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bis
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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
10 Schlosserarbeiten (allgemein)
10
Schlosserarbeiten (allgemein)
Allgemeine Angebotsbedingungen 01. Der Unternehmer hat sich vor Abgabe des Angebotes von der Art und dem Umfang der Arbeit, sowie von den örtlichen Verhältnissen Aufklärung zu verschaffen, da spätere Einsprüche nicht berücksichtigt werden.
02. Vertragsbestandteile des Angebotes sind die VOB, neuester Stand, Teile B und C und Anhang sowie die einschlägigen technischen Vorschriften der Bauordnung NRW und die einschlägigen Vorschriften der Bauberufsgenossenschaft.
03. Der Auf- und Abbau der Baustelleneinrichtung, Vorhalten der Geräte, Maschinen, Einrichtungen, Bauzäune und sowie sämtliche Transporte und Verladungen, sowie sämtliche Lohnkosten, Lohnzuschläge, Lohnzulagen und Lohnnebenkosten und alle zur planmäßigen und termingerechten Fertigstellung nötigen Aufwendungen und Leistungen sind in den Einheitspreisen mit einbegriffen, soweit im Leistungsverzeichnis nicht anders beschrieben.
04. Bei allen zum Einbau kommenden Materialien und Gegenständen sind die im einzelnen geforderten bzw. fachgerechten Bearbeitungs- und Einbauvorschriften der Hersteller bzw. Lieferanten genauestens zu beachten.
05. Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Arbeiten ganz oder teilweise wegfallen zu lassen, ohne dadurch dem Auftragnehmer gegenüber ersatzpflichtig zu werden.
06. Die im Leistungsverzeichnis festgelegten Massen werden sämtlich zum Nachweis abgerechnet.
07. Wird der Auftrag pauschal vergeben, ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Massenberechnung in Übereinstimmung mit den Ausführungsplänen genau- estens zu überprüfen und durch Unterschrift anzu- erkennen. Mehr- und Minderleistungen werden nur dann berücksichtigt, wenn ganze Positionen hinzukommen oder entfallen oder die Mengen der einzelnen Positionen um 10% über oder unterschritten werden.
08. Sämtliche Materialien sind, soweit im Leistungs- verzeichnis nicht ausdrücklich aufgenommen, vom Unternehmer zu liefern und sachgemäß auf der Baustelle zu lagern.
09. Die Umlagekosten betragen 0,5% für Strom und Wasser, 0,5% für die Baustellenreinigung und Bautoilette, 0,4% für die Bauleistungsversicherung von der Nettoabrechnungs- summe.
10. Sämtlicher von den Arbeiten herrührender Schuttabfall ist laufend vom Unternehmer von der Baustelle zu entfernen bzw. in den Schuttcontainer zu bringen. Unterläßt der Unternehmer die Schutt- und Abfallbeseitigung nach erfolgloser, einmaliger Aufforderung, so wird dieselbe auf seine Kosten von anderen, vom Auftraggeber beauftragten Kräften durchgeführt.
11. Tagelohnarbeiten sind nur nach ausdrücklicher Anweisung durch die Bauleitung vom Unternehmer auszuführen. Die aufgewandte Arbeitszeit für solche Arbeiten ist korrekt mit Namensangabe der Beschäftigten in Berichten festzulegen und der Bauleitung täglich zur Anerkennung vorzulegen. Die Tagelohnarbeiten sind jeweils am Monatsende abzurechnen. Für Aufsichts- führende wird weder bei Akkordarbeiten noch bei Tagelohnarbeiten eine Vergütung gewährt.
12. Für Arbeiten oder Lieferungen, die im Leistungs- verzeichnis nicht enthalten sind, müssen vor Ausführung Umfang und Preis schriftlich mit dem Auftraggeber vereinbart werden. Die Preise hierfür sind unter Zugrundelegung der Kalkulation für ähnliche Arbeiten dieses Angebotes zu ermitteln. Eintretende Preiserhöhungen der Baustoffe, Materialien oder Frach- ten haben keinen Einfluß auf die im Angebot festgelegten Preise.
