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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
01 Vorbemerkungen
01
Vorbemerkungen
01.01 ZTV - Stahlbau
01.01
ZTV - Stahlbau
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
Stahlbauarbeiten
1 Grundlagen
Für die Leistungen dieses Gewerks gelten die VOB Teil
C, insbesondere ATV DIN 18335
Stahlbauarbeiten, und die Allgemein Anerkannten Regeln
der Technik.
Ergänzend hierzu gelten die Regelwerke der nachstehend
genannten Herausgeber in der
zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassung als
Grundlage von Kalkulation und
Arbeitsausführung:
AGI: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e. V.,
bauforumstahl e. V.,
BFS: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz e. V.,
Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz,
Bundesverband Korrosionsschutz e. V.,
BVM: Bundesverband Metall Vereinigung Deutscher
Metallhandwerke,
DASt: Deutscher Ausschuss für Stahlbau,
DGUV: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V.
DVS: Deutscher Verband für Schweißen und verwandte
Verfahren e. V.,
IFBS: Internationaler Verband für den Metallleichtbau
e. V.,
Institut Feuerverzinken GmbH, Industrieverband
Feuerverzinken e. V.,
ISER: Informationsstelle Edelstahl Rostfrei,
RAL: Deutsches Institut für Gütesicherung und
Kennzeichnung e. V.
2 Vorbereitung und Planung
Innerhalb von 10 Tagen nach Auftragserhalt, in jedem
Fall jedoch rechtzeitig vor
Materialdisposition und Ausführungsbeginn, wird der AN
dem AG unaufgefordert den Teil
seiner späteren Dokumentation übergeben, aus dem alle
bauaufsichtlichen Zulassungen,
Prüfungszeugnisse, Einbaubedingungen und technischen
Eigenschaften der vom AN
zum Einbau vorgesehenen Produkte ersichtlich sind.
Der AN hat den AG auf die für die angebotenen
Leistungen erforderlichen bauseitigen
Vorleistungen rechtzeitig vor Ausführungsbeginn der an
ihn beauftragten Leistungen
hinzuweisen.
Rechtzeitig vor Beginn der Ausführung seiner Arbeiten
hat der AN eigenverantwortlich
vorgegebene Maße und benannte Höhen auf Übereinstimmung
mit am Bau vorhandenen
Meterrissen und erforderlichenfalls die Maßgenauigkeit
des Rohbodens durch
Nivellement festzustellen. Bei Überschreitung der
Toleranzgrenzen, insbesondere von
Winkeltoleranzen, ist der Auftraggeber unverzüglich zu
verständigen.
Soweit Toleranzen aus Vorleistungen vom AN beseitigt
werden, erstellt der AN vor
Beseitigung oder Ausgleich der Toleranzen ein Aufmaß
über diese Leistungen. Nach
Leistungserbringung ist die Abrechnung des Aufwands zur
Toleranzbeseitigung nicht
mehr nachvollziehbar. Daher wird der AN das
diesbezügliche Aufmaß vom AG rechtzeitig
vor Arbeitsausführung als Grundlage seines
Vergütungsanspruchs prüfen lassen.
Der AN plant eigenverantwortlich seinen
baustelleninternen Arbeitsablauf. Hieraus
folgernd sind alle eventuellen bauablaufbedingten
Aufwendungen für Hebezeuge,
Mobilkraneinsätze, Bauzwischenzustände, Provisorien,
Unterstützungen, Tragrüstungen
(mit Ausnahme von Traggerüsten der Klasse B nach DIN EN
12812), Lehren etc.
integraler Leistungsbestandteil des AN und werden nicht
gesondert vergütet, soweit nicht
in Leistungspositionen ausdrücklich abweichend
beschrieben.
Soweit der AN wartungspflichtige Anlagen, Bauelemente
oder -leistungen ausführt, wird
er unaufgefordert und rechtzeitig vor Abnahme seiner
Leistungen dem AG
Wartungsverträge vorlegen, die für die Dauer des
Gewährleistungszeitraums alle zur
Erhaltung der Gewährleistungsansprüche des AG
erforderlichen Leistungen enthalten,
und um ggf. bestehende bauaufsichtliche Anforderungen
an regelmäßige Wartungen und
Prüfungen zu erfüllen.
Im Rahmen der Werkstatt- und Montageplanung erstellt
der AN prüffähige statische
Berechnungen für alle Konstruktionen und Verankerungen.
Diese sind rechtzeitig vor
Ausführungsbeginn vom AN beim Prüfingenieur
einzureichen.
Ändert der AN vom AG vorgegebene Konstruktionen, so
trägt er die Kosten und die
Koordinationsverpflichtung für die von ihm verursachten
Änderungen in der Statik sowie
für die Prüfung der Statik.
Der AN erstellt im Zuge seiner Werkstatt- und
Montageplanung prüffähige
Befestigungsnachweise für Fassaden, Dachtrapezbleche
und ggf. Dachabdichtungen. Er
reicht diese zur Freigabe beim Prüfingenieur ein.
