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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Angebotsanfrage: Dachdecker- und Dachklempnerarbeiten
Bauvorhaben: Energetische Sanierung +
Modernisierung + Aufstockung
Conrad-Hist-Str. 19-23
in 67346 Speyer
Bauzeit gesamte Maßnahme: 06/2026 - 03/2027
Angebotsabgabe bei: B&O Bau und Projekte GmbH
Uhlandstr. 6 in 09130 Chemnitz
einkaufchemnitz@bo-bau.de
Angebotsanfrage: Dachdecker- und Dachklempnerarbeiten
01 DACHDECKERARBEITEN - Conrad-Hist-Str. 19-23
01
DACHDECKERARBEITEN - Conrad-Hist-Str. 19-23
1. Ortsbeschreibungen und geplante Maßnahmen Beim Bauvorhaben Conrad-Hist-Str. 19-23a in 67346 Speyer handelt es sich um
ein Wohngebäude aus dem Baujahr 1958.
Die Gebäude befinden sich im Eigentum der Baugenossenschaft Speyer eG.
Die Häuser Conrad-Hist-Str. 19-23a sind unmittelbar aneinander stehende Wohnge-
bäude mit 3 Vollgeschossen, unausgebauten Dachgeschoss sowie Kellergeschoss
und drei Hauseingänge. Die Hauseingänge sind über einen befestigten Fußweg von
der Straße aus zu erreichen. Die Gesamthöhe des Wohnhauses inkl. DG beträgt
ca. 12,50 m. Das Kellergeschoss ragt ca.80-120 cm aus dem Gelände heraus.
Durch den Gebäudeversatz von ca. h= 300 cm ist das Dach nicht durchlaufend.
Bei den Blöcken handelt es sich um drei Zweispänner. Alle drei Geschosse besitzen
insgesamt sechs Wohneinheiten. Die Gesamtwohnfläche der Wohngebäude
CHS 19-23a beträgt für insgesamt 18 WEs ca. 1.338 m² (inkl. 0,5-facher Balkon-
flächen) im Bestand.
Geplant ist der Abbruch des kompletten Dachstuhl und die anschließende Erweiter-
ung durch Aufstockung um eine Wohnetage. Das neue Dach wird entgegen dem
Altbestand als Flachdach ausgeführt. Die geplante Aufstockung schafft sechs zusätz-
liche Wohneinheiten mit Balkon mit Westausrichtung.
Der durch die Aufstockung entsehende Wohnflächenzuwachs beträgt ca. 461 m²,
so dass mit Abschluss der Umbaumaßnahme für insgesamt 24 WEs eine vermiet-
bare Gesamtwohnfläche von ca. 1.799 m² zur Verfügung stehen wird (inkl. 0,5-
facher Balkonflächen).
An den Objekten sollen umfangreiche Sanierungsmaßnahmen vorgenommen
werden. Alle Wohnungen werden nach der Sanierung eine Loggia bzw. einen
Vorstellbalkon haben.
Die Aufstockung erhält denselben Standard wie der darunter liegende Bestand.
Das Wohnobjekt soll so saniert werden, dass ein energetischer Standard
für den Bestand KfW 70 und für die Aufstockung KfW 55 erreicht wird.
Massnahmen Sanierung (grober Überschlag):
- Aufstockung um eine neue Wohnetage mit Flachdach (Rückbau vorh. DG mit
Satteldach, Herstellen einer Brettstapeldecke, Außenwände als Holzständer-
konstruktion in Holztafelbauweise, Gründach mit Solaranlage auf Teilflächen)
- Erneuerung der Balkone durch vorgestellte Balkonanlagen
- Austausch Fensterelemente inkl. Außenfensterbänke
(Innenfensterbänke bleiben im Bestand)
- Sanierung vorh. Rollladenkästen in allen Bestands-Etagen
- Aufsatzrollladenkästen mit Gurtbedienung für Fensterlemente in Aufstockung
- Erneuerung Kellerfenster
- Aufbringen eines Wärmedämm-Verbundsystems
- brandschutztechnische Ertüchtigung der vorh. Kellerdecke
(Laut WSN ist keine KDD vorgesehen.)
