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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Objektbeschreibung Objektbeschreibung:
Neubau Hotel "Motel One" in der Friedrichstraße in Düsseldorf
Anschrift Bauvorhaben:
Friedrichstraße 24 - 26 / Talstraße 21
40217 Düsseldorf
Hotel mit 276 Zimmern, Wohnbebaung mit 9 Apartments und 1-geschossige Tiefgarage:
Ausführung Rohbau
- Beginn: 01.12.2025
- Fertigstellung: 31.05.2027
Fassade:
WDVS mit Klinkerriemchen, in teilbereichen mit mineralischen Oberputz. insgesamt mit ca. 3.950 m² reine Fassadenfläche
Ausführung Fassade
bis ca. Ende September 2027
Der Bauherr strebt eine DGNB-Zertifizierung in der Kategorie "bronze" sowie eine QNG-Zertifizierung nach den Gewährleistungsmerkmalen "Qualitätssiegel nachhaltiges Gebäude PLUS" an.
Objektbeschreibung
Technische Vorbemerkungen Wärmedämmsysteme
Technische Vorbemerkungen
Mitgeltende Normen und Regeln
Allgemeines
Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter.
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: „oder gleichwertig“, immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
( Erläuterung:
„Gilt nur für öffentliche Bauvorhaben: Dieser Hinweis soll gemäß ATV DIN 18299 grundsätzlich in die Vorbemerkungen aufgenommen werden, sobald in der Leistungsbeschreibung auf technische Spezifikationen Bezug genommen wird.“)
BFS Merkblatt 9
Beschichtungen auf mineralischem Außenputz
Herausgeber: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz (BFS)
BFS Merkblatt 19
Risse in Außenputzen - Beschichtungen und Armierung
Herausgeber: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz (BFS)
BFS Merkblatt 20.1
Beurteilung des Untergrundes für Putzarbeiten: Maßnahmen zur Beseitigung von Schäden
Herausgeber: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz (BFS)
BFS Merkblatt 21
Technische Richtlinien für die Planung und Verarbeitung von Wärmedämm-Verbundsystemen
Herausgeber: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz (BFS)
BFS Merkblatt 25
Richtlinien zur Beurteiliung von Farbübereinstimmungen und Farbabweichungen
Herausgeber: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz (BFS)
BFS Merkblatt 26
Farbveränderung von Beschichtungen im Außenbereich
Herausgeber: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz (BFS)
IVD-Merkblatt Nr. 4
Abdichten von Fugen im Hochbau mit aufzuklebenden Elastomer-Fugenbändern
Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD)
Merkblatt Nr. 2
Gipsputze und gipshaltige Putze auf Beton
Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V., Industriegruppe Baugipse
Merkblatt Nr. 5
Verputzen von Fensteranschlussfolien
Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V., Industriegruppe Baugipse
Merkblatt
Egalisationsanstriche auf Edelputzen
Herausgeber: Industrieverband WerkMörtel e.V. (IWM)
Merkblatt
Einbau und Verputzen von extrudierten Polystyrol-Hartschaumstoffplatten
Herausgeber: Industrieverband WerkMörtel e.V. (IWM)
Merkblatt
Strukturierte Putzoberflächen - Visuelle Anforderungen
Herausgeber: Industrieverband WerkMörtel e.V. (IWM)
Merkblatt
WDVS im Sockel- und im erdberührten Bereich
Herausgeber: Industrieverband WerkMörtel e.V. (IWM)
Merkblatt
Leitlinien für das Verputzen von Mauerwerk und Beton
Herausgeber: Industrieverband WerkMörtel e.V. (IWM)
WTA-Merkblatt 2-4-14/D
Beurteilung und Instandsetzung gerissener Putze an Fassaden
Herausgeber: Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege WTA e.V.
WTA-Merkblatt 2-7-01/D
Kalkputze in der Denkmalpflege
Herausgeber: Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege
WTA e.V.
DIN EN 1991-1-4
Einwirkungen auf Tragwerke - Teil 1-4: Allgemeine Einwirkungen - Windlasten
Nach EN 1991-1-4 muss die Fläche jeder Gebäudeseite individuell hinsichtlich Windanströmungsrichtung und daraus resultierender Flächenbereiche mit unterschiedlicher Windbeanspruchung (max. 4 Bereiche:
A = Randbereich, B, C und E = Flächenbereiche) ermittelt werden. In diese Ermittlung fließen die jeweiligen Gebäudeabmessungen (Länge, Breite, Höhe usw.) mit ein.
