Messung Erdungswiderstand
PWC Eulenauer Filz
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Vorbemerkungen Allgemeine Vorbemerkungen 1. Die Vorbemerkungen zu den einzelnen Leistungsbereichen sind Vertragsbestandteil. 2. Für die Anwendung der Standardtexte sowie der Ausführung von Leistungen nach der STLK sind die VOB Teil B und C sowie etwaige Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) und etwaige Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV), Technische Lieferbedingungen (TL) und Technische Prüfbedingungen (TP) in den aktuellen Fassungen vertraglich vereinbart. Weitere Einzelheiten richten sich nach den Festlegungen in der Baubeschreibung und Ergänzenden Ausschreibungsunterlagen. 3. Soweit im Leistungsverzeichnis auf Technische Spezifikationen (z.B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen) Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz *oder gleichwertig* immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. 4. Die Unterlagen des AG umfassen alle der Ausschreibung zugrundeliegenden Unterlagen. Als Unterlagen des AG gelten auch die nach den ZTV-ING vom AN zu liefernden Ausführungsunterlagen. 5. Beton und Zementmörtel müssen, soweit in der Leistungsbeschreibung nichts anderes enthalten ist, der DIN EN 206-1 und der DIN 1045-2 sowie den ZTV-ING entsprechen. 6. Alle zu liefernden Materialien, sind ausschließlich in der Materialklasse BM-0 gem. ErsatzbaustoffV zu liefern. Vorbemerkung LB106 - Erdbau LB 106 - Erdbau 1. Nebenleistungen, Besondere Leistungen Oberboden Die nachfolgend aufgeführten Leistungen gehören zum Leistungsumfang 1.1 Das Fördern des Oberbodens innerhalb der Baustelle unabhängig von der Länge der Förderwege. 2. Abrechnung Oberboden 2.1 Oberbodenlieferung: Die Mengenermittlung erfolgt durch Aufmaß des Oberbodens auf dem Fahrzeug an der Einbaustelle. 3. Prüfmethoden 3.1 Als Prüfmethode für die Verdichtungskennwerte im Bereich Erdbau wird die Methode M3 festgelegt, sofern in der Leistungsbeschreibung nichts anderes angegeben wird. 4. Nebenleistungen, Besondere Leistungen Die nachfolgend aufgeführten Leistungen gehören zum Leistungsumfang 4.1 Das Lagern des Bodens, soweit es nicht vom AG angeordnet wird. 4.2 Wenn das Herstellen von Einbauten und/oder Bauwerken im Leistungsumfang des AN enthalten ist, gehören alle dadurch verursachten Erschwernisse zum Leistungsumfang. 5. Abrechnung 5.1 Die Mengenermittlung erfolgt, soweit nach- stehend nicht anders geregelt, im Abtrag. Erfolgt die Abrechnung ausnahmsweise im Auftrag, so wird der durch die Verdichtung des Dammuntergrundes bedingte Mehrverbrauch an Schüttmassen nicht gesondert vergütet, wenn in der Leistungsbeschreibung nichts anderes angegeben ist. 5.2 Das Erstellen des Planums wird nur einmal vergütet, auch wenn der Bereich des Planums in mehreren Positionen enthalten ist (z.B. Aushub und Bodenverbesserung). Alle zu liefernden Materialien, sind ausschließlich in der Materialklasse BM-0 gem. ErsatzbaustoffV zu liefern. Vorbemerkung LB108 - Baugruben, Leitungsgräben LB 108 - Baugruben, Leitungsgräben 1. Allgemeines 1.1 Die Boden- und Untergrundverhältnisse sind in den Unterlagen des AG angegeben. Diese Unterlagen gelten nur für die Aufschlussstellen und die ausgeschriebene Gründungsart. Aus der Verwertung der Unterlagen für eine Änderung der Bauwerksgründung nach Art und Lage sowie für die Gründung von Baubehelfen kann der AN dem AG gegenüber keine Ansprüche ableiten. 