- Dämmung Kellerwände am Treppenhaus
- Strangsanierung und Modernisierung der Bäder, Vergrößerung der Bäder
durch Wegfall Flurnischen
- Erneuerung Bodenbelag in Kleinflächen sowie malermäßige Überarbeitung
der von der Sanierung betroffenen Wand- und Deckenflächen in Fluren
- Austausch Badtüren inkl. Zargen
- Austausch WE-Türen inkl. Zargen
- Erneuerung T30-Türen im Treppenhaus
- Erneuerung Kelleraußentüren (78/89)
- Sanierung der Kellerabgänge im Außenbereich (BetoSan., Geländer neu)
- Hauseingangstüren bleiben im Bestand, vorh. BK-Anlage im Seitenteil
wird jeweils um zwei Kästen für neue WEs in Aufstockung erweitert
- malermäßige Überarbeitung der Treppenhäuser (Wände, Untersichten, Decken)
- malermäßige Überarbeitung der Kellerwände und -decken im öffentlichen Bereich
- Herrichtung eines Technikraumes für Fernwärmetechnik im KG
- Erneuerung der Anlagentechnik (HLS + Elektro)
- Komplettsanierung von 6,0 Leerwohnungen (Stand 15.07.25)
Die Bauarbeiten erfolgen im bewohnten Zustand.
1. Ortsbeschreibungen und geplante Maßnahmen
2. Besonderer Teil - Dachabdichtungsarbeiten 2.1 Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage
Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich ebenso wie die technische
Ausführung grundsätzlich aus:
DIN 4066 - Hinweisschilder für die Feuerwehr
DIN 4102 - Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen
DIN 4109 - Schallschutz im Hochbau
DIN 18232 - Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
DINV18234-3 - Baulicher Brandschutz im Industriebau; Konstruktive
Maßnahmen bei Dachdurchdringungen, -anschlüssen und -ab-
schlüssen zur Verzögerung der Brandweiterleitung
DIN 18338 - Dachdeckungs- und Dachabdichtungsarbeiten
DIN 18339 - Klempnerarbeiten
DIN 18451 - Gerüstbauarbeiten
DIN 52270 - Prüfung von Mineralwolle-Dämmstoffen
(gilt hier für Definitionen)
DIN 68755-1 - Holzfaserstoffe; Dämmstoffe für die Wärmedämmung
DIN EN 54 - Brandmeldeanlagen
DIN EN 546 - Aluminium und Aluminiumlegierungen; Folien
DIN EN 826 - Wärmedämmstoffe für das Bauwesen; Bestimmung des
Verhaltens bei Druckbeanspruchung
DIN EN 1253 - Abläufe für Gebäude
DIN EN 1396 - Aluminium und Aluminiumlegierungen; Bandbeschichtete
Bleche und Bänder für allgemeine Anforderungen
"Richtlinien für die Planung, Ausführung und Pflege von Dachbegrünungen"
(Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. - FLL,
Troisdorf) mit Vorrang vor den Normen.
AGI-Arbeitsblatt B 11 - Industriedächer; Leitlinien für Planung und Ausführung
Industriedachbegrünung
2.2 Stoffe, Bauteile
Polystyrolschaumplatten sind nur im abgelagerten Zustand (ca. 6 Wochen)
einzubauen.
Der Nachweis darüber kann von der Bauleitung verlangt werden.
Polystyrolschaum-Dämmplatten für Umkehrdächer sind nur in extrudierter
Herstellung zu verwenden.
Dübel zur Befestigung müssen auf den Untergrund abgestimmt sein; ihre
Spreizkräfte dürfen keine zu großen inneren Spannungen erzeugen. Bei
nicht ausreichend festem Untergrund sind Injektionsanker zu verwenden.
Unterspannbahnen und Klebebänder sollen von einem Hersteller sein.
Falls in der Leistungsposition nicht anders angegeben, gelten folgende
Begriffe für die diffusionsäquivalente Luftschichtdicke s (Index) d:
- diffusionsoffen: bis 0,3 m
- diffusionshemmend: über 0,3 bis 2,0 m
- Dampfbremse: über 2,0 bis 100 m
- Dampfsperre: ab 100 m
2.3 Ausführung
2.3.1 Allgemeines
Ein besenreiner Untergrund ohne Kontergefälle wird bereitgestellt.