13. Das Aufmaß der fertigen Bauleistungen geschieht gemeinsam mit der örtlichen Bauleitung nach den Aufmaßbestimmungen der VOB, soweit nachstehend keine anderen Bedingungen gestellt sind. Auf getätigte Bauleistungen vergütet der Auftraggeber in monatlichen Zeiträumen Abschlagszahlungen bis zu 90% der nachgewiesenen Bauleistungen und zwar nur für fehler- und mängelfrei hergestellte Arbeiten. Nach Fertigstellung der Arbeiten ist innerhalb von 4 Wochen die genaue Schlussabrechnug in Verbindung mit einer übersicht- lichen gut prüfbaren Massenberechnung in 3-facher Ausfertigung einzureichen. Alle Sicherheitsvorkehrun- gen sind vor Ausführung zu beachten. Für die Standsicherheit der von ihm in Anspruch genommenen Teile, Gerüste usw. ist er in jeder Art und Weise voll verantwortlich. Bei Unfällen jeder Art allen Schäden, die durch ihn, seine Leute oder Nichtbeachtung der einschlägigen Vorschriften verursacht werden bzw. entstehen, haftet der Auftragnehmer auch dritten Personen gegenüber nach den gesetzlichen Bestimm- ungen.
14. Für sämtliche Gewährleistungsansprüche des Auftrag- gebers (Bauherrn) und deren Verjährung werden fünf Jahre und sechs Monate vereinbart. Die Verjährung beginnt am Tage der Abnahme des Werkes durch den Bauherrn bzw. durch seinen gesetzlichen Vertreter. Bis zu diesem Zeitpunkt trägt der Auftragnehmer volle Gewähr für Diebstahl, Beschädigung, Frost, Feuer, Wasser usw.
15. Streitigkeiten aus dem Vertrag sind auf dem ordentlichen Rechtsweg zu entscheiden, sofern keine Schiedsgerichts- vereinbarung getroffen wird. Gerichtsstand für beide Teile ist Sitz des Auftraggebers. Der Auftragnehmer erkennt ausdrücklich an, dass die Abtretung von Forderungen aus dem Auftrag an Dritte ausgeschlossen ist.
16. Die Arbeiten sind spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Auftrages bzw. nach Aufforderung durch die Bauleitung zu beginnen und ohne Unterbrechung durchzuführen. Die Fertigstellung der Arbeiten hat innerhalb der vertraglich vereinbarten Frist zu geschehen.
17. Sämtliche Positionen aller nachstehender Titel/ Gewerke sind einschließlich Material und Lohn zu kalkulieren. Im abweichenden Falle erfolgt ein besonderer Hinweis.
Mit sämtlichen in den Allgemeinen Angebotsbedingungen genannten Bedingungen bin ich einverstanden und erkläre, dass ich dieselben selbst gelesen und bei der Ausarbeitung des Angebotes berücksichtigt habe. Ich bin über Art und Umfang der zu erbringenden vertraglichen Leistungen erschöpfend unterrichtet.
Die vorstehende Ausführung muß bei Angebotsabgabe Unterschrieben sein. Angebote ohne unterschriebene Allge- meine Angebotsbedingungen werden nicht berücksichtigt.
Ort ....................., den................... 2025
Unterschrift und Stempel des Anbieters
................................................................
Allgemeine Angebotsbedingungen
Besondere Angebotsbedingungen 01. Allgemeine technische Vorschriften
Grundlage für das LV ist die von der Fa. Jakob Durst zur Verfügung gestellte Ausführungsplanung M 1:50 (Vorab- zug) 16.06.2025 Dipl.-Ing. Sindermann. Das Leistungs- verzeichnis ersetzt nicht die vom AG frei gegebene Ausführungsplanung.
Grundlage für das Angebot und die Ausführung sind u.a. die nachfolgenden Vorschriften und Bestimmungen in der jeweils neuesten Fassung:
- VOB (Verdingungsordnung für Bauleistungen,
Teil C)
- Verarbeitungsrichtlinien von Herstellerfirmen der zur Verwendung kommenden Materialien
- Die Bestimmungen der Landesbauordnung
- Die Bestimmungen der Berufsgenossenschaft
- Die Vorschriften des Brandschutzes
- Die Unfallverhütungsvorschriften der Bauberufs- genossenschaft
Auf folgende DIN-Normen wird hingewiesen:
DIN 18360 Metallbau- und Schlosserarbeiten
DIN 18335 Stahlbauarbeiten
DIN 18364 Oberflächenschutzarbeiten an Stahl und Aluminium
DIN 18357 Beschlagarbeiten
DIN 18081 Feuerbeständige einflügelige Stahltüren
DIN 18082 Feuerhemmende einflügelige Stahltüren
DIN 18083 Feuerbeständige zweiflügelige Stahltüren
DIN 18084 Feuerhemmende zweiflügelige Stahltüren
DIN 18055 Teil 1 "Stahlfenster; Ausführung, Flügel- arten
DIN 4102 Feuerschutz
02. Zusätzliche technische Vorschriften
Ergänzend zur VOB gelten die nachfolgende Ausführung und Leistungen
- Sollten in den Zeichnungen oder im LV Dimensionen vorgeschrieben sein, die von den handelsüblichen Abmessungen so abweichen, dass die Ausführung hierdurch erheblich verteuert wird oder eine handwerksgerechte Ausführung nicht zulassen, so ist vor der Angebotsabgabe Rücksprache mit dem Architekten erforderlich.
