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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Angebotsanfrage: Metallbauarbeiten/ Hauseingangsbereich
Bauvorhaben: Energetische Sanierung + Modernisierung
Konrad-Adenauer-Str. 12
in 63073 Offenbach am Main
Bauzeit gesamte Maßnahme: 05/2026 - 02/2027
Angebotsabgabe bei: B&O Bau und Projekte GmbH
Uhlandstr. 6 in 09130 Chemnitz
einkaufchemnitz@bo-bau.de
Angebotsanfrage: Metallbauarbeiten/ Hauseingangsbereich
01 METALLBAUARBEITEN - K.-Adenauer-Str. 12
01
METALLBAUARBEITEN - K.-Adenauer-Str. 12
Ortsbeschreibungen und geplante Maßnahmen Beim Bauvorhaben Konrad-Adenauer-Str. 12 in Offenbach handelt es sich
um ein direkt auf der Nordseite an das Wohnhaus Konrad-Adenauer-Str. 14
angrenzendes Wohngebäude aus dem Baujahr 1973.
Das Gebäude gliedert sich in Kellergeschoss, Erdgeschoss, sieben Ober-
geschosse und das Dachgeschoss (8.OG). Im Erdgeschoss und in den
sieben Obergeschossen sind jeweils 3 Wohnungen und damit insgesamt
24 Wohneinheiten angeordnet.
Im Dachgeschoss befinden sich ausschließlich Wirtschaftsräume, wie
u.a. Abstell- und Trockenräume der Mieter und Räume zur Unterbringung
technischer Anlagen, wie die Aufzugsmaschine.
Der Treppenraum erschließt sämtliche Geschosse und hat den direkten
Ausgang ins Freie im Erdgeschoss. Innerhalb des Treppenraums ist ein
Aufzug angeordnet, der vom Keller bis zum 7.OG reicht.
Der Zugang auf das Flachdach erfolgt über eine Tür im Maschinenraum.
Die Gesamthöhe des Wohnhauses beträgt ca. 27,00 m.
Das Kellergeschoss ragt ca. 1,00 m aus dem Gelände heraus.
Das Gebäude befindet sich im Eigentum der Baugenossenschaft
Odenwaldring eG, Waldstr. 182, 63071 Offenbach/Main.
Sämtliche Wohneinheiten sind vermietet und bewohnt.
Ziel der geplanten Sanierungsmaßnahme ist es, die aktuellen
Anforderungen der KfW an ein Effizientzhausstandard von 70 (BEG),
für das Gebäude zu erreichen.
Hierbei sollen folgende Sanierungsmaßnahmen umgesetzt werden
(grober Überschlag):
- Austausch der Fensterelemente inkl. Innen- / Außenfensterbänke
- Sanierung vorh. Rollläden (Einbau Dämmung, Tausch Behang
Kastedeckel und Gurtzug)
- neue Vorbaurollladen für Balkonfensterelemente, Bedienung Gurtzug
- Austausch der Kellerfenster
- Erneuerung des Flachdachaufbaus inkl. Dämmung und der Entwässerung
- Aufbringen eines WDVS
- Anbringen einer Kellerdeckendämmung
- Austausch der Wohnungseingangstüren
- Austausch der Haus- und Keller- und Dachzugangstüren (außen)
- Erneuerung der Hauseingangstür
- Errichtung einer freistehenden Briefkastenanlage
- Betonsanierung bestehender Balkonplatten und -brüstungen inkl.
