Vinylboden
MFH Singen-Bohlingen - Zur Kapelle 2
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
LV LEISTUNGSBESCHREIBUNG-KOSTENBERECHNUNG VOM: Mittwoch, 26.08.2026 ABGABETERMIN: 23.09.2026 gerne auch früher BETREFF: Bodenbelag-Vinyl Neubau eines Mehrfamilienhaus mit 11 Wohneinheiten Zur Kappele 2 78224 Singen-Bohlingen AUSFÜHRUNG: Mitte 2027 nach Vereinbarung PLANUNG UND Hausbau Huber GmbH BAULEITUNG: In Neustückern 7 78351 Ludwigshafen-Bodman Tel. 07773 - 93230 - info@hausbau-huber.de ANSPRECHPARTNER Armin Parschau E-Mail: aparschau@hausbau-huber.de Mobil: 0171/1742240 die Zuschlagsfrist läuft mit dem 30. Kalendertag nach Eröffnung des Angebots ab. Bis zum Ablauf der Frist bleibt der Bieter an sein Angebot gebunden. Der Zuschlag wird durch den Auftraggeber erteilt. Angebot in Euro.......................................................................... inkl. 19 % MwSt. ........................................,den................................... .................................................................... Bieter, Stempel und Unterschrift
LV
Allgemeine Vorbemerkungen: Allgemeine Vorbemerkungen: Lage Bauvorhaben: Zur Kapelle 2 78224 Singen-Bohlingen Projektbeschreibung: In der Straße - Zur Kapelle 2 - in Singen-Bohlingen entsteht ein Ersatzneubau in Form eines Mehrfamilienhauses mit 11 Wohneinheiten und mit einer Tiefgarage. Grundlage der Projektierung bildet die Planung durch das Ingenieurbüro Dipl.-Ing.(FH) Markus Tress, bearbeitet durch Lothar Pallaske welche eine Bebauung des Grundstücks mit einem 3-geschossigen Baukörper mit Laubengangerschließung inkl. ausgebautem Dachgeschoss und Tiefgarage vorsieht. Das Bauvorhaben wird nach dem GEG 2024 geplant und wird als Effizienzhaus 55 und den Vorgaben des Planers erstellt. Bauwerk: Das Gebäude wird in Massivbauweise mit Dämmziegeln und einer Putzfassade ausgeführt, das Untergeschoss als Stahlbeton-Konstruktion mit außenseitiger Schwarzabdichtung. Das Gebäude erhält ein Satteldach aus einer Holzkonstruktion mit Eindeckung aus Betonziegeln. Die Balkone werden als schlüsselfertige Module aus einer Aluminiumkonstruktion geliefert und erhalten einen Plattenbelag und eine Absturzsicherung aus VSG-Glas. Kunststofffenster mit Rollläden zur Verschattung. Die Geschosse sind mit 1-läufigen Treppen, Laubengänge und einer Aufzugsanlage erschlossen. Die Wohnungen erhalten einen Zementestrich mit Fußbodenheizung. Bodenbeläge als Fliese, Vinyl oder Beschichtung. Der Laubengang und die Treppen werden aus hydrophobierten Fertigteilen ohne Belag ausgeführt. Die Absturzsicherung wird aus einem verzinkten Flachstahl Staketengeländer ausgeführt. Jedes Treppenhaus wird mit einem Aufzug über alle Geschosse erschlossen. Das Mauerwerk und Betonoberflächen im EG bis DG sind verputzt, im UG bleiben die Wände schalrein und erhalten keinen Anstrich. Die TG erhält einen Pflasterbelag. Eckdaten: 11 Wohneinheiten 9 Tiefgaragenplätze (NF: 221,59 m²), 8 Außenstellplätze Termine und Fristen: Vorgesehener Beginn der Arbeiten: KW 49 Geplante Dauer der Arbeiten: 4 Wochen Beginn der gesamten Baumaßnahme: 2026 Geplante Dauer der gesamten Baumaßnahme:  18 Monate Zuständigkeiten: Bei Rückfragen zum Leistungsverzeichnis wenden Sie sich bitte an Herr Armin Parschau Tel. 0171/1742240 aparschau@hausbau-huber.de Anlagen: Werkplanung Dipl-Ing. (FH) Markus Tress, Lothar Pallaske amtl. Lageplan Vorabzug Statik Dipl-Ing. (FH) Markus Tress
Allgemeine Vorbemerkungen:
