Gerüstbauarbeiten
Rademacher Wohnhaus Köln
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
BESCHREIBUNG DES BAUVORHABEN BESCHREIBUNG DES BAUVORHABEN Die Bauherrschaft plant am Standort Marienburger Straße 16 in 50968 Köln den Bau eines Wohnhauses in sehr hochwertiger Ausführung und Ausstattung. Das Gebäude erstreckt sich über insgesamt 4 Geschosse. Das Untergeschoss beinhaltet eine Gästewohnung, Kinoraum, Sportraum, notwendige Nebenräume und großzügige Lagerfläche, auch für die Sammlung von Kunstgegenständen. Die Sicherheitsstandards sind dementsprechend hoch. Lichthöfe gewährleisten Belichtung, Belüftung und über hier angeordnete Treppen die Zugänglichkeit in den Außenraum. Der nach oben offene Eingangsbereich im Erdgeschoss geht in den Wohnbereich mit offener Küche und einem Essbereich über. Die Bibliothek erstreckt sich über das Erdgeschoss und eine Galerie im 1. Obergeschoss. Der eingeschossige Anbau im Osten dient der Aufnahme der Garage und des Hauswirtschaftsbereiches mit Gäste-WC. Hier ist ein Nebeneingang angeordnet, der, über eine Rampe, den barrierefreien Zugang in den Wohnraum gewährleistet. Über das offene Treppenhaus gelangt man in die Privaträume im 1. Obergeschoss mit Bad und zusätzlich einem rollstuhlgerechten Badezimmer.Das 2. Obergeschoss ist als Staffelgeschoss mit dreiseitigem Umgang, der sich im Norden zu einer Dachterrasse aufweitet, konzipiert. Hier befinden sich weitere Privaträume, sowie ein kleinerer Wohnbereich mit TV-Bereich, Essbereich und abgetrennter kleiner Küche. Das ganze Gebäude wird über einen offenen Treppenbereich und einen rollstuhlgerechten Aufzug erschlossen. Der gesamte Rohbau ist eine Stahlbetonkonstruktion aus Ortbeton. Das Gebäude erhält eine 14 cm starke Mineralwolle-Außendämmung gemäß Wärmeschutzberechnung und wird, bis auf das Staffelgeschoss, mit einer hochwertigen Klinkerfassade aus Kolumba-Klinkern verkleidet. Das Staffelgeschoss erhält eine vertikal strukturierte Alu-Fassade. Die Fenster im Unter- und Obergeschoss sind als Aluminium-Fenster geplant, die Bereiche Erd- und 1. Obergeschoss erhalten Stahlfenster mit filigranen Sprossen. Die bituminöse Dacheindichtung wird über der Garage mit einer extensiven Begrünung versehen. Auf dem Staffelgeschoss wird eine Photovoltaikanlage platziert. Nichtragende Wände werden in Trockenbau erstellt, bis auf einige Räume im Untergeschoss werden abgehängte, glatte Gipskartondecken, teils mit Lichtdetails und bündig eingelassenen Vorhangschienen eingebaut. In den Zwischendecken wird ein Großteil der Haustechnik (Elektro. Lüftung, Entwässerung) installiert. Das gesamte Gebäude zeichnet sich durch eine sehr große Individualität aus, der in ihrem Detailierungsgrad und der entsprechenden Ausführung Rechnung zu tragen ist. Adresse: Marienburger Straße 16 in 50968 Köln Baubeginn: Juli 2026 Fertigstellung: März 2027 Es wird dringlich empfohlen, die Baustelle vor Abgabe des Angebotes zu besichtigen, um eventuelle Fragen oder Unklarheiten auszuschließen. Die Besichtigungen sollten im Vorhinein mit der Projektleitung der Fa . Runkel abgestimmt werden. Nachforderungen aus Unkenntnis und aus nicht durchgeführten Besichtigungen sind ausgeschlossen. Bei Rückfragen, Ergänzungen oder Hinweisen zum LV wenden Sie sich bitte an: Runkel Hochbau GmbH Herr Andreas Fischbach Tel.: 0271-695 197 Mobil: 0170-7804211 E-Mail: andreas.fischbach@runkelbau.de
BESCHREIBUNG DES BAUVORHABEN
ALLGEMEINE BEMERKUNGEN ALLGEMEINE BEMERKUNGEN Die Ausführungsbeschreibungen und Hinweise im nachfolgenden Teil der Vorbemerkungen sind Bestandsteil der Einheitspreise / des Angebotes und werden nicht gesondert vergütet. Für das Angebot ist in jedem Fall das beiliegende Leistungsbeschreibung auszufüllen. Alternativen und Änderungen sind auf besonderen Anlagen beizufügen und müssen zur Vergleichbarkeit einen eindeutigen Bezug zu den Positionen des Leistungsverzeichnissen heben.Änderungen an den Vorbemerkungen sowie alle Anlagen sind Bestandsteil des Angebotes und sind mit einzureichen. