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Kalkulationsangebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Projektdaten:
Projektbezeichnung: Roche Penzberg ISDP
Projektname: Rohbau
PLZ: 82377
Ort: Penzberg
Straße: Nonnenwald 2
Vergabedaten:
Art der Ausschreibung: Beschränkte Ausschreibung
Angebotsadresse: Roche Diagnostics GmbH
Werk Penzberg
Nonnenwald 2
82377 Penzberg
Angebotsabgabe: Herr Peter Hausmann
Ausschreibungsplattform: MyBuy
Abgabe des Gesamtangebotes bis: 03.11.2025
Ausführungstermine:
Ausführungsbeginn: (Soll) März 2026
Ausführungsende: (Soll) März 2027
Auftraggeberdaten:
Auftraggeber: Roche Diagnostics GmbH
Straße: Nonnenwald 2
PLZ,Ort: 82377 Penzberg
LV-Daten:
LV-Bezeichnung: 1-BH10 - Rohbau
Angebotssumme netto: ............................... EURO
zzgl. 19% Mehrwertsteuer: ............................... EURO
Angebotssumme brutto: ............................... EURO
................................................... ............................................
Ort und Datum Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift
Projektdaten:
ALLGEMEIN 1. Die Ausschreibung erfolgt nach DIN 18299 ff (nicht nach VOB).
Unklarheiten der Beschreibung oder Pläne sind vor Angebotsabgabe durch den Bieter zu klären (Kontaktaufnahme mit Planungsbüro, Rückfragen können über mybuy gestellt werden). Spätere Einwendungen können nicht geltend gemacht werden.
1. Text- und Massenänderungen dürfen im Leistungsverzeichnis nicht vorgenommen werden, als Begleitschreiben sind Alternativvorschläge/ Nebenangebote zulässig.
1. Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Positionen, Titel oder auch Leistungsbereiche abzuändern oder aus dem Auftrag herauszunehmen.
Für die Ausarbeitung des Angebots erhält der Bieter keine Vergütung.
Vor Start der Arbeiten ist eine örtliche Einweisung durch Vertreter der Roche GmbH erforderlich (Organisation durch die örtliche Bauüberwachung).
Für vom Auftragnehmer beauftragte Subunternehmer sind die gleichen Vorbemerkungen bindend. Der Auftragnehmer haftet für seine Nachunternehmer uneingeschränkt
Der Auftragnehmer hat während der Ausführungszeit die Verkehrssicherungspflicht für seine Arbeiten im Baustellenbereich zu übernehmen.
Zum Leistungsumfang der nach ATV Abschnitt 4.1 als Nebenleistung durch den Auftragnehmer herzustellenden Abdeckungen und Umwehrungen zählen auch deren Überprüfung und deren Erhalt im ordnungsgemäßen Zustand bis zum Zeitpunkt der Übergabe an den Auftraggeber nach Fertigstellung der eigenen Arbeiten
Die firmeneigene Baustelleneinrichtung, Vorhaltung, Räumung und Reparatur-Kosten sind in die Einheitspreise einzurechnen. BE-Flächen können dem BE-Plan entnommen und genutzt werden. In dem Los beinhaltet ist die Herstellung einer zentralen Baustelleneinrichtung. Die BE wird durch die anderen Lose mit genutzt. Im Umfang ist das Herstellen von Pausen- und Sanitärcontainer. Zusätzlich benötigte Büro- und Materialcontainer können in den zugewiesenen BE-Flächen aufgestellt werden (siehe BE-Plan).
Aufmaße sind, soweit eine spätere einwandfreie Feststellung nicht mehr möglich, vor Durchführung weiterführender Arbeiten zu nehmen. Andernfalls gelten die Feststellungen der Bauleitung.
Montageunterbrechungen u.ä. berechtigen nicht automatisch zu Mehrkosten- forderungen. Diese sind dem Construction Management (CM) anzuzeigen und bestätigen zu lassen.
Die Verjährungsfrist für die Gewährleistung beginnt mit der Schlussabnahme des Gesamtbauvorhabens durch den Bauherrn.
Die Mängelhaftungszeit für Bauleistungen und damit verbundene Leistungen beginnt mit der Abnahme und beträgt 5 Jahre, für Dachdeckerleistungen und Rohbau beträgt die Mängelhaftungszeit 10 Jahre. Die Mängelhaftungszeit für Maschinen, Anlagen und damit verbundenen Leistungen beginnt mit der Abnahme und beträgt 3 Jahre.
Der Auftraggeber ist berechtigt, Mängel auf Kosten des Auftragnehmers beseitigen zu lassen, wenn Gefahr im Verzug ist und/ oder der Auftragnehmer der Aufforderung des Auftraggebers auf unverzügliche Beseitigung nicht nachkommt.
Roche ist berechtigt, die während dieser Mängelhaftungszeit aufgetretenen Mängel auch noch bis zu 6 Monaten nach Ablauf dieser Frist beim AN geltend zu machen. Roche kann verlangen, dass vor Ablauf der Mängelhaftungszeit eine gemeinsame Besichtigung der Leistung stattfindet.
1. Der Bieter verpflichtet sich, im Auftragsfall seinen Leistungen folgendes zugrunde zu legen.
a. die einschlägigen behördlichen und baupolizeilichen Vorschriften sowie die
Auflagen der Baugenehmigung.
b. die einschlägigen Normen und VDI-Richtlinien, sowie die allgemeinen technischen
Vorschriften für Bauleistungen.
c. die Bestimmungen des vorliegenden Leistungsverzeichnisses.
d. die vom Auftraggeber bzw. dessen Beauftragten zur Verfügung gestellten
Unterlagen
e. die Bestimmungen des Bauvertrages.
Sämtliche für die Ausführung der Arbeiten erforderlichen Werkstattzeichnungen sind vom AN zu liefern, die Kosten sind in die Einheitspreise einzurechnen.
Sämtliche Hebewerkzeuge und Maschinen (Autokran etc.) sowie Arbeits- und Schutzgerüste sind vom AN zu stellen, die Kosten sind in die Einheitspreise/ BE-Positionen einzurechnen.
Die nach ATV DIN 18299 Abschnitt 4.1.11 durch den Auftragnehmer zu beseitigenden Verunreinigungen beziehen sich auch auf die Verunreinigung der öffentlichen Verkehrswege durch Fahrzeuge und Maschinen des Auftragnehmers oder seiner Subunternehmer. Solche Verunreinigungen sind durch geeignete Maßnahmen möglichst zu vermeiden. Trotzdem auftretende Verunreinigungen sind so rechtzeitig zu beseitigen, dass durch sie keine Gefährdung des öffentlichen Verkehrs entstehen kann.
Alle Regiearbeiten müssen vor der Ausführung mit der Bauleitung besprochen und freigegeben werden! Die Tagelohnzettel für Regiearbeiten sind der Bauleitung täglich zur Unterschrift vorzulegen, Bautagebuchberichte wöchentlich.
Die Vorgaben der Baustellenordnung, des Construction Safety Plans sind einzuhalten. Anweisungen von Werksschutz, SiGeKo, CSHEER und Construction Management sind zu beachten.
Auf der BE-Fläche befinden sich Anschlüsse für Strom, Wasser, Bauwasser und Abwasser. Diese sind auf dem BE-Plan eingezeichnet. Notwendige Zuleitungen oder Verlängerungen zu den Anschlusspunkten sind im Rahmen der Baustelleneinrichtung einzuplanen und einzukalkulieren. Die Zuleitungen müssen sicher und den Unfallverhütungsvorschriften einhaltend verlegt werden, dabei ist auch die Trinkwasser Verordnung zu beachten. Im Bedarfsfall (Minusgrade) müssen die Zuleitungen mit einer Begleitheizung ausgestattet werden.
ALLGEMEIN
ALLGEMEIN
1. Baubeschreibung Roche Penzberg beabsichtigt sein Werk in mehreren zeitlich versetzten Abschnitten, in Richtung Norden zu erweitern. Dazu ist eine Erweiterung bzw. Erneuerung der Versorgungs- und Entsorgungssysteme erforderlich, da die bestehende Infrastruktur den steigenden Anforderungen aus den Projekten BCMP, COSP und LEAP nicht mehr gerecht wird. Ziel des Vorhabens ist der Ausbau zentraler Infrastrukturkomponenten, um eine zuverlässige und zukunftssichere Medienversorgung sicherzustellen.
Das Projekt ISDP beinhaltet folgende Erweiterungen:
· Eiswasserzentrale (IW)
· Eiswassertank (IWT)
· Abwasserpuffertank (WW)
· Abluftreinigungsanlage (AluRA)
· Palettenlager (WM)
· Erhöhung Elektro-Einspeiseleistung (EL)
Kurz-Beschreibung Teilprojekte:
1. Icewater (Eiswasserzentrale mit Eiswassertank)
Geplant ist ein 2-geschossiges Gebäude (auf dem Raster 61) zzgl. eines Untergeschosses zur Eiswassererzeugung als Anbau an das bestehende Biomasseheizkraftwerk COSP. Auf dem Dach sind Rückkühltürme geplant. Im Untergeschoss sind Pumpenräume und Wasserbecken geplant. Das UG soll als Weiße Wanne mit einer monolithischen, fugenlosen Bodenplatte UK = 608,2 mNN ausgeführt werden.