- Der Auftragnehmer hat vor Beginn der Arbeiten alle Maße der von ihm auszuführenden Arbeiten auf der Baustelle zu überprüfen und zu nehmen.
- Alle der Witterung ausgesetzten Stahlteile erhalten eine Feuerverzinkung.
- Sämtliche unverzinkten Stahlteile müssen einwandfrei entrostet, durch Nitroverdünnung entfettet und allseitig mit Rostschutzgrundierung versehen werden. Schweiß- und Verbindungs- stellen sowie beschädigte Anstriche sind nach dem Einbau nach zu streichen.
- An Sichtbeton, Betonfertigteilen, Sichtmauerwerk und dergleichen darf für Befestigungen nur gebohrt und keinesfalls gestemmt werden.
- Die Stahltürzargen sind aus mindestens 2 mm Stahlblech herzustellen.
- Alle Stahlzargen sind hohlraumfrei mit Mörtel (MG III) auszugießen.
03. Objektbeschreibung
Es handelt sich um die Errichtung eines teiluntekellerten 3-geschossigen 11-WE-Wohngebäudes mit einem Staffel- geschoss.
04. Anlagen
03. Sonstiges
Führen eines Bautagebuches welches wöchentlich un- aufgefordert der örtlichen Bauleitung vorzulegen ist.
Übernahme der Verantwortung als Fachbauleiter gemäß der BauO NRW.
Übernahme von gfls. erforderlichen Prüfgebühren oder anderen Gebühren.
Wiederherstellen des ursprünglichen Zustands von be- nutzten Einrichtungen, wie Straßen, Gehwegen, Flächen auf Grundstücken, Rückbau der Kranfundamente.
Vorhalten der Versorgungseinrichtungen Wasser/ Strom für die Folgegewerke bis zur Baufertigstellung.
Vorhalten des Kran bis 40 Tage nach Fertigstellung der Rohbauarbeiten.
Anbringen von Meterrissplaketten nach Angabe der ört- lichen Bauleitung, je 1 Stück pro Geschoss im Bereich des Aufzugs.
04. Objektbeschreibung
Es handelt sich um die Errichtung eines teilunterkellerten 11-WE-Wohngebäudes. ohne Tiefgarage.
Das Einholen von Information über im Bürgersteig verleg- ten Leitungen obliegt allein dem Auftragnehmer.
Das Einholen einer Gestattungsgenehmigungen bei Erfor- dernis obliegt dem Auftraggeber.
OK Gelände: siehe amtliche Lagepläne , Anlage
Grundlage für das LV ist die Ausführungsplanung M 1:50 IB Dipl.-Ing. Sindermann (Vorabzug) .Das Leistungsver- zeichnis ersetzt nicht die Ausführungsplanung.
05. Hinweis
Sofern der Auftragnehmer beabsichtigt Betonierabschnit te und Arbeitsfugen auszuführen, so geschieht dies in ei- gener Verantwortung, jedoch grundsätzlich nur nach vorheriger Abstimmung und nach Rücksprache mit dem Tragwerksplaner IB Dipl.-Ing. Daniel Westrup.
06. Anlagen
ANLAGE 1 Amtlicher Lageplan M 1:250 vom
09.05.2025 ÖbVI Cüppers & Bommes,
Konstadinstraße 58
41238 Mönchengladbach
ANLAGE 2 9 Bauantragspläne Nachhrag M 1:100, Arch.-Büro Dipl.-Ing. Sindermann
Bäumchesweg 14
41239 Mönchengladbach
Besondere Angebotsbedingungen
Statische Berechnungen Für die nachstehend ausgeschrieben Bauteile, wie z.B. Absturz- sicherungen, Umwehrungen sind die erforderlichen statischen Nachweise prüffähig vorzulegen und das Aufstellen grund- sätzlich mit einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. Prüfgebühren übernimmt der AG.
