Aufzüge und Förderanlagen
RS 19 - Umbau Hochschule, Stuttgart
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bis
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Erklärung des Bieters Die fachliche Richtigkeit und Vollständigkeit der Positionen des Leistungsverzeichnisses einschließlich aller Vertragsbedingungen und Vorbemerkungen wird anerkannt. Die Einhaltung der in den Unterlagen genannten Termine wird zugesichert. Der AN erklärt gleichzeitig: 1. dass er diese Ausschreibung auf ihre Vollständigkeit hin überprüft hat, insbesondere auch darauf, dass keine Seiten fehlen; 2. dass er die Ausschreibung lückenlos gelesen hat; 3. dass der Text in der Ausschreibung nicht unverständlich und nicht mehrdeutig ist; 4. dass bei evtl. Rückfragen eine zufriedenstellende, ausreichende Klärung erfolgt; 5. dass er alle sonstigen preisbeeinflussenden Umstände geprüft hat; 6. dass er diese Ausschreibung ohne Einschränkung durch seine Unterschrift als maßgeblichen Vertragsbestandteil rechtsverbindlich anerkennt 7. dass die Ausschreibungsunterlagen, auch ausschnittsweise, nicht ohne das Einverständnis der EBS Universität weitergegeben werden. '..........' den '..........' '..........' (Unterschrift und Firmenstempel)
Erklärung des Bieters
Art der Leistung Für die Nutzung des Gebäudes Räpplenstraße 19 als Hochschule ist im Außenbereich ein Plattformlift für die behindertengerechte Erschließung des Gebäudes geplant.
Art der Leistung
Vorschriften und Angebotsgrundlage Vorschriften und Angebotsgrundlage Als Vorschriften in jeweils neuester Fassung sind anzusetzen: DIN EN 81-41 DIN 18040-1 Barrierefreies Bauen - Teil 1 DIN EN 81-20/50 Sicherheitsregeln für den Einbau von Aufzügen Gesetz über technische Arbeitsmittel (Gerätesicherheitsgesetz) Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) DIN 18091 Zulassung von Fahrschachttüren für den Einbau in feuerbeständige Schächte EN 81-58 Brandprüfung von Aufzugstüren VDE- sowie DIN-Bestimmungen für Materialien, Konstruktion und Geräte Unfallverhütungsvorschriften Arbeitsstättenverordnung Landesbauordnung Die Anlage muss den zum Zeitpunkt der Inverkehrbringung geltenden Vorschriften sowie dem Stand der Technik entsprechen. Lieferumfang Die Aufzugsanlage ist frei Baustelle einschließlich Aufstellung und Inbetriebsetzung durch eigene Fachmonteure (VDI 2568) anzubieten. Werden Leistungen an Subunternehmer vergeben, sind diese schriftlich anzuzeigen und bedürfen der Genehmigung des AG. Kosten für Unterkunft, Auslösung, Wege- und Fahrgelder sowie sonstige Nebenkosten sind in die Angebotspreise einzurechnen. Weiterhin sind folgende Leistungen zu erbringen: Hauptschalter mit Absicherung und Zubehör Auflegen der bereitgestellten Signalleitungen Erstellung der Werk- und Montagezeichnungen in Abstimmung mit dem Architekten, einschließlich Koordinierung von Schnittstellen mit anderen Gewerken, sowie Gleichstellung der geprüften Werk- und Montagezeichnungen Das Abladen der Aufzugskomponenten und den Transport derselben ins Gebäude an die Verwendungsstelle Der AN hat weiterhin Schutzmaßnahmen für Wände und Bodenbeläge bzw. Verkehrswege eigenverantwortlich zu treffen Erstellen erforderlicher Gefahrenanalysen incl. Ersatzmaßnahmen und Kostenübernahmen Erstellung Notfallplan und Kosten für