Durch die bekannten Baugrundverhältnisse des Bestandsgebäudes COSP wird zunächst ebenfalls von einer Tiefergründung mittels Bohrpfählen ausgegangen.
2. Waste Water
Geplant ist ein Neubau eines 2.000 m³ BA-Tanks auf dem Raster 42.
Der Tank wird auf einer Bodenplatte gegründet, welche auf Bohrpfählen (separate Ausschreibung) steht.
3. Abluftreinigungsanlage AluRA
Geplant ist ein 2-geschossiges Gebäude (auf dem Raster 52) als Betriebsgebäude mit im OG befindlicher Büroeinheit inkl. Sanitäranlagen. Neben dem Betriebsgebäude (Stahlbeton-Skelett-Konstruktion mit aussteifenden Wänden, Massivdecken) befindet sich das Anlagengebäude (Stahlkonstruktion mit Blechgebäudehülle auf Bodenplatte und Pfahlträgerrost), in dem sich die AluRA befindet.
4. Waste Management
Es handelt sich um eine Überdachung mit zwei gegenüberliegenden, höhenversetzten Pultdächern. Das Dach als Gründach soll als Trapezblechkonstruktion mit PV-Anlage und entsprechendem Unterkonstruktion gestaltet werden. Zusätzlich muss ein Dachaufstieg in Form einer Steigleiter und Einzelanschlagpunkten zu Wartungszwecken vorgesehen werden.
5. Erhöhung Elektro-Einspeiseleistung
Um neu installierte Anlagen in Betrieb zu nehmen und den Betriebsszustand sicherzustellen, ist eine Erhöhung der Einspeiseleistung erforderlich
1. Baubeschreibung
1. Baubeschreibung
2. Lage der Baustelle, Zufahrten, Verkeh 2. Lage der Baustelle, Zufahrten, Verkehrssituation Allgemein
Es sind alle Vorschriften der Firma Roche uneingeschränkt einzuhalten. Angrenzende Betriebe dürfen unter keinen Umständen beeinträchtigt werden. Ohne vorherige Einweisung durch den SiGeKo und freigegebener Montageanweisung, dürfen keine Arbeiten stattfinden. Jeder neue Mitarbeiter/ Monteur ist vor Beginn der Arbeiten einzuweisen. Weitere AG-spezifische Anforderungen sind dem Sicherheitskonzept zu entnehmen.
Lage und Zufahrt des Grundstücks
Die Baustelle befindet sich während der Abwicklungszeit werksintern in einem gesondert abgesperrten Bereich (siehe BE-Plan). Für die Arbeiten muss bzw. kann der Zugang über das Werksgelände erfolgen. Hier kommt es bei Ein- und Ausfahrt zu Kontrollen durch den Werkschutz. Es ist jeder Mitarbeiter anzumelden, um zur Baustelle zu gelangen. Die Zufahrt zum Werksgelände erfolgt von Penzberg aus Richtung der beschilderten Zufahrt Pforte.Die Zufahrt über die Norderweiterung erfolgt nur in Ausnahmefällen, z.B. Aushub.Es muss durch den Ausführenden sichergestellt sein, dass keine Blockaden der Zufahrten zur Norderweiterung oder zum Roche Werk erfolgen. In den Einheitspreisen ist einzukalkulieren, dass es zu kurzfristigen Verzögerungen durch die Kontrollen kommen kann. Ebenso sind notwendige Unterweisungen und Schulungen (Fahrer keine Schulung; Arbeiter Schulung ca. 30 min SiGE-Einweisung [1 Jahr gültig]), die für den Projekt- und Bauablauf erforderlich und Voraussetzung für die Erbringung der eigenen Leistungen sind, zu berücksichtigen.
Zufahrt Transporte
Die Zufahrt für Transporte für die Baustelle im Werk erfolgt über die Haupt-Pforte.
Fahrzeuge auf den angrenzenden Parkplätzen dürfen nicht verschmutzt werden. Sollten im Bereich des Werkes längere Standzeiten auf den Straßen notwendig werden (Be- und Entladevorgänge) müssen diese vorab beim CM angemeldet und freigegeben werden. Die maximale Höhe ist aufgrund von einschränkenden Gegebenheiten (bspw. Rohrbrücke) auf ein Maximum von ca. 4,50m begrenzt.
Besucherparkplatz
Mitarbeiter mit Fahrzeugen ohne Transportfunktion müssen auf den Parkplätzen vor dem Gelände außerhalb parken. Im Westen des Werks sind keine Besucherparkplätze im direkten Straßenbereich vorhanden. Baustellenfahrzeuge können über die im Westen gelegene Pforte einfahren und auf zugewiesenen Flächen parken.
2. Lage der Baustelle, Zufahrten, Verkeh
3. Bewerbungsbedingungen Unterlagen
Die Übersendung der Verdingungsunterlagen erfolgt kostenfrei. Alle für die Abgabe des Angebotes notwendigen Daten liegen in elektronischer Form vor. Der Versand der Unterlagen, sämtliche Kommunikation im Rahmen der Anfrage/ Angebotserstellung sowie die Angebotsabgabe erfolgen bei Roche über die Plattform MyBuy.Hinweis MyBuy für zukünftige Anfragen: Die Angebotsanfrage wird an die in MyBuy hinterlegte Primärmailadresse des Bieters gesendet. Der Bieter kann im Firmenprofil in MyBuy die eigenen Primärkontakte verwalten.Bitte beachten Sie, dass die Kommunikation bzgl. der Vergabe durch den Roche Einkauf erfolgt.Absagen/ Zusagen werden nicht über das Projektteam kommuniziert.
Grundlagen
Erfordernisse, die sich aus den beigefügten Allgemeinen Ausschreibungs- und Vertragsbedingungen für Bauprojekte der Roche Diagnostics GmbH (AAVB),
Zusätzlichen Vertragsbedingungen,
Besonderen Vertragsbedingungen und
Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen
ergeben, sind bei der Kalkulation der Angebote zu berücksichtigen.
Zusätzliche Unterlagen
Zusätzliche zur Angebotserstellung notwendige Unterlagen können bei Roche angefordert werden.
Ortsbesichtigung
Eine Ortsbesichtigung des Baufeldes kann nach Voranmeldung über Herrn Michael Thurau - aitp, Tel.: +49 15124081642, Mail: michael.thurau@aitp.de erfolgen.
Angebotsabgabe / Digitale Angebote
Das Angebot ist zwingend in folgender Form abzugegeben:
Unterschriebener Ausdruck des Angebotes (Kurz-LV) mit den unveränderten Positions- nummern, Kurztexten, den EP, den Gesamtpreisen und einem Verweis auf die uneingeschränkte Gültigkeit der Originalunterlagen.
Angebotsdatei als GAEB 84-Datei Version XML (erkennbar an der Dateiendung *.X84. Bitte keine *.off-Dateien, da diese nicht einlesbar sind!). Die vorliegende Datei im GAEB *.X83-Format darf in Ihrer Struktur nicht verändert werden. Es dürfen keine Positionen ergänzt oder gelöscht werden, da sonst die Datei nicht korrekt ausgewertet werden kann.
Die abzugebenden Unterlagen sind gem. der aktuellen AAVB zu erstellen und abzugeben.
Nebenangebote
Nebenangebote sind bei gleichzeitiger Abgabe eines Hauptangebots zulässig. Für Nebenangebote gelten die Bedingungen der Ausschreibung unverändert. Nebenangebote und Alternativen sollen als separates Dokument übergeben werden und eine klare Beschreibung enthalten.PaketvergabeVergabepakete, die zeitgleich auf den Markt gehen, können zusammen vergeben werden.Die Abgabe des Angebots erfolgt ausschließlich digital über die Vergabeplattform "MyBuy".
3. Bewerbungsbedingungen
4. Technische und Bautechnologische Erlä 4. Technische und Bautechnologische Erläuterungen
4. Technische und Bautechnologische Erlä
4.1 Bautechnologische Erläuterungen Zur Sicherstellung des mit dem Bauvertrag vom AN geschuldeten Erfolges sind schon bei Angebotsabgabe unbedingt die Besonderheiten des Bauvorhabens zu beachten. Insbesondere ergeben sich durch die Aufteilung in Bauabschnitte zahlreiche Zwangspunkte zu korrespondierenden, zeitgleich, vorauseilend oder nachträglich zu realisierenden separaten Anlagenneu- bzw. -umbauten. Bei der Kalkulation hat der AN deshalb insbesondere die wechselseitige Beeinflussung der einzelnen Vergabelose einzurechnen, da keine gesonderte Vergütung erfolgt.Des Weiteren hat der AN bei seinen bautechnologischen Planungen den Zeitbedarf für seine Eigenüberwachung und für Kontrollprüfungen des AG (z.B. Plattendruckversuch nach DIN 18134 usw.) zu berücksichtigen, um einen Baustillstand auszuschließen.Eine Besichtigung des Baufeldes ist vor/ im Zuge des technischen Bietergespräches möglich.
