Bodenbeläge
Pflegeheim Niederstotzingen SF
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Vorbemerkungen Bauvorhaben Die nachfolgend beschriebenen Leistungen sind im Rahmen des Bauvorhabens Pflegeheim Niederstotzingen auszuführen. Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Bodenbelagsarbeiten in den hierfür vorgesehenen Bereichen des Untergeschosses, Erdgeschosses, 1. Obergeschosses und 2. Obergeschosses. Gegenstand und Umfang der Leistung Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen im Wesentlichen: Prüfung der für die Ausführung maßgebenden Unterlagen und örtlichen Voraussetzungen, Vorbereitung der zur Aufnahme des Bodenbelags vorgesehenen Untergründe entsprechend den ausgeschriebenen Positionen, Lieferung und vollflächige Verklebung der ausgeschriebenen Designbodenbeläge, Lieferung und Montage der ausgeschriebenen Sockelleisten, Herstellung der ausgeschriebenen Übergänge, Abschlüsse und Anschlüsse, erforderliche Anarbeitungen an aufgehende Bauteile und Einbauteile, Reinigung und Schutz der eigenen Leistungen entsprechend den ausgeschriebenen Positionen, Übergabe der geforderten Produkt-, Prüf- und Pflegedokumentation. Für sämtliche in der Raumliste "Bodenbelagsarten", Stand 23.06.2026, mit "Vinyl" bezeichneten Bereiche ist der Designbodenbelag Project Floors OAK Selection 2.0 Wide, PW 3913/55 vorgesehen. Soweit im Leistungsverzeichnis nichts Abweichendes beschrieben ist, ist der Belag in sämtlichen Vinylbereichen einheitlich auszuführen. Ausschreibungs- und Vertragsunterlagen Für die Kalkulation und Ausführung sind insbesondere folgende Unterlagen zu berücksichtigen: das Leistungsverzeichnis einschließlich sämtlicher Vorbemerkungen, die Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen, die Raumliste "Bodenbelagsarten", Stand 23.06.2026, die freigegebenen Grundriss-, Detail- und Ausbauplanungen, die Türlisten und Türdetails, soweit für die Bodenanschlüsse relevant, die Estrich- und Fugenplanung, die Aufheiz- und Belegreifprotokolle, die Produkt- und Verarbeitungsrichtlinien der vorgesehenen Materialhersteller, die übergeordneten Baustellen- und Sicherheitsbestimmungen, Die endgültige Rangfolge der Vertragsunterlagen richtet sich nach den Festlegungen des Bauvertrags beziehungsweise des Vergabe- und Verhandlungsprotokolls. Widersprüche, Unklarheiten oder fehlende Angaben in den Ausschreibungsunterlagen sind dem Auftraggeber unverzüglich und möglichst bereits vor Angebotsabgabe schriftlich mitzuteilen. Eigenmächtige Annahmen, die zu einer Änderung der ausgeschriebenen Qualität oder Ausführung führen, sind nicht zulässig. Technische Regelwerke Für die ausgeschriebenen Leistungen gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses maßgebenden allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie die einschlägigen gesetzlichen und behördlichen Vorschriften. Insbesondere sind zu berücksichtigen: VOB/C, ATV DIN 18299 "Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art", VOB/C, ATV DIN 18365 "Bodenbelagarbeiten", die einschlägigen Produkt- und Prüfnormen, die Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller der Bodenbeläge, Klebstoffe, Grundierungen und Spachtelmassen, die für das Bauvorhaben vorgegebenen Brandschutz-, Arbeitsschutz- und Umweltschutzanforderungen. Prüfung der Ausschreibungsunterlagen Der Bieter hat die Ausschreibungsunterlagen im Rahmen seiner fachlichen Prüfungspflicht auf Vollständigkeit, Widerspruchsfreiheit und Ausführbarkeit zu prüfen. Erkennbare Abweichungen zwischen Leistungsverzeichnis, Raumliste, Grundrissen, Detailplanungen und Produktfestlegungen sind vor Angebotsabgabe schriftlich anzuzeigen. Mit der Angebotsabgabe bestätigt der Bieter, dass er sich über Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistungen sowie die erkennbaren Schnittstellen zu den angrenzenden Gewerken informiert hat. Örtliche Verhältnisse Dem Bieter wird empfohlen, sich vor Angebotsabgabe über die örtlichen Verhältnisse, insbesondere über Zufahrten, Transportwege, Lagerflächen, Geschosshöhen und die vorhandenen Baustelleneinrichtungen zu informieren. Eine Besichtigung der Baustelle ist nach vorheriger Abstimmung mit der Bauleitung möglich. Angebot und Preisbildung Die Einheitspreise müssen sämtliche Kosten enthalten, die zur vertragsgemäßen Ausführung der jeweils beschriebenen Leistung erforderlich sind. Hierzu gehören insbesondere: Lohn- und Materialkosten, erforderliche Arbeits- und Kleingeräte, Transport-, Lade- und innerbetriebliche Verteilkosten, Verschnitt, Verpackungen, Hilfs- und Befestigungsmittel, Schutzmaßnahmen während der eigenen Leistungsausführung, Beseitigung der durch die eigenen Arbeiten verursachten Verunreinigungen, Entsorgung eigener Verpackungs- und Materialreste, sämtliche nach den einschlägigen ATV geschuldeten Nebenleistungen. Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Mengen sind voraussichtliche Mengen. Die Abrechnung erfolgt nach den vertraglichen Vereinbarungen und den tatsächlich ausgeführten, prüfbar nachgewiesenen Mengen. Fabrikate und Materialfreigabe Das vorgesehene Bodenbelagsprodukt ist in den jeweiligen Leistungspositionen benannt. Sämtliche zur Anwendung kommenden Grundierungen, Spachtelmassen, Klebstoffe, Bodenbeläge, Sockelleisten und ergänzenden Systemkomponenten müssen untereinander verträglich und für den vorgesehenen Einsatzbereich geeignet sein. Vor der Bestellung sind die vorgesehenen Materialien einschließlich der erforderlichen technischen Unterlagen und eines Originalmusters der Bauleitung zur Freigabe vorzulegen. Die Freigabe entbindet den Auftragnehmer nicht von seiner Verantwortung für die vertragsgemäße Beschaffenheit, Eignung und mangelfreie Ausführung seiner Leistung. Materialänderungen oder der Einsatz abweichender Produkte bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers. Ein Anspruch auf Zustimmung besteht nicht. Bemusterung Der ausgewählte Bodenbelag PW 3913/55 bildet die Grundlage der Ausschreibung. Vor der Materialbestellung ist die endgültige Auswahl anhand eines Originalmusters beziehungsweise einer Originalplanke zu bestätigen. Die Bemusterung hat rechtzeitig zu erfolgen, sodass hierdurch keine Auswirkungen auf die vereinbarten Liefer- und Ausführungstermine entstehen. Größere Musterflächen sind nur nach ausdrücklicher Beauftragung und auf Grundlage einer hierfür vorgesehenen Leistungsposition herzustellen. Aufmaß und Ausführungsunterlagen Der Auftragnehmer hat die für seine Leistung maßgebenden Maße vor Ausführung am Bau zu überprüfen. Abweichungen zwischen den örtlichen Gegebenheiten und den Ausführungsunterlagen sind der Bauleitung unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Die Ausführung der betroffenen Bereiche darf erst nach erfolgter Klärung fortgesetzt werden. Die Materialbestellung und der Zuschnitt erfolgen in Verantwortung des Auftragnehmers auf Grundlage der geprüften Ausführungsmaße. Bauablauf und Koordination Die Ausführung der Bodenbelagsarbeiten erfolgt entsprechend dem Baufortschritt geschoss-, bereichs- und gegebenenfalls raumweise. Eine durchgehend zusammenhängende Ausführung sämtlicher Leistungen ist nicht vorgesehen und kann vom Auftragnehmer nicht vorausgesetzt werden. Der Auftragnehmer hat bei seiner Kalkulation insbesondere zu berücksichtigen, dass einzelne Teilleistungen aufgrund des Bauablaufs und der Schnittstellen zu anderen Gewerken in mehreren, zeitlich voneinander getrennten Arbeitsgängen auszuführen sein können. Dies betrifft insbesondere: die Untergrundprüfung und Untergrundvorbereitung, die Verlegung des Bodenbelags nach Herstellung der Belegreife, die Montage der Sockelleisten, die Herstellung von Übergängen und Abschlüssen, die Anarbeitung an Türzargen, Fertignasszellen und sonstige Einbauteile, die Ausführung abschließender Anschluss- und Reinigungsarbeiten. Auch innerhalb eines Geschosses können Teilflächen zunächst zurückgestellt und erst nach Fertigstellung erforderlicher Vorleistungen anderer Gewerke ausgeführt werden. Die hieraus resultierende abschnittsweise Leistungserbringung, übliche Unterbrechungen zwischen den einzelnen Arbeitsgängen sowie die hierfür erforderlichen wiederholten An- und Abfahrten, Baustelleneinrichtungen und Räumungen der Arbeitsbereiche sind bei der Kalkulation zu berücksichtigen und mit den vereinbarten Einheitspreisen abgegolten, soweit sie sich innerhalb des vereinbarten Ausführungszeitraums bewegen und dem beschriebenen beziehungsweise abgestimmten Bauablauf entsprechen. Der Auftraggeber beziehungsweise die Bauleitung ist berechtigt, die Reihenfolge der Ausführungsbereiche entsprechend dem Baufortschritt und den Erfordernissen der Gesamtmaßnahme festzulegen. Der Auftragnehmer hat seine Personal- und Materialdisposition hierauf abzustimmen. Der Auftragnehmer hat seine Leistungen insbesondere mit den Estrich-, Fliesen-, Trockenbau-, Maler-, Tür-, Aufzugs- und Haustechnikarbeiten zu koordinieren. Erkennbare fehlende Vorleistungen, Behinderungen oder Abweichungen vom abgestimmten Bauablauf sind der Bauleitung unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Personal und Bauleitung Der Auftragnehmer hat für die Dauer seiner Arbeiten ausreichend qualifiziertes Personal sowie die für die Einhaltung der vereinbarten Termine erforderlichen Kapazitäten bereitzustellen. Es ist ein verantwortlicher, deutschsprachiger Ansprechpartner zu benennen, der während der Ausführung erreichbar und gegenüber den eingesetzten Mitarbeitern weisungsbefugt ist. Ein Wechsel des verantwortlichen Ansprechpartners ist der Bauleitung rechtzeitig mitzuteilen. Schutz vorhandener Bauteile Vorhandene und bereits fertiggestellte Bauteile sind während der eigenen Arbeiten vor Beschädigungen und Verunreinigungen zu schützen. Beschädigungen, die durch den Auftragnehmer oder seine Erfüllungsgehilfen verursacht werden, sind der Bauleitung unverzüglich anzuzeigen und auf Kosten des Auftragnehmers fachgerecht zu beseitigen. Der Schutz der eigenen Leistung während ihrer Ausführung und bis zur vertragsgemäßen Übergabe des jeweiligen Arbeitsbereichs ist Bestandteil der Leistung. Eine längerfristige Schutzabdeckung gegen Beanspruchungen durch nachfolgende Gewerke ist nur geschuldet, soweit sie im Leistungsverzeichnis ausdrücklich beschrieben oder gesondert beauftragt wird. Sauberkeit und Entsorgung Die Arbeitsbereiche sind laufend sauber zu halten. Verpackungen, Materialreste und sonstige aus den eigenen Arbeiten stammende Abfälle sind regelmäßig zu entfernen und ordnungsgemäß zu entsorgen. Nach Abschluss der Arbeiten sind die bearbeiteten Bereiche besenrein beziehungsweise entsprechend der jeweiligen Leistungsbeschreibung gereinigt zu übergeben. Eine besondere Bauschlussreinigung oder Ersteinpflege ist nur geschuldet, soweit sie im Leistungsverzeichnis ausdrücklich beschrieben ist. Nachunternehmer Der Einsatz von Nachunternehmern bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers, soweit dies im Bauvertrag vorgesehen ist. Der Auftragnehmer bleibt unabhängig vom Einsatz von Nachunternehmern für die vollständige und vertragsgemäße Ausführung seiner Leistungen verantwortlich. Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten dürfen nur nach vorheriger Anordnung beziehungsweise Beauftragung durch den Auftraggeber oder die hierzu bevollmächtigte Bauleitung ausgeführt werden. Die ausgeführten Stunden und eingesetzten Materialien sind arbeitstäglich in prüffähigen Stundenlohnnachweisen zu dokumentieren und der Bauleitung zeitnah zur Bestätigung vorzulegen. Die Bestätigung eines Stundenlohnnachweises stellt keine Anerkennung eines Vergütungsanspruchs dem Grunde oder der Höhe nach dar. Dokumentation Spätestens zur Abnahme sind, soweit für die ausgeführten Leistungen relevant, folgende Unterlagen vollständig und in deutscher Sprache zu übergeben: technische Produktdatenblätter, Leistungserklärungen und erforderliche Übereinstimmungsnachweise, Nachweise zum Brandverhalten und zur vorgesehenen Nutzung, Angaben zu den verwendeten Klebstoff-, Grundierungs- und Spachtelsystemen, Reinigungs- und Pflegeanleitungen, Dokumentation der verwendeten Produkte und Chargen, Prüf- und Messprotokolle, gegebenenfalls Nachhaltigkeits- und Emissionsnachweise. Die Dokumentation ist geordnet und eindeutig dem Bauvorhaben sowie den ausgeführten Flächen zuzuordnen. Abnahme Die Abnahme erfolgt nach vollständiger Fertigstellung der vertraglich geschuldeten Leistungen und Übergabe der erforderlichen Dokumentation. Teilabnahmen finden nur statt, wenn diese ausdrücklich schriftlich vereinbart oder vom Auftraggeber verlangt werden. Die Nutzung oder Weiterbearbeitung einzelner Bereiche durch nachfolgende Gewerke stellt für sich allein keine Abnahme der Leistung dar. Anforderungen aus NaWoh und QNG-Plus Für das Bauvorhaben ist eine Zertifizierung nach NaWoh 4.0 und QNG-PLUS, Siegelvariante WG23, vorgesehen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei der Auswahl, Lieferung und Verarbeitung sämtlicher Bauprodukte die für das Bauvorhaben geltenden Anforderungen von NaWoh 4.0 und QNG-PLUS einzuhalten und an der erforderlichen Nachweisführung mitzuwirken. Die QNG-Anforderungen gelten für sämtliche vom Auftragnehmer gelieferten, eingebauten oder auf der Baustelle verarbeiteten Produkte. Es dürfen ausschließlich Produkte verwendet werden, welche die einschlägigen QNG-Anforderungen an Emissionen, Schad- und Risikostoffe erfüllen. Bei PVC-Bodenbelägen sind insbesondere die Anforderungen an VOC-Emissionen, besonders besorgniserregende Stoffe, Phthalate, Schwermetalle und Stabilisatoren einzuhalten. Die eingesetzten Verlegewerkstoffe müssen die Anforderungen des QNG-Anhangdokuments 3.1.3 erfüllen und über die dort geforderten Emissions- und Produktnachweise verfügen. Vor der Bestellung und Verarbeitung sind sämtliche vorgesehenen Produkte der Bauleitung zur Weiterleitung an die Nachhaltigkeitskoordination vorzulegen. Die Einreichung muss so rechtzeitig erfolgen, dass die Prüfung und Freigabe ohne Auswirkungen auf die vereinbarten Liefer- und Ausführungstermine durchgeführt werden kann. Produkte dürfen erst nach schriftlicher Freigabe durch den Auftraggeber beziehungsweise die von ihm benannte Stelle bestellt und verarbeitet werden. Eine Bestellung oder Verarbeitung ohne Freigabe erfolgt auf Risiko des Auftragnehmers. Die Freigabe entbindet den Auftragnehmer nicht von seiner Verantwortung für die Einhaltung der vertraglichen, technischen sowie NaWoh- und QNG-bezogenen Anforderungen. Nach erfolgter Freigabe dürfen Produkte, Rezepturen oder Systemkomponenten nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung geändert oder ausgetauscht werden. Dies gilt auch für Hilfs- und Nebenprodukte, die im Leistungsverzeichnis nicht ausdrücklich mit einem Fabrikat bezeichnet sind. Kann ein vorgesehenes Produkt die maßgebenden Anforderungen nicht erfüllen, hat der Auftragnehmer dies unverzüglich und vor Bestellung oder Verarbeitung schriftlich anzuzeigen. Abweichungen oder Ausnahmen sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers und Abstimmung mit der Nachhaltigkeitskoordination zulässig. Nach Abschluss der Arbeiten hat der Auftragnehmer eine abschließende Produkt- und Mengendokumentation vorzulegen. Zusätzlich hat der Auftragnehmer spätestens zur Abnahme eine rechtsverbindlich unterzeichnete Unternehmererklärung vorzulegen, mit welcher er bestätigt, dass sämtliche von ihm gelieferten und verarbeiteten Produkte die für seine Leistungen maßgebenden Anforderungen aus NaWoh 4.0 und QNG-PLUS erfüllen. Die Kosten für die Prüfung, Beschaffung, Zusammenstellung, Aktualisierung und Übergabe der erforderlichen Produktunterlagen, die abschließende Unternehmererklärung sowie die Mitwirkung an der NaWoh- und QNG-Nachweisführung sind in die Einheitspreise einzurechnen, soweit hierfür im Leistungsverzeichnis keine gesonderte Position vorgesehen ist.
Allgemeine Vorbemerkungen
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Bodenbelagsarbeiten 1. Geltungsbereich Diese Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen gelten für die Ausführung der elastischen Bodenbelagsarbeiten im Bauvorhaben Pflegeheim Niederstotzingen. Sie ergänzen das Leistungsverzeichnis, die Allgemeinen Vorbemerkungen, die freigegebenen Planunterlagen sowie die einschlägigen Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen. Bei Widersprüchen oder Unklarheiten ist vor Ausführung eine schriftliche Klärung mit der Bauleitung herbeizuführen. Technische Grundlagen Für die Ausführung gelten insbesondere: ATV DIN 18299 "Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art", ATV DIN 18365 "Bodenbelagarbeiten", DIN 18202 "Toleranzen im Hochbau", DIN EN ISO 10582 für heterogene PVC-Bodenbeläge, DIN EN 1264 für Fußbodenheizungssysteme, die Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller der Bodenbeläge, Grundierungen, Spachtelmassen und Klebstoffe, die für das Bauvorhaben geltenden Anforderungen aus NaWoh 4.0 und QNG-PLUS. Es gilt jeweils die für das Bauvorhaben vertraglich vereinbarte Fassung. Bodenbelag Zur Ausführung kommt folgender Designbodenbelag: Hersteller: Project Floors GmbH Kollektion: floors@work/55 Dekor: OAK Selection 2.0 Wide PW 3913/55 Format: 1.219 × 228 mm Gesamtdicke: 2,5 mm Nutzschicht: 0,55 mm Oberfläche:werkseitige PU-Vergütung Der Belag muss für Stuhlrollen des Typs W, die Beanspruchungen eines Pflegeheims und die Verlegung auf Fußbodenheizung geeignet sein. Estrich und Fußbodenheizung Im gesamten Neubau wird Zementestrich ausgeführt. Für die Bodenbelagsarbeiten gelten folgende Untergrundverhältnisse: Untergeschoss: unbeheizter Zementestrich, Erdgeschoss: beheizter Zementestrich in sämtlichen Vinylbereichen, 1. Obergeschoss: beheizter Zementestrich in sämtlichen Vinylbereichen, 2. Obergeschoss: beheizter Zementestrich in sämtlichen Vinylbereichen. Der Auftragnehmer hat die unterschiedliche Ausführung der beheizten und unbeheizten Estrichflächen bei der Prüfung der Belegreife und der Ausführung zu berücksichtigen. Prüfung des Untergrundes Vor Beginn der Arbeiten ist der Untergrund fachgerecht zu prüfen. Erkennbare Mängel, ungeeignete Untergründe oder fehlende Voraussetzungen sind der Bauleitung vor Beginn der Arbeiten schriftlich anzuzeigen. Mit der Ausführung darf erst begonnen werden, wenn die Bedenken ausgeräumt beziehungsweise geeignete Maßnahmen schriftlich festgelegt wurden. Belegreife und Restfeuchte Vor der Verlegung ist die Restfeuchte des Zementestrichs durch geeignete und anerkannte Messverfahren festzustellen und zu dokumentieren. Nach der Verlegeanleitung des Bodenbelagsherstellers dürfen folgende Werte nicht überschritten werden: unbeheizter Zementestrich: kleiner 2,0 CM-%, beheizter Zementestrich: kleiner 1,8 CM-%. Die Messstellen sind so zu wählen, dass eine repräsentative Beurteilung der zu belegenden Flächen möglich ist. Bei beheizten Estrichen dürfen Proben nur an den hierfür gekennzeichneten Messstellen entnommen werden. Die Messergebnisse sind geschoss- und bereichsweise zu protokollieren und der Bauleitung vor Beginn der Verlegung zu übergeben. Das Vorliegen eines Aufheizprotokolls ersetzt nicht die Prüfung der tatsächlichen Belegreife durch den Auftragnehmer. Baustellen- und Klimabedingungen Die Bodenbelagsarbeiten dürfen nur unter geeigneten raumklimatischen Bedingungen ausgeführt werden. Am Verlegeort sind entsprechend den Herstellervorgaben grundsätzlich folgende Bedingungen einzuhalten: Raumtemperatur etwa 21 °C, zulässige Abweichung ± 4 °C, relative Luftfeuchtigkeit möglichst zwischen 40 und 60 %, den späteren Nutzungsbedingungen