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bis
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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
VORBEMERKUNGEN
Preise gelten als Festpreise. Nachforderungen jeglicher Art sind
ausgeschlossen.
In die Preise ist die Lieferung aller zu den Bauleistungen gehörenden
Baustoffe, Bauhilfsstoffe und
Betriebsstoffe einschließlich Klein- und Befestigungsmaterialien
einzukalkulieren, soweit nicht ausdrücklich
bauseitige Lieferung vermerkt ist. Die Arbeiten verstehen sich als
fertig ausgeführt bzw. betriebsfertig
hergestellt.
In den Einzelpreisen hat enthalten zu sein: Liefern, Abladen und
verantwortliches Überwachen aller Baustoffe,
Bauhilfsstoffe sowie Bauteile und Betriebsstoffe frei Baustelle, das
Stellen und Vorhalten aller Maschinen
und Werkzeuge. Lohnnebenkosten sowie Fahrtgelder, Auslösungen und
Transportkosten etc.
Bei Lieferungen frei Baustelle - soweit nichts anderes angegeben ist -
die verantwortliche Überwachung der
sachgemäßen Entladung und Lagerung bis zur Übernahme.
Bei Verarbeitung von bauseits gelieferten Materialien, das Abladen,
Lagern, Verwahren und Transportieren zur
Verwendungsstelle.
Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer ein Maurergerüst zur
Verfügung.
Sämtliche weitergehende Schutzmaßnahmen bzw. Anpassungsmaßnahmen (wie
z.B. Dachdeckerfangschutz)
sind vom Auftragnehmer selbst zu stellen bzw. zu erbringen.
Sämtliche Gerüste dürfen nur mit Genehmigung der Bauleitung entfernt
werden. Die Geländer, Abschrankungen
und Treppen sind stabil und unfallsicher auszubauen und müssen bis zum
Einbau der endgültigen
Treppen und Geländer belassen werden. Das Entfernen hat sofort nach
Aufforderung durch die Bauleitung zu
erfolgen. Inbegriffen ist die Unterhaltung während der gesamten Bauzeit.
Der Bezug von Bauwasser und Baustrom ist Sache des Auftragnehmers, er
hat die Kosten hierfür zu tragen.
Sicherung von Leitungen, Kabeln etc. ist Sache des Auftragnehmers und
bleibt bei der Abrechnung unberücksichtigt. Der Auftragnehmer hat sich
vor Abgabe des Angebotes über Zufahrt, Beschaffenheit des Baugrundes und
alle sonstigen Umstände zu informieren, welche die Einzelpreise des
Angebotes beeinflussen können und diese in seiner Kalkulation
entsprechend zu berücksichtigen . Hierunter fallen auch sämtliche
Sicherungsmaßnahmen. Alle gemäß VOB, Teil B, § 4, Ziffer 5
erforderlichen Schutzmaßnahmen hat der Auftragnehmer von sich aus auf
eigene Kosten zu veranlassen.
Er ist dafür verantwortlich, dass die gesetzlichen und polizeilichen
Vorschriften, die den Schutz der auf dem
Grundstück beschäftigten Arbeiter und sonstiger Personen, des Publikums,
des Bauwerks und der
Nachbargrundstücke beinhalten, beachtet werden.
Er haftet für jeden Schaden, der aus der Nichtbefolgung dieser
Vorschriften entsteht, und hat die Bauherrschaft
bzw. den Auftraggeber schadlos zu halten, falls diese aus einem
derartigen Grund in Anspruch
genommen wird. Hierzu hat er den Abschluss einer Haftpflichtversicherung
nachzuweisen.
Anzeige bei städt. Ämtern, Behörden usw. (Schnurgerüst, Entwässerung,
Stahlbetonarbeiten, Rohbau-Abnahme),
soweit sie erforderlich ist, hat der Auftragnehmer unaufgefordert zu
veranlassen.
Die vom Auftragnehmer benutzten öffentlichen Wege und Straßen sind von
Verschmutzung laufend zu reinigen.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Bautageberichte zu führen und davon
dem Auftraggeber eine Durchschrift zu übergeben. Die Bautageberichte
müssen Angaben enthalten, die für die Ausführung oder Abrechnung des
Vertrages von Bedeutung sein können, z.B. über Wettertemperaturen, Zahl
und Art der auf der Baustelle beschäftigten Arbeitskräfte bzw. Namen der
Firmen, die als Subunternehmer mitwirken. Die Zahl und Art der
eingesetzten Großgeräte, den wesentlichen Baufortschritt (Beginn und
Ende von Leistungen größeren Umfanges), Betonierzeiten, Ruhezeiten für
besondere Baustoffe bzw. Teile, besondere Abnahmen nach § 12, Nr. 2,
Unterbrechung der Ausführung sowie Gründe hierfür, Unfälle,
Behinderungen und sonstige Vorkommnisse müssen eingetragen werden.
Das Aufstellen von Bauschildern und Planen des Nachunternehmers (Werbung
des Auftragnehmers) auf der Baustelle des Auftraggebers ist nicht
gestattet!
