Vorbemerkungen Die ausgeschriebenen Bodenbelagsarbeiten sind in kompletter Material- und Lohnleistung anzubieten. Alle Positionen umfassen das abnahmefertige Herstellen der Teilleistungen, einschließlich aller erforderlichen Nebenleistungen.
Die VOB Teile B und C werden Vertragsbestandteil. Grundlage für die Vergabe und Ausführung ist die Verdingungsordnung für Bauleistungen - VOB mit den Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen - ATV als Ganzes, in der, zum Zeitpunkt der Ausschreibung gültigen Fassung und die anerkannten Regeln der Technik.
Soweit in der Ausschreibung und dem Leistungsverzeichnis nicht anders vorgesehen ist, gilt in Ergänzung der DIN-Vorschriften als vereinbart und mit dem EP abgegolten:
- Lieferung, Verarbeitung und Montage aller notwendigen Materialien und Befestigungsmittel, sowie Transport zum Einbauort.
- Ein- und Aushängen der Türen, falls nötig
- Entfernung, Abtransport und Entsorgung der Randdämmstreifen
- sämtliche Schutzmaßnahmen zur Sicherung der Arbeitsplätze
- Abdecken und Abkleben von angrenzenden und empfindlichen Bauteilen und Schutz von Gegenständen, auch Fugen in Doppelbodentrassen, einschließlich dem rückstandslosem Entfernen der Abdeckmaterialien und Entsorgung nach Ausführung der Arbeiten.
Die Estrichoberflächen werden dem NU besenrein übergeben. Neben dem Belag müssen auch die verwendeten Grundierungen, Kleber und Spachtelmassen für den vorgesehenen Zweck geeignet sein (z. B. Fußbodenheizung, elektrisch ableitende und isolierende Eigenschaften, Treppen-, Feuchtraum- und Stuhlrolleneignung).
Ist Schleifen und Spachteln vorgesehen, so bleibt die Anzahl der Schleifgänge und der Spachtelaufträge sowie die Wahl der richtigen Körnung dem NU überlassen und ist auf dem vorgesehenen Bodenbelag einzustellen. Bei Schleifarbeiten im Trockenverfahren sind Absaug-geräte zu verwenden.
Ausgleichsmassen, Spachtelmassen und Klebstoffe müssen sich fest und dauerhaft mit dem Untergrund verbinden, einen guten Haftgrund für den Klebstoff geben und so beschaffen sein, dass sie Untergrund, Klebstoff und Belag nicht nachteilig beeinflussen.
Anfallendes Material wird Eigentum des AN, ist abzutransportieren und fachgerecht zu entsorgen.
02 Ausbauleistung für Bodenbauteile
Ausbauleistung für Bodenbauteile
02.02 Aufarbeiten von Bestandsböden
Aufarbeiten von Bestandsböden