Dachdeckerarbeiten
RM-24-023 - Conrad-Hist-Straße 19-23, Speyer
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Angebotsanfrage: Dachdecker- und Dachklempnerarbeiten Bauvorhaben: Energetische Sanierung + Modernisierung + Aufstockung Conrad-Hist-Str. 19-23 in 67346 Speyer Bauzeit gesamte Maßnahme: 06/2026 - 03/2027 Angebotsabgabe bei: B&O Bau und Projekte GmbH Uhlandstr. 6 in 09130 Chemnitz einkaufchemnitz@bo-bau.de
Angebotsanfrage: Dachdecker- und Dachklempnerarbeiten
01 DACHDECKERARBEITEN - Conrad-Hist-Str. 19-23
01
DACHDECKERARBEITEN - Conrad-Hist-Str. 19-23
1. Ortsbeschreibungen und geplante Maßnahmen Beim Bauvorhaben Conrad-Hist-Str. 19-23a in 67346 Speyer handelt es sich um ein Wohngebäude aus dem Baujahr 1958. Die Gebäude befinden sich im Eigentum der Baugenossenschaft Speyer eG. Die Häuser Conrad-Hist-Str. 19-23a sind unmittelbar aneinander stehende Wohnge- bäude mit 3 Vollgeschossen, unausgebauten Dachgeschoss sowie Kellergeschoss und drei Hauseingänge. Die Hauseingänge sind über einen befestigten Fußweg von der Straße aus zu erreichen. Die Gesamthöhe des Wohnhauses inkl. DG beträgt ca. 12,50 m. Das Kellergeschoss ragt ca.80-120 cm aus dem Gelände heraus. Durch den Gebäudeversatz von ca. h= 300 cm ist das Dach nicht durchlaufend. Bei den Blöcken handelt es sich um drei Zweispänner. Alle drei Geschosse besitzen insgesamt sechs Wohneinheiten. Die Gesamtwohnfläche der Wohngebäude CHS 19-23a beträgt für insgesamt 18 WEs ca. 1.338 m² (inkl. 0,5-facher Balkon- flächen) im Bestand. Geplant ist der Abbruch des kompletten Dachstuhl und die anschließende Erweiter- ung durch Aufstockung um eine Wohnetage. Das neue Dach wird entgegen dem Altbestand als Flachdach ausgeführt. Die geplante Aufstockung schafft sechs zusätz- liche Wohneinheiten mit Balkon mit Westausrichtung. Der durch die Aufstockung entsehende Wohnflächenzuwachs beträgt ca. 461 m², so dass mit Abschluss der Umbaumaßnahme für insgesamt 24 WEs eine vermiet- bare Gesamtwohnfläche von ca. 1.799 m² zur Verfügung stehen wird (inkl. 0,5- facher Balkonflächen). An den Objekten sollen umfangreiche Sanierungsmaßnahmen vorgenommen werden. Alle Wohnungen werden nach der Sanierung eine Loggia bzw. einen Vorstellbalkon haben. Die Aufstockung erhält denselben Standard wie der darunter liegende Bestand. Das Wohnobjekt soll so saniert werden, dass ein energetischer Standard für den Bestand KfW 70 und für die Aufstockung KfW 55 erreicht wird. Massnahmen Sanierung (grober Überschlag): - Aufstockung um eine neue Wohnetage mit Flachdach (Rückbau vorh. DG mit   Satteldach, Herstellen einer Brettstapeldecke, Außenwände als Holzständer-   konstruktion in Holztafelbauweise, Gründach mit Solaranlage auf Teilflächen) - Erneuerung der Balkone durch vorgestellte Balkonanlagen - Austausch Fensterelemente inkl. Außenfensterbänke   (Innenfensterbänke bleiben im Bestand) - Sanierung vorh. Rollladenkästen in allen Bestands-Etagen - Aufsatzrollladenkästen mit Gurtbedienung für Fensterlemente in Aufstockung - Erneuerung Kellerfenster - Aufbringen eines Wärmedämm-Verbundsystems - brandschutztechnische Ertüchtigung der vorh. Kellerdecke   (Laut WSN ist keine KDD vorgesehen.) - Dämmung Kellerwände