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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
1. Allgemeine Hinweise zum Leistungsverz 1. Allgemeine Hinweise zum Leistungsverzeichnis
1.0 Hinweise zum LV
Abkürzungen Projektbeteiligte
Auftraggeber: AG Auftragnehmer: AN örtliche Objektüberwachung: OÜ
1.1 Ausführungsunterlagen des AN
Der AN erhält alle zeichnerischen Unterlagen nach Auftragsvergabe digital.
Alle vom AN zu fertigenden Planungen und statischen Nachweise sind 2- fach in Papierform und 1-fach digital auf dem internetbasierenden Datenraum / Projektdatenraum PKM Conclude (im pdf- und dwg- oder dxf-Format) vorzulegen. Die CAD- Richtlinien des AG sind einzuhalten.
Der Auftragnehmer hat auf Anforderung des Auftraggebers ohne besondere Vergütung den Auftraggeber bereitgestellten Datenraum / Projektraum auf dem aktuellen Stand zu halten und alle Prozesse wie z.B. Planprüfläufe, Nachtragsmanagement, Rechnungen, Rechnungsfreigaben etc. koordiniert und nachvollziehbar abzulegen.
1.2 Baubesprechung
Im Rahmen der Überwachung der vertragsgemäßen Ausführung der Leistungen des AN führt der AG in der Regel wöchentlich Baubesprechungen durch.
An diesen Besprechungen ist der AN mit seinem weisungsbefugten Fachpersonal, ggf. in einzeln festzulegendem Umfang, beteiligt. Die Teilnahme der am Bau beteiligten AN ist zwingend.
1.3 Bautagesberichte
Der AN verpflichtet sich tägliche Bautagesberichte zu erstellen und der OÜ täglich - soweit nichts anderes vereinbart - 2 Durchschriften, vorzulegen.
Die Bautagesberichte sollen Stand und Fortschritt der Bau-/ Abbrucharbeit sowie alle bemerkenswerten Ergebnisse des Bauablaufs lückenlos festhalten.
1.4 Detailterminplan
Der AN muss auf Basis der Vertragstermine seine Teilleistungen terminieren und mit der OÜ des AG abstimmen. Dieser Terminplan ist erstmals spätestens 12 Werktage nach Auftragserteilung vorzulegen.
1.5 Zusammenwirken der fachlich Beteiligten
Der AN hat für die Dauer des Vertrages einen fachlich qualifizierten Bauleiter zu bestellen, der berechtigt ist, selbstständig terminliche Entscheidungen für den AN zu treffen. Dieser muss der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig sein.
1.6 Dokumentationsunterlagen
Der AN hat zur Dokumentation die vollständige Unterlage 1x Papier und 2 x Digital (USB-Stick) über seine Leistung zu erstellen, zusammenzustellen und dem AG in Ordnern, zu liefern.
Zusätzlich ist die Dokumentationsunterlage auf dem durch den AG bereitgestellten Datenraum /Projektraum PKM Conclude dem AG im pdf- und dwg- oder dxf-Format) hochzuladen / bereitzustellen.
Die formale Ausführung und der genaue Umfang ist mit dem AG im Vorfeld abzustimmen.
1. Allgemeine Hinweise zum Leistungsverz
2. Angaben zur Baustelle, Ausführung und 2. ANGABEN ZUR BAUSTELLE UND AUSFÜHRUNG
2.0 Projektbeschreibung
Die Stadt Wilhelmshaven beabsichtigt in der Jadeallee 59 im Stadtteil Innenhafen das Trilaterale
Weltnaturerbe Wattenmeer Partnerschaftszentrum zu errichten.
Auf dem Grundstück befindet sich ein Hochbunker aus dem zweiten Weltkrieg. Der Bunker bildet
den Kern der neuen baulichen Anlage. Auf den Bunker wird ein 4-geschossiger Baukörper gesetzt.
Eine kubische Glashülle umschließt den Bunker sowie die Aufstockung und bildet die Außenhülle
des gesamten Gebäudes.
Neubau:
Der Neubau wird auf bunkernahen Pfählen gegründet. Die Lastweiterleitung/Lastverteilung erfolgt
im Gründungsbereich über eine Fundamentplatte auf die Tiefgründung.
Insgesamt besteht das Gebäude aus 6 oberirdischen Geschossen.
