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Angebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
GEWERK: 320.029 Schließanlage
BAUVORHABEN: 23036
Neubau Pflegeheim Schillerstraße 133
47166 Duisburg
BAUHERR: HP 2. Immobilienverwaltungs GmbH
Am Bildstock 8
67126 Hochdorf-Assenheim
PLANUNG: Arcus Projektentwicklung
Am Bildstock 8
67126 Hochdorf-Assenheim
Fon.: 06231/9187-15
Fax.: 06231/9187-33
TRAGWERKSPLANUNG: Ingenieurgesellschaft Hery
Am Bildstock 8
67126 Hochdorf-Assenheim
Fon.: 06231/9187-0
Fax.: 06231/9187-31
ANGEBOTSABGABE BIS: 06.02.2026
ORT: Am Bildstock 8
67126 Hochdorf-Assenheim
BIETER: .............................................
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(FIRMENSTEMPEL)
ANGEBOTSSUMME NETTO _.......................................
19,00 % MwSt _.......................................
ANGEBOTSSUMME BRUTTO _.......................................
Beginn der Arbeiten: nach Vereinbarung
Dem Angebot liegen folgende Bedingungen zugrunde:
- die Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis,
- die besonderen Vertragsbedingungen zum Bauvertrag,
- die zusätzliche Vertragsbedingungen,
- die zusätzliche technische Vorschriften,
- die allgemeine technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB
Teil C in der zur Zeit
der Vertragsunterzeichnung gültigen Fassung),
- allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen
(VOB Teil B in der zur
Zeit der Vertragsunterzeichnung gültigen Fassung),
- hilfsweise das Werkvertragsrecht gem. §§ 631 ff. BGB.
Besondere Vertragsbedingungen zum Bauvertrag
1. Pflichten des Auftragnehmers (AN)
1.1 Der AN hat die geltenden rechtlichen Bestimmungen, z.B.
öffentlich-rechtliche Vorschriften,
Gesetze, Erlasse, Verordnungen oder verbindliche Richtlinien
u.a., zu beachten.
Der AN ist verpflichtet, die ihm übertragenen Leistungen nach den
im LV enthaltenen tech-
nischen Spezifikationen zu erbringen. Sollten solche fehlen, sind
die einschlägige Re-
gelwerke und Vorschriften maßgeblich, sofern diese den -
vorrangigen - allgemein aner-
kannten Regeln der Technik entsprechen. Hierdurch werden bei
Fehlen entgegenstehender
Vereinbarungen die Anforderungen an die Güte der geforderten
Leistung und die Grenzen
für die Gewährleistungsverpflichtung bestimmt.
1.2 Der AN ist verpflichtet, eigenverantwortlich alle notwendigen
Sicherheitsvorkehrungen zu
treffen, um Schäden von Personen und Sachen innerhalb des
Baugeländes und des Bau-
bereiches abzuwenden (Verkehrssicherungspflicht).
Der AN stellt den AG im Innenverhältnis von sämtlichen
Schadensersatzansprüchen aus
Verkehrssicherungspflichtverletzung frei, insbesondere bei
etwaigen von ihm verursachten
Schäden an Nachbargebäuden oder -grundstücken.
2 Pflichten des Auftraggebers (AG)
Der AG ist verpflichtet, den AN bei der Durchführung der
vertraglichen Leistungen zu unter-
stützen. Der AG hat dem AN die für die Ausführung notwendigen
Unterlagen unentgeltlich
und rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten zu übergeben. Im übrigen
treffen den AG die sich aus
der VOB ergebenden Pflichten.
3 Angebot
3.1 Die Angebotspreise (beim Einheitspreisvertrag nur der jeweilige
Einheitspreis) sind Fest-
preise und bleiben bis zur Fertigstellung des Werkes unverändert.
