Um Ihr Angebot auszufüllen und abzugeben, . Erfahren Sie hier mehr darüber, wie Sie mit Cosuno neue Ausschreibungen finden können.
Angebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Baubeschreibung Baubeschreibung
VEGA ist ein weltweit tätiger Hersteller für Prozessmesstechnik. Das Produktportfolio umfasst Sensoren für die Messung von Füllstand, Grenzstand und Druck sowie Geräte und Software zur Einbindung in Prozessleitsysteme.
Die VEGA Grieshaber KG plant in Kuppenheim einen Neubau mit mehreren Betriebsgebäuden.
Das Bauvorhaben wird in zwei Bauabschnitte unterteilt.
Der erste Bauabschnitt umfasst:
Zwei Produktionsgebäude mit Logistikhof Ein Hochregallager Ein überdachtes Außenlager Ein Verwaltungsgebäude mit Betriebsrestaurant Ein Parkhaus Technische Gebäude (Sprinklerzentrale mit drei Sprinklertanks) Eine Elektro-Übergabestation Zwei Überdachungen mit Einhausung für Fahrräder Der Standort Kuppenheim dient als Produktionsstandort und globales Logistik-Hub zur Materialversorgung weiterer Standorte.
Baubeschreibung
Allgemeine Vorbemerkungen zur Leistungsbeschreibung Allgemeine Vorbemerkungen zur Leistungsbeschreibung
1. ALLGEMEINES
1.1 Abkürzungen
AN = Auftragnehmer, Nachunternehmer/Subunternehmer, Bieter
AG = Auftraggeber, Generalunternehmer
1.2 Grundlagen
Diese AVL gelten als besondere Vertragsbedingung, ergänzend zu den AGB des Auftraggebers und der VOB.
Sollten einzelne Bestimmungen der Leistungsbeschreibung unwirksam werden, bleiben die übrigen verbindlich.
2. KALKULATIONSHINWEISE
2.1 Allgemeines
Die Druckkosten sowie sonstige Kosten der Erstellung des Angebotes sind Sache des Bieters und werden nicht vergütet.
Das Angebot ist vorrangig im Datenaustausch-Format GAEB 2000 p.84 oder GAEB 90 d.84 bei dem AG einzureichen. Alternativ dazu ist das Angebot im PDF-Format oder in Papierform einzureichen.
Zur Wahrung einer einheitlichen Verdingungsunterlage darf der Text des Leistungsverzeichnisses nicht verändert werden. Bei willkürlichen Änderungen der Texte des Leistungsverzeichnisses behält sich die ausschreibende Stelle ausdrücklich vor, derartige Angebote auszusondern und vom Zuschlag auszuschließen. Die Bieter können aber nach anderen Ausführungsarten oder Stoffen suchen, wobei die Gestaltungsabsicht sowie die technische Qualität der vorliegenden Planung nicht verändert werden darf. Dies ist in einer als Nebenangebot gekennzeichneten, gesonderten Anlage zu tun.
Der AN hat sich vor Abgabe des Angebotes durch Besichtigung des Baugeländes Klarheit über die Örtlichkeiten zu verschaffen.
Die Entscheidung zur Anwendung der einzelnen Positionen aus der Leistungsbeschreibung trifft die örtliche Bauleitung des AG, d.h., es besteht kein Anspruch auf die Anwendung der beschriebenen Positionen und
Teilleistungen.
Die im Leistungsverzeichnis ausgewiesenen Massen basieren auf einer groben Schätzung. Abweichungen von den genannten Massen sind zu erwarten und berechtigen nicht zu Preisänderungen, auch für den Fall,
dass einzelne Positionen gänzlich entfallen. Sämtliche Preise gelten Abschnitts- und bauteilübergreifend.
Der AG hat einen internetbasierten Projektraum eingerichtet. Dieser dient der Dokumentation und dem Austausch von Dokumenten und Planunterlagen. Der AG stellt dem AN die notwendigen Zugänge zum
Projektraum zur Verfügung. Alle zur Ausführung durch den AG erstellten Planunterlagen sind bzw. werden im Projektraum abgelegt und sind dort eigenverantwortlich durch den AN zu entnehmen.
Die Vervielfältigung in Papierform und die Kostenübernahme dafür liegen im Verantwortungsbereich des AN.
Der Auftragnehmer muss die ihm übergebenen Ausführungsunterlagen unverzüglich nach Einstellung in den Projektraum auf Vollständigkeit und Richtigkeit prüfen. Die Planungsunterlagen stellen die formal-gestalterischen Anforderungen an die Konstruktion und die technischen Anlagen dar. Auch wenn die Unterlagen vom Auftraggeber gestellt werden, trägt der AN die Verantwortung für die fachgerechte Ausführung.
Sämtliche vom AN erstellen Unterlagen, Montagepläne usw., sind vom AN in den Projektraum einzustellen. Nach Freigabe stellt der AN den aktuellsten Stand ggfs. Korrigiert dem AG nochmals zu Verfügung.
Zur Qualitätssicherung der Gesamtbaumaßnahme und zu deren Dokumentation hat der AG ein online Basiertes Tool, Docma MM, zur Mängelbeseitigung und Dokumentation eingerichtet.
Der AN wird für die Ihm angekündigten Mängel die Dokumentation über das eingerichtete Tool eigenständig vornehmen.
2.2 Vollständigkeit der angebotenen Leistung
Der AN muss als Fachfirma bei der Kalkulation die Beschreibung der verlangten Leistung auf Ihre fachliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Eindeutigkeit überprüfen. Falls erforderlich, muss er auf einem Beiblatt seine Berichtigungen, Erläuterungen oder Ergänzungen einreichen.
2.3 Medienversorgung auf der Baustelle
Der AG stellt die Abwasser-, Wasser- und Stromversorgung ab einem zentralen Übergabepunkt zur Verfügung und sorgt für die erforderlichen WC-Einrichtungen, Beleuchtungen der Verkehrswege.
2.4 Angebotsinhalte
Grundsätzlich müssen die angebotenen Preise der einzelnen Positionen und Titel, die fertige Vertragsleistung einschließlich aller erforderlichen Vor-, Neben- und Nachleistungen beinhalten.
Die Lieferung der benötigten Stoffe sowie Materialien, Antransport- und Abtransport sowie horizontalen und vertikalen Transporte auf der Baustelle bis zu Verwendungsstelle ist ebenfalls einzukalkulieren.
Weiterhin sind die erforderlichen Hebezeuge, Gerüste und Werkzeugkosten einzukalkulieren.
Auch wenn Leistungen nicht ausdrücklich oder besonders im Einzelnen nicht erwähnt werden, jedoch zur sach- und fachgerechten Herstellung der vollständigen Leistung erforderlich sind, um die in den AVL, TVL, bzw. allg. Baubeschreibung angeführten Angaben und Anforderungen zu erfüllen, sind diese im Angebot einzukalkulieren..
In die Angebotspreise sind darüber hinaus folgende Leistungen einzurechnen, soweit nicht in separaten Positionen ausgeschrieben und für die Leistungserbringung des AN erforderlich sind:
- Alle erforderlichen bau- und sicherheitstechnischen Prüfungen, Zulassungen, Genehmigungen, Nachweise und Abnahmen die vom AN eigenverantwortlich veranlasst werden müssen, sowie deren Durchführung.
- Einhalten der Ordnung auf der Baustelle und den Zufahrtswegen; hierzu gehört auch die umgehende Beseitigung von Verunreinigungen.
- Bauleitung: Die Anwesenheit eines deutschsprachigen bauführenden Ingenieurs, Meisters, Obermonteurs oder Vorarbeiters, der alle Arbeiten überwacht und bei Baubesprechungen den AN verantwortlich vertritt und
als LBO-Fachbauleiter bestellt wird.
- Bauschuttentsorgung: Die vollständige Entsorgung des enstehenden Bauschutts samt aller dafür erforderlichen Aufwendungen, Geräte, Werkzeuge- und Entsorgungsgebühren inkl. freie Rücksendung notwendiger Verpackung usw.,
- Umlagerung: Die Umlagerung von Baustoffen, Baugeräten bei Erfordernis sind zu berücksichtigen.
Bei zeitlich abschnittsweiser Durchführung der Leistung, insbesondere auch bei Leistungen geringen Umfangs, entsprechend den örtlichen Gegebenheiten oder anderen sich ergebenden Notwendigkeiten, kann vom AN aus Unterbrechung usw. kein Anspruch auf zusätzliche Vergütung abgeleitet werden. Die Abrechnung der zeitlich versetzten Leistungen erfolgt gemäß der LV-Position ohne Zuschlag.
Die Angebotspreise sind grundsätzlich Festpreise über die angegebene Vertragslaufzeit.
2.5 Fabrikate
In der Regel gelten die im Leistungsverzeichnis angegebenen Fabrikate als Leitfabrikate zur Definition der geforderten optischen und qualitativen Eigenschaften. Soweit im LV die Möglichkeit besteht, ein gleichwertiges Fabrikat anzubieten sind vom Bieter die angebotene Fabrikate auszufüllen bzw. zu
ergänzen. Der Nachweis der Gleichwertigkeit der angebotenen Fabrikate obliegt dem AN. Alternativen können nur anerkannt werden, sofern diese formal und fachtechnisch mit dem Inhalt der Leistungsbeschreibung gleichwertig sind und keine zusätzlichen Kosten für den AG nach sich ziehen.
Gelingt der Gleichwertigkeitsnachweis dem AN nicht, gelten die vom Bieter eingesetzten Einheitspreise für die vom Auftraggeber geforderten Fabrikate und Typen.
Sofern der AN Bedenken gegen die vorgesehene und beschriebene Art der Ausführung oder gegen zu verwendende Materialien, Konstruktionen usw. hat, ist er verpflichtet diese mit seiner Begründung und ggf.
Alternativvorschlägen mit entsprechenden Kostenangaben bei Angebotsabgabe schriftlich mitzuteilen oder Den Angebotsunterlagen als gesondertes Schriftstück beizufügen.
3. AUSFÜHRUNGSHINWEISE
3.1 Abrechnungshinweise
Eine Abrechnung kann ausschließlich auf der Grundlage der vom AN gefertigten und von der Bauleitung abgezeichneten Aufmasse erfolgen. Diese sind stets so rechtzeitig dem AG zur Genehmigung vorzulegen, dass die vorgesehene Abrechnung ungehindert erfolgen kann. Abrechnungen ohne nachvollziehbare und unterschriebene Aufmasse werden zurückgewiesen.
3.2 Tagelohnarbeiten
An dieser Stelle wird auf die VOB §15 Nr. 3 verwiesen. Die Taglohnzettel sind unmittelbar spätestens am darauffolgenden Tag bei der Bauleitung einzureichen. Bei verspätet eingereichten Taglohnzettel findet die VOB §15 Nr. 5 Anwendung.
Die Taglohnzettel müssen detaillierten Angaben über die Leistungen und die Lage im Gebäude enthalten. Sie müssen vollständig und prüfbar sein, wobei alle Lohn- und Materialanteile erkennbar ausgewiesen sein müssen. Sollte die Prüfbarkeit nicht gegeben sein, behält sich der AG das Recht vor, die Taglohnzettel zurückzuweisen.
Bei Vergütung von Leistungen, die von der Bauleitung des AG auf Nachweis in Auftrag gegeben werden, werden Aufwendungen gem. § 15 Nr.1, Abs. 2 VOB/B nicht gesondert vergütet. Es wird die tatsächliche Arbeitszeit auf der Baustelle ohne An- und Abfahrten vergütet.
Die ausgewiesenen Stundensätze gelten grundsätzlich für alle Gewerke dieses Leistungsverzeichnisses. Bei der Abrechnung gelten die vereinbarten Auftragskonditionen (wie z.B.: Nachlass, Skonto, usw.).