Angaben zur Baustelle
Lage und Transportwege
Die Arbeiten sind in folgenden Geschossen auszuführen: (EIGENE ANGABEN)
Weitere Angaben: (EIGENE ANGABEN)
Gerüste
Gerüste werden bauseits gestellt als Fassadengerüst:
Lastklasse: (EIGENE ANGABEN)
Breitenklasse: (EIGENE ANGABEN)
Höhe der obersten Gerüstlage in m: (EIGENE ANGABEN)
Standort: (EIGENE ANGABEN)
Geplanter Aufbautermin: (EIGENE ANGABEN)
Geplanter Abbautermin: (EIGENE ANGABEN)
Gerüste werden bauseits gestellt als Raumgerüst:
Lastklasse: (EIGENE ANGABEN)
Höhe der obersten Gerüstlage in m: (EIGENE ANGABEN)
Standort: (EIGENE ANGABEN)
Gerüste für eine Arbeitshöhe bis zu (EIGENE ANGABEN) m sind in die Leistungen, für die diese Gerüste erforderlich sind, einzurechnen.
(Erläuterungen:
„Beachten Sie, dass in allen 2015 und 2016 fachtechnisch bearbeiteten ATV Gerüste nicht mehr bis zu einer Arbeitsbühnenhöhe bis 2 m, sondern bis zu einer Höhe der zu bearbeitenden Fläche von 3,5 m Nebenleistungen darstellen. Deshalb müssen Gerüste für zu bearbeitende Flächen mit einer Höhe über 3,5 m über der Gerüststandfläche als Besondere Leistung im Leistungsverzeichnis erwähnt werden.“)
Weitere Angaben: (EIGENE ANGABEN)
Zu erwartende besondere Belastungen
Auf der Baustelle ist mit folgenden besonderen Belastungen zu rechnen:
(EIGENE ANGABEN) Immissionen aus: (EIGENE ANGABEN)
(EIGENE ANGABEN) Erhöhte Luftfeuchtigkeit über 80%
(EIGENE ANGABEN) Raumtemperaturen unter +10°C
(EIGENE ANGABEN) Weitere Angaben: (EIGENE ANGABEN)
Die Baustelle liegt in der Windzone (EIGENE ANGABEN)
Angaben zu Stoffen und Bauteilen
Die Zulassung des Wärmedämm-Verbundsystems nach den Abschnitten 2 und 3.2.1 DIN 18345 muss auf der Baustelle vorliegen. Dem Auftraggeber oder Bauleiter ist auf Verlangen Einsicht in diese zu gewähren.
Die Anlieferung aller Stoffe und Bauteile des Wärmedämm-Verbundsystems muss in der Originalverpackung erfolgen.
Angaben zur Ausführung
Allgemeines
Säulen von Schwenkarmaufzügen dürfen nicht zwischen Balkonen oder Kragplatten eingespannt werden; beim Einspannen in Mauerwerksöffnungen sind diese vor Beschädigungen zu schützen, nach Möglichkeit sind Fensterwinkel zu verwenden.
Beschädigungen an Dampfsperr- oder Dampfbremsschichten oder an luftdichten Schichten sind, wenn diese Schichten zum Leistungsumfang des Auftragnehmers zählen, vor dem Abdecken mit nachfolgenden Bauteilen dauerhaft und materialgerecht zu schließen. Wenn diese Schichten zum Leistungsumfang eines anderen Auftragnehmers zählen, ist mit der Bauleitung zu klären, wer die Schäden beseitigen soll. In beiden Fällen ist vor dem Abdecken mit nachfolgenden Bauteilen der Bauleitung die Überprüfung der Schadensbehebung zu ermöglichen.
Fenster, Türzargen, Verglasungen, Sichtbeton-Bauteile und sonstige unmittelbar angrenzende Bauteile sind abzukleben. Klebebänder dürfen die Beschichtungen der Fensterrahmen und Türzargen nicht angreifen und müssen sich rückstandfrei entfernen lassen.
Vor Einputzen von Metallteilen ist die Materialverträglichkeit zu beachten.
Ungeschützte Stahlteile dürfen nicht mit gipshaltigem Putz, Aluminiumteile nicht mit Kalk- oder Zementputz in Berührung kommen. Kontakte von Kupfer und frischem Mörtel sind zu vermeiden.
