Dachaufstockung Zimmererarbeiten BA1
RM-25-005 Linden Beethovenstraße 10-22
Um Ihr Angebot auszufüllen und abzugeben, . Erfahren Sie hier mehr darüber, wie Sie mit Cosuno neue Ausschreibungen finden können.

Angebot einreichen

bis
Sobald Sie Ihr Angebot abgeben, wird es dem ausschreibenden Unternehmen zugeschickt.

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Bauvorhaben: Beethovenstr. 10-22 in Linden Serielle Sanierung + Aufstockung Gesamtbauzeit: März 2026 - Dezember 2027 Leistungstitel: Zimmererarbeiten Dachaufstockung BA1 Angebotsabgabe bei: B&O Bau und Projekte GmbH Standort Rhein-Main Am Prime-Parc 13 | 65479 Raunheim (bei Frankfurt a.M.) a.tsiangos@bo-bau.de
Bauvorhaben: Beethovenstr. 10-22 in Linden
Vorbemerkungen zur Leistungsbeschreibung 1. Allgemeine Beschreibung der Baumaßnahme Die geplanten Maßnahmen betreffen vier Mehrfamilienhäuser mit je 4. Etagen in der Beethovenstraße 10–12, 14–16, 18–20 und 22 in 35440 Linden. Im Zuge der Maßnahme werden die bestehenden Dächer zurückgebaut und durch eine zusätzliche Wohnebene ersetzt. Auf diese Weise entstehen etwa 900 m² neuer Wohnfläche in Form moderner 3- bis 4-Raum-Wohnungen. Die Maßnahme umfasst neben der Aufstockung auch die umfassende energetische Sanierung der Gebäudehülle. Durch die serielle Sanierung wird eine gleichbleibend hohe Ausführungsqualität erreicht und die Bauzeit signifikant verkürzt. Die Sanierung wird ergänzt durch den Einbau energieeffizienter Fenster, die Installation einer Luft-Wasser-Wärmepumpe sowie einer Photovoltaikanlage und die extensive Begrünung der neuen Dachflächen. Weiterhin werden moderne Vorstellbalkone errichtet und die Eingangs- sowie Treppenhausbereiche erneuert. Das Projekt wird im KfW-Effizienzhaus 55 EE-Standard umgesetzt und trägt den Zielen des nachhaltigen Bauens Rechnung. 2. Hinweise zu Baustellenbedingungen Der Bieter hat sich vor Abgabe seines Angebotes von dem Zustand der Baustelle zu überzeugen und sich über Zufahrtmöglichkeiten, begrenzte Lagerverhältnisse und sonstige die Preisgestaltung beeinflussende Umstände zu informieren. Nachträgliche Forderungen infolge der Unkenntnis dieser Verhältnisse können nicht gestellt werden. Die Baumaßnahmen finden im genutzten Zustand des Gebäudes statt, die Wohneinheiten sind fast alle bewohnt. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Arbeiten so zu organisieren, dass die Beeinträchtigungen für die Bewohnerinnen und Bewohner, in Bezug auf Verschmutzungen und Lärmbelästigungen auf ein Minimum reduziert werden. Es dürfen nur lärmgeschützte Maschinen/Geräte eingesetzt werden. Das Gebäude wird bauseits mit Beginn der Abbrucharbeiten komplett eingerüstet. Die Zugänglichkeiten des Baustellenbereichs erfolgt über Gerüst-Treppentürme. Zusätzlich erforderliche Schutz- und Arbeitsgerüste sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Dies gilt auch für Transportgerüste. Der bei den Arbeiten anfallende Schutt, auch durch Nachstemmarbeiten, geht an das Eigentum des AN über. Es ist in vom AN zu stellende Container zu verbringen oder direkt auf eine behördlich genehmigte Deponie abzulagern. Enthalten die Ausschreibungsunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, die Einfluss auf die Preisgestaltung haben, so hat er diese vor Angebotsabgabe zu klären. 3. Termine Die Ausführung der Baumaßnahme ist für den Zeitraum 2026–2027 vorgesehen. Die Fertigstellung ist bis spätestens 01.12.2027 vorgesehen. Das Bauvorhaben gliedert sich in zwei Bauabschnitte. • 1. BA Beethovenstraße 10-12 + 14-16 (Ausführung 2026) • 2. BA Beethovenstraße 18-20 + 22 (Ausführung 2027)
