Schließanlage
Pflegeheim Duisburg
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
GEWERK:            320.029 Schließanlage BAUVORHABEN:         23036             Neubau Pflegeheim             Schillerstraße 133             47166 Duisburg BAUHERR:            HP 2. Immobilienverwaltungs GmbH             Am Bildstock 8             67126 Hochdorf-Assenheim PLANUNG:            Arcus Projektentwicklung             Am Bildstock 8             67126 Hochdorf-Assenheim             Fon.: 06231/9187-15             Fax.: 06231/9187-33 TRAGWERKSPLANUNG:      Ingenieurgesellschaft Hery             Am Bildstock 8             67126 Hochdorf-Assenheim             Fon.: 06231/9187-0             Fax.: 06231/9187-31 ANGEBOTSABGABE BIS:      06.02.2026 ORT:            Am Bildstock 8             67126 Hochdorf-Assenheim BIETER:            .............................................             .............................................             .............................................             .............................................             .............................................                   (FIRMENSTEMPEL) ANGEBOTSSUMME   NETTO      _....................................... 19,00 % MwSt         _....................................... ANGEBOTSSUMME   BRUTTO      _....................................... Beginn der Arbeiten:         nach Vereinbarung Dem Angebot liegen folgende Bedingungen zugrunde: - die Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis, - die besonderen Vertragsbedingungen zum Bauvertrag, - die zusätzliche Vertragsbedingungen, - die zusätzliche technische Vorschriften, - die allgemeine technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB Teil C in der zur Zeit    der  Vertragsunterzeichnung gültigen       Fassung), - allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB Teil B in der zur    Zeit der Vertragsunterzeichnung gültigen Fassung), - hilfsweise das Werkvertragsrecht gem. §§ 631 ff. BGB. Besondere Vertragsbedingungen zum Bauvertrag 1.    Pflichten des Auftragnehmers (AN) 1.1  Der AN hat die geltenden rechtlichen Bestimmungen, z.B. öffentlich-rechtliche Vorschriften,        Gesetze, Erlasse, Verordnungen oder verbindliche Richtlinien u.a., zu beachten.        Der AN ist verpflichtet, die ihm übertragenen Leistungen nach den im LV enthaltenen tech-        nischen Spezifikationen zu erbringen. Sollten solche fehlen, sind die einschlägige Re-        gelwerke und Vorschriften maßgeblich, sofern diese den - vorrangigen - allgemein aner-        kannten Regeln der Technik entsprechen. Hierdurch werden bei Fehlen entgegenstehender        Vereinbarungen die Anforderungen an die Güte der geforderten Leistung und die Grenzen        für die Gewährleistungsverpflichtung bestimmt. 1.2  Der AN ist verpflichtet, eigenverantwortlich alle notwendigen Sicherheitsvorkehrungen zu        treffen, um Schäden von Personen und Sachen innerhalb des Baugeländes und des Bau-        bereiches abzuwenden (Verkehrssicherungspflicht).        Der AN stellt den AG im Innenverhältnis von sämtlichen Schadensersatzansprüchen aus        Verkehrssicherungspflichtverletzung frei, insbesondere bei etwaigen von ihm verursachten        Schäden an Nachbargebäuden oder -grundstücken. 2     Pflichten des Auftraggebers (AG)        Der AG ist verpflichtet, den AN bei der Durchführung der vertraglichen Leistungen zu unter-        stützen. Der AG hat dem AN die für die Ausführung notwendigen Unterlagen unentgeltlich        und rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten zu übergeben. Im übrigen treffen den AG die sich aus        der VOB ergebenden Pflichten. 3      Angebot 3.1  Die Angebotspreise (beim Einheitspreisvertrag nur der jeweilige Einheitspreis) sind Fest-        preise und bleiben bis zur Fertigstellung des Werkes unverändert. Das gilt sowohl für Ma-        terialpreise als auch für Löhne. Preisänderungsmöglichkeiten nach § 2 Nr. 3 VOB/B und        sonstigen VOB/B-Bestimmungen wie auch nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen bleiben        erhalten. 