Allgemeine Vorbemerkungen zur Leistungsbeschreibung
Allgemeine Vorbemerkungen zur Leistungsbeschreibung Allgemeine Vorbemerkungen zur Leistungsbeschreibung
1. ALLGEMEINES
1.1 Abkürzungen
AN = Auftragnehmer, Nachunternehmer/Subunternehmer, Bieter
AG = Auftraggeber, Generalunternehmer
1.2 Grundlagen
Diese AVL gelten als besondere Vertragsbedingung, ergänzend zu den AGB des Auftraggebers und der VOB.
Sollten einzelne Bestimmungen der Leistungsbeschreibung unwirksam werden, bleiben die übrigen verbindlich.
2. KALKULATIONSHINWEISE
2.1 Allgemeines
Die Druckkosten sowie sonstige Kosten der Erstellung des Angebotes sind Sache des Bieters und werden nicht vergütet.
Das Angebot ist vorrangig im Datenaustausch-Format GAEB 2000 p.84 oder GAEB 90 d.84 bei dem AG einzureichen. Alternativ dazu ist das Angebot im PDF-Format oder in Papierform einzureichen.
Zur Wahrung einer einheitlichen Verdingungsunterlage darf der Text des Leistungsverzeichnisses nicht verändert werden. Bei willkürlichen Änderungen der Texte des Leistungsverzeichnisses behält sich die ausschreibende Stelle ausdrücklich vor, derartige Angebote auszusondern und vom Zuschlag auszuschließen. Die Bieter können aber nach anderen Ausführungsarten oder Stoffen suchen, wobei die Gestaltungsabsicht sowie die technische Qualität der vorliegenden Planung nicht verändert werden darf. Dies ist in einer als Nebenangebot gekennzeichneten, gesonderten Anlage zu tun.
Der AN hat sich vor Abgabe des Angebotes durch Besichtigung des Baugeländes Klarheit über die Örtlichkeiten zu verschaffen.
Die Entscheidung zur Anwendung der einzelnen Positionen aus der Leistungsbeschreibung trifft die örtliche Bauleitung des AG, d.h., es besteht kein Anspruch auf die Anwendung der beschriebenen Positionen und
Teilleistungen.
Die im Leistungsverzeichnis ausgewiesenen Massen basieren auf einer groben Schätzung. Abweichungen von den genannten Massen sind zu erwarten und berechtigen nicht zu Preisänderungen, auch für den Fall,
dass einzelne Positionen gänzlich entfallen. Sämtliche Preise gelten Abschnitts- und bauteilübergreifend.
Der AG hat einen internetbasierten Projektraum eingerichtet. Dieser dient der Dokumentation und dem Austausch von Dokumenten und Planunterlagen. Der AG stellt dem AN die notwendigen Zugänge zum
Projektraum zur Verfügung. Alle zur Ausführung durch den AG erstellten Planunterlagen sind bzw. werden im Projektraum abgelegt und sind dort eigenverantwortlich durch den AN zu entnehmen.
Die Vervielfältigung in Papierform und die Kostenübernahme dafür liegen im Verantwortungsbereich des AN.
Der Auftragnehmer muss die ihm übergebenen Ausführungsunterlagen unverzüglich nach Einstellung in den Projektraum auf Vollständigkeit und Richtigkeit prüfen. Die Planungsunterlagen stellen die formal-gestalterischen Anforderungen an die Konstruktion und die technischen Anlagen dar. Auch wenn die Unterlagen vom Auftraggeber gestellt werden, trägt der AN die Verantwortung für die fachgerechte Ausführung.
Sämtliche vom AN erstellen Unterlagen, Montagepläne usw., sind vom AN in den Projektraum einzustellen. Nach Freigabe stellt der AN den aktuellsten Stand ggfs. Korrigiert dem AG nochmals zu Verfügung.
Zur Qualitätssicherung der Gesamtbaumaßnahme und zu deren Dokumentation hat der AG ein online Basiertes Tool, Docma MM, zur Mängelbeseitigung und Dokumentation eingerichtet.
Der AN wird für die Ihm angekündigten Mängel die Dokumentation über das eingerichtete Tool eigenständig vornehmen.
2.2 Vollständigkeit der angebotenen Leistung
Der AN muss als Fachfirma bei der Kalkulation die Beschreibung der verlangten Leistung auf Ihre fachliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Eindeutigkeit überprüfen. Falls erforderlich, muss er auf einem Beiblatt seine Berichtigungen, Erläuterungen oder Ergänzungen einreichen.
2.3 Medienversorgung auf der Baustelle
Der AG stellt die Abwasser-, Wasser- und Stromversorgung ab einem zentralen Übergabepunkt zur Verfügung und sorgt für die erforderlichen WC-Einrichtungen, Beleuchtungen der Verkehrswege.
2.4 Angebotsinhalte
Grundsätzlich müssen die angebotenen Preise der einzelnen Positionen und Titel, die fertige Vertragsleistung einschließlich aller erforderlichen Vor-, Neben- und Nachleistungen beinhalten.
Die Lieferung der benötigten Stoffe sowie Materialien, Antransport- und Abtransport sowie horizontalen und vertikalen Transporte auf der Baustelle bis zu Verwendungsstelle ist ebenfalls einzukalkulieren.
Weiterhin sind die erforderlichen Hebezeuge, Gerüste und Werkzeugkosten einzukalkulieren.
Auch wenn Leistungen nicht ausdrücklich oder besonders im Einzelnen nicht erwähnt werden, jedoch zur sach- und fachgerechten Herstellung der vollständigen Leistung erforderlich sind, um die in den AVL, TVL, bzw. allg. Baubeschreibung angeführten Angaben und Anforderungen zu erfüllen, sind diese im Angebot einzukalkulieren..
In die Angebotspreise sind darüber hinaus folgende Leistungen einzurechnen, soweit nicht in separaten Positionen ausgeschrieben und für die Leistungserbringung des AN erforderlich sind:
Alle erforderlichen bau- und sicherheitstechnischen Prüfungen, Zulassungen, Genehmigungen, Nachweise und Abnahmen die vom AN eigenverantwortlich veranlasst werden müssen, sowie deren Durchführung. Einhalten der Ordnung auf der Baustelle und den Zufahrtswegen; hierzu gehört auch die umgehende Beseitigung von Verunreinigungen. Bauleitung: Die Anwesenheit eines deutschsprachigen bauführenden Ingenieurs, Meisters, Obermonteurs oder Vorarbeiters, der alle Arbeiten überwacht und bei Baubesprechungen den AN verantwortlich vertritt und als LBO-Fachbauleiter bestellt wird. Bauschuttentsorgung: Die vollständige Entsorgung des enstehenden Bauschutts samt aller dafür erforderlichen Aufwendungen, Geräte, Werkzeuge- und Entsorgungsgebühren inkl. freie Rücksendung notwendiger Verpackung usw., Umlagerung: Die Umlagerung von Baustoffen, Baugeräten bei Erfordernis sind zu berücksichtigen.
Bei zeitlich abschnittsweiser Durchführung der Leistung, insbesondere auch bei Leistungen geringen Umfangs, entsprechend den örtlichen Gegebenheiten oder anderen sich ergebenden Notwendigkeiten, kann vom AN aus Unterbrechung usw. kein Anspruch auf zusätzliche Vergütung abgeleitet werden. Die Abrechnung der zeitlich versetzten Leistungen erfolgt gemäß der LV-Position ohne Zuschlag.
Die Angebotspreise sind grundsätzlich Festpreise über die angegebene Vertragslaufzeit.
2.5 Fabrikate
In der Regel gelten die im Leistungsverzeichnis angegebenen Fabrikate als Leitfabrikate zur Definition der geforderten optischen und qualitativen Eigenschaften. Soweit im LV die Möglichkeit besteht, ein gleichwertiges Fabrikat anzubieten sind vom Bieter die angebotene Fabrikate auszufüllen bzw. zu
ergänzen. Der Nachweis der Gleichwertigkeit der angebotenen Fabrikate obliegt dem AN. Alternativen können nur anerkannt werden, sofern diese formal und fachtechnisch mit dem Inhalt der Leistungsbeschreibung gleichwertig sind und keine zusätzlichen Kosten für den AG nach sich ziehen.
Gelingt der Gleichwertigkeitsnachweis dem AN nicht, gelten die vom Bieter eingesetzten Einheitspreise für die vom Auftraggeber geforderten Fabrikate und Typen.
Sofern der AN Bedenken gegen die vorgesehene und beschriebene Art der Ausführung oder gegen zu verwendende Materialien, Konstruktionen usw. hat, ist er verpflichtet diese mit seiner Begründung und ggf.
Alternativvorschlägen mit entsprechenden Kostenangaben bei Angebotsabgabe schriftlich mitzuteilen oder Den Angebotsunterlagen als gesondertes Schriftstück beizufügen.
3. AUSFÜHRUNGSHINWEISE
3.1 Abrechnungshinweise
Eine Abrechnung kann ausschließlich auf der Grundlage der vom AN gefertigten und von der Bauleitung abgezeichneten Aufmaße erfolgen. Diese sind stets so rechtzeitig dem AG zur Genehmigung vorzulegen, dass die vorgesehene Abrechnung ungehindert erfolgen kann. Abrechnungen ohne nachvollziehbare und unterschriebene Aufmaße werden zurückgewiesen.
3.2 Tagelohnarbeiten
An dieser Stelle wird auf die VOB §15 Nr. 3 verwiesen. Die Taglohnzettel sind unmittelbar spätestens am darauffolgenden Tag bei der Bauleitung einzureichen. Bei verspätet eingereichten Taglohnzettel findet die VOB §15 Nr. 5 Anwendung.
Die Taglohnzettel müssen detaillierten Angaben über die Leistungen und die Lage im Gebäude enthalten. Sie müssen vollständig und prüfbar sein, wobei alle Lohn- und Materialanteile erkennbar ausgewiesen sein müssen. Sollte die Prüfbarkeit nicht gegeben sein, behält sich der AG das Recht vor, die Taglohnzettel zurückzuweisen.
Bei Vergütung von Leistungen, die von der Bauleitung des AG auf Nachweis in Auftrag gegeben werden, werden Aufwendungen gem. § 15 Nr.1, Abs. 2 VOB/B nicht gesondert vergütet. Es wird die tatsächliche Arbeitszeit auf der Baustelle ohne An- und Abfahrten vergütet.
Die ausgewiesenen Stundensätze gelten grundsätzlich für alle Gewerke dieses Leistungsverzeichnisses. Bei der Abrechnung gelten die vereinbarten Auftragskonditionen (wie z.B.: Nachlass, Skonto, usw.).
Allgemeine Vorbemerkungen zur Leistungsbeschreibung
ZVL - 521001 Entwässerungsarbeiten Zusätzliche Vorbemerkungen zur Leistungsbeschreibung
Für Entwässerungsarbeiten
1 Geltungsbereich und Ausführungsgrundlagen
Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich aus ATV/DIN 18306 - Entwässerungskanalarbeiten bzw. 18308 - Drain- und Versickerarbeiten.
Der AG überträgt dem AN nachfolgende Teilleistungen zur Erstellung des vorbezeichneten Bauvorhabens unter alleiniger bautechnischer Verantwortung.
Mit den im Leistungsverzeichnis enthaltenen Angaben über Bauart, Bauteil, Baustoff und Abmessungen gelten auch der Herstellungsvorgang und -ablauf bis zur fertigen Leistung einschließlich dem Herstellen durch Zusammenfügen der Stoffe und Bauteile, sowie dem kompletten Einbauen und Befestigen am Gebäude unter Zugrundelegung der anerkannten Regeln der Technik und der gesetzlichen und behördlichen Vorschriften unter Beachtung sämtlicher Unfallverhütungsvorschriften als beschrieben.