entsprechende Raumtemperatur, Das erforderliche Raumklima ist mindestens drei Tage vor, während und drei Tage nach der Verlegung aufrechtzuerhalten. Der Bodenbelag und die Verlegewerkstoffe sind mindestens drei Tage vor der Verarbeitung im jeweiligen Verlegebereich zu akklimatisieren. Die Pakete sind flach liegend in kleinen Stapeln von höchstens fünf Paketen zu lagern. Eine Lagerung auf Paletten oder unmittelbar an kalten beziehungsweise beheizten Wandflächen ist nicht zulässig. Fußbodenheizung während der Verlegung Die Fußbodenheizung ist während der Verlegung und für mindestens 72 Stunden danach so zu betreiben, dass die Oberflächentemperatur des Estrichs gleichmäßig etwa 18 bis 20 °C beträgt. Die Heizung darf bei niedrigen Außentemperaturen nicht vollständig ausgeschaltet werden. Nach Ablauf der erforderlichen Abbindezeit darf die Temperatur nur schrittweise erhöht werden. Im späteren Betrieb darf die Oberflächentemperatur des Bodenbelags 29 °C nicht überschreiten. Ebenheit Der vorbereitete Untergrund muss mindestens die Anforderungen der DIN 18202 erfüllen. Darüber hinaus sind die erhöhten Anforderungen des Bodenbelagsherstellers an eine ebene und gleichmäßige Oberfläche zu beachten. Der Hersteller nennt als Mindestanforderung eine Ebenheitsabweichung von höchstens 3 mm bezogen auf 1 m Messpunktabstand. Örtliche Unebenheiten, Grate, Spachtelansätze oder Schleifspuren, die sich im fertigen Bodenbelag abzeichnen können, sind nicht zulässig. Verlegewerkstoffe und Klebstoff Der Bodenbelag ist mit einem vom Bodenbelagshersteller empfohlenen und vom Klebstoffhersteller ausdrücklich für den vorgesehenen Bodenbelag und Anwendungsfall freigegebenen Dispersionsklebstoff hoher Festigkeit zu verlegen. Die Verklebung erfolgt grundsätzlich im Nassbettverfahren ohne oder mit nur kurzer Ablüftezeit. Haft-, Roll- und Trockenklebstoffsysteme sind nicht zulässig, sofern deren Verwendung nicht im Einzelfall vorher schriftlich vom Auftraggeber und vom Bodenbelagshersteller freigegeben wurde. Bei Bereichen mit erhöhter Temperaturbeanspruchung oder intensiver Sonneneinstrahlung ist ein hierfür geeigneter, temperaturbeständiger Spezialklebstoff einzusetzen. Sämtliche Verlegewerkstoffe müssen die Anforderungen aus NaWoh 4.0 und QNG-PLUS erfüllen und vor der Bestellung zur Freigabe vorgelegt werden. Verlegung und Anwalzen Die Verlegerichtung ist vor Beginn der Arbeiten anhand der Ausführungsplanung beziehungsweise in Abstimmung mit der Bauleitung festzulegen. Der Auftragnehmer hat vor der flächigen Ausführung eine geeignete Anfangsachse festzulegen und die Verteilung der Planken so einzuteilen, dass ungünstige Reststücke und schmale Randstreifen vermieden werden. Die Planken sind im Trockenfugenverfahren dicht, jedoch druckfrei, zusammenzufügen. Der Klebstoffauftrag ist abschnittsweise so zu bemessen, dass der Bodenbelag innerhalb der vorgeschriebenen Einlegezeit in das Klebstoffbett eingelegt werden kann. Die Klebstoffriefe muss beim Einlegen und Anpressen vollständig beziehungsweise weitestgehend zerquetscht werden. Die verlegten Flächen sind abschnittsweise und nach Abschluss der Fläche mit einer mindestens 45 kg schweren Gliederwalze mehrfach im Kreuzgang anzuwalzen. Rand- und Anschlussbereiche sind zusätzlich sorgfältig anzureiben beziehungsweise anzuwalzen. Klebstoffverunreinigungen auf der Nutzoberfläche sind unverzüglich und entsprechend den Herstellervorgaben zu entfernen. Bewegungs- und Bauwerksfugen Vorhandene Bauwerks- und Bewegungsfugen dürfen durch Spachtelmassen, Klebstoffe oder Bodenbeläge nicht kraftschlüssig überbrückt werden. Sie sind geradlinig in den Bodenbelag zu übernehmen. Die Fugen sind mit hierfür geeigneten Bewegungsfugenprofilen aus Edelstahl auszubilden. Soweit im Leistungsverzeichnis nichts Abweichendes angegeben ist, ist Edelstahl der Werkstoffnummer 1.4301 mit geschliffener beziehungsweise gebürsteter Oberfläche zu verwenden. Scheinfugen und sonstige Estrichfugen dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Freigabe geschlossen oder überarbeitet werden. Anschlüsse an Fliesen und Naturstein Die Abschlussprofile an angrenzenden Fliesen- und Natursteinflächen werden durch den Auftragnehmer der Fliesen- beziehungsweise Natursteinarbeiten hergestellt. Der Auftragnehmer der Bodenbelagsarbeiten hat vor Ausführung die Lage, Höhe, Geradlinigkeit und Befestigung der vorhandenen Abschlussprofile zu prüfen. Erforderliche örtliche Höhenanpassungen zwischen dem gespachtelten Untergrund und dem angrenzenden Belag sind mit hierfür geeigneter standfester Spachtelmasse ausreichend breit und ohne wahrnehmbare Kanten oder abrupte Gefällewechsel herzustellen. Der Designbodenbelag ist mit geradem, sauberem Schnitt und so dicht wie technisch möglich an das vorhandene Abschlussprofil heranzuführen. Ein Aufwölben, Stauchen oder Einspannen des Bodenbelags gegen das Profil ist nicht zulässig. Zusätzliche Abschlussprofile durch den Bodenleger sind an diesen Übergängen nicht vorgesehen. Sockelleisten In sämtlichen hierfür vorgesehenen Bereichen sind weiße Holzsockelleisten gemäß den Leistungspositionen zu montieren. Die Befestigung erfolgt grundsätzlich durch Verklebung mit einem geeigneten, QNG-konformen Montageklebstoff. Sichtbare Schrauben, Nägel oder Befestigungsklammern sind nur nach vorheriger Zustimmung der Bauleitung zulässig. Stöße sind auf ein Mindestmaß zu beschränken und gleichmäßig anzuordnen. Offene Fugen, ausgebrochene Kanten oder sichtbare Klebstoffreste sind nicht zulässig. Querschnitt, Höhe und Profilierung der Sockelleisten ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsposition. Bauschlussreinigung der eigenen Leistung Nach Abschluss der Verlegung ist eine Bauschlussreinigung der eigenen Leistung durchzuführen. Es dürfen ausschließlich für den Bodenbelag geeignete und vom Hersteller freigegebene Reinigungsmittel und Verfahren verwendet werden. Zusätzliche PU-Versiegelung - Eventualleistung Eine zusätzliche PU-Versiegelung ist nicht Bestandteil der Grundleistung. Sie wird als Eventualposition ausgeschrieben und darf nur nach ausdrücklichem Abruf durch den Auftraggeber ausgeführt werden. Bei Ausführung ist ein für den Bodenbelag und die Nutzung in einem Pflegeheim geeignetes, vom Bodenbelagshersteller freigegebenes PU-Versiegelungssystem zu verwenden. Schutzabdeckung - Eventualleistung Eine belastbare Schutzabdeckung für nachfolgende Gewerke ist nicht Bestandteil der Grundleistung. Sie wird als Eventualposition ausgeschrieben und darf nur nach ausdrücklichem Abruf durch den Auftraggeber ausgeführt werden. Vor dem Abdecken ist die Bodenfläche vollständig zu reinigen. Die Schutzmaterialien sind überlappend beziehungsweise mit geschlossenen Stößen zu verlegen und gegen Verrutschen zu sichern. Klebebänder dürfen nicht unmittelbar auf die Nutzoberfläche des Bodenbelags aufgebracht werden. Art, Vorhaltedauer, erforderliche Unterhaltung und spätere Entfernung der Schutzabdeckung ergeben sich aus der zugehörigen Leistungsposition.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
01 Vorbereitende Arbeiten und Untergrundprüfung
01
Vorbereitende Arbeiten und Untergrundprüfung
01.__.0001 Geschoss- und abschnittsweise Prüfung sämtlicher zur Geschoss- und abschnittsweise Prüfung sämtlicher zur Aufnahme des Designbodenbelags vorgesehener Zementestrichflächen vor Beginn der Untergrundvorbereitung. Die Prüfung ist entsprechend dem Bauablauf geschoss- und abschnittsweise durchzuführen. Mehrere Prüftermine innerhalb des vertraglich vorgesehenen Ausführungszeitraums sind einzukalkulieren. Die Ergebnisse sind in einem prüffähigen Untergrundprotokoll zu dokumentieren. Festgestellte Auffälligkeiten sind den jeweiligen Räumen beziehungsweise Flächen eindeutig zuzuordnen und erforderlichenfalls in einem Grundriss zu kennzeichnen. Erkennbare Mängel, Abweichungen oder fehlende Ausführungsvoraussetzungen sind der Bauleitung unverzüglich und vor Beginn der Arbeiten schriftlich mitzuteilen. Eine einmalige Nachprüfung beanstandeter Flächen nach Mitteilung der Mangelbeseitigung ist in die Leistung einzurechnen. CM-Messungen werden über die nachfolgenden Positionen vergüte
01.__.0001
Geschoss- und abschnittsweise Prüfung sämtlicher zur
P
1,00
psch
01.__.0002 CM-Restfeuchtemessung Zementestrich Bestimmung der Restfeuchte des vorhandenen Zementestrichs nach der anerkannten Calciumcarbid-Methode an einer mit der Bauleitung abgestimmten beziehungsweise hierfür gekennzeichneten Messstelle. Die Leistung umfasst: Abstimmung und Prüfung der Messstelle, Entnahme einer repräsentativen Estrichprobe, fachgerechte Zerkleinerung und Einwaage des Probenmaterials, Durchführung der CM-Messung mit geprüftem und funktionsfähigem Messgerät, Erfassung der Raum- und Untergrundtemperatur sowie der relativen Luftfeuchtigkeit, Dokumentation und Bewertung des Messergebnisses, Kennzeichnung der Messstelle, fachgerechtes Schließen und Egalisieren der Probenahmestelle mit einem geeigneten, systemverträglichen Material. Bei beheizten Estrichflächen darf die Probenentnahme ausschließlich an den hierfür vorgesehenen und gekennzeichneten Messstellen erfolgen. Für die Belegreife gelten nach der Verlegeanleitung des Bodenbelagsherstellers folgende Höchstwerte: unbeheizter Zementestrich: kleiner 2,0 CM-%, beheizter Zementestrich: kleiner 1,8 CM-%. Das Messprotokoll muss mindestens enthalten: Bauvorhaben, Geschoss und Raum beziehungsweise Messbereich, genaue Lage der Messstelle, Datum und Uhrzeit, beheizte oder unbeheizte Ausführung, gemessenen CM-Wert, Raumtemperatur, relative Luftfeuchtigkeit, Name und Unterschrift des Prüfers. Das Protokoll ist der Bauleitung vor Beginn der Bodenbelagsarbeiten digital zu übergeben. Abrechnung je vollständig durchgeführter und dokumentierter CM-Messung.
