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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Auftraggeber FWD Ingenieur- & Holzbau GmbH Bauleitung Stephan Zirkel
Gerhart-Hauptmann-Str. 28 Gerhart-Hauptmann-Str. 28
69221 Dossenheim 69221 Dossenheim
Bauherr Johannes Diakonie Mosbach Ausf ü hrungort Rittersbrunnenstra ß e 47
Neckarburkener Stra ß e 2 74740 Adelsheim
74821 Mosbach, Baden
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Abgabeort FWD Ingenieur u. Holzbau GmbH
Gerhart-Hauptmann-Str. 28
69221 Dossenheim
Ansprechpartner Patrick Freudenberg
0 62 21 / 87 50 326
Abgabedatum 04.10.2026
Ausf ü hrungsbeginn 11.01.2027
Ausf ü hrungsende 31.01.2027
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Bietereintrag Angebotspr ü fung
Angebotssumme netto EUR ______________ EUR ______________
MwSt. EUR ______________ EUR ______________
Angebotssumme brutto EUR ______________ EUR ______________
Nachlass _____ % EUR ______________ EUR ______________
Angebotssumme brutto abzgl. Nachlass EUR ______________ EUR ______________
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Ort und Datum Firmenstempel und rechtsg ü ltige Unterschrift
Auftraggeber FWD Ingenieur- & Holzbau GmbH Bauleitung Stephan Zirkel
Übersicht Bauwerkvertragsbedingungen Ü bersicht Bauwerkvertragsbedingungen
Im Falle des Vertragsabschlusses sind folgende Regelungen verbindlich vorgeschrieben:
1) Der Bauwerkvertrag wird netto ausgestellt, Rechnungen sind ebenfalls netto auszustellen.
2) Umlagen und Abz ü ge
- Baustrom: 0,25 %
- Bauwasser: 0,25 %
- Bauwesen: 0,60 %
3) B ü rgschaften
- Gew ä hrleistungsb ü rgschaft: 5 %
- Vertragserf ü llungsb ü rgschaft: 10 % oder
4) Einbehalt bis zur m ä ngelfreien Fertigstellung: 10 %
5) Die Zahlungen erfolgen gem äß eines gemeinsam vereinbarten Zahlungsplan
6) 3 % Skontierung bei folgenden Zahlungsfristen:
- Rechnungen, die vom 11. bis 25. eines Monats bei dem AG eingehen, werden am 05. des Folgemonats vom AG gezahlt
- Rechnungen, die vom 26. eines Monats bis zum 10. des Folgemonats beim AG eingehen werden am 20. des desselben Monats vom AG gezahlt
7) Der Auftrag wird generell vor der Vergabe anhand der Pl ä ne durchgesprochen, der Leistungsumfang konkretisiert und pauschaliert.
8) Auf der Baustelle wird die Mangeldokumentationsoftware CAPMO zur
Dokumentation und Abwicklung der Auf ü hrungsm ä ngel verwendet. Hier wird dem
AN durch den AG ein kostenfreier Zugang zum Projekt zur Verf ü gung gestellt. Die
angezeigten M ä ngeln in der Software sind mit Foto in der Software freizumelden.
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gelesen (Ort, Datum, Unterschrift)
Übersicht Bauwerkvertragsbedingungen
ALLGEMEINE UND ZUSÄTZLICHE VERTRAGSBEDINGUNGEN ALLGEMEINE UND ZUS Ä TZLICHE VERTRAGSBEDINGUNGEN
I Allgemeine Angebots- und Vertragsbedingungen
1. Der anbietende Unternehmer wird darauf hingewiesen, da ß im Falle der Auftragsvergabe an sein Unternehmen ein Bauwerkvertrag abzuschlie ß en ist, der die nachstehend aufgef ü hrten wesentlichen Bestandteile enthalten wird.
2. Vor Auftragsvergabe soll mit dem Auftragnehmer ein Pauschalfestpreis vereinbart werden.
3. Die Bestimmungen der VOB Teil B, jeweils in der neusten Fassung.
4. Die allgemeinen technischen Vorschriften f ü r die zu erbringenden Leistungen, insbesondere die einschl ä gigen DIN-Vorschriften.