Wärmedämm-Verbundsystem
Die Verarbeitungsrichtlinien und Systemzulassungen des Wärmedämm-Verbundsystem-Herstellers müssen eingehalten werden.
Die Mindestverarbeitungstemperaturen der Materialien dürfen nicht unterschritten werden. Bei Verklebungs- und Beschichtungsarbeiten darf die Temperatur der Außenluft, der Untergründe und der Materialien bis zur vollständigen Durchhärtung nicht unter + 5 Grad Celsius liegen, sofern die Herstellervorschriften nicht andere Grenzwerte vorschreiben.
Ist vor Beginn der Ausführung des Wärmedämm-Verbundsystems der Innenputz noch nicht fertig gestellt und ausgetrocknet, sind mit der Bauleitung geeignete Maßnahmen zur Schadensvermeidung in der Außenwand und in dem Wärmedämm-Verbundsystem durch nach außen diffundierende Feuchtigkeit abzusprechen.
Bei Wärmedämm-Verbundsystemen mit Dämmung aus Polystyrol über einer Dicke von 10 cm sind die Sturzbereiche über Öffnungen mit Brandabschottungen zu versehen. Wenn in den Leistungstexten keine besondere Ausführung vorgeschrieben wird, kann der Auftragnehmer die Ausführung dieser Sturzbereiche im Rahmen der nach jeweiliger Zulassung möglichen Ausführungsarten selber wählen.
Armierungsgewebe muss glatt (faltenfrei) und mittig eingebaut werden. Über Ecken von Öffnungen ist es diagonal anzuordnen. Überlappungen des Gewebes sollen mindestens 100 mm betragen, Überdeckungen beim Anschluss an andere Bauteile ca. 300 mm. Es ist beim Übergang zu anderen Stoffen (z.B. Dämmung der Deckenauflager, Rollladenkästen) grundsätzlich einzubauen.
Metallprofile, z.B. Sockelprofile, sind, wenn der Untergrund nicht aus dämmendem Material wie Porenbeton, Hochloch-Leichtziegel oder dgl, sondern z.B. aus Kalksandstein oder Beton besteht, thermisch durch Unterlegen von Streifen aus geeignetem Dämmstoff, z.B. extrudiertem Polystyrol-Hartschaum, zu trennen.
Rahmen, Gewände, Fensterbänke u. ä. dürfen keine kraftschlüssige Verbindung mit dem Putz haben, sie sind durch geeignete Maßnahmen, z.B. entsprechende An- und Abschlussprofile, Kompribänder und dgl. zu trennen. Dabei ist darauf zu achten, dass die Anschlüsse alle zu erwartenden Bewegungen, insbesondere die thermischen Längenänderungen, aufnehmen können, ohne dass Schäden im Wärmedämm-Verbundsystem auftreten. Es ist außerdem dafür Sorge zu tragen, dass diese Anschlüsse dauerhaft gegen das Eindringen von Wasser abgedichtet sind. Dabei ist nicht nur auf die Vermeidung des Eindringens von Niederschlägen zu achten, sondern auch dafür zu sorgen, dass keine kalte Außenluft durch Anschlussfugen, z.B. unter Fensterbänken, an Sockelabschlussprofilen und dgl. z.B. durch Einlegen von Kompribändern, hinter das Wärmedämm-Verbundsystem gelangen kann.
Hohlräume zwischen Bauteilen und dem Wärmedämm-Verbundsystem, z.B. unter Fensterbänken, sind mit Dämmstoff zu füllen.
Fugenabdichtungen z.B. von Anschlüssen an Blendrahmen von Fenstern und Türen müssen einen geringeren Dampfdurchlasswiderstand (sd-Wert) besitzen als die entsprechenden raumseitigen Abdichtungen. Im Zweifel sind diese rechtzeitig vor der Ausführung mit der Bauleitung abzustimmen.
Bei der Verwendung von Kompribändern sind die Verarbeitungsvorschriften der betreffenden Hersteller zu beachten. Insbesondere ist auf Abstimmung der Bandbreite und -dicke auf die Fugenabmessungen zu achten.
Bewegungsfugen des Bauwerks sind, sofern in den Leistungstexten nicht eine andere Ausführung vorgeschrieben wird, im Wärmedämm-Verbundsystem mit Dehnfugenprofilen herzustellen.