01.__.0002
CM-Restfeuchtemessung Zementestrich
20,00
St
01.__.0003 Zusätzliche CM-Wiederholungsmessung Erneute CM-Restfeuchtemessung an einer bereits geprüften beziehungsweise zugehörigen Estrichfläche, nachdem bei einer vorhergehenden Messung die erforderliche Belegreife noch nicht festgestellt werden konnte. Ausführung einschließlich Probenentnahme, Messung, Dokumentation, Bewertung und fachgerechtem Schließen der Probenahmestelle wie in Position 01.02 beschrieben. Die Position darf nur nach ausdrücklicher Anordnung durch den Auftraggeber beziehungsweise die Bauleitung ausgeführt werden. Wiederholungsmessungen, die aufgrund einer fehlerhaften Messung, unvollständigen Dokumentation oder einer ungeeigneten, vom Auftragnehmer selbst gewählten Messstelle erforderlich werden, werden nicht gesondert vergütet. Abrechnung je angeordneter, vollständig durchgeführter und dokumentierter Wiederholungsmessung.
01.__.0003
Zusätzliche CM-Wiederholungsmessung
E
1,00
St
01.__.0004 Haftzugfestigkeitsprüfung Estrichoberfläche Prüfung der Oberflächenzugfestigkeit des Zementestrichs in Bereichen, in denen aufgrund von Absandungen, Gefügestörungen oder sonstigen Auffälligkeiten Zweifel an der ausreichenden Festigkeit des Untergrundes bestehen. Die Leistung umfasst: Vorbereitung der Prüfstelle, Aufkleben des Prüfstempels, erforderliches Freischneiden der Prüffläche, Durchführung der Haftzugprüfung mit geeignetem Prüfgerät, Feststellung und Dokumentation des Bruchbildes, Angabe des ermittelten Messwertes, fotografische Dokumentation, fachgerechtes Schließen und Egalisieren der Prüfstelle. Das Prüfprotokoll ist der Bauleitung digital zu übergeben. Die Position darf nur nach ausdrücklicher Anordnung durch den Auftraggeber beziehungsweise die Bauleitung ausgeführt werden. Abrechnung je vollständig durchgeführter und dokumentierter Einzelprüfung.
01.__.0004
Haftzugfestigkeitsprüfung Estrichoberfläche
E
1,00
St
02 Untergrundvorbereitung
02
Untergrundvorbereitung
Vorbemerkungen Titel Bei dem vorhandenen Untergrund handelt es sich um beheizten beziehungsweise unbeheizten Zementestrich. Die nachfolgenden Leistungen bilden gemeinsam eine aufeinander abgestimmte Arbeitsfolge zur Herstellung eines belegreifen Untergrundes für den vollflächig zu verklebenden PVC-Designbodenbelag. Die getrennte Ausschreibung und Abrechnung der einzelnen Arbeitsschritte entbindet den Auftragnehmer nicht von seiner Verantwortung für die Funktionsfähigkeit und Systemverträglichkeit des gesamten von ihm ausgeführten Bodenaufbaus. Grundierung, Spachtelmasse und Bodenbelagsklebstoff müssen Bestandteil eines aufeinander abgestimmten und für beheizte beziehungsweise unbeheizte Zementestriche geeigneten Verlegesystems sein. Sämtliche eingesetzten Produkte müssen die Anforderungen aus NaWoh 4.0 und QNG-PLUS erfüllen. Die entsprechenden Produkt-, Emissions- und Systemnachweise sind vor der Verwendung zur Prüfung und schriftlichen Freigabe vorzulegen. In die Einheitspreise der nachfolgenden Positionen sind insbesondere einzurechnen: abschnittsweise Ausführung entsprechend dem Bauablauf, Schutz angrenzender fertiger Bauteile, sämtliche erforderlichen Maschinen, Geräte und Hilfsmittel, innerbaustelliger Transport der Materialien und Geräte, Aufnahme und fachgerechte Entsorgung der aus den eigenen Leistungen anfallenden Rückstände und Abfälle sowie alle zur vollständigen Ausführung des jeweiligen Arbeitsschrittes erforderlichen Nebenleistungen. Die Abrechnung erfolgt jeweils nach der tatsächlich bearbeiteten Bodenfläche.
Vorbemerkungen Titel
02.__.0001 Zementestrich grobreinigen und abschaben Vorhandenen beheizten beziehungsweise unbeheizten Zementestrich als Vorbereitung für die nachfolgenden Untergrundarbeiten vollflächig grobreinigen. Estrichoberfläche mit einer geeigneten Bodenscharre vollständig abschaben. Lose und leicht lösbare Bestandteile sowie übliche, oberflächlich anhaftende Bauverschmutzungen aufnehmen und entfernen. Anfallende Rückstände zusammentragen, von der bearbeiteten Fläche entfernen und fachgerecht entsorgen. Untergrund für den nachfolgenden Schleifvorgang sauber und frei von losen Bestandteilen übergeben.
02.__.0001
Zementestrich grobreinigen und abschaben
2.255,00
02.__.0002 Zementestrich vollflächig schleifen und absaugen Vorhandenen, grob gereinigten Zementestrich vollflächig maschinell schleifen. Sinterschichten, oberflächennahe schwach gebundene Bestandteile und sonstige haftungsmindernde Schichten vollständig entfernen. Rand- und Anschlussbereiche mit geeigneten Maschinen beziehungsweise Geräten nacharbeiten. Die Oberfläche ist so zu bearbeiten, dass ein ausreichend fester, gleichmäßig saugfähiger und für die nachfolgende Grundierung geeigneter Untergrund entsteht. Nach Abschluss des Schleifvorgangs sämtliche Flächen einschließlich der Rand- und Eckbereiche mit einem geeigneten Industriestaubsauger vollständig und staubfrei absaugen. Erforderliche Schleifmaschinen, Randbearbeitungsgeräte, Absaugtechnik, Schleifmittel sowie die Aufnahme und fachgerechte Entsorgung des Schleifstaubs sind in den Einheitspreis einzurechnen.
02.__.0002
Zementestrich vollflächig schleifen und absaugen
2.255,00
02.__.0003 Zementestrich grundieren Geschliffenen und staubfrei abgesaugten Zementestrich vollflächig mit einer auf den Untergrund, dessen Saugfähigkeit und die nachfolgende zementäre Spachtelmasse abgestimmten Grundierung behandeln. Grundierung entsprechend den Verarbeitungsrichtlinien des Systemherstellers gleichmäßig und deckend aufbringen. Pfützenbildung, Fehlstellen und Materialanhäufungen sind zu vermeiden. Soweit aufgrund der Saugfähigkeit des Untergrundes oder der Herstellervorgaben ein mehrmaliger Auftrag erforderlich ist, ist dieser in den Einheitspreis einzurechnen. Vorgeschriebene Ablüft- und Trocknungszeiten sind einzuhalten. Die grundierte Fläche ist bis zur nachfolgenden Spachtelung vor Staub, Verschmutzung und Beschädigung zu schützen. Grundierung sowie sämtliche erforderlichen Arbeitsgeräte und Hilfsmittel sind in den Einheitspreis einzurechnen.
02.__.0003
Zementestrich grundieren
2.255,00
02.__.0004 Zementestrich vollflächig spachteln, Spachteldicke bis 3mm Grundierten Zementestrich zur Aufnahme des vollflächig zu verklebenden PVC-Designbodenbelags vollflächig mit einer geeigneten zementären Spachtelmasse spachteln. Spachtelmasse entsprechend den Herstellervorgaben anmischen, zur Einbaustelle fördern, gleichmäßig auftragen und erforderlichenfalls entlüften beziehungsweise egalisieren. Schichtdicke: bis 3 mm. Die Spachtelmasse muss: für beheizte und unbeheizte Zementestriche geeignet sein, mit Grundierung und Bodenbelagsklebstoff systemverträglich sein, eine gleichmäßige und ausreichend glatte Oberfläche für den vorgesehenen PVC-Designbodenbelag herstellen und für die Beanspruchung durch Rollstühle, Pflegebetten, Stuhlrollen, Transportwagen und fahrbare Reinigungsgeräte geeignet sein. Die Oberfläche ist eben, geschlossen, riefenfrei und belegreif herzustellen. Ansätze, Kellenschläge, Grate und sonstige Unebenheiten dürfen sich nicht im fertigen Bodenbelag abzeichnen. Erforderliches Nacharbeiten und Nachschleifen der ausgehärteten Spachtelfläche sowie das abschließende vollständige und staubfreie Absaugen unmittelbar vor der Verklebung des Bodenbelags sind Bestandteil dieser Position. In den Einheitspreis einzurechnen sind insbesondere: Spachtelmasse und sämtliche Hilfsstoffe, Anmischen und Fördern des Materials, Entlüften und Egalisieren, Rand- und Anschlussarbeiten, erforderliches Nachschleifen, abschließendes Absaugen sowie Aufnahme und Entsorgung der eigenen Materialreste. Abrechnung nach Fläche des vollständig gespachtelten und belegreif vorbereiteten Untergrundes.
02.__.0004
Zementestrich vollflächig spachteln, Spachteldicke bis 3mm
2.255,00
02.__.0005 Zulage Spachtelung, je zusätzlichem Millimeter Zulage zur Position 02.01 für eine erforderliche mittlere Spachteldicke von mehr als 3 mm. Ausführung mit der in der Grundposition verwendeten beziehungsweise einer hierfür geeigneten und systemverträglichen zementären Spachtelmasse. Die Leistung umfasst: zusätzliches Material, zusätzlich erforderliche Grundierungs- oder Zwischengrundierungsmaßnahmen, zusätzlichen Arbeitsaufwand, erforderliche verlängerte Trocknungs- und Wartezeiten, gegebenenfalls mehrlagige Ausführung entsprechend den Herstellervorgaben. Die Ausführung darf nur nach vorheriger Feststellung der erforderlichen Mehrdicke und ausdrücklicher Anordnung durch die Bauleitung erfolgen. Vor der Ausführung sind die betroffenen Flächen und die erforderliche zusätzliche Schichtdicke gemeinsam festzustellen und zu dokumentieren. Abrechnung nach behandelter Fläche für jeden zusätzlichen Millimeter mittlerer Schichtdicke. Die Abrechnungsmenge ergibt sich aus der behandelten Fläche multipliziert mit der zusätzlichen Schichtdicke in Millimetern. Zusätzliche Schichtdicken, die aufgrund einer mangelhaften Ausführung der Position 02.01 erforderlich werden, werden nicht gesondert vergütet.
02.__.0005
Zulage Spachtelung, je zusätzlichem Millimeter
E
1,00
m²/m
02.__.0006 Risse und Fugen kraftschlüssig schließen Vorhandene Risse, Scheinfugen oder nicht mehr erforderliche, nicht bewegliche Arbeitsfugen im Zementestrich nach vorheriger Prüfung und ausdrücklicher Freigabe kraftschlüssig schließen. Die Leistung umfasst: Feststellung und Kennzeichnung des Verlaufs, fachgerechtes Öffnen beziehungsweise Aufweiten, gründliches Absaugen, kraftschlüssiges Vergießen mit einem geeigneten niedrigviskosen Reaktionsharz, erforderliches Einsetzen von Estrichklammern beziehungsweise Wellenverbindern, oberflächenbündiges Abziehen, Abstreuen der frischen Harzoberfläche mit geeignetem Quarzsand, Entfernen des überschüssigen Quarzsandes nach der Aushärtung, erforderliches Schleifen und Absaugen, Herstellen einer für die nachfolgende Spachtelung geeigneten Oberfläche. Bei beheizten Estrichflächen dürfen quer zum Riss verlaufende Schnitte oder Bohrungen nur ausgeführt werden, wenn die Lage der Heizleitungen eindeutig bekannt und eine Beschädigung ausgeschlossen ist. Bauwerks- und Bewegungsfugen dürfen nicht kraftschlüssig geschlossen werden. Das verwendete Reaktionsharzsystem muss für den vorgesehenen Anwendungsfall geeignet, mit dem nachfolgenden Verlegesystem verträglich und QNG-konform sein. Ausführung nur nach ausdrücklicher Anordnung durch die Bauleitung. Abrechnung nach Länge des vollständig sanierten Risses beziehungsweise der geschlossenen Fuge.