2. Nebenleistungen, Besondere Leistungen Die nachfolgend aufgeführten Leistungen gehören zum Leistungsumfang: 2.1 Das Lagern des Bodens, soweit es nicht vom AG angeordnet wird. Alle zu liefernden Materialien, sind ausschließlich in der Materialklasse BM-0 gem. ErsatzbaustoffV zu liefern. Vorbemerkung LB109 - Wasserhaltung LB 109 - Wasserhaltung 1. Allgemeines Die Boden- und Untergrundverhältnisse sind in den Unterlagen des AG angegeben. Diese Unterlagen gelten nur für die Aufschlussstellen. 2. Nebenleistungen, Besondere Leistungen Die nachfolgend aufgeführten Leistungen gehören zum Leistungsumfang: 2.1 Herstellung, Vorhaltung und Abbau eines Strom- anschlusses oder Stromaggregates für die Pumpen. 2.2 Nachweis der Betriebsstunden bei Pumpen/Pumpen- anlagen, Wasserhaltungsanlagen und Notstromaggregaten. Vorbemerkung LB110 - Entwässerung für Straßen LB 110 - Entwässerung für Straßen 1. Beton und Zementmörtel: 1.1 Normalbettmörtel, Dünnbettmörtel sowie Putzmörtel müssen - soweit in der Leistungsbeschreibung nichts anderes enthalten ist - der DIN 1053-1, Ausgabe 1996-11, entsprechen. 2. Die nachfolgend aufgeführten Leistungen gehören zum Leistungsumfang: 2.1 Bettung gemäß DIN EN 1610 in gewachsenem Boden. 2.2 Die Lieferung von Normalbettmörtel bzw. Dünnbettmörtel. 3. Abrechnung 3.1 Beim Aufmaß der Rohrleitungen werden die Formstücke übermessen. Als Formstücke zählen: Abzweige, Bögen, Verschluss- teller und Übergangsstücke. 3.2 Bei Rohrleitungen mit Böschungsstücken werden die Rohrleitungen bis zur unteren Vorderkante des Böschungsstückes durchgemessen. Vorbemerkung LB112 - Schichten ohne Bindemittel LB 112 - Schichten ohne Bindemittel 1. Allgemeines Die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Breiten sind die jeweiligen Sollbreiten einer Schicht. Unterschreitungen dieser Breiten bei der Ausführung um nicht mehr als 4 cm bei Einzelwerten bleiben unberücksichtigt. 2. Nebenleistungen, Besondere Leistungen Die nachfolgend aufgeführten Leistungen gehören zum Leistungsumfang: 2.1 Die Herstellung in wechselnder Breite. 2.2 Der Wechsel der Querneigung der Bankette von 6 % auf 12 % und umgekehrt im Bereich von Verwindungen. 2.3 Wenn das Herstellen von Einbauten, Borden etc. im Leistungsumfang des AN enthalten ist, gehören alle dadurch verursachten Erschwernisse zum Leistungsumfang. Alle zu liefernden Materialien, sind ausschließlich in der Materialklasse BM-0 gem. ErsatzbaustoffV zu liefern. Vorbemerkung LB113 - Asphaltbauweise LB 113 - Asphaltbauweise 1. Allgemeines 1.1 Die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Breiten sind die jeweiligen oberen Sollbreiten einer Schicht. Unterschreitungen dieser Breiten bei der Ausführung um nicht mehr als 4 cm bei Einzelwerten bleiben unberücksichtigt. 1.2 Pechhaltige Schichten dürfen nicht heiss gefräst werden. Das teer-/pechhaltige Material, das einer Entsorgung nach Wahl des AN zuzuführen ist, darf nur einer Verwertung/Beseitigung auf Deponie, einer thermischen Behandlung oder einer thermischen Verwertung zugeführt werden. 1.3 Entsorgung / Verwertung nach Wahl des AN bedeutet, dass das Material auch in Eigentum des AN übergeht. 