4.1 Bautechnologische Erläuterungen
4.2 Vermessungsleistungen Der AN hat die vertragliche Pflicht, alle für die ordnungsgemäße Baudurchführung erforderlichen weiteren Vermessungsarbeiten (z.B. Sicherung und Erhaltung der übergebenen Punkte der Erstabsteckung, zusätzliche Berechnungen und Absteckungenfür die Bauausführung, Sicherungs- und Kontrollmessungen usw.) und die Erstellung von Absteckunterlagen (z.B. Absteckpläne usw.) in eigener Verantwortung durchzuführen.
4.2 Vermessungsleistungen
4.3 Stoffe, Bauteile und Materialien Stoffe, Bauteile und Materialien sind, wenn im Leistungsverzeichnis in den Einzelpositionen nicht anders beschrieben, vom AN zu liefern.Die ausgeschriebenen Mengen sind keine Bestellmengen.
4.3 Stoffe, Bauteile und Materialien
4.4 Arbeitszeiten Unter Umständen kann es zu Samstags-, Sonntags- und/oder Nachtarbeit kommen. Dies muss grundsätzlich möglich sein. Die Zulagen dazu sind im LV gesondert erfasst. Eventuell erforderliche Genehmigungen sind durch den AN eigenverantwortlich einzuholen/ zu beantragen.
Regelarbeitszeit (zuschlagsfrei) Mo-Sa von 6 bis 22 Uhr
Samstagsarbeiten und Arbeiten nach 18 Uhr sind vorab anzumelden. Sonn- und Feiertagsarbeiten sind nur in Ausnahmefällen möglich und müssen bei der Stadt und Roche mind. 2 Wochen vorher angekündigt werden.
Arbeitszeiten außerhalb der Regelarbeitszeit sind beim CM rechtzeitig anzumelden und freigeben zu lassen. Bei Nichteinhaltung kann die Ausführung der Arbeiten untersagt werden (Baustellenverweis).
4.4 Arbeitszeiten
4.4 Arbeitszeiten
4.5 Termine/ Schlechtwetter Unverzüglich nach Vertragsabschluss hat der AN einen mit Roche abgestimmten detaillierten Terminplan vorzulegen. Hierbei ist der terminliche Arbeitsablauf zu plausibilisieren.Für von Roche durchzuführende Terminkontrollen hat der AN sämtliche Informationen zur Verfügung zu stellen. Der Auftragnehmer vereinbart rechtzeitig die Termine über die örtliche Bauüberwachung (CM) für vorgeschriebene Abnahmen mit der Baubehörde bzw. dem Statiker oder Prüfingenieur. Eine Ausfertigung des Abnahmeprotokolls der Bewehrung ist dem CM zu übergeben.Die unter Ausführungstermine vereinbarten Fristen werden ausschließlich durch Behinderungen verlängert, die nicht in der Sphäre des AN ihre Ursache haben. Solche Behinderungen sind auch nur solange vorhanden, wie der AN nicht Weiterarbeiten kann. Folgende Witterungseinflüsse gelten als Behinderungstatbestände:· Wind von über 8 m/s bei Höhenarbeiten;
· Vorliegen der Parameter der Kategorie B der Behinderungsstufen an Schlechtwettertagen des Deutschen Wetterdienstes.Referenz-Wetterstation in Penzberg: https://netzwerk.wetter.com/wetterstation/77/ - Station Penzberg Schlechtwettertage werden wie folgt definiert: · Temperaturen unter -5°C, gemessen um 07:30 Uhr oder
· mittlere Neuschnee-Höhen von mehr als 5 cm oder
· Regen ohne Unterbrechung mit mehr als 0,5l/m2 pro Stunde und einer Dauer von 6 h Es sind seitens des Bieters über die gesamte Bauzeit 5 Schlechtwettertage in der Terminplanung zu berücksichtigen.Der AN hat ausreichend Personal, Geräte und Material zu stellen, um einen zügigen Baufortschritt sicherzustellen. Die Leitungsverlegung einschließlich aller Folgemaßnahmen sind in Abschnitten herzustellen.
Grundsätzlich hat der Auftragnehmer zum Schutz gegen schädliche Witterungseinflüsse aller Art, jahreszeitlich unabhängig, für die Durchführung und Sicherung aller eigenen Leistungen, entsprechende Vorkehrungen zu treffen. V. g. Sachverhalte sind in den EP`s einzurechnen.
4.5 Termine/ Schlechtwetter
4.6 Weitere Hinweise AWARODie Plattform AWARO ist durch den AN aktiv mitzubenutzen. Über diese Plattform ist der gesamte vertragsrelevante Schriftverkehr zu führen sowie die W+M-Planung und die Dokumentation einzureichen. Die Dateibenennung hat den Vorgaben des Projekts zu folgen. Eine Schulung dazu wird als Gesamttermin gewerkeüber- greifend kostenfrei angeboten (mit CM Rückprache). Der Aufwand für Schulung (ca. 1h) und Nutzung der Plattform ist in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Abfallentsorgung· Es ist verboten, Abfälle auf das Roche Werksgelände zu bringen.
· Bei der Durchführung von Leistungen auf dem Werksgelände entstehende Abfälle werden nach dem Verursacherprinzip in zwei Arten unterschieden:Roche gilt als Abfallverursacher: · alle Abfälle zur Entsorgung, (Verwertung und/oder Beseitigung) aus Roche Eigentum, wie z.B. Erdreich (Bodenaushub, Fundamente, Straßenbeläge einschließlich Unterbau etc.), Abbruchmaterial aus Beton, Mauerwerk, Rohrleitungen, Dämmstoffen, Fenster, Türen etc.
· Roche kann den AN mit der Verwertung oder Beseitigung dieser Abfälle beauftragen. Die Vergütung erfolgt zu den im Leistungsverzeichnis vereinbarten Konditionen. Genehmigungen für die Entsorgung werden, falls erforderlich, von Roche alternativ AN bei den zuständigen Behörden eingeholt. Der AN gilt als Verursacher: · wenn bei von ihm durchgeführten Arbeiten Reste der ins Werk eingebrachten Materialien entstehen, z.B. Verschnitte, Reststücke, angebrochene Behältnisse, überzählige Materialien, usw. Für die Entfernung aus dem Werksgelände, Verwertung bzw. Beseitigung dieser Abfälle/Reststoffe ist der AN allein verantwortlich. Falls für die Entsorgung eine behördliche Genehmigung erforderlich ist, muss der AN die Genehmigung bei der für seinen Betrieb zuständigen Behörde in seinem Namen einholen. Abfallerzeuger und Abfallherkunft ist der Betrieb des AN und nicht Roche.
· Diese Regelung gilt auch für vom AN eingebrachtes Verpackungsmaterial sowie eventuell in Tagesunterkünften und Baubüros anfallender Hausmüll. · Die jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen, das Roche Integrierte Qualitätsmanagementsystem der Standortfunktionen IQS (u.a. Richtlinien für Arbeits- und Umweltschutz) sowie die Vorschriften zur Abfalltrennung und eventuelle Detailabsprachen sind vom AN strikt einzuhalten. · Für den AN ist der Roche Projektleiter bzw. auf Baustellen der Bauleiter (LBO) der Ansprechpartner für alle Entsorgungsmaßnahmen. Von ihm wird in engem Kontakt mit der für die Abfallentsorgung zuständigen Roche-Stellen (am Standort Penzberg: Reststoffestation und Abfallbeauftragter) festgelegt, wie und wo welche Abfälle zu sammeln bzw. zu entsorgen sind. Seinen Anweisungen ist unbedingt Folge zu leisten. · Die Entsorgung von Bauabfällen und Bodenaushub richtet sich grundsätzlich nach den gesetzlichen Vorgaben. Verwertbare Abfälle dürfen nicht beseitigt d.h. auf Deponien oder in Müllverbrennungsanlagen verbracht werden, sondern sind getrennt zu sammeln und der Verwertung zuzuführen.
· Sofern der AN selbst mit dem Abtransport des Abfalls beauftragt ist, darf dieser Abtransport erst durchgeführt werden, nachdem ihn der Roche Projektleiter freigibt. Erdaushub und Abfälle/Reststoffe sind nur zu den im Entsorgungskonzept benannten Verwertungs- oder Beseitigungsanlagen zu transportieren. Die Verantwortung für den Transport liegt beim AN.
· Der AN erstellt selbstständig alle für den Abtransport abfallrechtlich notwendigen Begleitpapiere.
· Entsorgungsnachweise und Begleitscheine für gefährliche Abfälle müssen durch zuständige Roche-Mitarbeitende oder beauftragte und befugte AN elektronisch erstellt und signiert werden.
· Übernahme- und Lieferscheine müssen vom Roche-Projektleiter/Bauleiter oder dessen Beauftragten unterschrieben sein.