Das gilt sowohl für Ma-
terialpreise als auch für Löhne. Preisänderungsmöglichkeiten nach
§ 2 Nr. 3 VOB/B und
sonstigen VOB/B-Bestimmungen wie auch nach allgemeinen
Rechtsgrundsätzen bleiben
erhalten.
3.2 Für zusätzliche, im Auftrag nicht vorgesehene, aber vom AG
geforderte Leistungen sind dem
AG über die Anforderungen aus § 2 Nr. 6 VOB/B hinaus schriftlich
Nachtragsangebote zu
unterbreiten. Die Leistungen sollen aus Beweisgründen erst nach
schriftlicher Auftragser-
teilung ausgeführt werden, außer die Leistung war für die
Erfüllung des Vertrages notwen-
dig und eine Entscheidung des AG konnte nicht mehr herbeigeführt
werden. Die Vergütung
erfolgt im Fall schriftlicher Auftragserteilung nach den
vereinbarten Preisen; ansonsten sind
die Ansätze des dem Vertrag zugrunde liegenden
Leistungsverzeichnisses maßgeblich.
Sind sie dort nicht enthalten, gelten die ortsüblichen Preise.
4 Beauftragung Dritter
Zur Weitervergabe von Leistungen an Dritte ist der AN nur mit
Zustimmung des AG berech-
tigt.
5 Abnahme
5.1 Die Abnahme erfolgt förmlich unter Erstellung eines von beiden
Vertragspartnern zu unter-
zeichnenden Protokolls. Die Abnahme ist innerhalb einer Frist
von 12 Werktagen nach
Fertigstellungsmeldung durch den AN durchzuführen, wenn einer
der Vertragspartner die
Vornahme der Abnahme verlangt.
5.2 Wenn sich die Vertragspartner über den Abnahmetermin nicht
einigen, wird dieser vom AG
unter Beachtung einer ausreichenden und § 12 Nr. 1 VOB/B
beachtenden Frist festgesetzt
und der AN hierzu geladen.
5.3 Die Abnahme kann auch in Abwesenheit des AN durchgeführt werden,
wenn der Abnahme-
termin vereinbart war oder der AG mit genügender Frist hierzu
geladen hatte. Das Ergebnis
der Abnahme ist dem AN dann alsbald mitzuteilen.
5.4 Die Abnahme kann wegen nicht vollständig erbrachter Leistung oder
wesentlicher Mängel
verweigert werden.
5.5 Wird innerhalb der 12 Werktage nach der Fertigstellungsmitteilung
gemäß Ziffer 5.1 keine
Abnahme verlangt, regeln sich die Rechtsfolgen nach § 12 Nr. 5
VOB/B (Abnahmefiktionen).
5.6 Wird die Abnahme gemäß Ziffer 5.4 verweigert, so hat der AN dem AG
nach Leistungser-
bringung oder Mängelbeseitigung wiederum schriftlich die
Fertigstellung mitzuteilen. Im
übrigen gelten die Regeln nach Ziffer 5.1 ff.
6 Gemeinsames Aufmaß, Abrechnung
6.1 Die Leistungen sind aus Zeichnungen zu ermitteln, soweit die
ausgeführten Leistungen
diesen Zeichnungen entsprechen.Sind solche Zeichnungen nicht
vorhanden, sind die
Leistungen aufzumessen.
6.2 Das Aufmaß wird von den Vertragspartnern gemeinsam genommen und
ist bei Einverneh-
men anerkannte Berechnungsgrundlage für die Abrechnung.
6.3 Für Leistungen, die bei Weiterführung der Arbeiten nur schwer
feststellbar sind, hat der AN
rechtzeitig gemeinsame Feststellung zu beantragen.
6.4 Der AG wird im Rahmen der Aufmaßnahme von seinem bauleitenden
Architekten vertreten,
weswegen das Aufmaßverlangen an den Architekten zu richten und
mit ihm der Termin zu
vereinbaren ist.