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen,dass sich der Auftragsnehmer(AN) vor Angebotsabgabe über die örtliche Verhältnisse und die ausgeschriebenen Arbeiten eigenverantwortlich zu informieren hat. Spätere Ansprüche,die aus Unkenntnis resultieren, werden nicht anerkannt. Die komplette Baustelleneinrichtung ist in die  Einheitspreise einzurechnen. Die Preise beinhalten die Herstellung der kompletten Leistung. Dieses umfasst auch die Lieferung aller Stoffe und Bauteile, einschl. Abladen und Lagern auf der Baustelle,Transporte,Vorbereitungs- und Nebenarbeiten. Die Preise beinhalten auch die Vermessungsleistungen,soweit sie der AN zur Durchführung seiner Leistungen zu erbringen hat. Leistungen,die nicht im Auftrag erhalten sind, können erst nach einer schriftlichen Anordnung durch den Auftragsgeber (AG) ausgeführt werden. Vor Beginn der Arbeiten sind die notwendigen Maße und baulichen Vorraussetzungen vom AN eigenverantwortlich vor Ort zu prüfen und auf Übereinstimmung mit den Ausführungsunterlagen zu prüfen. Konstruktions-bzw. Massenänderungen sind vom AN beim AG schriftlich anzuzeigen. Vor Ausführungsbeginn hat der AN alle Ausführungsbedenken dem AG schriftlich anzuzeigen (z.B. mangelnde Fremdleistungen etc.) Baustellenbedingte Arbeitsunterbrechungen,ein mehrmaliges Anrücken zur Baustelle, Veränderungen der vorgesehenen Arbeitsabschnitte oder Arbeitsbeschränkungen sind im Rahmen der Ausführung zu berücksichtigen. Die Grundlage für die Abrechnung der erbrachten Leistungen sind die Ausführungs- bzw. Werkpläne des AG. Mit der Leistungsfertigstellung sind die Dokumentationsunterlagen nach Gliederung des AG´s zu übergeben. Die Konstruktion sowie die technische Ausführung muß den anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Mit den im Leistungsverzeichnis enthaltenen Arbeiten über Bauart, Bauteil, Baustoffe und Abmessungen gelten auch der Herstellungsvorgang und der Ablauf bis zur fertigen Leistung unter Zugrundelegung der der anerkannten Regeln der Technik und der Ausführungsbestimmungen der DIN-Normen als beschrieben. Hierbei bedeutet Bauart : das Herstellen durch Zusammenfügen der Baustoffe und Bauteile bis zur fertigen Leistung. Zur Vermeidung von Verschmutzungen und Beschädigung sind geeignete Maßnahmen durchzuführen. Besondere Sorgfalt ist auf das Abdecken von Glasflächen und lackierten Bauteile zu verwenden. Alle Schutzmaßnahmen sind bis zur Abnahme zu unterhalten und kurz vor der Abnahme bzw. nach Aufforderung durch die Bauleitung zu entfernen. Beschädigungen am Bestand und an Fremdgewerken, die durch den AN verursacht werden sind durch das gewährleistungstragende Unternehmen fachgerecht zu beheben. Entstehende Verschmutzungen sind zu beseitigen. Die verwendeten Materialien dürfen keine gesundheitsschädlichenStoffe enthalten oder in Verbindung untereinander gesundheitsschädliche Reaktionen verursachen. Restmaterial,Verschnitt,Verpackungsmaterial etc. ist täglich vom AN zu entfernen. Die einschlägigen Vorschriften über die Entsorgung von Müll und Sondermüll sind streng einzuhalten. Sollte dieses nach einmaliger Aufforderung durch AG nicht erfolgen, wird der AG die Beseitigung kostenpflichtig für den AN vornehmen. Alles Lagergut muss ordentlich, übersichtlich und materialgerecht gelagert werden. Sämtliche Materialien sind gemäß Herstellervorschriften zu liefern und zu lagern sowie gegen Feuchtigkeit zu schützen. Stundenlohnarbeiten bedürfen in jedem Fall der Genehmigung durch die AG.- Bauleitung bzw. den Bauherren. Rapporte sind täglich zur schriftlichen Anerkennung der AG.- Bauleitung vorzulegen. Die entstehenden Mehrkosten die den Nachfolgegewerke bedingt durch unsachliche Ausführung oder verspätete Mängelbeseitigung gehen ebenfalls zu Lasten des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer übernimmt die volle Verantwortung für die Sicherheit seiner Baustelle, Tauglichkeit und Betriebssicherheit eigener und mitzubringender Geräte, Gerüste und sonstiger Baustelleneinrichtungen, sowie die Überwachung der Einhaltung aller einschlägigen Arbeitsschutzbestimmungen. Auf der Baustelle lagert das Material bis zur Übergabe der Anlage bzw. Schlussabnahme der Arbeiten auf alleinige Verantwortung des Auftragsnehmer. Mit den am Bau tätigen Firmen ist ein gutes Einvernehmen herzustellen. Für alle Beschädigungen, Verschmutzungen und sonstigen Sach- und Personalschäden, welche durch den AN bzw. seine Mitarbeiter oder vom AN beauftragten Personen verursacht werden, haftet der Auftragnehmer auch Dritten gegenüber. Muss die Ausführung der Arbeiten, bedingt durch Witterungseinflüsse oder aus anderen Gründenunterbrochen werden, berechtigt dies nicht zu Mehrforderungen.Die Tätigkeit anderer Firmen an derBaustelle und damit einhergehende Behinderungen im baustellenüblichen Umfang sind zu berücksichtigen. Die Abrechnung der Arbeiten erfolgt nach den tatsächlichen, örtlich gemeinsam mit der Bauleitung gemessenen Leistungen. Für die Schlussrechnung sind Bestandspläne mit prüffähigen Massenberechnungenbei der Bauleitung einzureichen. Rechnungslegung erbitten wir in zweifacher Ausfertigung .
