Außenputz
Pflegeheim Niederstotzingen SF
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
01 Fassadenarbeiten
01
Fassadenarbeiten
Vorbemerkungen 1. Geltung und Grundlagen Grundlage und Bestandteil der angebotenen Leistungen bilden die Bedingungen der VOB, Teil A, B und C in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung. Die Leistungen sind gemäß den anerkannten Regeln der Technik, den einschlägigen Normen und Vorschriften sowie den vertraglichen Bestimmungen auszuführen. Folgende Vorschriften und Regelwerke sind insbesondere zu beachten: - VOB, Teil B und C – Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - DIN 18345 – Wärmedämm-Verbundsysteme - DIN 18350 – Putz- und Stuckarbeiten - DIN 18550 – Putz und Putzsysteme - DIN 4108 – Wärmeschutz und Energieeinsparung in Gebäuden - DIN 55699 – Beschichtungsstoffe – Begriffe - Allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen (abZ) bzw. Europäische Technische Bewertungen (ETA) der WDVS-Systeme - Technische Richtlinien, Verarbeitungsrichtlinien und Technische Merkblätter des Systemherstellers - QNG-/NaWoh-Anforderungen zur Schadstoffvermeidung gemäß aktueller Fassung Mitgeltend sind die technischen Bauunterlagen, die Systemvorgaben des Herstellers sowie die mit anderen Gewerken abgestimmten Detail- und Schnittstellenlösungen (z. B. Fensteranschlüsse, Attiken, Lüftungselemente). Es dürfen ausschließlich systemzugehörige Materialien eines zugelassenen Herstellers (z. B. Baumit oder gleichwertig) verwendet werden. Der Systemanbieter muss über ein Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001 sowie ein Umweltmanagementsystem nach DIN EN 14001 verfügen. Alternativ-Systeme anderer Hersteller sind zulässig, sofern deren Gleichwertigkeit vollständig nachgewiesen wird. Der Nachweis der System- und Komponenten-Eigenschaften ist mit Angebotsabgabe beizubringen und muss sowohl die stoffliche Zusammensetzung (Laboranalyse) als auch das Anwendungsgebiet abdecken. Alle Maßangaben und Mengenangaben sind vor Ausführung bauseits zu überprüfen. Eventuelle Abweichungen oder Unstimmigkeiten sind dem Auftraggeber vor Beginn der Arbeiten schriftlich mitzuteilen. 2. Besondere Angebots- und Vertragsbedingungen - Der Bieter hat das Leistungsverzeichnis vollständig zu prüfen und etwaige Widersprüche oder Unklarheiten vor Angebotsabgabe schriftlich zu melden. - Alle angebotenen Leistungen verstehen sich einschließlich Lieferung, An- und Abtransport, Nebenleistungen und fachgerechter Entsorgung. - Bei der Angebotswertung werden nur Bieter berücksichtigt, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die notwendige Sicherheit bieten (VOB/A § 16 (2)).   Der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht entscheidend (VOB/A § 16 (6)). - Die im Leistungsverzeichnis enthaltenen Leistungen sind komplett und funktionsfähig anzubieten, einschließlich aller erforderlichen Nebenleistungen, auch wenn diese nicht ausdrücklich erwähnt sind. - Sämtliche Komponenten (Dämmstoffe, Kleber, Armierung, Oberputz, Beschichtung) müssen Teil eines vom Systemhersteller zugelassenen WDVS sein. Mischsysteme sind unzulässig. - Es dürfen ausschließlich Produkte eingesetzt werden, die die QNG-Zertifizierung gemäß NaWoh erfüllen. Der Unternehmer hat hierzu eine Firmenerklärung zur QNG-Konformität der verwendeten Materialien vorzulegen. - Prüfpflicht: Nach VOB/B § 4 Abs. 3 hat der Auftragnehmer den Untergrund und die Vorleistungen auf Eignung und Tragfähigkeit zu prüfen. Bedenken gegen die vorgegebene Art der Ausführung sind schriftlich anzuzeigen. - Sämtliche Arbeiten sind mit den angrenzenden Gewerken (Fensterbau, Dachabdichtung, Blechner, Lüftung) abzustimmen. - Änderungen, Ergänzungen oder technische Abweichungen sind vor Ausführung schriftlich anzuzeigen und durch die Bauleitung freizugeben. - Der Unternehmer trägt die Verantwortung für die schlagregendichte Ausführung aller Anschlüsse und Durchdringungen des WDVS. 3. Baustelleneinrichtung - Die Baustelleneinrichtung erfolgt in Abstimmung mit der Bauleitung. - Lagerflächen für Dämmstoffe, Putzmaterialien und Systemkomponenten sind trocken, witterungsgeschützt und eben anzulegen. - Für Transport und Lagerung der Materialien sind die Herstellervorgaben einzuhalten. - Die Gerüststellung erfolgt bauseits; der Unternehmer hat die Eignung des Gerüstes für seine Arbeiten zu prüfen.   