02.__.0006
Risse und Fugen kraftschlüssig schließen
E
1,00
m
02.__.0007 Außergewöhnliche Untergrundverunreinigungen entfernen Über das übliche Abschaben und Schleifen der Position 02.01 hinausgehende, fest anhaftende und außergewöhnliche Untergrundverunreinigungen mechanisch entfernen. Hierzu zählen insbesondere großflächige oder dickschichtige: Farbanhaftungen, Klebstoffreste, sonstige fest anhaftende Baustoffrückstände. Die Leistung umfasst die erforderlichen zusätzlichen Fräs-, Schleif- oder Schabearbeiten einschließlich Absaugung, Aufnahme und Entsorgung der entfernten Rückstände. Die Estrichoberfläche darf durch die Arbeiten nicht unzulässig beschädigt oder geschwächt werden. Ausführung nur nach gemeinsamer Feststellung und ausdrücklicher Anordnung durch die Bauleitung. Abrechnung nach der tatsächlich zusätzlich bearbeiteten Fläche.
02.__.0007
Außergewöhnliche Untergrundverunreinigungen entfernen
E
1,00
03 PVC-Designbodenbeläge
03
PVC-Designbodenbeläge
03.__.0001 PVC-Designbodenbelag PW3913/55 liefern und verlegen PVC-Designbodenbelag in Plankenform liefern und im wilden Verband auf dem gemäß Titel 02 vorbereiteten Zementestrich vollflächig verkleben. Fabrikat und Ausführung: Hersteller: Project Floors GmbH Kollektion: floors@work/55 Dekor: OAK Selection 2.0 Wide PW 3913/55 Belagsart: heterogener PVC-Bodenbelag in Plankenform Format: 1.219 × 228 mm Gesamtdicke: 2,5 mm Nutzschicht: 0,55 mm Oberfläche: werkseitige PU-Vergütung Kanten: gefast Oberflächenprägung: synchrongeprägt Rutschsicherheit: mindestens R9, produktspezifisch nachzuweisen Stuhlrolleneignung: geeignet für Rollen nach EN 12529 Eignung für Fußbodenheizung: bis maximal 29 °C Oberflächentemperatur Verlegeart: vollflächig verklebt geeignet für Belastungsklassen "Pflegeheim" Der Belag ist in sämtlichen gemäß Raumliste mit "Vinyl" bezeichneten Bereichen auszuführen. Im Untergeschoss erfolgt die Verlegung auf unbeheiztem Zementestrich. Im Erdgeschoss, 1. Obergeschoss und 2. Obergeschoss erfolgt die Verlegung in den zum Leistungsumfang gehörenden Vinylbereichen auf beheiztem Zementestrich. Die Leistung umfasst insbesondere: Anlieferung und geschossweise Verteilung des Bodenbelags und sämtlicher Verlegewerkstoffe, Prüfung der Ware auf Produkt-, Dekor- und Chargengleichheit, Prüfung auf erkennbare Beschädigungen und Produktionsfehler, fachgerechte Lagerung und Akklimatisierung, Einteilung der Flächen und Festlegung der Anfangsachsen, Abstimmung der Verlegerichtung und des Verlegeverbandes mit der Bauleitung, vollflächige Verklebung im Nassbettverfahren, sorgfältiges Einlegen und Anpressen der Planken, mehrfaches Anwalzen mit einer Gliederwalze von mindestens 45 kg, Nachwalzen der Fläche innerhalb der offenen beziehungsweise vorgeschriebenen Klebstoffzeit, Anreiben der Rand- und Anschlussbereiche, sämtliche erforderlichen geraden, schrägen und runden Zuschnitte, Anarbeiten an Wände, Türzargen, Türdurchgänge, Stützen, Wandvorlagen, Einbauteile, Bodenöffnungen und Rohrdurchführungen, Anarbeiten an vorhandene Abschlussprofile der Fliesen- und Natursteinarbeiten, Anarbeiten an die gesondert ausgeschriebenen Bewegungsfugenprofile, Entfernen von Klebstoffresten und verarbeitungsbedingten Verunreinigungen, Entsorgung von Verpackungen und Verschnitt. Der Bodenbelag ist innerhalb zusammenhängender Flächen ausschließlich chargengleich zu verarbeiten. Die Planken sind vor und während der Verlegung aus mehreren Paketen zu entnehmen und so zu verteilen, dass ein gleichmäßiges, natürlich wirkendes Gesamtbild entsteht. Die Verlegerichtung und der Verlegeverband sind vor Beginn anhand der Ausführungsplanung beziehungsweise einer ausgelegten Probefläche mit der Bauleitung festzulegen. Die Probefläche ist Bestandteil der Leistung und wird nach erfolgter Festlegung in die Gesamtfläche integriert. Die Planken sind dicht, jedoch ohne seitlichen Druck, im Trockenfugenverfahren zusammenzufügen. Unregelmäßige, über das material- und verfahrensbedingt unvermeidbare Maß hinausgehende Fugen oder Aufwölbungen sind nicht zulässig. Für die Verklebung ist ein vom Bodenbelagshersteller empfohlener und vom Klebstoffhersteller für den konkreten Belag und Anwendungsfall freigegebener Dispersionsklebstoff hoher Festigkeit zu verwenden. Die Klebstoffriefe muss durch das Einlegen, Anpressen und Anwalzen vollständig beziehungsweise weitestgehend zerquetscht werden. Haft-, Roll- oder Trockenklebesysteme sind nicht zulässig. In Bereichen mit erhöhter Temperaturbeanspruchung oder intensiver Sonneneinstrahlung ist erforderlichenfalls ein hierfür geeigneter und freigegebener temperaturbeständiger Spezialklebstoff zu verwenden. Bodenbelag, Klebstoff und sämtliche Hilfsstoffe müssen die Anforderungen aus NaWoh 4.0 und QNG-PLUS erfüllen und vor der Bestellung beziehungsweise Verwendung schriftlich freigegeben sein. Die Flächen sind bis zum ausreichenden Abbinden des Klebstoffs gegen Begehen und sonstige Beanspruchungen zu sperren. Die erforderlichen Sperrzeiten sind deutlich zu kennzeichnen und mit der Bauleitung abzustimmen. Unterschiedliche Raumgrößen, abschnittsweise Ausführung sowie die üblichen Zuschnitte und Anarbeitungen begründen keinen gesonderten Vergütungsanspruch. Abrechnung nach Fläche des fertig verlegten Bodenbelags.
03.__.0001
PVC-Designbodenbelag PW3913/55 liefern und verlegen
2.255,00
03.__.0002 Bewegungsfugenprofil Edelstahl Vorhandene Bauwerks- beziehungsweise Bewegungsfuge geradlinig in den Bodenbelagsaufbau übernehmen und mit einem für den vorgesehenen Bodenaufbau geeigneten Bewegungsfugenprofil aus Edelstahl ausbilden. Material: Edelstahl, Werkstoff 1.4301 Oberfläche: geschliffen beziehungsweise gebürstet Vorhandene Fugenbreite: 20mm Gesamtbreite des Profils: nach Erfordernis und Herstellerangabe Belagsdicke: 2,5 mm zuzüglich Klebstoffbett Beanspruchung: geeignet für Rollstühle, Pflegebetten und fahrbare Reinigungsgeräte Die Leistung umfasst insbesondere: Prüfung von Lage, Verlauf, Breite und Beschaffenheit der vorhandenen Fuge, Abstimmung der genauen Profillage mit der Bauleitung, erforderliches Reinigen und Vorbereiten des Untergrundes, Lieferung sämtlicher Profil-, Eck-, Verbindungs- und Endstücke, passgenaues Ablängen und Anpassen, fachgerechte und dauerhaft verwindungsfreie Befestigung, bündige Ausrichtung zur fertigen Bodenbelagsoberfläche, Anarbeiten des Designbodenbelags auf beiden Seiten, Schutz und Reinigung des Profils. Das Profil muss die zu erwartenden Bewegungen schadlos aufnehmen können. Die vorhandene Bauwerks- beziehungsweise Bewegungsfuge darf durch Spachtelmasse, Klebstoff oder Bodenbelag nicht kraftschlüssig überbrückt werden. Profilstöße sind auf ein Mindestmaß zu beschränken und geradlinig auszuführen. Scharfkantige, überstehende oder nicht bündige Profilbereiche sind nicht zulässig. Vor Bestellung ist ein technisches Produktdatenblatt mit Angaben zur zulässigen Fugenbewegung, Befestigung und Belastbarkeit zur Freigabe vorzulegen. Abrechnung nach Länge des fertig eingebauten Profils.