2. Nebenleistungen, Besondere Leistungen Die nachfolgend aufgeführten Leistungen gehören zum Leistungsumfang: 2.1 Schutzmaßnahmen gegen mineralische Stäube (TRGS 559) und potenziell asbesthaltige Stäube (TRGS 517) gehören zum Leistungsumfang. 2.2 Wenn das Herstellen von Einbauten, Borden etc. im Leistungsumfang des AN enthalten ist, gehören alle dadurch verursachten Erschwernisse zum Leistungsumfang. 2.3 Die erforderliche Grobreinigung von Fräsflächen gehört zum Leistungsumfang. 2.4 Der Handeinbau ist gem. Unterlagen des AG in die Leistungspositionen einzurechnen. 3. Abrechnung 3.1 Wenn in einer Position die Mengenangabe in kg/m2 im Mittel erfolgt, ist diese Angabe die Grundlage für die Ermittlung der Mehr- oder Mindermengen. Vorbemerkung LB114 - Betonbauweise LB 114 - Betonbauweise 1. Allgemeines 1.1 Entsorgung nach Wahl des AN bedeutet, dass das Material auch in Eigentum des AN übergeht. 2. Nebenleistungen, Besondere Leistungen Die nachfolgend aufgeführten Leistungen gehören zum Leistungsumfang. 2.1  Die Herstellung in wechselnder Breite. 2.2 Beim Schneiden von Rillen in der Betonoberfläche ist ein einwandfreier Wasserabfluss zu gewährleisten. Störende Geräusche wie z.B. Pfeifen sind zu minimieren. 2.3  Tagesanschlüsse, soweit sie nicht vom AG zu vertreten sind. 2.4 Wenn das Herstellen von Einbauten, Borden etc. im Leistungsumfang des AN enthalten ist, gehören alle dadurch verursachten Erschwernisse zum Leistungsumfang. Vorbemerkung LB115 - Pflasterdecken, Plattenbeläge, Einfassungen LB 115 - Pflasterdecken, Plattenbeläge, Einfassungen 1. Allgemeines 1.1 Zementmörtel  muss den Anforderungen der DIN 1045-2 Ziffer 5.3.8 entsprechen. Bei Verwendung des Mörtels als Verbindung von Beton- fertigteilen mit Falz darf das Größtkorn der Gesteins- körnung 1 mm - im übrigen höchstens 4 mm - betragen. Die Fugenverbindungsflächen sind vor dem Aufbringen des Mörtels anzufeuchten. Die Fugenfüllung ist an den Sichtseiten glatt zu streichen. 1.2 Für Pflasterdecken auf hydraulisch gebundener Bettung mit hydraulisch gebundener Fugenfüllung gilt für die Pflastersteine die TL Pflaster. 1.3 Alle Naturwerksteine müssen aus verwitterungs- beständigem Material bestehen. Alle Naturwerksteine müssen auf Tonzwischenlagen, Anwitterung und Rosten geprüft werden. Naturwerksteine aus Basalt sind zu- sätzlich nach DIN 52106 auf Sonnenbrand zu prüfen. 1.4 Bei Positionen, in denen Granit gefordert wird, gilt Granodiorit als gleichwertig. 1.5 Bei Borden aus Naturstein der Form A sowie der Form B, Größe 6 müssen alle sichtbaren Flächen und die Stoßflächen gestockt oder sandgestrahlt sein. Die Rückflächen müssen aufgeraut sein. Bei Borden aus Naturstein der Form A müssen die oberen 100 mm ebenflächig und rechtwinkling abgearbeitet sein. Diese Anforderung gilt auch für Naturstein der Form B, wenn an der Rückseite Pflaster angeschlossen wird. 1.6 Bordsteine aus Naturstein auf Brücken und anderen Ingenieurbauwerken: Bordsteine aus Naturstein müssen aus feinkörnigem, gleichfarbigem Material mit hohem Verwitterungswider- stand hergestellt sein. Das Steinmaterial darf keine Adern, Risse, Brüche, Blätterungen,schiefrige Ab- sonderungen und dergleichen aufweisen. Es muss aus festen nicht verwitterten Lagen stammen und darf keine schädlichen Einsprengungen enthalten. Die Formen und Größen der Granitbordsteine auf Brücken und anderen Ingenieurbauwerken entsprechen DIN 