Vorbemerkungen zur Leistungsbeschreibung
BESONDERER TEIL - Zimmerer- und Holzbauarbeiten 2 BESONDERER TEIL  -  Zimmer- und Holzbauarbeiten 2.1 Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich ebenso wie die technische Ausführung aus: DIN 4102 - Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen DIN 4109 - Schallschutz im Hochbau DIN 18334 - Zimmer- und Holzbauarbeiten DIN 18451 - Gerüstbauarbeiten DIN 52160 - Prüfung von Holzschutzmitteln; Grundlagen für die Durchführung von                                        Prüfungen DIN 52161-1 - Prüfung von Holzschutzmitteln; Nachweis von Holzschutzmitteln im                                        Holz; Probeentnahme aus Bauholz DIN 52161-4 - Bestimmung der Menge von fluoridhaltigen Holzschutzmitteln DIN 52175 - Holzschutz; Begriff, Grundlagen DIN 52183 - Prüfung von Holz; Bestimmung des Feuchtigkeitsgehaltes DIN 52270 - Prüfung von Mineralwolle-Dämmstoffen (gilt hier für Definitionen) DIN 68364 - Kennwerte von Holzarten; Festigkeit, Elastizität, Resistenz DIN 68755-1 - Holzfaserstoffe; Dämmstoffe für die Wärmedämmung DIN 68800-1 - Holzschutz im Hochbau; Allgemeines DIN 68800-4 - Holzschutz im Hochbau; Bekämpfungsmaßnahmen gegen Pilz- und                                        Insektenbefall DIN EN 300 - Platten aus langen, schlanken ausgerichteten Spänen (OSB) DIN EN 301 - Klebstoffe für tragende Holzbauteile DIN EN 312 - Spanplatten DIN EN 316 - Holzfaserplatten DIN EN 338 - Bauholz für tragende Zwecke; Festigkeitsklassen DIN EN 350-1 - Dauerhaftigkeit von Holz und Holzprodukten - Natürliche Dauerhaftigkeit                                                   von Vollholz - Teil 1: Grundsätze für die Prüfung und Klassifikation der                                        natürlichen Dauerhaftigkeit von Holz DIN EN 350-2 - Dauerhaftigkeit von Holz und Holzprodukten - Natürliche Dauerhaftigkeit                                                   von Vollholz - Teil 2: Leitfaden für die natürliche Dauerhaftigkeit und                                        Tränkbarkeit von ausgewählten Holzarten von besonderer Bedeutung in                                        Europa DIN EN 351-1 - Dauerhaftigkeit von Holz und Holzprodukten; mit Holzschutzmitteln                                        behandeltes Vollholz; Teil 1: Klassifizierung der Schutzmitteleindringung                                        und -aufnahme DIN EN 384 - Bauholz für tragende Zwecke; Bestimmung charakteristischer                                        Festigkeits- Steifigkeits- und Rohdichtewerte DIN EN 385 - Keilzinkverbindungen im Bauholz; Leistungs- und Mindestanforderungen                                                   an die Herstellung DIN EN 386 - Brettschichtholz; Leistungs- und Mindestanforderungen an die                                        Herstellung DIN EN 460 - Dauerhaftigkeit von Holz und Holzprodukten; Natürliche Dauerhaftigkeit                                        von Vollholz; Leitfaden für die