am Treppenhaus - Strangsanierung und Modernisierung der Bäder, Vergrößerung der Bäder   durch Wegfall Flurnischen - Erneuerung Bodenbelag in Kleinflächen sowie malermäßige Überarbeitung   der von der Sanierung betroffenen Wand- und Deckenflächen in Fluren - Austausch Badtüren inkl. Zargen - Austausch WE-Türen inkl. Zargen - Erneuerung T30-Türen im Treppenhaus - Erneuerung Kelleraußentüren (78/89) - Sanierung der Kellerabgänge im Außenbereich (BetoSan., Geländer neu) - Hauseingangstüren bleiben im Bestand, vorh. BK-Anlage im Seitenteil   wird jeweils um zwei Kästen für neue WEs in Aufstockung erweitert - malermäßige Überarbeitung der Treppenhäuser (Wände, Untersichten, Decken) - malermäßige Überarbeitung der Kellerwände und -decken im öffentlichen Bereich - Herrichtung eines Technikraumes für Fernwärmetechnik im KG - Erneuerung der Anlagentechnik (HLS + Elektro) - Komplettsanierung von 6,0 Leerwohnungen (Stand 15.07.25) Die Bauarbeiten erfolgen im bewohnten Zustand.
1. Ortsbeschreibungen und geplante Maßnahmen
2. Besonderer Teil - Dachabdichtungsarbeiten 2.1 Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich ebenso wie die technische Ausführung grundsätzlich aus: DIN 4066 - Hinweisschilder für die Feuerwehr DIN 4102 - Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen DIN 4109 - Schallschutz im Hochbau DIN 18232 - Rauch- und Wärmeabzugsanlagen DINV18234-3  - Baulicher Brandschutz im Industriebau; Konstruktive                           Maßnahmen bei Dachdurchdringungen, -anschlüssen und -ab-                           schlüssen zur Verzögerung der Brandweiterleitung DIN 18338 - Dachdeckungs- und Dachabdichtungsarbeiten DIN 18339 - Klempnerarbeiten DIN 18451 - Gerüstbauarbeiten DIN 52270 - Prüfung von Mineralwolle-Dämmstoffen (gilt hier für Definitionen) DIN 68755-1 - Holzfaserstoffe; Dämmstoffe für die Wärmedämmung DIN EN 54 - Brandmeldeanlagen DIN EN 546 - Aluminium und Aluminiumlegierungen; Folien DIN EN 826 - Wärmedämmstoffe für das Bauwesen; Bestimmung des                           Verhaltens bei Druckbeanspruchung DIN EN 1253 - Abläufe für Gebäude DIN EN 1396 - Aluminium und Aluminiumlegierungen; Bandbeschichtete                           Bleche und Bänder für allgemeine Anforderungen "Richtlinien für die Planung, Ausführung und Pflege von Dachbegrünungen" (Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. - FLL, Troisdorf) mit Vorrang vor den Normen. AGI-Arbeitsblatt B 11 - Industriedächer; Leitlinien für Planung und Ausführung Industriedachbegrünung 2.2 Stoffe, Bauteile Polystyrolschaumplatten sind nur im abgelagerten Zustand (ca. 6 Wochen) einzubauen. Der Nachweis darüber kann von der Bauleitung verlangt werden. Polystyrolschaum-Dämmplatten für Umkehrdächer sind nur in extrudierter Herstellung zu verwenden. Dübel zur Befestigung müssen auf den Untergrund abgestimmt sein; ihre Spreizkräfte dürfen keine zu großen inneren Spannungen erzeugen. Bei nicht ausreichend festem Untergrund sind Injektionsanker zu verwenden. Unterspannbahnen und Klebebänder sollen von einem Hersteller sein. Falls in der Leistungsposition nicht anders angegeben, gelten folgende Begriffe für die diffusionsäquivalente Luftschichtdicke