Bedenken sind weiterhin anzumelden bei
- zu feuchtem Untergrund
- Unebenheiten des Untergrundes
- ungeeigneter Oberfläche des Untergrundes für die vorgesehene Klebung
- Rissbildungen im Untergrund
- ungeeigneter Art, Lage oder Befestigung von durchdringenden Bauteilen
- fehlenden Widerlagern oder Nagelleisten zur Befestigung der Dämmung
bzw. der Dachhaut bei stark geneigten Dächern.
Der Auftragnehmer hat ausreichend Vorhaltematerial bereitzuhalten, um bei
witterungsbedingten Unterbrechungen die zum Teil fertiggestellten Leistungen
bis zur Übergabe zu schützen.
Die Sicherung provisorischer Abdeckungen ist besonders im Bereich von
Durchdringungen der Dachhaut vorzunehmen. Werden Dampfsperren als
Notabdichtung verwendet, was möglichst zu vermeiden ist, so muss vor
Weiterführung der Arbeiten nachweisbar eine Dichtheitsprüfung erfolgen.
Das Lagern von Druckgasflaschen in Kellerräumen, Treppenhäusern, Durch-
gängen und Durchfahrten ist untersagt. Ein Feuerlöscher, tragbar, der
Klasse C nach DIN EN 2 - oder vergleichbar einsetzbar - muß bei Arbeiten
mit brennbaren Gasen vorhanden sein.
Für einzubauendes Material sind die Richtlinien der Hersteller grundsätzlich
zu beachten.
Auf Verlangen ist dem Auftraggeber Einsicht in diese zu gewähren.
Sofern dem Leistungsverzeichnis keine Detailunterlagen beigefügt sind,
treffen die Pläne des Architekten in erster Linie eine formale Gestaltungs-
aussage. Es gehört zu den Aufgaben des Auftragnehmers, Elementstöße,
Verbindungen, Befestigungen, toleranzaufnehmende Anschlüsse u. dgl. in
Abstimmung mit dem Architekten, den anerkannten Regeln der
Bautechnik und gemäß dem zu erwartenden Gebrauchswert herzustellen.
Gegen Verschmutzungen und Beschädigungen anderer Bauteile sowie zur
Vermeidung der Gefährdung von Personen sind vom Auftragnehmer der
Verkehrssitte entsprechende und zumutbare Vorkehrungen zu treffen (Ab-
deckungen, Hinweisschilder, Absperrungen u. dgl.).
Alle Dämm- und Dichtungsmaterialien sind auf Unterlagen trocken zu lagern
und einzubauen. Rollen sind stehend zu lagern.
Bei der Verarbeitung, vor allem bei Trennung, entstehende Rückstände von
Mineralwolle dürfen nicht gefegt werden. Es sind zugelassene Staubsauger
zu verwenden. Verschnitt, Abfälle und Staubsaugerinhalte sind in staubdicht
schlie ßenden Behältern (auch Plastiksäcke sind zulässig) zu sammeln. Das
gilt insbesondere beim Ausbau und Rückbau alter Dämmstoffe.
Der Arbeitsablauf ist so einzurichten, daß bei Arbeitsunterbrechung offene
Kanten des Abdichtungsaufbaus gegen das Eindringen von Niederschlägen
geschützt sind, ggf. sind sie abzukleben und bei Weiterarbeit von den Kleb-
streifen wieder zu befreien.
Stöße und Fugen sind so auszuführen, dass Dehnungen bei gleichzeitiger
Sicherstellung der Wasserdichtheit spannungsfrei aufgenommen werden
können. Bewegungsfugen sind durchgehend, auch im Bereich der Dampf-
sperre, anzuordnen.
Dacheinläufe sind in Decken mit Abdichtung mit Klebeflansch einzubauen.
Ist das Einspannen der Abdichtung gefordert, sind Abäufe mit Pressdich-
tungsflansch erforderlich. Ist ein Anschluss für den Potentialausgleich vor-
gesehen, darf dieser nur vom Elektrofachbetrieb ausgeführt werden. Das gilt
sinngemäß auch für den Einbau von Rohrhülsen aus Metall für durchführende
Steig- und Fallleitungen.
