WDVS-Fassaden
Quartier Güldenwerth, Remscheid
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Technische Vorbemerkungen WDVS 1. Allgemeine Ausführungsgrundlagen Alle Arbeiten sind fach- und sachgemäß nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik, den gesetzlichen Vorschriften sowie den geltenden Normen und Richtlinien in ihrer jeweils neuesten Fassung auszuführen. Insbesondere gelten: VOB/C ATV DIN 18345: Wärmedämm-Verbundsysteme VOB/C ATV DIN 18350: Putz- und Stuckarbeiten DIN 18202: Toleranzen im Hochbau DIN 4108: Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden BFS-Merkblatt Nr. 21: Technische Richtlinien für die Planung und Verarbeitung von WDVS Die jeweiligen Verarbeitungsrichtlinien des Systemherstellers sowie die Bestimmungen der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ) bzw. des Europäischen Technischen Bewertungsdokuments (ETA). 2. Systemreinheit und Zulassung Es darf ausschließlich ein in sich geschlossenes, vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) oder per ETA zugelassenes WDVS eines einzigen Systemherstellers zur Ausführung kommen. Das Mischen von Systemkomponenten unterschiedlicher Hersteller ist strikt untersagt. Alle Komponenten (Klebemörtel, Dämmstoff, Dübel, Armierungsmörtel, Gewebe, Voranstrich und Oberputz) müssen aufeinander abgestimmt und Systembestandteil sein. Der gültige Zulassungsbescheid ist der Bauleitung vor Beginn der Arbeiten unaufgefordert vorzulegen. 3. Prüfpflichten und Untergrundvorbereitung Der Auftragnehmer hat den Untergrund vor Beginn der Dämmarbeiten eigenverantwortlich gemäß VOB/C ATV DIN 18345 zu prüfen. Mängel und Bedenken (z. B. mangelnde Tragfähigkeit, extreme Unebenheiten, Feuchtigkeit, Ausblühungen) sind der Bauleitung unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Reinigung: Der Untergrund muss sauber, trocken, staub-, öl- und fettfrei sowie frei von Sinterschichten und trennenden Substanzen sein. Toleranzen: Unebenheiten sind nach DIN 18202 zu prüfen. Größere Unebenheiten, die nicht durch das zulässige Klebeverfahren ausgeglichen werden können, müssen vorab durch das Aufbringen eines geeigneten, systemkonformen Ausgleichsputzes behoben werden (Abrechnung über gesonderte LV-Position). Tragfähigkeit: Bei Altuntergründen oder kritischen Baustoffen sind vom Auftragnehmer rechtzeitig Dübel-Auszugsversuche (Pull-out-Tests) am Objekt durchzuführen und schriftlich zu protokollieren, um die erforderliche Verankerungstiefe und Dübellastklasse zu bestimmen. 4. Dämmstoff und Befestigung (Mineralwolle, Kleben und Dübeln) Zur Ausführung gelangen Mineralwolle-Dämmplatten (MW) nach DIN EN 13162. Die Befestigung erfolgt kombiniert durch Kleben und Dübeln: Verklebung: Die Dämmplatten sind im kombinierten Verfahren (Pressspachtelung/Einschlämmmethode zur Haftungsvermittlung) zu beschichten. Der anschließende Kleberauftrag erfolgt mittels der Wulst-Punkt-Methode (umlaufender Randwulst und min. 3 Klebepunkte). Die effektive Klebekontaktfläche muss nach dem Anpressen mindestens 40 % betragen. Die Platten sind dicht gestoßen im Verband von unten nach oben zu verlegen. Kreuzfugen sind unzulässig. Dübelung: Nach vollständiger Erhärtung des Klebers (i.d.R. nach min. 2448 Stunden) ist das System mit bauaufsichtlich zugelassenen WDVS-Dübeln statisch relevant zu befestigen. Die Dübelanzahl und das Dübelschema