2 Angaben zur Ausführung
2.1 Allgemeines
Die Ausführungszeichnungen werden dem AN via Planserver zur Verfügung gestellt.
Die Bestimmung der Reihenfolge der Herstellung der einzelnen Bauteile erfolgt in Abstimmung mit dem AG. Daraus resultierende zusätzlich technologisch bedingte Maßnahmen gelten als Nebenleistungen.
2.2 Baustelleneinrichtung
Baustelleneinrichtungsflächen
Den Ausschreibungsunterlagen ist als Anlage ein BE-Plan bzw. ein Logistikkonzept beigefügt. Die darin enthaltene Leistung wird durch den AG erbracht und betrieben.
Ggfs. Zusätzlich vom AN gewünschte Baustelleneinrichtung bedarf der Zustimmung des AG. Hierauf hat der AN keinen Anspruch.
Die Baustelleneinrichtung wie Tagesunterkünfte, Magazine, usw. inkl. Auf- und Abbau werden vom AN bzw. vom AG zu Lasten des AN gestellt.
Wasser und Strom wird frei Zapfstelle gegen entsprechender Kostenbeteiligung durch den AG gestellt.
Die WC-Container und deren wöchentlichen Reinigung ist Sache des AG.
Der Transport von Materialien ist im Leistungsumfang des AN enthalten und ist eigenständig mit dem zuständigen Bauleiter/Polier täglich zu koordinieren und abzustimmen. Eventuell entstehenden Standzeiten aus mangelnder Koordination, Abstimmung, unvorhergesehenes, usw. liegt im Obliegenheitsbereich des AN.
Für die ausreichende Beleuchtung in seinem Einsatzbereich hat der AN auf seine Kosten während der gesamten Bauzeit (Zeitraum der Erfüllung seiner Leistung) zu sorgen.
Die Leistungen beinhalten, das Liefern, Auf- und Abbauen, das Umstellen inkl. Sicherung gegen Diebstahl sowie Abtransportieren.
2.3 Baustellenverkehr, Verkehrssicherungspflicht
Der AN ist verpflichtet, auf den durch den Baustellenverkehr beanspruchten öffentlichen und privaten Straßen einschließlich der Gehwege jegliche Beschädigungen oder Verschmutzungen durch eigene Leistungen zu vermeiden bzw. auf seine Kosten unverzüglich beseitigen zu lassen.
Bei Arbeitsende sind Maschinen, die für die Erbringung der Leistung des AN erforderlich sind außerhalb der umzäunten BE, in unmittelbarer Nähe der öffentlichen und nicht öffentlichen Verkehrswege mit dem notwendigen Sicherheitsabstand ebenfalls mit einem Bauzaun zu umstellen.
Geräte und Maschinen sind im Nichtbetriebszustand so zu parken, dass eine Behinderung des öffentlichen Verkehrs vollständig ausgeschlossen ist. Die Abstellflächen sind ebenfalls mit einem Bauzaun zu umwehren.
Diese Arbeiten sind Nebenleistungen.
2.4 Personal
Der AN verpflichtet sich die erforderlichen Entwässerungsarbeiten in der jeweils benötigten Menge und Umfang termingerecht auf der Baustelle auszuführen. Der AN verpflichtet sich, den von der Bauleitung zu erstellenden Abruf- bzw. Terminplan einzuhalten. Die Geräte- und Personalstärke ist dem Baufortschritt anzupassen.
Für die Abstimmung der Leistungserbringung als auch für die Entgegennahme von Weisungen benennt der AN einen Vorarbeiter bzw. Polier, der über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügt und über die gesamte Dauer der Bauzeit anwesend sein muss. Ein Wechsel der Aufsicht ist nur im Einvernehmen mit der Bauleitung von PG zulässig.
Der Auftragnehmer wird nur solche Fach- und Hilfskräfte für die Erfüllung des Auftrages einsetzen, die mit den allgemeinen Bauvorschriften, den Unfallverhütungsvorschriften vertraut sind und eine Gewähr für ihre Einhaltung bieten.
Werden Arbeitnehmer eingesetzt, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, muss ständig eine der deutschen Sprache kundige, fachlich geeignete, weisungsbefugte Person als Ansprechpartner unmittelbar vor Ort sein.
2.5 Entwässerungsarbeiten
Die vereinbarten Preise beinhalten alle Kosten, die für die fix und fertige Durchführung der Entwässerungsarbeiten - ob Maschinen- oder Handarbeiten - erforderlich sind, wie An- und Abfahrten, Transporte, Aufbau, Vorhaltungen und Abbau der Maschinen, Geräte, Stoffe, Materialien, Lohnkosten, Lohnnebenkosten, Gemeinkosten, Gebühren etc.
Werden vom AN bereits vorhandene oder vom AG aufgestellte Schutz-, Leit- und Verkehrssicherungseinrichtungen entfernt oder verändert, ist nach Beendigung der Arbeiten der Arbeiten bzw. spätestens am Ende des Arbeitstages der ordnungsgemäße Zustand vom AN wieder herzustellen.
Der AN hat sich vor Beginn der Arbeiten bei der örtlichen Bauleitung des AG nach vorhandenen Kanälen, Leitungen, Kabel usw. zu erkundigen.
Das Einmessen und Auspflocken des Gebäudegrundrisses bzw. des Baugrubenrandes, sowie das spätere Herstellen der Schnurgerüste, das Einschneiden der Gebäudeachsen und Höhenfestpunkte erfolgt durch den AG. Alle weitere Einmessarbeiten sind Sache des AN.
3 Preisinhalte
Soweit in der Ausschreibung und dem Leistungsverzeichnis nichts anderes vorgesehen ist, gilt in Ergänzung der DIN-18306 bzw. 18308 als Nebenleistungen:
- Alle unter 2.5 beschriebenen Vorgaben.
- Alle Formstücke.
- Die Durchführung der Druckproben und Dokumentation für sämtliche Leitungen.
4 Abrechnungshinweise
-/-
5 Revisionsunterlagen
In den Einheitspreisen enthalten ist die vollständige Darstellung der vertragsmäßig erstellten Leistung in Form von Revisionsunterlagen. Die Revisionsunterlagen sind 1-fach digital im PDF-Format, bei Plänen im PDF- und DWG/DXF-Format abzugeben.
Diese müssen im Einzelnen enthalten:
- Fachbauleitererklärung
- Fachunternehmerbescheinigung
- Druckprotokolle
- Ergebnisse aus der Kamerabefahrung bei Beauftragung
ZVL - 521001 Entwässerungsarbeiten
ZVL - 519001 Erdarbeiten Zusätzliche Vorbemerkungen zur Leistungsbeschreibung
Für Erdarbeiten
1 Geltungsbereich und Ausführungsgrundlagen
Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich aus ATV/DIN 18300 - Erdarbeiten.
Der AG überträgt dem AN nachfolgende Teilleistungen zur Erstellung des vorbezeichneten Bauvorhabens unter alleiniger bautechnischer Verantwortung.
Mit den im Leistungsverzeichnis enthaltenen Angaben über Bauart, Bauteil, Baustoff und Abmessungen gelten auch der Herstellungsvorgang und -ablauf bis zur fertigen Leistung einschließlich dem Herstellen durch Zusammenfügen der Stoffe und Bauteile, sowie dem kompletten Einbauen und Befestigen am Gebäude unter Zugrundelegung der anerkannten Regeln der Technik und der gesetzlichen und behördlichen Vorschriften unter Beachtung sämtlicher Unfallverhütungsvorschriften als beschrieben.
2 Angaben zur Ausführung
2.1 Allgemeines
Die Ausführungszeichnungen werden dem AN 1-fach als pdf-Datei kostenlos zur Verfügung gestellt.
Die Bestimmung der Reihenfolge der Herstellung der einzelnen Bauteile erfolgt in Abstimmung mit dem AG. Daraus resultierende zusätzlich technologisch bedingte Maßnahmen gelten als Nebenleistungen.
2.2 Baustelleneinrichtung
Baustelleneinrichtungsflächen
Den Ausschreibungsunterlagen ist als Anlage ein BE-Plan bzw. ein Logistikkonzept beigefügt. Die darin enthaltene Leistung wird durch den AG separat beauftragt.
Ggfs. Zusätzlich vom AN gewünschte Baustelleneinrichtung bedarf der Zustimmung des AG. Hierauf hat der AN keinen Anspruch.
Die Baustelleneinrichtung wie Tagesunterkünfte, Magazine, usw. inkl. Auf- und Abbau werden vom AN gestellt.
Wasser und Strom wird frei Zapfstelle gegen entsprechender Kostenbeteiligung durch den AG gestellt.
Die WC-Container und deren wöchentlichen Reinigung ist Sache des AG.
Der Transport von Materialien ist eigenständig mit dem zuständigen Bauleiter/Polier täglich zu koordinieren und abzustimmen. Eventuell entstehenden Standzeiten aus mangelnder Koordination, Abstimmung, unvorhergesehenes, usw. liegt im Obliegenheitsbereich des AN.
Für die ausreichende Beleuchtung in seinem Einsatzbereich hat der AN auf seine Kosten während der gesamten Bauzeit (Zeitraum der Erfüllung seiner Leistung) zu sorgen.
Die Leistungen beinhalten, das Liefern, Auf- und Abbauen, das Umstellen inkl. Sicherung gegen Diebstahl sowie Abtransportieren.
2.3 Baustellenverkehr, Verkehrssicherungspflicht
Der AN ist verpflichtet, auf den durch den Baustellenverkehr beanspruchten öffentlichen und privaten Straßen einschließlich der Gehwege jegliche Beschädigungen oder Verschmutzungen durch eigene Leistungen zu vermeiden bzw. auf seine Kosten unverzüglich beseitigen zu lassen.
Bei Arbeitsende sind Maschinen, die für die Erbringung der Leistung des AN erforderlich sind außerhalb der umzäunten BE, in unmittelbarer Nähe der öffentlichen und nicht öffentlichen Verkehrswege mit dem notwendigen Sicherheitsabstand ebenfalls mit einem Bauzaun zu umstellen.
Geräte und Maschinen sind im Nichtbetriebszustand so zu parken, dass eine Behinderung des öffentlichen Verkehrs vollständig ausgeschlossen ist. Die Abstellflächen sind ebenfalls mit einem Bauzaun zu umwehren.
Diese Arbeiten sind Nebenleistungen.
2.4 Personal
Der AN verpflichtet sich die erforderlichen Erdarbeiten in der jeweils benötigten Menge und Umfang
termingerecht auf der Baustelle auszuführen. Der AN verpflichtet sich, den von der Bauleitung zu erstellenden Abruf- bzw. Terminplan einzuhalten. Die Geräte- und Personalstärke ist dem Baufortschritt anzupassen.
Der Auftragnehmer wird nur solche Fach- und Hilfskräfte für die Erfüllung des Auftrages einsetzen, die mit den allgemeinen Bauvorschriften, den Unfallverhütungsvorschriften vertraut sind und eine Gewähr für ihre Einhaltung bieten.
Werden Arbeitnehmer eingesetzt, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, muss ständig eine der deutschen Sprache kundige, fachlich geeignete, weisungsbefugte Person als Ansprechpartner unmittelbar vor Ort sein.
2.5 Erdarbeiten
Die vereinbarten Preise beinhalten alle Kosten, die für die fix und fertige Durchführung der Erdarbeiten - ob Maschinen- oder Handarbeiten - erforderlich sind, wie An- und Abfahrten, Transporte, Aufbau, Vorhaltungen und Abbau der Maschinen, Geräte, Stoffe, Materialien, Lohnkosten, Lohnnebenkosten, Gemeinkosten, Gebühren etc.
Werden vom AN bereits vorhandene oder vom AG aufgestellte Schutz-, Leit- und Verkehrssicherungseinrichtungen entfernt oder verändert, ist nach Beendigung der Arbeiten der Arbeiten bzw. spätestens am Ende des Arbeitstages der ordnungsgemäße Zustand vom AN kostenlos wieder herzustellen.