Einläufe mit Geruchverschluss sind mit Wasser zu füllen.
Dacheinläufe mit Anschluss an Dichtungen müssen unverschlossene
Öffnungen in der Dichtungsebene aufweisen.
Dacheinläufe sind vertieft einzusetzen. Sie müssen die Dichtungsebene und
die Nutzschicht entwässern und dürfen keine Wärmebrücken bilden.
Roste für Dacheinläufe müssen herausnehmbar sein. Sind die Roste fest in
die begehbare Oberfläche eingebunden, muss ihre Beweglichkeit gegenüber
dem Ablauf gewährleistet sein.
Abdeckungen und Ortausbildungen sind so zu gestalten, dass durch ablau-
fendes Wasser an der Fassade keine Schmutzränder entstehen können.
Die Dicke der späteren Bekleidung ist ggf. zu erfragen.
2.3.2 Dachhaut
Zum Nachweis des Fabrikats der angebotenen Dachbahnen dürfen die
Banderolen erst unmittelbar vor dem Einbau entfernt werden.
Bei Einsatz von Kunststoffdichtungsbahnen ist zwecks Vermeidung des
Wanderns der Weichmacher eine Trennlage zwischen Dichtungsbahn und
Dämmschicht einzubringen, falls die Verträglichkeit mit dem angrenzenden
Baustoff nicht ausdrücklich vom Hersteller garantiert wird.
Sind nach Herstellervorschrift Kunststoffbahnen ohne Einlage durch Quell-
oder Warmgasschweißen zu verbinden, muss auf Dachschrägen oder an
aufgehenden Bauteilen mit gegenläufiger Nahtüberdeckung gearbeitet werden,
um eine dichte Verbindung herzustellen und den gesamten Überlappungs-
bereich zu erfassen.
Bei Anschlüssen im Klebeverfahren sind Unterseite der Bahn und Unterlage
einzustreichen.
Bei Anschlüssen sind die Abdichtungslagen nicht direkt hochzuführen,
sondern in der Nähe der Ausrundungen oder über dem Anschlusskeil abzu-
setzen.
Bei der Verarbeitung von Schweißbahnen ist ein entsprechender Feuerlöscher
in Bereitschaft zu halten.
Sofern Lochglasvlies-Bitumenbahnen als Ausgleichsschicht verwendet werden,
ist die folgende Lage im Gießverfahren aufzukleben.
Bei zweilagigen Abdichtungen beträgt der Versatz der Bahnen 50 cm, bei
dreilagiger Abdichtung 33,3 cm.
Die einzelnen Lagen sind grundsätzlich in einzelnen Arbeitsgängen aufzubringen.
Eine Verbanddeckung (englische Deckung) ist nur nach Zustimmung der
Bauleitung zulässig.
Um in der letzten Lage eine Verdickung im Stoßbeeich der Überdeckungen
zu vermeiden, ist die zu überdeckende Ecke abzuschneiden bei Dachneigungen
unter 5°.
Anschlüsse an begrenzende oder durchdringende Bauteile sind in Koordi-
nierung mit den Dachklempnerarbeiten auszuführen. Blechverwahrungen als
Winkelblech sind zwischen die Abdichtungslagen einzukleben. Der Klebe-
flansch erhält einen Voranstrich auf einer dem Dichtungsmaterial entsprech-
enden Lösungsmittelbasis. Die weiteren Lagen werden vollflächig aufgeklebt.
Die Anschlussfugen erhalten bei Deckung mit Bitumenbahnen einen Anstrich
mit heisser Klebemasse, in anderen Fällen einen Verschluss mit materialent-
sprechender Spachtelmasse.
Nahtverbindungen von Bitumenbahnen in der Deckschicht sind unmittelbar
nach Herauslaufen des Klebers entsprechend der Oberflächenbeschichtung
abzustreuen.