7 Vertragsergänzungen und -änderungen
Vertragsergänzungen, Nebenabreden und Vertragsänderungen
bedürfen aus Beweisgrün-
den der Schriftform.
8 Sonstige Bestimmungen
Falls Bestimmungen des Bauvertrages oder der BVB unwirksam oder
nichtig sind, wird da-
von die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt.
Anstelle der nichtigen und un-
wirksamen Bestimmungen soll gelten, was dem gewollten Zweck in
gesetzlich erlaubtem
Sinn am nächsten kommt.
BVB anerkannt :
.........................................................
.......................................................
(Ort, Datum)
(Auftragnehmer)
Zusätzliche Vertragsbedingungen
1. Ausführungsdauer :
Der Beginn der Arbeiten ist auf ca. KW11 / 2026 festgelegt.
Für die Dauer der Arbeiten je Einsatz ist ein Zeitraum von 1 KW
angesetzt.
Das Ende der Arbeiten ist auf ca. KW12 / 2026 festgelegt.
2. Lage und Vermessung :
Das Baugrundstück liegt in 47166 Duisburg,
OT Obermarxloh, Schillerstraße 133.
Die Höhenlage +/- 0,00 OK FFB Erdgeschoß liegt ca. 10 cm über
Oberkante vorhandene Geh-
weghinterkante Schillerstraße.
Die Hauptachsen des Gebäudes, sowie die Höhenlage ist nach den
Planungsunterlagen durch
den Auftragnehmer eigenverantwortlich festzulegen; öffentlich
rechtliche Belange sind zu
berücksichtigen.
Traufhöhe : bis 11,60 m über OK Gelände
Firsthöhe : bis 12,40 m über OK Gelände
Überbaute Fläche: 1205,00 qm
Geschoßhöhe: UG 2,90 m
EG 2,87 m
1.OG 2,87 m
2.OG 2,87 m
3.OG 2,87 m
3. Taglohnarbeiten :
Taglohnarbeiten müssen von der Bauleitung des Auftraggebers
schriftlich angeordnet und frei-
gegeben werden.
4. Anlagen:
Schließanlage
Technische Vorbemerkungen
1. Schließanlagenart / Schließanlagensystem
Dieser Ausschreibung zugrunde liegt die Lieferung und Montage
einer
General-Hauptschlüsselanlage im System DOM RS Sigma
Die im eigentlichen Leistungsverzeichnis beschriebenen Produkte
sind
ausgeschrieben auf der Basis der jeweils gültigen
Systembeschreibungen.
Zur Planungs- und Investitionssicherheit müssen in jedem Fall
folgende Punkte gewährleistet sein:
Die Systemkombination von Tür- und Möbelzylinder innerhalb einer
Schließanlage
Das nachträgliche Aufrüsten der Schließanlage mit elektrischen und
elektronischen Schließeinheiten, wahlweise Batterie oder Netzbetrieb.
Der Austausch der mechanischen Schließeinheit gegen eine elektronische
Schließeinheit ohne Umbauarbeiten an der Tür o.ä.- innerhalb eines
Offline-Betriebes
Die Schließfähigkeit von rein mechanischen, mechanisch elektronischen
und rein elektronischen Schließeinheiten über einen Schlüssel,
ermöglicht durch die Integration der Passiv-Transponder-Technik in die
Schlüsselreide mittels Clip Tac
Die angebotenen Systeme und Einzelprodukte müssen dem Stand der Technik
entsprechen
Die Schließanlage sowie alle Nachlieferungen müssen werksgefertigt sein.
