Fliesen- und Plattenarbeiten
Rotweg 134-142 + 144-152, Stuttgart
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
ANLAGENBESCHREIBUNG ANLAGENBESCHREIBUNG 1. Allgemeines: Der Gebäudekomplex Rotweg 134-142 besteht aus 42 Wohn- und 2 Ladeneinheiten. Das nahezu baugleiche Gebäude Rotweg 144-152 beinhaltet 44 Wohneinheiten sowie 1 Gewerbeeinheit. Die Gebäude haben jeweils mit 5 Treppenhäuserund sind einschließlich einer Teilunterkellerung ) bis zu 7 Geschossen hoch. In der Regel 6 Geschosse ab Erdgeschoss. Die Arbeiten finden ab dem Erdgeschoss statt. Es gibt keinen Personenaufzug. Der Rotweg ist eine zu gewissen Tageszeiten relativ stark befahrene Straße. Die Parkmöglichkeiten sind beschränkt. Die Zufahrt zur Baustelle erfolgt vom Rotweg aus zwischen Haus 142 und 144. Die Zu- und Abfahrt zur Baustelle ist eng mit den Behörden und der Bauleitung abzustimmen. Die gegebenenfalls notwendigen Genehmigungen und verkehrs- rechtlichen Anordnungen sind vom AN eigenverantwortlich zu beantragen und einzuhalten. Der Platz für die Baustelleneinrichtung erfolgt zwischen den beiden Gebäudeblöcken. Das Parken von Fahrzeugen ist auf das notwendigste zu beschränken und mit der Bauleitung abzustimmen. Privatfahrzeuge sind im Umfeld zu verteilen. Es wird angeraten, die örtlichen Verhältnisse vor Angebotsabgabe vor Ort zu besichtigen. Grund der Maßnahmen: Beide Gebäude wurden vor ca. 18 Jahren vollständig saniert. Bei der Beprobung des Trinkwassers wurde ein zu hoher Bleigehalt nachgewiesen. Ein von der SWSG beauftragtes Sachverständigengutachten hat ergeben, die Trinkwasserinstallation von der Hauseinführung bis zu den einzelnen Steigleitungen komplett zu erneuern, um die Bleiabgabe an das Trinkwasser zu reduzieren. Diese Maßnahmen wurden im Sommer 2025 umgesetzt. Eine erneute Trinkwasseruntersuchung hat ergeben, dass der Bleigehalt weiterhin über den Grenzwerten liegt. 2. Maßnahmen: Als nächsten Schritt der Mangelbeseitigung sind nun die Trinkwasserleitungen ab dem jeweiligen Steigstrang im Kellerbereich bis zu jeder einzelnen Entnahmestelle in den Wohnungen bzw. Gewerbeeinheiten zu erneuern. Da die Bäder überwiegend noch in einem guten Zustand sind, sollen sich die Modernisierungsmaßnahmen auf das nötigste beschränken. Das GIS-Rahmengerüst in den Bädern wird komplett erneuert. Daher sind insgesamt Folgende Arbeiten Hand in Hand vorgesehen: - Schutzmassnahmen und Reinigungsarbeiten während der Bauphase - Bestandsaufnahme der zu bearbeitenden Bereiche - Abbrucharbeiten der GIS-Wände einschließlich Abbruch von Fliesen an den Wänden - kleine Elektroarbeiten in diesem Bereich De- und Wiedermontage von Steckdosen und Spiegelleuchten sowie Ablufttellerventile vorzusehen. Ebenso sind alle trinkwasserberührten Rohrleitungen und Armaturen auszutauschen. Die vorhandene - Nach den Sanitärinstallationen sind die Fliesenarbeiten samt Abdichtungen wieder herzustellen, zu ergänzen -Sanitärkeramik samt Accessoires ist, soweit es derjeweilige Zustand zulässt, wieder zu montieren. - Maler und Putzarbeiten zum Wiederherstellen der betroffenen Wände und Decken . Je Gebäudeblock gibt es 9 Steigstränge, an welchen 4-5 Wohneinheiten angebunden sind. Die Arbeiten sind strangweise mit einem Abstand von ca. einer Woche durchzuführen. Somit werden je Gebläudeblock bis zu ca. 4 Steigstränge parallel bearbeitet. Da die Sanierungsmaßnahmen im bewohnten Zustand stattfinden, sind den Mietern während der Bauphase WC- und Duschcontainer im Innenhof zwischen den beiden Gebäudekomplexen zur Verfügung zu stellen. Die betroffenen Mieterkeller sind während der Bauzeit zugänglich und freigeräumt. Aufgrund der Dringlichkeit wäre es wünschenswert, wenn die Leistungen in den Gebäudeblöcken parallel durchgeführt werden. Aus Kapazitätsgründen kann sich der Bauherr vorstellen, die Leistungen auch Losweise zu vergeben. Angedachter Ausführungszeitraum: Beginn der Sanierungsarbeiten Anfang September 2026 Fertigstellung der Sanierungsarbeiten Dezember 2026 Die ausführende Firma ist für alle mit ihrer Anlage zusammenhängenden Nebenarbeiten verantwortlich. Sie hat für Koordination und Funktion zu sorgen und hat an allen vom Fachplaner angesetzten Baustellenbe- sprechungen und / oder Jour-Fixe-Terminen teilzunehmen.