· Für den Transport von Roche zur Entsorgungsstelle ist der Transporteur verantwortlich. Beim Abfalltransport sind generell Ladungssicherungsmaßnamen durchzuführen.
· Die ordnungsgemäße Durchführung der Entsorgung ist vom AN lückenlos nachzuweisen; Entsorgungsnachweise, Begleitscheine, Übernahmescheine, Annahmebestätigungen, Lieferscheine, Wiegescheine für alle vom Roche Gelände abgefahrenen Abfälle sind vorzulegen. Alle diese Belege werden bei Roche erfasst und bilden die Grundlage zur Erstellung des gesetzlich vorgeschriebenen Abfallregisters.
· Roche entstehende Kosten infolge Nichtbeachtung dieser Vereinbarung durch den AN werden dem AN in voller Höhe in Rechnung gestellt.
· Verstöße und Regelwidrigkeiten können mit sofortigem Werkverbot geahndet werden. Entsorgung AbwasserGrundsätzlich dürfen Stoffe, die die Funktionsfähigkeit der Kanalisation beeinträchtigen (z.B. den Kanal verstopfen oder schädigen), giftige, übelriechende oder explosive Dämpfe und Gase bilden sowie Bau- und Werkstoffe in stärkerem Maße angreifen, nicht in die Abwasseranlage eingeleitet werden oder müssen vorher behandelt werden, so dass keine schädigenden Auswirkungen auf den Reinigungsprozess mehr zu erwarten sind.Arbeitssicherheit· tägliches Erlaubnisscheinverfahren für Leistungen im Werk, Brandwachen bei jeglichen Heißarbeiten, Grabgenehmigungen, etc.
· Ohne vorherige Ersteinweisung durch den SiGeKo und freigegebener Montageanweisung dürfen keine Arbeiten stattfinden.
· Anmeldung beim SiGeKo und CM muss für jede tätig werdende Firma (auch SUB) durch AN erfolgen (Vorlaufzeit 10 Werktage beachten)
· Arbeitsbereiche sind während der Ausführung vollständig von den Verkehrsflächen mittels Bauzaun abzugrenzen, Anmeldungen zu Flächensperrungen müssen mit mindestens 10 Werktagen Vorlauf beim CM eingereicht werden. Die Weitergabe an das Areal Management und die Werkfeuerwehr erfolgt durch das CM. Eine Freigabe ist Voraussetzung für die Ausführung der Arbeiten.
· Das Construction Management und der SiGeKo und der CSHEER überwachen die Einhaltung von Sicherheitsvorgaben. Bei Zuwiderhandlungen oder Nichtbeachtung der geltenden Sicherheitsmaßnahmen kann es von einer Verwarnung bis hin zum Baustellen- verweis kommen.
· Es wird besonderer Wert auf die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften gelegt. Das Personal des AN hat beim Betreten der Baustelle und während der Arbeiten ständig die erforderlichen Schutzausrüstungen bestehend aus Helm, Arbeitsschutzschuhen, Warnweste und Schutzbrille tragen.
4.6 Weitere Hinweise
4.7 Erhöhter Aufwand in Projektkoordinat 4.7 Erhöhter Aufwand in Projektkoordination und Logistik Aufgrund zeitgleicher Arbeiten mehrerer Projekte Werk muss mit einem gewissen Abstimmungs- und Abwicklungsaufwand gerechnet werden. Es ist auf den zur Verfügung stehenden Baustraßen mit regelmäßigem Verkehr weiterer Projekte zu rechnen. Eine gemeinsame und umsichtige Nutzung wird vorausgesetzt.Die einzuhaltende Geschwindigkeitsbeschränkung im Werk ist einzuhalten. Zusätzlich ist die Koordination und die zeitweise Sperrung von Straßen im Werk zu berücksichtigen. Hier kann es zu größeren Einschränkungen (halbseitigen Sperrungen, Vollsperrungen) von Straßenabschnitten kommen. Eine Umfahrung der gesperrten Straßen muss jederzeit für die Feuerwehr gewährleistet sein. Die Sperrungen werden projektübergreifend durch das CM im Vorfeld der Bautätigkeiten bekannt gegeben und koordiniert.
4.7 Erhöhter Aufwand in Projektkoordinat
LOSSPEZIFISCHE INHALTE In diesem LV Rohbau sind folgende Bauleistungen erforderlich:· die Zentrale Baustelleneinrichtung
· die für die eigenen Arbeiten erforderliche BE
· die für die Arbeiten erforderlichen Planungsleistungen und statischen Nachweise
· Dämmarbeiten unter OF Gelände
· Stahlbetonarbeiten (Ortbeton, Halbfertigteile und Fertigteile)
· Mauerarbeiten
LOSSPEZIFISCHE INHALTE
Ausschreibungsunterlagen Die Ausführungsunterlagen stellen den derzeitigen Stand der Planung dar.
Die Anfrageunterlage beinhaltet:
Leistungsverzeichnis
LVZ 1-BH10 - Rohbau (PDF- und GAEB-Format)
Planunterlagen
Lageplan/ BE-Plan
ISDP-IW_AR09_Lageplan-0003-LP-DA_Übersicht BE Flächen_3BD00X
Baugrundrisse/ Schnitte
Ice Water (IW) + Ice Water Tank (IWT)
ISDP-IW_AR10_Grundriss-0099-GE-00_FU_3BD001
ISDP-IW_AR10_Grundriss-0100-GE-00_KG_3BD001
ISDP-IW_AR10_Grundriss-0101-GE-10_EG_3BD001
ISDP-IW_AR10_Grundriss-0102-GE-20_OG1_3BD001
ISDP-IW_AR10_Grundriss-0103-GE-30_DG_3BD001
ISDP-IW_AR10_Grundriss-0104-GE-DA_DA_3BD001
ISDP-IW_AR17_Ansicht-0300-AN-XX_N O S W_3BD001
ISDP-IW_AR19_Schnitt-0200-SN-11_1-1_3BD001
ISDP-IW_AR19_Schnitt-0201-SN-AA_A-A_3BD001
Waste Water (WW)
ISDP-WW_AR09_Lageplan-0100-UE-10_Übersicht LP mit GR_3BD021
ISDP-WW_AR10_Grundriss-0101-GE-10_GR E100_3BD021
ISDP-WW_AR19_Schnitt-0200-SN-XX_SN T1_3BD021
AluRA (EP)
ISDP-EP_ARXX_Architektur-0101-UE-XX_GR,S,AN 7.523_3BD001
ISDP-EP_ARXX_Architektur-0101-UE-XX_GR,S,AN 8.522_3BD001
Waste Management (WM)
ISDP-WM_AR10_Grundriss-0100-GE-FU_Bohrpfahlplan_3BD001
ISDP-WM_AR10_Grundriss-0101-GE-10_Erdgeschoss_3BD001
ISDP-WM_AR19_Schnitte-0200-SN-XX_Schnitte 2+3+A+B+C_3BD001
Schalpläne
Ice Water (IW) + Ice Water Tank (IWT)
ISDP-IW-TP15-Schalplan-0099-GE-FU-Bohrpfahl-5DD002 18082025
ISDP-IW-TP15-Schalplan-0100-GE-00-Wände-Bodenplatte KG-5DD002 04092025
ISDP-IW-TP15-Schalplan-0101-UT-00-Decke ü. KG-5DD002 29092025
ISDP-IW-TP15-Schalplan-0102-UT-10-Decke ü. EG-5DD002 24092025
ISDP-IW-TP15-Schalplan-0103-UT-20-Decke ü. OG1-5DD002 24092025
ISDP-IW-TP15-Schalplan-0104-GE-DA-Dachaufsicht-5DD__2 02092025
ISDP-IW-TP15-Schalplan-0206-SN-00-Schnitte KG Teil1-5DD02 04092025
ISDP-IW-TP15-Schalplan-0207-SN-00-Schnitte KG Teil 2-5DD002 04092025
ISDP-IW-TP15-Schalplan-0208-SN-XX-Schnitte - Teil1-5DD002 24092025
ISDP-IW-TP15-Schalplan-0209-SN-XX-Schnitte - Teil 2-5DD002 24092025
ISDP-IW-TP15-Schalplan-0210-GE-10-Übersicht Stützenschuhe-5DD002 18082025
ISDP-IW-TP15-Schalplan-0215-UE-XX-Treppenhaus 5DD002 05092025
Waste Water (WW)
ISDP-WW_TP15_Schalplan-0500-MI-XX_SP Bodenplatte_3BD001
AluRA (EP)
ISDP-EP_TP15_Schalplan-0109-GE-FU-Bohrpfahl_2CD__0
ISDP-EP_TP15_Schalplan-0110-SLL-XX-Betriebsgebäude_2CD__0
ISDP-IW-TP15-Schalplan-0109-SLL-FU-Bohrpfahl-2CD__0 18082025
ISDP-IW-TP15-Schalplan-0110-SLL-XX-Betriebsgebäude-2CD__0 18082025
Gutachten
Bodengutachten
WU- und Betonbaukonzept
Ausschreibungsunterlagen
Ausschreibungsunterlagen
Ausführungstermine Zentrale BaustelleneinrichtungMärz 2026Eiswasserzentrale (IW)Juni 2026 - Februar 2027Eiswassertank (IWT)Januar 2027 - März 2027Abwasserpuffertank (WW)Juli 2026 - August 2026Abluftreinigungsanlage (AluRA)BetriebsgebäudeOktober 2026 - März 2027AnlagengebäudeOktober 2026 - Februar 2027Palettenlager (WM)September 2026 - Oktober 2026
Ausführungstermine