Der AN hat sich vor Beginn der Arbeiten bei der örtlichen Bauleitung des AG nach vorhandenen Kanälen, Leitungen, Kabel usw. zu erkundigen. Erdarbeiten in unmittelbarer Nähe sind mit der erforderlichen Vorsicht und unter Beachtung der Vorschriften und Anordnungen der zuständigen Stellen durchzuführen.
Das Einmessen und Auspflocken des Gebäudegrundrisses bzw. des Baugrubenrandes, sowie das spätere Herstellen der Schnurgerüste, das Einschneiden der Gebäudeachsen und Höhenfestpunkte erfolgt durch den AG. Alle weitere Einmessarbeiten sind Sache des AN.
Vor Beginn der Erdarbeiten werden vom AG - unter Berücksichtigung des Bauverfahrens - Böschungen, Arbeitsräume, Arbeitsebenen, Rampen, Aushubsohlen, Zu- und Abfahrwege für bauseitig auszuführende Arbeiten bzw. Bauzustände festgelegt und sind vom AN zu berücksichtigen. Mehrkosten hierfür werden nicht besonders vergütet. Das Herstellen, Beseitigen und die Gewährleistung der Befahrbarkeit der vom AN hergestellten Baustraßen, Rampen und Arbeitsebenen, auch für bauseitige Leistungen, ist in den vereinbarten Preisen enthalten.
Verunreinigungen, insbesondere von Straßen außerhalb des Baufeldes, sind weitgehend zu vermeiden. Die Straßenreinigungsarbeiten sind nach den Erfordernissen durchzuführen.
Der Baugruben-, Fundament- und Kanalaushub und das Herstellen von Auffüllungen, Aushubplanum sowie Fundament- und Grabensohle muss nach Angaben des AG in der dafür erforderlichen Genauigkeit hergestellt werden. Baugrund bzw. bauablaufbedingter Mehraushub oder Fehlaushub und die damit verbundenen Kosten gehen zu Lasten des AN.
Das Einstreuen der Fundamente und Kanäle erfolgt durch den AG. Das Einmessen der Aushubsohlen in der Höhe erfolgt durch den AN von einem bauseitig vorhandenen Höhenpunkt aus. Zur genauen Herstellung der Fundamente und Gräben in Lage und Höhe sind die erforderlichen Nacharbeiten ggfs. Von Hand auszuführen. Werden die Fundamente gegen Grund betoniert, muss der Fundamentaushub nach den Maßen des Schalplans durchgeführt werden.
Gräben für Leitungen und Kanäle sind mit sauberer Sohle im Gefälle herzustellen.
Das Umsetzen der erforderlichen Sprieß- und Verbaugeräte wird nicht gesondert vergütet.
Die Aushubsohle darf nicht aufgelockert oder aufgeweicht werden. Das Aushubniveau muss zunächst so festgelegt werden, dass Fundamentierungs- und Kanalarbeiten ohne Beeinträchtigung der Aushubsohlen durchgeführt werden können. Der Fundament- und Kanalgrabenaushub und das spätere Abheben bis auf Aushubsohle und das Herstellen des Planums muss unter Berücksichtigung der bauseitigen Arbeiten ausgeführt werden.
Die Aushubarbeiten sind unter Beachtung der Verbau- und Gründungsarbeiten auszuführen. Der Baugrubenaushub muss in Abschnitten bis Hinterkante Verbau bzw. Unterfangung ausgeführt werden.
Bei Pfahlgründungen ist das Bohrgut sowie das Kappmaterial vom AN zu laden, abzufahren und zu entsorgen.
Sofern nichts anderes vereinbart ist, hat der AN das Baufeld von Bäumen, Sträuchern usw. freizumachen. Die Abfuhr und ordnungsgemäße Entsorgung sind in die Einheitspreise einzurechnen.
Straßen- und Hofflächen, Pflaster, Randsteine, Schächte, Beton- und Mauerwerksreste usw., die im Zuge der Erdarbeiten mit dem eingesetzten Gerät in geringem Umfang gelöst und entfernt werden, sind zu laden und abzufahren. Sie werden massenmäßig ohne Mehrkosten mit der jeweiligen Aushubposition abgerechnet.
Grundsätzlich ist die Verdichtung aller eingebauten Erdmaterialien nachzuweisen und zu dokumentieren.
In Anlehnung an die ZTVE wird bei einem Planum alle 1000m² ein Plattendruckversuch auf der Planumsebene zum Nachweis des geforderten eV2-Wertes inkl. der Protokolle gefordert.
Die Kosten hierfür sind in den Einheitspreisen zu berücksichtigen. Nur darüber hinausgehende, vom AG geforderte Plattendruckversuche, werden gesondert vergütet.
Bei elastisch gebetteten Bodenplatten ist eine Proctordichte von 98% zu erreichen.
3 Preisinhalte
Soweit in der Ausschreibung und dem Leistungsverzeichnis nichts anderes vorgesehen ist, gilt in Ergänzung der DIN-18300 als Nebenleistungen:
- Alle unter 2.5 beschriebenen Vorgaben.
- Die Einheitspreise gelten für jeweils alle Aushubtiefen.
- Das Grobreinigen freigelegter Bauteile von Bodenanhaftungen.
- Die Haufwerksbildung und erforderliche Deklarationsanalytik.
4 Abrechnungshinweise
Das Aufmaß und die Abrechnung von Auffüllungen erfolgt nach den Auftragsprofilen. Die daraus ermittelten Mengen sind, bei Liefermaterialien, zusätzlich über Lieferscheine nachzuweisen.
5 Revisionsunterlagen
In den Einheitspreisen enthalten ist die vollständige Darstellung der vertragsmäßig erstellten Leistung in Form von Revisionsunterlagen. Die Revisionsunterlagen sind 1-fach digital im PDF-Format, bei Plänen im PDF- und DWG/DXF-Format abzugeben.
Diese müssen im Einzelnen enthalten:
- Fachbauleitererklärung
- Fachunternehmerbescheinigung
- Lieferscheine für alle gelieferte Erdmaterialien
- Ergebnisse aus der vom AN veranlasste Bodenanalytik
- Entsorgung Lieferscheine für alle entsorgten Erdmaterialien und Stoffe
- Verdichtungsnachweise
ZVL - 519001 Erdarbeiten
01 Erd- und Entwässerungsarbeiten
01
Erd- und Entwässerungsarbeiten
01.0010 Baustelleneinrichtung Einrichten und Vorhalten der für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Baustelleneinrichtung für die gesamte Bauzeit inkl. Geräte und Hilfsstoffe inkl. eventueller Zwischentransporte und Umsetzen von Geräten.
01.0010
Baustelleneinrichtung
P
1,00
PSCH
01.0020 weitere An- und Abfahrt
01.0020
weitere An- und Abfahrt
E
10,00
St
02 Erdarbeiten
02
Erdarbeiten
02.0010 Schottertragschicht ausheben & laden | 20 cm Schottertragschicht aufnehmen & laden und für den späteren Wiedereinbau auf der Baustelle lagern, Transport ca. 200 m innerhalb der Baustelle | Schichtstärke 20 cm
Bereich Fundamente.
02.0010
Schottertragschicht ausheben & laden | 20 cm
2.000,00
m2
02.0020 Schottertragschicht wiederherstellen | 20 cm Zu vor Pos. jedoch gelagertes Schottermaterial wiedereinbauen, planieren und verdichten.
Bereich Fundamente.
02.0020
Schottertragschicht wiederherstellen | 20 cm
2.000,00
m2
02.0030 Aushub Fundamente, Aufzugsunterfahrten, Pumpensümpfe, Magerbetonauffüllungen | BKL 3-5 | lösen, laden, abtransportieren und entsorgen Aushub für Einzelfundamente, Aufzugsunterfahrten und Pumpensümpfen einschl. Grobplanum der Sohle.
Aushubmaterial lösen, laden, abtransportieren und entsorgen.
Aushubtiefe bis ca. 3,00 m
Bodenklasse 3-5, gem. DIN 18300
Bodenmaterial gem. Bodengutachten
Hinweis:
Die Magerbeton-Fundamente sollen ohne Arbeitsraum sowie Böschung ausgehoben werden. Sie werden im Anschluss direkt mit Magerbeton verfüllt.
Aushubtiefe für Magerbeton-Fundamente ca. 3,00m
Aushubtiefe für Fundamente, Aufzugsunterfahrten etc. Tiefe bis ca. 1,80m
02.0030
Aushub Fundamente, Aufzugsunterfahrten, Pumpensümpfe, Magerbetonauffüllungen | BKL 3-5 | lösen, laden, abtransportieren und entsorgen
6.850,00
m2
02.0080 Aushub Fundamente, Aufzugsunterfahrten, Pumpensümpfe, Magerbetonauffüllungen | BKL 3-5 | lösen, laden auf bauseits gestellte LKW´s zur Entsorgung Aushub für Einzelfundamente, Aufzugsunterfahrten und Pumpensümpfen einschl. Grobplanum der Sohle.
Aushubmaterial lösen, laden auf bauseits gestellte LKW´s zur bauseitigen Entsorgung.
Aushubtiefe bis ca. 3,00 m
Bodenklasse 3-5, gem. DIN 18300
Bodenmaterial gem. Bodengutachten
Hinweis:
Die Magerbeton-Fundamente sollen ohne Arbeitsraum sowie Böschung ausgehoben werden. Sie werden im Anschluss direkt mit Magerbeton verfüllt.
Aushubtiefe für Magerbeton-Fundamente ca. 3,00m
Aushubtiefe für Fundamente, Aufzugsunterfahrt etc. Tiefe bis ca. 1,80m
02.0080
Aushub Fundamente, Aufzugsunterfahrten, Pumpensümpfe, Magerbetonauffüllungen | BKL 3-5 | lösen, laden auf bauseits gestellte LKW´s zur Entsorgung
E
6.850,00
m3
02.0085 Aushub Fundamente, Aufzugsunterfahrten, Pumpensümpfe, Magerbetonauffüllungen | BKL 3-5 | lösen, laden, zwischenlagern Alternativ. Zu vor Pos. Aushub für Einzelfundamente, Aufzugsunterfahrten und Pumpensümpfen einschl. Grobplanum der Sohle.
Aushubmaterial lösen, laden und auf ein Zwischenlager (Transportweg ca. 200m) zur Beprobung lagern.
Aushubtiefe bis ca. 3,00 m
Bodenklasse 3-5, gem. DIN 18300
Bodenmaterial gem. Bodengutachten
Hinweis:
Die Magerbeton-Fundamente sollen ohne Arbeitsraum sowie Böschung ausgehoben werden. Sie werden im Anschluss direkt mit Magerbeton verfüllt.
Aushubtiefe für Betonfundamente ca. 3,00m
Aushubtiefe für Fundamente, Aufzugsunterfahrten etc. Tiefe bis ca. 1,80m
02.0085
Aushub Fundamente, Aufzugsunterfahrten, Pumpensümpfe, Magerbetonauffüllungen | BKL 3-5 | lösen, laden, zwischenlagern
E
6.850,00
m3
02.0086 Ergänzend zur vor Pos. Aushub vom Zwischenlager wieder aufnehmen, laden, atransportieren und entsorgen
02.0086
Ergänzend zur vor Pos. Aushub vom Zwischenlager wieder aufnehmen, laden, atransportieren und entsorgen
E
6.850,00
m3
02.0087 Ergänzend zur vor Pos. Aushub vom Zwischenlager wieder aufnehmen, laden auf bauseits gestellte LKW´s zur Entsorgung Entsorgung bauseits
02.0087
Ergänzend zur vor Pos. Aushub vom Zwischenlager wieder aufnehmen, laden auf bauseits gestellte LKW´s zur Entsorgung
E
6.850,00
m3
02.0090 Aushub Fundamente, Aufzugsunterfahrten, Pumpensümpfe, Magerbetonauffüllungen | BKL 3-5 | lösen, laden, Querverfahren Aushub für Einzelfundamente, Aufzugsunterfahrten und Pumpensümpfen einschl. Grobplanum der Sohle.