die "PVI" nach Betriebssicherheits verordnung Durchführung der technischen Abnahme durch eine ZÜS einschl. aller dafür entstehenden Kosten, Gefährdungsbeurteilung sowie sicherheitstechnischer Bewertung mit Prüffristen Mit umlaufenden Blechen (verzinkt) ist der Spalt zwischen Aufzugsschacht und Türzarge zu schließen. Im Schwellenbereich sind Übergangsbleche vorzusehen. Der Anschluss an die Schachtwände muss den brandschutztechnischen Bestimmungen entsprechen Stellung für Gewichte und Hilfskräfte zur Abnahme Übernahme der Kosten für ein elektronisches Prüfsystem Vorhalten von Werkzeugen, Leitern etc. Das Einrichten und Abräumen der Baustelle. Der Lagerplatz wird von der Bauleitung zugewiesen Die Beaufsichtigung der Einbauarbeiten und des notwendigen Transportes bei Zwischenlagerung von Bauteilen auf der Baustelle Bauseits werden keine Hilfskräfte und Hebezeuge gestellt Nicht mehr benötigte Verpackungsmaterialien sind umgehend vom AN kostenfrei abzufahren und fachgerecht zu entsorgen Verschmutzungen der Aufzugskomponenten sind sofort zu beseitigen Vor Inbetriebnahme ist eine komplette Endreinigung der Aufzugsanlage, inkl. Schacht- und Triebwerksraum durchzuführen Beschädigungen an Sichtteilen der Aufzugsanlage bzw. an der vorhandenen Bausubstanz, die durch den AN zu vertreten sind, sind innerhalb einer angemessenen Frist kostenlos zu beseitigen. Erfolgt dieses nicht, behält sich der AG vor, die erforderlichen Arbeiten zu Lasten des AN selber zu vergeben Für die vom Bieter angebotenen Komponenten Antrieb Türen Bedien- und Anzeigeelemente sind dem Angebot aussagefähige technische Unterlagen beizufügen. Transport Für den Transport und die Einbringung von schweren Anlagenteilen stehen bauseits keine Hilfestellungen zur Verfügung. Mängelansprüche Siehe Vertragsbedingungen AG. Mitbenutzung Die Mitbenutzung von Baustelleneinrichtungen anderer Firmen ist direkt mit dem jeweiligen Eigentümer zu klären. Termine Der AN hat spätestens 4 Wochen nach Vertragsabschluss in Abstimmung mit der Bauleitung einen detaillierten Terminplan aufzustellen und dem AG einzureichen. Die detaillierte Aufstellung muss die vertraglich vereinbarten Termine enthalten. Freigaben von Ausführungsunterlagen und Zeichnungen sind vom AN so rechtzeitig zu beantragen (innerhalb von 3 Wochen nach Auftragserteilung), dass die vereinbarten Termine gesichert bleiben. Für die Freigabe durch den AG sind 3 Wochen zu berücksichtigen. Der AN hat innerhalb einer Woche nach Vertragsabschluss den Schemaplan / Verbindungsplan / Leitungstypen für den Elektroplaner vorzulegen. Erst nach Genehmigung der Unterlagen durch den AG bzw. dessen Beauftragten kann die Fertigung erfolgen. Aus diesen Zeichnungen müssen alle Aussparungen, Schlitze usw. ersichtlich sein, ebenso sind die statischen Lastangaben verbindlich anzuzeigen. Zum vertraglichen Fertigstellungstermin muss die beanstandungslose Abnahme durch die ZÜS vollzogen sein. Wird ein vertraglich vereinbarter Fertigstellungstermin durch Umstände, die der AN zu vertreten hat, nicht eingehalten, so wird der etwa notwendig werdende provisorische Betrieb der Anlage kostenlos und mit eigenen Mitteln vom AN sichergestellt. Preise, Zahlungsbedingungen Der Angebotspreis gilt für die betriebsfertig montierte und abgenommene Anlage