Allgemeine Vertragsbestimmungen Allgemeine Vertragsbestimmungen (Auftragsführung) Bauwasser-/Baustrom und WC wird vom AG gestellt. Verrechnung der Kosten anteilig 0,6% der Schlussrechnungssumme. Der AG schließt eine Bauwesenversicherung ab, Verrechnung der Kosten anteilig 0,3% der Schlussrechnungssumme. Sicherheitseinbehalte bei Abschlagszahlungen, Vertragserfüllungseinbehalt 10,00 % vom kumulierten Rechnungsbetrag. Bei der Schlussrechnung, Gewährleistungseinbehalt 5,00% vom Bruttoschlussrechnungsbetrag auf die Dauer von 6 Jahren. Für die Abnahme des Gewerks hat eine förmliche Abnahme stattzufinden. Gewährleistungsdauer: 6 Jahre Die Bauleitung obliegt der Firma Hausbau Huber GmbH. Die Fachbauleitung nach LBO übernimmt AN / Bieter. Der Bauherr hat auf Grundlage der Baustellenverordnung vom 10. Juni 1998 (BaustellV) einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator beauftragt, der für das vorliegende Bauvorhaben einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan erstellt hat. Die Angaben im Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan und den mitgeltenden Unterlagen müssen von allen am Bauvorhaben Beteiligten berücksichtigt werden. Die Einhaltung der darin festgelegten Regelungen werden von der Bauleitung und vom Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator kontrolliert. Bei der Durchführung der beschriebenen Arbeiten sind sämtliche Bestimmungen, die der Arbeitssicherheit dienen, zu beachten. Ein eingeschalteter Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinator wird die Einhaltung überwachen. Ein SIGE-Plan wird auf der Baustelle hinterlegt und ist ebenfalls zu beachten. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist. Überstunden, Nachtarbeit sowie Arbeiten an Samstagen, Sonn- und Feiertagen sind nur nach Genehmigung des AG zugelassen. Der AN ist verantwortlich für die Einholung der ggf. erforderlichen öffentlich rechtlichen Zustimmung. Hat der AN diese Arbeitszeiten zu verantworten (z. B. bei Terminverzug), gehen alle damit verbundenen Mehraufwendungen und Genehmigungsgebühren zu seinen Lasten. Neben-, Alternativangebot: Sind zulässig, jedoch nur bei gültigem Hauptangebot. Im Nebenangebot sind eindeutige Bezüge zu den betreffenden Positionen im Leistungsverzeichnis herzustellen. Änderungen bzw. unvollständiges Ausfüllen des Leistungsverzeichnisses können zum Ausschluss führen. Bedenken gegen die Art der vorgesehenen Ausführung sind dem Angebot schriftlich beizulegen. VOB Die Ausschreibung erfolgt gem. Maßgabe der VOB Teil B: ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN für die Ausführung von Bauleistungen VOB Teil C: ALLGEMEINE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN (ATV) für Bauleistungen Die VOB (jeweils aktuelle Ausgabe ist zu beachten!) ist im Beuth Verlag GmbH Berlin Wien Zürich erschienen und kann über den Buchhandel bezogen werden. 1. Allgemein 1.1. Grundlage für die Ausführung aller Leistungen: Grundlage für die Ausführung aller Leistungen ist die VOB/C, mit allen in diesen Normen angegebenen Zusatznormen und Bestimmungen in der zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Fassung. Dies gilt auch für Normentwürfe. Weiterhin gelten die LBO / AVO- Landesbauordnung / Ausführungsordnung (neueste Fassung), sowie die Richtlinien und technischen Anschlussbedingungen des zuständigen EVU in der zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Fassung. 2. Stoffe und Bauteile 2.1. Siehe Ziffer 2 der jeweiligen DIN-Norm 2.2. Fabrikate: Die geforderten Fabrikats- und Typenangaben, Leistungsdaten und Abmessungen sind eindeutig und zweifelsfrei anzugeben. 2.3. Gleichwertigkeit: Werden andere als im Leistungsverzeichnis beschriebene Produkte angeboten, muss die Gleichwertigkeit dieser Produkte hinsichtlich Qualität, Eigenschaften und Optik und Funktion nachgewiesen werden. 3. Ausführung 3.1. Prüfung Planunterlagen Der Auftragnehmer überprüft vor Beginn der ihm obliegenden Arbeiten alle ihm zur Verfügung stehenden Unterlagen und informiert bei Unstimmigkeiten die Bauleitung/Fachplanung. Die Prüfung bezieht sich auf Übereinstimmungen mit den tatsächlichen Gegebenheiten auf der Baustelle, dem letzten Stand der Bauzeichnungen. Es darf nur nach freigegebenen Plänen mit aktuellem Index gearbeitet werden. Bei Widersprüchen zwischen den Plänen (z.B. Werkplanung und Architektenplanung) ist Rücksprache mit dem AG zu halten. 