5. Vor Baubeginn ist eine Vertragserf ü llungs-Bankb ü rgschaft durch den ausf ü hrenden Unternehmer, Inhalt nach Mustervorlage durch den Auftraggeber, vorzulegen.
6. Stellung einer Gew ä hrleistungs-Bankb ü rgschaft in H ö he von 5% der Bauwerkvertragssumme inhaltlich nach Mustervorlage des Auftraggebers.
7. Die Landesbauordnung Baden-W ü rttemberg, neueste Fassung, sowie die Bedingungen und Auflagen aus der Baugenehmigung.
8. Die Vorschriften und Bedingungen der sonstigen Versorgungstr ä ger, wie z. B. Gas, Wasser, Kanal etc.
9. Einhaltung der W ä rme- und Schallschutzverordnungen.
10. Arbeitsst ä ttenverordnung und -richtlinien.
11. Vorschriften zur Sicherung des Baubetriebes und Verh ü tung von Unf ä llen nach den Vorschriften der Berufsgenossenschaft.
12. Auflagen des T Ü V.
13. Die Verg ü tung der Bauwerksvertragssumme ergibt sich aus der Addition der Einzelpositionen. Etwaige Lohn- und Materialkostenerh ö hungen haben keine Auswirkungen auf die Verg ü tung. Die der Ausschreibung zugrundeliegenden Massenerberechnungen und sonstigen Kalkulationsgrundlagen sind vor Auftragsvergabe von dem Unternehmer zu ü berpr ü fen.
14. Die Verg ü tung ist zahlbar nach Baufortschritt gem äß eines noch festzulegenden Zahlungsplans.
15. Die Gew ä hrleistungsdauer des Unternehmers betr ä gt 5 Jahre. Zur Sicherstellung der Gew ä hrleistungsanspr ü che hat der Auftraggeber das Recht, f ü r die Dauer der Gew ä hrleistungszeit bei der Schlu ß abrechnung einen Einbehalt von 5% der Vertragssumme vorzunehmen.
16. Subunternehmer d ü rfen nur mit ausdr ü cklicher Genehmigung des AG eingesetzt werden. Die Genehmigung setzt voraus, da ß Name, Anschrift, Telefon- und Fax-nummer sowie ein Ansprechpartner des Subunternehmers auf der Baustelle dem AG bekannt gegeben wird.
17. Preisg ü nstigere Alternativen zu den ausgeschriebenen Einzelleistungen sind erw ü nscht und vom Hauptangebot getrennt mit diesem abzugeben.
II Zus ä tzliche Vertragsbedingungen zur VOB
0 Vertragsgrundlage
0.1 Bestandteile des Vertrages sind in der nachstehenden Reihenfolge:
0.1.1 der Zuschlag und das Verhandlungsprotokoll,
0.1.2 die gesamte Leistungsbeschreibung des Auftraggebers mit den kompletten zus ä tzlichen und allgemeinen Angebots- und Vertragsbedingungen,
0.1.3 die Verdingungsordnung f ü r Bauleistungen (VOB), Teil B und C.
0.2 Allgemeine Gesch ä ftsbedingungen des Auftragnehmers (AN) haben keine G ü ltigkeit.
0.3 lle Erg ä nzungen und Ä nderungen des Vertrages bed ü rfen der Schriftform.
0.4 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein, bleiben die ü brigen verbindlich. Die Parteien verpflichten sich in diesem Falle, anstelle der unwirksamen Bestimmungen eine Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlich gewollten Ergebnis am n ä chsten kommt.
0.5 Alle Ü berschriften der Vertragsgrundlagen dienen lediglich der Orientierung und nicht der Auslegung.
1 Art und Umfang der Leistung
1.1 Der AN hat sich vor Abgabe des Angebotes ü ber die Baustelle, ihre Zug ä nglichkeit und alle sonstigen f ü r die Preisfindung und Baudurchf ü hrung wichtigen Tatsachen durch Besichtigung sowie Einsichtnahme der Zeichnungsunterlagen zu unterrichten.
2 Verg ü tung
2.1 Die Vertragspreise sind Festpreise f ü r die gesamte Bauzeit.
2.2 Bei der Preiskalkulation hat der AN insbesondere folgende Leistungen zu erfassen:
2.2.1 Nebenleistungen sind erg ä nzend zur VOB/C 4.1:
2.2.2 Baukr ä ne und Transportger ä te, soweit sie nicht vom AG nach besonderer Vereinbarung zur Verf ü gung gestellt werden.