als Festpreis bis zum Ende der Bauzeit. Lohn- und Materialpreis erhöhungen werden nicht anerkannt. Die Zahlungsbedingungen werden bei der Vergabeverhandlung festgelegt bzw. nach Vorgaben des AG. Erklärung zum Leistungsverzeichnis Die Preise sowie die technischen Daten sind in das dem LV beigefügte Preisblatt sowie Datenblatt einzusetzen. Alle erforderlichen und verlangten Preise, technische Daten sowie Hersteller sind anzugeben. Änderungen im Leistungsverzeichnis dürfen - da unzulässig - nicht vorgenommen werden und haben den Ausschluss des Angebotes zur Folge. Schnittstellen zu anderen Gewerken Folgende Leistungen anderer Gewerke sind vorgesehen: - Elektrische Zuleitung, seperate Zuleitung 230V (50Hz) - Auflegen der vorhandenen Hauptzuleitung auf den Hauptschalter Die bauseitigen Leistungen, die nach Angabe des AN durchgeführt werden, sind vom AN unmittelbar nach Fertigstellung zu überprüfen. Abweichungen sind schriftlich anzuzeigen. Maßangaben Alle Maßangaben in den zur Verfügung gestellten Beschreibungen und Zeichnungen sind unverbindlich. Daher sind Maße am Bau zu nehmen, die in die Zeichnungen eingetragenen Maße zu prüfen und etwaige Abweichungen der Bauleitung zu melden. Änderungsarbeiten, die durch die Nichteinhaltung dieser Anordnung erforderlich werden, werden nicht vergütet. Zeichnungen, Berichte Alle, Tagelohn-, Rapport- und Arbeitsberichte sind im Original sowie PDF-Format zu liefern. Schaltpläne sind im PDF-Format zu liefern. Zeichnungen sind maßstabsgerecht in Papier und im PDF-Format zu liefern. In Zeichnungen oder entsprechenden Tabellen werden sämtliche technische Daten, Maße, Dimensionen, Anschlusswerte usw. eingetragen, die für Nebenarbeiten bekannt sein müssen. Der Zeichnungskopf aller Pläne wird so angeordnet und beschriftet, dass er bei gefalteten Pausen sofort erkennbar ist. In den Zeichnungskopf ist/sind mindestens die dargestellte Anlage oder Anlagenteile sowie Zeichnungsnummern und Änderungsindex anzugeben. Abweichungen in den von AN zu liefernden Plänen gegenüber den Ausschreibungsunterlagen bedürfen der schriftlichen Genehmigung des AG und sind gesondert anzuzeigen. Die Unterlagen sind projektgebunden und in deutscher Sprache bereitzustellen. Schaltpläne und Zeichnungen sind VDE- und DIN-gerecht zu erstellen. Dokumentation Folgende Unterlagen sind mindestens 3 Wochen vor ZÜS-Abnahme bzw. Übergabe der Aufzugsanlage 3-fach, in gegliederten und beschrifteten Ordnern, sowie 1-fach als CD-ROM zu liefern. Weißer Leitzordner mit Einschubrückenschild. Beschreibung der Aufzugsanlage, Berechnungen, Prüfatteste und Bescheinigungen Anlagenzeichnung, Fahrkorbzeichnung, Portalzeichnung, Zeichnungen zu den Bedienelementen Steuerungs- und Regelungsbeschreibungen Hinweise für Aufzugswärter und Notbefreiungsmaßnahmen Reinigungskonzept für verwendete Oberflächen Liste der verwendeten Schmiermittel Auflistung der auszuführenden Wartungs- und Revisionsarbeiten mit Intervall und Ausführungsbeschreibung im Wartungsbuch Wartungsbuch gemäß DIN EN 13015 Prüfbuch Errichtererklärungen, Funktionsprotokolle Einweisungsprotokolle Materialien Edelstahlteile sind aus Chrom-Nickel-Stahl mit der Werkstoffbezeichnung 1.4301 herzustellen, im weiteren Text als VA bezeichnet. Die Ausführung von Beschlägen, Tableaudeckplatten