Bestellungen erfolgen über den Fachhandel unter Vorlage der
Sicherungskarte. Eigenbau-Systeme sowie werkseitig hinterlegte
Händlerprofile dürfen nicht zur Ausführung kommen. Den Nachweis hierfür
hat der Auftragnehmer zu erbringen
Die angebotenen Systeme und Einzelprodukte müssen darüber hinaus in
Qualität, Auslegung und Sicherheitsgrad den Maßstäben einer industriell
gefertigten Schließanlage entsprechen
Die Produzenten müssen nach ISO 9000ff zertifiziert sein. Auf Verlangen
ist die Zertifizierungsurkunde nachzuweisen
Der gesamte Verwaltungs- und Produktionsablauf muss durch entsprechende
Verfahrens- und Arbeitsanweisungen innerhalb der ISO 9000ff lückenlos
dokumentiert und abgewickelt werden
Die in dem Leistungsverzeichnis angegebenen Merkmale hinsichtlich
Qualität, konstruktivem Aufbau und Werkstoffen werden zwingend gefordert
Zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen, ist das im
Leistungsverzeichnis geforderte Fabrikat/System in jedem Falle auch bei
der Abgabe von Alternativen - mit anzubieten
Alternativangebote können eingereicht werden und sind als solche
kenntlich zu machen. In diesen Fällen obliegt dem Bieter die
Beweispflicht der Gleichwertigkeit. Alle Positionen sind mit neuen
Texten und Fabrikationsnummern/Typenbezeich-nungen anzugeben
Alternativangebote werden nur zugelassen, wenn sie den ZVT hinsichtlich
Qualität, konstruktivem Aufbau und Werkstoffkompatibilität mindestens
gleichwertig sind
Mehrkosten für beispielsweise doppelte Schließplanerstellung oder andere
Kosten gehen zu Lasten des Anbieters
2. Technische Grundanforderungen
2.1. Grundlage für das Angebot, die Leistungserstellung und
Abrechnung sind die für die Ausführung von Schließanlagen zum Termin
der Angebotsabgabe und Ausführung gültigen Vorschriften, Normen und
Richtlinien. Hierzu zählen insbesondere:
VOB / C (Verdingungsordnung für Bauleistungen) DIN 18299ff
DIN EN 1303 04/2005
DIN 18252 12/06
jeweils in der gültigen Fassung.
2.2 Darüber hinaus, müssen einzelne Schließzylinder innerhalb der
Schließanlage, in Abhängigkeit der Sicherheitsansprüche des
jeweiligen Nutzers, den VDS-Richtlinien,
VDS Liste 2386 für mechanische Absicherungen, entsprechen.
Neben den beschriebenen, systembedingten technischen Merkmalen,
gelten weiterhin folgende technische und verfahrenstechnische
Vorgaben:
2.3 Die Schließanlagenberechnung muss zwingend nach einem
EDV-geführten, algorithmischen Verfahren erfolgen
2.4 Die Anlagenberechnung und der Anlagenaufbau hat so zu erfolgen,
dass bei Schließversuchen mit nicht passenden Schlüsseln einer
unteren Hierarchieebene das Sperren über mindestens eine massive
Sperreinheit erfolgt.
2.5 Die notwendigen Schließvariationen der Schließanlage müssen
über Sektionsteilung der Zuhaltungen und Profilvariationen erfolgen.
2.6 Zur Sicherstellung notwendiger Festigkeitswerte, muss die
kleinste Sperreinheit über die Zuhaltungen, ein massiver Vollstift
sein
2.7 Zum Schutz gegen gängige und spezielle Einbruchsmethoden müssen
alle Einzelzylinder innerhalb der Schließanlage sofern sie nicht
gesondert gekennzeichnet wurden serienmäßig folgende
Sicherungselemente aufweisen:
Verschlusssicherheitsklasse 6 gemäß DIN EN 1303 04/2005 (Abtast-,
Aufsperr- und Nachschließsicherungen)
2.8 Je nach Wunsch des Nutzers, müssen speziell gekennzeichnete
Einzelzylinder innerhalb der Schließanlage optional mit
Sicherungseinheiten ausgestattet
werden können:
Erhöhter Bohrschutz
2.9 Die genaue Bestimmung dieser zusätzlichen Sicherungseinheiten
obliegt dem Bauherrn und muss bei der Schließplanerstellung
berücksichtigt werden.