ANLAGENBESCHREIBUNG
ZUSÄTZLICHE TECHN. VERTRAGSBEDINGUNGEN FÜR FLIESENARBEITEN ZUSÄTZLICHE TECHN. VERTRAGSBEDINGUNGEN FÜR FLIESENARBEITEN 1. Ausführungsgrundlagen/Normen Geltungsbereich und Grundlagen Es gelten die Bestimmungen der VOB/B (Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen) sowie die VOB/C - ATV DIN 18352 (Fliesen- und Plattenarbeiten) und ATV DIN 18365 (Bodenbelagarbeiten) in der jeweils gültigen Fassung. Die Abdichtungsarbeiten sind zwingend nach DIN 18534 (Abdichtung von Innenräumen) auszuführen. Örtliche Gegebenheiten, Lärm-, Staubschutz & Schneidearbeiten Der Auftragnehmer (AN) hat sich vor Angebotsabgabe über die örtlichen Gegebenheiten zu informieren. Die Arbeiten finden in insgesamt 5 Treppenhäusern über bis zu 5 Geschosse ohne Aufzug statt. Aufgrund der Sanierung im bewohnten/teilbewohnten Bestand ist zwingend ein staubarmes Arbeiten sicherzustellen. Alle Stemm-, Schlitz-, Trenn- und Fräsarbeiten dürfen nur mit staubabsaubenden Werkzeugen (Industriestaubsauger der Staubklasse M oder H) und unter Verwendung von Staubschutztüren zu den Wohnräumen ausgeführt werden. Umgang mit Schimmelpilzbefall Wird im Zuge der Abbrucharbeiten unter der Wanne oder im Installationsschacht Schimmelpilzbefall festgestellt, ist die Bauleitung unverzüglich zu informieren. Die Sanierungs- und Abbrucharbeiten in diesen Bereichen haben zwingend nach den Richtlinien des Umweltbundesamtes (Schimmelpilzsanierungs-Leitfaden) sowie der DGUV Regel 101-004 zu erfolgen. Eine sporenübertragende Staubentwicklung ist durch technische Maßnahmen komplett zu unterbinden. Belastete Abfälle dürfen nicht offen durch die Treppenhäuser transportiert werden, sondern sind direkt am Entstehungsort staubdicht zu verpacken. Angaben zu Material/Bemusterung Im bestehenden Sanierungsbereich sind weiße Wandf-Fliesen mit Format 33/25cm, matte Oberfläche verlegt. Am Boden befinden sich graue Fliesen 30x30cm Feinsteinzeug. Die endgültige Auswahl der Fliesenmodelle (bei AN-Lieferung), die Fugenfarben (Zement und Silikon) sowie das Verlegemuster werden im Rahmen eines verbindlichen Ortstermins (Bemusterung) festgelegt. Scharfkantige Fliesenschnitte an sichtbaren Kanten sind unzulässig; es sind Fliesen mit glasierten Kanten fachgerecht zu verwenden. Der obere Fliesenabschluss ist zwingend flächenbündig anzugleichen (Übergang zum Malergewerk). Revisionsöffnungen an den Badewannen sind zwingend als verdeckte System-Magnetverschlüsse mit einer ganzen Fliese ohne Schnittkanten auszuführen. Starre Verfugungen sind hier unzulässig; der Verschluss hat mit dauerelastischem Dichtstoff zu erfolgen. Alle Ausschnitte für Rohr- und Installationsdurchdringungen in den Fliesen sind zwingend kreisrund zu bohren. Der elastische Anschluss an das Rohrleitungssystem muss so dimensioniert sein, dass er vollständig von den späteren Rosetten der Sanitärobjekte verdeckt wird. Die Fliesenverlegung erfolgt fast raumhoch. Es bleibt ein schmaler Tapetenstreifen übrig. der obere Abschluss ist zu verfüllen, so dass ein guten Maleransatz erfolgen kann. Logistik, Regiearbeiten & Materialabfragen Zulage manueller Transport über Treppenhäuser Zulage zum Vertragen aller erforderlichen Materialien, Werkzeuge, Fliesen, Säcke und Systemkomponenten für die Abbruch- und Fliesenarbeiten von der Grundstücksgrenze/Lieferzone bis zur jeweiligen Einbaustelle. Der Transport erfolgt ausschließlich manuell über bis zu 5 Geschosse in insgesamt 5 verschiedenen Treppenhäusern ohne Aufzug. Die Erschwernis ist pauschal einzukalkulieren. Bedingungen für Stundenlohnarbeiten (Regiearbeiten) Stundenlohnarbeiten werden nur