Anforderungen an die Dauerhaftigkeit von                                        Holz für die Anwendung in den Gefährdungsklassen DIN EN 518 - Bauholz für tragende Zwecke; Sortierung; Anforderung an Normen über                                        visuelle Sortierung nach der Festigkeit DIN EN 519 - Bauholz für tragende Zwecke; Sortierung; Anforderungen an maschinell                                        nach der Festigkeit sortiertes Bauholz und an Sortiermaschinen DIN EN 622 - Faserplatten DIN EN 636 - Sperrholz DIN EN 826 - Wärmedämmstoffe für das Bauwesen; Bestimmung des Verhaltens bei                                        Druckbeanspruchung DIN EN 844 - Rund- und Schnittholz, Terminologie DIN EN 1059 - Produktanforderungen an vorgefertigte Fachwerkträger mit Nagelplatten DIN EN 1313 - Rund- und Schnittholz; Zulässige Abweichungen und Vorzugsmaße DIN EN 1315 - Dimensionssortierung DIN EN 1316 - Laub-Rundholz; Qualitätssicherung DIN EN 10 025 - Warmgewalzte Erzeugnisse aus unlegierten Baustählen; technische                                        Lieferbedingungen DIN EN 10088 - Nichtrostende Stähle DIN EN 20 898 - Mechanische Eigenschaften von Verbindungselementen Weiter sind zu beachten: - Merkblätter des Industrieverbandes Dichtstoffe e.V. -- Nr. 8: Konstruktive Ausführung und Abdichtung von Fugen im Holzfußbodenbereich -- Nr. 9: Dichtstoffe in der Anschlussfuge für Fenster und Außentüren - Grundlagen für                           Planung uns Ausführung 2.2 Stoffe, Bauteile Falls für die angebotene Konstruktion keine allgemeine amtliche Zulassung vorhanden ist, so gehört es zu den Aufgaben des Auftragnehmers, Einzelzulassungen unter Beachtung der in der Genehmigungsplanung enthaltenen und ihm mitgeteilten Auflagen, ggf. durch zusätzliche Prüfungen, zu bewirken. Das gilt entsprechend für dazu erforderliche Gutachten und Prüfversuche. Die Aufwendungen für die Genehmigungsfähigkeit sind in die Preise einzurechnen. Dübel zur Befestigung müssen auf den Untergrund abgestimmt sein; ihre Spreizkräfte dürfen keine zu großen inneren Spannungen erzeugen. Bei nicht ausreichend festem Untergrund sind Injektionsan     ker zu verwenden. 2.3 Ausführung 2.3.1 Allgemeines Gefahrbereiche bei Montagearbeiten sind abzusperren und zu kennzeichnen. Entstehen dadurch Behinderungen für andere Unternehmer oder Dritte, sind der Zeitraum der Absperrung sowie alternative Maßnahmen mit der Bauleitung abzustimmen. Für die Ausführung erforderliche Maße sind zuvor am Bau zu nehmen. Sofern nicht aus Detailzeichnungen ersichtlich, sind Maße für Vorleistungen für andere Gewerke (z. B. Firstausbildung, Auskragungen von Sparren, Aufschieblinge, Wechsel) mit der Bauleitung oder dem nachfolgenden Unternehmer abzusprechen. Die abgebundenen Dachteile sowie der fertige Dachstuhl sind grundsätzlich vom Statiker abzunehmen. Hierüber ist ein Abnahme-Protokoll zu erstellen und in dreifacher Ausfertigung dem Auftraggeber auszuhändigen. Abweichend von Nr. 3.1.10 der DIN 18334 sind tragende Konstruktionen aus Bauschnittholz mindestens nach der Sortierklasse S 10 bzw. MS 10 gemäß DIN 4074-1 auszuführen. Hersteller von verleimten tragenden Holzbauteilen müssen neben dem lt. DIN 1052-1 geforderten Nachweis außerdem den Eignungsnachweis in der Form erbringen, dass ihr Betrieb