2.10. Die Kombination von Zylindern in massiver und modularer Bauweise
muss möglich sein.
2.11. Um dem individuellen Bedarf des jeweiligen Nutzers entsprechen
zu können, ist folgende Kombination zu gewährleisten:
Normalkupplung
bei innen steckendem und verdrehtem Schlüssel, ist der Zylinder von
der anderen Seite nicht mehr schließbar und
BDS Kupplung
der Schließzylinder ist bei beidseitig steckendem passenden Schlüssel
gleichzeitig schließbar.
2.12. Die Kernköpfe der Zylinder müssen konstruktiv so aufgebaut sein,
dass während des Schließ- und Öffnungsvorganges eine kraftschlüssige
Übertragung der Drehmomente gewährleistet ist.
2.13. Die Schlüssel müssen so geformt sein, dass zwischen Reide und
Schlüsselkopf ein so großer Abstand gegeben ist, dass der Zylinder
auch dann betätigt werden kann, wenn eine Zylinderabdeckung gegen
Kernziehen montiert wird.
2.14. Die Kompatibilität bzw. Erweiterung dieser Anlage mit
elektronisch/mechanisch
kombinierten Zylindereinheiten muss gewährleistet sein. Beim
Einsatz von Elektronikzylindern
ist aus Sicherheitsgründen zwingend darauf zu achten, dass nur
solche Zylinder eingebaut werden, die im stromlosen Zustand nicht
zusätzlich verriegeln. Das additive elektromechanische Sperrsystem
des Zylinders muss zum Schutz vor Sabotage auf der Innenseite des
Zylinders untergebracht sein. Für die Steuereinheit dieser
Elektronikzylinder ist die Möglichkeit einer Anbindung an eine
Alarmanlage oder an sonstige akustische bzw. optische Signalgeber
obligatorisch.
Die Installation der elektrisch/elektronischen Komponenten erfolgt
unter Berücksichtigung der gültigen VDE-Bestimmungen . Innerhalb der
Kombination: Schließanlage mit Zutrittskontrollsystem, ist neben der
Verwendung von mechanischen und elektronischen Schlüsseln, auch die
Erweiterbarkeit und die Kompatibilität mit berührungslos arbeitenden
Chipkarten und berührungslos arbeitenden Schlüsselanhängern im
sogenannten Mischbetrieb zu gewährleisten.
Desweiteren muss der Schlüssel neben seiner Datenträgerfunktion
innerhalb des Zutrittskontrollsystems eine weitere Kompatibilität zu
Leseeinheiten (Zeiterfassungsterminal) eines Zeiterfassungssystems
aufweisen, die mit berührungsloser Lesetechnik arbeiten. (sog.
Proximity-Betrieb).
Der Nachweis dieser Einsatzmöglichkeiten ( Zutrittskontrollsystem
und Zeiterfassung ) ist unabhängig von LV-Texten und
Leistungsbeschreibungen bei Angebotsabgabe zu erbringen.
2.15. Die Sicherheit der Schließanlage insgesamt muss mindestens durch
einen, urkundlich hinterlegten, konstruktiv bedingten, Zylinder- und
Schlüsselschutz gewährleistet sein. Bei Abgabe von
Alternativangeboten muss dieser Nachweis erbracht werden
2.16. Darüber hinaus ist eine lückenlose, EDV-geführte
Anlagendokumentation, während der Nutzungszeit zu gewährleisten.
Zur Schließanlage kann optional ein Schlüsselschrank mit
elektronischer Zutrittskontrolle geliefert werden.
Die Profilzylinder müssen mit Gutachten vom Materialprüfungsamt
(MPA) für den Einsatz in Feuerschutztüren der Feuerwiderstandsklassen
T30 bis T90 zugelassen sein.