s (Index) d: - diffusionsoffen: bis 0,3 m - diffusionshemmend: über 0,3 bis 2,0 m - Dampfbremse: über 2,0 bis 100 m - Dampfsperre: ab 100 m 2.3 Ausführung 2.3.1 Allgemeines Ein besenreiner Untergrund ohne Kontergefälle wird bereitgestellt. Bedenken sind weiterhin anzumelden bei - zu feuchtem Untergrund - Unebenheiten des Untergrundes - ungeeigneter Oberfläche des Untergrundes für die vorgesehene Klebung - Rissbildungen im Untergrund - ungeeigneter Art, Lage oder Befestigung von durchdringenden Bauteilen - fehlenden Widerlagern oder Nagelleisten zur Befestigung der Dämmung       bzw. der Dachhaut bei stark geneigten Dächern. Der Auftragnehmer hat ausreichend Vorhaltematerial bereitzuhalten, um bei witterungsbedingten Unterbrechungen die zum Teil fertiggestellten Leistungen bis zur Übergabe zu schützen. Die Sicherung provisorischer Abdeckungen ist besonders im Bereich von Durchdringungen der Dachhaut vorzunehmen. Werden Dampfsperren als Notabdichtung verwendet, was möglichst zu vermeiden ist, so muss vor Weiterführung der Arbeiten nachweisbar eine Dichtheitsprüfung erfolgen. Das Lagern von Druckgasflaschen in Kellerräumen, Treppenhäusern, Durch- gängen und Durchfahrten ist untersagt. Ein Feuerlöscher, tragbar, der Klasse C nach DIN EN 2 - oder vergleichbar einsetzbar - muß bei Arbeiten mit brennbaren Gasen vorhanden sein. Für einzubauendes Material sind die Richtlinien der Hersteller grundsätzlich zu beachten. Auf Verlangen ist dem Auftraggeber Einsicht in diese zu gewähren. Sofern dem Leistungsverzeichnis keine Detailunterlagen beigefügt sind, treffen die Pläne des Architekten in erster Linie eine formale Gestaltungs- aussage. Es gehört zu den Aufgaben des Auftragnehmers, Elementstöße, Verbindungen, Befestigungen, toleranzaufnehmende Anschlüsse u. dgl. in Abstimmung mit dem Architekten, den anerkannten Regeln der Bautechnik und gemäß dem zu erwartenden Gebrauchswert herzustellen. Gegen Verschmutzungen und Beschädigungen anderer Bauteile sowie zur Vermeidung der Gefährdung von Personen sind vom Auftragnehmer der Verkehrssitte entsprechende und zumutbare Vorkehrungen zu treffen (Ab- deckungen, Hinweisschilder, Absperrungen u. dgl.). Alle Dämm- und Dichtungsmaterialien sind auf Unterlagen trocken zu lagern und einzubauen. Rollen sind stehend zu lagern. Bei der Verarbeitung, vor allem bei Trennung, entstehende Rückstände von Mineralwolle dürfen nicht gefegt werden. Es sind zugelassene Staubsauger zu verwenden. Verschnitt, Abfälle und Staubsaugerinhalte sind in staubdicht schlie      ßenden Behältern (auch Plastiksäcke sind zulässig) zu sammeln. Das gilt insbesondere beim Ausbau und Rückbau alter Dämmstoffe. Der Arbeitsablauf ist so einzurichten, daß bei Arbeitsunterbrechung offene Kanten des Abdichtungsaufbaus gegen das Eindringen von Niederschlägen geschützt sind, ggf. sind sie abzukleben und bei Weiterarbeit von den Kleb- streifen wieder zu befreien. Stöße und Fugen sind so auszuführen, dass Dehnungen bei gleichzeitiger Sicherstellung der Wasserdichtheit spannungsfrei aufgenommen werden können. Bewegungsfugen sind durchgehend, auch im Bereich der Dampf- sperre, anzuordnen. Dacheinläufe sind in Decken mit Abdichtung mit Klebeflansch