Statische Berechnungen
AUSSENBEREICH
AUSSENBEREICH
10.0010 Brüstungsgeländer, waagerecht, 1.100 x 900 mm, 1.OG-SG, STRASSE Absturzsicherung Fensterbrüstung (Fenstergitter)
Einbauort: 1.Ober- bis Staffelgeschoss
Strasse
Abmessungen, ca: 1.100 x 900 mm
Konstruktion aus Flachstahl 40/8 mm, als geschlossener Rahmen mit Ober-, Mittel- und Untergurt, mit senkrechten Stabfüllung aus Flachstahl 40/8 mm.
Der Flachstahlrahmen erhält seitlich jeweils links und rechts je 2 Flachstahllaschen 40/8 (mit Langloch), die an 4 abgewinkelte V2A- Flachstahlkonsolhalter mit Kopfplatten ca. 140/140/12 mm mit je 2 Stahldübel M10 und Schrauben M10 befestigt werden (nach Statik). Der lichte Abstand vom WDVS/ Putz bis zum Flachstahlrahmen beträgt 80 mm.
Zur Vermeidung von Wärmebrücken sind die Kontaktflächen Konsolanker- und Kopfplatten mit Typ RG300 d= 10 mm zu hinterlegen.
Die V2A-Wandhalter müssen vor den WDVS- Arbeiten montiert werden.
Höhe der Konstruktion >900 mm ab Oberkante Belag gemäß BauO NRW.
Das Ganze in feuerverzinkter und endlackierter Ausführung, herstellen, liefern und montieren inklusive aller notwendigen Nebenarbeiten. RAL-Farbton nach Bemusterung durch den AG z.B. RAL 7016.
Hinweis: Die Geländer können erst nach Fertigstellung des WDVS montiert werden.
10.0010
Brüstungsgeländer, waagerecht, 1.100 x 900 mm, 1.OG-SG, STRASSE
6,00
St
10.0020 Absturzsicherung, waagerecht, VSG/ ESG, Balkone, 1.OG + 2. OG Absturzsicherung, waagerecht, VSG/ ESG
Einbauort: 1.+ 2. Obergeschoss
Balkone
Abmessungen: (1,49+3,30+1,49) x > 0,90 m
Elemente: 9 pro Stück
Die Absturzsicherung inkl. der beiden 90°-abgewinkelten Ecken besteht aus:
Die Rohrrohmen 60/20 werden mit den Flachstahlpfosten 60/10 jeweils links und rechts verbunden, die waagerecht an den Quadratrohrrahmen mittels V2A-Schrauben M10 und Hut- muttern befestigt werden.
Pfosten aus 60/10 mm Flachstahl im Abstand bis zu ca. 1.150 mm, mit 90°-Flachstahl Schwert 140 x 120 mm
Handlauf 42 mm Edelstahl-Rundrohr mit 2 mm Wandung und auf Rahmen mit 12 mm Absatzstift verschweißt. Handlauf mit geschlossenen Enden. Handlauf inkl. 90°-Eckausbildung. Edelstahl/ Güte 1.4301 V2A in Korn 240 matt geschliffen
Füllung aus VSG/ ESG 2x6 mm weißer Folie 0,76 mm, als vorgespanntes Glas = TVG
Befestigung der Scheiben mit System-Klemmhaltern in V2A, wobei die Unterklemmhalter als Aufsatz-Abrutschsicherung geführt werden.
Befestigung der Pfostenschwerter über angeschweißte Rechteckplatten 140 x 140 x 10 mm mit je 2 Bohrungen für Edelstahl FAZ-Anker.
Das Ganze in feuerverzinkter und endlackierter Ausführung, herstellen, liefern und montieren inklusive aller notwendigen Nebenarbeiten. RAL-Farbton nach Bemusterung durch den AG z.B. RAL 7016.