Technische Vorbemerkungen Baustelleneinr Vor dem Einrichten der Baustelle hat der Auftragnehmer einen Baustelleneinrichtungsplan zu erstellen und diesen dem Auftraggeber innerhalb von 10 Werktagen nach Auftragserteilung vorzulegen. Dabei ist zu gewährleisten, dass etwaige Vermessungsarbeiten, besonders für Absteckung und Nachprüfung der Straßen-, Wege- und Baugrenzen, nicht behindert werden.Statische und gründungstechnische Berechnungen für das Aufstellen von Containern, Toranlagen u. dgl. sind in den Preis einzurechnen.Vor Beginn der Arbeiten hat sich der Auftragnehmer über den Verlauf von Leitungen, Kabeln usw. (unter- und überirdisch) zu informieren. Baustellen- und endgültige Anschlüsse müssen grundsätzlich zugänglich bleiben und geschützt werden. Ver- und Entsorgungsleitungen der Baumaßnahme müssen rechtzeitig und ohne Behinderung verlegt werden können.Die Kontrolle von Funktionstüchtigkeit und Schutz der Medienanschlüsse und -verteilungen im den Umständen der Baustelle entsprechenden erforderlichen Umfang, besonders bei niedrigen Temperaturen.Turnusmäßige amtliche Prüfung der Verteiler- und Zähleinrichtungen. Eine tägliche Prüfung der FI-Schutzschalter im Baustromverteiler ist durch die Nutzer durchzuführen (Funktionsprüfung durch Drücken FI).Baustromverteiler müssen mindestens der Schutzart IP 43, die ggf. dazu gehörenden Messeinrichtungen IP 54 entsprechen.Vorhandene Grenzsteine und Vermessungsmarkierungen sind mit Beginn der Arbeiten im Zuge der Baustelleneinrichtung bis zum Räumen der Baustelleneinrichtung zu sichern.Bestandteil der Preise ist das arbeitstägliche Verschließen der Teile der Baustellen- einrichtung soweit sie dem Zugriff Dritter entzogen werden muss.Die Verkehrssicherungspflicht obliegt dem Auftragnehmer im Rahmen der zeitlichen Regelungen des Vertrages zwischen den Parteien. Sie umfasst den unmittelbaren Arbeits- bereich sowie die Ausschilderung nach Abstimmung mit CM.Zur Wahrnehmung der Verkehrssicherung der Baustelle gehört auch die regelmäßige Kontrolle der Sicherungseinrichtungen. Die zeitlichen Abstände der Kontrollen richten sich nach den örtlichen Gegebenheiten.Behelfsmäßige Überfahrten müssen rutschsicher sein und die zu erwartenden Horizontal- kräfte aufnehmen können. Sie müssen stets in ausreichendem Maße zur Verfügung stehen. Elektrokabel und andere Gefährdungsquellen im Verkehrsbereich sind stets mit Überfahrschutz auszuführen.Beim Abbau der Baustelleneinrichtung ist zu beachten:· Das CM ist über den beabsichtigten Abbau der Baustelleneinrichtung, von wesentlichen Teilen derselben bzw. von Containern eine Woche vor Beginn dieser Maßnahme zu informieren. ggfls. ist eine Nutzung für die weiteren Bauabschnitte sinnvoll.
· Nicht mehr benötigte Teile der Baustelleineinrichtung sind unverzüglich zu entfernen.· Nach Abbau der Baustelleneinrichtung sind das dafür benötigte Gelände bzw. die genutzten baulichen Anlagen und Gebäude in den ursprünglichen Zustand zu versetzen, falls nichts anderes vereinbart ist.
Technische Vorbemerkungen Baustelleneinr
Technische Vorbemerkungen Beton- und Sta Mitgeltende Normen und Regeln
Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich ebenso wie die technische Ausführung aus ATV/DIN 18331 - Beton- und Stahlbetonarbeiten.
Alle weiteren betreffenden Regeln, Richtlinien und Vorschriften sind in der jeweils aktuellen Fassung zu beachten, insbesondere auch die ATV Mauerarbeiten und Putzarbeiten sowie auch nachfolgende zusätzlichen Regelungen für die Ausführung:
Verlegerichtlinien der Hersteller, zum Zeitpunkt der Ausführung geltende Gebäudeenergie- und Wärmeschutzgesetze, alle relevanten DIN-Normen
Allgemeines
Es gelten jeweils die Normen, Regeln, Gebäudeenergie- und Wärmeschutzgesetze, Verlegerichtlinien der Hersteller in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter.
Das WU- und Betonbaukonzept von aitp (Anlage zum LV) ist zwingend zu beachten. Bei Unterschieden zum LV ist der Planer zu kontaktieren.
Angaben zur Baustelle
Die ausgehobenen Baugruben sind teilweise durch Bohrpfähle begrenzt oder haben einen Böschungswinkel von 45° / 30° gemäß Baugrundgutachten .
Die Baugruben der einzelnen Gebäude gehen teilweise ineinander über, sind höhenmäßig gestaffelt und können an benachbarte Gebäude bzw. Werksstraßen grenzen.
Gerüste
Es werden keine Gerüste bauseits gestellt. Alle für die eigenen Arbeiten notwendigen Gerüste sind in die Positionen einzukalkulieren!
Angaben zu Stoffen und Bauteilen
· Im Beton dürfen keine organischen Verunreinigungen (Holz, Kohle u. dgl.) enthalten sein.
· Betonschalungssteine dürfen nur nach Zustimmung der Örtlichen Bauüberwachung verwendet werden, falls diese Leistung nicht ausdrücklich ausgeschrieben ist.
· Dämmplatten aus Polystyrol-Hartschaum müssen zur Vermeidung von Schwindfugen ausreichend abgelagert sein. Die Örtliche Bauüberwachung kann einen Nachweis über das Herstellungsdatum verlangen.
· Der Einsatz von Dichtungsmitteln (DM) für wasserundurchlässigen Beton bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch die Bauleitung.
· Der Auftragnehmer hat auf Verlangen - soweit es nicht durch Vorschriften ohnehin erforderlich ist - die Prüfprotokolle für Güteprüfung und Druckfestigkeit gemäß Nr. 7.4.3.1 i.V.m. 7.4.3.5 DIN 1045 als Nebenleistung zu übergeben.
Bei Versäumnis dieser Obliegenheit können Prüfungen nach Nr. 7.4.5 DIN 1045 zu Lasten des Auftragnehmers vorgenommen werden.
· Für Stahlbetonfertigteile sind in analoger Anwendung die Kopien der Lieferscheine gemäß Nr. 7.2.2 DIN 1045 zu übergeben. Es sind nur chromatarme Zemente zu verwenden. Der Nachweis der Eigen- und Fremdüberwachung wird verlangt.
· Zuschläge für Normalbeton müssen EN 12620 Gesteinskörnungen für Beton entsprechen. Der Nachweis der Eigen- und Fremdüberwachung wird verlangt.
· Eigen- und Fremdüberwachung sind einzukalkulieren
Für den Einsatz bei Stahlbeton oder Spannbeton ist eine Alkali-Kieselsäure-Reaktion auszuschließen.
· Bei der Wahl des Betons für dicke Bauteile ist zu berücksichtigen, dass Zemente verwendet werden, die langsam erhärtend wirken und eine niedrige Hydratationswärme erzeugen.
· Im Bereich sich kreuzender Bewehrung sowie für die darunter zu betonierenden Bauteile ist das Größtkorn entsprechend zu begrenzen.
Diese Regelung geht dem Einhalten der genormten Anteile von Überkorngrößen vor.
· Betonzusatzstoffe müssen genormt sein oder ein Prüfzeichen besitzen. Eine Eignungsprüfung kann verlangt werden. Sie dürfen keine korrosionsfördernden Bestandteile haben.
· Eingebaute Fugenbänder müssen geprüft sein.
· Einbauteile aus Stahl müssen korossionsgeschützt sein
· Auf dem Gelände der Roche Diagnostics GmbH dürfen keine silikonhaltigen Stoffe (z.B. Schalöl) in das Abwasser eingeleitet werden. Es sind alternative Produkte zu verwenden.
Angaben zur Ausführung
Allgemeines
Es obliegt grundsätzlich dem Auftragnehmer, die Reihenfolge der Herstellung der einzelnen Bauteile zu bestimmen. Daraus resultierende zusätzlich technologisch bedingte Maßnahmen, wie Schalungsausschnitte, Bewehrungsanschlüsse, Abstellungen, gelten als Neben- leistungen.