Die Bekiesung von Dachflächen darf erst nach einer technischen Abnahme
der fertiggestellten Dachhaut (einschl. aller Anschlüsse) durch die Bauleitung
erfolgen. Für Kiesschüttungen ist ungebrochener und von abschlämmbaren
Bestandteilen weitgehend freier Kies zu verwenden.
Bei Dachplatten aus Betonfertigteilen aller Art und bituminösen Deckungen
sollen die Querstöße (Kopfenden) mit Trennstreifen abgedeckt werden, welche
gegen Verschieben durch einseitiges Heften zu sichern ist. Bei Platten über 1 m
Breite sind auch die Längsstöße entsprechend auszuführen.
Metallanschlüsse, die in wasserführenden Ebenen liegen, müssen wegen
Bitumenkorrosion oder als Schutz vor Weißrost einen Schutzanst rich erhalten,
der mindestens 2 cm über Oberfläche Dachhaut, Kiesschüttung oder Platten-
belag zu führen ist.
2.3.3 Dämmungen
Für ruhende Belastungen können Dämmstoffe der Klasses WD verwendet
werden; für genutzte Dachflächen ist die Klasse WS erforderlich.
Randbohlen müssen 1 cm dünner als die vorgesehene Dämmschicht sein.
Falls im Leistungsverzeichnis nicht besonders angegeben, sind bei nicht-
durchlüfteten Dächern mit Dämmungen aus biologischen Materialien - ggf. als
Besondere Leistung - nach Rücksprache mit dem Architekten und unter Be-
rücksichtigung der Struktur des Dämmstoffes und der Größe der Dachfläche
sowie der Jahreszeit Lüftungsöffnungen bzw. -aufsätze zur dampftechnischen
Entspannung des Dachaufbaues anzuordnen.
Dampfbremsen und Dampfsperren sind konvektionsdicht zu verlegen; das
gilt auch für die Befestigung an Anschlüssen und Durchdringungen. Im
Regelfall sind Dichtungsbänder zu verwenden. Montageschaum gilt nicht als
konvektionsdicht.
Dampfsperren und Dampfbremsen dürfen nicht angetackert werden; sie
sind zu kleben.
Die Dämmschichten sind an allen Anschlüssen so auszuführen, daß keine
Wärmebrücken entstehen. Im unmittelbaren Bereich von Dachabläufen sind
die Dämmschichten um ca. 20 mm leicht abzuschrägen.
Bei stärker geneigten Flächen ist auf das Vorhandensein eines Widerlagers
für die Dämmschichten zu achten.
Schaumglasplatten müssen wegen der Bruchgefahr in einer ausreichend
dicken Bitumenschicht verlegt werden.
Mineralfaser-Dämmplatten sind vollflächig aufzukleben.
Sind sie mechanisch zu befestigen, müssen sie eine Druckspannung von
0,70 kPa bei maximal 10% Stauchung aufnehmen.
Soweit lieferbar, sind Dämmplatten mit Stufenfalz zu verlegen, anderenfalls
soll eine doppellagige Verlegung erfolgen.
Unterseitig unkaschierte Polystyrolschaum-Dämmstoffe sind mit geeigneten
Kaltklebern aufzukleben.
Bei wärmegedämmter Attika ist die Dampfsperre entsprechend hoch zu führen.
Voranstriche auf Trapezblechen dürfen nicht in die Dachkonstruktion gelangen.
2.3.4 Mechanische Befestigungen
Auf nagelbarem Untergrund (z. B. Holzschalung, Spanplatten o. ä.) wird die
erste Lage mit Breitkopfstiften wie folgt befestigt (vgl. auch Tabelle 6 der Flach-
dachrichtlinie):
Am zu überdeckenden Rand sind die Bahnen im Abstand von etwa 25 cm zu
heften.
Am überdeckten Rand sind die Bahnen im Abstand von max. 10 cm dicht
abzunageln.
Bei verdeckter Nagelung sind die Bahnen am zu überdeckenden Rand alle
10 cm abzunageln.
Erfolgt die Verlegung der Bahnen auf stark geneigten Flächen in Gefällericht-
ung, sind die Bahnen zusätzlich am oberen Rand versetzt in Abständen von
etwa 5 cm abzunageln.
Das gilt auch für Eckbereiche.