ALLGEMEINE BEMERKUNGEN
ZTV- Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen für Gerüstbauarbeiten ZTV- ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN FÜR GERÜSTBAUARBEITEN Allgemeine Hinweise Diese Vorbemerkungen sind ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN ZTV. Sie sind als solche Bestandteil derLeistungsbeschreibung und werden wesentlicher Vertragsbestandteil. Die nachfolgenden Leistungsdefinitionen bestimmen die vertraglich geschuldete Leistung des Auftragnehmers. Der Bieter bestätigt, daß die nachfolgend aufgeführten Preise der Positionen unter Beachtung der preisrechtlichen Vorschriften ermittelt sind und die üblichen Berechnungsmerkmale bereits vollständig beinhalten. Zuschläge oder Zulagen können daher nicht zusätzlich berechnet werden. Dies gilt nicht, sofern der Auftraggeber Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeiten sowie Überstunden vor deren Ausführung ausdrücklich beauftragt. Die Höhe der in Ansatz zu bringenden Zuschläge richtet sich in diesem Fall nach den geltenden, jeweils einschlägigen Tarifbestimmungen. Sämtliche Preise sind Nettopreise. Die zum Zeitpunkt der Beauftragung jeweilsgültige gesetzliche Mehrwertsteuer wird hinzu gerechnet. Besondere Hinweise Sofern im Leistungsverzeichnis nicht näher beschrieben, verpflichtet sich der Auftragnehmer vor Ausführung der Leistung, sich vor Ort mit dem Auftraggeber abzustimmen, um den Gerüstaufbau nach den Belangen der am Bau Beteiligten zu gewährleisten. Das Abstützen der Gerüstanlage über Lichtschächten ist als Nebenleistung mit den Einheitspreisen abgegolten. Eingänge, Hauseingänge und Einfahrten sind im vollen Öffnungsquerschnitt von Bauteilen der Gerüstanlage freizuhalten und als Fläche im Zuge des Aufmaßes zu übermessen. Sofern im Leistungsverzeichnis nicht gesondert beschrieben, erfolgt die Gerüstverankerung nach den Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen DIN 18451. Im Zuge der Leistungserfüllung ist es Aufgabe des Auftragnehmers, sich fachkundig mit dem Auftraggeber oder dessen Vertreter im Punkt Gerüstverankerung an der Fassade oder sonstigen Bauteilen abzustimmen. Grundsätzlich sollte die Verankerung so gewählt werden, daß die Verankerungstechnik und das Schließen der Verankerungslöcher auf den Schichtenaufbau des Bauteilelementes (geputzte Fassade, Fassade mit Thermohaut geputzt, Ziegelsichtmauerwerk, Betonsichtflächen, Metallfassaden, Fassadenverkleidungen sonstiger Art etc.) abgestimmt ist. Werden Gerüste auf wasserführenden Flächen wie Vordächer, Dachterrassen und Flachdächer erstellt, hat der Auftragnehmer dafür zu sorgen, daß die wasserführende Eindichtung durch die Gerüstbelastung nicht perforiert bzw. beschädigt wird. Sind im Einzelfall Regelungen zu treffen wie Stromabnahme, Beginn, Dauer, Ende der Gebrauchsüberlassung, sowie sonstige Abrechnungsregelungen, so sind diese in den  BTV - Besonderen Technischen Vertragsbedingungen - zu fixieren, sofern sie nicht im Leistungsverzeichnis gesondert berücksichtigt wurden.