Anzeige der einzelnen Betonierabschnitte von tragenden Stahlbetonbauteilen durch den verantwortlichen Bauleiter des AN an den Prüfingenieur (mindestens 2 Werktage!) vor dem Betonierbeginn. Vor jedem Betonierabschnitt ist die Bewehrung vom Statiker oder auf dessen Weisung von der Bauleitung abnehmen zu lassen.
Nachweise über Bewehrungsabnahmen, sonstige Verwendungsnachweise gem. BayBO, Betonfestigkeiten, Materialgüten und Eignungsnachweise werden im Rahmen der abschnittsweisen statisch-konstruktiven Bauüberwachung abgefordert.
Die verwendeten Bauelemente, Baustoffe, Flächen und Schichtdicken in Bezug auf Übereinstimmung mit dem bautechnischen Nachweis zum baulichen Brandschutz sind auf Anforderung der Bauleitung durch den Auftragnehmer nachzuweisen.
Auf frisch betonierten Decken dürfen keine Arbeiten ausgeführt werden. Dies gilt im Besonderen für das Lagern von Material, Aufstellen von Gerüsten etc.; bei niedrigen Temperaturen verlängern sich die Belastungsfristen auf frisch betonierten Decken entsprechend.
Öffnungen, Durchbrüche, Aussparungen in Decken sind gegen Niederschlagswasser während der Rohbauarbeiten provisorisch abzudichten.
Erforderliche Hebezeuge sind einzukalkulieren.
In die Einheitspreise aller zutreffender Titel sind einzurechnen:
· Alle erforderlichen Mehrungen in den Lohnkosten bzw. Mehrkosten aus Leistungsminderungen.
· Zuschläge für beheizten Beton und Folienmatten von +5 Grad C bis -5 Grad C wird vom Auftragnehmer übernommen. Zusätzliche Winterbaumaßnahmen sind im Titel Winterbau erfasst.
Das Verlegen von Rohren, z.B. Leerrohre für elektrische Leitungen, sanitäre Installationen, und Einbauteilen, z.B. Einbautöpfe für Einbauleuchten und spezielle Anker und Befestigungsunterteile soll entweder unter Anwesenheit der betreffenden Unternehmen erfolgen oder ist diesen zu gestatten. Auf die entsprechende Fixierung ist zu achten.
Anforderungen an die Ebenheit nach DIN 18 202 gem. Tabelle 3, Zeile 4:
· generell für alle Bodenplatten / Fußböden mit erhöhten Anforderungen
· generell für alle Deckenplatten / Fußböden mit erhöhten Anforderungen
Anforderungen an die Ebenheit nach DIN 18 202 gem. Tabelle 3, Zeile 7 (erhöhte Anfor- derungen):
· generell für Fertigteile (Treppenläufe und Podeste) aller Art
· Stützen, Binder o.ä. in Sichtbeton (für Anstrich ohne Spachtel)
· Unterzüge sind mit Überhöhung zu planen
Der Auftragnehmer hat gegebenenfalls, ohne besondere Vergütung, nach entsprechender Aufforderung nachzuarbeiten bzw. nachzuspachteln, um die geforderte Ebenheit zu erzielen. Aller Aufwand für die Realisierung der o.g. Anforderungen an die Ebenheit ist in die entsprechenden nachfolgenden Positionen einzukalkulieren.
Das oberflächenebene Verspachteln von Montagefugen ist zu berücksichtigen und einzukalkulieren.
Überwachungsklassen sind entsprechend den angegebenen Betongüten einzukalkulieren! (siehe WU- und Betonbau-Konzept)
Schalung
Vor dem Betonieren sind die Schalungen zu reinigen.
Das Aufbringen von Trennmitteln im Sprühverfahren nach Einbringung der Bewehrung bedarf der Zustimmung der Bauleitung; die Verarbeitungsrichtlinien des Herstellers sind dazu vorzulegen.
Das Einlegen von Rohrleitungen in die Schalung durch andere Unternehmen, z.B. Stahlpanzerrohre der elektrischen Leitungen, Rohre für die sanitäre Installation usw. sowie Anker und sonstige Befestigungseisen, ist zu gestatten. Löcher von Schalungs- abstandshaltern sind nach dem Ausschalen zu schließen (Nebenleistung).
Werden zur Herstellung von Aussparungen Schaumkörper in die Schalung eingebaut, sind sie beim Ausschalen restlos zu entfernen. Das Ausbrennen von Schalungen für Aussparungen ist untersagt.
Hilfsstützen sind grundsätzlich als verbleibende Teile der Schalung auszubilden. Ein nachträgliches Einziehen ist nur mit Zustimmung der Bauleitung zulässig.
Tragende Bauteile wie Balken und Unterzüge, die durch die Schalung und das zu betonierende Bauteil belastet werden und die noch nicht die erforderliche Tragfähigkeit erreicht haben, sind abzustützen.
Nach dem Ausschalen sind gefährdete Kanten und Flächen mit einem zeitweisen Schutz vor Beschädigung und Verschmutzung zu schützen, dies ist beim Angebot zu berücksichtigen und wird nicht gesondert vergütet.
Sichtbeton
Das Zement-Merkblatt H8: Sichtbeton - Gestaltung von Betonoberflächen, ist zu beachten.
Das DBV-Merkblatt: Sichtbeton, ist zu beachten. Sofern im Leistungsverzeichnis nichts anders angegeben wird, ist Sichtbeton in der Sichtbetonklasse SB3 für Fertigteile und für sichtbaren Beton in Anlehnung an SB2 auszuführen.
Eine nachträgliche Ausbesserung von Fehlstellen im Sichtbeton ist ohne vorherige Abstimmung mit der Bauleitung untersagt.
Schalung für Sichtbeton SB2 und SB3 als glatte Schalung für Fertigteile mit sichtbar bleibenden Betonoberflächen, als Schalung nach Wahl des AN, aus nichtsaugenden Schalungsplatten oder Stahlschalung mit regelmäßigen Schalungsstößen, inkl. Abfasen aller freien Ränder mit Dreikantleisten, mit nachfolgenden Anforderungen:
Bewehrung
Das Einbringen der Bewehrung ohne Abstandhalter ist unzulässig. Sie müssen dem DBV-Merkblatt Abstandhalter entsprechen. Für frei bewitterte Aussenbauteile sind zementgebundene Abstandhalter zu verwenden.
Die Bewehrung darf beim Betonieren nicht verbogen werden, geeignete Laufstege sind vorzusehen.
Die Angaben über die Überdeckung der Bewehrung sind den Ausführungsplänen für die Bewehrung und den Schalungszeichnungen zu entnehmen.
Wird (spätestens) beim Einbringen der Bewehrung im Bereich von Kreuzungspunkten, z.B. an Stützen mit Unterzügen oder Haupt- und Nebenunterzügen, erkannt, dass ein ordnungsgemäßes Einbringen oder Verdichten des Betons nicht möglich ist, ist unverzüglich der Tragwerksplaner zu konsultieren, um Rüttellücken und Betoniergassen festzulegen.
Die Ausführungen von Bewehrungsanschlüsse und Arbeitsfugen infolge eigener technologischer Abläufe sind mit dem Statiker abzustimmen. Diese werden nicht gesondert vergütet und sind in die entsprechenden Einheitspreise einzurechnen.
Die Bewehrung ist generell durch den Prüfstatiker abnehmen zu lassen. Die Bestellung des Prüfstatikers zur Abnahme erfolgt durch den Auftragnehmer. Das CM ist darüber immer in Kenntnis zu setzen. Dadurch bedingte technologische Pausen sind bei der Kalkulation zu berücksichtigen und gelten nicht als Behinderung.
Eine Ausfertigung des Abnahmeprotokolls der Bewehrung ist dem CM zu übergeben und auf AWARO zu dokumentieren.
Wasserundurchlässiger Beton
Das Zement-Merkblatt H10: Wasserundurchlässige Betonbauwerke, ist zu beachten.
Stahlbetonfertigteile
Für Stahlbetonfertigteile hat der Auftragnehmer ohne besondere Aufforderung den Lieferschein nach DIN 1045-4 der Bauleitung vorzulegen. Konstruktionszeichnungen sind auf Verlangen zu liefern.
Der Zulassungsbescheid muss auf der Baustelle in Kopie vorliegen.
Werden statische Nachweise gefordert, so umfasst die Leistung auch:
· Anforderungen an die Auflager
· Berücksichtigung der Anhängelasten
· Angabe der Verbindungsmittel
· Befestigungspunkte für provisorische Umwehrungen
· Montageabsteifungen einschließlich Befestigungspunkte oder -linien
Kennzeichnungen nach DIN 1045-4 müssen im Montagezustand lesbar sein.
Die Deckenuntersicht ist aus glatter, nicht saugender Schalung herzustellen, mit regelmäßigen Stößen und mit gefasten Längskanten. Die Untersicht muss weitgehend frei von Flecken und Verunreinigungen sein und von weitgehend einheitlicher Porenstruktur (Porengröße und Verteilung) sein. Die streichfertige Untersicht muss planeben und ohne Absätze bei den Elementstößen hergestellt werden. Erkennbare Versätze sind zu vermeiden, anderenfalls ist großflächig beizuspachteln. Gleiches trifft auf Stüzen und Binder zu.