03.__.0002
Bewegungsfugenprofil Edelstahl
8,00
m
03.__.0003 Reservebelag PW 3913/55 (2 Prozent) PVC-Designbodenbelag entsprechend Position 03.01 als Reserve für spätere Instandsetzungs- und Austauscharbeiten liefern. Der Reservebelag muss: aus derselben Produktionscharge wie der eingebaute Bodenbelag stammen, unbeschädigt und originalverpackt sein, eindeutig mit Bauvorhaben, Produkt, Dekor und Charge gekennzeichnet sein. Die Lieferung erfolgt in vollständigen, ungeöffneten Verpackungseinheiten an einen vom Auftraggeber benannten Lagerort innerhalb des Bauvorhabens. Die Leistung umfasst Lieferung, Transport, Übergabe und schriftliche Dokumentation der Produkt- und Chargendaten. Eine Verlegung ist nicht Bestandteil dieser Position. Ausführung nur nach ausdrücklichem Abruf durch den Auftraggeber. Abrechnung nach gelieferter Fläche
03.__.0003
Reservebelag PW 3913/55 (2 Prozent)
E
50,00
04 Sockelleisten und Wandanschlüsse
04
Sockelleisten und Wandanschlüsse
04.__.0001 Kernsockelleiste Cubu flex life 60 Kernsockelleiste mit zertifiziertem Holzwerkstoffkern, vollständiger chlorfreier Kunststoffummantelung und werkseitig angeformten flexiblen Weichlippen zum Anschluss an Wand und Boden liefern und montieren. Vorgesehenes Produkt: Hersteller: Döllken Profiles GmbH Produkt: Cubu flex life 60 Sockelhöhe: 60 mm Gesamttiefe: ca. 13 mm Farbton: 5012 weiß Die verwendeten Kunststoffe müssen entsprechend den Herstellerangaben frei von PVC, Halogenen, Chlor, Weichmachern und Silikonen sein. Die Sockelleiste muss über eine flexible Weichlippe zur Wand und eine flexible Weichlippe zum Bodenbelag verfügen. Die Lippen müssen sich dauerhaft an übliche Unebenheiten der angrenzenden Oberflächen anpassen und Schattenfugen weitgehend verhindern. Eine zusätzliche Verfugung der Anschlüsse mit Acryl, Silikon oder anderen Dichtstoffen ist bei dieser Hauptposition nicht vorgesehen. Die Leistung umfasst insbesondere: fachgerechte Lagerung und Akklimatisierung, Prüfung der Wandflächen auf Ebenheit, Festigkeit, Trockenheit, Sauberkeit und Eignung für die Verklebung, Reinigung und erforderliche Vorbereitung der Klebeflächen, sämtliche geraden und winkligen Zuschnitte, Ausbildung sämtlicher Innen- und Außenecken, Ausbildung stumpfer Winkel, insbesondere 135°-Ecken, Ausbildung sämtlicher Profilabschlüsse, Anarbeiten an Türzargen, Einbauteile, Wandvorlagen und sonstige Unterbrechungen, dauerhaft sichere Verklebung, Die Profile sind mindestens 24 Stunden vor der Verarbeitung flach liegend im jeweiligen Objektbereich zu akklimatisieren. Die Lagerung hat eben, trocken und witterungsgeschützt zu erfolgen. Die Befestigung ist entsprechend der Montageempfehlung des Herstellers mit dem Döllken-Heißschmelzklebesystem HKS 18/300 oder einem nachweislich gleichwertigen, vom Leistenhersteller freigegebenen Befestigungssystem auszuführen. Der eingesetzte Klebstoff muss für den jeweiligen Wanduntergrund geeignet sein. Die Verträglichkeit mit vorhandenen Beschichtungen und sonstigen Untergründen ist vor der Montage zu prüfen. Die Sockelleisten sind geradlinig, fluchtgerecht und dauerhaft haftend zu montieren. Die flexiblen Lippen müssen durchgehend und ohne sichtbare Unterbrechungen an Wand und Bodenbelag anliegen. Aufwölbungen, offene Schattenfugen, Klebstoffverschmutzungen und nicht haftende Bereiche sind nicht zulässig. Innen- und Außenecken sowie Profilabschlüsse sind mit der hierfür vorgesehenen Döllken-Kerbstanze aus dem durchlaufenden Profil herzustellen. Zusätzliche Formteile sind grundsätzlich nicht vorgesehen. Längsstöße sind ebenfalls unter 45° auszuführen. Außenecken sind mit geschlossen durchlaufender Ummantelung und ohne offene Schnittkante auszuführen. Innenecken sind passgenau auszubilden. Stumpfe Winkel sind entsprechend der produktspezifischen Stanz- und Montageanleitung herzustellen. Unvermeidbare Profilstöße sind auf ein Mindestmaß zu beschränken, rechtwinklig und dicht auszuführen sowie unauffällig anzuordnen. Kurze Reststücke sind nicht zulässig. Innen- und Außenecken, stumpfe Winkel, Profilabschlüsse, Stöße, Zuschnitte und der übliche Verschnitt sind in den Einheitspreis einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet. Das Produkt und das verwendete Befestigungssystem müssen die Anforderungen aus NaWoh 4.0 und QNG-PLUS erfüllen. Vor Bestellung sind die aktuellen Produktdatenblätter, Umwelt- und Emissionsnachweise sowie die Nachweise des Klebstoffsystems zur Freigabe vorzulegen.
04.__.0001
Kernsockelleiste Cubu flex life 60
1.455,00
m
04.__.0002 Kernsockelleiste Cubu flex life 60 XL Kernsockelleiste mit zertifiziertem Holzwerkstoffkern, vollständiger chlorfreier Kunststoffummantelung und werkseitig angeformten flexiblen Weichlippen zum Anschluss an Wand und Boden liefern und montieren. Vorgesehenes Produkt: Hersteller: Döllken Profiles GmbH Produkt: Cubu flex life 60 XL Sockelhöhe: 60 mm Gesamttiefe: ca. 18 mm Farbton: 5012 weiß Die verwendeten Kunststoffe müssen entsprechend den Herstellerangaben frei von PVC, Halogenen, Chlor, Weichmachern und Silikonen sein. Die Sockelleiste muss über eine flexible Weichlippe zur Wand und eine flexible Weichlippe zum Bodenbelag verfügen. Die Lippen müssen sich dauerhaft an übliche Unebenheiten der angrenzenden Oberflächen anpassen und Schattenfugen weitgehend verhindern. Eine zusätzliche Verfugung der Anschlüsse mit Acryl, Silikon oder anderen Dichtstoffen ist bei dieser Hauptposition nicht vorgesehen. Die Leistung umfasst insbesondere: fachgerechte Lagerung und Akklimatisierung, Prüfung der Wandflächen auf Ebenheit, Festigkeit, Trockenheit, Sauberkeit und Eignung für die Verklebung, Reinigung und erforderliche Vorbereitung der Klebeflächen, sämtliche geraden und winkligen Zuschnitte, Ausbildung sämtlicher Innen- und Außenecken, Ausbildung stumpfer Winkel, insbesondere 135°-Ecken, Ausbildung sämtlicher Profilabschlüsse, Anarbeiten an Türzargen, Einbauteile, Wandvorlagen und sonstige Unterbrechungen, dauerhaft sichere Verklebung, Die Profile sind mindestens 24 Stunden vor der Verarbeitung flach liegend im jeweiligen Objektbereich zu akklimatisieren. Die Lagerung hat eben, trocken und witterungsgeschützt zu erfolgen. Die Befestigung ist entsprechend der Montageempfehlung des Herstellers mit dem Döllken-Heißschmelzklebesystem HKS 18/300 oder einem nachweislich gleichwertigen, vom Leistenhersteller freigegebenen Befestigungssystem auszuführen. Der eingesetzte Klebstoff muss für den jeweiligen Wanduntergrund geeignet sein. Die Verträglichkeit mit vorhandenen Beschichtungen und sonstigen Untergründen ist vor der Montage zu prüfen. Die Sockelleisten sind geradlinig, fluchtgerecht und dauerhaft haftend zu montieren. Die flexiblen Lippen müssen durchgehend und ohne sichtbare Unterbrechungen an Wand und Bodenbelag anliegen. Aufwölbungen, offene Schattenfugen, Klebstoffverschmutzungen und nicht haftende Bereiche sind nicht zulässig. Innen- und Außenecken sowie Profilabschlüsse sind mit der hierfür vorgesehenen Döllken-Kerbstanze aus dem durchlaufenden Profil herzustellen. Zusätzliche Formteile sind grundsätzlich nicht vorgesehen. Längsstöße sind ebenfalls unter 45° auszuführen. Außenecken sind mit geschlossen durchlaufender Ummantelung und ohne offene Schnittkante auszuführen. Innenecken sind passgenau auszubilden. Stumpfe Winkel sind entsprechend der produktspezifischen Stanz- und Montageanleitung herzustellen. Unvermeidbare Profilstöße sind auf ein Mindestmaß zu beschränken, rechtwinklig und dicht auszuführen sowie unauffällig anzuordnen. Kurze Reststücke sind nicht zulässig. Innen- und Außenecken, stumpfe Winkel, Profilabschlüsse, Stöße, Zuschnitte und der übliche Verschnitt sind in den Einheitspreis einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet. Das Produkt und das verwendete Befestigungssystem müssen die Anforderungen aus NaWoh 4.0 und QNG-PLUS erfüllen. Vor Bestellung sind die aktuellen Produktdatenblätter, Umwelt- und Emissionsnachweise sowie die Nachweise des Klebstoffsystems zur Freigabe vorzulegen.
04.__.0002
Kernsockelleiste Cubu flex life 60 XL
30,00
m
04.__.0003 Holzsockelleiste, weiß Alternativ zur Kernsockelleiste der Position 04.01 werkseitig weiß lackierte Holzsockelleiste liefern und montieren. Vorgesehene Ausführung: Material: Massivholz beziehungsweise keilgezinktes Massivholz Oberfläche: werkseitig deckend weiß lackiert Farbton: ähnlich RAL 9016, nach Bemusterung Profil: geradliniges Rechteckprofil Höhe: 60 mm Dicke: ca. 15 mm Befestigung: geklebt Die Leistung umfasst insbesondere: Prüfung und Reinigung der Klebeflächen, sämtliche erforderlichen Zuschnitte, Ausbildung der Innen- und Außenecken auf Gehrung, Herstellung sauberer und dichter Stöße, Ausbildung von Endstücken und Rückführungen, Anarbeiten an Türzargen, Einbauteile und Wandvorlagen, Versiegelung und farbgleiche Nachbearbeitung sämtlicher Schnittkanten, dauerhaft sichere Verklebung, Die Sockelleisten sind geradlinig, fluchtgerecht und ohne sichtbare Wellen zu montieren. Sie sind möglichst dicht an den Bodenbelag heranzuführen, ohne diesen aufzuwölben oder einzuspannen. Stöße sind auf ein Mindestmaß zu beschränken. Offene Stirnseiten, ausgebrochene Kanten, sichtbare Befestigungsmittel und kurze Reststücke sind nicht zulässig. Die Befestigung erfolgt mit einem für Untergrund und Sockelleiste geeigneten, QNG-konformen Montageklebstoff. Sichtbare Nägel, Schrauben oder Befestigungsklammern sind nur nach vorheriger Zustimmung der Bauleitung zulässig. Vorhandene Bauwerks- und Bewegungsfugen dürfen nicht kraftschlüssig überbrückt werden. Die Sockelleisten sind an diesen Stellen zu trennen und fachgerecht abzuschließen. Diese Position darf nur nach ausdrücklichem Abruf durch den Auftraggeber ausgeführt werden. Sie wird anstelle und nicht zusätzlich zur Position 04.01 ausgeführt. Die über diese Position ausgeführten Längen werden bei Position 04.01 in Abzug gebracht.
04.__.0003
Holzsockelleiste, weiß
E
1,00
m
04.__.0004 Oberer Anschluss, Holzleiste/Wand elastisch schließen Oberen Anschluss zwischen der Holzsockelleiste gemäß Position 04.02 und der angrenzenden Wandfläche mit einem überstreichbaren elastischen beziehungsweise dauerelastischen Fugendichtstoff gleichmäßig schließen. Farbton: Weiß, passend zur Sockelleiste Fugenbreite: bis 5 mm Dichtstoff: geeigneter überstreichbarer Hybrid- oder Acrylat-Dichtstoff Anforderungen: emissionsarm, lösemittelarm und QNG-konform Die Leistung umfasst: Prüfung und Reinigung der Haftflächen, erforderliches Abkleben der angrenzenden Oberflächen, gegebenenfalls erforderliche Vorbehandlung beziehungsweise Grundierung, gleichmäßiges und hohlraumfreies Einbringen des Fugendichtstoffs, sauberes und gleichmäßiges Abglätten, Die Anschlussfuge ist geradlinig und mit gleichmäßiger Breite auszuführen. Fugenbreiten über 5 mm sowie außergewöhnlich unebene Wandanschlüsse sind vor Ausführung der Bauleitung anzuzeigen.