3.2. Ausführungsunterlagen Vom Auftragnehmer sind folgende Ausführungsunterlagen zu erstellen: - Abschriften oder Kopien der Originalangebote (1-fach) - Berechnung, soweit ergänzend erforderlich, in prüffähiger Form - Detailzeichnungen (2-fach), soweit erforderlich - Montageunterlagen und andere Unterlagen, entsprechend der VOB/C, Ziffer 3.1.2, sind in prüffähiger Form, rechtzeitig vor Ausführungsbeginn zur Freigabe an den Fachplaner einzureichen. Durch den Freigabevermerk ist die Gewährleistung des Auftragsnehmers nicht eingeschränkt. - Mitzuliefernde Unterlagen nach VOB/C, Ziffer 3.7 3.3. Koordination Der Auftragnehmer hat eine Abstimmung mit den ihn berührenden Gewerken vorzunehmen. Eine besondere Vergütung hierfür erfolgt nicht. 3.4. Bemusterung Vor Ausführung der Leistungen sind die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Fabrikate ohne besondere Vergütung zu bemustern. Dies gilt auch für Musterinstallationen. Ersatzfabrikate sind zugelassen wenn sie gleichwertig und vorher von der Bauleitung genehmigt sind. 4. Nebenleistungen Folgende Leistungen sind ergänzend zu Ziffer 4.1 der VOB/C, Nebenleistungen und in die Einheitspreise einzurechnen: Das Erstellen der Unterlagen laut Punkt 3.2 In den vertraglichen Leistungen sind, sofern im Leistungsverzeichnis nichts anderes bestimmt ist, ohne besondere Vergütung eingeschlossen: Der Schutz und jegliche Haftung für alle am Bau oder im Gelände gelagerten Materialien und Geräte, auch wenn diese bauseits geliefert werden. Evtl. Arbeitsunterbrechungen aus mangelnder Zusammenarbeit mit sonstigen beteiligten Firmen. Die Sauberhaltung des Bauwerks von Schutt, Materialresten etc. getrennt nach den anfallenden Reststoffen in Containern während der Bauzeit. Volle Container sind Zug um Zug abzufahren. Anlegen von Musterflächen zur Entscheidungsfindung für den Auftraggeber, welche Beschichtung zur Ausführung kommen soll. Bei Benutzung von im Angebot nicht zur Benutzung ausgewiesenen Wegen, Grundstücken und Anlagen hat der Auftragnehmer etwaige an ihn gestellte Forderungen und Ansprüche selbst zu befriedigen. Gerüstarbeiten für sämtliche Leistungen des Auftragnehmers entsprechend VOB. Die Ausführungsunterlagen sind vor Ausführungsbeginn vom Auftragnehmer umfassend zu prüfen. Bei Unstim- migkeiten ist die örtliche Bauüberwachung umgehend diesbezüglich zu informieren. Ausführungsunterlagen die seitens des Auftragnehmers erstellt werden, sind vor Beginn der Arbeiten der örtlichen Bauüberwachung zu übergeben und benötigen einer Genehmigung des Auftraggebers. 5. Schutzmaßnahmen Alle erforderlichen Einrichtungen zum Schutz der Umwelt, des öffentlichen Verkehrs, der Bauteile, Installationen und der Arbeitnehmer sind vorzunehmen, in die EP mit einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet. Beschädigungen und Verschmutzungen von Fahrbahnen, Nebenflächen und Bauteilen sind zu vermeiden. Anfallende bzw. gemeldete Schäden sind auf Kosten des Auftragnehmers zu beseitigen. Dies gilt insbesondere auch für Zufahrtsbereich der Baustelle. Alles anfallende Abbruchgut, Staub, Wasser und Strahlgut ist aufzufangen und durch den Auftragnehmer auf seine Kosten zu entsorgen. Die instand zu setzenden Bauwerksteile, Verkehrsflächen, Nebenflächen usw. sind bei Verschmutzungen und/oder Beschädigung auf Kosten des Auftragnehmers in ihren ursprünglichen Zustand zurück zu versetzen. Dabei sind alle Leistungen wie Abplanungen, Abdichtungsmaßnahmen, Wasserführungen, Absaugeinrichtungen, Reinigungsarbeiten und die Entsorgung in die EP einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet. Alle Einrichtungen, die den Umweltschutz, Arbeitsschutz und Schutz Dritter betreffen, sind in die EP einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet. 6. Nachträge Sind Arbeiten auszuführen, die im LV nicht enthalten sind, so ist der Auftragnehmer verpflichtet, vor