3.2   Für zusätzliche, im Auftrag nicht vorgesehene, aber vom AG geforderte Leistungen sind dem         AG über die Anforderungen aus § 2 Nr. 6 VOB/B hinaus schriftlich Nachtragsangebote zu         unterbreiten. Die Leistungen sollen aus Beweisgründen erst nach schriftlicher Auftragser-         teilung ausgeführt werden, außer die Leistung war für die Erfüllung des Vertrages notwen-         dig und eine Entscheidung des AG konnte nicht mehr herbeigeführt werden. Die Vergütung         erfolgt im Fall schriftlicher Auftragserteilung nach den vereinbarten Preisen; ansonsten sind         die Ansätze des dem Vertrag zugrunde liegenden Leistungsverzeichnisses maßgeblich.         Sind sie dort nicht enthalten, gelten die ortsüblichen Preise. 4      Beauftragung Dritter         Zur Weitervergabe von Leistungen an Dritte ist der AN nur mit Zustimmung des AG berech-         tigt. 5      Abnahme 5.1   Die Abnahme erfolgt förmlich unter Erstellung eines von beiden Vertragspartnern zu unter-         zeichnenden Protokolls. Die Abnahme ist innerhalb einer Frist von 12 Werktagen nach         Fertigstellungsmeldung durch den AN durchzuführen, wenn einer der Vertragspartner die         Vornahme der Abnahme verlangt. 5.2   Wenn sich die Vertragspartner über den Abnahmetermin nicht einigen, wird dieser vom AG         unter Beachtung einer ausreichenden und § 12 Nr. 1 VOB/B beachtenden Frist festgesetzt         und der AN hierzu geladen. 5.3   Die Abnahme kann auch in Abwesenheit des AN durchgeführt werden, wenn der Abnahme-         termin vereinbart war oder der AG mit genügender Frist hierzu geladen hatte. Das Ergebnis         der Abnahme ist dem AN dann alsbald mitzuteilen. 5.4   Die Abnahme kann wegen nicht vollständig erbrachter Leistung oder wesentlicher Mängel         verweigert werden. 5.5   Wird innerhalb der 12 Werktage nach der Fertigstellungsmitteilung gemäß Ziffer 5.1 keine         Abnahme verlangt, regeln sich die Rechtsfolgen nach § 12 Nr. 5 VOB/B (Abnahmefiktionen). 5.6   Wird die Abnahme gemäß Ziffer 5.4 verweigert, so hat der AN dem AG nach Leistungser-         bringung oder Mängelbeseitigung wiederum schriftlich die Fertigstellung mitzuteilen. Im         übrigen gelten die Regeln nach Ziffer 5.1 ff. 6      Gemeinsames Aufmaß, Abrechnung 6.1   Die Leistungen sind aus Zeichnungen zu ermitteln, soweit die ausgeführten Leistungen         diesen Zeichnungen entsprechen.Sind solche Zeichnungen nicht vorhanden, sind die         Leistungen aufzumessen. 6.2   Das Aufmaß wird von den Vertragspartnern gemeinsam genommen und ist bei Einverneh-         men anerkannte Berechnungsgrundlage für die Abrechnung. 6.3   Für Leistungen, die bei Weiterführung der Arbeiten nur schwer feststellbar sind, hat der AN         rechtzeitig gemeinsame Feststellung zu beantragen. 6.4   Der AG wird im Rahmen der Aufmaßnahme von seinem bauleitenden Architekten vertreten,         weswegen das Aufmaßverlangen an den Architekten zu richten und mit ihm der Termin zu         vereinbaren ist. 7      Vertragsergänzungen und -änderungen         Vertragsergänzungen, Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen aus Beweisgrün-         den der Schriftform. 8      Sonstige Bestimmungen         Falls Bestimmungen des Bauvertrages oder der BVB unwirksam oder nichtig sind, wird da-         von die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der nichtigen und un-         wirksamen Bestimmungen soll gelten, was dem gewollten Zweck in gesetzlich erlaubtem         Sinn am nächsten kommt.         BVB anerkannt :         .........................................................                .......................................................         (Ort, Datum)        (Auftragnehmer) Zusätzliche Vertragsbedingungen 1. Ausführungsdauer :    Der Beginn der Arbeiten ist auf ca. KW11 / 2026 festgelegt.     Für die Dauer der Arbeiten je Einsatz ist ein Zeitraum von 1 KW angesetzt.     Das Ende der Arbeiten ist auf ca. KW12 / 2026 festgelegt. 2. Lage und Vermessung :     Das Baugrundstück liegt in 47166 Duisburg,     OT Obermarxloh, Schillerstraße 133.     Die Höhenlage +/- 0,00 OK FFB Erdgeschoß liegt ca. 10 cm über Oberkante vorhandene Geh-     weghinterkante Schillerstraße.     Die Hauptachsen des Gebäudes, sowie die Höhenlage ist nach den Planungsunterlagen durch     den Auftragnehmer eigenverantwortlich festzulegen; öffentlich rechtliche Belange sind zu     berücksichtigen.     Traufhöhe :   bis    11,60 m über OK Gelände      Firsthöhe :   bis    12,40 m über OK Gelände      Überbaute Fläche:   1205,00 qm      Geschoßhöhe:   UG      2,90 m    EG      2,87 m    1.OG   2,87 m    2.OG   2,87 m    3.OG   2,87 m 3. Taglohnarbeiten :     Taglohnarbeiten müssen von der Bauleitung des Auftraggebers schriftlich angeordnet und frei-     gegeben werden. 4. Anlagen:      Schließanlage Technische Vorbemerkungen 1. Schließanlagenart / Schließanlagensystem       Dieser Ausschreibung zugrunde liegt die Lieferung und Montage einer       General-Hauptschlüsselanlage im System DOM RS Sigma       Die im eigentlichen Leistungsverzeichnis beschriebenen Produkte sind       ausgeschrieben auf der Basis der jeweils gültigen Systembeschreibungen.       Zur Planungs- und Investitionssicherheit müssen in jedem Fall folgende Punkte    gewährleistet sein: Die Systemkombination von Tür- und Möbelzylinder innerhalb einer Schließanlage Das nachträgliche Aufrüsten der Schließanlage mit elektrischen und elektronischen Schließeinheiten, wahlweise Batterie  oder Netzbetrieb. Der Austausch der mechanischen Schließeinheit gegen eine elektronische Schließeinheit  ohne Umbauarbeiten an der Tür o.ä.- innerhalb eines Offline-Betriebes Die Schließfähigkeit von rein mechanischen, mechanisch elektronischen und rein elektronischen Schließeinheiten über einen Schlüssel, ermöglicht durch die Integration der Passiv-Transponder-Technik in die Schlüsselreide mittels Clip Tac Die angebotenen Systeme und Einzelprodukte müssen dem Stand der Technik entsprechen Die Schließanlage sowie alle Nachlieferungen müssen werksgefertigt sein. Bestellungen erfolgen über den Fachhandel unter Vorlage der Sicherungskarte. Eigenbau-Systeme sowie werkseitig hinterlegte Händlerprofile dürfen nicht zur Ausführung kommen. Den Nachweis hierfür hat der Auftragnehmer zu erbringen Die angebotenen Systeme und Einzelprodukte müssen darüber hinaus in Qualität, Auslegung und Sicherheitsgrad den Maßstäben einer industriell gefertigten Schließanlage entsprechen Die Produzenten müssen nach ISO 9000ff zertifiziert sein. Auf Verlangen ist die Zertifizierungsurkunde nachzuweisen Der gesamte Verwaltungs- und Produktionsablauf muss durch entsprechende Verfahrens- und Arbeitsanweisungen innerhalb der ISO 9000ff lückenlos dokumentiert und abgewickelt werden Die in dem Leistungsverzeichnis angegebenen Merkmale hinsichtlich Qualität, konstruktivem Aufbau und Werkstoffen werden zwingend gefordert Zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen, ist das im Leistungsverzeichnis geforderte Fabrikat/System in jedem Falle  auch bei der Abgabe von Alternativen - mit anzubieten Alternativangebote können eingereicht werden und sind als solche kenntlich zu machen. In diesen Fällen obliegt dem Bieter die Beweispflicht der Gleichwertigkeit. Alle Positionen sind mit neuen Texten und Fabrikationsnummern/Typenbezeich-nungen anzugeben Alternativangebote werden nur zugelassen, wenn sie den ZVT hinsichtlich Qualität, konstruktivem Aufbau und Werkstoffkompatibilität mindestens gleichwertig sind Mehrkosten für beispielsweise doppelte Schließplanerstellung oder andere Kosten gehen zu Lasten des Anbieters 2. Technische Grundanforderungen 2.1.      