richten sich nach der statischen Windlastberechnung und der Gebäudehöhe (Mindestanzahl nach Systemzulassung). Dübelmontage: Die Dübelung hat vorzugsweise versenkt zu erfolgen. Hierzu sind die Dübel tief in den Dämmstoff einzufräsen und mit systemkonformen Mineralwolle-Rondellen oberflächenbündig abzudecken, um Wärmebrücken und ein späteres Abzeichnen der Dübelköpfe (Thermobild-Effekt) zu verhindern. Bei oberflächenbündiger Montage sind Dübelteller mit einem Durchmesser von = 90 mm zu verwenden. 5. Witterungs- und Umgebungsschutz Die Verarbeitung aller Systemkomponenten darf nur bei Luft-, Material- und Untergrundtemperaturen von mindestens +5 °C bis maximal +30 °C erfolgen (sofern der Hersteller keine abweichenden Angaben macht). Die frischen Putz- und Klebelagen sind durch geeignete Maßnahmen (z. B. Gerüstschutzplanen) vor direkter Sonneneinstrahlung, starkem Wind, Frost, Schlagregen und Baufeuchte zu schützen. Die herstellerspezifischen Stand- und Trocknungszeiten zwischen den einzelnen Arbeitsgängen sind zwingend einzuhalten. 6. Abrechnung und Nebenleistungen Die Abrechnung der Flächen und Aussparungen erfolgt nach den Abrechnungsregeln der ATV DIN 18345. Das saubere Anarbeiten an angrenzende Bauteile (Fenster, Türen, Dachanschlüsse) mittels systemkonformer Anputzleisten (APU-Leisten) und Kompribändern zur Gewährleistung der dauerhaften Schlagregendichtigkeit gehört zu den vertraglichen Nebenleistungen, sofern keine separaten Positionen dafür im LV ausgewiesen sind. Angebotenes Fabrikat/System (Vom Bieter auszufüllen): Gewählter Systemhersteller: ________________________________ Systembezeichnung: _____________________________________ Dämmstoff-Typ / WLG: _____________________________________ Zulassungsnummer (abZ / ETA): _______________________________ 7. Nachhaltigkeits- und Umweltanforderungen: Zertifizierung: Das angebotene System muss nachweislich mit dem Umweltzeichen „Blauer Engel“ (Vergabegrundlage DE-UZ für Wärmedämmverbundsysteme oder gleichwertig) ausgezeichnet sein. Schadstoffarmut: Alle Komponenten müssen frei von bioziden Wirkstoffen im Film- und Topfschutz (Film- und Topfkonservierung) sein. Recycling: Dämmstoffe dürfen keine halogenierten Treibmittel (z. B. HFKW) oder verbotenen Flammschutzmittel (z. B. HBCD) enthalten. Nachweis: Der gültige Zertifizierungsnachweis (Urkunde „Blauer Engel“) oder ein gleichwertiger Nachweis der Kriterien-Einhaltung ist mit dem Angebot vorzulegen. 8. Ausführungshinweis: Unterer Systemabschluss über Geländeoberkante ohne Sockelausbildung
Technische Vorbemerkungen WDVS
Technische Vorbemerkungen Vorhangfassade Holz 1. Allgemeine Bestimmungen & Normen Die Ausführung hat nach den anerkannten Regeln der Technik, den gesetzlichen Vorschriften sowie den einschlägigen Normen in ihrer jeweils gültigen Fassung zu erfolgen. Insbesondere sind zu beachten: VOB Teil C: Insbesondere DIN 18351 (Fassadenarbeiten) und DIN 18334 (Zimmer- und Holzbauarbeiten). DIN 18516-1: Außenwandbekleidungen, hinterlüftet  Teil 1: Anforderungen, Prüfgrundsätze. DIN 68800: Holzschutz (insb. Teil 2: Vorbeugende bauliche Maßnahmen im Hochbau). DIN 4102 / DIN EN 13501: Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen. DIN 4108: Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden. 2. Konstruktiver Aufbau & Systemanforderungen Die Fassade ist als mehrschaliges, vorgehängtes