Inangriffnahme der fraglichen Arbeiten auf der Grundlage der Einheitspreise des Hauptangebotes mit dem Auftraggeber eine schriftliche Preisvereinbarung abzuschließen, welche Vertragsbestandteil wird. Es ist zu beachten, dass ein ausreichender Vorlauf für die Beauftragung einzuhalten ist. Besteht Übereinstimmung darüber, dass eine Leistung nur über ein Nachtragsangebot abgerechnet werden kann, so ist dessen Einheitspreis durch folgende Unterlagen zu belegen: - Kalkulation der neuen Leistung auf der Grundlage der Urkalkulation - Nachweis der Zuschläge aufgrund der Urkalkulation - Kalkulation für ähnliche vertragliche Leistungen oder Teilarbeiten - Nachweis der Stoffkosten Sofern solche Arbeiten nicht vor Inangriffnahme angezeigt werden, verfällt der Anspruch des Auftragnehmers auf eine Vergütung bzw. die Vergütung wird einseitig von der Bauleitung festgelegt. 7. Baustellenerkundung Der Auftragnehmer bestätigt, dass er das Baufeld besichtigt und eventuell auftretende und dadurch verursachte erschwerte Verhältnisse bei der Bildung der Einheitspreise berücksichtigt hat. 8. Aufmaß und Abrechnung Das Aufmessen der Leistungen erfolgt grundsätzlich nach den Ausführungszeichnungen gemeinsam mit der Bauleitung. Soweit Leistungen später nicht mehr zugänglich und messbar sind, hat der Auftragnehmer rechtzeitig die Bau- leitung zu verständigen. Aufmaßblätter müssen beiderseits anerkannt werden. Eine Rechnungsstellung einschließlich Abschlagsrechnungen ohne Massenermittlung ist nicht zugelassen. Arbeiten auf Nachweis bedürfen der Beauftragung durch die Bauleitung. Nachträglich erfolgt keine Anerkennung. Rapporte sind spätestens einen Tag nach der Ausführung der Taglohnarbeiten zur Unterschrift der Bauleitung vorzulegen. Rechnungen sind entweder in digitaler Form oder analog in 1-facher Ausfertigung beim Auftraggeber einzureichen. Abschlagszahlungen sind als kumulierte Rechnungen inkl. den dazugehörigen Aufmaß und Abrechnungsunterlagen (Skizzen, Massenblätter, etc.) fortlaufend zu stellen. 9. Reinhaltung der Baustelle Jede Verunreinigung von Straßen und Gehwegen außerhalb der Bauabschnitte sind umgehend zu beseitigen. Bei Auf- und Abladearbeiten sind die verwendeten Fahrzeuge zu säubern, der auf die Straße gefallene Schmutz ist umgehend zu entfernen. Das gilt auch, wenn Straßen durch abzufahrenden Bauaushub o.ä. verschmutzt werden. Verunreinigungen und Beschädigungen der Grünflächen sind zu vermeiden. Beschädigungen die durch den Auftragnehmer oder dessen Nachunternehmer verursacht werden, sind auf Kosten des Auftragnehmers wieder zu beheben. Die gesamte Baustelle ist sauber zu halten. Es dürfen keine Baumaterialien, Verpackungen, Isolierstoffe, Kabel etc. hinterlassen werden. Es ist darauf zu achten, dass keine Flüssigkeiten und sonstigen Stoffe, die auf der Baustelle verwendet werden, in den Untergrund gelangen. 10. Eigenüberwachung Die Überwachung durch das ausführende Unternehmen (Eigenüberwachung) ist von der Qualifizierten Führungskraft des Unternehmens zu planen und von einer verantwortlichen Fachkraft durchzuführen. 11. Revisionsunterlagen Nach Abschluss der Arbeiten hat der Auftragnehmer die gesamten Revisionsunterlagen bestehend aus: - Technische Merkblätter der verwendeten Materialien - Sicherheitsdatenblätter der verwendeten Materialien - Ggfs. Betriebsanweisungen - Pflege- und Reinigungs-, und Wartungsarbeiten - Bautagebuch - Sämtliche durch den Auftragnehmer durchgeführten Prüfungen/Messungen dem Auftraggeber spätestens 2 Wochen vor Abnahme der Gesamtleistung in 2- facher Ausfertigung jeweils in Papierform als auch digital zu übergeben. 