Baureinigung/Endreinigung
RM-025-023 - An der Plantage 36/36a/38 Mainz
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Leistungsverzeichnis

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Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Angebotsanfrage: Baureinigungsarbeiten Bauvorhaben: Energetische Sanierung + Stangsanierung eines Mehrfamilienhauses An der Plantage 36, 36a, 38 in 55120 Mainz Gesamtbauzeit: März - November 2026 Angebotsabgabe bei: B&O Bau und Projekte GmbH Uhlandstr. 6 in 09130 Chemnitz einkaufchemnitz@bo-bau.de
Angebotsanfrage: Baureinigungsarbeiten
01 BAUREINIGUNGSARBEITEN - An der Plantage 36, 36a, 38
01
BAUREINIGUNGSARBEITEN - An der Plantage 36, 36a, 38
Ortsbeschreibungen und geplante Maßnahmen Bei der Baumaßnahme An der Plantage 36; 36a; 38 handelt es sich um ein 4-geschossiges Mehrfamilienhaus mit 3 Eingängen, Baujahr 1971. Insgesamt befinden sich 24 Wohnungen mit einer Gesamtwohnfläche von ca. 1.320 m² (nach Umplanung) in dem Gebäude. Die Modernisierung wird in bewohntem Zustand durchgeführt. Im Zuge der Sanitär- und Lüftungsinstallation in Teilbereichen auch der Heizungs- und Elektroinstallationserneuerung werden alle Bäder, Flure und die Küchen renoviert. Bei Wohnungsleerständen werden die restlichen Räume ebenfalls komplett renoviert und erhalten eine neue Elektroinstallation. Zusätzlich wird das Gebäude energetisch aufgewertet in dem neue Fenster, in den Obergeschossen mit Aufsatzrollläden, eingebaut werden. Im Rahmen dieser Arbeiten wird das Dach neu eingedeckt und die Fassade, die bereits ein WDVS hat, farblich neu angelegt. Eine Kellerdeckendämmung ist auch bereits vorhanden, muss nach den Arbeiten jedoch ausgebessert werden. Beschreibung des Bauvorhabens im Einzelnen: Lage Das Gebäude befindet sich in der Stadt Mainz, Stadtteil Mombach Gebäude: • Gebäude mit flach geneigtem Satteldach, Breite ca. 9,85 m, Länge ca. 46,51m, Höhe First 14,58 m, Höhe Traufe 11,25 m • 4 Wohngeschosse, Kellergeschoss •3x Zweispänner •3 Hauseingänge •8 Wohneinheiten mit 2-Zimmer Wohnungen (ca. 40 m²) •16 Wohneinheiten mit 3-Zimmer Wohnungen (ca. 60-65 m²) •im wesentlichen 2 unterschiedliche Wohnungstypen •Kellergeschossnutzung: Mieterkeller, Technik, Abstellräume •Dachgeschossnutzung: Trockenraum •Gebäude liegt in einer parkähnlichen Anlage Folgende Maßnahmen in den Wohnungen sind geplant: - Erneuerung Versorgungsleitungen und -schacht, Fliesen, Sanitärobjekte und   Heizkörper im Bad (Neuanordnung Objekte und Schacht) - neue Wand zur Küche als Installationswand - Wegfall Badewanne zugunsten Dusche - Stellfläche Waschmaschine im Bad - Versetzen der Badezimmertür - Wegfall Abstellraum Flur - Erneuerung bzw. Herstellung eines Elektro-Versorgungsschachts im Flur - Küchenintallation in neuer Installationstrennwand zum Bad - Sanierung komplette Küche - Neuinstallation Elektro im Flur unter Putz inkl. Erneuerung Wand- /   Decken- und Bodenbeläge - Abgehängte Decke im Flur Energetische Maßnahmen: - Austausch der Fenster/Fenstertüren - Austausch vorhandener Rollläden im EG, Sanierung und Dämmung der   Rollladenkästen - Aufsatzrolläden in den Obergeschossen - Wohnraumlüftung als Abluftanlage - Neuinstallation der Heizungs-Steigleitungen an zentraler Stelle - Austausch von Heizkörpern bei Bedarf Zusätzliche Maßnahmen: - Erneuerung Elektroinstallation im Keller ab Hauseinführung und Treppenhaus - Reinigung der Balkonbrüstungen - Neuanstrich der Fassade (->Gerüststellung) - Abbruch der nicht mehr notwendigen Kamine - Neueindeckung d      es Daches (-> Gerüststellung), Reduzierung der Dachflächenfenster Bauzeit: Die vom AG gesetzten Arbeitsbeginn-Termine sind verbindlich, da diese mit den jeweiligen Mietern im Vorfeld abgestimmt werden.