10.0020
Absturzsicherung, waagerecht, VSG/ ESG, Balkone, 1.OG + 2. OG
6,00
St
10.0030 Absturzsicherung, waagerecht, VSG/ ESG, Dachterrasse SG Absturzsicherung, waagerecht, VSG/ ESG
Einbauort: Staffelgeschoss
Dachterrasse
Abmessungen: 22,20 x 0,90 m (20 Elemente)
3,25 x 0,90 m (3 Elemente)
3,25 x 0,90 m (3 Elemente)
Elemente: 26 Stück
Die Absturzsicherung inkl. der beiden 90°-abgewinkelten Ecken besteht aus:
Die Rohrrohmen 60/20 werden mit den Flachstahlpfosten 60/10 jeweils links und rechts verbunden, die waagerecht an den Quadratrohrrahmen mittels V2A-Schrauben M10 und Hutmuttern befestigt werden.
Pfosten aus 60/10 mm Flachstahl im Abstand bis zu ca. 1.150 mm, mit 90°-Flachstahl Schwert 140 x 120 mm
Handlauf 42 mm Rundrohr mit 2 mm Wandung und auf Rahmen mit 12 mm Absatzstift verschweiß. Handlauf mit geschlossenen Enden. Handlauf inkl. 90°-Eckausbildung. Edelstahl/ Güte 1.4301 V2A in Korn 240 matt geschliffen
Füllung aus VSG/ ESG 2x6 mm weißer Folie 0,76 mm, als vorgespanntes Glas = TVG
Befestigung der Scheiben mit System-Klemmhaltern in V2A, wobei die Unterklemmhalter als Aufsatz-Abrutschsicherung geführt werden.
Befestigung der Pfostenschwerter über angeschweißte Rechteckplatten 140 x 140 x 10 mm mit je 2 Bohrungen für Edelstahl FAZ-Anker.
Das Ganze in feuerverzinkter und endlackierter Ausführung, herstellen, liefern und montieren inklusive aller notwendigen Nebenarbeiten. RAL-Farbton nach Bemusterung durch den AG z.B. RAL 7016.
10.0030
Absturzsicherung, waagerecht, VSG/ ESG, Dachterrasse SG
28,70
m
10.0040 Sichtschutzelement, 3.200 x 2.000 mm, 2-teilig, VSG/ ESG, SG Sichtschutzelement
Einbauort: Staffelgeschoss
Dachterrasse
senkrechtes Sichtschutzelement aus RP-Rohr zwischen WDVS und Balkongeländer, bestehend aus:
Rahmen aus Quadrat-/ RP-Rohr 40/40/3 mm mit 1 senkrechten Setzpfosten aus RP-Rohr, mittig geteilt.
Die Anschlussfuge zum Verblendmauerwerk mit Quellband schließen. Der Rahmen bindet in den Balkonbelag ein bzw. steht auf einer Betonaufkanung (analog Attika-Überzug, konstruktiv).
__________________________________________________
Beispiel: Die Verankerung der Rahmenkonstruktion des Sichtschutzelements erfolgt mit dem Fischer Montagesystem Thermax 12/110 M12 A4 und Injektionsmörtel FIS EM bzw. FIS V, sowie dem Multi Kleb- und Dichtstoff KD 290.
Verankerungstiefe im Beton: 7,0 cm
Verankerungstiefe KS-MW: nach Statik
Dicke der nichttragenden Schicht (WDVS)
Dämmung: 22,5 cm EPS inkl. Klinkerriemchen
Anzahl und Anordnung der Dübel sind der Ausführungsplanung bzw. dem statischen Nachweis zu entnehmen und einzuhalten. Einbau und Montage gemäß allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung Z-21.8-1837 sowie der Europäisch Technischer Bewertung ETA-10/0012 (FIS EM) oder der Europäisch Technischer Bewertung ETA-02/0024 (FIS V) bzw. Montage- anleitung im gerissenen und ungerissenen Beton C20/25 bis C50/60. Nicht rostender Stahl (A4)
___________________________________________________
Abmessungen (B x H): 3.200 x 2.000 mm, 2-teilg
bestehend aus 2 Feldern: 2.000 x 2.000 m, mittig geteilt
1.200 x 2.000 mm (Türöffnung/ 2. Rettungsweg nach BauO NRW)
Füllung aus VSG/ ESG 2x6 mm weißer Folie 0,76 mm, als vorgespanntes Glas = TVG
Das Ganze in feuerverzinkter und endlackierter Ausführung, herstellen, liefern und montieren inklusive aller notwendigen Nebenarbeiten. RAL-Farbton nach Bemusterung durch den AG z.B. RAL 7016.