einzubauen. Ist das Einspannen der Abdichtung gefordert, sind Abäufe mit Pressdich- tungsflansch erforderlich. Ist ein Anschluss für den Potentialausgleich vor- gesehen, darf dieser nur vom Elektrofachbetrieb ausgeführt werden. Das gilt sinngemäß auch für den Einbau von Rohrhülsen aus Metall für durchführende Steig- und Fallleitungen. Einläufe mit Geruchverschluss sind mit Wasser zu füllen. Dacheinläufe mit Anschluss an Dichtungen müssen unverschlossene Öffnungen in der Dichtungsebene aufweisen. Dacheinläufe sind vertieft einzusetzen. Sie müssen die Dichtungsebene und die Nutzschicht entwässern und dürfen keine Wärmebrücken bilden. Roste für Dacheinläufe müssen herausnehmbar sein. Sind die Roste fest in die begehbare Oberfläche eingebunden, muss ihre Beweglichkeit gegenüber dem Ablauf gewährleistet sein. Abdeckungen und Ortausbildungen sind so zu gestalten, dass durch ablau- fendes Wasser an der Fassade keine Schmutzränder entstehen können. Die Dicke der späteren Bekleidung ist ggf. zu erfragen. 2.3.2 Dachhaut Zum Nachweis des Fabrikats der angebotenen Dachbahnen dürfen die Banderolen erst unmittelbar vor dem Einbau entfernt werden. Bei Einsatz von Kunststoffdichtungsbahnen ist zwecks Vermeidung des Wanderns der Weichmacher eine Trennlage zwischen Dichtungsbahn und Dämmschicht einzubringen, falls die Verträglichkeit mit dem angrenzenden Baustoff nicht ausdrücklich vom Hersteller garantiert wird. Sind nach Herstellervorschrift Kunststoffbahnen ohne Einlage durch Quell- oder Warmgasschweißen zu verbinden, muss auf Dachschrägen oder an aufgehenden Bauteilen mit gegenläufiger Nahtüberdeckung gearbeitet werden, um eine dichte Verbindung herzustellen und den gesamten Überlappungs- bereich zu erfassen. Bei Anschlüssen im Klebeverfahren sind Unterseite der Bahn und Unterlage einzustreichen. Bei Anschlüssen sind die Abdichtungslagen nicht direkt hochzuführen, sondern in der Nähe der Ausrundungen oder über dem Anschlusskeil abzu- setzen. Bei der Verarbeitung von Schweißbahnen ist ein entsprechender Feuerlöscher in Bereitschaft zu halten. Sofern Lochglasvlies-Bitumenbahnen als Ausgleichsschicht verwendet werden, ist die folgende Lage im Gießverfahren aufzukleben. Bei zweilagigen Abdichtungen beträgt der Versatz der Bahnen 50 cm, bei dreilagiger Abdichtung 33,3 cm. Die einzelnen Lagen sind grundsätzlich in einzelnen Arbeitsgängen aufzubringen. Eine Verbanddeckung (englische Deckung) ist nur nach Zustimmung der Bauleitung zulässig. Um in der letzten Lage eine Verdickung im Stoßbeeich der Überdeckungen zu vermeiden, ist die zu überdeckende Ecke abzuschneiden bei Dachneigungen unter 5°. Anschlüsse an begrenzende oder durchdringende Bauteile sind in Koordi- nierung mit den Dachklempnerarbeiten auszuführen. Blechverwahrungen als Winkelblech sind zwischen die Abdichtungslagen einzukleben. Der Klebe- flansch erhält einen Voranstrich auf einer dem Dichtungsmaterial entsprech- enden Lösungsmittelbasis. Die weiteren Lagen werden vollflächig aufgeklebt. Die Anschlussfugen erhalten bei Deckung mit Bitumenbahnen einen Anstrich mit heisser Klebemasse, in anderen Fällen einen Verschluss mit materialent- sprechender Spachtelmasse. Nahtverbindungen