Die folgenden Lagen brauchen bei Dachneigungen < 5 Grad (< 8%) nicht
zusätzlich abgenagelt zu werden. Nur bei großen Dachneigungen sind auch
die weiteren Lagen am oberen Rand alle 5 cm versetzt abzunageln, um ein
Abrutschen der Bahnen zu verhindern.
Die Nagelung der Randbereiche ist auf der windabgewandten Seite von Steil-
dächern durch einen Blechstreifen zu verstärken.
Bei stärkeren Dachneigungen ist - entsprechend den Herstellervorschriften
des Klebers bzw. der Dichtungsmaterialien - auf nicht nagelbaren Unterlagen
eine mechanische Befestigung erforderlich. Sofern in den Ausschreibungs-
unterlagen nicht differenziert vorgegeben, ist die Mindestbefestigung ent-
sprechend den Flachdachrichtlinien vorzunehmen.
Mechanische Befestigungen auf Spannbetonbauteilen sind unbedingt zuvor
mit der Bauleitung abzustimmen.
Bei Abdichtungen auf Stahl- oder Alutrapezprofilen sowie bei profilierten
Dachformen (Sheddächer, Faltentragwerke) ist in jedem Fall eine mecha-
nische Befestigung - einschließlich der Dämmung - erforderlich. Einzellasten
sind nur im Bereich der Auflager zulässig.
Werden Befestigungselemente nicht im Überdeckungsbereich angeordnet,
müssen sie zusätzlich mit Flecken oder Streifen überklebt werden.
2.4 Preisinhalte
Der Auftragnehmer hat während der Arbeitszeit und bei technologisch bzw.
arbeitszeitlich bedingter Unterbrechung der Arbeiten bei Erfordernis vorsorglich
für eine ausreichende provisorische Abdeckung, deren Kosten in die Preise
einzurechnen sind, zu sorgen. Ansprüche des Auftragnehmers gemäß Nr. 4.2.5
DIN 18299 bzw. Nr. 4.2.1 DIN 18338 werden davon nicht berührt.
Ergänzend zu Nr. 4.1 DIN 18338 gelten als Nebenleistung:
- Das Reinigen der Bauteile, die durch Arbeiten des Auftragnehmers
verschmutzt worden sind oder entsprechende Vorbeugungsmaßnahmen.
- Die Grundwässerung der Dränageschicht bei begrünten Dachflächen.
- Das sachgemäße Dichten der ausgeschriebenen Feuerschutz-Bauteile an
den Baukörper.
- Das Lüften der Rä bchume und das Staubsaugen in geschlossenen Räumen
nach der Verarbeitung oder dem Trennen von Mineralfasererzeugnissen.
- Das Beseitigen von Winderosion begrünter Flächen im Rahmen der Fertig-
stellungspflege.
2.5 Abrechnungshinweise
^Gemessen wird die tatsächlich eingedeckte Fläche. Verschnitt und Über-
deckungen werden nicht gesondert vergütet.
Werden Mehrdicken als Zulageposition oder in anderer Form ausgeschrieben,
so gilt bei Nichteinhaltung der genormten Toleranzen durch den vorhandenen
Untergrund der Preis für die Mehrdicke bereits bei geringer Überschreitung der
ursprünglich vorgesehenen Gesamtdicke, sofern in der gleichen Position kein
angemessener Ausgleich für die Mehrleistung enthalten ist.
In allen anderen Fällen wird der Gesamteinzelpreis für eine bestimmte vorge-
gebene Dicke aus dem Grundpreis zuzüglich der Mehrdicke je angefangene
Einheit gebildet.
2. Besonderer Teil - Dachabdichtungsarbeiten
Hinweis Ausschreibungsstand Planungsgrundlagen für Kalkulation, Angebot und Ausführung
Zum Zeitpunkt der Ausschreibung lag keine finale Ausführungsplanung beziehungs-
weise keine vollumfänglichen Plandetails vor. Bei den ausgeschriebenen Leistungen
handelt es sich teilweise um Annahmen, basierend auf unterschiedlichen Planungs-
ständen. Kalkulationsgrundlage bildeten u.a. bereits realsierte Bauvorhaben mit ähn-
lichen Erweiterungs- bzw. Umbaumaßnahmen.
