 Boden der Gräben für Abwasserkanäle als Anschlusskanal Boden der Gräben für Abwasserkanäle als Anschlusskanal,
profilgerecht ausheben,
Aushubtiefe bis 1,25 m,
Grabenbreite 0,80 m,
Homogenbereich normal lösbar (alte Bodenklasse 3-4)
Boden laden, transportieren und im Baustellenbereich
zur Analyse zwischenlagern,
einfache Transportentfernung bis 100 m.
Hinweis: Der Aushub erfolgt unmittelbar entlang der
Hallenwand, der Bagger kann nur seitlich und nicht in
Grabenachse arbeiten.
03.__. 1
Boden der Gräben für Abwasserkanäle als Anschlusskanal
20,00
m3
03.__. 2 Wie vor, Grabentiefe über 1,75 bis 3 m Grabentiefe über 1,75 bis 3 m,
Grabenbreite 1,10 m (lichte Grabenbreite 0,90 m),
als verbauter Graben.
Hinweis: Der Aushub erfolgt entlang der Hallenwand, es
kann nur mit Kurzheckbagger gearbeitet werden.
03.__. 2
Wie vor, Grabentiefe über 1,75 bis 3 m
W
62,00
m3
03.__. 3 Ausheben Hand, Zulage Ausheben von Hand
als Zulage zur Bodenbewegung.
Abrechnung für Anschluss an bestehende Schächte
und im Bereich von querenden und längslaufenden
Leitungen / Kabeln.
03.__. 3
Ausheben Hand, Zulage
5,00
m3
03.__. 4 Verbau mit Verbauplatten herstellen, vorhalten, beseitigen Verbau mit Verbauplatten DIN 4124 für Graben,
Verbau herstellen, vorhalten und wieder beseitigen,
Verbauhöhe bis ca. 3 m,
Sohlenbreite der Gräben:
DN 200: 1,10 m einschl. Verbau
Verbauart: Verbauplatten, Standardverbau.
Verbau kraftschlüssig mit dem anstehenden Boden
herstellen,
Ausbau des Verbaus vorlaufend lagenweise mit der
Grabenverfüllung.
Abrechnung: OK Gelände zzgl. 10 cm bis Grabensohle.
03.__. 4
Verbau mit Verbauplatten herstellen, vorhalten, beseitigen
160,00
m2
03.__. 5 Kreuzung Versorgungsleitung DN 150 Zulage zum Grabenaushub und Verbauarbeiten
für Kreuzung von Versorgungsleitung,
Wasserleitung unter Druck,
DN 150 aus Kunststoff,
Leitung von Hand freilegen,
einschl. Handschachtung im Zuge der Aushubarbeiten und
der Erschwernisse bei den Verbauarbeiten,
beim Verfüllen neu einsanden,
oberhalb der Versorgungsleitung nur mit leichtem
Verdichtungsgerät arbeiten.
03.__. 5
Kreuzung Versorgungsleitung DN 150
2,00
St
03.__. 6 Wie vor, Wasserleitung DN 80 Wasserleitung DN 80.
03.__. 6
Wie vor, Wasserleitung DN 80
W
1,00
St
03.__. 7 Gründungssohle nachverdichten Gründungssohle für untere Bettungsschicht im
Plangefälle planieren und nachverdichten.
03.__. 7
Gründungssohle nachverdichten
42,00
m2
03.__. 8 Bodenprobe aus Haufwerken 30-60m3 Entnahme von Bodenproben aus Haufwerken,
Volumen über 60 bis 80 m3, einschl. Protokoll,
Untersuchung nach EBV 2023, Anlage 1, Tabelle 1,
Mindestuntersuchungsprogramm für Boden bei
unspezifischem Verdacht, Untersuchung im Feststoff aus
Haufwerken.
Untersuchungsbericht mit Angabe Bodenmaterial.