Aushubmaterial lösen, laden und Querverfahren auf Mietlager für die spätere Verfüllung der Arbeitsräume.
Aushubtiefe bis ca. 3,00 m
Bodenklasse 3-5, gem. DIN 18300
Bodenmaterial gem. Bodengutachten
Zur Verfüllung geeignet
Transportweg ca. 50 - 100m
02.0090
Aushub Fundamente, Aufzugsunterfahrten, Pumpensümpfe, Magerbetonauffüllungen | BKL 3-5 | lösen, laden, Querverfahren
2.150,00
m3
02.0100 Betonage Magerbetonfundamente Auffüllung mit Beton auf eine bauseits vorgegebene Höhe und eben abziehen mit einer Betonpatsche. Beton Direkteinbau aus dem Fahrzeugmischer.
Betrifft nur die Magerbetonplomben unter den Einzel- und Streifenfundamente.
Aushubtiefe ca. 3,00m
Auffüllhöhe Magerbeton-Fundamente ca. 2,00m
Betongüte C12/15
02.0100
Betonage Magerbetonfundamente
E
2.000,00
m3
02.0110 Zulage Fundamentaushub | Bodenaushub lösen für BKL 6 Zulage zu Aushubpositionen für das Lösen für Aushub der Bodenklasse 6.
02.0110
Zulage Fundamentaushub | Bodenaushub lösen für BKL 6
1,00
m3
02.0120 Zulage Fundamentaushub | Bodenaushub lösen für BKL 7 Zulage zu Aushubpositionen für das Lösen für Aushub der Bodenklasse 7.
02.0120
Zulage Fundamentaushub | Bodenaushub lösen für BKL 7
1,00
m3
02.0130 Zulage Fundamentaushub zu Pos. 2.80 bzw. 2.85 | Separieren des Aushubmaterials zur Haufwerksbeprobung Zulage zu zu Pos. 2.80 bzw. 2.85 für die Bereitstellung des Aushubmateriales zur Haufwerksbeprobung alle 500 m3.
Einfacher Transportweg des Aushubs ca. 200m innerhalb der Baustelle.
02.0130
Zulage Fundamentaushub zu Pos. 2.80 bzw. 2.85 | Separieren des Aushubmaterials zur Haufwerksbeprobung
E
6.850,00
m3
02.0140 Planum und verdichten Fundamentsohle Feinplanum der Fundamentsohle, Planum waagerecht, Untergrund höhengerecht abgezogen.
Feinplanum der Gründungssohlen der Bodenplatten mit einer zulässigen Abweichung von der Sollhöhe von +/- 2cm herstellen und verdichten, Massenausgleich im Bereich des Planum.
02.0140
Planum und verdichten Fundamentsohle
900,00
m2
02.0150 Aushubmaterial | Entsorgung | BM-0 Haufwerke entsorgen.
02.0150
Aushubmaterial | Entsorgung | BM-0
6.850,00
m3
02.0160 Zulage für Entsorgung BM-0* Zulage zur Entsorgung BM-0-Material
02.0160
Zulage für Entsorgung BM-0*
1,00
to
02.0170 Zulage für Entsorgung BM-F0* Zulage zur Entsorgung BM-0-Material
02.0170
Zulage für Entsorgung BM-F0*
1,00
to
02.0180 Zulage für Entsorgung BM-F1 Zulage zur Entsorgung BM-0-Material
02.0180
Zulage für Entsorgung BM-F1
1,00
to
02.0190 Zulage für Entsorgung BM-F2 Zulage zur Entsorgung BM-0-Material
02.0190
Zulage für Entsorgung BM-F2
1,00
to
02.0200 Zulage für Entsorgung BM-F3 Zulage zur Entsorgung BM-0-Material
02.0200
Zulage für Entsorgung BM-F3
1,00
to
02.0210 Zulage für Entsorgung BM-F3 | DK I Zulage zur Entsorgung BM-0-Material
02.0210
Zulage für Entsorgung BM-F3 | DK I
1,00
to
02.0220 Zulage für Entsorgung BM-F3 | DK II Zulage zur Entsorgung BM-0-Material
02.0220
Zulage für Entsorgung BM-F3 | DK II
1,00
to
02.0230 Zulage für Entsorgung BM-F3 | DK III Zulage zur Entsorgung BM-0-Material
02.0230
Zulage für Entsorgung BM-F3 | DK III
1,00
to
02.0240 Deklarationsanalyse | je 500 m3 Nach VwV Boden BW, einschl. Dokumentation.
02.0240
Deklarationsanalyse | je 500 m3
16,00
St
02.0250 Statischer Lastplattendruckversuch
02.0250
Statischer Lastplattendruckversuch
16,00
St
02.0260 Dynamischer Lastplattendruckversuch Wie Position zuvor jedoch als dynamischer Lastplattendruckversuch
02.0260
Dynamischer Lastplattendruckversuch
4,00
St
02.0270 Verfüllung Fundamente | Lagermaterial Von Mietlager gelagertes Material laden, transportieren und profilgerecht einbauen und lagenweise verdichten als Verfüllung der Arbeitsräume der Fundamente.
Tiefe ca. 1,80 m
Transportweite ca. 200 m
Verdichtung D.Pr. 100 %
02.0270
Verfüllung Fundamente | Lagermaterial
2.150,00
m3
02.0280 Schottertragschicht | Naturschotter 0/32 mm | Resthöhen auffüllen Schottertragschicht liefern und fachgerecht einbauen, lagenweise verdichtet. Feinplanum 13 cm als fertige Ebene für spätere Sauberkeitsschicht. Bereich Produktionsgebäude A+B, Hochregallager sowie Bauteil C.
Einbaudicke ca. 13 cm
Material Naturschotter
Körnung 0/32 mm
Toleranz DIN 18202, Tab. 3, Zeile 1
02.0280
Schottertragschicht | Naturschotter 0/32 mm | Resthöhen auffüllen
15.500,00
m2
02.0290 Schotterplanum wiederhertsellen/richten/einebnen und verdichten Betrifft Bereich Hochregallager nach Beendigung der Rammpfahl-Arbeiten.
02.0290
Schotterplanum wiederhertsellen/richten/einebnen und verdichten
3.150,00
m2
03 Entwässerungsarbeiten
03
Entwässerungsarbeiten
03.0002 Schottertragschicht ausheben & laden | 20 cm Schottertragschicht aufnehmen & laden und für den späteren Wiedereinbau auf der Baustelle lagern, Transport ca. 200 m innerhalb der Baustelle | Schichtstärke 20 cm
Bereich Rohrgräben.
03.0002
Schottertragschicht ausheben & laden | 20 cm
1.650,00
m2
03.0005 Schottertragschicht wiederherstellen | 20 cm Zu vor Pos. jedoch gelagertes Schottermaterial wiedereinbauen, planieren und verdichten.
Bereich Rohrgräben.
03.0005
Schottertragschicht wiederherstellen | 20 cm
1.650,00
m2
03.0010 Rohrgrabenaushub | Tiefe bis 1,25 m | BKL 3-5 | lösen, laden und abtransportieren und entsorgen Erdaushub für Rohrgräben nach DIN 18300 und DIN EN 1610;
Rohrgraben für DN 100 bis DN 315, Tiefe bis 1,25 m, inkl.
Gründungssohle verdichten und Planum der Grabensohle,
Verdichtungsgrad mind. DPr 100%. Grabenbreite 60-80cm. Grobplanum der Sohle.
Aushubmaterial lösen, laden, abtransportieren und entsorgen.
Bodenklasse DIN 18300: 3, 4
Aushubmaterial: BM-0 nach ErsatzbaustoffV
Aushubtiefe: bis ca. 1,25 m
03.0010
Rohrgrabenaushub | Tiefe bis 1,25 m | BKL 3-5 | lösen, laden und abtransportieren und entsorgen
515,00
m3
03.0010.0 Rohrgrabenaushub | Tiefe bis 1,25 m | BKL 3-5 | lösen, laden auf bauseits gestellte LKW´s zur Entsorgung Erdaushub für Rohrgräben nach DIN 18300 und DIN EN 1610;
Rohrgraben für DN 100 bis DN 315, Tiefe bis 1,25 m, inkl.
Gründungssohle verdichten und Planum der Grabensohle,
Verdichtungsgrad mind. DPr 100%. Grabenbreite 60-80cm. Grobplanum der Sohle.
Aushubmaterial lösen, laden auf bauseits gestellte LKW´s zur Entsorgung
Bodenklasse DIN 18300: 3, 4
Aushubmaterial: BM-0 nach ErsatzbaustoffV
Aushubtiefe: bis ca. 1,25 m
03.0010.0
Rohrgrabenaushub | Tiefe bis 1,25 m | BKL 3-5 | lösen, laden auf bauseits gestellte LKW´s zur Entsorgung
E
515,00
m3
03.0011 Rohrgrabenaushub | Tiefe bis 1,25 m | BKL 3-5 | lösen und laden, zwischenlagern Erdaushub für Rohrgräben nach DIN 18300 und DIN EN 1610;
Rohrgraben für DN 100 bis DN 315, Tiefe bis 1,25 m, inkl.
Gründungssohle verdichten und Planum der Grabensohle,
Verdichtungsgrad mind. DPr 100%.
Bodenklasse 3-5, gem. DIN 18300
Bodenmaterial Sand-Kies-Gemisch
Aushubmaterial lösen, laden und auf ein Zwischenlager (Transportweg ca. 200m) zur Beprobung lagern.
Aushubtiefe: bis ca. 1,25 m
03.0011
Rohrgrabenaushub | Tiefe bis 1,25 m | BKL 3-5 | lösen und laden, zwischenlagern
E
515,00
m3
03.0011.0 Ergänzend zur vor Pos. Aushub vom Zwischenlager wieder aufnehmen, laden und abtransportieren und entsorgen
03.0011.0
Ergänzend zur vor Pos. Aushub vom Zwischenlager wieder aufnehmen, laden und abtransportieren und entsorgen
E
515,00
m3
03.0011.1 Ergänzend zur vor Pos. Aushub vom Zwischenlager wieder aufnehmen, laden und auf bauseits gestellte LKW´s zur Entsorgung
03.0011.1
Ergänzend zur vor Pos. Aushub vom Zwischenlager wieder aufnehmen, laden und auf bauseits gestellte LKW´s zur Entsorgung
E
515,00
m3
03.0011.2 Rohrgrabenaushub | Tiefe bis 1,25 m | BKL 3-5 | lösen, laden, Querverfahren Aushubmaterial lösen, laden und Querverfahren auf Mietlager für die spätere Verfüllung der Rohrgräben.
03.0011.2
Rohrgrabenaushub | Tiefe bis 1,25 m | BKL 3-5 | lösen, laden, Querverfahren
115,00
m3
03.0012 Rohrgrabenaushub | Tiefe 1,25 m bis 2,50 m | BKL 3-5 | lösen, laden und abtransportieren und entsorgen Erdaushub für Rohrgräben nach DIN 18300 und DIN EN 1610;
Rohrgraben für DN 100 bis DN 400, Tiefe 1,25 m bis 2,50 m, inkl. Gründungssohle verdichten und Planum der Grabensohle,
Verdichtungsgrad mind. DPr 100%. Grabenbreite 60-80cm. Aushubmaterial lösen, laden und abtransportieren. Entsorgung bauseits.