Grundlage für das Angebot, die Leistungserstellung und Abrechnung sind die für die    Ausführung von Schließanlagen zum Termin der Angebotsabgabe und Ausführung    gültigen Vorschriften, Normen und Richtlinien. Hierzu zählen insbesondere:          VOB / C (Verdingungsordnung für Bauleistungen) DIN 18299ff          DIN EN 1303  04/2005          DIN 18252    12/06    jeweils in der gültigen Fassung. 2.2      Darüber hinaus, müssen einzelne Schließzylinder innerhalb der Schließanlage, in    Abhängigkeit der Sicherheitsansprüche des jeweiligen Nutzers, den VDS-Richtlinien,        VDS Liste 2386 für mechanische Absicherungen, entsprechen.    Neben den beschriebenen, systembedingten technischen Merkmalen, gelten weiterhin    folgende technische und verfahrenstechnische Vorgaben: 2.3      Die Schließanlagenberechnung muss zwingend nach einem EDV-geführten, algorithmischen    Verfahren erfolgen 2.4      Die Anlagenberechnung und der Anlagenaufbau hat so zu erfolgen, dass bei Schließversuchen    mit nicht passenden Schlüsseln einer unteren Hierarchieebene das Sperren über mindestens eine    massive Sperreinheit erfolgt. 2.5      Die notwendigen Schließvariationen der Schließanlage müssen über Sektionsteilung der    Zuhaltungen und Profilvariationen erfolgen. 2.6      Zur Sicherstellung notwendiger Festigkeitswerte, muss die kleinste Sperreinheit über die    Zuhaltungen, ein massiver Vollstift sein 2.7      Zum Schutz gegen gängige und spezielle Einbruchsmethoden müssen alle Einzelzylinder    innerhalb der Schließanlage  sofern sie nicht gesondert gekennzeichnet wurden  serienmäßig    folgende Sicherungselemente aufweisen: Verschlusssicherheitsklasse 6 gemäß DIN EN 1303 04/2005 (Abtast-,        Aufsperr- und Nachschließsicherungen) 2.8      Je nach Wunsch des Nutzers, müssen speziell gekennzeichnete Einzelzylinder    innerhalb der Schließanlage optional mit Sicherungseinheiten ausgestattet              werden können: Erhöhter Bohrschutz 2.9      Die genaue Bestimmung dieser zusätzlichen Sicherungseinheiten obliegt dem    Bauherrn und muss    bei der Schließplanerstellung berücksichtigt werden. 2.10.   Die Kombination von Zylindern in massiver und modularer Bauweise muss möglich sein. 2.11.   Um dem individuellen Bedarf des jeweiligen Nutzers entsprechen zu können, ist    folgende Kombination zu gewährleisten:    Normalkupplung    bei innen steckendem und verdrehtem Schlüssel, ist der Zylinder von der anderen Seite nicht    mehr schließbar und    BDS Kupplung    der Schließzylinder ist bei beidseitig steckendem passenden Schlüssel gleichzeitig schließbar. 2.12.   Die Kernköpfe der Zylinder müssen konstruktiv so aufgebaut sein, dass während des    Schließ- und Öffnungsvorganges eine kraftschlüssige Übertragung der Drehmomente    gewährleistet ist. 2.13.   Die Schlüssel müssen so geformt sein, dass zwischen Reide und Schlüsselkopf ein so    großer Abstand gegeben ist, dass der Zylinder auch dann betätigt werden kann, wenn eine    Zylinderabdeckung gegen Kernziehen montiert wird. 2.14.   Die Kompatibilität bzw. Erweiterung dieser Anlage mit elektronisch/mechanisch       kombinierten Zylindereinheiten muss gewährleistet sein. Beim Einsatz von Elektronikzylindern        ist aus Sicherheitsgründen zwingend darauf zu achten, dass nur solche Zylinder eingebaut    werden, die im stromlosen Zustand nicht zusätzlich verriegeln. Das additive elektromechanische    Sperrsystem des Zylinders muss zum Schutz vor Sabotage auf der Innenseite des Zylinders    untergebracht sein. Für die Steuereinheit dieser Elektronikzylinder ist die Möglichkeit einer    Anbindung an eine Alarmanlage oder an sonstige akustische bzw. optische Signalgeber obligatorisch.    