12. Brandschutzdokumentation Die im Brandschutzkonzept - falls vorliegend - ausgewiesenen Brandabschnitte müssen durch Brandschutzvorkehrungen vor einem möglichen Brandüberschlag gesichert werden („F90"). Sollte kein Brandschutzkonzept vorliegen so sind die allgemein bekannten Brandabschnitte gegen einen möglichen Brandüberschlag zu sichern. Die Dokumentation über die getroffenen/verbauten Brandschutzvorkehrungen sollte folgende Punkte beinhalten: Produktunterlagen, Digitale Bilder der eingebauten Brandschutzvorkehrungen (gegebenenfalls von beiden Seiten), mit Bezeichnung des Einbauorts, - Konformitätserklärung und bauaufsichtliche Zulassung (AbZ/AbP) - Unterschriebene Übereinstimmungserklärung Die Erstellung der Brandschutzdokumentation ist bei den Revisionsunterlagen einzupreisen und diesen anbzw. beizufügen. 13. Bautagesberichte Der Auftragnehmer hat Bautagesberichte arbeitstäglich zu führen und dem Auftraggeber oder dem mit der Bauüberwachung beauftragten Architekten/Ingenieur spätestens wöchentlich zu übergeben. Inhalte und Angaben sind vor Ausführungsbeginn mit dem Auftraggeber oder mit dem Bauüberwacher abzustimmen. 14. Baustelleneinrichtungsflächen BE-Flächen stehen in sehr begrenztem Umfang zur Verfügung. Nach Beendigung der Arbeiten sind die Flächen wieder in den Ausgangszustand zu bringen. Abstimmung mit der Bauleitung erforderlich. Sanitär-Container werden vom AG gestellt. 15. Schlechtwetter Sämtliche Mehrkosten, insbesondere für Überstunden, Mehrschichtenbetrieb, Schlechtwetter, Arbeiten bei Frost und Schneefall, Sicherung aller Bauteile und Baustoffe gegen Schäden durch Sturm, Tagwasser, Frost und Schnee sind in die Einheitspreise einzurechnen. 16. Baustelleneinrichtung und Baukran: Falls nicht explizit aufgeführt, ist in die Einheitspreise die Baustelleneinrichtung einzukalkulieren, diese wird nicht gesondert vergütet. Dies meint u.a. das Einrichten und Räumen der Baustelle mit An- und Abfuhr, sowie Vorhalten der zur Durchführung der Arbeiten erforderlichen Maschinen, Geräte, Werkzeuge und Bauwagen für die Dauer der Arbeiten. 16.1. Kran Es wird vom AG kein Baukran zur Verfügung gestellt, sofern ein transport jeglicher Art erforderlich ist, ist dieser vom AN zu organisieren und wird nicht gesondert organisiert. 16.2 Gerüst Das Fassadengerüst für Rohbauarbeiten wird vom AG gestellt. Eventuelle Änderungswünsche am Fassadengerüst seitens des AN sind dem AG rechtzeitig schriftlich mitzuteilen. Die Kosten für eventuelle Umbaumaßnahmen am Fassadengerüst übernimmt der AN. _______________________________________________________________________________________________ Unterschrift Bieter zur Anerkennung der Vorbemerkungen
Allgemeine Vertragsbestimmungen
zusätzliche technische Vertragsbestimmungen (ZTV) zusätzliche technische Vertragsbestimmungen (ZTV) Grundlage für das Angebot und die Ausführung sind sämtliche relevanten DIN-Normen, Vorschriften und Richtlinien, die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften sowie die anerkannten Regeln der Technik. Die technischen Vorschriften der Fachverbände und die Richtlinien der Hersteller sind genauestens einzuhalten. Ergänzend/abweichend zur VOB gelten nachfolgende Leistungen als geschuldet und Ausführungsformen als vereinbart. Sämtliche eingebaute Bodenbeläge müssen eine von einem anerkannten Prüfinstitut ausgestellte amtliche Zulassung besitzen und diesen Zulassungsbedingungen entsprechen. Sämtliche alternativ angebotenen Beläge sind mit Handmuster (mind. 30x40 cm) und den Prüfzeugnissen zu belegen. Vor der Ausführung ist rechtzeitig mit dem Auftraggeber die Art der Beläge sowie Farbgebung und Qualität zu bemustern und festzulegen. Die Systemkonformität der verwendeten Haftbrücken, Spachtelmassen und Kleber ist sicherzustellen und dem Auftraggeber unaufgefordert nachzuweisen. Der Auftragnehmer hat die vorliegenden Planunterlagen unverzüglich nach Vorliegen eigenverantwortlich zu prüfen. Nachforderungen aufgrund erhöhten Verschnitts oder Erschwernis werden nachträglich nicht anerkannt. Die verwendeten Materialien müssen in der Qualität den ausgeschriebenen Erzeugnissen entsprechen. Ein Nachweis der Gleichwertigkeit ist bei Verlangen zu erbringen. Sollten