2.2.3 Bereitstellen und Vorhalten von allen erforderlichen Ger ü sten, Sicherungs- und Beleuchtungseinrichtungen f ü r Arbeitspl ä tze und Zugangswege sowie alle notwendigen Bauprovisorien; dem AG wird insoweit eine Mitbenutzung erlaubt.
2.2.4 Kosten f ü r besondere beh ö rdliche Genehmigungen, Zulassungen und Abnahmen.
3 Ausf ü hrungsunterlagen
3.1 Der AN hat dem AG rechtzeitig anzugeben, wann er die f ü r die Ausf ü hrung erforderlichen Unterlagen ben ö tigt und diese unverz ü glich nach Erhalt in allen Punkten, insbesondere die Ma ß e, zu pr ü fen und diese mit den ö rtlichen Gegebenheiten zu vergleichen. Unstimmigkeiten sind den AG unverz ü glich bekanntzugeben.
3.2 Mit der Genehmigung von durch den AN eingereichten Unterlagen ü bernimmt der AG keinerlei Verantwortung und Haftung. Alle Angaben f ü r vom AN ben ö tigten Aussparungen, Schlitze, Betriebseinrichtungen, Einbauteile etc. sind vom AN mit dem AG rechtzeitig abzustimmen.
3.3 Alle f ü r die zu erbringenden Leistungen erforderlichen Vermessungsarbeiten sind vom AN verantwortlich durchzuf ü hren.
3.4 Ver ö ffentlichungen ü ber die Bauleistungen durch den AN sind nur mit vorheriger Zustim-mung des AG zul ä ssig.
4 Ausf ü hrung
4.1 Ein dauernd auf der Baustelle anwesender, verantwortlicher deutschsprachiger Vertreter des AN ist zu benennen. Der AN hat ein f ö rmliches Bautagebuch zu f ü hren und dem AG w ö chentlich einzureichen.
4.2 Alle im Zusammenhang mit seiner Leistung erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen f ü r Arbeitsschutz nach den Bestimmungen der Bauberufsgenossenschaft hat der AN auf seine Kosten einzurichten. Falls der AN fremde Ger ü ste oder Einrichtungen benutzt, hat er vorher zu pr ü fen, ob sie f ü r seine Zwecke geeignet sind. Soweit der AG oder andere am Bau Beteiligte Schutz- und Sicherheitseinrichtungen stellen, sind diese vom AN verantwortlich zu unterhalten und erforderlichenfalls zu erg ä nzen. Er hat sie nach Abschlu ß der Arbeiten ordnungsgem äß zur ü ckzugeben. Vorhandene Schutzabdeckungen, Gel ä nder oder ä hnliches, die zur Durchf ü hrung der Arbeit vor ü bergehend entfernt werden m ü ssen, sind wieder ordnungsgem äß herzustellen. F ü r die Dauer der Entfernung m ü ssen alle Gefahrenstellen durch andere geeignete Ma ß nahmen unfallsicher abgesperrt und beschildert werden.
4.3 Der AN hat ohne besondere Aufforderung Ordnung auf der Baustelle zu halten und st ä ndig, mindestens aber einmal w ö chentlich, den durch seine Leistungen entstandenen Schutt und Schmutz zu beseitigen. Nach Beendigung der Vertragsleistungen sind sowohl die Lager- und Arbeitspl ä tze als auch die Baustelle selbst zu r ä umen und in einem ordnungsgem äß en Zustand zu versetzen.
4.4 Auf den durch den Baustellenverkehr in Anspruch genommenen ö ffentlichen und privaten Stra ß en einschlie ß lich Gehwege sind jegliche Besch ä digungen oder Verschmutzungen zu vermeiden bzw. unverz ü glich zu beseitigen, damit keine Beeintr ä chtigung der Verkehrssicherheit entsteht.
4.5 Alle Auflagen von Beh ö rden und beh ö rden ä hnlichen Instituten sind vom AN zu befolgen. VOB/B, 2 Ziffer 5 und Ziffer 6 bleiben unber ü hrt. Soweit f ü r die Leistungen des AN besondere beh ö rdliche Genehmigungen, Zulassungen oder Abnahmen erforderlich sind, m ü ssen diese von ihm rechtzeitig beschafft bzw. veranla ß t werden. Schriftliche Unterlagen bzw. Abnahmeprotokolle sind unaufgefordert dem AG in ausreichender Anzahl einzureichen.