Soweit der AN Arbeiten an tragenden Bauteilen ausführt,
muss sein Betrieb für diese
Arbeiten nach EN 1090-1 zertifiziert sein. Der AN
übergibt den entsprechenden
Nachweis hierüber unaufgefordert innerhalb 10 Tagen
nach Auftragserhalt an den AG.
Alle erforderlichen konstruktiven Angaben, Stahlgüten
etc. für die Werkstatt- und
Montageplanung hat der AN, soweit diese nicht den
beigefügten Unterlagen zu
entnehmen sind, eigenverantwortlich und unaufgefordert
zu erfragen bzw. bei AG-seitiger
Vorgabe zu plausibilisieren.
3 Ausführung und Konstruktion
3.1 Allgemeine Hinweise zur Ausführung und Konstruktion
Verzinkte Bleche müssen frei von Feuchtigkeit oder
Nässe bleiben, um die Bildung von
Weißrost zu vermeiden. Werden sie nicht innerhalb eines
Arbeitstages nach Anlieferung
verarbeitet, sind sie unter Dach zu lagern.
Nässebeaufschlagte Bauteile dürfen nicht vor
Abtrocknung in unzugänglichen und/oder dampfdichten
Bereichen verbaut werden.
Der AN hat mit Angebotsabgabe, spätestens jedoch 5 Tage
nach der Auftragserteilung,
die für die an ihn beauftragten Arbeiten erforderlichen
Schweißnachweise seiner
Mitarbeiter dem AG unaufgefordert vorzulegen.
Strahlmittelrückstände sind umgehend aus dem
Arbeitsraum wie auch aus den
umliegenden Bereichen, Poren, Fugen und dergleichen
sowie von den Gerüstböden zu
entfernen. Metallspäne sind unmittelbar nach Entstehung
zu entfernen. Arbeiten mit dem
Trennschleifer sind in geringerer Entfernung als 5,00 m
von Glasscheiben oder
Putzfassaden nicht zulässig.
3.2 Konstruktive Ausführung
Ein in die Zeichnungen eingetragenes und der Planung
zugrunde liegendes
Ausführungsraster ist verbindlich und darf ohne
schriftliche Zustimmung des AGs nicht
verändert werden. Alle in den statischen Unterlagen
enthaltenen Maßangaben sind
Mindestabmessungen.
Sollen Dachdichtungen um Kanten und Ecken geführt
werden, sind diese zu brechen
(abzufasen). Bei Dachtragwerken ist vom AN
unaufgefordert mit dem AG zu klären, ob
und wo Sekurantensicherungen für spätere Arbeiten über
Dach erforderlich werden. Die
dafür ggf. erforderlichen Unterkonstruktionen sieht der
AN nach Erfordernis der
Absturzsicherung vor.
Verbindungen sind nach Möglichkeit auf der Baustelle
geschraubt und nicht geschweißt
herzustellen. Erforderliche werkseitige Vorleistungen
(z. B. Bohrungen) sind im Zuge der
Werkstatt- und Montageplanung entsprechend vorzusehen
und herzustellen, sodass der
Aufwand der Bearbeitung an bereits korrosionsgeschützen
Teilen minimiert wird.
Stahlkonstruktionen sind aus Walz- und Schweißprofilen
als Träger, Stützen,
Aussteifungen, Windverbände usw. zur Aufnahme von
Böden, Decken und
Fassadenkonstruktionen herzustellen. Sämtliche
Einbauteile, wie Fuß- und Kopfplatten,
Konsolen, Stegplatten, Bohrungen, Befestigungsmittel,
Kleineisenteile,
Schweißverbindungen, Knotenbleche, Bolzen etc., sind in
den Preis mit einzurechnen, da
diese nicht gesondert beschrieben sind, sofern nicht in
nachfolgenden
Leistungspositionen abweichend beschrieben.
Die Stahlkonstruktion ist so zu planen und auszuführen,
dass sie den
brandschutztechnischen Anforderungen genügt. Das
Herstellen und Schließen von
Öffnungen in Massivbauteilen zur Verankerung oder
Durchführung von Stahlprofilen usw.
ist einzurechnen.
3.3 Trapezblechprofile
Für Bekleidungen mit Trapezblechprofilen ist zu
beachten:
Falls aus der Planung oder der Leistungsbeschreibung
nicht ersichtlich, ist mit dem
AG rechtzeitig vor Materialdisposition abzusprechen,
welcher Oberflächenschutz
erforderlich ist und welche Seite der
Trapezblechprofile wasserführend ist,
Eine Kranentladung darf nur mit Kantenschutzwinkeln und
Gurten erfolgen,
Für den Zeitraum der Lagerung sind die
Herstellervorschriften, insbesondere in Bezug
auf die Auflager und den Schutz der Beschichtung,
einzuhalten. Nicht innerhalb eines
Arbeitstages verarbeitete verzinkte Bleche sind unter
Dach zu lagern,
Es sind vom AN statische Nachweise für alle Anschlüsse,
Abschlüsse, Aufkantungen
und Durchbrüche sowie der Nachweis der Schubfestigkeit
zu erbringen,
Durchbrüche und Aussparungen sind werkseitig durch
Laser- oder
Wasserstrahlschneiden herzustellen. Alle Schnittkanten
sind nachzubehandeln zur
Wiederherstellung eines Korrosionsschutzes.