03.__. 8
Bodenprobe aus Haufwerken 30-60m3
1,00
St
03.__. 9 Liefern Boden Liefern von Stoffen frei Verwendungsstelle,
Mengenermittlung nach Wiegekarten,
schwachbindiger, grobkörniger Boden,
Bodengruppe GI oder GW nach DIN 18196,
Boden zur Nassschüttung geeignet,
als Bodenaustausch für Leitungsgraben oberhalb der
Leitungszone,
lagenweise im Leitungsgraben verfüllen und verdichten
nach den Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen
und Richtlinien für Aufgrabungen in Verkehrsflächen
(ZTV A-StB).
Hinweis: Der Graben liegt unmittelbar entlang der
Hallenwand, der Bagger kann nur seitlich und nicht in
Grabenachse arbeiten.
03.__. 9
Liefern Boden
57,00
m3
03.__. 10 Abfall nicht gefährlich AVV170504 entsorgen, Boden BM-F0* Bau- und Abbruchabfälle, Boden, Steine und Baggergut,
nicht gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV
(Abfallverzeichnis-Verordnung) 170504 Boden/Stein,
Werte gemäß Ersatzbaustoffverordnung 2023 sind
eingehalten,
Bodenmaterial Klasse BM-F0* nach EBV 2023, Anlage 1,
Tabelle 3 und Tabelle 4,
auf Baustelle lagernd, laden, mit LKW des AN
transportieren, entsorgen, Vergütung der Entsorgung
übernimmt AN.
03.__. 10
Abfall nicht gefährlich AVV170504 entsorgen, Boden BM-F0*
120,00
t
03.__. 11 Kanal verfüllen Füllstoff DN200 Stillgelegten Kanal verfüllen mit hydraulisch
gebundenem, fließfähigem Füllstoff, Druckfestigkeit
mind. 5 N/mm2,
Kanal DN 200,
Zulauf und Verschluss mit Entlüftung in vorh. Schächten
anlegen und wieder ausbauen,
Schachttiefen ca. 1,35 m.
Verdämmung der Rohrleitung zwischen den Schächten UL
und V/St.
03.__. 11
Kanal verfüllen Füllstoff DN200
5,00
m
03.__. 12 Asphaltoberbau schneiden D 20-26cm Asphaltoberbau schneiden,
Dicke der Befestigung über 20 bis 26 cm,
Ausführung mit Fugenschneidgerät, Nassschnitt.
03.__. 12
Asphaltoberbau schneiden D 20-26cm
17,00
m
03.__. 13 Bitumenhaltige Befestigung Fahrbahn abbrechen Abbruch der bitumenhaltigen Befestigung in Fahrbahnen,
Dicke über 20 bis 26 cm,
Geräteeinsatz ist möglich,
vor der Auskofferung aufnehmen, aufgenommene Stoffe zur
Verwertung sortieren, in Eigentum des AN übernehmen und
verwerten nach Wahl des AN,
Abfall ist nicht gefährlich, nicht schadstoffbelastet,
Abfallschlüssel nach EWC 170302 Bitumengemische ohne
gefährliche Stoffe, Entsorgungsnachweis ist nicht
erforderlich.
RuVA-StB Verwertungsklasse A,
Einschneiden oder Abkanten wird gesondert vergütet,
Mengenermittlung nach Aufmaß.
03.__. 13
Bitumenhaltige Befestigung Fahrbahn abbrechen
6,50
m3
03.__. 14 Pflasterrinne aufnehmen Pflasterrinne aus Betonpflaster,
Rinne vor Bordsteinen,
Breite über 15 bis 20 cm, Dicke 160 mm,
einschl. Fundament aus Beton, Dicke 20 cm und
Fugenfüllung,
in Fahrbahnen,
aufnehmen, laden und aufgenommene Stoffe in Eigentum
des AN übernehmen und entsorgen.
Abfall ist nicht gefährlich, nicht schadstoffbelastet,
Zuordnung Z 0 (uneingeschränkter Einbau).