Die maximalen Außenabmessungen des Gebäudes betragen 33,5 m x 33,5 m. Die Höhe
beträgt 30,36 m. Der Hauptzugang erfolgt über eine einläufige Treppenanlage. Zusätzlich
erschließen zwei Personenaufzüge alle Geschosse, sowie die öffentlich zugängliche
Aussichtsterrasse. Die oberen vier Geschosse, die auf dem Bunker gebaut werden, mit einem
Innenhof.
Die Höhe des Fertigfußbodens (OKFF=OKRF) im Erdgeschoss wird mit +3,70 m ü. NHN
festgesetzt. Dies entspricht in etwa der Höhe des umgebenden Geländes.
Im Erdgeschoss befinden sich im Foyer und im Bunker Ausstellungsflächen und öffentliche,
sanitäre Einrichtungen. In weiteren Geschossen des Bunkers sind Lagerflächen untergebracht.
Das Projekt beherbergt drei Nutzergruppen. Das 3.OG ist als Tagungs- und Konferenzebene konzipiert.
Das Gebäude unterliegt der Versammlungsstättenverordnung, sowie der Hochhausrichtlinie
Bootshaus (Nebengebäude und kein Bestandteil der beschriebenen Leistungen):
Das Bootshaus wird auf Pfählen gegründet. Die Lastweiterleitung/Lastverteilung erfolgt im
Gründungsbereich über Lastverteilungsbalken auf die Tiefgründung.
Das eingeschossige Gebäude hat eine maximalen Außenabmessungen von
35,5 m x 13,5 m. Die Höhe beträgt 3,50 m.
Neben Garagenplätzen und Sanitärräumen für die Ranger des Nationalpark Wattenmeer, sind hier
auch ein Labor und Technikräume für das TWWP angeordnet.
2.1 Lage der Baustelle
Das Grundstück liegt in Wilhelmshaven, im Stadtteil Innenhafen, in unmittelbarer Nähe zum Banter See.
Die Zu- und Ausfahrt erfolgt gemäß Baustelleinrichtungsplan.
Die Platzverhältnisse vor Ort und weitere Baumaßnahmen auf dem Gelände sind unbedingt zu berücksichtigen.
Auf Fußgänger und Radfahrer in diesen Bereichen ist besonders Rücksicht zu nehmen.
2.2 Baustelleinrichtung der Gewerke
Die Arbeitsmittel müssen für den Baustelleneinsatz zugelassenen sein und den Anforderungen aus dem staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Regelwerken zum Arbeitsschutz sowie dem Stand der Technik entsprechen.
Erforderliche Prüfungen, Freigaben etc. müssen an den Arbeitsmitteln mittels Plakette oder Aushang dokumentiert sein. Entsprechen die Arbeitsmittel nicht den Anforderunge, so ist diese spätestens nach Aufforderung durch die Objektüberwachung (OÜ) oder dem SiGeKo entsprechend auszutauschen.
Es stehen nur sehr wenige Parkplätze für die am Bau Beteiligten auf dem Baugelände zur Verfügung. Ausgenommen der vorabzustimmenden Parkmöglichkeiten für An- und Abtransporte, ist eine Nutzung zum Parken nur nach ausdrückliche Abstimmung mit dem AG bzw. der OÜ möglich.
Die für die Baustelleneinrichtung und Bauausführung erforderlichen behördlichen Genehmigungen für An- und Abtransporte hat der AN eigenverantwortlich, ohne Anspruch auf Gebührenerstattungen rechtzeitig einzuholen und der OÜ unaufgefordert eine Kopie zu übergeben.
2.3 Gerüste, Hebezeuge etc.
Dem AN werden keine Gerüste oder Hebezeuge zur Verfügung gestellt.
2.4. Baustellenbetrieb
2.4.1 Bauimmissionen
Die Bestimmungen der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm- Geräuschimmissionen - vom 19.08.1970 (Beilage zum BAnz.Nr. 160 vom 01.09.1970) gemäß
§ 66 Abs. 2.3 BlmSchG sind fortgeltend zu beachten.
Der AN hat bei der Durchführung der Arbeiten sämtliche geltenden gesetzlichen und behördlichen Vorgaben zum Immissionsschutz einzuhalten. Insbesondere sind die Anforderungen der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm - Geräuschimmissionen (AVV Baulärm) zu beachten. Zur Vermeidung bzw. Minimierung von Lärm- und Erschütterungsimmissionen dürfen ausschließlich Baumaschinen und Baufahrzeuge eingesetzt werden, die den zum Zeitpunkt der Ausführung geltenden gesetzlichen, technischen und normativen Anforderungen hinsichtlich ihrer Lärm- und Erschütterungsemissionen entsprechen.