Technische Vorbemerkungen
ZTV- 1 Systembindung ZTV Zusätzliche TechnischeVertragsbedingungen
ZTV-1. Systembindung
Es dürfen nur Wärmedämm-Verbundsysteme mit einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) bzw. im WDV-System nur die vorgegebenen Komponenten des gleichen Herstellers verarbeitet werden.
Ist dies nicht der Fall, kann der Bauherr / Investor umfangreich
Ansprüche geltend machen. Sie reic hen von der Einbehaltung@€ª»hen von der Einbehaltung
fälliger Zahlungen, der Forderung, das System auf Kosten des Ausführenden Handwerkers zurückzubauen bis zum
Umstand, daß bei Systemmischungen jegliche Gewährleistung gemäß VOB und BGB erlischt.
Zur einwandfreien, fachgerechten Ausführung sind die Ausführungshinweise der Technischen Merkblätter bzw. der Verarbeitungsrichtlinien des Herstellers zu beachten.
Alternativ-Systeme, mit Nachweis der geforderten System- und Systemkomponenten-Eigenschaften, sind als komplettes System zulässig.
Der Nachweis der geforderten Eigenschaften muss zusammen mit der Abgabe des Alternativangebotes erbracht werden.
Der Nachweis muss bezüglich der Anwendung (gleiches Anwendungsgebiet) und der Stoffzusammensetzung
(Nachweis durch Laboranalyse) geführt werden.
ZTV- 1 Systembindung
ZTV- 2 Leistungsumfang ZTV- 2 Leistungsumfang
Der Bieter hat sich vor Angebotsabgabe über den Umfang der auszuführenden Arbeiten umfassend zu informieren und die örtlichen Gegebenheiten zu berücksichtigen.
Schäden und Behinderungen die erst während der Bauausführung erkennbar werden, sind schriftlich dem Auftraggeber mitzuteilen.
Die weitere Vorgehensweise wird vom AG festgelegt.
ZTV- 2 Leistungsumfang
ZTV- 3 Verarbeitungsbedingungen ZTV- 3 Verarbeitungsbedingungen
Grundsätzlich sind die Ausführungsanweisungen und/oder die Technischen Merkblätter der Herstellers genauestens zu beachten.
Die Mindestverarbeitungstemperaturen der Materialien dürfen in keinem Fall unterschritten werden. Bei Verklebungs- und Beschichtungsarbeiten darf die Temperatur der Außenluft, der Untergründe und der Materialien bis zur vollständigen Durchhärtung nicht unter + 5 Grad Celsius liegen.
Farbübereinstimmungen und Farbabweichungen gemäß
BFS Merkblatt Nr. 25.
ZTV- 3 Verarbeitungsbedingungen
ZTV- 4 Richtsystem StoTherm Vario / Classic ZTV- 4 Richtsystem StoTherm Vario
Als Grundsystem wurde das WDV- System StoTherm Mineral ausgeschrieben.
Es können auch andere WDV- Systeme (z.B. Alsecco, Brillux, Baumit) angeboten werden.
Dabei sollten die Systemkonformität und die jeweiligen Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller beachtet werden.
Angebotenes System:
Die allgeminen Sto- Verarbeitungsrichtlinien sind zu beachten. Diese sind über die Sto SE CO KGaA erhältlich
ZTV- 4 Richtsystem StoTherm Vario / Classic
01 WDVS
01
WDVS
01.02 Sockelbereich
01.02
Sockelbereich
01.03 WDVS Putzfassade Friedrichstraße
01.03
WDVS Putzfassade Friedrichstraße
01.04 WDVS Klinkerriemchen Friedrichstraße
01.04
WDVS Klinkerriemchen Friedrichstraße
01.05 WDVS Klinkerriemchen Talstraße
01.05
WDVS Klinkerriemchen Talstraße
01.06 WDVS Klinkerriemchen Innenhöfe
01.06
WDVS Klinkerriemchen Innenhöfe
01.08 Abhangdecke
01.08
Abhangdecke
01.13 Nachbarbebauung Innenhof 3+4
01.13
Nachbarbebauung Innenhof 3+4
01.14 Nachbarbebauung Innenhof ungedämmter Bereich
01.14
Nachbarbebauung Innenhof ungedämmter Bereich
01.16 Brandwand zur Firedrichstraße 22
01.16
Brandwand zur Firedrichstraße 22
01.17 Sonstiges
01.17
Sonstiges