482, Form A, jedoch im Sondermaß. Für die Ausführung der Bordsteinflächen wird festgelegt: - Vorderflächen auf gesamte Höhe gestockt oder sandgestrahlt. - Obere Flächen gestockt oder sandgestrahlt. - Stoßflächen grob bearbeitet - Rückflächen i. d. Regel bruchrau. Die Länge eines Einzelsteines muss in der Geraden mindestens 1,0 m betragen. Bei Kurven mit Radius größer 25 m können Einzelsteine mit einer Länge von mind. 0,80 m verwendet werden. Bei Kurven mit Radien bis 25 m sind Radiensteine zu verwenden. 1.7 Pflastersteine aus Naturstein in Streifen, Rinnen und Mulden müssen die Anforderungen der DIN EN 1342 für die Bauklasse III erfüllen. 1.8 Werden Streifen gleichzeitig als Randeinfassung verwendet, muss die Rückenstütze wie bei Einfassungen und Entwässerungsrinnen gemäß DIN 18318, Abschnitt 3.8 hergestellt werden. 2. Nebenleistungen, Besondere Leistungen Die nachfolgend aufgeführten Leistungen gehören zum Leistungsumfang: 2.1 Das Zuarbeiten oder Schneiden von Bord- und Einfassungssteinen aus Naturstein oder Beton zum Längenausgleich, soweit es nicht durch Einbauten o.ä. verursacht wird. 2.2 Das Zuarbeiten oder Schneiden von Natur-, Beton- und Betonformsteinen in Zeilen und Rinnen. 3. Abrechnung 3.1 Bei Zeilen, Rinnen und Mulden vor Bordsteinen und dgl. wird nach der Länge der Bordsteine abgerechnet. Ansonsten wird nach der längsten Kante abgerechnet. Vorbemerkung LB116 - Gerüste und Behelfsbrücken LB 116 - Gerüste und Behelfsbrücken 1. Allgemeines 1.1 Die Kosten für die Prüfung der Standsicherheits- nachweise und Ausführungsunterlagen sowie für die Abnahme trägt der AN. Vorbemerkung LB118 - Kunstbauten aus Beton und Stahlbeton LB 118 - Kunstbauten aus Beton und Stahlbeton 1. Allgemeines 1.1 Der Begriff Abbruchgut schließt Strahlgut und ausgebaute Bauteile ein. 2. Baubehelfe 2.1 Baubehelfe, wie z.B. Gerüste, Arbeitsbühnen oder Schutzeinrichtungen gegen Witterung und zum Schutz der Umgebung gehören zum Leistungsumfang, soweit hierfür keine gesonderten OZ vorhanden sind. 3. Nebenleistungen, Besondere Leistungen 3.1 Bei Abbruch und Abtrag von Betonbauteilen und bei Bohrungen und Trennschnitten in Betonbauteilen ist eine Erhöhung der Betondruckfestigkeiten, z.B. aufgrund der Nacherhärtung gegenüber den Angaben in den Bestandsunterlagen um bis zu 2 Druckfestig- keitsklassenstufen zu berücksichtigen und gehört zum vertraglichen Leistungsumfang. 3.2 Das Trennen und Einfüllen von Abbruch- und Ausbaumaterial mit gefährlichen Stoffen im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes in bereitgestellte Behälter gehört zum vertraglichen Leistungsumfang. 4. Beton und Zementmörtel 4.1 Die Angaben in Klammern unterhalb von Begriffen wie z.B. der Druckfestigkeitsklasse und der Expositionsklasse werden nicht Vertragsbestandteil. 5. Abrechnung 5.1 Bewehrung aus Spannstahl Für die Ermittlung der Masse der Spannglieder ist ausschließlich die Spannstahlmasse anzusetzen. Die Masse der Hüllrohre, der Korrosionsschutzver- füllungen und Verankerungen, etc. bleibt bei der Massenermittlung unberücksichtigt.
Allgemeine Vorbemerkungen
03 Elektrobauarbeiten
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Elektrobauarbeiten
03.02 Trassen Installationsmaterial
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Trassen Installationsmaterial
03.04 Technikgebäude
03.04
Technikgebäude