von Bitumenbahnen in der Deckschicht sind unmittelbar nach Herauslaufen des Klebers entsprechend der Oberflächenbeschichtung abzustreuen. Die Bekiesung von Dachflächen darf erst nach einer technischen Abnahme der fertiggestellten Dachhaut (einschl. aller Anschlüsse) durch die Bauleitung erfolgen. Für Kiesschüttungen ist ungebrochener und von abschlämmbaren Bestandteilen weitgehend freier Kies zu verwenden. Bei Dachplatten aus Betonfertigteilen aller Art und bituminösen Deckungen sollen die Querstöße (Kopfenden) mit Trennstreifen abgedeckt werden, welche gegen Verschieben durch einseitiges Heften zu sichern ist. Bei Platten über 1 m Breite sind auch die Längsstöße entsprechend auszuführen. Metallanschlüsse, die in wasserführenden Ebenen liegen, müssen wegen Bitumenkorrosion oder als Schutz vor Weißrost einen Schutzanst      rich erhalten, der mindestens 2 cm über Oberfläche Dachhaut, Kiesschüttung oder Platten- belag zu führen ist. 2.3.3 Dämmungen Für ruhende Belastungen können Dämmstoffe der Klasses WD verwendet werden; für genutzte Dachflächen ist die Klasse WS erforderlich. Randbohlen müssen 1 cm dünner als die vorgesehene Dämmschicht sein. Falls im Leistungsverzeichnis nicht besonders angegeben, sind bei nicht- durchlüfteten Dächern mit Dämmungen aus biologischen Materialien - ggf. als Besondere Leistung - nach Rücksprache mit dem Architekten und unter Be- rücksichtigung der Struktur des Dämmstoffes und der Größe der Dachfläche sowie der Jahreszeit Lüftungsöffnungen bzw. -aufsätze zur dampftechnischen Entspannung des Dachaufbaues anzuordnen. Dampfbremsen und Dampfsperren sind konvektionsdicht zu verlegen; das gilt auch für die Befestigung an Anschlüssen und Durchdringungen. Im Regelfall sind Dichtungsbänder zu verwenden. Montageschaum gilt nicht als konvektionsdicht. Dampfsperren und Dampfbremsen dürfen nicht angetackert werden; sie sind zu kleben. Die Dämmschichten sind an allen Anschlüssen so auszuführen, daß keine Wärmebrücken entstehen. Im unmittelbaren Bereich von Dachabläufen sind die Dämmschichten um ca. 20 mm leicht abzuschrägen. Bei stärker geneigten Flächen ist auf das Vorhandensein eines Widerlagers für die Dämmschichten zu achten. Schaumglasplatten müssen wegen der Bruchgefahr in einer ausreichend dicken Bitumenschicht verlegt werden. Mineralfaser-Dämmplatten sind vollflächig aufzukleben. Sind sie mechanisch zu befestigen, müssen sie eine Druckspannung von 0,70 kPa bei maximal 10% Stauchung aufnehmen. Soweit lieferbar, sind Dämmplatten mit Stufenfalz zu verlegen, anderenfalls soll eine doppellagige Verlegung erfolgen. Unterseitig unkaschierte Polystyrolschaum-Dämmstoffe sind mit geeigneten Kaltklebern aufzukleben. Bei wärmegedämmter Attika ist die Dampfsperre entsprechend hoch zu führen. Voranstriche auf Trapezblechen dürfen nicht in die Dachkonstruktion gelangen. 