in der Liste der zugelassenen Betriebe - veröffentlicht in "Mitteilungen" des DIBt - aufgeführt ist. Dieser Nachweis ist den Bieterunterlagen beizufügen. Metallteile sind gegen Korrosion zu schützen, sichtbare Nägel und Schrauben im Außenbereich sind zu verzinken. Nägel dürfen nicht auf Zug beansprucht werden (mit Ausnahme besonderer Zulassungen). Insbesondere Deckenbekleidungen einschließlich der Unterkonstruktion müssen geschraubt werden. Eine statisch beanspruchte Nagelverbindung ist mit mindestens vier Nägeln herzustellen. Während der Montage ist die Konstruktion im Außenbereich gegen Witterungseinflüsse, insbesondere gegen Sturm, im erforderlichen Maß zu schützen. Das gilt vor allem bei Arbeitsunterbrechungen. Wenn bei Umbauarbeiten nicht den Plänen oder der Ausschreibung entsprechende Bedingungen oder Umstände auftreten oder Holzschädigungen vorgefunden werden, ist umgehend die Bauleitung zu verständigen. Holzteile, die auf Bauteilen aus Beton oder Mauerwerk aufliegen, sind ohne zusätzliche Vergütung mit einer Lage unbesandeter Bitumenpappe oder gleichwertigem Material von diesem zu trennen. Bei sichtbar bleibenden Hölzern im Außenbereich sind die Kanten leicht zu brechen. Vor der Durchführung von Stemm-, Bohr- und Einsetzarbeiten an Estrichen, geputzten Wänden und Decken sind Leitungen mit einem Suchgerät zu orten. Bei Schleifarbeiten im Trockenverfahren sind Absauggeräte zu verwenden. Der Auftragnehmer hat sich beim Befestigen von Bauteilen an Vorsatzschalen zu vergewissern, dass durch die Befestigungsmittel keine Beschädigungen nicht sichtbarer Leitungen und Rohre entstehen. Mechanische Verbindungen in Hirnholz sind nur mit speziellen Hirnholzdübeln ausnahmsweise zugelassen. Dabei ist eine statische Wirkung nur in Brettschichtholz anzunehmen. Stabdübelverbindungen aus Stahl sind - im Unterschied zu flächig wirkenden Bolzenverbindungen - nur mit Passbolzen spielfrei herzustellen. Statisch wirksame Verbindungen mit Balkenschuhen und anderen Blechformteilen sind nur entsprechend der bauaufsichtlichen Zulassung vorzunehmen; diese ist auf Verlangen nachzuweisen. Alle Nagellöcher sind - wenn die statische Berechnung nichts anderes aussagt - mit zugehörigen Rillennägeln auszunageln. Auf ein vollflächiges Aufliegen der Hölzer an den Metallteilen ist zu achten; verzogene Hölzer oder solche mit Drehwuchs sind somit ausgeschlossen. Klammerverbindungen - auch mit Holzwerkstoffplatten - dürfen nur mit speziellen Geräten hergestellt werden; das Einschlagen mit dem Hammer ist untersagt. Beim Aufbringen von Holzspanplatten auf alte Dielenboden ist auf einen ausreichenden Randabstand zwischen Fußboden und Wand zu achten. Er soll 2 mm je m Raumtiefe betragen, mindestens jedoch 10 bis 15 mm. Die Lüftung der vorhandenen Holzbalkendecke muss in jedem Gefach garantiert sein. 2.3.3 Dämmungen Beim Umgang mit Mineralfaserdämmstoffen (Einbau und Ausbau) ist für gute Durchlüftung der Räume zu sorgen. Eventuelle Staubablagerungen sind zu entfernen (Kehren ist untersagt). Beim Trennen ist keine Säge zu verwenden. Beim Ausbau sind diese Dämmstoffe nach Möglichkeit zu befeuchten. Bei der Verarbeitung, vor allem bei Trennung, entstehende Rückstände von Mineralwolle dürfen nicht gefegt werden. Es sind zugelassene Staubsauger zu verwenden. Verschnitt, Abfälle