Angebot einreichen
Leistungsverzeichnis
Version 022 (2021-12)
Soweit in Vorbemerkungen oder Positionstexten nicht anders angegeben, gelten für alle Leistungen dieser Gruppe folgende Regelungen.
1. Abfälle, Verunreinigungen:
Im Folgenden sind Abfälle und Verunreinigungen (z.B. Kehricht, Staubsaugerentleerung) aber nicht Verpackungsmaterial oder Bauschutt beschrieben.
2. Leistungsumfang/einkalkulierte Leistungen:
2.1 Entsorgen:
Das Entsorgen von Abfälle und Verunreinigungen ist in die Einheitspreise einkalkuliert.
Im Folgenden ist unter dem Begriff Entsorgen das Laden, Abtransportieren sowie das Verwerten, Deponieren oder Entsorgen der Baurestmassen zu verstehen.
2.2 Folgende Leistungen sind (ergänzend zu den Nebenleistungen gemäß ÖNORM) in die Einheitspreise einkalkuliert:
- behördliche Vorschreibungen betreffend Schallschutz, Staubschutz (werden vom Auftragnehmer vor der Angebotslegung erkundet)
- sämtliche Gebühren, unter Einhaltung aller rechtlichen Vorschriften
- Organisation (Förderart und Förderweg)
- das Trennen und Ausscheiden von Massen, die nicht, beschränkt, oder zur weiteren Verwertung verwendbar sind