04.__.0004
Oberer Anschluss, Holzleiste/Wand elastisch schließen
E
1,00
m
04.__.0005 Anschluss Holzsockelleiste/Bodenbelag elastisch verschließen Unteren Anschluss zwischen der Holzsockelleiste gemäß Position 04.02 und dem PVC-Designbodenbelag zum Schutz gegen das Eindringen von Reinigungsfeuchtigkeit mit einem geeigneten elastischen Fugendichtstoff schließen. Farbton: transparent oder passend zur Sockelleiste, nach Bemusterung Fugenbreite: bis 3 mm Dichtstoff: neutralvernetzend, weichmacherfrei sowie mit PVC-Designbodenbelag und Holzsockelleiste verträglich Die Leistung umfasst: Prüfung und Nachweis der Materialverträglichkeit, Reinigung und Vorbereitung der Haftflächen, erforderliches Abkleben, gleichmäßiges und hohlraumfreies Einbringen des Dichtstoffs, sauberes Abglätten, Der Dichtstoff darf keine Verfärbungen, Weichmacherwanderungen, Haftungsstörungen oder sonstigen Veränderungen am Bodenbelag oder an der Sockelleiste verursachen. Vor der Ausführung ist die Verträglichkeit durch eine Herstellerbestätigung nachzuweisen. Die verwendeten Produkte müssen die Anforderungen aus NaWoh 4.0 und QNG-PLUS erfüllen und vor Verwendung freigegeben sein. Die Anschlussfuge ist eine Wartungsfuge und ersetzt keine Abdichtung.
04.__.0005
Anschluss Holzsockelleiste/Bodenbelag elastisch verschließen
E
1,00
m
05 Profile, Fugen und Sonderanschlüsse
05
Profile, Fugen und Sonderanschlüsse
05.__.0001 Bewegungsfugenprofil, Edelstahl Vorhandene Bauwerks- beziehungsweise Bewegungsfuge im Zementestrich geradlinig und deckungsgleich durch den Bodenaufbau und den PVC-Designbodenbelag übernehmen. Liefern und fachgerecht einbauen eines für elastische Bodenbeläge geeigneten Bewegungsfugenprofils aus Edelstahl. Das Profil muss für die vorhandene Fugenbreite, die zu erwartenden Bewegungen sowie die Nutzung durch Rollstühle, Pflegebetten, Transportwagen und Reinigungsmaschinen geeignet sein. Profil oberflächenbündig, geradlinig, fluchtgerecht und dauerhaft befestigt einbauen. Anschlüsse an Spachtelschicht und Bodenbelag höhengleich herstellen. Den Designbodenbelag beidseitig passgenau und möglichst dicht an das Profil heranführen und vollflächig verkleben. Erforderliche Untergrundvorbereitungen, Zuschnitte, Befestigungsmittel, Formteile, Profilverbindungen und Endausbildungen sind in den Einheitspreis einzurechnen. Vor der Ausführung sind Fugenverlauf, Fugenbreite und erforderliche Bewegungsaufnahme örtlich zu prüfen. Abweichungen von den Ausschreibungsunterlagen sind der Bauleitung vor Ausführung mitzuteilen.
05.__.0001
Bewegungsfugenprofil, Edelstahl
8,00
m
05.__.0002 Anarbeiten an bauseitige Abschlussprofile PVC-Designbodenbelag an bauseits vorhandene, durch den Fliesenleger eingebaute Abschlussprofile bei Übergängen zu Fliesen- oder Natursteinbelägen fachgerecht anarbeiten. Belag passgenau, geradlinig und möglichst dicht an die vorhandene Abschlusskante heranführen und vollflächig verkleben. Die vom Profilhersteller erforderlichen Anschlussabstände sind einzuhalten. Die Abschlussprofile selbst sind nicht Bestandteil dieser Position. Erforderliche Zuschnitte, Anpassungen und das Anwalzen des Belags im Anschlussbereich sind in den Einheitspreis einzurechnen.
05.__.0002
Anarbeiten an bauseitige Abschlussprofile
170,00
m
05.__.0003 Zulage für keilförmigen Höhenausgleich an Belagsübergängen, über 3 bis 9 mm Zulage zur Position "Zementestrich vollflächig spachteln, Schichtdicke bis 3 mm" für den örtlich begrenzten, keilförmigen Höhenausgleich im Übergangsbereich zwischen PVC-Designbodenbelag und angrenzenden Fliesen- beziehungsweise Natursteinbelägen. Die Abschlussprofile der angrenzenden Fliesen- und Natursteinbeläge werden durch den Auftragnehmer der Fliesen- und Natursteinarbeiten geliefert und eingebaut. Die Zulage gilt ausschließlich für den Mehraufwand und Mehrverbrauch, der dadurch entsteht, dass die erforderliche Gesamtausgleichshöhe am Übergang die in der Hauptposition enthaltene Schichtdicke von 3 mm überschreitet. Erforderliche Gesamtausgleichshöhe am Abschlussprofil: über 3 mm bis einschließlich 9 mm Maximale Breite des keilförmigen Ausgleichs: bis 80 cm Vor Ausführung Lage, Höhe, Geradlinigkeit und Festigkeit des bauseits vorhandenen Abschlussprofils auf offensichtliche Mängel prüfen. Festgestellte Abweichungen sind der Bauleitung vor Beginn der Arbeiten mitzuteilen. Angrenzenden Untergrund reinigen und erforderlichenfalls mit einer auf den Untergrund und die Ausgleichsmasse abgestimmten Haftgrundierung behandeln. Höhenunterschied mit einer geeigneten standfesten, zementären Spachtel- beziehungsweise Ausgleichsmasse keilförmig ausgleichen. Der verwendete Baustoff muss mit dem ausgeschriebenen Grundierungs-, Spachtel- und Klebstoffsystem verträglich und für beheizte beziehungsweise unbeheizte Zementestriche geeignet sein. Der Ausgleich muss für die Beanspruchung durch Rollstühle, Pflegebetten, Transportwagen und fahrbare Reinigungsgeräte ausreichend druckfest und stuhlrollengeeignet sein. Ausgleich ausreichend breit, gleichmäßig und ohne abrupten Gefällewechsel verziehen. Die Oberfläche ist geschlossen, riefenfrei und belegreif herzustellen. Nach Erhärtung erforderlichenfalls nachschleifen und vollständig staubfrei absaugen. Der Übergang muss nach Fertigstellung ohne wahrnehmbare Kante begeh- und überfahrbar sein. Das vorhandene Abschlussprofil ist während der Arbeiten vor Beschädigung und Verschmutzung zu schützen. In den Einheitspreis der Zulage sind insbesondere einzurechnen: zusätzlicher Materialverbrauch gegenüber der Spachtelung bis 3 mm, erforderliche Haftgrundierung, standfeste Spachtel- beziehungsweise Ausgleichsmasse, keilförmiges Verziehen und Egalisieren, erforderliches Nachschleifen und Absaugen sowie Schutz und Reinigung des vorhandenen Abschlussprofils. Die Fläche des keilförmigen Ausgleichs bleibt Bestandteil der Flächenabrechnung der Hauptposition "Zementestrich vollflächig spachteln, Schichtdicke bis 3 mm". Mit der vorliegenden Position wird ausschließlich der darüber hinausgehende Mehraufwand vergütet. Der Höhenausgleich ist so breit und gleichmäßig zu verziehen, dass eine Neigung von höchstens 1,5 % entsteht. Bei einer Ausgleichshöhe von 9 mm beträgt die erforderliche Ausgleichsbreite somit mindestens 60 cm. Die maximale Ausgleichsbreite beträgt 80 cm. Abrupte Gefällewechsel und wahrnehmbare Kanten sind unzulässig. Ausgleichshöhen von mehr als 9 mm oder Ausgleichsbreiten von mehr als 80 cm sind vor der Ausführung gesondert anzuzeigen und nicht Bestandteil dieser Position. Abrechnung nach Länge des tatsächlich ausgeführten Übergangs.
05.__.0003
Zulage für keilförmigen Höhenausgleich an Belagsübergängen, über 3 bis 9 mm
170,00
m
05.__.0004 Abschluss- oder Übergangsprofil, Edelstahl Liefern und fachgerecht einbauen eines Abschluss- beziehungsweise Übergangsprofils aus Edelstahl, Werkstoff mindestens 1.4301, für freie Belagskanten oder Übergänge, an denen kein bauseitiges Abschlussprofil vorhanden ist. Profil passend zur Dicke des PVC-Designbodenbelags auswählen, oberflächenbündig, geradlinig und dauerhaft befestigt einbauen. Bodenbelag passgenau und möglichst dicht an das Profil heranführen. Sämtliche Befestigungsmittel, Profilverbindungen, Formstücke, Endausbildungen, Zuschnitte und Nebenarbeiten sind in den Einheitspreis einzurechnen. Ausführung nur auf ausdrückliche Anordnung des Auftraggebers.
05.__.0004
Abschluss- oder Übergangsprofil, Edelstahl
E
1,00
m
05.__.0005 Sonderanschluss an Aufzugsschwellen und Bodeneinbauteile PVC-Designbodenbelag an vorhandene Aufzugsschwellen, Bodenkanäle, Revisionsabdeckungen oder vergleichbare Bodeneinbauteile anarbeiten. Untergrund im Anschlussbereich erforderlichenfalls örtlich nacharbeiten und höhengleich anpassen. Bodenbelag exakt zuschneiden, vollflächig verkleben und möglichst dicht an das Einbauteil heranführen. Anschlüsse geradlinig beziehungsweise dem Verlauf des Einbauteils folgend herstellen. Lose Übergangsprofile oder elastische Verfugungen sind nicht Bestandteil dieser Position, sofern diese nicht ausdrücklich angeordnet werden.
05.__.0005
Sonderanschluss an Aufzugsschwellen und Bodeneinbauteile
E
1,00
St
06 Reinigung, Einpflege und Schutz
06
Reinigung, Einpflege und Schutz
Vorbemerkungen zum Titel Das laufende Entfernen von Verpackungen, Materialresten, Klebstoffverunreinigungen und sonstigen Verschmutzungen aus den eigenen Arbeiten sowie die besenreine Übergabe der bearbeiteten Bereiche ist Bestandteil der jeweiligen Hauptpositionen und wird nicht gesondert vergütet. Sämtliche Reinigungs-, Pflege- und Schutzmaßnahmen sind unter Beachtung der Vorgaben des Bodenbelags-, Klebstoff- und Pflegemittelherstellers auszuführen. Es dürfen ausschließlich aufeinander abgestimmte und für den ausgeschriebenen PVC-Designbodenbelag geeignete Produkte verwendet werden. Der ausgeschriebene Bodenbelag besitzt eine werkseitig vergütete PU-Oberfläche. Eine zusätzliche Einpflege mit Polymerdispersion oder vergleichbaren Pflegefilmen ist nicht vorgesehen, sofern diese nicht ausdrücklich durch den Auftraggeber angeordnet wird.