Bewachung und Verwahrung von Baubuden, Arbeitsgeräten, Arbeitskleidung
usw. des Auftragnehmers oder seiner
Erfüllungsgehilfen, auch während der Arbeitsruhe, ist Sache des
Auftragnehmers. Der Auftraggeber ist nicht dafür verantwortlich, auch
wenn sich diese Gegenstände auf dem Grundstück des Bauherrn befinden.
Sämtliche Bauteile sind entsprechend vor Verschmutzung zu schützen bzw.
bei Verschmutzung wieder vollkommen
zu reinigen. Kommt der Auftragnehmer dieser Sorgfaltspflicht nicht nach,
so kann der Auftraggeber ohne weitere Ankündigung die verschmutzten
Bauteile selber oder durch fremde Firmen auf Kosten des Auftragnehmers
reinigen lassen.
Bauschutt, Verpackungsmaterial usw. aus eigener Leistung ist täglich
nach Beendigung der Tagesarbeit von der Baustelle zu entfernen. Bei
Nichtbefolgung nach Aufforderung erfolgt die Schuttbeseitigung ohne
weitere Mahnung
auf Kosten des Auftragnehmers durch eine Fremdfirma. Auf Nachweis über
evtl. zusätzlich abgefahrenen Schutt
anderer Unternehmer hat der Auftragnehmer dann keinen Anspruch.
Verunreinigungen, Beschädigungen etc., deren Urheber nicht ermittelt
werden kann, werden auf Anforderung der
Bauleitung auf Kosten aller z.Z. am Bau beschäftigten Handwerker
entfernt.
Leistungen sind in jedem Fall förmlich abzunehmen. Der Auftragnehmer hat
die Abnahme rechtzeitig und schriftlich
zu beantragen. Die Gewährleistung (Verjährungsfrist) beträgt abweichend
vom § 13 (VOB) Nr. 4, 5 Jahre, für
Dacheindeckung 10 Jahre, jeweils ab Übergabe der
Auftraggeber-Gesamtleistung an den Bauherren.
Stundenlohnarbeiten müssen vom Auftraggeber schriftlich angewiesen sein.
Sie werden nur vergütet, wenn sie entsprechend der Anweisung ausgeführt
werden. Die Stundenlohnrapporte sind dem Bevollmächtigten des
Auftraggebers täglich in doppelter Ausfertigung zur Anerkennung
vorzulegen. Sie müssen alle für die Preis- und Rechnungsbildung
erforderlichen Angaben enthalten.
Bei Vereinbarung von Skonto wird der Skonto- Abzug auch für
Abschlagszahlungen gewährt. Die Frist beginnt mit dem Eingang der
Zahlungsanforderung mit den entsprechenden Nachweisen. Kürzungen wegen
Mängel, Sicherheitsleistung und Zurückbehaltungsrechten von Teilen der
Abschlags- oder Schlußzahlung beeinträchtigen nicht das Recht auf
Skontoabzug.
Falls die Arbeiten nicht in einem Zuge durchgeführt werden können,
erfolgt keine besondere Vergütung für eine
mehrmalige Anfahrt.
Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Titel bzw. Positionen aus dem
Auftrag herauszunehmen.
Es werden Sicherheitsleistungen für die Gewährleistung in Höhe von 5 %
der Auftragssumme verlangt.
Auszahlung gegen Stellung einer Bankbürgschaft.
Der vom Auftraggeber erstellte Bauzeitenplan ist unbedingt einzuhalten.
Abweichungen im Bauzeitenplan sind nur
mit ausdrücklicher, schriftlicher Genehmigung des Auftraggebers
zulässig. Hierbei entstehende Kosten werden nicht vergütet. Änderungen
und Anweisungen sowie sämtliche mündliche Vereinbarungen mit der
Bauleitung sind dem Auftraggeber innerhalb 3 Tagen schriftlich zu
bestätigen.
Etwaige Bedenken gemäß VOB, Teil B, § 4, Ziffer 3, müssen ausschließlich
in schriftlicher Form gegenüber dem Auftraggeber geltend gemacht werden.
Die Gefahren nach § 7, Ziffer 1 VOB, trägt in vollen Umfang der
Auftragnehmer.
Maßangaben sind als ca.-Maße zu betrachten. Einzelmaße sind vom
Auftragnehmer selbstverantwortlich am Bau zu nehmen.
Muster sind auf Anforderung der Bauherrschaft und des Auftraggebers
kostenlos anzufertigen.
Es ist dem Bieter freigestellt, Alternativ- Vorschläge in vergleichbarer
Ausführung auf einem gesonderten Blatt
einzureichen. Veränderungen des Leistungsverzeichnistextes können zum
Ausschluss des Bieters führen.
Schließt der Bauherr oder der Auftraggeber eine Bauwesenversicherung ab,
so werden ohne besondere Ankündigung an der Abrechnung des
Auftragnehmers die anteiligen Kosten der Versicherung in Abzug gebracht.
Die Firma Schneider Systembau behält sich freie Auswahl unter den
Bewerbern vor.
Kostenerstattung jeglicher Art für die Ausarbeitung des Angebotes
erfolgt nicht.