ZTV- Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen für Gerüstbauarbeiten
01 ARBEITS- UND SCHUTZGERÜST
01
ARBEITS- UND SCHUTZGERÜST
01.0010 Arbeits- und Schutzgerüst, längenorientiert, Lastklasse 3, Breitenklasse SW 06, Höhenlage H1 Liefern, aufstellen, vorhalten und abbauen eines Arbeits- und Schutzgerüst gemäß DIN EN 12811-1 und DIN EN 12810-1, als Standgerüst für Fassadenarbeiten, längenorientiert, Lastklasse 3 (2 kN/m²), Breitenklasse SW06, Höhenlage H 1, alle Gerüstlagen genutzt, an der Fassade (Beton) verankern. Standfläche auf dem verfüllten Arbeitsraum der Baugrube. Eckeinrüstungen unter bzw. über 90 Grad, im Bereich der stumpfen Gebäudewinkel sind in den Einheitspreis mit einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. Die Aufstellfläche ist bedingt waagerecht aber direkt belastbar. Unebenheit sind durch Unterleghölzer / Holzbohlen auszugleichen. Die Gerüstverankerung sind noch Abbau des Arbeits- und Fassadengerüstes in Abstimmung mit dem Fassadenbauer zu schließen. Diese Leistungen werden nicht gesondert vergütet und sind in den Einheitspreis mit einzukalulieren. Die zusätzliche Anfahrten für den mehrstufigen Gerüstaufbau/ - ausbau, ist in den Einheitspreis mit einzukalkulieren und wird nicht gesondert vergütet. Der Aufbau des Arbeits- und Schutzgerüstes erfolgt in Abstimmung mit der Bau-/ und Projektleitung. Grundstandzeit 4 Wochen
01.0010
Arbeits- und Schutzgerüst, längenorientiert, Lastklasse 3, Breitenklasse SW 06, Höhenlage H1
129,00
01.0020 Gebrauchsüberlassung des Arbeits- und Schutzgerüst pro weitere Woche Gebrauchsüberlassung des Arbeits- und Schutzgerüst pro weitere Woche vorhalten und unterhalten.
01.0020
Gebrauchsüberlassung des Arbeits- und Schutzgerüst pro weitere Woche
2.056,00
01.0030 Arbeits- und Schutzgerüst, längenorientiert, Lastklasse 4-6, Breitenklasse SW 09, Höhenlage H1 Liefern, aufstellen, vorhalten und abbauen eines Arbeits- und Schutzgerüst gemäß DIN EN 12811-1 und DIN EN 12810-1, als Standgerüst für Fassadenarbeiten, längenorientiert, Lastklasse 4-6 (4,5 kN/m²), Breitenklasse SW09, Höhenlage H 1, alle Gerüstlagen genutzt, an der Fassade (Beton) verankern. Standfläche auf dem verfüllten Arbeitsraum der Baugrube. Eckeinrüstungen unter bzw. über 90 Grad, im Bereich der stumpfen Gebäudewinkel sind in den Einheitspreis mit einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. Die Aufstellfläche ist bedingt waagerecht aber direkt belastbar. Unebenheit sind durch Unterleghölzer / Holzbohlen auszugleichen. Die Gerüstverankerung sind noch Abbau des Arbeits- und Fassadengerüstes in Abstimmung mit dem Fassadenbauer zu schließen. Diese Leistungen werden  nicht gesondert vergütet und sind in den Einheitspreis mit einzukalulieren. Die zusätzliche Anfahrten für den mehrstufigen Gerüstaufbau/ - ausbau, ist in den Einheitspreis mit einzukalkulieren und wird nicht gesondert vergütet. Der Aufbau des Arbeits- und Schutzgerüstes erfolgt in Abstimmung mit der Bau-/ und Projektleitung. Grundstandzeit 4 Wochen
01.0030
Arbeits- und Schutzgerüst, längenorientiert, Lastklasse 4-6, Breitenklasse SW 09, Höhenlage H1
439,00
01.0040 Gebrauchsüberlassung des Arbeits- und Schutzgerüst pro weitere Woche Gebrauchsüberlassung des Arbeits- und Schutzgerüst pro weitere Woche vorhalten und unterhalten.