03.__. 14
Pflasterrinne aufnehmen
17,00
m
03.__. 15 Bordstein Beton abbrechen HB15/25 Abbruch des Bordsteins aus Beton,
Teilabbruch gem. Ausführungsplan,
Form HB 15/25,
einschl. Fundament aus Beton und Rückenstützen,
Bettungsdicke 20 cm, Dicke der Rückenstütze 15 cm,
Geräteeinsatz ist möglich, aufgenommene Stoffe in
Eigentum des AN übernehmen und entsorgen.
Abfall ist nicht gefährlich, nicht schadstoffbelastet,
Zuordnung Z 0,
Mengenermittlung nach Aufmaß.
03.__. 15
Bordstein Beton abbrechen HB15/25
17,00
m
03.__. 16 Planum herstellen zul. Abweichung 2cm Planum herstellen, für Verkehrsflächen, zulässige
Abweichung von der Sollhöhe +/- 2 cm.
Ausführung auf dem vorhandenen Frostschutzmaterial
vor Einbau der bit. Tragschicht,
Planum nachverdichten.
03.__. 16
Planum herstellen zul. Abweichung 2cm
25,00
m2
03.__. 17 Bordstein Beton HB 15/25, Anlauf 12cm Bordstein aus Beton, DIN EN 1340, Maße DIN 483,
Hochbord HB 15/25, Anlauf eingebaut: 12 cm,
Typ DIT,
mit Vorsatzbeton, Zuschlag aus Basaltsplitt,
Ansichtsflächen gewaschen (basalt dunkel),
mit 3-5 mm Fuge versetzen,
Steinlänge 100 cm (Rasterlänge),
mit Fundament und einseitiger Rückenstütze aus
Beton C 12/15 DIN EN 206-1 und DIN 1045-2,
Körnung 0/16 mm, Dicke 20 cm,
Breite der Rückenstütze 15 cm, Rückenstütze geschalt.
Einschl. Herstellung des Bordsteinplanums,
Planum nachverdichten.
03.__. 17
Bordstein Beton HB 15/25, Anlauf 12cm
17,00
m
03.__. 18 Bordsteinstoßfl. winkelgerecht nacharb. Beton Bordsteinstoßfläche winkelgerecht nacharbeiten,
Betonbordstein, DIN 483, HB 15/25.
Ausführung mit Nassschneidegerät.
03.__. 18
Bordsteinstoßfl. winkelgerecht nacharb. Beton
2,00
St
03.__. 19 Pflasterstreifen 1zeilig Betonpflaster Pflasterstreifen als Rinne vor Bordsteinen,
aus Steinpflaster ZTV P-StB, 1zeilig,
Pflastersteine aus Beton DIN EN 1338, Typ DI,
Maße L/B 160/160 mm, Höhe 140 mm,
Rinnenstein mit Mikro(Mini)fase,
naturgrau,
Bettung aus Beton C 12/15 DIN EN 206-1,
Körnung 0/16, Bettungsdicke ca. 20 cm,
überstehenden Fundamentbeton abschlagen und entsorgen,
saubere Steinunterseite in Haftschlämme tauchen und
hammerfest versetzen.
Pflasterfugen, Breite 10 mm, über die gesamte Steinhöhe
einschlämmen mit zementärem Pflasterfugenmörtel für
starke Verkehrsbelastungen, z.B. Tubag PFH oder
gleichwertig.
03.__. 19
Pflasterstreifen 1zeilig Betonpflaster
17,00
m
03.__. 20 Rinnenstein schneiden Rinnenstein der Pos. 03.19 schneiden,
mit Nassschneidegerät.
03.__. 20
Rinnenstein schneiden
2,00
St
03.__. 21 Asphalttragschicht Bk32 AC22TS Bindem. 50/70 D 14cm Asphalttragschicht ZTV Asphalt-StB,
Belastungsklasse RStO 12 Bk32,
Mischgutart AC 22 TS,
Mitverwendung von Asphaltgranulat ist zulässig,
Bindemittel Straßenbaubitumen 50/70 TL Bitumen-StB und
DIN EN 12591, Schichtdicke 14 cm,
Einbau zwischen Randeinfassungen im Handeinbau.