Die Installation der elektrisch/elektronischen Komponenten erfolgt unter Berücksichtigung der    gültigen VDE-Bestimmungen . Innerhalb der Kombination: Schließanlage mit    Zutrittskontrollsystem, ist neben der Verwendung von mechanischen und elektronischen    Schlüsseln, auch die Erweiterbarkeit und die Kompatibilität mit berührungslos arbeitenden Chipkarten und berührungslos arbeitenden Schlüsselanhängern im sogenannten Mischbetrieb zu    gewährleisten.    Desweiteren muss der Schlüssel neben seiner Datenträgerfunktion innerhalb des    Zutrittskontrollsystems eine weitere Kompatibilität zu Leseeinheiten    (Zeiterfassungsterminal) eines Zeiterfassungssystems aufweisen, die mit berührungsloser    Lesetechnik arbeiten. (sog. Proximity-Betrieb).        Der Nachweis dieser Einsatzmöglichkeiten ( Zutrittskontrollsystem und Zeiterfassung ) ist    unabhängig von LV-Texten und Leistungsbeschreibungen bei Angebotsabgabe zu erbringen. 2.15.   Die Sicherheit der Schließanlage insgesamt muss mindestens durch einen, urkundlich    hinterlegten, konstruktiv bedingten, Zylinder- und Schlüsselschutz gewährleistet sein. Bei Abgabe    von Alternativangeboten muss dieser Nachweis erbracht werden 2.16.   Darüber hinaus ist eine lückenlose, EDV-geführte Anlagendokumentation, während der    Nutzungszeit zu gewährleisten.       Zur Schließanlage kann optional ein Schlüsselschrank mit elektronischer Zutrittskontrolle geliefert    werden.       Die Profilzylinder müssen mit Gutachten vom Materialprüfungsamt (MPA) für den Einsatz in    Feuerschutztüren der Feuerwiderstandsklassen T30 bis T90 zugelassen sein. 3. Liefergarantien 3.1      Die Schließanlage muss, in Abhängigkeit von Funktionen, insgesamt um bis zu 50% erweiterbar    sein. 3.2      Ersatz- und Ergänzungslieferungen müssen bis zu 20 Jahren nach Erstauslieferung    gewährleistet sein. 4. Anlagendokumentation       Funktions-, Gebäude- und/oder Schließpläne sind mit dem Bauherrn oder dessen    Bevollmächtigten zu erstellen. Alle Pläne sind erst gültig, wenn sie in allen Details seitens des    Bauherrn oder dessen Bevollmächtigten genehmigt wurden.       Alle Schließplandokumentationen sind EDV-geführt zu erstellen und seitens des Herstellers zu    archivieren. Dies trifft auch auf alle Vorgänge in der Nutzungszeit der Schließanlage zu. Die    Dokumentation ist so durchzuführen, dass der jeweilige Eigentümer der Schließanlage aktuelle    Datenbestände aus der Anlage, wie beispielsweise Schlüsselbestände etc., nach Vorlage der    Legitimation, abrufen kann.       Auf Verlangen sind dem Eigentümer gegen Berechnung Schließanlagendaten als Liefernachweis    auf Papier als Datenträger, oder zur Integration in ein Schließanlagen-Verwaltungsprogramm, entsprechend DOM Portier unter MS-Windows, netzwerkfähig, auf EDV-Datenträgern zur    Verfügung zu stellen.    Das Schließanlagen-Verwaltungsprogramm muss mindestens folgende Bausteine beinhalten: Datenabfrage der Schließplandaten Schlüsselverwaltung Formular- und Bestellausdruck Schlüsselausgabe, zeitbezogen Schnittstelle zum Einlesen von Daten       Alle Dokumentationen sind seitens des Herstellers den versicherungstechnischen Vorschriften    entsprechend aufzubewahren und dritten Personen nicht zugänglich zu machen. Der jeweils    gültige Datenschutz ist zu gewährleisten.       Auf Verlangen und gegen Berechnung müssen geeignete Schlüsselschränke oder    Schlüsseltresore  seitens des Herstellers, auf Wunsch auch elektronisch zu verschließen,    mitgeliefert werden. Zum Lieferumfang gehören auch anlagenspezifisch bedruckte Schlüsselschilder und Schlüsselanhänger. Die Massenermittlung hierzu ergibt sich aus dem    Schließplan. Die Einzelpositionen müssen im Leistungsverzeichnis gesondert aufgeführt werden.       Bei der Auslieferung der Anlage ist dem Eigentümer oder dessen Beauftragtem eine komplette    Anlagendokumentation mit folgenden Einzelelementen zu übergeben:    Schließplan zur Anlage    Sicherungskarte mit der Möglichkeit des elektronischen Datentransfers    Übergabeprotokoll    Schlüsselausgabeliste    Service-Vertrag    Pflegehinweise    Checkliste 5. Leistungs- und Lieferumfang .         