Bodenklasse DIN 18300: 3, 4
Aushubmaterial: BM-0 nach ErsatzbaustoffV
Aushubtiefe: ca. 1,25 m bis 2,50 m
03.0012
Rohrgrabenaushub | Tiefe 1,25 m bis 2,50 m | BKL 3-5 | lösen, laden und abtransportieren und entsorgen
230,00
m3
03.0012.0 Rohrgrabenaushub | Tiefe 1,25 m bis 2,50 m | BKL 3-5 | lösen, laden auf bauseits gestellte LKW´s zur Entsorgung Erdaushub für Rohrgräben nach DIN 18300 und DIN EN 1610;
Rohrgraben für DN 100 bis DN 400, Tiefe 1,25 m bis 2,50 m, inkl. Gründungssohle verdichten und Planum der Grabensohle,
Verdichtungsgrad mind. DPr 100%. Grabenbreite 60-80cm. Aushubmaterial lösen, laden auf bauseits gestellte LKW´s zur Entsorgung
Bodenklasse DIN 18300: 3, 4
Aushubmaterial: BM-0 nach ErsatzbaustoffV
Aushubtiefe: ca. 1,25 m bis 2,50 m
03.0012.0
Rohrgrabenaushub | Tiefe 1,25 m bis 2,50 m | BKL 3-5 | lösen, laden auf bauseits gestellte LKW´s zur Entsorgung
E
230,00
m3
03.0013 Rohrgrabenaushub | Tiefe 1,25 m bis 2,50 m | BKL 3-5 | lösen, laden, zwischenlagern Erdaushub für Rohrgräben nach DIN 18300 und DIN EN 1610;
Rohrgraben für DN 100 bis DN 315, Tiefe 1,25 m bis 2,50 m, inkl. Gründungssohle verdichten und Planum der Grabensohle,
Verdichtungsgrad mind. DPr 100%. Grabenbreite 60-80cm.
Bodenklasse 3-5, gem. DIN 18300
Bodenmaterial Sand-Kies-Gemisch
Aushubmaterial lösen, laden und auf ein Zwischenlager (Transportweg ca. 200m) zur Beprobung lagern.
Aushubtiefe: ca. 1,25 m bis 2,50 m
03.0013
Rohrgrabenaushub | Tiefe 1,25 m bis 2,50 m | BKL 3-5 | lösen, laden, zwischenlagern
E
230,00
m3
03.0013.0 Ergänzend zur vor Pos. Aushub vom Zwischenlager wieder aufnehmen, laden, abtransportieren und entsorgen
03.0013.0
Ergänzend zur vor Pos. Aushub vom Zwischenlager wieder aufnehmen, laden, abtransportieren und entsorgen
E
230,00
m3
03.0014 Ergänzend zur vor Pos. Aushub vom Zwischenlager wieder aufnehmen, laden auf bauseits gestellte LKW´s zur Entsorgung
03.0014
Ergänzend zur vor Pos. Aushub vom Zwischenlager wieder aufnehmen, laden auf bauseits gestellte LKW´s zur Entsorgung
E
230,00
m3
03.0014.0 Rohrgrabenaushub | Tiefe1,25 m bis 2,50m | BKL 3-5 | lösen, laden, Querverfahren Aushubmaterial lösen, laden und Querverfahren auf Mietlager für die spätere Verfüllung der Rohrgräben.
03.0014.0
Rohrgrabenaushub | Tiefe1,25 m bis 2,50m | BKL 3-5 | lösen, laden, Querverfahren
675,00
m3
03.0015 Rohrgrabenaushub | Tiefe bis 0,5 m für Drainageleitungen | BKL 3-5 | lösen, laden, abtransportieren und entsorgen Erdaushub für Drainageleitungen nach DIN 18300 und DIN EN 1610; Grabenbreite ca. 50 cm.
Bodenklasse DIN 18300: 3, 4
Aushubmaterial lösen, laden, abtransportieren und entsorgen
Aushubmaterial: BM-0 nach ErsatzbaustoffV
Aushubtiefe: bis ca. 0,50 m
03.0015
Rohrgrabenaushub | Tiefe bis 0,5 m für Drainageleitungen | BKL 3-5 | lösen, laden, abtransportieren und entsorgen
90,00
m3
03.0016 Rohrgrabenaushub | Tiefe bis 0,5 m für Drainageleitungen | BKL 3-5 | lösen, laden auf bauseits gestellte LKW´s zur Entsorgung Erdaushub für Drainageleitungen nach DIN 18300 und DIN EN 1610; Grabenbreite ca. 50 cm.
Bodenklasse DIN 18300: 3, 4
Aushubmaterial lösen, laden auf bauseits gestellte LKW´s zur Entsorgung
Aushubmaterial: BM-0 nach ErsatzbaustoffV
Aushubtiefe: bis ca. 0,50 m
03.0016
Rohrgrabenaushub | Tiefe bis 0,5 m für Drainageleitungen | BKL 3-5 | lösen, laden auf bauseits gestellte LKW´s zur Entsorgung
E
90,00
m3
03.0017 Rohrgrabenaushub | Tiefe bis 0,5 m für Drainageleitungen | BKL 3-5 | lösen, laden, zwischenlagern Erdaushub für Drainageleitungen nach DIN 18300 und DIN EN 1610; Grabenbreite ca. 50 cm.
Bodenklasse DIN 18300: 3, 4
Aushubmaterial lösen, laden und auf ein Zwischenlager (Transportweg ca. 200m) zur Beprobung lagern.
Aushubmaterial: BM-0 nach ErsatzbaustoffV
Aushubtiefe: bis ca. 0,50 m
03.0017
Rohrgrabenaushub | Tiefe bis 0,5 m für Drainageleitungen | BKL 3-5 | lösen, laden, zwischenlagern
E
90,00
m3
03.0018 Ergänzend zur vor Pos. Aushub vom Zwischenlager wieder aufnehmen, laden, abtransportieren und entsorgen
03.0018
Ergänzend zur vor Pos. Aushub vom Zwischenlager wieder aufnehmen, laden, abtransportieren und entsorgen
E
90,00
m3
03.0020 Ergänzend zur vor Pos. Aushub vom Zwischenlager wieder aufnehmen, laden auf bauseits gestellte LKW´s zur Entsorgung
03.0020
Ergänzend zur vor Pos. Aushub vom Zwischenlager wieder aufnehmen, laden auf bauseits gestellte LKW´s zur Entsorgung
E
90,00
m3
03.0021 Rohrgrabenaushub | Tiefe bis 0,5 m für Drainageleitungen | BKL 3-5 | lösen, laden, Quertransport Aushubmaterial lösen, laden und Querverfahren auf Mietlager für die spätere Verfüllung der Rohrgräben.
03.0021
Rohrgrabenaushub | Tiefe bis 0,5 m für Drainageleitungen | BKL 3-5 | lösen, laden, Quertransport
110,00
m3
03.0022.0 Aushub für Kontrollschacht | Tiefe bis 2,40m | BKL 3-5 | lösen, laden und seitlich lagern Erdaushub für Kontrollschacht nach DIN 18300 und DIN EN 1610;
Gründungssohle planieren und verdichten.
Verdichtungsgrad mind. DPr 100%.
Grabenbreite 2,00x2,00m.
Bodenklasse DIN 18300: 3, 4
Lösen mit geeignetem Gerät, ausheben, laden und seitlich lagern.
Aushubmaterial: BM-0 nach ErsatzbaustoffV
Aushubtiefe: bis 2,40 m
03.0022.0
Aushub für Kontrollschacht | Tiefe bis 2,40m | BKL 3-5 | lösen, laden und seitlich lagern
50,00
m³
03.0022.1 Aushub für Kontrollschacht | Tiefe bis 2,40m | BKL 3-5 | lösen, laden Erdaushub für Kontrollschacht nach DIN 18300 und DIN EN 1610;
Gründungssohle planieren und verdichten.
Verdichtungsgrad mind. DPr 100%.
Grabenbreite 2,00x2,00m.
Bodenklasse DIN 18300: 3, 4
Aushubmaterial lösen und laden.
Transport innerhalb der Baustelle zum Zwischendepot.
Gelagertes Material zur Entsorgung abfahren in separater Position.
Einfacher Transportweg des Aushubs ca. 200 m innerhalb der Baustelle.
Aushubmaterial: BM-0 nach ErsatzbaustoffV
Aushubtiefe: bis 2,40 m
03.0022.1
Aushub für Kontrollschacht | Tiefe bis 2,40m | BKL 3-5 | lösen, laden
50,00
m3
03.0023 Rohrgrabenverbau | Höhe ca. 2,0 m | Breite ca. 1,0 m Herstellen eines Rohrgrabenverbaus einschließlich des Rückbaus nach Verlegen der Rohrleitungen.
Leitungsgräben gemäß DIN 4124 verbauen. Zwischen
Verbau und Boden entstandene Hohlräume sind zu verfüllen und zu verdichten.
03.0023
Rohrgrabenverbau | Höhe ca. 2,0 m | Breite ca. 1,0 m
1.000,00
m2
03.0025 Aushubmaterial | Transport und Entsorgung | BM-0 Das gelagerte Aushubmaterial aus dem Zwischenlager entsorgen.
03.0025
Aushubmaterial | Transport und Entsorgung | BM-0
835,00
m3
03.0026 Zulage für Entsorgung BM-0* Zulage zur Entsorgung BM-0-Material
03.0026
Zulage für Entsorgung BM-0*
E
1,00
to
03.0027 Zulage für Entsorgung BM-F0* Zulage zur Entsorgung BM-0-Material
03.0027
Zulage für Entsorgung BM-F0*
E
1,00
to
03.0028 Zulage für Entsorgung BM-F1 Zulage zur Entsorgung BM-0-Material
03.0028
Zulage für Entsorgung BM-F1
E
1,00
to
03.0029 Zulage für Entsorgung BM-F2 Zulage zur Entsorgung BM-0-Material
03.0029
Zulage für Entsorgung BM-F2
E
1,00
to
03.0030 Zulage für Entsorgung BM-F3 Zulage zur Entsorgung BM-0-Material
03.0030
Zulage für Entsorgung BM-F3
E
1,00
to
03.0031 Zulage für Entsorgung BM-F3 | DK I Zulage zur Entsorgung BM-0-Material
03.0031
Zulage für Entsorgung BM-F3 | DK I
E
1,00
to
03.0032 Zulage für Entsorgung BM-F3 | DK II Zulage zur Entsorgung BM-0-Material
03.0032
Zulage für Entsorgung BM-F3 | DK II
E
1,00
to
03.0033 Zulage für Entsorgung BM-F3 | DK III Zulage zur Entsorgung BM-0-Material
03.0033
Zulage für Entsorgung BM-F3 | DK III
E
1,00
to
03.0034 Rohrbettung | Sand | Liefermaterial Geeigneten Sandboden der Gruppe SE, SW, SI n. DIN 18196
liefern und in den Leitungsgräben einbauen und verdichten.
03.0034
Rohrbettung | Sand | Liefermaterial
745,00
m3
03.0036 Wiederverfüllung und Verdichtung Rohrgräben + Arbeitsraum Kontrollschächte | seitlich gelagertes Material Verfüllung der Rohrgräben sowie Arbeitsraum der Kontrollschächte und lagenweises verdichten.
Verdichtungskriterien nach ZTVE-StB 09 und DIN EN 1610.
Verdichtungsgrad DPr 100% der einfachen Proctordichte
Verfüllen mit seitlich gelagertem Aushubmaterial,
Bodenmaterial laden, fördern, lagenweise einbauen.