03.__. 21
Asphalttragschicht Bk32 AC22TS Bindem. 50/70 D 14cm
9,00
t
03.__. 22 Bitumenhaltiges Bindem. aufsprühen 0,25-0,35kg/m2 C60BP1-S Bitumenhaltiges Bindemittel aufsprühen,
ZTV Asphalt-StB, 0,25 kg/m2,
polymermodifizierte Bitumenemulsion C60BP1-S TL BE-StB
und DIN EN 13808,
Emulsionsmenge ausreichend für geforderte
Bindemittelmenge, ganzflächig, auf neuen
Asphalttragschichten,
für den Einbau von Asphaltbinderschichten,
Ausführung mit Handspritzgerät.
03.__. 22
Bitumenhaltiges Bindem. aufsprühen 0,25-0,35kg/m2 C60BP1-S
25,00
m2
03.__. 23 Asphaltbinderschicht Bk32 AC16BS D 8cm Asphaltbinderschicht ZTV Asphalt-StB,
Belastungsklasse RStO 12 Bk32 und Bk10,
Mischgutart AC 16 B S,
Asphaltgranulat kann zugegeben werden,
Schichtdicke 8 cm,
Bindemittel polymermodifiziertes Bitumen 25/55-55 C
TL Bitumen-StB und DIN EN 14023,
Einbau zwischen Randeinfassungen im Handeinbau.
03.__. 23
Asphaltbinderschicht Bk32 AC16BS D 8cm
5,00
t
03.__. 24 Bitumenhaltiges Bindem. aufsprühen 0,15-0,25kg/m2 Bitumenhaltiges Bindemittel aufsprühen,
ZTV Asphalt-StB, 0,15 kg/m2,
polymermodifizierte Bitumenemulsion C60BP1-S
TL BE-StB und DIN EN 13808, ganzflächig,
auf frischen Asphaltbinderschichten, für den Einbau von
Asphaltdeckschichten aus Splittmastixasphalt oder
Asphaltbeton,
Ausführung in Kreisverkehren und Fahrbahnen außerhalb
Kreisverkehr.
Ausführung mit Anspritzfahrzeug, Zwickel und Streifen
sowie Übergangsflächen sind von Hand beizuarbeiten.
03.__. 24
Bitumenhaltiges Bindem. aufsprühen 0,15-0,25kg/m2
25,00
m2
03.__. 25 Asphaltbetondeckschicht AC8DS D 4cm 25/55-55A Asphaltdeckschicht aus Asphaltbeton, ZTV Asphalt-StB,
Mischgutart AC 8 DS,
Asphaltgranulat darf nicht zugegeben werden,
Schichtdicke 4 cm,
Bindemittel polymermodifiziertes Bitumen 25/55-55 A TL
Bitumen-StB und DIN EN 14023,
auf die noch warme Oberfläche 0,5 bis 1 kg/m2
gebrochene Gesteinskörnung der Lieferkörnung 1/3
streuen, einwalzen, nicht gebundene Stoffe abfegen,
aufnehmen und entsorgen.
Einbau zwischen Randeinfassungen im Handeinbau.
Die Kanten sind im noch warmen Zustand zu stoßen.
03.__. 25
Asphaltbetondeckschicht AC8DS D 4cm 25/55-55A
2,50
t
03.__. 26 Fuge anlegen 40mm Fuge beim Herstellen der Asphaltdeckschicht durch
Einlegen von schmelzbarem Bitumenband anlegen,
an Deckschicht, als Quer- und Längsfuge,
bei Anschlüssen an vorhandene Deckschichten.
Fugenflanke säubern, soweit erforderlich trocknen,
Flanke mit bituminösem Haftgrund (Primer) vorstreichen.
Fugenband einseitig anschmelzen und an vorbereitete
Fugenflanke festhaftend mit mind. 5 mm Überstand
andrücken,
Fugentiefe: 40 mm.
Dicke Fugenband: 10 mm.
03.__. 26
Fuge anlegen 40mm
17,00
m
03.__. 27 Oberboden auftragen Oberboden auftragen,
gesiebt, planieren / glätten für Raseneinsaat,
Auftrag in Randstreifen und Zwickeln,
Dicke bis 30 cm, in Teilflächen.
