Baubeschreibung Die ZG - Raiffeisen betreibt im Rheinhafen Kehl, in der Süd-straße 2, ein Logistikzentrum von welchem aus ca. Bau- und Gartenmärkte in Baden angedient werden.
Das bestehende Logistikzentrum wurde in den 1960-er Jahren erstellt und bedarf einer Modernisierung und Erweiterung.
Dabei werden in 4 Bauabschnitten Gebäude und Gebäudeteile von Bestandsgebäuden abgebrochen und neue Hallen und Hochregallager sowie die Außenanlagen mit Anlieferungshöfen neu gebaut.
Für die jeweils nicht betroffenen Bauabschnitte muss der laufende Betrieb des Logistikzentrums gewährleistet bleiben.
Die Zufahrt zum Betriebsgelände erfolgt über die Südstraße.
ZTV- Zusätzl. Technische Vertragsbedinung ZTV Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
ZTV-1. Systembindung
Es dürfen nur Wärmedämm-Verbundsysteme mit einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) bzw. im WDV-System nur Die vorgegebenen Komponenten des Gleichen Herstellers verarbeitet werden.
Ist dies nicht der Fall, kann der Bauherr / Investor umfangreich
Ansprüche geltend machen.
Sie reichen von der Einbehaltung Fälliger Zahlungen, der Forderung, das System auf Kosten des Ausführenden Handwerkers zurückzubauen bis zum Umstand, daß bei Systemmischungen
Jegliche Gewährleistung gemäß VOB und BGB erlischt.
Zur einwandfreien, fachgerechten Ausführung sind die vom Systemhersteller angebotenen Werkzeuge Und Hilfsmaterialien zu benutzen, sowie Die Ausführungshinweise der Technischen Merkblätter bzw. der Verarbeitungsrichtlinien des Herstellers zu beachten.
Alternativ-Systeme, mit Nachweis der geforderten System- und Systemkomponenten-Eigenschaften, sind als komplettes System zulässig.
Der Nachweis der geforderten Eigenschaften muss zusammen mit der Abgabe des Alternativangebotes erbracht werden.
Der Nachweis muss bezüglich der Anwendung (gleiches Anwendungsgebiet) und der Stoffzusammensetzung (Nachweis durch Laboranalyse) geführt werden.
ZTV-2. Leistungsumfang
Der Bieter hat sich vor Angebotsabgabe über den Umfang der auszuführenden Arbeiten umfassend zu informieren und die örtlichen Gegebenheiten zu berücksichtigen.
Schäden und Behinderungen die erst während der Bauausführung erkennbar werden, sind schriftlich dem Auftraggeber mitzuteilen.
Die weitere Vorgehensweise wird vom AG festgelegt.
ZTV-3. Verarbeitungsbedingungen
Grundsätzlich sind die Ausführungsanweisungen und/oder die Technischen Merkblätter der Herstellers genauestens zu beachten.
Die Mindestverarbeitungstemperaturen der Materialien dürfen in keinem Fall unterschritten werden. Bei Verklebungs- und Beschichtungsarbeiten darf die Temperatur der Außenluft, der Untergründe und der Materialien bis zur vollständigen Durchhärtung nicht unter + 5 Grad Celsius liegen.
(Ausnahme: QS-Produkte - siehe Techn. Merkblätter)
Farbübereinstimmungen und Farbabweichungen gemäß BFS Merkblatt Nr. 25.
ZTV-4. Aufmaß und Abrechnung
Es gelten die Aufmaß- und Abrechnungsvorschiften der DIN 18345.
ZTV- Zusätzl. Technische Vertragsbedinung
01 WDVS
Systembeschreibung Hellbezugswert: >25 %
Dämmstoffart: MiWo-Platte
‑ Material Oberputz: Silikonharzputz
Eigenschaften
Oberputz: weiß
01.01 WDVS mit Putz
01.02 WDVS - über Kopf
01.03 Sockel
01.04 Laibungen und Sturzausbildung
Laibungen und Sturzausbildung
01.05 Mehr-/ Minderpreise Anschlussarbeiten/Profile
Mehr-/ Minderpreise Anschlussarbeiten/Profile
02 Sonstiges
02.01 Fensterbänke
02.02 Montageelemente
02.03 zusätzliche Leistungen
03 Preisabfragepositionen
03.01 Einhheitspreise