4.6 Der Platz f ü r die Baustelleneinrichtung wird vom AG entsprechend den vorhandenen M ö glichkeiten zugewiesen. Der AN mu ß sich darauf einstellen, da ß Umlagerungen im Zuge des Baufortschrittes notwendig werden. Die Installation zu den Verwendungsstellen einschlie ß lich Arbeitsplatzbeleuchtung und unfallsicherer Ausleuchtung aller Zugangswege hat der AN, soweit nicht schon vorhanden, auszuf ü hren.
4.7 Die Arbeiten aller ausgeschriebenen Positionen sind in fix und fertiger Leistung auszuf ü hren.
4.8 Eine Baubewachung wird nicht vorgesehen.
4.9 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Beanstandungen und M ä ngel an Vorleistungen so rechtzeitig schriftlich anzuzeigen, da ß eine Behebung und Richtigstellung unter seiner beratenden Mitwirkung erfolgen kann, ohne da ß es zu Verz ö gerungen bei der Bauausf ü hrung kommt. Mit Arbeitsbeginn ist die Einrede betr. mangelhafter Vorleistungen verwirkt. Gegen Verschmutzung und Besch ä digung an Bauteilen jeder Art sind geeignete Vorkehrungen zu treffen. Der Auftragnehmer haftet f ü r alle entstehenden Sch ä den. Umsichtig vorzugehen ist bei Sichtbeton, Sichtmauerwerk, Kunststoff-, Holz-, Blech-, Aluminiumteilen usw.
5 Ausf ü hrungsfristen
5.1 Rechtzeitig vor Arbeitsaufnahme an der Baustelle hat der AN den Arbeitsablauf mit dem AG abzustimmen. Er hat auch eine verbindliche fr ü hzeitige Pr ü fung der ö rtlichen Gegebenheiten und Vorleistungen vorzunehmen, damit ein reibungsloser Arbeitsablauf sichergestellt ist.
5.2 Der AG beh ä lt sich Termin ä nderungen vor. Falls eine Verschiebung vereinbarter Termine aus bauseits zu vertretenden Gr ü nden notwendig werden sollte, und der AN von der Verschiebung rechtzeitig unterrichtet wird, sind neue Vertragstermine zu vereinbaren. Die Zahl der vereinbarten Arbeitstage f ü r die Ausf ü hrung der Gesamtleistung oder der Einzelleistung ist dabei einzuhalten.
6. Behinderung und Unterbrechung der Ausf ü hrung
6.1 Der AN hat seine Arbeit so durchzuf ü hren, da ß andere am Bau t ä tige Unternehmen nicht behindert oder gesch ä digt werden.
7. Verteilung der Gefahr
7.1 Siehe VOB/B.
8. K ü ndigung durch den AG
8.1 Teilk ü ndigungen sind zul ä ssig.
9. K ü ndigung durch den AN
9.1 Siehe VOB/B.
10 Haftung der Vertragsparteien
10.1 Wird der AG von Dritten wegen Sch ä den in Anspruch genommen, die vom AN zu vertreten sind, so ist der AN verpflichtet, den AG unverz ü glich von diesen Anspr ü chen freizustellen.
10.2 Der AN hat dem AG auf Verlangen eine nach Deckungsumfang und H ö he ausreichende Haftpflicht- und Feuerversicherung w ä hrend der gesamten Bauzeit nachzuweisen.
11 Vertragsstrafe
11.1 Der Anspruch auf Vertragsstrafe kann zur Schlu ß zahlung geltend gemacht werden. Ein Vorbehalt bei der Abnahme ist nicht erforderlich.
11.2 Soweit Termine gem. Ziffer 5.2 neu vereinbart werden, gilt eine etwa vereinbarte Vertragsstrafe unver ä ndert auch f ü r die neuen Termine.
11.3 Bereits verwirkte Vertragsstrafen entfallen nicht durch Vereinbarung neuer Termine (Ziffer 5.2).
12 Abnahme
12.1 Vor der Abnahme hat der AN seine Leistungen auf Vollst ä ndigkeit und M ä ngelfreiheit zu ü berpr ü fen und schriftlich zu erkl ä ren und ggf. Rest- und Nacharbeiten umgehend durchzuf ü hren.