Alle Zylinderschlösser etc. sind seitens des Herstellers nach neuesten technischen    Gegebenheiten  herzustellen, zu liefern und/oder über eine qualifizierte Fachfirma    einzubauen. .       Erforderliche Typendefinitionen, Maßanpassungen, Längenbestimmungen u.ä. sind bei der    Erstellung der Schließpläne zu ermitteln und mit dem Bauherrn oder dessen Beauftragten    festzulegen.    .    Die Zylinderschlösser sind seitens des Herstellers so zu kennzeichnen, dass die    Kennzeichnung selber, Dritten keinen Einblick in die Schließhierarchie der Schließanlage und    deren Einbauort gibt.    .    Übergeordnete Schlüssel dürfen als solche durch ihre Reidenform nicht erkennbar sein.    .    Auf Anforderung muss die Bezeichnung von übergeordneten Schlüsseln wahlweise in    codierter Form, oder nach einem festgelegten Organisationsschema, möglich sein. .       Es ist gewährleistet, dass nur der jeweilige Eigentümer der Schließanlage oder    dessen Beauftragter, mit der jeweils gültigen Sicherungskarte über den Fachhandel beim    Hersteller Ersatzschlüssel und Ersatzzylinder erhält.    .    Die Leistung des Auftragnehmers umfasst im einzelnen:    Lieferung und/oder Einbau der kompletten Schließanlage in Abstimmung mit dem Hersteller    gemäß gültigem Schließplan.       Nicht eingebaute Zylinderschlösser bzw. alle Schlüssel der Einzelzylinder müssen dem Bauherren    bzw. dessen Bevollmächtigten in übersichtlicher Form protokolliert zur Verfügung gestellt werden. 6. Gültigkeit    Diese zusätzlichen technischen und verfahrenstechnischen Vorbemerkungen (ZTV) ersetzen alle    bisher gültigen Vorbemerkungen der DOM Sicherheitstechnik. 7. Schließwerk / Schlüsseltechnik Je Schließseite 6 gefederte, massive Zuhaltungen, axial angeordnet Bestehend aus 12, sektional abgestuften Kern- und Gehäusestiften Massive Stiftzuhaltungen mit einem Mindestdurchmesser von 2,7mm, Material Hartbronze / Stahl, gehärtet und chemisch vernickelt Kleinste Sperreinheit über die Stiftzuhaltungen, massiver Vollstift mit einer Mindesthöhe von 0,8 mm Taillierte Kern- und Gehäusestifte Bis zu 12 zwangsgeführte, massive Revisionsstifte, 45° angeordnet Kegelstumpf Stiftköpfe zur Sicherstellung der Sperr- und Schließfunktion des Schließwerkes Einteiliges Zylindergehäuse massiv Messing, Oberfläche mehrstufig galvanisch behandelt, hoher Korrosionsschutz, optional modulare Bauweise Zylinderkern massiv Messing, einteilig, mit einem Mindestdurchmesser von 13 mm Gewölbter Kernkopf mit Führungstrichter und Kernkopfnut zur kraftschlüssigen Übertragung der Drehmomente beim Schließen und Öffnen. Parazentrische, zweigeteilte Kern- und Schlüsselprofilierung Einteiliger Schließbart aus Sinterstahl Schlüssel aus Neusilber, korrosionsfrei Vertikale Schlüsselführung Bis zu 19-fache Schließberechtigungsabfrage je Einzelschlüssel Fräsbild des Schlüssels mit optimierten Winkelschnitten der Flankenwinkel Markenschutz Resistent gegen Schlagpicking durch modifizierte Ausprägung der Zuhaltungsstifte Serienmäßige Sicherungseinheiten Verschlusssicherheitsklasse 6 gemäß DIN EN 1303 04/2005 Taillierte Kern- und Gehäusestifte 6 massive Stiftzuhaltungen mit einem Mindestdurchmesser von 2,7 mm Optional lieferbare zusätzliche Sicherungseinheiten Erhöhter Bohr- und Kernziehschutz durch mehrebig angeordnete Hartmetallstifte in Zylindergehäuse und Zylinderkern Modulartechnik mit erhöhtem Abreißschutz Widerstandsfähigkeit gegen Aufbohren Klasse 2 gemäß DIN EN 1303 04/2005 VdS BZ (in Vorbereitung) TV anerkannt :         .........................................................                .......................................................         (Ort, Datum)        (Auftragnehmer)
GEWERK:            320.029 Schließanlage
1 Los 1 Schließanlage
1
Los 1 Schließanlage
1. 1 Titel 1 Schließanlage
1. 1
Titel 1 Schließanlage
1. 2 Titel 2 Taglohnarbeiten
1. 2
Titel 2 Taglohnarbeiten