usw., sind mit dem AG bzw. dessen Vertreter abzustimmen. Es sind kostenlos Muster vorzulegen und die Bezugsquellen nachzuweisen. Anstrich und Korrosionsschutz Sämtliche Stahlteile mit Ausnahme der funktionsbedingten blanken Teile sind mit einem Korrosionsschutz zu versehen. Beschädigungen sind nach der Montage auszubessern. Allgemeine Montagehinweise Die Montagearbeiten werden vom AN durch besonders geschultes und erfahrenes Fachpersonal (VDI 2168) durchgeführt. Der AN verpflichtet sich über den gesamten Montagezeitraum einen deutschsprachigen Bauleiter (Wort und Schrift) auf der Baustelle zu beschäftigen. Zu den Baubesprechungsterminen ist die Teilnahme des zuständigen Montagemeisters des AN Pflicht. Dem AG ist ein Bautagebuch wöchentlich und innerhalb einer Woche abzugeben. Alle Arbeiten sind zügig und ohne Unterbrechung bis zur Beendigung durchzuführen. Sämtliche erforderlichen Hebezeuge, das Personal sowie das erforderliche Werkzeug, sind vom AN zu stellen. Eventuell erforderliche Schweiß-, Schneid- und Brennarbeiten sind in Eigenverantwortung auszuführen und mit dem AG abzustimmen. Vorsorgemaßnahmen, brandschutztechnische Belange betreffend, sind vorzunehmen (Brandwache, Einfeuchten der Etagen etc.) Aufgrund der örtlich begrenzten Möglichkeit ist die Einrichtung der Baustelle allein Sache des AN und mit dem AG vorab abzustimmen. Vor Anlieferung des Materials sind die erforderlichen Absprachen mit der Bauleitung bezüglich evtl. erforderlicher Lagerungsstätten zu treffen. Die Montageleitung liegt beim AN. Er ist für eine ordnungsgemäße, den geltenden Vorschriften und Vertragsbedingungen entsprechende Montageabwicklung verantwortlich. Auf Anweisung der Bauleitung hat die Reinigung der Montagestelle täglich zu erfolgen. Die Arbeitszeit ist mit dem AG abzustimmen, jedoch wird besonderer Wert auf eine kurze Demontage- bzw. Montagezeit gelegt. In Bezug auf die Geräuschentwicklung ist auf die betrieblichen Gegebenheiten im Haus Rücksicht zu nehmen. Unvorhergesehene Arbeiten Für unvorhergesehene Leistungen, die jedoch nur nach besonderer Vereinbarung auszuführen sind, sind feste Stundensätze anzugeben. Stundenlohnzettel werden nur anerkannt, wenn diese vom AG abgezeichnet werden. In den Stundenverrechnungssätzen sind die Kosten für Fahrtzeit, Unterkunft und Auslösung bereits enthalten. Nebenleistungen Auftragnehmer Lieferung frei Baustelle inkl. Verpackung sowie Rücknahme und Entsorgung des Verpackungsmaterials. Gefährliche Stoffe Es ist erklärtes Ziel des AN, dass keine Stoffe verwendet werden, deren Inhalt ganz oder teilweise als gefährlicher Stoff in der Gefahrstoffverordnung aufgeführt sind. Qualitätssicherung Das vorhandene Qualitätssicherungssystem nach DIN EN ISO 9001: 2000 ist dem Angebot beizufügen.
Vorschriften und Angebotsgrundlage
Leistungen, nicht im Umfang Hebebühne - Legen eines Stromanschlusses 230 V (Steckdose innerhalb des Gebäudes, Leerrohr bis zur Lift-anlage) - Erstellen einer ebenen Fläche Tragfähigkeit: 1000 kg /m² in einer Grube.
Leistungen, nicht im Umfang Hebebühne
01 Rollstuhl-Hebebühne für Außenmontage
01
Rollstuhl-Hebebühne für Außenmontage
01.01 Rollstuhl-Hebebühne für Außenmontage
01.01
Rollstuhl-Hebebühne für Außenmontage
01.02 Stundenlohnarbeiten
01.02
Stundenlohnarbeiten