Natursteinarbeitein
Private House Grunewald - Waldmeisterstraße 11
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
08 Natursteinarbeiten
08
Natursteinarbeiten
Technische Vorbemerkungen Natursteinarbeiten Bei der Ausführung sind die im Folgenden aufgeführten Hinweise zu beachten. Leistungen, die sich hieraus ergeben und in der Leistungsbeschreibung nicht gesondert vermerkt sind, sind in die Einheitspreise einzurechnen. 0. ÜBERGEORDNETE GÜLTIGE NORMEN/REGELUNGEN DIN ATV 18299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art DIN ATV 18332 Naturwerksteinarbeiten DIN 18202 Toleranzen im Hochbau Verarbeitungsrichtlinien des Deutschen Naturwerkstein-Verbandes (DNV) Hinweise des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) zu Steinverankerungen 1. LEISTUNGSUMFANG - Herstellung Sockelstein (Hauptfassade) - Herstellung Wandbekleidung - Herstellung Bodenbelag - Herstellung Außen- und Innentreppen - Herstellung Türleibungen - Herstellung Fensterbank (Hauptfassade) - Herstellung Dachrandstein (Pergola) - Herstellung tragender Außenstützen (Loggia) Hinweis: Alle Natursteinarbeiten erfordern die Ausführung durch einen spezialisierten Steinmetzbetrieb (Nachweis einer Referenzliste mit vergleichbaren Projekten auf Anforderung). Die mit den hier beschriebenen Natursteinarbeiten in Zusammenhang stehenden Beton- und Mauerarbeiten  werden in den entsprechenden Gewerken dieses Leistungsverzeichnisses beschrieben. Schnittstellen zu weiteren Gewerken: - Betonarbeiten, innerhalb dieses LV beschrieben, - Mauerarbeiten, innerhalb dieses LV beschrieben, - Dachabdichtungs- und Dachklempnerarbeiten, gesondertes LV, - Fenster- und Außentüren, gesondertes LV, - Gartenlandschaftsbau, gesondertes LV durch Fachplaner, - Blitzschutzarbeiten, gesondertes LV durch Fachplaner, - Elektroarbeiten, gesondertes LV durch Fachplaner, 2. ANGABEN ZUR AUSFÜHRUNG - BAUKONSTRUKTION; BAUABLÄUFE 2.1.1 Beschreibung der Fassadenarbeiten Der Sockelstein bildet die Montageebene der darüberliegenden Vormauerschale aus Sichtmauerwerk. Die gemäß Statik notwendigen Lagesicherungen der Sockelsteine sind als Einbauteil vor Betonage der Konsole durch geeignete Schalungsarbeiten in die Konsole zu integrieren. Die tragenden Außenstützen der Loggia im Erdgeschoss bilden die tragende Konstruktion der darüberliegenen Bauteile und sind parallel zum Gewerk Betonarbeiten zu errichten. Die Stützen aus Sandstein sind gegen kippen oder verschieben zu sichern und vor Beschmutzungen während der nachfolgenden Bauarbeiten durch geeignete Maßnahmen zu schützen. 2.1.2 Beschreibung der Wandbekleidungen Die Wandbekleidungen im Tiefhof sind als Vorsatzschale aus Sandstein zu errichten. Unterhalb der ersten Steinreihe ist eine druckfeste Wärmedämmung anzuordnen. Vor der Herstellung der Wandbekleidung ist eine bahnenförmige Abdichtungslage auf den Bodenflächen inkl. Wandanschluss durch das Gewerk Dachabdichtungen herzustellen. 2.1.3 Beschreibung der Außentreppen Die Außentreppen gliedern sich in insgesamt 3 Bereiche. Darunter zählen der Tiefhof,- der Eingangsbereich und die Gartenzugangstreppe. Die Treppenanlage mitsamt den Bodenbelagsarbeiten im Eingangsbereich wird zeitlich vor der Herstellung der tragenden Mauerwerksstützen für die Pergola benötigt. Die Treppe im Tiefhof wird auf der Bauwerksabdichtung aus PMBC gegründet und zusammen mit den Wandbekleidungen im Tiefhof errichtet. Der untere Lauf wird durch den AN hergestellt. Das Treppenpodest und der obere Lauf werden dem Gartenlandschaftsbauer bauseits bereitsgestellt. Die Gartentreppe wird nach Abstimmung mit dem Fachplaner Außenanlagen hergestellt. 2.1.4 Beschreibung der Fensterbänke Die Fensterbänke sind in den Randbereichen der Wandöffnung durch geeignete Mauerwerkstaschen in die Vormauerschale zu integrieren und mithilfe von Kleineisenteilen zu verankern. 2.1.5 Beschreibung der Aussenstütze Die Naturstein-Aussenstützen der Loggia im Erdgeschoss sind Teil des Gebäudetragwerks. Die nötigen Baubehelfe sind so auszuführen, dass eine Beschädigung/Verschmutzung ausgeschlossen wird. Weiter dürfgen Sie das nötige Lehrgerüst für die darüberliegenden gemauertern Rundbögen nicht behindern. 