und Staubsaugerinhalte sind in staubdicht schließenden Behältern (auch Plastiksäcke sind zulässig) zu sammeln. Das gilt insbesondere beim Ausbau und Rückbau alter Dämmstoffe. Bei allen eingebrachten Dämmungen ist darauf zu achten, dass sie konvektionsdicht sind. Alle Fugen, Fußpunkte, Knickpunkte und dergleichen sind mit mindestens 5 cm breiten, selbstklebenden und dampfdichten Fugenbändern abzukleben, wenn nicht durch die Art oder Form der Dämmstoffe ein Luftdurchsatz verhindert wird. Bei der Wahl der Fugenbänder darf die geforderte Feuerwiderstandsklasse nicht verringert werden. Werden zwischen Sparren Mineralfaserplatten eingebaut, so müssen sie dem Typ W entsprechen, damit keine Aufwölbung eintritt. Durch den Einbau von Dämmkeilen darf die vorgesehene Schichtdicke nicht gemindert werden. Der erhöhte Verschnitt ist im Preis enthalten. Rieselschutz ist als Vlies einzubauen; dichte Folien sind nicht zugelassen. Dampfsperren und Dampfbremsen dürfen nicht angetackert werden; sie sind zu kleben. 2.4 Preisinhalte Soweit in der Ausschreibung und dem Leistungsverzeichnis nichts anderes vorgesehen ist, gilt in Ergänzung der DIN-Vorschriften: - Werden ausdrücklich Verbindungsmittel aus Formblechen in den Ausschreibungsunterlagen   ausgeschlossen, ist das im Preisangebot zu berücksichtigen. - Mit den Preisen sind die aus den übergebenen Unterlagen erkennbaren oder gewerksüblichen   Bohrungen, Fräsungen, Abfasungen, Zapfenverbindungen, Versatzausbildungen,   Auflagerausbildungen, Maßnahmen gegen Aufspaltung, Transport- und Montagestöße und   -verbindungen sowie alle Montagehilfsmittel und -geräte abgegolten, soweit sie keine   Besonderen Leistungen gemäß DIN 18299 und DIN 18334 darstellen. - Das Nachimprägnieren von Schnittstellen sowie das Liefern und Anbringen einer   Kennzeichnung nach DIN 68800-3 sind im Preis enthalten. - Werkzeichnungen zur Dachaustragung, zur Treppenkonstruktion, zu handwerksgerechten   Verbindungen und das Herstellen von Lehren sind in die Preise einzurechnen. - Sofern die Stellfläche von Arbeitsgerüsten im Sinne von Nr. 4.2.2 DIN 18334 durch einfache   Abdeckungen von Deckenbalkenlagen, Kehlbalken u.ä. aus Riegeln und Bohlen herstellbar ist,   gilt das Herstellen dieser Stellfläche für Gerüste als Nebenleistung. - Nr. 4.2.1 DIN 18334 gilt bei Rohbauarbeiten nicht. Ist der Auftragnehmer mit der Verkehrssicherung der Baustelle beauftragt, so gehört dazu auch die laufende Kontrolle der Sicherungseinrichtungen. Die zeitlichen Abstände der Kontrollen richten sich nach den örtlichen Gegebenheiten. Das Weiterrücken fahrbarer Gerüste gilt im Zuge des Arbeitsfortschritts für eigene und fremde Gerüste als Nebenleistung, sofern das ohne Auf- und Abbau und lediglich durch erneute Abstützung möglich und zulässig ist. Werden Mehrdicken als Zulageposition oder in anderer Form ausgeschrieben, so gilt bei Nichteinhaltung der genormten Toleranzen durch den vorhandenen Untergrund der Preis für die Mehrdicke bereits bei geringer Überschreitung der ursprünglich vorgesehenen Gesamtdicke, sofern in der gleichen Position kein angemessener Ausgleich für die Mehrleistung enthalten ist. In allen anderen Fällen wird der Gesamteinzelpreis für eine bestimmte vorgegebene Dicke aus dem Grundpreis zuzüglich der Mehrdicke je