12.2 Es findet eine f ö rmliche Abnahme statt. Eine Abnahme durch Ingebrauchnahme ist ausgeschlossen.
13. Gew ä hrleistung
13.1 Die Gew ä hrleistung betr ä gt gem. BGB 5 Jahre.
14. Abrechnung
14. Die Abrechnung ist vom AN auf Verlangen nach einer vom AG bestimmten Methode aufzustellen.
15 Stundenlohnarbeiten
15.1 Stundenlohnarbeiten werden nur verg ü tet, wenn sie vom AG ausdr ü cklich angeordnet sind und entsprechende Stundenlohnberichte sp ä testens am folgenden Arbeitstag nach Durchf ü hrung der Bauleitung des AG zur Anerkennung vorgelegt werden. Die Unterschrift der Bauleitung des AG unter Stundenlohnzetteln gilt nicht als Rechnungsanerkennung. Es bleibt einer Pr ü fung vorbehalten, ob es sich um Stundenlohn- oder Vertragsarbeiten handelt.
15.2 Die vertraglich vereinbarten Stundenlohns ä tze beinhalten die erforderliche Aufsicht sowie alle sozialen und tariflichen Nebenkosten. Sie gelten gegenseitig. F ü r evtl. ben ö tigte Materialien oder Ger ä te ist vor Ausf ü hrung eine Verg ü tung in Anlehnung an die Vertragspreise zu vereinbaren.
16 Zahlung
16.1 Die Anerkennung wie die Bezahlung der Schlu ß rechnung schlie ß en R ü ckforderungen we-gen fehlerhaft berechneter Leistungen und Forderungen nicht aus. Ein Wegfall der Bereicherung kann nicht geltend gemacht werden. Eine Abtretung der dem AN aus dem Vertrag zustehenden Forderungen an Dritte ist ohne schriftliche Zustimmung des AG nicht gestattet.
17 Sicherheitsleistung
17.1 Bei der Schlu ß zahlung wird als Sicherheit f ü r die Erf ü llung der Gew ä hrleistungsverpflichtung 5 % des Bruttorechnungsbetrages einbehalten. Ungeachtet dieser Sicherheitsleistung kann der AG ein Zur ü ckbehaltungsrecht geltend machen, wenn vor der Schlu ß zahlung oder vor Abl ö sung des Sicherheitseinbehaltes nach Ziffer 17.2 ein Leistungsmangel vorhanden ist.
17.2 Der AN kann den Sicherheitseinbehalt durch eine unbefristete Bankb ü rgschaft abl ö sen.
18 Streitigkeiten
18.1 Soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, ist Gerichtsstand f ü r alle Streitigkeiten aus dem Vertrag Heidelberg.
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gelesen (Ort, Datum, Unterschrift)
ALLGEMEINE UND ZUSÄTZLICHE VERTRAGSBEDINGUNGEN
TECHNISCHE VERTRAGSBESTIMMUNGEN TECHNISCHE VERTRAGSBESTIMMUNGEN
1. Allgemeines
1.1 Der Auftragnehmer ist f ü r die Einhaltung aller polizeilichen, beh ö rdlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften allein verantwortlich. F ü r alle durch sein Verschulden entstehenden Sch ä den haftet er den Gesch ä digten in vollem Umfang.
1.2 Der Auftragnehmer hat sich von der ordnungsgem äß en Ausf ü hrung der Leistungen von Vorunternehmern zu ü berzeugen. M ä ngel an der Leistung des Auftragnehmers, die nachtr ä glich auf mangelhafte Vorleistungen zur ü ckgef ü hrt werden, berechtigen nicht zu Nachforderungen, um den vertragsgem äß en Zustand seiner Leistung wieder herzustellen.
1.3 Mehrforderungen infolge Unkenntnis der Unterkonstruktion und der Baustelle werden grunds ä tzlich nicht anerkannt. Der Bieter ist daher verpflichtet, die Unterkonstruktion / den Untergrund anhand der Zeichnungen und auf der Baustelle auf seine Eignung und M ä ngelfreiheit zu ü berpr ü fen. Etwaige M ä ngel und Bedenken sind der Bauleitung rechtzeitig schriftlich mitzuteilen.