Für eventuelle Streitigkeiten gilt Dresden als Gerichtsstand.
DACHDECKUNGSARBEITEN (DIN 18 338)
Zusätzliche technische Vorschriften
1) Soweit nichts anders vereinbart, gelten für die Ausführung der
Dachdeckerarbeiten sowie vorausgehende
und nachfolgende Bauleistungen folgende Vorschriften und
Richtlinien:
a) Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB), DIN 1 960 - Teil A
DIN 1961 - Teil B.
b) Allgemeine technische Vorschriften (ATV) für Dachdeckerarbeite
DIN 18 338 sowie alle einschlägigen
Bestimmungen der sonstigen DIN-Vorschriften, soweit diese
nicht bereits im Vorhergenannten erfaßt sind.
c) Anwendungs- und Verarbeitungsrichtlinien der jeweiligen Liefer
und Herstellerfirmen sind zu beachten.
2) Die kalkulierten Angebotspreise enthalten die Lieferung und das
Vor- halten aller notwendigen Materialien,
Rohstoffe, Geräte usw.
3) Der Auftragnehmer verpflichtet sich ausdrücklich, Beanstandungen
und Mängel an Vorleistungen vor Beginn
der eigenen Tätigkeit schriftlich anzuzeigen.
4) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seine Leistungen in Bezug auf
zeitliche Ausführungen so einzurichten,
daß keine Verzögerungen in der Gesamtfertigstellung der Bauwerks
eintreten.
5) Sämtliche Zubehörteile, Sonderziegel etc. müssen in der Farbe zu
den Normziegeln passen und von
demselben Lieferwerk bezogen werden.
6) Vor Auftragserteilung ist auf Anordnung der Bauleitung ein Muster
der angebotenen Baustoffe vorzulegen.
Die zu Verwendung kommenden Materialien müssen dem vorgelegten und
genehmigten Muster
entsprechen.
7) Die erforderlichen Gerüste einschließlich Schutzgerüste, auch für
eine Arbeitsbühnenhöhe von mehr als
2,00 m, hat der Unternehmer zu stellen. Die Kosten dafür sind in
die Einheitspreise einzurechnen.
Die Unfallverhütungs- und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften
sind dabei besonders genau zu beachten!
8) Falls die Klempnerarbeiten an eine andere Firma vergeben werden,
sind die Dachdeckungsarbeiten mit dieser
Firma abzustimmen.
9) Der Auftragnehmer haftet für die fachgemäße und einwandfreie,
sturmsichere Ausführung der Dachdeckungsar- beiten sowie für
die sorgfältige Beachtung von Vorschriften der Lieferwerke der
vorgeschriebenen Materialien.
Der Auftragnehmer hat die Revisionsunterlagen (Fachunternehmererklärung,
Materialnachweise, Prüfzeugnisse, TÜV-Bescheinigungen,
Betriebsanleitungen, Wartungsempfehlungen usw.) 3-fach in Papierform und
1-fach in digitalisierter Form, als Voraussetzung zur Abnahme dem
Auftraggeber zu übergeben.
Objektbeschreibung
Bei diesem Bauvorhaben handelt es sich um den Umbau und die Erweiterung
eines Rossmann-Drogeriemarktes in 12689 Berlin, Havemannstraße 12b.
Das Gebäude wird in Massivbauweise erstellt.
Das Gebäude ist eingeschossig, ohne Unterkellerung.
Die Außenwände werden aus Porenbeton-Mauerwerk mit
Stahlbeton-Aussteifungsstützen, aus Stahlbeton und aus
Kalksandstein-Mauerwerk erstellt, innenseitig verputzt und außenseitig
mit einer Holz-Außenwandverkleidung und teilweise mit einer
Eternit-Außenwandverkleidung ausgeführt.
Die Innenwände sind aus verputztem Mauerwerk und aus
Gipskarton-Metallständerwänden.
Das Dach wird als Flachdach mit einer umlaufenden Attika ausgeführt.
für die Kalkulation werden Ihnen folgende Unterlagen zur Verfügung
gestellt:
- siehe Anhang
VORBEMERKUNGEN
063 Dachbegrünung
063
Dachbegrünung
063.10 Dachbegrünung
063.10
Dachbegrünung
Nachfolgende Stundenlohnsätze wurden dem Angebot zugrunde gelegt und
werden bei von der Bauleitung ausdrücklich verlangten Taglohnarbeiten
vergütet:
Die Stundenlohnsätze beinhalten alle Nebenkosten, wie z.B. Auslösung,
Fahrt etc.
Meister pro Stunde EUR ............
Facharbeiter pro Stunde EUR ............
Helfer pro Stunde EUR ............
Auszubildender pro Stunde EUR ............
ANGEBOT UNTER BERÜCKSICHTIGUNG DES LEISTUNGSBESCHRIEBES (INCL.
VORBEMERKUNGEN) SEITE 1 - 11 UND DER ALLGEMEINEN VERTRAGSBEDINGUNGEN
ANERKANNT:
.........................., den .............
....................................................................
Stempel + Unterschrift
Nachfolgende Stundenlohnsätze wurden dem Angebot zugrunde gelegt und