10.0040
Sichtschutzelement, 3.200 x 2.000 mm, 2-teilig, VSG/ ESG, SG
1,00
St
10.0050 Tuerfluegel , 1.200 x 2.000 mm, 2.. RW, SG, Zulage Türflügel/ Sichtschutzelement
Einbauort: Staffelgeschoss
Dachterrasse
als Zulage zu Pos. 10.0040
10.0050
Tuerfluegel , 1.200 x 2.000 mm, 2.. RW, SG, Zulage
1,00
St
10.0060 Hausnummer 57 Farbe RAL 7016, 150 mm Hausnummer, Farbe RAL 7016
Zahlen: 150 mm hoch.
liefern und oben und unten verdeckt verschraubt auf der
WDVS-Fassade montieren.
10.0060
Hausnummer 57 Farbe RAL 7016, 150 mm
2,00
St
10.0070 Lamellen-Wetterschutzgitter, 400 x 400 mm, Auzfzug Lamellen-Wetterschutzgitter, Farbe RAL 7016
Einbauort: Zuluftschacht Aufzug
Abmessungen (B xH): ca. 400 x 400 mm
liefern und montieren.
10.0070
Lamellen-Wetterschutzgitter, 400 x 400 mm, Auzfzug
1,00
St
INNENBEREICH
INNENBEREICH
10.0080 Handlauf Innentreppe, V2A, geschliffen, K 200, UG-3.OG Handlauf Innentreppe in Edelstahl V2A, geschliffen, K200
Einbauort: Unter- bis Staffelgeschoss
Treppenhaus
bestehend aus:
Rundrohr ca.42 mm dem Treppenverlauf folgend, mit geschlos- senen Enden, mit Wandhalterungen aus abgewinkeltem 12 mm Rundstab und runder Fußplatte mit 90 mm Durchmesser für Zweipunktbefestigung mit versenkter Schraubverbindungen und Abdeckrosetten.
liefern und seitlich der Treppenläufe an den Wänden montieren inkl. der erforderlichen Nebenarbeiten.
10.0080
Handlauf Innentreppe, V2A, geschliffen, K 200, UG-3.OG
E
26,00
m
10.0090 Treppenhausgeländer >900 mm mit Edelstahl-Handlauf 42 mm, 3.OG Treppenhausgeländer
Einbauort: Unter- bis Staffelgeschoss
Treppenhaus,
in gerader und mitlaufender und abgewinkelter Form, Konstruktion oberhalb der Rand- und Stufenplatten, aus Flachstahl 50/10 mm, als geschlossener Flachstahlrahmen je Lauf und Podest (Ober- und Untergurt), mit einer senkrechten Stabfüllung aus Flachstahl 50/10 mm.
Auf den Rahmen aufgesetzter Edelstahlhandlauf V2A Rundrohr ca. 42 mm geschliffen, K 220, dem Treppenverlauf komplett durchgehend, oben und unten mit geschlossenen Enden. Abstandshalter Handlauf/ Obergurt-Flachstahlrahmen aus 12 mm V2A-Rundstab.
Pfosten (verlängerte Stabfüllung) aus Flachstahl 50/10 mm. Länge ca. 1.250 bis 1.450 mm. Unten im Wangenbereich zur Fußplatte 120//10 mm um 90°- abgewinkelt.
Die Befestigung erfolgt mittels Kopfplatte ca. 140/140/12 mm mit je 2 Stahldübel M10 und versenkten Schrauben M10 bzw. Hutmuttern.
Höhe der Konstruktion: >900 mm gemäß BauO NRW
Das Ganze in grundierter Ausführung, herstellen, liefern und montieren inkl. aller notwendigen Nebenarbeiten.
10.0090
Treppenhausgeländer >900 mm mit Edelstahl-Handlauf 42 mm, 3.OG
32,00
m
TAGELOHN
TAGELOHN
10.0100 Tagelohnarbeiten eines Facharbeiters Tagelohnarbeiten eines Facharbeiters
ausschließlich auf Anordnung der örtlichen Bauleitung, zum besonderen Nachweis.
10.0100
Tagelohnarbeiten eines Facharbeiters
E
1,00
Std
10.0110 Tagelohnarbeiten eines Helfers Tagelohnarbeiten eines Helfers
ausschließlich auf Anordnung der örtlichen Bauleitung, zum besonderen Nachweis.
10.0110
Tagelohnarbeiten eines Helfers
E
1,00
Std