3. Liefergarantien
3.1 Die Schließanlage muss, in Abhängigkeit von Funktionen,
insgesamt um bis zu 50% erweiterbar sein.
3.2 Ersatz- und Ergänzungslieferungen müssen bis zu 20 Jahren nach
Erstauslieferung gewährleistet sein.
4. Anlagendokumentation
Funktions-, Gebäude- und/oder Schließpläne sind mit dem Bauherrn
oder dessen Bevollmächtigten zu erstellen. Alle Pläne sind erst
gültig, wenn sie in allen Details seitens des Bauherrn oder dessen
Bevollmächtigten genehmigt wurden.
Alle Schließplandokumentationen sind EDV-geführt zu erstellen und
seitens des Herstellers zu archivieren. Dies trifft auch auf alle
Vorgänge in der Nutzungszeit der Schließanlage zu. Die Dokumentation
ist so durchzuführen, dass der jeweilige Eigentümer der Schließanlage
aktuelle Datenbestände aus der Anlage, wie beispielsweise
Schlüsselbestände etc., nach Vorlage der Legitimation, abrufen kann.
Auf Verlangen sind dem Eigentümer gegen Berechnung
Schließanlagendaten als Liefernachweis auf Papier als Datenträger,
oder zur Integration in ein Schließanlagen-Verwaltungsprogramm,
entsprechend DOM Portier unter MS-Windows, netzwerkfähig, auf
EDV-Datenträgern zur Verfügung zu stellen.
Das Schließanlagen-Verwaltungsprogramm muss mindestens folgende
Bausteine beinhalten:
Datenabfrage der Schließplandaten
Schlüsselverwaltung
Formular- und Bestellausdruck
Schlüsselausgabe, zeitbezogen
Schnittstelle zum Einlesen von Daten
Alle Dokumentationen sind seitens des Herstellers den
versicherungstechnischen Vorschriften entsprechend aufzubewahren und
dritten Personen nicht zugänglich zu machen. Der jeweils gültige
Datenschutz ist zu gewährleisten.
Auf Verlangen und gegen Berechnung müssen geeignete
Schlüsselschränke oder Schlüsseltresore seitens des Herstellers, auf
Wunsch auch elektronisch zu verschließen, mitgeliefert werden. Zum
Lieferumfang gehören auch anlagenspezifisch bedruckte
Schlüsselschilder und Schlüsselanhänger. Die Massenermittlung hierzu
ergibt sich aus dem Schließplan. Die Einzelpositionen müssen im
Leistungsverzeichnis gesondert aufgeführt werden.
Bei der Auslieferung der Anlage ist dem Eigentümer oder dessen
Beauftragtem eine komplette Anlagendokumentation mit folgenden
Einzelelementen zu übergeben:
Schließplan zur Anlage
Sicherungskarte mit der Möglichkeit des elektronischen Datentransfers
Übergabeprotokoll
Schlüsselausgabeliste
Service-Vertrag
Pflegehinweise
Checkliste
5. Leistungs- und Lieferumfang
. Alle Zylinderschlösser etc. sind seitens des Herstellers nach
neuesten technischen Gegebenheiten herzustellen, zu liefern und/oder
über eine qualifizierte Fachfirma einzubauen.
. Erforderliche Typendefinitionen, Maßanpassungen,
Längenbestimmungen u.ä. sind bei der Erstellung der Schließpläne zu
ermitteln und mit dem Bauherrn oder dessen Beauftragten festzulegen.
. Die Zylinderschlösser sind seitens des Herstellers so zu
kennzeichnen, dass die Kennzeichnung selber, Dritten keinen Einblick
in die Schließhierarchie der Schließanlage und deren Einbauort gibt.
. Übergeordnete Schlüssel dürfen als solche durch ihre Reidenform
nicht erkennbar sein.
. Auf Anforderung muss die Bezeichnung von übergeordneten
Schlüsseln wahlweise in codierter Form, oder nach einem festgelegten
Organisationsschema, möglich sein.
