01 Baustellenverordnung
01.010 SiGe-Koordinator Sicherheits- und Gesundheitskoordinator während der Ausführung des Bauvorhabens gemäß Baustellenverordnung nach Unterlagen (Baubeschreibung) des Auftraggebers stellen.
Wege100, 101 und 102, Gewässer 401
01.020 SiGe-Plan Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) gemäß Baustellenverordnung nach Unterlagen (Baubeschreibung) des Auftraggebers erstellen, mit dem Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator des Auftraggebers abstimmen und bei erheblichen Änderungen in der Ausführung des Bauvorhabens anpassen.
Den SiGe-Plan für jeden Beschäftigten einsehbar auf der Baustelle vorhalten.
70 v.H. der Pauschale werden nach Übergabe des SiGe-Planes, der Rest nach Erfüllung der Gesamtleistung vergütet.
Wege100, 101 und 102, Gewässer 401