3.4 Stahlleichtbau/Wärmedämmung
Der AN klärt rechtzeitig vor Ausführung alle
Erfordernisse aus Bauphysik und
Schlagregendichtigkeit und schlägt auf der Basis der
AG-Erfordernisse die
Oberflächenvergütung der Leichtbauteile vor.
Stirnseiten kerngedämmter Bauteile sind
prinzipiell dampfdiffusionsdicht zu verschließen. Bei
kalten, durchlüfteten Konstruktionen
sind alle Anschlüsse regendicht, jedoch belüftet und
hinterlüftet auszuführen.
Bei wärmegedämmten Konstruktionen für später beheizte
Räume sind alle Anschlüsse
wasser- und dampfdiffusionsdicht auszuführen. Systeme
und Systemkomponenten, die
herstellerseitg dampfdiffusionsdichte Anschlüsse und
Details bieten, sind handwerklichen
Ausführungen auf der Baustelle vorzuziehen. Der AN
berücksichtigt dies bei seiner
System- und Materialauswahl.
Für die Montage ist, sofern nicht an anderer Stelle
abweichend beschrieben, stets von
verdeckter, in untergeordneten Bereichen von kaum
erkennbarer Befestigung
auszugehen. Alle Ausschnitte mit Kantenlängen > 1,00 m
sind unabhängig von der
Herstellerempfehlung mit Auswechselungen der
Unterkonstruktion oder Hilfsrahmen zu
verstärken.
3.5 Material, Güte
Es ist mindestens Baustahl der Güte S 235 JR
vorzusehen, sofern keine höhere
Stahlgüte erforderlich ist.
Stahl- und Stahlverbundkonstruktionen sind mit einem
werkseitig aufgebrachten
Korrosionsschutz zu liefern. Dieser kann, sofern in den
Planunterlagen keine anderen
Forderungen beschrieben sind, als Feuerverzinkung mit
einer Schichtdicke von
mindestens 80 æm oder als Anstrichsystem ausgeführt
werden. Alle Verbindungsmittel
(Schrauben, Muttern usw.) sind entsprechend
feuerverzinkt zu verwenden.
Baustellenverbindungen, Fehlstellen und Beschädigungen
sind auf der Baustelle mit
einem der Konstruktion und der sonstigen Beschichtung
entsprechenden
Korrosionsschutz zu versehen.
Stahlkonstruktionen sind im Innenbereich
korrosionsschutzgrundiert, im Außenbereich
und in Feucht- und Nassräumen mindestens feuerverzinkt,
auszuführen.
3.6 Oberflächen-/Korrosionsschutz
Bei vorgesehenen Brandschutzbeschichtungen ist die
Grundierung auf das vorgesehene
nachfolgende Brandschutz-Beschichtungssystem
abzustimmen.
Für ggf. vom AN auszuführende Beschichtungen auf
feuerverzinkten Oberflächen muss
die Haftung des aufzubringenden Beschichtungsstoffes
durch entsprechende AN-seitige
Untergrundvorbehandlung sichergestellt werden.
Feuerverzinkte Teile sind nicht zu fetten, sondern
anderweitig (z. B. im Chromsäurebad)
zu passivieren.
Schweißschlacken und Rauchniederschläge sind vor dem
Feuerverzinken zu beseitigen.
Zinknasen dürfen nicht abgeschlagen oder abgeschnitten
werden, ein manuelles
Bearbeiten oder Abschmelzen ist jedoch zulässig und
ggf. notwendig. Ist Schweißen nur
auf zinkfreiem Untergrund zulässig, sind die Flanken
auf einer Breite von mindestens 10
mm vollständig von Zink zu befreien.
Bereiche und Oberflächen, die nach dem Zusammenbau
nicht erreichbar sind, müssen
vor dem Zusammenbau mit einem Korrosionsschutzsystem
versehen werden. Wenn
jedoch Berührungsflächen von Stahlteilen untereinander
sowie mit anderen Baustoffen
ungeschützt bleiben sollen, müssen die Spalten vom AN
gegen das Eindringen von
Feuchtigkeit abgesichert sein.
Die Schutzwirkung des Korrosionsschutzes von
Verbindungsmitteln muss der
Schutzwirkung des Korrosionsschutzes der verbundenen
Bauteile entsprechen.
Kontaktkorrosion durch Verbindungen unterschiedlicher
metallischer
Oberflächen/Bauteile ist zwingend zu vermeiden.Insoweit
holt der AN rechtzeitig vor
Ausführungsbeginn beim AG Auskünfte über vorhandene
bzw. anzuschließende Bauteile
und deren Materialität ein.
3.7 Fugen/Anschlüsse/Einbauteile
Bei der Bemessung und Ausführung sind entsprechende
Lastreserven und zusätzliche
Befestigungsmöglichkeiten für spätere
Nachinstallationen und Erweiterungen zu
berücksichtigen.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
02 Briefkastenanlage
02
Briefkastenanlage
02.01 Hauseingänge
02.01
Hauseingänge