. Es ist gewährleistet, dass nur der jeweilige Eigentümer der
Schließanlage oder dessen Beauftragter, mit der jeweils gültigen
Sicherungskarte über den Fachhandel beim Hersteller Ersatzschlüssel
und Ersatzzylinder erhält.
. Die Leistung des Auftragnehmers umfasst im einzelnen:
Lieferung und/oder Einbau der kompletten Schließanlage in Abstimmung
mit dem Hersteller gemäß gültigem Schließplan.
Nicht eingebaute Zylinderschlösser bzw. alle Schlüssel der
Einzelzylinder müssen dem Bauherren bzw. dessen Bevollmächtigten in
übersichtlicher Form protokolliert zur Verfügung gestellt werden.
6. Gültigkeit
Diese zusätzlichen technischen und verfahrenstechnischen
Vorbemerkungen (ZTV) ersetzen alle bisher gültigen Vorbemerkungen der
DOM Sicherheitstechnik.
7. Schließwerk / Schlüsseltechnik
Je Schließseite 6 gefederte, massive Zuhaltungen, axial angeordnet
Bestehend aus 12, sektional abgestuften Kern- und Gehäusestiften
Massive Stiftzuhaltungen mit einem Mindestdurchmesser von 2,7mm,
Material Hartbronze / Stahl, gehärtet und chemisch vernickelt
Kleinste Sperreinheit über die Stiftzuhaltungen, massiver Vollstift mit
einer Mindesthöhe von 0,8 mm
Taillierte Kern- und Gehäusestifte
Bis zu 12 zwangsgeführte, massive Revisionsstifte, 45° angeordnet
Kegelstumpf Stiftköpfe zur Sicherstellung der Sperr- und Schließfunktion
des Schließwerkes
Einteiliges Zylindergehäuse massiv Messing, Oberfläche mehrstufig
galvanisch behandelt, hoher Korrosionsschutz, optional modulare Bauweise
Zylinderkern massiv Messing, einteilig, mit einem Mindestdurchmesser von
13 mm
Gewölbter Kernkopf mit Führungstrichter und Kernkopfnut zur
kraftschlüssigen Übertragung der Drehmomente beim Schließen und Öffnen.
Parazentrische, zweigeteilte Kern- und Schlüsselprofilierung
Einteiliger Schließbart aus Sinterstahl
Schlüssel aus Neusilber, korrosionsfrei
Vertikale Schlüsselführung
Bis zu 19-fache Schließberechtigungsabfrage je Einzelschlüssel
Fräsbild des Schlüssels mit optimierten Winkelschnitten der
Flankenwinkel
Markenschutz
Resistent gegen Schlagpicking durch modifizierte Ausprägung der
Zuhaltungsstifte
Serienmäßige Sicherungseinheiten
Verschlusssicherheitsklasse 6 gemäß DIN EN 1303 04/2005
Taillierte Kern- und Gehäusestifte
6 massive Stiftzuhaltungen mit einem Mindestdurchmesser von 2,7 mm
Optional lieferbare zusätzliche Sicherungseinheiten
Erhöhter Bohr- und Kernziehschutz durch mehrebig angeordnete
Hartmetallstifte in Zylindergehäuse und Zylinderkern
Modulartechnik mit erhöhtem Abreißschutz
Widerstandsfähigkeit gegen Aufbohren Klasse 2 gemäß DIN EN 1303 04/2005
VdS BZ (in Vorbereitung)
TV anerkannt :
.........................................................
.......................................................
(Ort, Datum)
(Auftragnehmer)
GEWERK: 320.029 Schließanlage
1 Los 1 Schließanlage
1
Los 1 Schließanlage
1. 1 Titel 1 Schließanlage
1. 1
Titel 1 Schließanlage
1. 2 Titel 2 Taglohnarbeiten
1. 2
Titel 2 Taglohnarbeiten