Austausch der Brüstungsgeländer
- Betonsanierung der Kellerniedergänge
- Austausch der massiven Vordachkonstruktion gegen Glasvordach
- malermäßige Überarbeitung der Treppenhauses
- ersatzloser Rückbau der Heizkörper im Treppenhaus
- Erneuerung der Elektroinstallationen im Keller
- neue Tür- und Gegensprechanlage
- evtl. Anordnung von Balkonsteckdosen
- Hydraulischer Abgleich
Ortsbeschreibungen und geplante Maßnahmen
Zusätzliche Technische Vorbemerkungen Metallbau Zusätzlich zu den allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen
ATV nach VOB/C:
- DIN 18 299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art
- DIN 18 335 Stahlbauarbeiten
- DIN 18 357 Beschlagarbeiten
- DIN 18 360 Metallbauarbeiten, Schlosserarbeiten
- DIN 18 361 Verglasungsarbeiten
- DIN 18 364 Oberflächenschutz Stahl und Aluminium
- DIN 18 451 Gerüstbauarbeiten
gelten alle einschlägigen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen DIN-, EN- und
ISO-Normen, Vorschriften und ergänzende Bestimmungen, welche sich auf die vor-
gesehene Materialien, deren Verarbeitung und Einbau beziehen und in der Aus-
schreibung zum Tragen kommen, insbesondere:
DIN 1055 Einwirkungen auf Tragwerke
DIN 18201 Toleranzen im Bauwesen; Begriffe, Grundsätze, Anwendungen, Prüfung
DIN 18202 Toleranzen im Hochbau -Bauwerke
DIN 18540 Abdichten von Außenwandfugen im Hochbau mit Fugendichtstoffen
Landesbauordnung der entsprechenden Bundesländer
ETB-Richtlinien, Bauteile, die gegen Absturz sichern
Wenn sich zwischen Angebotsabgabe und Ausführung Änderungen in den techn.
Vorschriften, Richtlinien, Merkbättern und DIN-, EN- und ISO-Normen etc. ergeben,
hat der AN den AG vor Beginn der Ausführung darüber schriftlich zu informieren und
auf etwaige vertragl. Konsequenzen hinzuweisen.
Die Leistungen haben den "Anerkannten Regeln der Technik" zu entsprechen.
1. Fertigungsunterlagen
Nach Auftragserteilung ist umgehend, jedoch spätestens nach 12 Werktagen eine
aussagekräftige Ausführungsplanung für die ausgeschriebene Leistung vom AN
durchzuführen und dem AG als Detail und Werkstatt- und Montagezeichnungen,
bestehend aus Grundriss/ Ansicht / Schnitt M 1:20 und Details 1:1 in dreifacher
Ausfertigung zur Genehmigung vorzulegen.
Die Details müssen alle wesentlichen Punkte und die Anschlüsse darstellen. Ebenso
sind die erforderlichen statische Berechnungen, Prüfzeugnisse und Nachweise recht-
zeitig vorzulegen.
Genehmigt wird, sofern nicht eine Fertigung nach theoretischen Maßen vereinbart ist,
nur die formale Ausführung ohne Verantwortung für maßliche Richtigkeit. Sämtliche
vom AN anzufertigenden Details-, Ausführungs- und Werkstattzeichnungen sind in
die EP´s einzurechnen.
2. Statik
Die Profilauswahl hat auf Grundlage der stat. Erfordernisse zu erfolgen. Statische
Berechnungen für die Bauteile u. Konstruktionen einschl. Verankerungen sind zu
erbringen.
Die Dimensionen der Verbindungs- und Befestigungsmittel sind nach statischen
Erfordernissen zu wählen. Die in der Ausschreibung vorgegebenen Dimensionen
sind vom Bieter in statischer Hinsicht eigenverantwortlich zu überprüfen.
3. Maße
Alle in Plänen und LV benannten Maße sind Circa-Maße. Die zur Durchführung der
eigenen Leistungen erforderlichen Messungen und Bauabschnürungen sind eigen-
verantwortlich zu erbringen. Alle Leistungen sind nach Vorgabe einer absoluten
Höhenkote und Aufmaß des Bestandes zu montieren.
Geländer und sonstige Umwehrungen müssen die aus Sicherheitsgründen geforderte
Höhe haben. Gleiches gilt für den lichten Abstand senkrechter Geländerstäbe sowie
für den Abstand zum Fußboden.
4. Verbindungen und Befestigungen
In die Einheitspreise einzukalkulieren sind sämtliche Befestigungselemente wie
Schrauben, Dübel, etc. und die dazu notwendigen Bohrungen an allen Bauteilen,
sowie die Befestigungen an den Rohbauteilen wie Fundamente, Wänden etc.
Falls erforderlich sind Einbauteile dem Rohbaugewerk zum Einbau beizustellen.