dann ausgeführt und vergütet, wenn sie vor Beginn der Ausführung von der Bauleitung schriftlich angeordnet wurden und eine Abrechnung über die vertraglichen Einheitspreise nicht möglich ist. Die täglichen Rapportzettel (Regieberichte) müssen Name, Datum, genaue Tätigkeitsbeschreibung, Arbeitsort (Treppenhaus/Geschoss/Wohnung) und die geleisteten Stunden enthalten. Sie sind der Bauleitung täglich, spätestens jedoch innerhalb von 6 Werktagen nach Ausführung, zur Gegenzeichnung vorzulegen. Nicht fristgerecht eingereichte oder nicht angeordnete Stundenlohnberichte werden nicht anerkannt. Ausführung Allgemeines Vor Beginn der Arbeiten sind die erforderlichen Vorarbeiten, die Verlegerichtung und  Fugenaufteilung, der Einsatz von Dekorelementen u. dgl. mit der Bauleitung  abzustimmen. Bei Vormauerungen sind die Fugenbilder der Wände zu übernehmen. Bei gleichen Kantenlängen von Wand- und Bodenfliesen sollen die Fugen entsprechend durchlaufen. Fliesen- Restbreiten unter 5 cm sind zu vermeiden. Der fachgerechte, wasserdichte Anschluss an die verbleibende Bestandsabdichtung im Bodenbereich sowie an Übergängen zu verbleibenden Wandfliesen (Überlappung mind. 5 cm nach DIN 18534) gilt als wesentliche Leistung. Das Risiko von Beschädigungen am verbleibenden Fliesenbestand ist durch geeignete Schutzmaßnahmen (Abkleben/Abdecken) zu minimieren. Beim gezielten Teilabbruch einzelner Fliesenreihen ist die Trennfuge zum verbleibenden Bestand zwingend vorab maschinell zu trennen. Beschädigungen oder optische Mängel (Eckenabplatzungen) an den verbleibenden Fliesen gehen zu Lasten des AN. Der AN hat zur Absicherung des Bauablaufs Hartschaum-Trägerplatten in den Stärken von 3 bis 12 mm standardmäßig auf der Baustelle vorzuhalten, um unebene Wandbereiche ohne Bauzeitverzögerung flächenbündig auszugleichen. Wand- und Bodenabdichtungen in Sanitärräumen sind gemäß den Anforderungen der DIN 18534 nach den Beanspruchungsklassen W1-I bzw. W2- auszuführen. Abdichtungen von Bodenflächen sind mind. 5cm an den Wänden hochzuführen; Anschlüsse und Ecken sind mit systemkonformem Dichtband zu schließen und fachgerecht einzubetten. Notwendige Formstücke zu den Fugenbändern an den Innen- und Außenecken werden nicht separat vergütet. Die Abdichtung muß mit mind. 2 Lagen, bei Polymerdispersionen in unterschiedlichen Farben, ausgeführt werden. Im Bereich von Bade- und Duschwannen sind die Boden- und Wandabdichtungen hinter und unter den Wannen durchzuführen bzw. die Wannen über bauseits vom Gewerk Sanitär gestellten Wannenabdichtbänder in das Abdichtsystem fachgerecht einzubinden. Im Bereich von Türen ist die Abdichtung hinter der Zarge hochzuführen. Stellt der Auftragnehmer fest, dass an einzufliesenden Bauteilen der notwendige Anschluss an den Potentialausgleich noch fehlt, hat er die Bauleitung umgehend zu informieren. Bodenbeläge Sämtliche Fertighöhen, Anschlußdetails sowie Arbeitsabschnitte sind vorab mit der Bauleitung ausdrücklich zu klären. Es ist unbedingt sicherzustellen,  daß weitere Ausbaugewerke die Leistung nicht beinträchtigen können bzw. in ihrer eigenen Leistung unzumutbar behindert werden. Starre Verbindungen zwischen Sockelplatten und dem Bodenbelag sind nicht zulässig;eine elastische Verfugung ist immer erforderlich. Die belegten Flächen sind besenrein und frei von Bindemittelschleiern zu übergeben. Wandbekleidungen Bei Fliesen mit und ohne Randglasur sind an allen sichtbaren Kanten Kantenprofile einzubauen, die farblich auf die Fliesen abgestimmt sind. Das Anarbeiten an Sanitäranschlüsse, Elektrodosen und sonstige Einbauteile ist paßgenau durch Bohren bzw. Schneiden auszuführen; Fugenmörtel darf in diesem Bereich nur in der üblichen Fugenbreite sichtbar bleiben; ein Abdecken mit bauseitigen Rosetten kann nicht vorausgesetzt werden. Der Auftragnehmer hat sich beim Befestigen von Bauteilen an Wänden zu vergewissern, dass durch die Befestigungsmittel keine Beschädigungen nicht sichtbarer Leitungen und Rohre entstehen. 