Gefahrbereiche bei Montagearbeiten sind abzusperren und zu kennzeichnen.
Bohrungen in Decken sind mit dem Statiker vorher abzustimmen.
Der Transport der Fertigteile auf die Baustelle bezüglich Größe und Gewicht ist rechtzeitig zu prüfen.
Sofern geplante Fertigteilquerschnitte mit den Schalungsvorrichtungen des AN bzw. des Fertigteilwerks des AN nicht umgesetzt werden können, so hat der AN für den angepassten Querschnitt nach Genehmigung des Entwurfsverfassers Planungsleistungen auf eigene Kosten zu erstellen (genehmigungsfähige Umbemessung inkl. Versand der Planungsunterlagen zum zuständigen Prüfingenieur). Dies gilt für alle Bauteile ebenso, welche infolge der Querschnittsanpassung des Binders verändert werden. Alle geplanten Einbauteile im Binder müssen bei einem geänderten Querschnitt erhalten bleiben, lokale Verankerungsnachweise sind im Verantwortungsbereich des AN ggf. neu zu erbringen.
Gründungen
Vor Einbringen des Betons ist grundsätzlich die Zustimmung der Bauleitung nach Abnahme der Baugrubensohle durch den Baugrundgutachter einzuholen (Leistung Los 03.1 - Erdbau Phase 2).
Die Schottertragschicht ist ebenfalls Bestandteil des Loses 3.1 Erdbau.
Rohrleitungen dürfen durch Fundamente nicht belastet werden. Aussparungen sind vorzunehmen.
Anschlussbögen für Grundleitungen in Bodenplatten sind mit einer flexiblen Umhüllung zu versehen.
Fugen
Wenn in den Projektunterlagen nichts anderes gefordert wird, bleibt die fachgerechte Herstellung von Arbeitsfugen dem Grunde nach dem Auftragnehmer überlassen. Das Zement-Merkblatt B 22 Arbeitsfugen ist zu beachten. Sie sind auf ein Mindestmaß zu begrenzen.
Wenn sie bei Sichtbeton nicht vermieden werden können, sind sie in Abstimmung mit der Bauleitung anzuordnen.
In Bereichen dicht liegender Bewehrung, insbesondere an Kreuzungen von Unterzügen dürfen keine Arbeitsfugen ausgebildet werden.
Das Ausbilden von Arbeitsfugen ist eine Nebenleistung;
Anschlussfugen beim abschnittsweisen Betonieren sind vor Beginn der Betonierarbeiten zu reinigen. Das Anbetonieren bei Betonabschnitten hat mit feineren Körnungen zu erfolgen
Transportbeton
Die Eigenüberwachung ist vom Auftragnehmer eigenverantwortlich durchzuführen; sie darf nicht ausschließlich dem Lieferer von Transportbeton überlassen werden.
Auf Verlangen hat der Auftragnehmer den Nachweis über die Herkunft von Transportbeton zu führen, die Rezeptur und die Kornzusammensetzung nachzuweisen.
Der Auftragnehmer hat eigenverantwortlich alle technisch notwendigen Maßnahmen einzukalkulieren um die Fallhöhen bei Betonierarbeiten auf max. 2 m Höhe zu begrenzen und ein Entmischen zu verhindern.
Das Reinigen von Maschinen und Fahrzeugen für Transportbeton darf nur an mit der Örtlichen Bauüberwachung abgestimmten Orten erfolgen.
Einlegen von Teilen der Entwässerung (Grundleitungen) in die Bodenplatte
In die Einheitspreise sind die jeweiligen Leistungen zur Sicherung der eingelegten Teile, die Mehrauf- wendungen zur Bearbeitung der Bewehrung und ggf. der Ausschnitte in der Schalung einzukalkulieren, eine gesonderte Vergütung erfolgt nicht.
Fixierung der Rohre und Schutz durch sicheres Abkleben der oberen Öffnung gegen das Eindringen von Beton beim Betonieren. Der Mehraufwand beim Betonieren ist einzukalkulieren.
Angaben zur Abrechnung
Für die Beton- und Stahlbetonarbeiten gelten die Bestimmungen der DIN 18 331, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes festgelegt ist.
Eine Abrechnung erfolgt getrennt nach: Beton und Stahlbeton, Schalung, Bewehrung. Die Bewehrung nach Biegeliste ohne Zuschlag für Verschnitt.
Sauberkeitsschichten werden gegenüber Sohlen und Fundamenten stets ohne Überstände aufgemessen.
Für Stahlbetonfertigteile gilt der Angebotspreis für Herstellung, Lieferung und Montage einschließlich Hilfs- und Schutzgerüste.
Preisinhalte - mit den Einheitspreisen sind abgegolten:
· Die Baustelleneinrichtung und Besetzung für die Überwachungsklassen 1, 2 und 3 nach DIN 1045.
· Das Anlegen aller Ecken, Leibungen, Nischen, Öffnungen, Aufkantungen usw., alle Erschwernisse beim Schalen, Armieren und Betonieren, beim Befestigen von Einbauteilen an Schalungen und Hilfskonstruktionen, auch Elektroinstallationen usw., bei Vergütung von Sichtbeton neben dem Mehraufwand für Schalungen auch die Verwendung von mind. 330 kg Zement/m3. Verzögerer für verlängerte Abbindezeiten.
· Das Abfasen ungeschützt bleibender Betonteile durch Einbau von Dreikantleisten.
· Ausbildung von Wassernasen nach Zeichnung
· Alle Schalungen für das Abstellen von Sauberkeitsschichten, Gefälle, Auffüll- und Schutzbeton sowie für das Anlegen aller Fugen in Wänden, Böden und Decken.
· Das Durchbohren von Schalungen für Anschlussbewehrungen.
· Das Herstellen von Schalungen für Anschlussbewehrungen.
· Das Herstellen von Auflagern/Auflagetaschen, Lager und Gleitfolien, Einbinde- Aussparungen usw.
· Nach dem Ausschalen sind die Betonflächen sofort zu entgraten. Rödeldrähte und Nägel sind unterhalb der Betonfläche abzustemmen und sauber mit Zementmörtel beizuputzen. Eventuell vorhandene Nester oder freiliegende Bewehrungseisen dürfen erst nach Rücksprache mit der Bauleitung mit Zementmörtel geschlossen und beigeputzt werden.
Ergänzend zu Nr. 4.1 DIN 18331 gelten als Nebenleistung:
· fachgerechte Nachbehandlung des frischen Betons
· das Herstellen von Arbeitsfugen, die sich aus dem Arbeitsablauf des Auftragnehmers ergeben
· bei Fertigteilen, auch bei Filigrandecken, die werkseitig eingebrachte Bewehrung, die Schalung, das Herstellen der Auflager mit Ausnahme spezieller Gleitlager oder Knoten, das Vergießen montagebedingter Aussparungen sowie das Schließen der Fugen an der Untersicht bei Decken und der Stoß- und Lagerfugen bei Wänden mit Ausnahme von Bewegungsfugen,
· das Mitbenutzen von Gerüsten des Auftragnehmers während dessen Tätigkeits-zeitraumes durch andere Auftragnehmer, sofern keine Behinderungen entstehen,
· erforderliche Gerüste und Hilfskonstruktionen, wie Hilfsstützen, nach dem Ausschalen oder Unterstützungen von Stahlbeton- / Filigranbauteilen (Höhenangaben in Positionen bzw. Vortexten enthalten).
· das Ausschalen, diese Leistung entfällt nur dann, wenn "verlorene Schalung" ausgeschrieben ist,
· das Hinterfüllen von ausgeschriebenen Fugen, das Reinigen, Vorbehandeln und das Begradigen der Ränder ggf. durch Abkleben;
· die Erstellung und Koordinierung von Decken- und Bodenspiegeln (bei Halb- und/oder Fertigteilen)
· die Versiegelung der Kernbohrungsflächen mit 2-komponentigem Schutzlack, z.B. Aquagard von Doyma oder gleichwertig
· das Entfernen belassener Abdeckungen und Umwehrungen von Öffnungen nach Aufforderung durch die Bauleitung.
· das Vorhalten von Abdeckungen und Umwehrungen bis zu 4 Wochen über die eigene Benutzungszeit hinaus.
· das Entfernen der Hartschaumkerne von Ankerschienen nach dem Ausschalen; die Schienen sind zu säubern.
Alle für die Arbeiten notwendigen Materialien, deren Zu- und Abtransporte sowie notwendigen Gerüste, Schalungs-/ Fertigteilunterstützungen, Rollgerüste, Hubbühnen, Fanggerüste, Absturzsicherungen u.dgln. sind einzukalkulieren.
Angaben zu den Raum- bzw. Wandhöhen / Deckenuntersichten sind den Vortexten bzw. Positionstexten zu entnehmen.