1.4 Nacharbeiten, die sich aus der Ungenauigkeit bei der Ausf ü hrung ergeben, gehen zu Lasten des Auftragnehmers.
1.5 S ä mtliche notwendigen Reinigungen sind vorzunehmen, welche zur Ausf ü hrung der Arbeit geh ö ren.
1.6 Mehraufwendungen bei zeitlich getrennten Arbeitsg ä ngen (z. B. Anbringen von dauerplastischen Verfugungen oder sp ä teres Einmauern und Verfliesen der Badewannenk ö rper nach erfolgtem Estricheinbau) bzw. bei Unterbrechungen und Vorwegleistungen sind nach Aufforderung durchzuf ü hren und berechtigen zu keinen Nachforderungen.
1.7 Einwendungen und zus ä tzliche Forderungen des Bieters werden nur anerkannt, wenn sie in einem Begleitschreiben mit der Angebotsabgabe begr ü ndet werden.
1.8 Die Einheitspreise f ü r Alternativpositionen sind anzugeben. Die endg ü ltige Auswahl bleibt vorbehalten. Angebote ohne Angabe der Alternativpreise k ö nnen von der Vergabe ausgeschlossen werden.
2. Stoffe und Bauteile
2.1 S ä mtliche Stoffe und Bauteile m ü ssen den DIN-Normen entsprechen.
2.2 Es d ü rfen nur ausgeschriebene Materialien angeboten und verwendet werden.
2.3 F ü r alle angebotenen und eingebauten Materialien und Stoffe mu ß eine amtliche Zulassung vorliegen, wenn eine solche lt. beh ö rdlichen Erlasses vorgeschrieben ist. Materialien ohne solche Zulassung d ü rfen nur mit schriftlicher Zustimmung eingebaut werden.
2.4 Grunds ä tzlich ist nur erste Wahl zu verwenden.
2.5 Werden vom Auftragnehmer andere als die ausgeschriebenen Konstruktionen/Fabrikate angeboten, so sind diese in einem gesonderten Schreiben unter Bezug auf diese Vertragsbedingungen dem Angebot beizuf ü gen.
3. Ausf ü hrung
3.1 Grundlage der Arbeiten sind die einschl ä gigen DIN-Vorschriften, insbesondere DIN 18352, DIN 4108, DIN 4109, DIN 18164, DIN 18165, DIN 52210, DIN 1164, DIN 1179, DIN 1053, DIN 18155, DIN 18156, VOB Teil C, neueste Fassung, sowie:
- Landesbauordnung,
- Herstellervorschriften
Vorgeschriebene und anzubietende Materialien sind unter Beachtung der Verarbeitungsrichtlinien und Bedingungen des Herstellers einzubauen.
Au ß erdem ist der jeweils neueste Stand der Technik und/oder die anerkannten Regeln der Technik zu ber ü cksichtigen.
3.2 Der Unternehmer ist verpflichtet, seine Arbeiten mit den Folgehandwerkern so abzusprechen, da ß keine Sch ä den an den eingebauten Arbeiten entstehen k ö nnen. Vom Ergebnis ist in jedem Fall die Bauleitung zu verst ä ndigen.
3.3 S ä mtliche Leistungen nach Werksvorschrift beinhalten s ä mtliche Nebenleistungen.
3.4 S ä mtliche Befestigungsmittel aus Stahl sind verzinkt zu liefern.
3.5 Der Untergrund ist vor Ausf ü hrung zu reinigen und so vorzubereiten, da ß die Einhaltung der Herstellervorschriften sichergestellt ist.
3.6 Schalterdosen usw. sind in Zusammenarbeit mit dem Elektriker auszusparen. Hierbei ist dem Elektriker ausreichende Zeit zur Verf ü gung zu stellen.
3.7 Der Bieter hat auf sorgf ä ltige Trennung beim Badewannenrand von angrenzenden Bauteilen zu achten.
3.8 Der Auftragnehmer ü bernimmt die volle Gew ä hrleistung daf ü r, da ß seine Ausf ü hrung DIN 4109 Schallschutz im Hochbau gen ü gt. Insbesondere ist hier auf die Ausf ü hrung bei Badewannen, Badewannensch ü rzen, Brausen usw. hinzuweisen. Solche Bauteile sind k ö rperschallged ä mmt vom ü brigen Bauwerk einzubauen.