Fabrikate und/oder Qualitäten ausgeschrieben sein, die zum Zeitpunkt des Einbaus nicht mehr lieferbar sein werden, so ist vor Angebotsabgabe schriftlich darauf hinzuweisen. Sämtliche Leistungen umfassen ebenfalls die Lieferung der erforderlichen Baustoffe. Die Arbeiten sind als komplette, endfertige Leistungen inkl. sämtlicher Rand- und Nebenleistungen anzubieten, auch wenn in der Leistungsbeschreibung die Leistungen nicht gesondert aufgeführt sind. Sämtliche Anschlüsse an Rohrleitungen, Wände, Nischen usw. sind mit den Einheitspreisen abgegolten. Zur Kontrolle der verpackten Ware müssen die Verlegematerialien im Orginalgebinde an den Verlegestellen gelagert sein. Auf eine günstige Wahl des Lagerortes hinsichtlich der Lastverteilung ist zu achten. Vor Ausführungsbeginn ist durch Feuchtigkeitsmessungen zu prüfen, dass eine fachgerechte Verlegung des Bodenbelages sichergestellt werden kann. Die Art der Messung ist mit der Bauleitung abzustimmen und die Messprotokolle sind vorzulegen. Eventuelle Bedenken sind unverzüglich schriftlich geltend zu machen. Der Auftragnehmer hat die verlegten Bodenbeläge bis zur Abnahme in geeigneter Weise zu schützen. Sämtliche Fläche sowie Anschlussflächen sind in sauberem Zustand zu übergeben. Sofern im Leistungsverzeichnis keine abweichenden Angaben gemacht werden. Ist der Bodenbelag vollflächig auf DIN-gerechtem Untergrund zu verkleben. Alle Stöße der Oberbodenbeläge sind oberflächenbündig herzustellen und vorher mit der Bauleitung abzustimmen, sie dürfen später nicht mehr sichtbar sein. Die Randdämmstreifen werden vom Bodenleger nach Aufbringen der Estrich-Ausgleichsspachtelung sowie des Endbelages entfernt. Es ist sicherzustellen, dass beim Spachteln und Auftragen des Klebers die Randstreifen nicht hinterlaufen werden. Die Wandanschlüsse sind dahingehend zu prüfen und eventuell entstandene Schallbrücken vollständig zu entfernen. Das Abtrennen des Randstreifens erfolgt vor Sockelmontage bündig mit der OKFFB und ist mit den Einheitspreisen abgegolten. Notwendige Dehnfugen sind bei  Parkettböden als Korkfugen auszubilden (in Rücksprache mit der Bauleitung). Die Verlegung der Bodenbeläge erfolgt sofern nicht in der Position des Leistungsverzeichnisses anders beschrieben auf Fußbodenheizung. Die erforderlichen Maßnahmen für eine fachgerechte Verlegung sind zu berücksichtigen (z. B. Verwendung geeigneter Kleber). Unterschrift Bieter zur Anerkennung der Vorbemerkungen ............................................................................................
zusätzliche technische Vertragsbestimmungen (ZTV)
1 Sonstiges, Vorarbeiten
1
Sonstiges, Vorarbeiten
1.1 Untergrundprüfung Untergrundprüfung Prüfung des vorhandenen Estrichs auf Verlegereife gemäß DIN 18365. Leistungsumfang: Sichtprüfung Ebenheitsprüfung nach DIN 18202 Prüfung der Oberflächenbeschaffenheit Prüfung auf Sauberkeit und Tragfähigkeit
1.1
Untergrundprüfung
708,93
m2
1.2 Estrich abschleifen Estrich abschleifen besthenden Untergund (Zementestrich) mittels Kupferscheibe schleifen, absaugen und entsorgen. (Nur in Rücksprache mit der örtlichen Bauleitung)
1.2
Estrich abschleifen
708,93
m2
1.3 Untergund vollflächig spachteln, 3mm Untergund vollflächig spachteln, 3mm Ganzflächiges Spachteln des Untergundes mit selbstverlaufender Niveliermasse, mit einer Mindestauftragsstärke je 3mm Untergund: Zementestrich Erzeugnis UZIN NC 170 oder gleichwertig (Nur in Rücksprache mit der örtlichen Bauleitung) Angebotenes Fabrikat: ....................................
1.3
Untergund vollflächig spachteln, 3mm
E
709,03
m2
1.4 Untergund in Teilbereichen spachteln, 2-5mm Untergund in Teilbereichen spachteln, 2-5mm Spachteln des Untergundes in Teilbereichen zum Höhenausgleich, Dicke 2-5mm keine wassergebundenen Produkte Untergund: Zementestrich (Nur in Rücksprache mit der örtlichen Bauleitung) Angebotenes Fabrikat: ....................................