03.0036
Wiederverfüllung und Verdichtung Rohrgräben + Arbeitsraum Kontrollschächte | seitlich gelagertes Material
790,00
m3
03.0036.1 Wiederverfüllung und Verdichtung Drainagegräben und Arbeitsraum der Kontrollschächte | seitlich gelagertes Material
03.0036.1
Wiederverfüllung und Verdichtung Drainagegräben und Arbeitsraum der Kontrollschächte | seitlich gelagertes Material
115,00
m3
03.0036.2 Liefern und einbauen von Filterkies 16/32 als FIlterpackung für die Drainagerohre
03.0036.2
Liefern und einbauen von Filterkies 16/32 als FIlterpackung für die Drainagerohre
90,00
m3
Grundleitungen | Preisgrundlage 1-m Rohre KG2000
Grundleitungen | Preisgrundlage 1-m Rohre KG2000
03.0037 Grundleitung | DN100 Rohrbezeichnung: KG2000
Material: PP-U
Nennweite: DN 100
Ringsteifigkeit. SN 10 gemäß DIN EN ISO 9969
Anforderungen: geeignet für Wasserschutzzonen II
und III gemäß DWA-A-142
03.0037
Grundleitung | DN100
1.550,00
m
03.0038 Grundleitung | DN125 Rohrbezeichnung: KG2000
Material: PP-U
Nennweite: DN 125
Ringsteifigkeit. SN 10 gemäß DIN EN ISO 9969
Anforderungen: geeignet für Wasserschutzzonen II
und III gemäß DWA-A-142
03.0038
Grundleitung | DN125
110,00
m
03.0039 Grundleitung | DN150 Rohrbezeichnung: KG2000
Material: PP-U
Nennweite: DN 150
Ringsteifigkeit. SN 10 gemäß DIN EN ISO 9969
Anforderungen: geeignet für Wasserschutzzonen II
und III gemäß DWA-A-142
03.0039
Grundleitung | DN150
610,00
m
03.0040 Grundleitung | DN200 Rohrbezeichnung: KG2000
Material: PP-U
Nennweite: DN 200
Ringsteifigkeit. SN 10 gemäß DIN EN ISO 9969
Anforderungen: geeignet für Wasserschutzzonen II
und III gemäß DWA-A-142
03.0040
Grundleitung | DN200
315,00
m
03.0041 Grundleitung | DN250 Rohrbezeichnung: KG2000
Material: PP-U
Nennweite: DN 250
Ringsteifigkeit. SN 10 gemäß DIN EN ISO 9969
Anforderungen: geeignet für Wasserschutzzonen II
und III gemäß DWA-A-142
03.0041
Grundleitung | DN250
75,00
m
03.0042 Grundleitung | DN300 Rohrbezeichnung: KG2000
Material: PP-U
Nennweite: DN 300
Ringsteifigkeit. SN 10 gemäß DIN EN ISO 9969
Anforderungen: geeignet für Wasserschutzzonen II
und III gemäß DWA-A-142
03.0042
Grundleitung | DN300
450,00
m
03.0043 Grundleitung | DN350 Rohrbezeichnung: KG2000
Material: PP-U
Nennweite: DN 350
Ringsteifigkeit. SN 10 gemäß DIN EN ISO 9969
Anforderungen: geeignet für Wasserschutzzonen II
und III gemäß DWA-A-142
03.0043
Grundleitung | DN350
100,00
m
03.0044 Grundleitung | DN400 Rohrbezeichnung: KG2000
Material: PP-U
Nennweite: DN 400
Ringsteifigkeit. SN 10 gemäß DIN EN ISO 9969
Anforderungen: geeignet für Wasserschutzzonen II
und III gemäß DWA-A-142
03.0044
Grundleitung | DN400
50,00
m
03.0044.0 Grundleitung | DN500 Rohrbezeichnung: KG2000
Material: PP-U
Nennweite: DN 500
Ringsteifigkeit. SN 10 gemäß DIN EN ISO 9969
Anforderungen: geeignet für Wasserschutzzonen II
und III gemäß DWA-A-142
03.0044.0
Grundleitung | DN500
50,00
m
Bögen
Bögen
03.0045 Bogen 45° | DN100 Bogen für KG-2000-Rohr aus PP mit Muffenverbindung und
druckdichter Gummidichtung. Materialgüte, Materialeigenschaften, Dichtsystem und Farbe wie Rohrleitung.
Nenngröße: DN 100
Abwinklung: 45°
03.0045
Bogen 45° | DN100
780,00
St
03.0046 Bogen 45° | DN125 Bogen für KG-2000-Rohr aus PP mit Muffenverbindung und
druckdichter Gummidichtung. Materialgüte, Materialeigenschaften, Dichtsystem und Farbe wie Rohrleitung.
Nenngröße: DN 125
Abwinklung: 45°
03.0046
Bogen 45° | DN125
80,00
St
03.0047 Bogen 45° | DN150 Bogen für KG-2000-Rohr aus PP mit Muffenverbindung und
druckdichter Gummidichtung. Materialgüte, Materialeigenschaften, Dichtsystem und Farbe wie Rohrleitung.
Nenngröße: DN 150
Abwinklung: 45°
03.0047
Bogen 45° | DN150
90,00
St
03.0048 Bogen 45° | DN200 Bogen für KG-2000-Rohr aus PP mit Muffenverbindung und
druckdichter Gummidichtung. Materialgüte, Materialeigenschaften, Dichtsystem und Farbe wie Rohrleitung.
Nenngröße: DN 200
Abwinklung: 45°
03.0048
Bogen 45° | DN200
25,00
St
03.0049 Bogen 45° | DN250 Bogen für KG-2000-Rohr aus PP mit Muffenverbindung und
druckdichter Gummidichtung. Materialgüte, Materialeigenschaften, Dichtsystem und Farbe wie Rohrleitung.
Nenngröße: DN 250
Abwinklung: 45°
03.0049
Bogen 45° | DN250
40,00
St
03.0050 Bogen 45° | DN300 Bogen für KG-2000-Rohr aus PP mit Muffenverbindung und
druckdichter Gummidichtung. Materialgüte, Materialeigenschaften, Dichtsystem und Farbe wie Rohrleitung.
Nenngröße: DN 300
Abwinklung: 45°
03.0050
Bogen 45° | DN300
45,00
St
03.0051 Bogen 45° | DN350 Bogen für KG-2000-Rohr aus PP mit Muffenverbindung und
druckdichter Gummidichtung. Materialgüte, Materialeigenschaften, Dichtsystem und Farbe wie Rohrleitung.
Nenngröße: DN 350
Abwinklung: 45°
03.0051
Bogen 45° | DN350
1,00
St
03.0052 Bogen 45° | DN400 Bogen für KG-2000-Rohr aus PP mit Muffenverbindung und
druckdichter Gummidichtung. Materialgüte, Materialeigenschaften, Dichtsystem und Farbe wie Rohrleitung.
Nenngröße: DN 400
Abwinklung: 45°
03.0052
Bogen 45° | DN400
1,00
St
Muffenstopfen
Muffenstopfen
03.0053 Muffenstopfen | DN100
03.0053
Muffenstopfen | DN100
129,00
St
03.0054 Muffenstopfen | DN125
03.0054
Muffenstopfen | DN125
40,00
St
03.0055 Muffenstopfen | DN150
03.0055
Muffenstopfen | DN150
25,00
St
03.0056 Muffenstopfen | DN200
03.0056
Muffenstopfen | DN200
15,00
St
03.0057 Muffenstopfen | DN250
03.0057
Muffenstopfen | DN250
10,00
St
03.0058 Muffenstopfen | DN300
03.0058
Muffenstopfen | DN300
5,00
St
Abzweige
Abzweige
03.0059 Abzweig | 100/100 Abzweig für KG-2000-Rohr aus PP mit Muffenverbindung und
druckdichter Gummidichtung. Materialgüte,
Materialeigenschaften, Dichtsystem und Farbe wie Rohrleitung.
Nenngröße: DN 100/100
Abwinklung: 45°
03.0059
Abzweig | 100/100
40,00
St
03.0060 Abzweig | 125/100 Abzweig für KG-2000-Rohr aus PP mit Muffenverbindung und
druckdichter Gummidichtung. Materialgüte,
Materialeigenschaften, Dichtsystem und Farbe wie Rohrleitung.
Nenngröße: DN 125/100
Abwinklung: 45°
03.0060
Abzweig | 125/100
32,00
St
03.0061 Abzweig | 125/125 Abzweig für KG-2000-Rohr aus PP mit Muffenverbindung und
druckdichter Gummidichtung. Materialgüte,
Materialeigenschaften, Dichtsystem und Farbe wie Rohrleitung.
Nenngröße: DN 125/125
Abwinklung: 45°
03.0061
Abzweig | 125/125
8,00
St
03.0062 Abzweig | 150/100 Abzweig für KG-2000-Rohr aus PP mit Muffenverbindung und
druckdichter Gummidichtung. Materialgüte,
Materialeigenschaften, Dichtsystem und Farbe wie Rohrleitung.
Nenngröße: DN 150/100
Abwinklung: 45°
03.0062
Abzweig | 150/100
49,00
St
03.0063 Abzweig | 150/125 Abzweig für KG-2000-Rohr aus PP mit Muffenverbindung und
druckdichter Gummidichtung. Materialgüte,
Materialeigenschaften, Dichtsystem und Farbe wie Rohrleitung.
Nenngröße: DN 150/125
Abwinklung: 45°
03.0063
Abzweig | 150/125
14,00
St
03.0064 Abzweig | 150/150 Abzweig für KG-2000-Rohr aus PP mit Muffenverbindung und
druckdichter Gummidichtung. Materialgüte,
Materialeigenschaften, Dichtsystem und Farbe wie Rohrleitung.
Nenngröße: DN 150/150
Abwinklung: 45°
03.0064
Abzweig | 150/150
1,00
St
03.0065 Abzweig | 200/100 Abzweig für KG-2000-Rohr aus PP mit Muffenverbindung und
druckdichter Gummidichtung. Materialgüte,
Materialeigenschaften, Dichtsystem und Farbe wie Rohrleitung.
Nenngröße: DN 200/100
Abwinklung: 45°
03.0065
Abzweig | 200/100
E
1,00
St
03.0066 Abzweig | 200/150 Abzweig für KG-2000-Rohr aus PP mit Muffenverbindung und
druckdichter Gummidichtung. Materialgüte,
Materialeigenschaften, Dichtsystem und Farbe wie Rohrleitung.
Nenngröße: DN 200/150
Abwinklung: 45°
03.0066
Abzweig | 200/150
8,00
St
03.0067 Abzweig | 200/200 Abzweig für KG-2000-Rohr aus PP mit Muffenverbindung und
druckdichter Gummidichtung. Materialgüte,
Materialeigenschaften, Dichtsystem und Farbe wie Rohrleitung.
Nenngröße: DN 200/200
Abwinklung: 45°
03.0067
Abzweig | 200/200
E
1,00
St
03.0068 Abzweig | 250/150 Abzweig für KG-2000-Rohr aus PP mit Muffenverbindung und
druckdichter Gummidichtung. Materialgüte,
Materialeigenschaften, Dichtsystem und Farbe wie Rohrleitung.
Nenngröße: DN 250/150
Abwinklung: 45°
03.0068
Abzweig | 250/150
4,00
St
03.0069 Abzweig | 250/200 Abzweig für KG-2000-Rohr aus PP mit Muffenverbindung und
druckdichter Gummidichtung. Materialgüte,
Materialeigenschaften, Dichtsystem und Farbe wie Rohrleitung.
Nenngröße: DN 250/200
Abwinklung: 45°
03.0069
Abzweig | 250/200
1,00
St
03.0070 Abzweig | 250/250 Abzweig für KG-2000-Rohr aus PP mit Muffenverbindung und druckdichter Gummidichtung. Materialgüte, Materialeigenschaften, Dichtsystem und Farbe wie Rohrleitung.
Nenngröße: DN 250/250
Abwinklung: 45°
03.0070
Abzweig | 250/250
E
1,00
St
03.0071 Abzweig | 300/250 Abzweig für KG-2000-Rohr aus PP mit Muffenverbindung und
druckdichter Gummidichtung. Materialgüte,
Materialeigenschaften, Dichtsystem und Farbe wie Rohrleitung.