Vorbemerkungen zum Titel
06.__.0001 Erst- und Übergabereinigung Nach Abschluss der Bodenbelagsarbeiten und nach vollständiger Erhärtung des verwendeten Klebstoffs den verlegten PVC-Designbodenbelag einer fachgerechten Erst- und Übergabereinigung unterziehen. Lose Verschmutzungen vollständig durch Saugen entfernen. Anschließend werkstoffgerecht feucht beziehungsweise maschinell reinigen. Hierbei sind geeignete, vom Bodenbelagshersteller freigegebene Reinigungsmittel zu verwenden. Schmutzflotte vollständig aufnehmen, Boden erforderlichenfalls mit klarem Wasser nacharbeiten und rückstandsfrei trocknen lassen. Randbereiche, Ecken und schwer zugängliche Stellen sind von Hand nachzureinigen. Scheuernde, lösemittelhaltige oder den Bodenbelag beziehungsweise dessen PU-Oberfläche angreifende Reinigungsmittel dürfen nicht verwendet werden. Mit der Position abgegolten sind sämtliche Reinigungsmittel, Maschinen, Geräte und Hilfsstoffe sowie die fachgerechte Entsorgung der anfallenden Schmutzflotte. Nicht Bestandteil der Position ist die Beseitigung außergewöhnlicher, durch andere Gewerke verursachter Verunreinigungen, insbesondere ausgehärteter Farb-, Lack-, Putz-, Gips-, Mörtel- oder Fremdklebstoffreste.
06.__.0001
Erst- und Übergabereinigung
2.255,00
06.__.0002 Zusätzliche PU-Versiegelung Vorhandenen PVC-Designbodenbelag nach vollständiger Erhärtung des Klebstoffs und nach Abschluss sämtlicher staub- und schmutzverursachender Arbeiten mit einer zusätzlichen transparenten Zweikomponenten-PU-Versiegelung versehen. Vor der Beschichtung Bodenfläche entsprechend den Vorgaben des Beschichtungsherstellers vollständig grundreinigen, anschleifen beziehungsweise mattieren, absaugen und für die Aufnahme der Versiegelung vorbereiten. PU-Versiegelung gleichmäßig und ansatzfrei in der vom Systemhersteller vorgeschriebenen Auftragsmenge und Anzahl der Arbeitsgänge aufbringen. Erforderliche Zwischenbehandlungen und Trocknungszeiten sind einzuhalten. Das eingesetzte Beschichtungssystem muss: für den vorhandenen PVC-Designbodenbelag und dessen werkseitige PU-Oberfläche geeignet sein, vom Bodenbelags- beziehungsweise Beschichtungshersteller für diesen Anwendungsfall freigegeben sein, transparent und seidenmatt ausgeführt werden, für die Beanspruchung durch Rollstühle, Pflegebetten, Transportwagen und Reinigungsmaschinen geeignet sein, gegen die vorgesehenen Reinigungs- und Desinfektionsmittel beständig sein, die erforderlichen Rutschhemmungseigenschaften des Bodenbelags erhalten und die für das Bauvorhaben geltenden QNG-Anforderungen erfüllen. Produkt- und Emissionsnachweise sowie die schriftliche Systemfreigabe sind vor der Ausführung zur Prüfung vorzulegen. Sämtliche Vorbereitungsarbeiten, Reinigungsmittel, Beschichtungsstoffe, Geräte, Zwischenbehandlungen und Schutzmaßnahmen während der Trocknung sind in den Einheitspreis einzurechnen.
06.__.0002
Zusätzliche PU-Versiegelung
E
1,00
06.__.0003 Belastbare Schutzabdeckung Fertiggestellte und gereinigte PVC-Designbodenbelagsflächen nach ausreichender Erhärtung des Klebstoffs beziehungsweise einer gegebenenfalls ausgeführten PU-Versiegelung vollflächig mit einer mechanisch belastbaren Schutzabdeckung für nachfolgende Ausbaugewerke versehen. Schutzabdeckung als zweilagiges Schutzsystem ausführen, bestehend aus: einer weichen, rutschhemmenden, nicht färbenden und mit dem Bodenbelag verträglichen Schutzunterlage sowie einer darüberliegenden druckfesten, begehbaren und gegen übliche Beanspruchungen durch Leitern, Montagewagen und Materialtransporte geeigneten Abdecklage. Die verwendeten Materialien müssen frei von weichmacherhaltigen Bestandteilen sein und dürfen keine Verfärbungen, Abzeichnungen oder sonstigen Veränderungen der Bodenbelagsoberfläche verursachen. Der gesamte Aufbau muss ausreichend diffusionsoffen und für frisch verlegte elastische Bodenbeläge geeignet sein. Bahnen beziehungsweise Platten dicht gestoßen oder ausreichend überlappt verlegen und untereinander abrutschsicher verkleben. Klebebänder dürfen nicht unmittelbar auf dem Bodenbelag, den Sockelleisten oder angrenzenden fertigen Bauteilen angebracht werden. Anschlüsse, Randbereiche, Ausschnitte und Übergänge sind so auszubilden, dass die fertige Bodenfläche vollständig geschützt bleibt. Die Schutzabdeckung ist nach Ablauf der Vorhaltezeit vollständig aufzunehmen und einschließlich sämtlicher Klebebänder und Befestigungsmittel fachgerecht zu entsorgen. Anschließend ist die Fläche besenrein zu übergeben. Material: Landolt Schutz- und Abdeckvlies Floorliner basic o. glw.
06.__.0003
Belastbare Schutzabdeckung
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07 Dokumentation, Sundenlohnarbeiten
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Dokumentation, Sundenlohnarbeiten
07.__.0001 Ausführungs-, Produkt- und Revisionsdokumentation Vollständige Dokumentation sämtlicher im Rahmen der Bodenbelagsarbeiten tatsächlich eingesetzten Bauprodukte, Hilfsstoffe und Beschichtungssysteme erstellen und dem Auftraggeber geordnet übergeben. Die Dokumentation muss mindestens enthalten: Hersteller und vollständige Produktbezeichnung, Angaben zum jeweiligen Verwendungsbereich, technische Produktdatenblätter, Sicherheitsdatenblätter, Leistungserklärungen und CE-Nachweise, soweit für das Produkt zutreffend, Verlege-, Verarbeitungs-, Reinigungs- und Pflegeanleitungen, Nachweise zur Emissionsarmut und Innenraumlufthygiene, für die QNG-Zertifizierung erforderliche Produkt-, Schadstoff- und Umweltdeklarationen, vorhandene Umweltproduktdeklarationen und Nachhaltigkeitsnachweise, Nachweise zur Freigabe und Systemverträglichkeit von Grundierung, Spachtelmasse, Klebstoff, Bodenbelag und gegebenenfalls PU-Versiegelung, Produkt- und Farbangaben der ausgeführten Sockelleisten und Profile, Liefernachweise, Chargenangaben und Produktetiketten, Dokumentation der tatsächlich eingesetzten Mengen und Einbauorte, Protokolle der durchgeführten Untergrundprüfungen und Feuchtemessungen, übergebene beziehungsweise geprüfte Aufheiz- und Belegreifprotokolle, Freigaben, Bemusterungen und gegebenenfalls Gleichwertigkeitsnachweise, schriftliche Bestätigung des Auftragnehmers, dass ausschließlich die dokumentierten und freigegebenen Produkte eingebaut wurden. Die verwendeten Produkte sind in einer tabellarischen Baustoffliste zusammenzufassen. Darin sind mindestens Hersteller, Produktbezeichnung, Verwendungszweck, Einbauort, eingesetzte Menge sowie der zugehörige QNG- beziehungsweise Emissionsnachweis anzugeben. Die Unterlagen sind eindeutig zu bezeichnen, nach Produktgruppen zu gliedern und mit einem vollständigen Inhaltsverzeichnis zu versehen. Allgemeine Herstellerkataloge ohne eindeutige Kennzeichnung des tatsächlich eingesetzten Produkts werden nicht anerkannt. Übergabe spätestens zwei Wochen vor der vorgesehenen Abnahme in deutscher Sprache und digital als durchsuchbare PDF-Dateien. Die Dokumentation ist der vom Auftraggeber beziehungsweise QNG-Auditor vorgegebenen Ablagestruktur entsprechend zu ordnen. Soweit einzelne Nachweise bereits vor der Ausführung zur Produktfreigabe gefordert sind, entbindet deren vorherige Vorlage nicht von der Aufnahme in die abschließende Dokumentation. Die vollständige und prüffähige Übergabe der Dokumentation ist Voraussetzung für die Abnahme der Leistung und die Prüffähigkeit der Schlussrechnung.
07.__.0001
Ausführungs-, Produkt- und Revisionsdokumentation
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07.__.0002 Stundenlohnarbeiten, Mittellohn Ausführung von Leistungen, die nicht bereits durch andere Positionen des Leistungsverzeichnisses erfasst sind, ausschließlich nach vorheriger ausdrücklicher Anordnung beziehungsweise Freigabe durch den Auftraggeber oder die von ihm benannte Bauleitung. Anzubieten ist ein einheitlicher Mittellohn je Arbeitsstunde für das gesamte zur Ausführung der Bodenbelagsarbeiten eingesetzte gewerbliche Personal. Der angebotene Mittellohn gilt gleichermaßen für Vorarbeiter, Facharbeiter, Helfer und sonstiges gewerbliches Baustellenpersonal. Eine nach Qualifikation oder Funktion getrennte Abrechnung erfolgt nicht. Aufsichts- und Leitungspersonal wird nur vergütet, soweit es nach vorheriger Anordnung unmittelbar und produktiv an der Ausführung der Stundenlohnarbeiten mitwirkt. In den Mittellohn sind insbesondere einzurechnen: sämtliche Lohn- und Gehaltskosten, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, tarifliche, gesetzliche und betriebliche Zuschläge, Sozialkosten und sonstige Personalnebenkosten, Baustellen- und Allgemeine Geschäftskosten, Wagnis und Gewinn, persönliche Schutzausrüstung, übliche Handwerkzeuge und Kleingeräte, übliches Klein- und Verbrauchsmaterial von untergeordneter Bedeutung, unmittelbare baustellenbezogene Organisation sowie innerbaustelliger Wege- und Transportaufwand. Nicht gesondert vergütet werden An- und Abfahrten, Fahrtzeiten, Rüstzeiten, Wartezeiten, Pausen, Gerätegrundkosten sowie Leistungen der allgemeinen Baustelleneinrichtung. Materialien, die über übliches Klein- und Verbrauchsmaterial hinausgehen, besondere Maschinen und Geräte sowie Fremdleistungen werden nur vergütet, wenn diese vor ihrem Einsatz ausdrücklich in Textform angeordnet und die entstehenden Kosten prüffähig nachgewiesen wurden. Die ausgeführten Stundenlohnarbeiten sind arbeitstäglich in Stundenlohnrapporten zu erfassen und spätestens am folgenden Werktag der Bauleitung zur Prüfung und Gegenzeichnung vorzulegen. Die Rapporte müssen mindestens enthalten: Datum und Ausführungsort, genaue Beschreibung der ausgeführten Leistung, Bezug auf die zugrunde liegende Anordnung, Namen und Qualifikation der eingesetzten Arbeitskräfte, Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit unter Abzug der Pausen sowie Angaben zu gesondert eingesetzten Materialien, Maschinen und Geräten. Fehlende, verspätet vorgelegte oder nicht gegengezeichnete Stundenlohnrapporte begründen keinen Vergütungsanspruch. Die Gegenzeichnung bestätigt ausschließlich Art und zeitlichen Umfang der dokumentierten Arbeiten. Sie stellt keine Anerkennung einer zusätzlichen Vergütungspflicht dem Grunde oder der Höhe nach dar. Abrechnung nach den tatsächlich ausgeführten und ordnungsgemäß nachgewiesenen Arbeitsstunden auf Grundlage des angebotenen Mittellohns.
07.__.0002
Stundenlohnarbeiten, Mittellohn
20,00
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