Abrechnung nach Aufmaß an der Einbaustelle.
03.__. 27
Oberboden auftragen
2,00
m3
03.__. 28 Oberboden auftragen Oberboden auftragen,
auf der Baustelle zwischengelagert,
zum Auftrag zerkleinern (ggfs. örtl .sieben)
Auftragdicke ~ 20 cm,
Abrechnung nach Aufmaß an der Einbaustelle.
Rasenplanum herstellen, Fläche ca. 40 m2.
03.__. 28
Oberboden auftragen
8,00
m3
03.__. 29 Rasen ansäen Zierrasen RSM1.1 V1 25g/m2 Rasen ansäen, Zierrasen, RSM 1.1 Zierrasen, Variante 1,
Saatgutmenge 25 g/m2.
ausgestreutes Saatgut wässern.
03.__. 29
Rasen ansäen Zierrasen RSM1.1 V1 25g/m2
40,00
m2
04 Rohrleitungen
04
Rohrleitungen
04.__. 1 Abwasserkanal DN/OD 200 Abwasserkanal DIN EN 1610 aus PP-MD (Polypropylen mit
mineralischen Additiven)-Rohren DIN EN 14758-1,
für Mischwasser, mit Steckverbindung, Rohrende mit
Muffe,
DN / OD 200, Ringsteifigkeit > 10 KN/m² (SN10),
Farbe, durchgefärbt: Grün
Baulängen nach Wahl des AN,
Rohrsystem KG 2000 oder gleichwertig.
Einbau gemäß DIN EN 1610 und DWA-A 139,
einschl. Leitungszone aus Sand 0/4 mm:
- untere Bettungsschicht a = 15 cm,
Bettung Typ 1, Auflagerwinkel 2a = 90°,
- obere Bettungsschicht
- Seitenverfüllung
- Abdeckung c = 20 cm.
04.__. 1
Abwasserkanal DN/OD 200
45,00
m
04.__. 2 Zulage Passstück PP DN/OD 200 Passstück aus PP als Zulage,
DN / OD 200,
örtlich gemessen und geschnitten.
04.__. 2
Zulage Passstück PP DN/OD 200
9,00
St
04.__. 3 Zulage Bogen PP DN/OD 200 Zulage Bogen aus PP,
DN / OD 200,
15 bis 45 Grad.
04.__. 3
Zulage Bogen PP DN/OD 200
7,00
St
04.__. 4 Zulage Überschiebmuffe aus PP, DN/OD200 Zulage Überschiebmuffe aus PP,
DN / OD 200.
04.__. 4
Zulage Überschiebmuffe aus PP, DN/OD200
5,00
St
04.__. 5 Zulage Reinigungsrohr aus PP, DN/OD200 Zulage Reinigungsrohr aus PP,
DN / OD 200,
mit verschraubtem Deckel,
Einbau im Topfschacht.
04.__. 5
Zulage Reinigungsrohr aus PP, DN/OD200
1,00
St
04.__. 6 Wie vor, Verlegung im Bereich der Schächte Verlegung im Bereich der Schächte der außer Betrieb
genommenen Abscheideranlage als Durchverrohrung.
Sandauflager auf Trennlage.
04.__. 6
Wie vor, Verlegung im Bereich der Schächte
W
10,00
m
04.__. 7 Zulage Abzweig aus PP DN/OD 200 Zulage Abzweig aus PP,
45 Grad, DN / OD 200/200.
04.__. 7
Zulage Abzweig aus PP DN/OD 200
1,00
St
04.__. 8 Dichtheitsprüfung Abwasserleitung Luftüberdruck LC Dichtheitsprüfung gemäß DIN EN 1610 mit Luft, der neu
verlegten Abwasserleitung aus PP, DN 200,
einschl. aller erforderlichen Anlagen, Abdichtungen,
Verankerungen und Rohrverschlüsse, Verfahren LC.
Es wird die Leitung von Schacht zu Schacht geprüft.