1.4
Untergund in Teilbereichen spachteln, 2-5mm
E
250,00
m2
1.5 Trenn-/Abschlussschiene für Bodenbelag Trenn-/Abschlussschiene für Bodenbelag Trenn-/Anschlussschiene aus Aluminium kraftschlüssig auf Untergund befestigen, Oberseite flächenbündig mit Beodenbelag aus Parkett, inkl. Zuschnitt und Anpassarbeiten h=10-15mm
1.5
Trenn-/Abschlussschiene für Bodenbelag
88,22
m
1.6 Estrichfugen kraftschlüssig verschließen Estrichfugen kraftschlüssig verschließen kraftschlüssiges schließen, verbinden und Abdecken von Fugen in Estrichflächen, z.B. Bewegungs-, Anschluss- und Scheinfugen. Mit Blechen schließen und verharzen, oder Brücken herstellen.
1.6
Estrichfugen kraftschlüssig verschließen
110,00
m
1.7 Vinyl abfugen Vinyl abfugen Vinyl mit dauerelastischem Dichtstoff in Vinylfarbe an angrenzenden Bauteilen oder Belagsfugen bündig abfugen, inkl. Hinterfüllschnur. Balkontüren und Übergänge. Breite bis 5mm
1.7
Vinyl abfugen
64,00
m
1.8 CM-Messung CM-Messung wiederholte Feuchtigkeitsmessung nach dem CM-Verfahren auf Anordnung des AG.
1.8
CM-Messung
11,00
Stk
1.9 Floorline Floorline Den verlegten Bodenbelag mit Floorlinebahnen in Bewegungsflächen schützen. Inkl. liefern, verlegen, fixieren und entsorgen.
1.9
Floorline
139,00
m2
2 Bodenbelagsarbeiten – Designvinylboden SPC-Klickbelag, schwimmende Verlegung
2
Bodenbelagsarbeiten – Designvinylboden SPC-Klickbelag, schwimmende Verlegung
2.1 Vinylboden, Kährs Luxury Tiles, Whinfell Vinylboden, Kährs Luxury Tiles, Whinfell Liefern und schwimmendes Verlegen eines SPC-Designvinylbodens einschließlich aller erforderlichen Nebenleistungen. Produkt: KÄHRS LUXURY TILES Design Vinyl LT SPC RIGID CLICK Traditional Collection Dekor Whinfell Välinge Click 5G® integrierte Trittschalldämmung Nutzungsklasse 23/31 gemäß EN ISO 10874 Nutzschicht 0,30 mm Format 1210 × 172 × 5 mm 2,08 m²/Paket Leistungsumfang: Materiallieferung Transport innerhalb der Baustelle Zuschneiden und Einpassen Verlegung gemäß Herstellervorschrift Einhaltung der erforderlichen Rand- und Bewegungsfugen Anpassungen an Türzargen und aufgehende Bauteile Herstellung aller erforderlichen Ausschnitte Aufnahme des kalkulatorischen Verschnitts Reinigung der verlegten Flächen Abrechnung nach verlegter Fläche. (Materialpreis 25,00 €/m² inkl. MwSt.) HolzMaxX GmbH & Co. KG Emil-von-Kessler-Straße  10 78166 Donaueschingen
2.1
Vinylboden, Kährs Luxury Tiles, Whinfell
708,93
m2
2.2 Vinylboden, Kährs Luxury Tiles, Redwood Vinylboden, Kährs Luxury Tiles, Redwood Liefern und schwimmendes Verlegen eines SPC-Designvinylbodens einschließlich aller erforderlichen Nebenleistungen. Produkt: KÄHRS LUXURY TILES Design Vinyl LT SPC RIGID CLICK Traditional Collection Dekor Redwood Välinge Click 5G® integrierte Trittschalldämmung Nutzungsklasse 23/31 gemäß EN ISO 10874 Nutzschicht 0,30 mm Format 1210 × 172 × 5 mm 2,08 m²/Paket Leistungsumfang: Materiallieferung Transport innerhalb der Baustelle Zuschneiden und Einpassen Verlegung gemäß Herstellervorschrift Einhaltung der erforderlichen Rand- und Bewegungsfugen Anpassungen an Türzargen und aufgehende Bauteile Herstellung aller erforderlichen Ausschnitte Aufnahme des kalkulatorischen Verschnitts Reinigung der verlegten Flächen Abrechnung nach verlegter Fläche. (Materialpreis 25,00 €/m² inkl. MwSt.) HolzMaxX GmbH & Co. KG Emil-von-Kessler-Straße  10 78166 Donaueschingen
2.2