Der Auftragnehmer hat während der Durchführung der Bauarbeiten geeignete organisatorische und technische Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Minimierung von Staubemissionen zu treffen. Die Maßnahmen sind entsprechend den örtlichen Gegebenheiten und dem jeweiligen Bauablauf anzupassen und während der gesamten Bauzeit aufrechtzuerhalten.
Der Auftragnehmer hat zur Vermeidung bzw. Minimierung schädlicher Auswirkungen durch Lichtimmissionen auf schützenswerte Nutzungen die Hinweise zur Messung, Beurteilung und Minderung von Lichtimmissionen der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI, 2012) zu berücksichtigen. Die während der Bauausführung eingesetzte Baustellen- und Arbeitsbeleuchtung ist so zu planen, anzuordnen und zu betreiben, dass Lichtimmissionen auf die Umgebung auf das erforderliche Maß begrenzt werden. Insbesondere sind unnötige Abstrahlungen nach oben sowie seitlich sichtbare Lichtquellen durch geeignete Maßnahmen und ein entsprechendes Lichtmanagement zu vermeiden bzw. zu minimieren.
2.4.2 Verunreinigungen Straßenbereich
Verunreinigungen im Straßenbereich aus dem Bauverkehr sind durch den Verursacher regelmäßig, spätestens nach Aufforderung durch den OÜ, zu beseitigen.
Während der Baufeldfreimachungsarbeiten, der Erdarbeiten und der Rohbauarbeiten erfolgt die Reinigung der öffentlichen Verkehrsflächen durch die entsprechenden AN.
2.4.3 Baustellenarbeitnehmerlisten und Ausweispflicht
Auf der Baustelle müssen vor Ort von jedem AN Arbeitnehmerlisten mit den vor Ort tätigen Arbeitnehmern geführt werden. Zusätzlich muss jeder einzelne Arbeitnehmer sich zu jeder Zeit ausweisen können.
Entsprechende Unterlagen müssen der OÜ auf Nachfrage vorgelegt werden.
2. Angaben zur Baustelle, Ausführung und
3. Anlagen 3. ANLAGEN
Lageplan
Lageplan_AK5-A-152_2020
Hochbau
T-ARC-EG-GR-51X-090-V-00 T-ARC-01-GR-51X-091-V-00 T-ARC-02-GR-51X-092-V-00 T-ARC-XX-SN-51X-093-V-00
T-ARC-EG-GR-51X-001-V-06 T-ARC-01-GR-51X-002-V-06 T-ARC-02-GR-51X-003-V-06 T-ARC-03-GR-51X-004-V-04 T-ARC-04-GR-51X-005-V-04 T-ARC-05-GR-51X-006-V-05 T-ARC-06-GR-51X-007-V-05 T-ARC-DA-GR-51X-008-V-04 T-ARC--1-GR-51X-009-F-05 T-ARC-AA-SN-51X-200-P-04 T-ARC-BB-SN-51X-201-P-04
T-ARC-TR-TH-511-001-V-03 T-ARC-TR-TH-511-002-V-01 T-ARC-TR-TH-512-001-V-02
T-ARC-XX-DE-511-001-V-01
Tragwerk
T-TWP-EG-PO-4-X-008-F-04 T-TWP-01-PO-4-X-007-F-04 T-TWP-02-PO-4-X-006-F-04 T-TWP-03-PO-4-X-004-F-04 T-TWP-04-PO-4-X-003-F-04 T-TWP-05-PO-4-X-002-F-04 T-TWP-06-PO-4-X-001-F-04 T-TWP-GD-PO-4-X-005-F-04 T-TWP-GR-PO-4-X-009-F-04
T-TWP-AA-SN-4-X-101-F-04 T-TWP-CC-SN-4-X-105-F-04 T-TWP-EF-SN-4-X-108-F-04
T-TWP-GD-SP-5-1-006-V-05 T-TWP-GR-SP-5-X-003-V-03
Wasserhaltung
TWWP_10_07_2026_Skizze-Baubalauf-Drainage
Baustelleneinrichtung
T-ARC-BE-LP-5-X_101_V_01 - Baustelleneinrichtung
3. Anlagen
02 Bunker (Bestand)
02
Bunker (Bestand)
02.01 Abbrucharbeiten
02.01
Abbrucharbeiten
02.06 Kernbohrungen / Bunkerdecke / Bunkerwänd
02.06
Kernbohrungen / Bunkerdecke / Bunkerwänd