Kellerdeckendämmung
RM-24-026 - Konrad-Adenauer-Straße 12, Offenbach
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Angebotsanfrage: Kellerdeckendämmarbeiten Bauvorhaben: Energetische Sanierung + Modernisierung Konrad-Adenauer-Str. 12 in 63073 Offenbach am Main Bauzeit gesamte Maßnahme: 05/2026 - 02/2027 Angebotsabgabe bei: B&O Bau und Projekte GmbH Uhlandstr. 6 in 09130 Chemnitz einkaufchemnitz@bo-bau.de
Angebotsanfrage: Kellerdeckendämmarbeiten
01 KELLERDECKENDÄMMARBEITEN - KAS 12
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KELLERDECKENDÄMMARBEITEN - KAS 12
Ortsbeschreibungen und geplante Maßnahmen Beim Bauvorhaben Konrad-Adenauer-Str. 12 in Offenbach handelt es sich um ein direkt auf der Nordseite an das Wohnhaus Konrad-Adenauer-Str. 14 angrenzendes Wohngebäude aus dem Baujahr 1973. Das Gebäude gliedert sich in Kellergeschoss, Erdgeschoss, sieben Ober- geschosse und das Dachgeschoss (8.OG). Im Erdgeschoss und in den sieben Obergeschossen sind jeweils 3 Wohnungen und damit insgesamt 24 Wohneinheiten angeordnet. Im Dachgeschoss befinden sich ausschließlich Wirtschaftsräume, wie u.a. Abstell- und Trockenräume der Mieter und Räume zur Unterbringung technischer Anlagen, wie die Aufzugsmaschine. Der Treppenraum erschließt sämtliche Geschosse und hat den direkten Ausgang ins Freie im Erdgeschoss. Innerhalb des Treppenraums ist ein Aufzug angeordnet, der vom Keller bis zum 7.OG reicht. Der Zugang auf das Flachdach erfolgt über eine Tür im Maschinenraum. Die Gesamthöhe des Wohnhauses beträgt ca. 27,00 m. Das Kellergeschoss ragt ca. 1,00 m aus dem Gelände heraus. Das Gebäude befindet sich im Eigentum der Baugenossenschaft Odenwaldring eG, Waldstr. 182, 63071 Offenbach/Main. Sämtliche Wohneinheiten sind vermietet und bewohnt. Ziel der geplanten Sanierungsmaßnahme ist es, die aktuellen Anforderungen der KfW an ein Effizientzhausstandard von 70 (BEG), für das Gebäude zu erreichen. Hierbei sollen folgende Sanierungsmaßnahmen umgesetzt werden (grober Überschlag): - Austausch der Fensterelemente inkl. Innen- / Außenfensterbänke - Sanierung vorh. Rollläden (Einbau Dämmung, Tausch Behang   Kastedeckel und Gurtzug) - neue Vorbaurollladen für Balkonfensterelemente, Bedienung Gurtzug - Austausch der Kellerfenster - Erneuerung des Flachdachaufbaus inkl. Dämmung und der Entwässerung - Aufbringen eines WDVS - Anbringen einer Kellerdeckendämmung - Austausch der Wohnungseingangstüren - Austausch der Haus- und Keller- und Dachzugangstüren (außen) - Erneuerung der Hauseingangstür - Errichtung einer freistehenden Briefkastenanlage - Betonsanierung bestehender Balkonplatten und -brüstungen inkl.   Austausch der Brüstungsgeländer - Betonsanierung der Kellerniedergänge - Austausch der massiven Vordachkonstruktion gegen Glasvordach - malermäßige Überarbeitung der Treppenhauses - ersatzloser Rückbau der Heizkörper im Treppenhaus - Erneuerung der Elektroinstallationen im Keller - neue Tür- und Gegensprechanlage - evtl. Anordnung von Balkonsteckdosen - Hydraulischer Abgleich
Ortsbeschreibungen und geplante Maßnahmen
Objektspezifische Ausführungshinweise
Objektspezifische Ausführungshinweise
E
Maßgebende Technische Vorschriften Trockenbauarbeiten Zusätzlich zur DIN 18 340 gelten für die Ausführung der Trockenbauarbeiten alle notwendigen DIN-, EN- und ISONormen sowie die Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller, insbesondere DIN 18 334 Zimmer- und Holzbauarbeiten DIN 18 350 Putz- und Stuckarbeiten DIN 18 355 Tischlerarbeiten DIN 18 360 Metallbau- und Schlosserarbeiten DIN 4109 Schallschutz im Hochbau DIN 4102 Brandschutz im Hochbau DIN 4108 Wärmeschutz im Hochbau Herstellervorschriften und Ausführungsdetails Merkblatt Nr. 2 der IGG zu den Qualitätsstufen der Verspachtelung Ausführungsrichtlinien Für Decken- und Wandkonstruktionen sind Prüfzeugnisse und statische Nachweise vorzulegen. Es sind grundsätzlich nur komplette Systeme mit allem Zubehör nach Herstellerrichtlinien und Verlegeanleitung einzubauen. Die Schalldämmung der angebotenen Bauteile muss mind. den in der DIN 4109 angegebenen Anforderungen entsprechen Randbedingungen, welche