Vinylboden, Kährs Luxury Tiles, Redwood
E
1,00
m2
2.3 Vinylboden, Kährs Luxury Tiles, Oulanka Vinylboden, Kährs Luxury Tiles, Oulanka Liefern und schwimmendes Verlegen eines SPC-Designvinylbodens einschließlich aller erforderlichen Nebenleistungen. Produkt: KÄHRS LUXURY TILES Design Vinyl LT SPC RIGID CLICK Traditional Collection Dekor Oulanka Välinge Click 5G® integrierte Trittschalldämmung Nutzungsklasse 23/31 gemäß EN ISO 10874 Nutzschicht 0,30 mm Format 1210 × 172 × 5 mm 2,08 m²/Paket Leistungsumfang: Materiallieferung Transport innerhalb der Baustelle Zuschneiden und Einpassen Verlegung gemäß Herstellervorschrift Einhaltung der erforderlichen Rand- und Bewegungsfugen Anpassungen an Türzargen und aufgehende Bauteile Herstellung aller erforderlichen Ausschnitte Aufnahme des kalkulatorischen Verschnitts Reinigung der verlegten Flächen Abrechnung nach verlegter Fläche. (Materialpreis 25,00 €/m² inkl. MwSt.) HolzMaxX GmbH & Co. KG Emil-von-Kessler-Straße  10 78166 Donaueschingen
2.3
Vinylboden, Kährs Luxury Tiles, Oulanka
E
1,00
m2
2.4 Vinylboden, Kährs Luxury Tiles, Steel Vinylboden, Kährs Luxury Tiles, Steel Liefern und schwimmendes Verlegen eines SPC-Designvinylbodens einschließlich aller erforderlichen Nebenleistungen. Produkt: KÄHRS LUXURY TILES Design Vinyl LT SPC RIGID CLICK Traditional Collection Dekor Steel Välinge Click 5G® integrierte Trittschalldämmung Nutzungsklasse 23/31 gemäß EN ISO 10874 Nutzschicht 0,30 mm Format 600 × 300 × 6 mm 2,16 m²/Paket Leistungsumfang: Materiallieferung Transport innerhalb der Baustelle Zuschneiden und Einpassen Verlegung gemäß Herstellervorschrift Einhaltung der erforderlichen Rand- und Bewegungsfugen Anpassungen an Türzargen und aufgehende Bauteile Herstellung aller erforderlichen Ausschnitte Aufnahme des kalkulatorischen Verschnitts Reinigung der verlegten Flächen Abrechnung nach verlegter Fläche. (Materialpreis 25,00 €/m² inkl. MwSt.) HolzMaxX GmbH & Co. KG Emil-von-Kessler-Straße  10 78166 Donaueschingen
2.4
Vinylboden, Kährs Luxury Tiles, Steel
E
1,00
m2
2.5 Kubussockelleiste, massiv, weiß Kubussockelleiste, massiv, weiß Sockelleiste aus Massivholz als umlaufender seitlicher Abschluss des Vinyl-Bodenbelages. Innen- und Außenecken auf Gehrung geschnitten. Inkl. Ab-/Anschlüsse und Anarbeitungen. Befestigung mit Nägeln. Fuge zu Parkettbelag für Schallentkopplung (Trittschallentkopplung!) Inkl. abschneiden und entsorgen des Estrich Randdämmstreifen. Farbe/Material: weiß, Holz Querschnitt: Kubus, massiv Größe: ca. 40/16cm
2.5
Kubussockelleiste, massiv, weiß
756,81
m
3 Stunden-/Material-/Geräteansätze
3
Stunden-/Material-/Geräteansätze
3.1 Stundensatz Vorarbeiter Stundensatz Vorarbeiter Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen: Nur bei ausdrücklicher Anweisung durch Bauleitung!
3.1
Stundensatz Vorarbeiter
5,00
Std
3.2 Stundensatz Facharbeiter Stundensatz Facharbeiter Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen: Nur bei ausdrücklicher Anweisung durch Bauleitung!
3.2
Stundensatz Facharbeiter
5,00
Std
3.3 Stundensatz Helfer Stundensatz Helfer Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen: Nur bei ausdrücklicher Anweisung durch Bauleitung!
3.3
Stundensatz Helfer
5,00
Std
3.4 An- und Abfahrt Pauschale An- und Abfahrt Pauschale Anfahrten für Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen.
3.4
An- und Abfahrt Pauschale
1,00
psch