und hinterlüftetes System (VHF) auszuführen. Hinterlüftung: Der freie Belüftungsquerschnitt zwischen Dämmebene/Unterdeckung und Holzbekleidung muss durchgehend mindestens 40 mm betragen. Zuluftöffnungen am Sockel sowie Abluftöffnungen am Dachrand sind in ausreichender Dimensionierung (nach DIN 18516-1) zu planen und mit Insektenschutzgittern auszuführen. Unterkonstruktion (UK): aus Edelstahl Wärmedämmung: Einbau einer lückenlosen, formstabilen Fassadendämmplatte (z.B. Mineralwolle nach DIN EN 13162). Die Befestigung erfolgt mechanisch mittels vom Dämmstoffhersteller zugelassener Dübel/Halter. Fassadenbahn / Unterdeckung: Bei offenen Fugen in der Holzbekleidung ist eine UV-beständige, diffusionsoffene und winddichte Fassadenbahn über der Dämmung vorzusehen. 3. Anforderungen an die Holzbekleidung (Material & Montage) Holzart und Qualität: Europäische Lärche, Profilbretter der Qualitätsklasse A nach DIN EN 14519 Profilierung:  Profilholz mit Wechselfalz ( Maße 20 mm x 60 mm) als Fassadenprofil mit einer definierten Sichtfuge von 5 mm, wodurch eine strukturierte, geradlinige Schattenoptik entsteht. Befestigungsmittel: Alle sichtbaren oder verdeckten Befestigungsmittel (Schrauben, Klammern, Nägel) müssen zwingend aus Edelstahl A2 bestehen, um Korrosionsspuren und Verfärbungen auf dem Holz zu vermeiden. Fugen & Bauteilbewegung: Zwischen den Holzprofilen ist ein ausreichendes Spiel für das natürliche Quell- und Schwindverhalten des Holzes einzuplanen (insbesondere bei Nut-Feder-Verbindungen). 4. Prüfpflichten des Auftragnehmers (AN) Der Auftragnehmer hat den Untergrund vor Beginn der Arbeiten auf seine Eignung hin zu überprüfen. Mängel (z.B. größere Unebenheiten des Mauerwerks, mangelnde Tragfähigkeit, Feuchtigkeit im Untergrund) sind dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich anzuzeigen (Bedenkenanmeldung nach VOB/B § 4 Abs. 3). 6. Nebenleistungen und Besondere Leistungen (VOB) In den Einheitspreisen enthalten (Nebenleistungen): Vorhalten der üblichen Werkzeuge, Einmessen der Unterkonstruktion nach den Hauptachsen, stichprobenartige Prüfung der Holzfeuchte. Gesondert zu vergütende Leistungen (Besondere Leistungen): Erstellung von statischen Nachweisen für die Unterkonstruktion und Verankerung, Erstellung von Werk- und Detailplänen (z.B. für Fensterlaibungen und Attikaanschlüsse).
Technische Vorbemerkungen Vorhangfassade Holz
01 Bauabschnitt 1
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Bauabschnitt 1
01.01 Typ A - Haus 51a
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Typ A - Haus 51a
01.02 Typ A - Haus 51b
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Typ A - Haus 51b
01.03 Typ C - Haus 49
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Typ C - Haus 49
01.04 Typ D - Haus 47
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Typ D - Haus 47
01.05 Typ D - Haus 51
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Typ D - Haus 51
01.06 Typ E - Haus 45
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Typ E - Haus 45
01.07 Typ B - Haus 51c
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Typ B - Haus 51c
01.08 Typ C - Haus 51d
01.08
Typ C - Haus 51d
01.09 Typ D - Haus 53
01.09
Typ D - Haus 53
01.10 Typ D - Haus 55
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Typ D - Haus 55
01.11 Typ F - Haus 51e
01.11
Typ F - Haus 51e