Technische Vorbemerkungen
Beton- und Stahlbetonarbeiten
Technische Vorbemerkungen Beton- und Sta
Hinweis Erdaushub Vor und während des Erdaushubs ist die Ziehung von Proben sowie die Freigabe durch die Abfallbeauftragten erforderlich. Der AN muss während der Erdarbeiten ständig den Erdaushub sensorisch und optisch kontrollieren, und er hat Besonderheiten (z.B. Farbe, Geruch) unverzüglich der AG-Bauleitung mitzuteilen. Die Arbeiten an dem betroffenen verschmutzten Erdreich sind bei Auffälligkeiten sofort einzustellen und weitere Anweisungen von Roche sind abzuwarten. In diesen Fällen darf das Erdreich auf keinen Fall, auch nicht in kleinen Mengen, das Gelände Roche verlassen.
Hinweis Erdaushub
Hinweis Betonarbeiten Im Zuge der Genehmigungsstatik wurden die generellen Querschnitte der Fertigteile und statisch relevante Anschlussausbildungen vordimensioniert.
Im Zuge der Werkstatt- und Montageplanung sind nachfolgende Planungsleistungen seitens des AN noch durchzuführen.
Alle Unterlagen sind dem Prüfer vorzulegen.
1. Werkplanung Halbfertigteile: Elementpläne (Schal- und Bewehrungspläne), Verlege- und Montagepläne
1. Werkplanung Vollfertigteile: Elementpläne (Schal- und Bewehrungspläne), Verlege- und Montagepläne
1. Die Vergütung von konstruktiver Bewehrung wie Transportbewehrung, Gitterträger in den Halbfertigteilen etc. ist in der jeweiligen Bewehrungspositionen enthalten und wird nicht gesondert vergütet.
Nachweise für Transportzustände und Montageanker
Abrechnung über die entsprechende Planungsposition im Titel
Baustelleneinrichtung + Allgemeines / 399 - Sonstiges / Allgemeines
Koordinationsleistungen mit dem Gewerk Elektro (Leerrohre und Blitzschutz) durchführen.
Der Transport der Fertigteile auf die Baustelle bezüglich Größe und Gewicht ist rechtzeitig zu prüfen.
Bei Produktänderungen und (oder) Änderungen der Bauweise hat die ausführende Firma die Nachweise auf Gleichwertigkeit zu erbringen und nach Genehmigung Planänderungen auf eigene Kosten zu erstellen!
Hinweis Betonarbeiten
Hinweis Betonarbeiten
Einbautoleranzen Einbautoleranzen für die Fertigteile bzw. die Montage der Fertigteile:
Es gilt abweichend zu DIN 18202 eine zulässige Maßabweichung für die Fertigteilmontage von +/-20 mm.
Zwischen den einzelnen TT-Segmenten sind planmäßig 1 cm Fuge vorgesehen, sodass entlang der Abfangträger grundsätzlich Maßabweichungen im Stützenraster ausgeglichen werden können.
Einbautoleranzen
01 Übergeordnetes (allgemein)
01
Übergeordnetes (allgemein)
01.01 390 - Sonstige Maßnahmen für Baukonstruktionen
01.01
390 - Sonstige Maßnahmen für Baukonstruktionen
02 Ice Water Zentrale (IW), 8.613
02
Ice Water Zentrale (IW), 8.613
Auszug aus dem Statik-Erläuterungsberich Gründung
Die Gründung des Gebäudes erfolgt durch die Ausführung als Weiße Wanne mit einer tragenden, fugenlosen Bodenplatte. Durch die in der Gründungssohle immer noch anstehenden, nicht tragfähigen Auffüllungen wird die Bodenplatte auf Bohrpfählen D ˜? 90 cm (Tragfähigkeiten bis NRd = 1.600 kN) gegründet.
Dabei ist zu beachten, dass die Bohrpfähle des Gebäudes zusammen mit den Bohrpfählen der Verbauwände in Höhe OKG hergestellt werden. Die Herstellung der Bohrpfähle des Gebäudes innerhalb der Baugruben in Höhe OK Bodenplatte hätte zur Folge, dass während des Bohrens der äußeren Bohrpfähle der Bodenplatte die Erdwiderstände der Bohrpfahlwände zerstört werden und ein Versagen des Verbaus droht.
Bei der Herstellung der Bohrpfähle des Gebäudes ausgehend von OKG sollte über die Verbauhöhe bis OK Bodenplatte nicht durchbetoniert werden und stattdessen ein Schottergemisch eingebaut werden, welches im Zuge des Erdaushubs einfacher abgetragen werden kann.
Ebene 000 / Untergeschoss
Die Außenwände und -Stützen der Ebene 000 werden zur Ausbildung als Weiße Wanne vollständig in Ortbeton- bauweise ausgeführt. Da im Inneren der Ebene 000 Wasserbecken geplant sind, werden für eine WU-Bauweise auch die Innenwände und -Stützen in Ortbetonbauweise geplant.
Die Decke über der Ebene 000 wird als TT-Decke / Rippendecke mit Ortbetonergänzung und einem maximalen Rastermaß von 10 m geplant. Die Decken lagern im Inneren und an den Außenseiten auf den Wänden auf (nur 1 Ortbetonunterzug im Inneren). Die TT-Decken im Rastermaß 10 m wurden gewählt um
· maximale Flexibilität im Grundriss durch wenig Innenstützen bei gleichzeitig hohen Nutzlasten bis 15 kN/m² zu generieren,
· unterstützungsfreie Bauzustände sicherzustellen und
· kurze Bauzeiten zu erzielen.
Der Deckenbereich Achse 3-4 wird trotz geringerer Stützweite mit 7,80 m Rastermaß ebenfalls als TT-Decke / Rippendecke geplant, um ausreichende Tragfähigkeit zur Aufstellung einer Nitrogen-Anlage ab Ebene 100 vorzuhalten. Weiterhin kann mit dem geplanten TT-Deckenquerschnitt eine Befahrbarkeit mit Schwerlastverkehr bis 30 t Gesamtgewicht (SLW30, maximale Radlast 50 kN) sichergestellt werden.
Für die aufgehenden Stützen ab Ebene 100 werden in den Ortbetonstützen der Ebene 000 Stabstahlanker für einen Fertigteilstützenstoß mittels Stützenschuhverbindungen vorgesehen.
Ebene 100 + Ebene 200
Ab Erdgeschoss wird das Gebäude in Fertigteilbauweise geplant. Die Deckenkonstruktionen der Ebene 000 werden fortgesetzt. Ein weiterer Stützenstoß der Fertigteilstützen wird nicht vorgesehen, die Stützen verlaufen monolithisch bis zum Dach bzw. bis OK Attika. Über die Ortbetonergänzungen der TT-Decken werden Deckenscheiben generiert, welche zusammen mit ausgewählten Wandscheiben die Gebäudeaussteifung sicherstellen. Die Gebäudeaus- steifung erfolgt insofern nicht über eingespannte Stützen. Die aussteifenden Wände müssen vom Dach bis zur Bodenplatte unterbrechungsfrei und ohne (größere) Öffnungen verlaufen.
Auszug aus dem Statik-Erläuterungsbericht
Auszug aus dem Statik-Erläuterungsberich
02.01 310 - Baugrube/Erdbau
02.01
310 - Baugrube/Erdbau
02.02
02.02
02.07 390 - Sonstige Maßnahmen für Baukonstruktionen
02.07
390 - Sonstige Maßnahmen für Baukonstruktionen
03 Eiswassertank (IWT), 8.612
03
Eiswassertank (IWT), 8.612
03.01 310 - Baugrube/Erdbau
03.01
310 - Baugrube/Erdbau
04 Waste Water (WW), 7.426
04
Waste Water (WW), 7.426
04.01 310 - Baugrube/Erdbau
04.01
310 - Baugrube/Erdbau
04.03 390 - Sonstige Maßnahmen für Baukonstruktionen
04.03
390 - Sonstige Maßnahmen für Baukonstruktionen
05 AluRA Betriebsgebäude (EP), 7.523
05
AluRA Betriebsgebäude (EP), 7.523
05.01 310 - Baugrube/Erdbau
05.01
310 - Baugrube/Erdbau
05.02 320 - Gründung, Unterbau
05.02
320 - Gründung, Unterbau
05.06 390 - Sonstige Maßnahmen für Baukonstruktionen
05.06
390 - Sonstige Maßnahmen für Baukonstruktionen
06 AluRA Anlagengebäude (EP), 8.522
06
AluRA Anlagengebäude (EP), 8.522
06.01 310 - Baugrube/Erdbau
06.01
310 - Baugrube/Erdbau
06.02 320 - Gründung, Unterbau
06.02
320 - Gründung, Unterbau
07 Waste Management (WM), 7.522
07
Waste Management (WM), 7.522
07.01 310 - Baugrube/Erdbau
07.01
310 - Baugrube/Erdbau
07.03 390 - Sonstige Maßnahmen für Baukonstruktionen
07.03
390 - Sonstige Maßnahmen für Baukonstruktionen