Gleiche Sorgfalt ist beim Randanschlu ß von Steinzeugb ö den oder Mosaikboden anzuwenden.
3.9 Falls ein Abkleben von Kanten und Fugen n ö tig ist, hat es unaufgefordert zu erfolgen, ebenso das Wiederentfernen der Abklebung. Abschrankungen und Verwahrungen sind ebenfalls enthalten.
3.10 Schmutz, M ö rtelreste, anhaftender Zementschleier und sonstige Verunreinigungen sind zu beseitigen, da sonst die Beseitigungskosten von der Endrechnung abgezogen werden.
3.11 F ü r Rohbauunebenheiten im Rahmen der Rohbautoleranzen erfolgt kein Zuschlag.
3.12 Dauerelastischer Fugenverschlu ß (nach bes. Pos.) mit elastoplastischer Polysulfidmasse nach DIN 18540, Mehrkomponenten-Fugendichtungsmasse, z. B. THIOKOL, alterungs-, hitze-, frost- und chemisch best ä ndig mit ausreichendem Dehnungsverm ö gen und einwandfreier Haftung am Fugenrand, absolut wasserdicht, mit den entsprechenden Voranstrichen und nicht verrottbarem schaumgummiartigen Hinterf ü llungsmaterial, z. B. Moltopren.
3.13 Fugenanordnung und Ausf ü hrung: Im Bauk ö rper vorhandene statische Dehnungs- und Bewegungsfugen m ü ssen an der gleichen Stelle mit derselben Breite im keramischen Belag durchgehen. Zus ä tzliche Dehnungs-, Bewegungs- und Trennfugen in Wand- und Bodenplattenbel ä gen m ü ssen bis zum Verlegegrund durchgehen bzw. sind Bauteile zur Vermeidung von Schall ü bertragungen v ö llig zu trennen. Die Fugen m ü ssen frei von M ö rtelresten sein. Die Herstellung erfolgt durch Einlegen eines Schaumstoffstreifens (in jeweiliger Konstruktionsbreite) ca. 10 mm dick. Solche Fugen sind anzuordnen bei Balkon- und Terrassenbel ä gen in zusammenh ä ngenden Fl ä chen gr öß er als 5 m ², beim Anschlu ß an Verwahrungen, T ü rrahmen und zum Bauk ö rper, an Bade- und Brausewannenr ä ndern, beim seitlichen Anschlu ß der Bade- und Brausewannensch ü rzen, bei Anschlagschienen, Bodenabl ä ufen, Rohrdurchf ü hrungen.
3.14 Bade- und Brausewannen m ü ssen vom Elektriker geerdet werden. Ungeerdete Wannen d ü rfen nicht eingekachelt werden.
3.15 Es findet eine f ö rmliche Abnahme statt. Sie erfolgt nur nach vollst ä ndiger Fertigstellung der Bel ä ge und wenn dieselben einwandfrei ges ä ubert sind. Die Abnahme ist vom Auftragnehmer schriftlich zu beantragen.
4. Nebenleistungen
4.1 Ma ß gebend f ü r die Preisbildung sind die Zeichnungen und der nachstehende Text. Der Bieter hat auch bei nicht vollst ä ndiger Beschreibung den Aufwand f ü r fix und fertige Arbeiten einschl. s ä mtlicher erforderlichen Nebenarbeiten zu ber ü cksichtigen, also s ä mtliche Montage-, Bohr- und Stemmarbeiten, Befestigungsmittel und -materialien, Abklebungen, Abschrankungen (auch Wiedereinbau), Verwahrungen, Verfugungen, Rundungen, Schalterdosen, Rohrdurchf ü hrungen, Plattierungen von umkleideten Installationsleitungen usw.
4.2 Alle Leistungen umfassen auch die Lieferung der dazugeh ö rigen Stoffe und Bauteile frei Baustelle einschl. Abladen, diebstahlsichere Lagerung und Transport zur Verwendungsstelle.
4.3 Die Einheitspreise beinhalten s ä mtliche Leistungen f ü r die Schalld ä mmung (DIN 4109), insbesondere die Abtrennung der Wannensch ü rzen, k ö rperschallged ä mmt, von Fu ß boden und Wand usw.