Ortsbeschreibungen und geplante Maßnahmen
Objektspezifische Ausführungsbeschreibung Bauendreinigung Wohnung und Keller: Nach Abschluß aller Bauarbeiten und vor Übergabe an die Mieter sind die Wohnungen, vor allem Bäder, Flure und Küchen, sowie Bereiche, in denen gearbeitet wurde endzureinigen. Alle Flächen und Bauteile wie Böden, Fliesen, Türen+Türklinken, Sanitärgegenstände etc. sind so zu reinigen, dass keine Farbe, Staub oder sonstige Verschmutzungen mehr vorhanden sind. Bei allen Fenstern der Wohnung ist eine intensive Grundreinigung von Rahmen und Glas durchzuführen, da diese neu eingebaut werden. Die Reinigungsarbeiten bestehen aus einer Vor-, Zwischen- und Feinreinigung. Die Bodenflächen im Kellergeschoss sind besenrein zu übergeben. Bauendreinigung für alle Gewerke: Nach Abschluß aller Bauarbeiten ist zu reinigen: · Treppenhaus mit allen Zugangsfluren von EG-3.OG inkl. Treppenstufen · Intensivreinigung des Kellerbodens im Treppenhaus inkl. Treppenstufen und die Allgemeinbereiche · Eingangsbereiche außen mit Eingangspodest · Treppenhausfenster (Rahmen und Glasflächen) auf den Podesteninnen+ außen EG-3.OG · Hauseingangstüranlage innen+ außen EG mit Briefkästen · Vordach (Dachfläche reinigen) · Allgemeinflächen (z.B. Abstellraum) · alle Balkone (Böden, Brüstungsbereiche) · Außenbereich, auch unter den Balkonanlagen · Fenster/Fenstertürelemente und Fensterbänke (innen+außen) in den Wohnungen Alle Flächen und Bauteile wie Böden, Treppen, Türen+Türklinken, etc. sind so zu reinigen, dass keine Farbe, Staub oder sonstige Verschmutzungen mehr vorhanden sind. Bei den Fenstern ist eine intensive Grundreinigung von Rahmen und Glas durchzuführen. Die Reinigungsarbeiten bestehen aus einer Vor-, Zwischen- und Feinreinigung. Die Grundreinigung innen erfolgt direkt nach dem Einbau, die Grund- reinigung außen kurz vor Abbau des Gerüstes. Die Bodenflächen im Kellergeschoss und in den Außenbereichen sind besenrein zu übergeben. Die Bodenflächen im Treppenhaus, den Fluren und Treppenstufen sind feucht zu reinigen. Bauschutt, Unrat und Baumaterialien im Außenbereich sind fachgerecht zu entsorgen.
Objektspezifische Ausführungsbeschreibung
Maßgebende Technische Vorschriften Für die Ausführung der Baureinigungsarbeiten gelten: - Alle geltenden Vorschriften zur Abfallentsorgung - Die Unfallverhütungsvorschriften der Bauberufsgenossenschaft - Die Pflege- und Reinigungsrichtlinien der Belaghersteller   (Linoleum, Keramik, Beschichtungen, Holz, Werkstein)
Maßgebende Technische Vorschriften
Ausführungsrichtlinien Die Reinigungsmittel sind auf die zu reinigenden Flächen abzustimmen und müssen so beschaffen sein, dass Beschädigungen an den Oberflächen, insbesondere auch chemischer Art, ausgeschlosse sind. Die verantwortliche Bestimmung der Reinigungs-geräte und Reinigungsmittel liegt allein beim Auftragnehmer. Umweltunverträgliche Arbeitsmittel sind den einschlägigen Vorschriften entsprechend zu entsorgen. Die Einleitung in die Abwassersysteme ist untersagt. Grundsätzlich verpflichtet sich der Auftragnehmer, nur zugelassene Reinigungsmittel zu verwenden, die keine Rückstände hinterlassen oder zu Schäden auf den Materialoberflächen führen. Insbesondere sind dabei auch Fugen, Dichtungen u. dgl. zu beachten. Durch den Einsatz von Reinigungsmitteln dürfen am Arbeitsplatz grundsätzlich die nach TRGS 900 festgelegten Grenzwerte in der Luft MAK- und TAK-Werte - nicht - auch nicht kurzzeitig überschritten werden. Im Ausnahmefall muss die Exposition Dritter ausgeschlossen sein. Der Einsatz der in der TRGS 905 aufgeführten stark gesundheitsschädlichen Stoffe ist absolut verboten. Im Fassaden- und Fensterbereich ist die Verwendung von Hochdruck-Sprühgeräten in keinem Fall zulässig. Die Reinigungsmittel und -methoden dürfen elastische Dichtungen der Fenster und Fassadenteile sowie den Randverbund der Isolierglasscheiben nicht angreifen. Ferner dürfen anschließende Flächen, insbesondere Tapeten, Anstriche u. dgl. nicht durch die Reinigungsarbeiten in Mitleidenschaft gezogen werden. Größere Verschmutzungen sind zunächst mechanisch zu entfernen. Die Reinigung hat grundsätzlich feucht zu erfolgen, wobei nur auf die jeweiligen Oberflächen und Materialien abgestimmte Reinigungsmittel zu verwenden sind. Feucht zu reinigende Fußböden sind durch mehrfaches feuchtes Aufwischen zu reinigen, wobei beim letzten Arbeitsgang ein zum Bodenbelagsmaterial entsprechendes Einpflegemittel hinzuzugeben ist. Nassreinigungen bedürfen einer besonderen Absprache. In diesem Fall ist besonders festzulegen, ob eine Trocknung maschinell erfolgen soll. Die Pflegehinweise des Belagherstellers sind zu beachten. Die Endreinigung hat so zu erfolgen, dass der Nutzer ohne weitere Reinigungsmaßnahme nutzen kann.
Ausführungsrichtlinien
01.01 SCHUTZMASSNAHMEN
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SCHUTZMASSNAHMEN
01.02 REINIGUNG - Bäder / Küchen / Flure
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REINIGUNG - Bäder / Küchen / Flure
01.03 REINIGUNG - Leerwohnungen
01.03
REINIGUNG - Leerwohnungen
01.04 REINIGUNG - TRH / KG / DG
01.04
REINIGUNG - TRH / KG / DG
01.05 REINIGUNG - Baubüro
01.05
REINIGUNG - Baubüro
01.06 REINIGUNG - Sanitärcontainer
01.06
REINIGUNG - Sanitärcontainer
01.07 REINIGUNG - Maßnahmen nach Bedarf
01.07
REINIGUNG - Maßnahmen nach Bedarf
01.08 Stundenlohnarbeiten
01.08
Stundenlohnarbeiten