eine Abminderung des Schall- schutzes bedingen, sind nach Erfordernis durch besondere Maßnahmen zu kompensieren. Für die ange- botenen Konstruktionen muss ein Prüfbericht über den Rechen- wert vorliegen. Der AN hat für alle maßgeblichen Konstruktionen Spezifikationen zu den Baustoffen (Bauplatten, Unterkonstruktion, Dämmstoffe etc.) sowie die entsprechenden schalltechnischen und brand- schutztechnischen Nachweise vorzulegen. Die Konstruktionen sind am Bau so auszuführen, dass der jeweils geforderte Schallschutz realisiert wird. Der Bauherr behält sich vor, die vertraglichen Schalldämmungen insbesondere bei Wohnungs- abschlüssen messtechnisch überprüfen zu lassen. Sofern der vertragliche Sollwert der Schalldämmung nicht erfüllt wird, gehen entsprechende Nacharbeiten und erneute messtechnische Prüfungen gemäß DIN 52210 bzw. DIN EN ISO 717 eines unabhängigen Ing.-Büros für Akustik, ohne eine gesonderte Vergütung zu Lasten des AN. Vor dem Einbau soll das Material auf Raumtemperatur gelagert werden. In Feuchträumen dürfen nur feuchtigkeitsbeständige Gipskarton- platten eingebaut werden. Bei mehrlagigen Beplankungen mit Brand- oder Schallschutz- anforderungen sind auch die Fugen der unteren Lagen zu ver- spachteln. Querschnittsschwächungen von Brandschutz- konstruktionen in Durchgangs- oder Fugenbereichen sowie bei Einbauten sind so auszugleichen, dass die geforderte Feuer- widerstandsklasse erhalten bleibt. Für Einbauten der Luft- und Beleuchtungstechnik gilt das ebenfalls; ein Nachweis des Herstellers der Einbauteile kann verlangt werden. Befestigungselemente, die im Ausnahmefall Flächendichtungen durchdringen, sind mit auf das Dichtungsmaterial abgestimmten Abdichtungsstoffen (ohne Lösungsmittel) abzudichten. Der Bieter hat durch Prüfzeugnisse von amtlich anerkannten Institutionen nachzuweisen, dass die angebotene Konstruktion sowie alle Maßnahmen bei den Anpassarbeiten die techno- logischen Anforderungen erfüllen. Die angebotenen Konstruktionen sind mit ihren Fabrikaten zu benennen und in Form von Handmustern zu bemustern. Sichtbare Stoßfugen umlaufender Bekleidungen und Wandan- schlussprofile sind auf Gehrung herzustellen. Bei Dämmungen sind auch die Hohlräume mit Mineralwolle satt auszustopfen. Beim Umgang mit Mineralfaserdämmstoffen (Einbau und Ausbau) ist für gute Durchlüftung der Räume zu sorgen. Eventuelle Staubablagerungen sind zu entfernen, dabei ist Kehren untersagt. Das Trennen darf nur auf harter Unterlage mittels Messer erfolgen. Beim Ausbau sind diese Dämmstoffe nach Möglichkeit zu befeuchten. Anschlüsse an andere Bauteile (Boden-, Decken- und Wand- anschlüsse im System der Wand unter Berücksichtigung der Deckendurchbiegung, sowie an Fenster, Türen und sonstige Einbauteile) sind nach den Herstellerrichtlinien herzustellen und dauerelastisch zu verfugen. Elastische Verfugungen sind grund- sätzlich mit überstreichfähigem Material herzustellen. Werden Metallständerwände im Bereich von abgerissenen Wänden o.ä. eingebaut, müssen die umlaufenden Boden-, Wand- und Deckenanschlüsse vorher oberflächenbündig egalisiert sein um einen dichten und geraden Anschluss der Metallständerwände zu erhalten. Kantenschutzwinkel als eingespachtelte Eckwinkel. Grundsätzlich sind Regelaufbauten beschrieben. An-/ Abschlüsse, Leibungs-/ Fußpunktanschlüsse sowie Anschlüsse und Ausbildungen zu anderen Bauteilen sind gem. Plan bzw. Herstellerrichtlinien jeweils für den Gebrauchszweck geeignet auszuführen. Alle vorbeschriebenen Leistungen inkl. aller erforderlichen Materialien (alle erforderl. Profile, Kantenschutz, GKB- Platten, alle Anschlussfugen, freie Wandenden, Eckausbildungen      , Befestigungsmittel, Plattenausschnitte für Rohrdurchführungen, Schalter, Dosen etc. sind mit den EP´s abgegolten und in die nachfolgend ausgeschriebenen Pos. einzukalkulieren.
Maßgebende Technische Vorschriften
01.01 Abbrucharbeiten
01.01
Abbrucharbeiten
01.02 Kellerdeckendämmung
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Kellerdeckendämmung
01.03 Stundenlohnarbeiten
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Stundenlohnarbeiten