2.3.4 Mechanische Befestigungen Auf nagelbarem Untergrund (z. B. Holzschalung, Spanplatten o. ä.) wird die erste Lage mit Breitkopfstiften wie folgt befestigt (vgl. auch Tabelle 6 der Flach- dachrichtlinie): Am zu überdeckenden Rand sind die Bahnen im Abstand von etwa 25 cm zu heften. Am überdeckten Rand sind die Bahnen im Abstand von max. 10 cm dicht abzunageln. Bei verdeckter Nagelung sind die Bahnen am zu überdeckenden Rand alle 10 cm abzunageln. Erfolgt die Verlegung der Bahnen auf stark geneigten Flächen in Gefällericht- ung, sind die Bahnen zusätzlich am oberen Rand versetzt in Abständen von etwa 5 cm abzunageln. Das gilt auch für Eckbereiche. Die folgenden Lagen brauchen bei Dachneigungen <  5 Grad (< 8%) nicht zusätzlich abgenagelt zu werden. Nur bei großen Dachneigungen sind auch die weiteren Lagen am oberen Rand alle 5 cm versetzt abzunageln, um ein Abrutschen der Bahnen zu verhindern. Die Nagelung der Randbereiche ist auf der windabgewandten Seite von Steil- dächern durch einen Blechstreifen zu verstärken. Bei stärkeren Dachneigungen ist - entsprechend den Herstellervorschriften des Klebers bzw. der Dichtungsmaterialien - auf nicht nagelbaren Unterlagen eine mechanische Befestigung erforderlich. Sofern in den Ausschreibungs- unterlagen nicht differenziert vorgegeben, ist die Mindestbefestigung ent- sprechend den Flachdachrichtlinien vorzunehmen. Mechanische Befestigungen auf Spannbetonbauteilen sind unbedingt zuvor mit der Bauleitung abzustimmen. Bei Abdichtungen auf Stahl- oder Alutrapezprofilen sowie bei profilierten Dachformen (Sheddächer, Faltentragwerke) ist in jedem Fall eine mecha- nische Befestigung - einschließlich der Dämmung - erforderlich. Einzellasten sind nur im Bereich der Auflager zulässig. Werden Befestigungselemente nicht im Überdeckungsbereich angeordnet, müssen sie zusätzlich mit Flecken oder Streifen überklebt werden. 2.4 Preisinhalte Der Auftragnehmer hat während der Arbeitszeit und bei technologisch bzw. arbeitszeitlich bedingter Unterbrechung der Arbeiten bei Erfordernis vorsorglich für eine ausreichende provisorische Abdeckung, deren Kosten in die Preise einzurechnen sind, zu sorgen. Ansprüche des Auftragnehmers gemäß Nr. 4.2.5 DIN 18299 bzw. Nr. 4.2.1 DIN 18338 werden davon nicht berührt. Ergänzend zu Nr. 4.1 DIN 18338 gelten als Nebenleistung: - Das Reinigen der Bauteile, die durch Arbeiten des Auftragnehmers       verschmutzt worden sind oder entsprechende Vorbeugungsmaßnahmen. - Die Grundwässerung der Dränageschicht bei begrünten Dachflächen. - Das sachgemäße Dichten der ausgeschriebenen Feuerschutz-Bauteile an       den Baukörper. - Das Lüften der Rä      bchume und das Staubsaugen in geschlossenen Räumen       nach der Verarbeitung oder dem Trennen von Mineralfasererzeugnissen. - Das Beseitigen von Winderosion begrünter Flächen im Rahmen der Fertig-       stellungspflege. 2.5 Abrechnungshinweise ^Gemessen wird die tatsächlich eingedeckte Fläche. Verschnitt und Über- deckungen werden nicht gesondert vergütet. Werden Mehrdicken als Zulageposition oder in anderer Form ausgeschrieben, so gilt bei Nichteinhaltung der genormten Toleranzen durch den vorhandenen Untergrund der Preis für die Mehrdicke bereits bei geringer Überschreitung der ursprünglich vorgesehenen Gesamtdicke, sofern in der gleichen Position kein angemessener Ausgleich für die Mehrleistung enthalten ist. In allen anderen Fällen wird der Gesamteinzelpreis für eine bestimmte vorge- gebene Dicke aus dem Grundpreis zuzüglich der Mehrdicke je angefangene Einheit gebildet.