Erforderliche Gerüstveränderungen oder zusätzliche Konsolen für eine fachgerechte Ausführung sind vom Unternehmer einzuplanen. - Schutzmaßnahmen gegen Verschmutzung angrenzender Bauteile, Fenster, Türen und Fassadenelemente sind vom Unternehmer zu treffen. - Sämtliche Materialien und Geräte sind so zu lagern und einzusetzen, dass keine Beschädigungen oder Durchfeuchtungen der Dämmstoffe oder Putzschichten auftreten. - Die Kosten für die Baustelleneinrichtung, Baustellenvorhaltung sowie alle mit der Ausführung verbundenen Nebenleistungen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren und gelten mit diesen als abgegolten. Eine gesonderte Vergütung hierfür erfolgt nicht. 4. Baustellenreinigung und Entsorgung - Die Baustelle ist während der gesamten Bauzeit ordnungsgemäß sauber zu halten. - Arbeits- und Lagerflächen sind nach Abschluss der jeweiligen Arbeiten zu reinigen. - Anfallende Verpackungs- und Reststoffe sind ordnungsgemäß nach den geltenden Vorschriften zu entsorgen. - Abfälle sind nach den Grundsätzen der Kreislaufwirtschaft zu trennen und fachgerecht zu verwerten bzw. zu entsorgen. - Überreste von Putz-, Klebe- oder Spachtelmassen dürfen nicht in das Entwässerungssystem eingebracht werden. - Nach Abschluss der Arbeiten sind sämtliche Schutzfolien, Abklebungen und Hilfskonstruktionen rückstandsfrei zu entfernen. - Der Unternehmer hat sicherzustellen, dass keine Verschmutzungen an Fenstern, Türrahmen oder Fassadenbauteilen verbleiben. 5. Abnahme und Dokumentation - Nach Fertigstellung der Leistungen sind alle WDVS- und Putzflächen zur Abnahme freizugeben. - Der Unternehmer hat eine Systembestätigung des Herstellers sowie eine Firmenerklärung zur QNG-Konformität der eingesetzten Produkte vorzulegen. - Auf Wunsch des Auftraggebers sind Nachweise über VOC-/SVOC-Emissionen der verwendeten Materialien beizubringen. - Musterflächen sind vor Beginn der Gesamtarbeiten zur Freigabe durch die Bauleitung herzustellen. - Sichtbare Mängel oder Unregelmäßigkeiten sind vor Abnahme zu beseitigen. - Nach Fertigstellung sind sämtliche WDVS- und Putzflächen fotografisch zu dokumentieren und der Bauleitung in digitaler Form zu übergeben. 6. Besondere Ausführungsbedingungen - Vor Beginn der Arbeiten sind sämtliche für das Wärmedämm-Verbundsystem relevanten Anschlüsse (Fenster, Außentüren, Fensterbänke, Rollladenkästen, Rollladenführungen, Dacheindeckungen, Dachrinnen, Attikaabdeckungen) fertigzustellen. - Die Ausführung darf nur bei geeigneten Witterungsverhältnissen erfolgen.   Die Verarbeitungstemperatur muss gemäß Systemvorgaben mindestens +5 °C betragen; während Verarbeitung und Abbindezeit ist Frost, Schlagregen und direkte Sonneneinstrahlung zu vermeiden. - Der Untergrund muss trocken und frei von Durchfeuchtungen sein; eine Durchfeuchtung der Wand, auch von innen, ist auszuschließen. - Bei ungünstiger Witterung sind geeignete Schutzmaßnahmen (Netze, Planen, Beheizung, Abdeckungen) vorzusehen. - Untergründe sind vor Beginn der Arbeiten auf Tragfähigkeit, Ebenheit und Sauberkeit zu prüfen. Festgestellte Mängel oder Unregelmäßigkeiten sind vor Beginn der Dämmarbeiten schriftlich anzuzeigen. - Empfindliche Bauteile wie Fenster und Türen sind vor Verschmutzung und Beschädigung durch geeignete Schutzmaßnahmen (z. B. Abkleben) zu schützen. - Gerüstverankerungen sind so anzuordnen, dass keine Wärmebrücken oder Putzschäden entstehen. - Alle verwendeten Materialien (Kleber, Dübel, Gewebe, Profile, Putz, Farbe) müssen systemkonform und aufeinander abgestimmt sein. - Haftbrücken, Grundierungen und Armierungen sind gemäß Herstellervorgaben aufzubringen. - Für Rollladenkästen, Lüftungselemente, Attiken und Deckenstirnseiten sind die entsprechenden Systemanschlüsse des WDVS herzustellen. - Nach Fertigstellung sind alle sichtbaren Putz- und Farbübergänge gleichmäßig auszubilden; Farbabweichungen oder Wolkenbildung sind unzulässig. - Der Bieter hat sich vor Angebotsabgabe über den Umfang der auszuführenden Arbeiten zu informieren und die örtlichen Gegebenheiten zu berücksichtigen. - Schäden oder Behinderungen, die erst während der Bauausführung erkennbar werden, sind unverzüglich schriftlich mitzuteilen; die weitere Vorgehensweise wird durch den Auftraggeber festgelegt. - Zur fachgerechten Ausführung sind die vom jeweiligen Systemhersteller angebotenen Werkzeuge, Hilfsmaterialien und Verarbeitungshinweise zu beachten. - Vor Beginn der Serienausführung ist eine Musterfläche zur Beurteilung von Struktur, Farbe und Verarbeitung anzulegen.
Vorbemerkungen
01.01 Untergrund Bewertung und Vorbereitung
01.01
Untergrund Bewertung und Vorbereitung
01.02 Profile und Leisten
01.02
Profile und Leisten
01.03 Dämmung, Dübel, Sockel und Armierung
01.03
Dämmung, Dübel, Sockel und Armierung
01.04 Oberputz- und Anstrich
01.04
Oberputz- und Anstrich
01.05 Fensterbänke
01.05
Fensterbänke
01.06 Montageverankerungen
01.06
Montageverankerungen
01.07 Sonstiges und Dokumentation
01.07
Sonstiges und Dokumentation