3.4. Fugen Die Fugenfarbe ist mit der Bauleitung bzw. den Erwerbern vorab zu klären. Elastische Fugen sind grundsätzlich durch ein Fugenfüllprofil bzw.durch Fugendichtschnüre zu hinterfüllen.Eine Dreiflankenhaftung ist unzulässig. Das Verfugungsmaterial muss biologisch unbedenklich sein und darf nicht zu Verfärbungen der Platten und Schimmelbildung führen. Das Verfugen darf erst nach Abbinden bzw. Trocknen des Verlegemörtels erfolgen. Vorhandene Randdämmstreifen im Wand- und  Estrichbereich sind erst bei tatsächlicher Erfordernis abzuschneiden. 4. Abrechnung In Abweichung von VOB/B § 2 Satz können bei Massenminderungen oder bei Entfall einzelner Positionen keine Preisänderungen bei den verbleibenden Positionen erfolgen. Bei Massenmehrungen gilt ebenfalls der ursprünglich vereinbarte Einheitspreis für die gesamte auszuführende Leistung. Zeitliche Trennungen von einzelnen Leistungen, die sich aus dem Bauablauf  oder dem Verkaufsfortschritt ergeben,werden nicht separat vergütet . Ergänzend zu Nr. 4.1 DIN 18352 gelten als Nebenleistung: - Baustelleneinrichtung und diebstahlsichere Lagerung des Materials. - Das Verfugen der Flächen nach Abschnitt 3.4.1 bis 3.4.3  DIN 18352. - Das Herstellen von Löchern und Aussparungen in Wand- und Bodenbelägen   für Installationen und Einbauteile sowie das Anarbeiten der Beläge an sämtliche   Sanitären Einrichtungsgegenstände, Fenster, Türen und sonstige Bauteile. - Reinigen des Untergrundes von kleineren Verschmutzungen wie Mörtel-   Schalöl- und Farbresten, unabhängig vom Verursacher. - Herstellen und Anbringen von kleineren Mustern und Musterflächen. - Einsetzen bzw. Fixieren von lose angebrachten Elektrodosen und Einbauteilen   von Fremdhandwerkern. - Einbringen von Fugenfüllprofilen/Fugendichtschnüren hinter dauerelast. Fugen. - Anarbeiten an vorhandene Wannen-Schalldämmstreifen bzw. Fliesen-   trennstreifen. 5. Sonstiges Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist. Für die angebotenen Leistungen übernimmt der Auftragnehmer die Verpflichtung zur Vollständigkeit; d.h. Leistungen und Nebenleistungen, die sich bei den Positionen zwangsläufig ergeben, sind immer einzukalkulieren, auch wenn sie in der Leistungsbeschreibung nicht ausdrücklich beschrieben wurden.
ZUSÄTZLICHE TECHN. VERTRAGSBEDINGUNGEN FÜR FLIESENARBEITEN
03 Los 1 Gebäude Rotweg 134-142
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Los 1 Gebäude Rotweg 134-142
03.04 UNTERGRUNDVORBEREITUG UND ABDICHTUNG
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UNTERGRUNDVORBEREITUG UND ABDICHTUNG
03.05 FLIESENARBEITEN
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FLIESENARBEITEN
03.07 FUGEN, SCHIENEN, SONSTIGES
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FUGEN, SCHIENEN, SONSTIGES
03.08 TAGLOHNARBEITEN
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TAGLOHNARBEITEN
04 Los 2 Gebäude Rotweg 144-152
04
Los 2 Gebäude Rotweg 144-152
04.04 UNTERGRUNDVORBEREITUG UND ABDICHTUNG
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UNTERGRUNDVORBEREITUG UND ABDICHTUNG
04.05 FLIESENARBEITEN
04.05
FLIESENARBEITEN
04.07 FUGEN, SCHIENEN, SONSTIGES
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FUGEN, SCHIENEN, SONSTIGES
04.08 TAGLOHNARBEITEN
04.08
TAGLOHNARBEITEN