Länge der Abwasserleitung: bis 45 m.
Die Absperrblasen sind in den Auslauf- und
Vorflutschächten zu setzen.
Auslaufschacht: T ~ 1,25 m, DN 1000
Vorflutschacht: T ~ 4,10 m, DN 2000
Die Schächte dürfen für den Ein- und Ausbau der
Absperrblasen nur noch vorheriger Sauerstoffmessung
(Sauerstoffkonzentration > 18%) begangen werden.
Auch während der Arbeiten in den Schächten ist die
ständig die Sauerstoffkonzentartion zu messen.
Der Zugang zum Vorflutschacht erfolgt mit einer vom AN
zu stellenden seperaten Leiter.
04.__. 8
Dichtheitsprüfung Abwasserleitung Luftüberdruck LC
1,00
St
04.__. 9 Dichtheitsprüfung Abwasserleitung Luftüberdruck LC Dichtheitsprüfung gemäß DIN EN 1610 mit Luft, der neu
verlegten Abwasserleitung aus PP, DN 200,
einschl. aller erforderlichen Anlagen, Abdichtungen,
Verankerungen und Rohrverschlüsse, Verfahren LC.
Es wird die Leitung von Schacht zu Schacht geprüft.
Länge der Abwasserleitung: bis 20 m.,
Prüfung der durchverlegten Rohre im Bereich der alten
Abscheideranlage,
Die Absperrblasen sind in den Auslauf- Zu- und
Vorflutschächten zu setzen.
Auslaufschacht UL: T ~ 1,30 m, DN 1000
Zulaufschacht S2: T ~ 1,40 m, DN 1000
Vorflutschacht P1 : T ~ 1,45 m, DN 1000
Die Schächte dürfen für den Ein- und Ausbau der
Absperrblasen nur noch vorheriger Sauerstoffmessung
(Sauerstoffkonzentration > 18%) begangen werden.
Auch während der Arbeiten in den Schächten ist die
ständig die Sauerstoffkonzentartion zu messen.
Hinweis:
Ab Schacht UL und S2 wird auch ein Stück der alten
Abwasserleitungen mit geprüft.
04.__. 9
Dichtheitsprüfung Abwasserleitung Luftüberdruck LC
1,00
St
04.__. 10 Dokumentation Dichtheitsprüfung Dokumentation der Dichtheitsprüfung,
als schriftlicher Bericht mit grafischer Darstellung
des Prüfverlaufes,
Ausführung mit Datenlogger.
Bericht dem AG digital übergeben.
04.__. 10
Dokumentation Dichtheitsprüfung
2,00
St
05 Mauerscheiben etc.
05
Mauerscheiben etc.
05.__. 1 Einfassung (Stützwand) aus Mauerscheiben Einfassung (Stützwand) aus Mauerscheiben,
Stahlbetonfertigteile, Ausführung Standard,
Festigkeitsklasse C 30/37 (LP) DIN EN 206,
DIN 1045-1, -2, -4.
Lastfall D (LKW-Belastung):
Verkehrslast auf der Hinterfüllung 33,3 KN/m².
Expositionsklassen:
Erdseitig: XC4, XF2
Luftseitig: XF2, XD1, XC4
Sichtflächen in Sichtbeton glatt, SB2,
Sichtkanten gefast,
Elemente mit Regelbaulänge 49 / 99 cm mit mittiger,
vertikaler Scheinfuge,
Wandstärke: 12 cm.
Fundament aus Beton mit einer Zusammensetzung
C 20/25 DIN EN 206-1 und DIN 1045-2, Dicke 20 cm,
Fertigteile mit 5 - 10 mm Fuge auf 5 cm
Betonausgleichsschicht lot- und fluchtgerecht
versetzen,
Verschiebesicherung der Elemente durch Einschub eines
Bewehrungsstahles d= 14 mm durch die Ösen,
Ösen umschlagen und zusätzlich durch das Einschlagen
von Holzkeilen zwischen Mauerscheibe und Stabstahl
sichern.