01.0040
Gebrauchsüberlassung des Arbeits- und Schutzgerüst pro weitere Woche
7.020,00
01.0050 Gerüstverbreiterung, 1-bohlig, mit Tragkonsole, Breite 30 cm Gerüstverbreiterung, wandseitig, 1-bohlig, mit Tragkonsolen, Breite 30 cm für das zuvor beschriebene Arbeits- und Fassadengerüst, längenorientiert, entsprechend DIN 18451, sowie den Richtlinien der VOB und den Vorschriften der Bauberufsgenossenschaft liefern, anbringen, vorhalten und abbauen. Grundstandzeit 4 Wochen
01.0050
Gerüstverbreiterung, 1-bohlig, mit Tragkonsole, Breite 30 cm
192,00
m
01.0060 Gebrauchsüberlassung Gerüstverbreiterung, 1-bohlig, Breite 30 cm Gebrauchsüberlassung Gerüstverbreiterung, 1-bohlig, Breite 30 cm, pro weitere Woche vorhalten und unterhalten.
01.0060
Gebrauchsüberlassung Gerüstverbreiterung, 1-bohlig, Breite 30 cm
3.065,00
m
01.0070 Gerüstverbreiterung, 2-bohlig, mit Tragkonsole, Breite 70 cm Gerüstverbreiterung, wandseitig, 2-bohlig, mit Tragkonsolen, Breite 70 cm für das zuvor beschriebene Arbeits- und Fassadengerüst, längenorientiert, entsprechend DIN 18451, sowie den Richtlinien der VOB und den Vorschriften der Bauberufsgenossenschaft liefern, anbringen, vorhalten und abbauen. Grundstandzeit 4 Wochen
01.0070
Gerüstverbreiterung, 2-bohlig, mit Tragkonsole, Breite 70 cm
E
1,00
m
01.0080 Gebrauchsüberlassung Gerüstverbreiterung, 2-bohlig, Breite 70 cm Gebrauchsüberlassung Gerüstverbreiterung, 2-bohlig, Breite 70 cm, pro weitere Woche vorhalten und unterhalten.
01.0080
Gebrauchsüberlassung Gerüstverbreiterung, 2-bohlig, Breite 70 cm
E
1,00
m
01.0090 Gerüstverbreiterung, 3-bohlig, mit Tragkonsole, Breite 100 cm Gerüstverbreiterung, wandseitig, 3-bohlig, mit Tragkonsolen, Breite 100 cm für das zuvor beschriebene Arbeits- und Fassadengerüst, längenorientiert, entsprechend DIN 18451, sowie den Richtlinien der VOB und den Vorschriften der Bauberufsgenossenschaft liefern, anbringen, vorhalten und abbauen. Grundstandzeit 4 Wochen
01.0090
Gerüstverbreiterung, 3-bohlig, mit Tragkonsole, Breite 100 cm
E
1,00
m
01.0100 Gebrauchsüberlassung Gerüstverbreiterung, 3-bohlig, Breite 100 cm Gebrauchsüberlassung Gerüstverbreiterung, 3-bohlig, Breite 100 cm, pro weitere Woche vorhalten und unterhalten.
01.0100
Gebrauchsüberlassung Gerüstverbreiterung, 3-bohlig, Breite 100 cm
E
1,00
m
01.0110 Zulage Gerüstaufbau auf Überbrückung Zulage für den Gerüstaufbau auf die nachfolgend beschriebene Überbrückung, um die Balkon/ Terrassenflächen freizuhalten. Im Einheitspreis sind alle erforderlichen Gerüstbaubefestigungen sowie Gerüstbauteile zur kraftschlüssigen Verbindung der Stahlrahmen auf den Überbrückungsträgern einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
01.0110
Zulage Gerüstaufbau auf Überbrückung
10,00
m
01.0120 Überdeckung der Gerüstlagen entlang kreisrunden Wandbauteilen Überdeckung mit geeigneten Materialien entlang von kreisrunden Wandbauteilen. Überdeckung in drei Gerüstebenen. Radius der kreisrunden Wand r= 1,50 m Abrechnung pro Stück.
01.0120
Überdeckung der Gerüstlagen entlang kreisrunden Wandbauteilen
3,00
St
01.0130 Gebrauchsüberlassung Überdeckung Gebrauchsüberlassung Überdeckung pro weitere Woche vorhalten und unterhalten.
01.0130
Gebrauchsüberlassung Überdeckung
48,00
St
01.0140 Zulage Abfangung/ Auflagerung Überbrückung in Teilbereichen Zulage für die horizontale Abfangung bzw. Auflagerung der Überbrückung in Teilbereichen bis zu einer Tiefe von 1,25 m ab Gebäudeaußenkante. Die Abfangung bzw. Auflagerung ab Gebäudekante bzw. 1,50 m innenseitig ab Arbeits- und Schutzgerüst (innenseitig) dient der Abfangung bzw. Auflagerung der nachfolgend beschriebenen 6,00 bis 8,00 m langen Überbrückung. Die Abfangung/Auflagerung ist notwendig, da kein Gerüstrahmen auf der Decke des 2.Obergeschosses stehen soll. Im Einheitspreis sind alle erforderlichen Gerüstbaubefestigungen sowie Gerüstbauteile zur kraftschlüssigen Verbindung der Stahlrahmen auf den Überbrückungsträgern enthalten und werden nicht gesondert vergütet.