2.2 Bauabläufe Allgemein Die sich aus den planerischen Vorgaben ergebenden Abläufe sind im beiliegenden Bauzeitenplan dargestellt, der diesem Leistungsverzeichnis als Anlage beigefügt ist - siehe Anlage Bauzeitenplan. Bei der Bauterminplanung des AN sind die in diesem Bauzeitenplan angegeben Bauabläufe weiter zu untersetzen und zu detaillieren. Der AN hat den vorgeschlagenen Bauablauf während der Angebotsphase zu prüfen und bei der Kalkulation der Einheitspreise zu berücksichtigen. Eventuelle Bedenken gegen die Umsetzung des vorgeschlagenen Bauablaufs sind zusammen mit Alternativen des AN für die Ausführung, einschließlich deren Bauablaufbeschreibung, mit dem Angebot abzugeben. 3. ANGABEN ZUR BAUAUSFÜHRUNG - Natursteinarbeiten 3.1.1 Ausführung technische Bearbeitung Für die Leistung Natursteine ist eine technische Bearbeitung des AN durchzuführen. Dazu gehören die örtlichen Aufmasse als Grundlage für die Ausführungszeichnungen des AN. Die Zeichnungen umfassen sämtliche Werkstücke einschl. der dazugehörigen Befestigungs- und Verankerungsmittel und den seitlichen Verfugungen als Verlege- und Montageplanung inkl. Baubehelfe im Maßstab 1: 50 bis 1:5 als Grundriss,- Schnitt,- Ansicht- und Detail. Die Schnittstellen zu den weiteren Gewerken ist zu benennen und die baulichen Komponenten in die Planung zu integrieren. Baubehelfe sind so zu planen und auszuführen, dass Sie zu keiner Behinderung/Einschränkung des Bauablauf führen. 3.1.2 Ausführung Sandstein Aufgrund gestalterischer Vorgaben des Entwurfsarchitekten ist für das gesamte Projekt ausschließlich Naturstein mit folgenden Kennwerten zu verwenden: Steinsorte: Obernkirchner Sandstein Farbton vorwiegend gelb Druckfestigkeit 111MPa Biegezugfestigkeit 9,1 N/mm² Ausbruchslast 2750-3900 N Wasseraufnahme 4,7% Rohdichte 2220 kg/m³ Porosität 16,8% Frostbeständigkeit mind. 56 Zyklen Oberfläche Wand s. Pkt 3.1.3 Weitere Angaben siehe Produktdatenblatt "Obernkirchner Sandstein". Der Obernkirchener Sandstein ist empfindlich gegenüber aggressiven Reinigungsmitteln und abrasiven Verfahren. Alle Bearbeitungs-, Versetz- und Reinigungsverfahren sind auf diesen Stein abzustimmen. Insbesondere die Reinigung ist vorab mit der OÜ abzustimmen. Die Lagerung auf der Baustelle erfolgt auf sauberen Unterlagen, als z.B. Holzpalette, ohne Bodenkontakt. Die gesamte Liefermarge ist gegen Regen- und Spritzwasser zu schützen. Längerfristige Lagerung auf der Baustelle ist durch Just-In-Time Anlieferung zu unterbinden. Vor der Ausführung hat der AN mit der Objektüberwachung die Arbeitsabläufe im Zusammenhang mit den Haustechnikinstallationen abzustimmen. Die Einbauten sind bezüglich Lage und Niveau in einer gemeinsamen Begehung vor Beginn der Natursteinarbeiten zu kontrollieren und zu protokollieren. Die Freigabe zur Durchführung der Natursteinarbeiten ist einzuholen. Die einzelnen Leistungen werden anhand des Baufortschrittes gestaffelt ausgeführt. 3.1.3 Ausführung Oberflächen Sandstein Die Oberflächen des Sandsteinsockerls und der Vorsatzschale im Tiefhof werden scharriert (maschinell) ausgeführt. Die weiteren Oberfläche sind gebürstet auszuführen. 3.1.4 Ausführung Fugen Die Fugen zwischen den einzelnen Steinen sind zu verschliessen. Mit Mörtel aus Trass-Kalk. Die Größe der Sandkörner sind auf die Fugenbreiten abzustimmen. Die Fugen sind als einstehende Fuge (2-3mm) auszuführen. Der Farbton der Fugen wird bei der Bemusterung festgelegt. 3.1.5 Ausführung Kleineisenteile und sonstige Verankerungsmittel Sämtliche Stahl- und/oder Metallbauteile sind als austenitischer Stahl der Qualitätsstufe A4  herzustellen. Solten die geforderten Eigenschaften/Qualitäten einzelner Hersteller/Produkte nicht erhältlich sein, so ist die nächst höhere Stufe zu wählen. Sollten diese am Markt nicht erhältlich und nur mit geringerer Qualitäten bestellbar sein bedürfen Sie der Prüfung/Freigabe durch den Statiker.
Technische Vorbemerkungen Natursteinarbeiten
08.01 technische Bearbeitung
08.01
technische Bearbeitung
08.02 Bemusterung
08.02
Bemusterung
08.03 Fassade
08.03
Fassade