Abdichtung der Fugen an der Rückseite durch Verklebung
von ca. 20 cm breitem Streifen aus Bitumenpappe bis
10 cm unter OK gepl. Gelände.
Stützwand bestehend aus folgenden Elementen:
5 St. Elemente 80/50 cm, Regelbaulänge 99 cm
1 St. Elemente 80/50 cm, Regelbaulänge 49 cm
(Passstück)
1 St. Elemente 80/50 cm, Regelbaulänge 99 cm, getrennt
versetzt
05.__. 1
Einfassung (Stützwand) aus Mauerscheiben
1,00
St
05.__. 2 Einbau von einem zusätzlichen Mauerelement Wie vor beschrieben,
Einbau von einem zusätzlichen Mauerelement,
80/50 cm, Regelbaulänge 99 cm.
05.__. 2
Einbau von einem zusätzlichen Mauerelement
2,00
St
05.__. 3 Kabelschacht als Topfschacht Kabelschacht als Topfschacht
100 x 60 x 50 cm im Lichten
aus Stahlbetonfertigteilen C 35/45 DIN 1045 mit hohem
Wassereindringwiderstand.
Bemessen nach DIN Fachbericht 101 für Einwirkungen aus:
Fußgängerverkehr (außergewöhnlich max. 40 kN Radlast)
DIN 4085 "Berechnung des Erddrucks".
Schachtabdeckung nach DIN EN 124 und DIN 1229
Klasse B 125
Bestehend aus:
1 Schachtunterteil mit Sickerloch 100 x 60 x 50 cm i.
L.
Schachtabdeckung 100/60 cm im Lichten, bestehend aus:
1 Deckelrahmen mit Wateenstahleinfassung,
2-seitig aufdübelbar, 12 cm hoch
2 Deckel mit Betonfüllung in Wateenstahleinfassung
ohne Lüftungsrost, Klasse B 125
Die Fugen zwischen den Bauteilen sind mit Möfix
(bauamtlich zugelassener Schachtbaumörtel)
oder mit
Zementmörtel (MG III) nach DIN 1045 Abschnitt 6.7.1
auszubilden.
Herstellernachweis:
MÖNNINGHOFF GmbH & Co. KG
Tel. 0 25 97 / 6 98 - 0
oder gleichwertig
Schacht in Baugrube lot- und fluchtgerecht versetzen
auf 10 cm dickes Splittbett 2/5 mm.
05.__. 3
Kabelschacht als Topfschacht
1,00
St
05.__. 4 Kernbohrung im Kabelschacht Kernbohrung in vorgenannten Kabelschacht
für Rohrdurchführung DN 200,
Durchmesser der Kernbohrung 300 mm.
Der entnommene Bohrkern ist zu entsorgen.
05.__. 4
Kernbohrung im Kabelschacht
2,00
St
05.__. 5 Kernbohrung in Schachtwände Kernbohrung in vorhandene Schachtwände
aus Stahlbeton,
für Rohrdurchführung DN 200,
Durchmesser der Kernbohrung 257 mm,
Schachtwände rund, Wanddicke ca. 15 cm.
Der entnommene Bohrkern ist zu entsorgen.
05.__. 5
Kernbohrung in Schachtwände
2,00
St
05.__. 6 Dichteinsatz Dichteinsatz für Rohrdurchführung
DN 200 PP,
Durchmesser Dichteinsatz 300 mm,
z.B. Doyma Curaflex Nova Uno,
Dichteinsatz mit Rohrdurchführung nach Herstellerangabe
in Wand Topfschacht einsetzen,
restliche Wandöffnung mit schwindfreiem Mörtel
wandgleich verfüllen.
05.__. 6
Dichteinsatz
2,00
St
05.__. 7 Anschlußstutzen DN 200 Anschlußstutzen, DN 150
Anschlußstutzen, DN 200,
bestehend aus konischer Einschraubkrone aus PP mit
Anschlussdichtung aus SBR mit Innengewinde,
mit bauaufsichtlicher Zulassung.
mit bauaufsichtlicher Zulassung.