01.0140
Zulage Abfangung/ Auflagerung Überbrückung in Teilbereichen
E
1,00
St
01.0150 Zusätzlicher dreiteiliger Seitenschutz, wandseitig Zusätzlichen dreiteiligen Seitenschutz Gerüstinnenseite nach DIN 4420 "Arbeits- und Schutzgerüste" in verschiedenen Gerüstlagen an der Gerüstinnenseite einschl. evtl. erforderl. Kupplungen, liefern,aufbauen, vorhalten und abbauen. Grundstandzeit: 4 Wochen
01.0150
Zusätzlicher dreiteiliger Seitenschutz, wandseitig
51,00
m
01.0160 Gebrauchsüberlassung dreiteiliger Seitenschutz Gebrauchsüberlassung zusätzlicher dreiteiliger Seitenschutz, pro weitere Woche vorhalten und unterhalten.
01.0160
Gebrauchsüberlassung dreiteiliger Seitenschutz
816,00
m
01.0170 Rückenschutz 1,0 m Rückenschutz als Absturzsicherung 1,0 m über Attika hochführen nach DIN 4420 "Arbeits- und Schutzgerüste" an der Gerüstaußenseite, liefern, aufbauen, vorhalten und abbauen. Grundstandzeit: 4 Wochen
01.0170
Rückenschutz 1,0 m
97,00
m
01.0180 Gebrauchsüberlassung Rückenschutz h=1,00 m Gebrauchsüberlassung Rückenschutz h=1,00 m, pro weitere Woche vorhalten und unterhalten.
01.0180
Gebrauchsüberlassung Rückenschutz h=1,00 m
1.555,00
m
01.0190 Überbrückung bis 4,00 m Überbrückung in zuvor beschriebenen Schutz- und Arbeitsgerüst aus Systemgitterträgern, Länge des überbrückten Zwischenraumes (Spannweite) bis 4,00 m, liefern, einbauen, vorhalten und abbauen. Grundstandzeit: 4 Wochen
01.0190
Überbrückung bis 4,00 m
1,00
St
01.0200 Gebrauchsüberlassung Überbrückung bis 4,00 m Gebrauchsüberlassung Überbrückung bis 4,00 m, pro weitere Woche vorhalten und unterhalten.
01.0200
Gebrauchsüberlassung Überbrückung bis 4,00 m
16,00
St
01.0210 Überbrückung 4,00 bis 6,00 m Überbrückung in zuvor beschriebenen Schutz- und Arbeitsgerüst aus Systemgitterträgern, Länge des überbrückten Zwischenraumes (Spannweite) 4,00 bis 6,00 m, liefern, einbauen, vorhalten und abbauen. Grundstandzeit: 4 Wochen
01.0210
Überbrückung 4,00 bis 6,00 m
1,00
St
01.0220 Gebrauchsüberlassung Überbrückung 4,00 bis 6,00 m Gebrauchsüberlassung Überbrückung 4,00 m bis 6,00 m, pro weitere Woche vorhalten und unterhalten.
01.0220
Gebrauchsüberlassung Überbrückung 4,00 bis 6,00 m
16,00
St
01.0230 Überbrückung 6,00 bis 8,00 m Überbrückung in zuvor beschriebenen Schutz- und Arbeitsgerüst aus Systemgitterträgern, Länge des überbrückten Zwischenraumes (Spannweite) 6,00 bis 8,00 m, liefern, einbauen, vorhalten und abbauen. Grundstandzeit: 4 Wochen
01.0230
Überbrückung 6,00 bis 8,00 m
E
1,00
St
01.0240 Gebrauchsüberlassung Überbrückung 6,00 bis 8,00 m Gebrauchsüberlassung Überbrückung 6,00 m bis 8,00 m, pro weitere Woche vorhalten und unterhalten.
01.0240
Gebrauchsüberlassung Überbrückung 6,00 bis 8,00 m
E
1,00
St
01.0250 Vorgebaute Gerüsttreppe Vorgebaute Gerüsttreppe, nach DIN EN 12811-1 "Arbeitsgerüste", als Aufstieg zum Erreichen hochgelegener Arbeitsplätze, als gleichläufige Treppe, zugelassen für eine Belastung von 2,0 kN/m², als vorgesetztes Gerüstfeld in das Fassadengerüst integriert, einschließlich erforderlichem Geländer mit entsprechenden Halterungen erstellen, 4 Wochen vorhalten und wieder entfernen. Anzahl der Arbeitsebenen 4 Aufbauhöhe bis 11,00 m Die zusätzliche Anfahrten für den mehrstufigen Treppenturmtaufbau/ - ausbau, ist in den Einheitspreis mit einzukalkulieren und wird nicht gesondert vergütet. Grundstandzeit: 4 Wochen
01.0250
Vorgebaute Gerüsttreppe
1,00
St
01.0260 Gebrauchsüberlassung vorgebaute Gerüsttreppe Gebrauchsüberlassung vorgebaute Gerüsttreppe pro weitere Woche vorhalten und unterhalten.