Nenngröße: DN 300/250
Abwinklung: 45°
03.0071
Abzweig | 300/250
5,00
St
03.0072 Abzweig | 300/300 Abzweig für KG-2000-Rohr aus PP mit Muffenverbindung und
druckdichter Gummidichtung. Materialgüte,
Materialeigenschaften, Dichtsystem und Farbe wie Rohrleitung.
Nenngröße: DN 300/300
Abwinklung: 45°
03.0072
Abzweig | 300/300
3,00
St
03.0073 Abzweig | 350/300 Abzweig für KG-2000-Rohr aus PP mit Muffenverbindung und
druckdichter Gummidichtung. Materialgüte,
Materialeigenschaften, Dichtsystem und Farbe wie Rohrleitung.
Nenngröße: DN 350/300
Abwinklung: 45°
03.0073
Abzweig | 350/300
3,00
St
03.0074 Abzweig | 350/350 Abzweig für KG-2000-Rohr aus PP mit Muffenverbindung und
druckdichter Gummidichtung. Materialgüte,
Materialeigenschaften, Dichtsystem und Farbe wie Rohrleitung.
Nenngröße: DN 350/350
Abwinklung: 45°
03.0074
Abzweig | 350/350
2,00
St
Reduzierungen
Reduzierungen
03.0075 Reduzierung | 125/100 Reduzierstück für KG-2000-Rohr aus PP mit Muffenverbindung
und druckdichter Gummidichtung. Materialgüte,
Materialeigenschaften, Dichtsystem und Farbe wie Rohrleitung.
Nenngröße: DN 125/100
03.0075
Reduzierung | 125/100
2,00
St
03.0076 Reduzierung | 150/100 Reduzierstück für KG-2000-Rohr aus PP mit Muffenverbindung
und druckdichter Gummidichtung. Materialgüte,
Materialeigenschaften, Dichtsystem und Farbe wie Rohrleitung.
Nenngröße: DN 150/100
03.0076
Reduzierung | 150/100
4,00
St
03.0077 Reduzierung | 150/125 Reduzierstück für KG-2000-Rohr aus PP mit Muffenverbindung
und druckdichter Gummidichtung. Materialgüte,
Materialeigenschaften, Dichtsystem und Farbe wie Rohrleitung.
Nenngröße: DN 150/125
03.0077
Reduzierung | 150/125
14,00
St
03.0078 Reduzierung | 200/150 Reduzierstück für KG-2000-Rohr aus PP mit Muffenverbindung
und druckdichter Gummidichtung. Materialgüte,
Materialeigenschaften, Dichtsystem und Farbe wie Rohrleitung.
Nenngröße: DN 200/150
03.0078
Reduzierung | 200/150
5,00
St
03.0079 Reduzierung | 250/200 Reduzierstück für KG-2000-Rohr aus PP mit Muffenverbindung
und druckdichter Gummidichtung. Materialgüte,
Materialeigenschaften, Dichtsystem und Farbe wie Rohrleitung.
Nenngröße: DN 250/200
03.0079
Reduzierung | 250/200
5,00
St
03.0080 Reduzierung | 300/250 Reduzierstück für KG-2000-Rohr aus PP mit Muffenverbindung
und druckdichter Gummidichtung. Materialgüte,
Materialeigenschaften, Dichtsystem und Farbe wie Rohrleitung.
Nenngröße: DN 250/200
03.0080
Reduzierung | 300/250
5,00
St
03.0081 Reduzierung | 350/300 Reduzierstück für KG-2000-Rohr aus PP mit Muffenverbindung
und druckdichter Gummidichtung. Materialgüte,
Materialeigenschaften, Dichtsystem und Farbe wie Rohrleitung.
Nenngröße: DN 250/200
03.0081
Reduzierung | 350/300
4,00
St
03.0082 Reduzierung | 400/350 Reduzierstück für KG-2000-Rohr aus PP mit Muffenverbindung
und druckdichter Gummidichtung. Materialgüte,
Materialeigenschaften, Dichtsystem und Farbe wie Rohrleitung.
Nenngröße: DN 250/200
03.0082
Reduzierung | 400/350
2,00
St
Drainage
Drainage
03.0090 Drainageleitung DN 100 Lieferung und fachgerechtes Verlegen einer Drainageleitung DN 100 (PVC-U / PE-HD, Teilsickerrohr nach DIN 4262-1) zur Flächenentwässerung im Bereich Erdgeschoss Produktionshalle. Verlegung im Gefälle von ca. 0,1%. Drainageleitung wird, bis auf einen Strang, gerade verlegt bis zum Notüberlauf Becken im südlichen Teil des Baufeldes.
Ein Strang wird kurz vor dem Verlassen der Produktionshalle an die angrenzende Leitung mittels 90° Bogen angeschlossen.
Umschließung der Drainage mit Filterkies (16/32 Körnung) und Abdeckung mit Geotextil/Filtervlies.
Abrechnung nach laufendem Meter verlegter Drainageleitung DN 100
03.0090
Drainageleitung DN 100
E
745,00
m
03.0100 Drainage Spülschacht DN 300 Lieferung und fachgerechter Einbau eines Spülschachts DN 300 aus Kunststoff (nach Herstellerangaben) einschließlich aller erforderlichen Nebenleistungen. Spülschacht und Anschlüsse sind nach DIN 4095 bzw. den Vorgaben der Oberflächenentwässerung auszuführen.
03.0100
Drainage Spülschacht DN 300
E
6,00
St
04 Dichtheitsprüfung
04
Dichtheitsprüfung
Leitungsprüfung
Leitungsprüfung
04.0000 Spülen der zuvor genannten Grundleitungen
04.0000
Spülen der zuvor genannten Grundleitungen
3.250,00
m
04.0001 Dichtheitsprüfung Dichtheitsprüfung (Druckprobe), gemäß DIN EN 1610,
gegebenenfalls abschnittsweise einschl. aller erforderlichen
Anlagen, Abdichtungen, Verankerungen und Rohrverschlüsse.
Leistungsbestandteile
- Säugern/Reinigendes Rohrleitungssystems
- Erstprüfung: Kamerauntersuchung vor dem endgültigen
Verfüllen der Baugrube (bzw. Einbau der Bodenplatte) für
Grundleitungen, Retensionseinrichtungen und Schächte
- Wiederholungsprüfung nach der Fertigstellung des
Rohbaues vor Verlassen der Baustelle
- Protokoll gemäß DIN EN 1610/ATV - DVWK - A139 mit allen
Daten
- Berechnung der erforderlichen Prüfwerte gemäß
anzuwendenden Regelwerken
- Dokumentation samt Übergabe in 3-facher Ausfertigung in
Papierform sowie Befahrungsvideo in Dateiform
04.0001
Dichtheitsprüfung
3.250,00
m
04.0002 Video-Kanalbefahrung Kanalvideountersuchung gemäß DIN EN 13508, den
Arbeitshilfen Abwasser, ATV Merkblättern M143 und den
ATV-Arbeitsblättern A149.
Optische Inspektion einer Bestands-Rohrleitungsanlage durch
Kamerainspektionsbefahrung samt Dokumentation und
Zustandskatastererstellung.
Leistungsbestandteile
- Reinigung des Systems
- Protokollierung des Ist-Zustandes
- optische Inspektion mit Kanalrohr-Fernanalge in Farbtechnik
- Dokumentation, zeichnerisch und schriftlich, die
untersuchten Kanäle sind unter Angabe markanter Punkte
der Entfernungskoordinaten und Dimension in bauseits
gestellten Plänen einzuskizzieren
- Sicherung von geöffneten Kanaldeckeln
- Dokumentation samt Übergabe in 3-facher Ausfertigung in
Papierform sowie Befahrungsvideo in Dateiform
04.0002
Video-Kanalbefahrung
3.250,00
m
05 Kontrollschächte
05
Kontrollschächte
05.0010 Schachtunterteil DN 1000 Schachtunterteil als Fertigteil DN 1000 bauseits geliefert abladen und nach Herstellerangaben höhen- und fluchtgerecht versetzen, einschl. Dichtung.
05.0010
Schachtunterteil DN 1000
13,00
St
05.0020 Schachtring DN 1000 Schachtring Höhen 25 bis 50 cm nach DIN EN 1917 und DIN 4034/1 bauseits vom AG geliefert abladen und nach Herstellerangaben höhen- und fluchtgerecht versetzen, einschl. Dichtung.
05.0020
Schachtring DN 1000
16,00
St
05.0030 Schachthals DN 1000 Schachtring Höhen 25 bis 50 cm nach DIN EN 1917 und DIN 4034/1 bauseits vom AG geliefert abladen und nach Herstellerangaben höhen- und fluchtgerecht versetzen, einschl. Dichtung.
05.0030
Schachthals DN 1000
13,00
St
05.0040 Auflagerringe 625/100 Bauhöhe 100/80/60 Verschiebesicherer Auflagerring nach DIN EN 1971 und DIN 4034/1, bauseits vom AG geliefert und höhen- und fluchtgerecht versetzen. Versetzen in einem hochfrühfesten schrumpf und schwindfreien Verguss- oder Verpressmörtel. Innendurchmesser 0,625 M. Bauhöhe 0,10m, 0,08 m und 0,06 M.
05.0040
Auflagerringe 625/100 Bauhöhe 100/80/60
10,00
St
05.0050 Schachtabdeckung DN 600 Klasse D400 Schachtdeckung DN 600 Klasse D 400 bauseits geliefert
Schachtabdeckung Multitop Plus tagwasserdicht
System Bituplan oder gleichwertig zum
oberflächenbündigen
Einbau in bituminöse Fahrbahnbeläge
Klasse D 400
entsprechend DIN EN 124
mit einbau- und fahrtrichtungsunabhängiger rutschfester Oberfläche
lichte Weite Ø 0,605 m,
Bauhöhe Rahmen 0,14 m,
Einbauhöhe 0,15–0,19 m, ohne Scharnier
Rahmen aus Gusseisen, mit winkelförmigem Querschnitt,
mit eckigem Flanschrand, hochziehbar, rund,
mit integrierter Aufnahme für Einstiegshilfe
entsprechend DIN 19572,
mit 4 Taschen zum Einhängen eines Schmutzfängers
nach DIN 1221, mit formschlüssig gesicherter
PEWEPREN-Einlage, Nut für Einlage mechanisch
bearbeitet, kompatibel
zu Deckel DIN 19584, mit metallischem Adapterring
Deckel aus Gusseisen, Gewicht ca. 43 kg, Auflagefläche mechanisch bearbeitet,
mit zwei wartungsfreien, schraublosen und
verkehrssicheren Arretierungen aus hochverschleißfestem Kunststoff,
Gewicht ca. 101 kg, bei Ausführung mit Lüftungsöffnungen:
Lüftungsquerschnitt 323 cm²
mit Lüftungsöffnungen Artikel-Nr. 210560
bauseits vom AG geliefert fachgerecht versetzen.
05.0050
Schachtabdeckung DN 600 Klasse D400
13,00
St
05.0060 wie vor Pos. jedoch verschraubbar
05.0060
wie vor Pos. jedoch verschraubbar
E
13,00
St
06 Sonstiges
06
Sonstiges
06.0010 Rückbau/Demontage von Schutzplanken Demontage vorhandener Schutzleitplanken inkl. Entsorgung.
Demontage von vorhandenen Schutzeinrichtungen (Schutzleitplanken einschließlich Pfosten, Distanzhaltern, Verschraubungen und sämtlichem Befestigungsmaterial).
Einschließlich aller erforderlichen Geräte, Werkzeuge und Nebenleistungen. Abrechnung nach m Schutzleitzplanke.
06.0010
Rückbau/Demontage von Schutzplanken
180,00
m