angefangene Einheit gebildet. Das Lüften der Räume und das Staubsaugen in geschlossenen Räumen nach der Verarbeitung oder dem Trennen von Mineralfasererzeugnissen ist eine Nebenleistung. Ist für Normelemente oder -bauteile eine allgemeine statische Berechnung Bestandteil des Preises und ist sie auf Verlangen vorzulegen oder - als Kopie - auszuhändigen, so gehört dieses zu den Nebenleistungen. Konstruktions- und Ausführungspläne, die nur für das vom Bieter angebotene Erzeugnis bzw. Fabrikat gelten bzw. erforderlich sind, sind in den Preis einzurechnen. Dazu gehört auch das Maßnehmen auf der Baustelle zwecks Erarbeitung dieser Pläne. 2.5 Abrechnungshinweise Werden Fachwerkwände nach m² aufgemessen, so wird die Gesamtfläche einschließlich der Gefache gemessen. Wird eine Bohrlochtränkung zur Schädlingsbekämpfung vorgeschrieben mit Angabe der Anzahl der Bohrungen pro m, so gilt - auch bei versetzter Anordnung der Bohrlöcher - die Länge des Kantholzes bzw. Balkens im behandelten Bereich als Aufmaß. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, eine genaue, prüffähige Holzliste als Abrechnungsgrundlage für den Auftraggeber zu erstellen. 2.6 Besondere Angaben zur Bauausführung Es ist vorgesehen einen Baustellenkran für die Zeit der Rückbauarbeiten am Dachstuhl, die Maurer- und Betonarbeiten im Bereich der Dachaufstockung, sowie für die Zimmerer- und Dachdeckerarbeiten bauseitig zur Verfügung zu stellen. In die Einzelpreise sind dementsprechend keine Kosten für Hebezeuge einzurechen. Die Beistellung erfolgt jedoch ohne Bedienpersonal. Die Bedinung des Baustellenkranes erfolg durch einen eingewiesenen und hierfür Berechtigten Mitarbeiter des Auftragnehmers. Kosten hierfür sind in die Einzelpreise einzukalkulieren. Des weiteren ist ein Fassadegerüst für den Ausführungszeitraum der nachfolgend im einzelnen beschriebenen Leistungen des AN bauseitig vorhanden. Während und unmittelbar nach der Montage ist der Wetterschutz der eigenen Konstuktionen vom AN eigenständig vorzunehmen. Kosten hierfür sind in die Einzelpreise einzukalkulieren. 2.7 Besondere Angaben zur Baustelle Die Baustelleneinrichtung bestehend aus Strom- und Wasseranschluss, sowie Sanitäranlagen wird vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Ebenso steht ein Baustellenkran in erforderlicher Größe bauseits zur Verfügung. Für die Bereitstellungskosten und die Kosten des Ve     rbrauches erfolgt eine prozentuale Umlage von der Abrechnungssumme. Weitere Baustelleneinrichtung die der Auftragnehmer zur Erfüllung seiner zu erbringenden Leistung benötigt sind vom AN selbst zu stellen und die Kosten hierfür in die Einheitspreise einzurechen. Da die Platzverhältnisse auf der Baustelle hierfür sehr begrenzt sind ist der Baustelleneinrichtungsplan im Vorfeld mit der örtlichen Bauleitung abzustimmen.
BESONDERER TEIL - Zimmerer- und Holzbauarbeiten
01 Zimmererarbeiten Dachaufstockung BA1
01
Zimmererarbeiten Dachaufstockung BA1
01.01 Werk- und Montageplanung
01.01
Werk- und Montageplanung
01.02 Gewerkespezifische Baustelleneinrichtung
01.02
Gewerkespezifische Baustelleneinrichtung
01.03 Zimmererarbeiten Dachaufstockung Haus 10+12
01.03
Zimmererarbeiten Dachaufstockung Haus 10+12
01.04 Zimmererarbeiten Dachaufstockung Haus 14+16
01.04
Zimmererarbeiten Dachaufstockung Haus 14+16