01.0260
Gebrauchsüberlassung vorgebaute Gerüsttreppe
16,00
St
01.0270 Gerüst- Treppenturm Gerüst- Treppenturm als Aufstieg zum Erreichen hochgelegener Arbeitsplätze, zulässige Belastung 2,5 kN/m², einschließlich Außen- und Innengeländer, liefern, aufstellen, vorhalten und abbauen. Anzahl der Arbeitsebenen 4 Aufbauhöhe Treppenturm bis 11,00 m Die zusätzliche Anfahrten für den mehrstufigen Treppenturmtaufbau/ - ausbau, ist in den Einheitspreis mit einzukalkulieren und wird nicht gesondert vergütet. Grundstandzeit: 4 Wochen
01.0270
Gerüst- Treppenturm
E
1,00
St
01.0280 Gebrauchsüberlassung Gerüst-Treppenturm Gebrauchsüberlassung Gerüst-Treppenturm pro weitere Woche.
01.0280
Gebrauchsüberlassung Gerüst-Treppenturm
E
1,00
St
02 RAUMGERÜST
02
RAUMGERÜST
02.0010 Raumgerüst Raumgerüst als Arbeitsgerüst für Raumhöhen über 3,0 m, im Innenbereich, Lastklasse 3 (2 kN/m²) als Standgerüst für bauseitige Arbeiten an Decken und Wänden (Malerarbeiten etc.) nach DIN 18451, sowie den geltenden Sicherheitsvorschriften, liefern aufbauen, vorhalten und abbauen. Einrichtungen zur Materialbeförderung, sowie Erschwernisse aufgrund der örtlichen Situation sind einzurechnen. Grundstandzeit 4 Wochen
02.0010
Raumgerüst
E
128,00
02.0020 Gebrauchsüberlassung Raumgerüst Gebrauchsüberlassung Raumgerüst, pro weitere Woche vorhalten und unterhalten.
02.0020
Gebrauchsüberlassung Raumgerüst
E
512,00
03 PERSONENAUFFANGNETZE
03
PERSONENAUFFANGNETZE
03.0010 Personen-Auffangnetz unter Einzelöffnungen bis 3,5 qm Personen-Auffangnetz unter bauseitigen Dachdeckenöffnungen mit einer Einzelgröße bis zu 3,5 qm nach DIN EN 1263-1 "Schutznetz und Schutznetzzubehör" nach Sicherheitsregeln "Auffangnetze" (ZH 1/560) einbauen, vorhalten und entfernen. Befestigung der Auffangnetze an bauseitige Dachdecke aus Stahlbeton befestigen. Einbauhöhe des Netzes bis max. 3,50 m Grundvorhaltezeit 4 Wochen
03.0010
Personen-Auffangnetz unter Einzelöffnungen bis 3,5 qm
25,00
03.0020 Gebrauchsüberlassung des Personen- Auffangnetz unter Einzelöffnungen pro weitere Woche Gebrauchsüberlassung des Personen- Auffangnetz unter Einzelöffnungen pro weitere Woche vorhalten und unterhalten.
03.0020
Gebrauchsüberlassung des Personen- Auffangnetz unter Einzelöffnungen pro weitere Woche
100,00
04 SONSTIGES
04
SONSTIGES
04.0010 Gerüstumbau auf Anweisung Gerüstumbau des zuvor beschriebenen Arbeits- und Schutzgerüst für Zwecke anderer am Bau beteiligter Unternehmer nach Wahl und nur durch ausdrücklicher Aufforderung durch die Bauleitung.
04.0010
Gerüstumbau auf Anweisung
E
100,00
04.0020 Rückbau 1-bohlige Gerüstverbreiterung Rückbau der 1- bohligen Gerüstverbreiterung im Zuge der bauseitigen Fassadenarbeiten. Rückbau pro Gerüstebene. Die entsprechenden Anfahrten sind in den Einheitspreis mit einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. Die rückgebauten Gerüstbauteile können nicht auf der Baustelle gelagert werden und sind nach dem Rückbau abzufahren.