2. Besonderer Teil - Dachabdichtungsarbeiten
Hinweis Ausschreibungsstand Planungsgrundlagen für Kalkulation, Angebot und Ausführung Zum Zeitpunkt der Ausschreibung lag keine finale Ausführungsplanung beziehungs- weise keine vollumfänglichen Plandetails vor. Bei den ausgeschriebenen Leistungen handelt es sich teilweise um Annahmen, basierend auf unterschiedlichen Planungs- ständen. Kalkulationsgrundlage bildeten u.a. bereits realsierte Bauvorhaben mit ähn- lichen Erweiterungs- bzw. Umbaumaßnahmen. Folgende Architekten- und Detailplanungen liegen dieser Ausschreibung zugrunde und sind zwingend zu beachten: Plan- Nr. / Planinhalt Grundrisse 260227_2458_GBS_C-H-S-19-23_AF Außenanlage Entwässerung Tiefbau 260113_2458_GBS_C-H-S-19-23_AF GR KG 251128_2458_GR AF_EG-2.OG_Index C 260423_2458_CHS 19-23a_Plan 5.05-3.OG - Aufstockung 260206_2458_GBS_C-H-S-19-23_AF Dachaufsicht_Index B Ansichten 251112_2458_GBS_C-H-S-19-23_AF Ansichten_Index A Schnitte 260428_2458_CHS 19-23a_Plan 5.06-Schnitte A+B (Hausnr. 19-19a)-Index B Details 251128_2458_GBS_C-H-S-19-23_DET Bäder 260430_2458_CHS 19-23a_Plan 7.32-Details Nr. 3.1 + 3.2 Treppenhauswand MW (24cm) 260504_2458_CHS 19-23a_Plan 7.10-Fassadenschnitt 3.OG 260504_2458_CHS 19-23a_Plan 7.30-Details Nr. 1.1 + 1.2 Wohnungstrennwand MW (20cm) 260504_2458_CHS 19-23a_Plan 7.31-Details Nr. 2.1 + 2.2 Wohnungstrennwand MW (30cm) Statik und Positionspläne Statik vom 19.03.2025, 54 Seiten / 25_CHS_19-23a_Statik Positionspläne vom: 19.03.2025 / 27_CHS_19-23_Statik_Positionsplan VA_4850-25 S1 Schalplan 3.Obergeschoss Aufstockung (Vorabzug 08.05.26)
Hinweis Ausschreibungsstand
objektspezifischer Ausführungshinweis Dacharbeiten Grundaufbau Dach von innen nach außen: - 14 cm Brettstapeldecke, unterseitig geschlossen GK - Dampfsperre (kaltselbstklebende Elastomerbitumenbahn) - Wärme- und Gefälledämmung PUR 024 i.M. 14 cm nach EnEV Das Dach soll mit Extensiven Dachbegrünung ausgeführt werden. Extensive Dachbegrünung als Komplettes System, bestehend aus: - Abdichtung (2-lagig) - Schutzschicht - Drän- und Wasserspeicherschicht - Filterschicht - Vegetationssubstrat extensiv - Begrünung extensiv Fabrikate im System: Bauder Elastomerbitumenbahn TEC ELWS DUO Bauder Polymerbitumen-Schweißbahn SMARAGD Bauder SDF-Matte Bauder Pflanzerde PO-E Bauder Anspritzbegrünung Sedum oder gleichwertig Fabrikat System: ....................................................                                   vom Bieter einzutragen Prinzipskizze (Auszug Detail DP 7.10 vom 04.05.26): Die Planung ist gemäß technischen und zusätzlichen technischen Vorbe- mekungen zu prüfen. Ggf. fehlende oder unsachgemäße Planung ist anzuzeigen und als Mehr- oder Minderkosten im Nebenangebot einzureichen. Die Machbarkeit ist zu prüfen und nur in gesamt fertiger und funktionsfähiger Leistung anzubietern. Bei Änderung der Konstruktion ist eine Detailzeichnung seitens des AN mitzuliefern.
objektspezifischer Ausführungshinweis Dacharbeiten
01.01 Notabdichtung Decke über 2.OG
01.01
Notabdichtung Decke über 2.OG
01.02 Dachdämmung und -abdichtung
01.02
Dachdämmung und -abdichtung
01.03 Dachklempnerarbeiten
01.03
Dachklempnerarbeiten
01.04 Einbauten Hauptdach
01.04
Einbauten Hauptdach
01.05 Absturzsicherung + Taubenabwehr
01.05
Absturzsicherung + Taubenabwehr
01.06 Stundenlohnarbeiten
01.06
Stundenlohnarbeiten