Folgende Architekten- und Detailplanungen liegen dieser Ausschreibung
zugrunde und sind zwingend zu beachten:
Plan- Nr. / Planinhalt
Grundrisse
260227_2458_GBS_C-H-S-19-23_AF Außenanlage Entwässerung Tiefbau
260113_2458_GBS_C-H-S-19-23_AF GR KG
251128_2458_GR AF_EG-2.OG_Index C
260423_2458_CHS 19-23a_Plan 5.05-3.OG - Aufstockung
260206_2458_GBS_C-H-S-19-23_AF Dachaufsicht_Index B
Ansichten
251112_2458_GBS_C-H-S-19-23_AF Ansichten_Index A
Schnitte
260428_2458_CHS 19-23a_Plan 5.06-Schnitte A+B (Hausnr. 19-19a)-Index B
Details
251128_2458_GBS_C-H-S-19-23_DET Bäder
260430_2458_CHS 19-23a_Plan 7.32-Details Nr. 3.1 + 3.2 Treppenhauswand MW (24cm)
260504_2458_CHS 19-23a_Plan 7.10-Fassadenschnitt 3.OG
260504_2458_CHS 19-23a_Plan 7.30-Details Nr. 1.1 + 1.2 Wohnungstrennwand MW (20cm)
260504_2458_CHS 19-23a_Plan 7.31-Details Nr. 2.1 + 2.2 Wohnungstrennwand MW (30cm)
Statik und Positionspläne
Statik vom 19.03.2025, 54 Seiten / 25_CHS_19-23a_Statik
Positionspläne vom: 19.03.2025 / 27_CHS_19-23_Statik_Positionsplan
VA_4850-25 S1 Schalplan 3.Obergeschoss Aufstockung (Vorabzug 08.05.26)
Hinweis Ausschreibungsstand
objektspezifischer Ausführungshinweis Dacharbeiten Grundaufbau Dach von innen nach außen:
- 14 cm Brettstapeldecke, unterseitig geschlossen GK
- Dampfsperre (kaltselbstklebende Elastomerbitumenbahn)
- Wärme- und Gefälledämmung PUR 024 i.M. 14 cm nach EnEV
Das Dach soll mit Extensiven Dachbegrünung ausgeführt werden.
Extensive Dachbegrünung als Komplettes System, bestehend aus:
- Abdichtung (2-lagig)
- Schutzschicht
- Drän- und Wasserspeicherschicht
- Filterschicht
- Vegetationssubstrat extensiv
- Begrünung extensiv
Fabrikate im System:
Bauder Elastomerbitumenbahn TEC ELWS DUO
Bauder Polymerbitumen-Schweißbahn SMARAGD
Bauder SDF-Matte
Bauder Pflanzerde PO-E
Bauder Anspritzbegrünung Sedum
oder gleichwertig
Fabrikat System: ....................................................
vom Bieter einzutragen
Prinzipskizze (Auszug Detail DP 7.10 vom 04.05.26):
Die Planung ist gemäß technischen und zusätzlichen technischen Vorbe-
mekungen zu prüfen. Ggf. fehlende oder unsachgemäße Planung ist
anzuzeigen und als Mehr- oder Minderkosten im Nebenangebot einzureichen.
Die Machbarkeit ist zu prüfen und nur in gesamt fertiger und funktionsfähiger
Leistung anzubietern. Bei Änderung der Konstruktion ist eine Detailzeichnung
seitens des AN mitzuliefern.
objektspezifischer Ausführungshinweis Dacharbeiten
01.01 Notabdichtung Decke über 2.OG
01.01
Notabdichtung Decke über 2.OG
01.02 Dachdämmung und -abdichtung
01.02
Dachdämmung und -abdichtung
01.03 Dachklempnerarbeiten
01.03
Dachklempnerarbeiten
01.04 Einbauten Hauptdach
01.04
Einbauten Hauptdach
01.05 Absturzsicherung + Taubenabwehr
01.05
Absturzsicherung + Taubenabwehr
01.06 Stundenlohnarbeiten
01.06
Stundenlohnarbeiten