04.0020
Rückbau 1-bohlige Gerüstverbreiterung
192,00
m
04.0030 Gerüstunterlage Gerüstunterlage zum Schutz von bauseits fertiggestellten Flächen wie Dachabdichtungen mittels einer Gummigranulatmatten. Die Matte ist stoßüberlappend zu verlegen. Darauf ist ggf. noch zusätzlich im Bereich der Stützenfüsse eine Holzbohle als Lastverteilung zu verlegen. Mattenstärke: ca. 8 mm Bohlenstärke: 40 mm Verlegebreite: ca. 1,0 m Grundstandzeit 4 Wochen
04.0030
Gerüstunterlage
80,00
04.0040 Gebrauchsüberlassung Gerüstunterlage Gebrauchsüberlassung Gerüstunterlage, pro weitere Woche vorhalten und unterhalten.
04.0040
Gebrauchsüberlassung Gerüstunterlage
1.280,00
04.0050 Gerüstbekleidung mit Netzen Bekleidung von Gerüsten als vollflächige Gerüstbekleidung aus randverstärkten feinmaschigen Netzen fachgerecht herstellen. Die Gerüstbekleidung ist vor Ausführung mit der Bauleitung abzustimmen. Grundstandzeit: 4 Wochen
04.0050
Gerüstbekleidung mit Netzen
172,00
04.0060 Gebrauchsüberlassung Gerüstbekleidung Gebrauchsüberlassung Gerüstbekleidung mit Netzen pro weitere Woche vorhalten und unterhalten.
04.0060
Gebrauchsüberlassung Gerüstbekleidung
2.746,00
04.0070 Schutzdach über dem Zugangsbereich zur Baustelle Schutzdach als Erweiterung des Fassadengerüstes fachgerecht herstellen einschließlich seitlicher Bordwand sowie Schutzdachbeplankung und überlappender Abdeckung mit Rieselschutzfolie. Die Grundstandzeit ist mit 4 Wochen zu kalkulieren .Das Schutzdach ist vor Ausführung mit der Bauleitung abzustimmen. Ausführungsbereich: Arbeitsgerüst über Haupteingang.
04.0070
Schutzdach über dem Zugangsbereich zur Baustelle
10,00
04.0080 Gebrauchsüberlassung Schutzdach Gebrauchsüberlassung Schutzdach pro weitere Woche vorhalten und unterhalten.
04.0080
Gebrauchsüberlassung Schutzdach
160,00
04.0090 Gerüstüberdachungen als Wetterschutzdach, b= 2,00 m Gerüstüberdachungen als Wetterschutzdach, b= 2,00 m, mit Folien oder Blecheindeckung, Unterkonstruktion nach Wahl des Bieters aus System-Gitterträgern oder einer Holzkonstruktion, liefern, anbringen, vorhalten und abbauen. Grundstandzeit 4 Wochen
04.0090
Gerüstüberdachungen als Wetterschutzdach, b= 2,00 m
E
1,00
04.0100 Gebrauchsüberlassung Gerüstüberdachungen als Wetterschutz Gebrauchsüberlassung Gerüstüberdachungen als Wetterschutz, pro weitere Woche vorhalten und unterhalten.
04.0100
Gebrauchsüberlassung Gerüstüberdachungen als Wetterschutz
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05 STUNDENLOHNARBEITEN
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STUNDENLOHNARBEITEN
Vorbemerkungen zu Stundenlohnarbeiten VORBEMERKUNGEN ZU STUNDENLOHNARBEITEN Die nachfolgend aufgeführten Stundenlohnarbeiten dürfen nur nach Aufforderung durch die Bauleitung ausgeführt werden. Stundennachweise sind der Bauleitung arbeitstäglich unaufgefordert zur Anerkennung vorzulegen. Angeboten wird für die jeweilige Arbeitskraft ein Verrechnungssatz, der sämtliche Aufwendungen enthält (Zuschläge für Gemeinkosten,Sozialkassnbeiträge, vermögenswirksame Leistungen u.a. sowie Lohnnebenkosten). Zuschläge für evtl. Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeiten sind nicht eingerechnet. Der Verrechnungssatz ist unter der Beachtung der preisrechtlichen Vorschriften ermittelt. Er ist unabhängig von der Anzahl der abgerechneten Stunden.
Vorbemerkungen zu Stundenlohnarbeiten
05.0010 Stundensatz Vorarbeiter Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst sind und auf ausdrückliche Anweisung der Bauleitung und gegen Nachweis zur Ausführung kommen: Vorarbeiter
05.0010
Stundensatz Vorarbeiter
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05.0020 Stundensatz Facharbeiter Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst sind und auf ausdrückliche Anweisung der Bauleitung und gegen Nachweis zur Ausführung kommen: Facharbeiter
05.0020
Stundensatz Facharbeiter
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05.0030 Stundensatz Helfer Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst sind und auf ausdrückliche Anweisung der Bauleitung und gegen Nachweis zur Ausführung kommen: Helfer
05.0030
Stundensatz Helfer
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