Herstellerangabe:
Fa. Rehau, Typ: AWADOCK New Generation Typ C
oder gleichwertig,
Einbau des Anschlußelementes nach Einbauanleitung
in vorh. Schachtwand,
Anschlussrohr KG 2000 DN 200.
Hauptrohr Beton DN 300,
Anschlussrohr
05.__. 7
Anschlußstutzen DN 200
2,00
St
05.__. 8 Bordstein aus Beton, HB15/25 Bordstein aus Beton, DIN EN 1340, Maße DIN 483,
Form HB 15/25, Typ DIT,
Höhe Anschlag 12 cm,
mit Vorsatzbeton, Zuschlag aus Basaltsplitt,
engfugig versetzen, mit Fundament und einseitiger
Rückenstütze aus Beton C 20/25 DIN EN 206-1 und
DIN 1045-2, Körnung 0/16 mm, Dicke 20 cm,
Breite der Rückenstütze 15 cm, Rückenstütze geschalt.
Einschl. Herstellung des Bordsteinplanums,
Planum nachverdichten.
05.__. 8
Bordstein aus Beton, HB15/25
8,50
m
05.__. 9 Bordsteinstoßfläche winkelgerecht nacharbeiten Bordsteinstoßfläche winkelgerecht nacharbeiten,
Betonbordstein, DIN 483, Form HB 15/25.
Ausführung mit Nassschneidegerät.
05.__. 9
Bordsteinstoßfläche winkelgerecht nacharbeiten
2,00
St
05.__. 10 Pflasterstreifen als Rinne vor Bordsteinen Pflasterstreifen als Rinne vor Bordsteinen,
aus Steinpflaster ZTV P-StB, 1zeilig,
Pflastersteine aus Beton DIN EN 1338, Typ DI,
Maße L/B 240/160 mm, Höhe 140 mm,
Rinnenstein mit Minifase, versetzen im geplanten
Gefälle, Fugenbreite 10 mm,
Bettung aus Beton C 20/25 DIN EN 206-1,
Körnung 0/16, Bettungsdicke 20 cm im verdichteten
Zustand,
saubere Steinunterseite in Haftschlämme tauchen und
hammerfest versetzen.
Pflasterfugen über die gesamte Steinhöhe einschlämmen
mit zementgebundenem Pflasterfugenmörtel,
wasserundurchlässig,
Farbe: steingrau
z.B Tubag PFH-Pflasterfugenmörtel.
Einschl. Herstellung des Rinnenplanums,
Planum nachverdichten,
überstehende Fundamentreste sind zu beseitigen.
05.__. 10
Pflasterstreifen als Rinne vor Bordsteinen
9,50
m
05.__. 11 Rinnenstein schneiden Rinnenstein schneiden,
mit Nassschneidegerät.
05.__. 11
Rinnenstein schneiden
2,00
St
05.__. 12 Pflasterdecke ZTV P-StB, aus Pflastersteinen aus Beton Pflasterdecke ZTV P-StB, aus Pflastersteinen aus Beton
DIN EN 1338, Typ DI, Maße L/B 20/10 cm,
Höhe 10 cm, (Rechteckpflaster), mit Minifase,
in Randstreifen, Streifenbreite 35 cm,
Farbton: Naturgrau
Ausführung in gebundener Bauweise:
Bettung aus Beton C 20/25 DIN EN 206-1,
Körnung 0/16, Bettungsdicke 35 cm im verdichteten
Zustand,
saubere Steinunterseite in Haftschlämme tauchen und
hammerfest versetzen.
Pflasterfugen über die gesamte Steinhöhe einschlämmen
mit zementgebundenem Pflasterfugenmörtel,
wasserundurchlässig,
Farbe: steingrau
z.B Tubag PFH-Pflasterfugenmörtel.
Hinweis:
Streifenbreite 35 cm, Pflasterbreiten rechnerisch 30
cm,
Fugenbreite entsprechend aufteilen.
05.__. 12
Pflasterdecke ZTV P-StB, aus Pflastersteinen aus Beton
3,00
m2