Alle Verbindungs- und Befestigungsmittel müssen aus nichtrostendem Stahl bestehen.
Verbindungen und Befestigungen sind so auszuführen, dass sich die Bauteile bei
Temperaturänderungen ungehindert ausdehnen können, ohne dass es in diesem
Zusammenhang zu Schäden irgendwelcher Art kommt.
Die Befestigung am Baukörper ist nur durch Dübelsetzen zugelassen soweit der
statische Nachweis und das LV hier nicht ausdrücklich andere Befestigungsarten
vorsieht. Es sind nur Dübel mit bauaufsichtlicher Zulassung zu verwenden. Halterungen
in Gipsmörtel sind ausnahmslos nicht zulässig.
5. Fügetechnik
Bei dem Zusammenbau unterschiedlicher Metalle muss durch Isolierzwischenlage
sichergestellt sein, dass keine Kontaktkorrosion und keine anderen ungünstigen
Beeinflussungen auftreten.
Alle notwendigen Schmiede-, Bohr- und Schweißarbeiten sind grundsätzlich vor dem
Verzinken auszuführen.
Dehnungs- und Montagestöße sind in ausreichender Zahl einzuplanen. Sie sind so zu
gestalten, dass eine geräuschlose und ungehinderte Bewegung der Elemente unter-
einander und gegen den Baukörper gewährleistet ist.
6. Verzinkungen
Sämtliche Stahlprofile und sichtbare Konsolbefestigungen im Aussenbereich sind zu
verzinken.
Stahlteile: Feuerverzinkung als
- Profilstahl: Stückverzinkung DIN EN ISO 1461 Oberfläche der Stahlteile entrostet,
entzundert, gesandstrahlt und feuerverzinkt,
- Feinbleche: Bandverzinkung DIN EN 10142 und DIN EN 10147
Zusätzlicher besonderer Korrosionsschutz ist an Kanten und Bohrungen aufzubringen.
Fertig beschichtete und / oder verzinkte Bauteile dürfen auf der Baustelle nicht mehr
geschweißt werden und müssen durch Verschraubung zusammengefügt werden.
Für verzinkte Blech- und Stahlteile sei besonders auf das Merkblatt Nr. 5 des Bundes-
verbandes Farbe- und Sachwertschutz in Frankfurt/Main hingewiesen.
7. Schweißarbeiten
Mit der Angebotsabgabe erklärt der Bieter, dass er eine Herstellerqualifikation nach DIN
18800-7 in der Klasse besitzt, die für die ausgeschriebenen Arbeiten ausreichend ist.
Schweißnähte sind gleichmäßig sauber geraupt auszuführen. Die Nähte von Schweiß-
verbindungen sind durchlaufend, Kehlnähte hohl mit kleinem Radius, Stumpfnähte ohne
Wulst, herzustellen. Alle Schweißnähte sind sauber zu verschleifen und nachzuarbeiten.
Sollten Schweißarbeiten auf der Baustelle notwendig werden, sind sämtl. feuerver-
zinkten Stahlteile soweit abzukleben (zu schützen), daß durch fliegende Schweiß-
und Schleifrückstände die verzinkten Oberflächen angrenzender Metallbauteile und
Gläser etc. nicht angegriffen werden.
8. Schutz der Bauteile
Alle im Zuge der Ausführung erforderlichen Maßnahmen zum Schutze von schon fertig
oder teilweise fertigestellten Leistungen sind vom AN in Eigenverantwortung zu erbringen.
Fertig behandelte Oberflächen sind durch Folien und Abklebungen sorgfältig zu schützen.
angfe1031
9. Einbau und Anschlüsse an den Baukörper
Der Einbau und die Anschlüsse zum Baukörper müssen den bauphysikalischen
Anforderungen gerecht werden, d.h. Anforderungen aus Wärme-, Feuchtigkeits- und
Schallschutz sowie Fugenbewegung sind zu beachten.
Zusätzliche Technische Vorbemerkungen Metallbau
01.01 Hauseingangstürelement
01.01
Hauseingangstürelement
01.02 Vordach
01.02
Vordach
01.03 Stundenlohnarbeiten
01.03
Stundenlohnarbeiten