Baureinigung
RKI NB Rotkreuz-Zentrum Innsbruck
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
00 Allgemeine Bestimmungen
00
Z
Allgemeine Bestimmungen
Version 022 (2021-12)

Version 022 (2021-12)

00.11 Angebotsbestimmungen
00.11
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Angebotsbestimmungen
00.12 Umstände der Leistungserbringung
00.12
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Umstände der Leistungserbringung
00.13 Zusammenfassende Beschreibung der Leistung
00.13
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Zusammenfassende Beschreibung der Leistung
00.14 Allgemeine Bestimmungen
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Allgemeine Bestimmungen
00.15 Besondere Bestimmungen des Auftraggebers
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Besondere Bestimmungen des Auftraggebers
00.16 Besondere Bestimmungen für den Einzelfall
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Besondere Bestimmungen für den Einzelfall
19 Baureinigung
19
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Baureinigung
Soweit in Vorbemerkungen oder Positionstexten nicht anders angegeben, gelten für alle Leistungen dieser Gruppe folgende Regelungen. 1. Abfälle, Verunreinigungen: Im Folgenden sind Abfälle und Verunreinigungen (z.B. Kehricht, Staubsaugerentleerung) aber nicht Verpackungsmaterial oder Bauschutt beschrieben. 2. Leistungsumfang/einkalkulierte Leistungen: 2.1 Entsorgen: Das Entsorgen von Abfälle und Verunreinigungen ist in die Einheitspreise einkalkuliert. Im Folgenden ist unter dem Begriff Entsorgen das Laden, Abtransportieren sowie das Verwerten, Deponieren oder Entsorgen der Baurestmassen zu verstehen. 2.2 Folgende Leistungen sind (ergänzend zu den Nebenleistungen gemäß ÖNORM) in die Einheitspreise einkalkuliert: - behördliche Vorschreibungen betreffend Schallschutz, Staubschutz (werden vom Auftragnehmer vor der Angebotslegung erkundet) - sämtliche Gebühren, unter Einhaltung aller rechtlichen Vorschriften - Organisation (Förderart und Förderweg) - das Trennen und Ausscheiden von Massen, die nicht, beschränkt, oder zur weiteren Verwertung verwendbar sind

Soweit in Vorbemerkungen oder Positionstexten nicht anders angegeben, gelten für alle Leistungen dieser Gruppe folgende Regelungen.

1. Abfälle, Verunreinigungen:

Im Folgenden sind Abfälle und Verunreinigungen (z.B. Kehricht, Staubsaugerentleerung) aber nicht Verpackungsmaterial oder Bauschutt beschrieben.

2. Leistungsumfang/einkalkulierte Leistungen:

2.1 Entsorgen:

Das Entsorgen von Abfälle und Verunreinigungen ist in die Einheitspreise einkalkuliert.

Im Folgenden ist unter dem Begriff Entsorgen das Laden, Abtransportieren sowie das Verwerten, Deponieren oder Entsorgen der Baurestmassen zu verstehen.

2.2 Folgende Leistungen sind (ergänzend zu den Nebenleistungen gemäß ÖNORM) in die Einheitspreise einkalkuliert:

- behördliche Vorschreibungen betreffend Schallschutz, Staubschutz (werden vom Auftragnehmer vor der Angebotslegung erkundet)
- sämtliche Gebühren, unter Einhaltung aller rechtlichen Vorschriften
- Organisation (Förderart und Förderweg)
- das Trennen und Ausscheiden von Massen, die nicht, beschränkt, oder zur weiteren Verwertung verwendbar sind

19.05 Zwischenreinigungen im Gebäude
19.05
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Zwischenreinigungen im Gebäude
19.06 Schlussreinigung
19.06
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Schlussreinigung
19.90 Regieleistungen
19.90
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Regieleistungen