4.4 Nebenleistungen sind, entgegen DIN 18352, auch folgende Leistungen:
- Sicherung des Verkehrs;
- Sicherung von Leistungen usw.;
- Ma ß nahmen zum Umweltschutz;
- Vorkehrungen zum Schutz der Arbeiten gegen K ä lte, Hitze und Feuchtigkeit;
- Ma ß nahmen zur Weiterarbeit bei Frost und Schnee, soweit vertretbar;
- Reinigung des Untergrundes;
- Vorkehrungen gegen Verschmutzen und Besch ä digungen an Bauteilen, Isolierungen und Einrichtungen jeder Art und Schutz frischverlegter Bel ä ge zur Aufrechterhaltung des Baubetriebs;
- Sicherung der Installationen;
- Herstellen, Schlie ß en von Aussparungen;
- Schutz gegen zu rasches Austrocknen des M ö rtels;
- Anarbeiten von Bel ä gen an Bodenentw ä sserungen;
- Reinigungsarbeiten an allen betroffenen Bauteilen, Gegenst ä nden und Einrichtungen so gr ü ndlich, da ß bei den Folgeunternehmern, vor allem Maler, Bodenleger usw., ü ber deren vertragliche Verpflichtung hinausgehend keine Mehraufwendungen erforderlich werden;
- Abdecken der B ö den mit S ä gemehl nach Beendigung der Arbeiten;
- Vorhalten von Aufenthalts- und Lagerr ä umen, Ziffer 4.2.1;
- Aufbringen von Haftbr ü cken, Ziffer 4.2.6;
- Herstellen von L ö chern in Wand- und Bodenbel ä gen f ü r Installationen und Einbauteile, Ziffer 4.2.10;
- Anarbeiten der Bel ä ge, Ziffer 4.2.14;
- Ausbilden, Schlie ß en von Fugen, Ziffer 4.2.15;
- Abschneiden von Randstreifen, Ziffer 4.2.17;
- Liefern/Einsetzen von Profilleisten, Zierplatten, Formteilen, Ziffer 4.2.18;
- Anarbeiten der Bel ä ge an Aussparungen gr öß er 0.1 m ², Ziffer 4.2.21;
- Herstellen von Gerungen, Ziffer 4.2.22;
4.5 Bauseitig sind keinerlei Beihilfen vorgesehen.
4.6 Das Anarbeiten an T ü rzargen, eingebaute Wandk ä sten, UP-Wandsp ü ler, Fenster usw. ist im Einheitspreis enthalten.
4.7 Das evtl. Abklopfen von nicht ausgesparten Putzfl ä chen bis 5 cm Breite wird nicht besonders verg ü tet.
4.8 Muster sind auf Anforderung auch in gr öß erem Umfang vorzulegen; eine Verg ü tung erfolgt nicht.
4.9 Rohbauunebenheiten +/- 1,0 cm berechtigen zu keinen Mehrforderungen.
4.10 Entstehende Sch ä den an Bauteilen und Arbeiten vorhergehender Handwerker werden von der Endrechnung abgezogen.
4.11 Der vom Auftragnehmer verursachte Bauschutt, sowie Abf ä lle aller Art, einschl. Verpackungsmaterial, sind kostenlos von der Baustelle zu entfernen.
4.12 Die Leistung wird nach Pauschalfestpreis vom Auftraggeber vergeben, nach vorheriger Massen- und Mengen ü berpr ü fung durch den Auftragnehmer anhand der Architektenpl ä ne.
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gelesen (Ort, Datum, Unterschrift)
TECHNISCHE VERTRAGSBESTIMMUNGEN
01 Fensterbänke
01
Fensterbänke
01.__. 10 Liefern von Kunstharzstein-Fensterbänken Liefern und Versetzen von Fensterb ä nken.
Vorder- und Seitenkanten feingeschliffen und poliert. Kanten gefast und poliert. Ü berstand ü ber verputzte Vorderkante Fensterleibung ca. 20 mm.
Material: Agglo-Carrara, Feinkorn (kunstharzgebunden)
St ä rke: 20 mm
Einbautiefe: 140 mm
Versetzen in D ü nnbett vor Ausf ü hrung der Innenputzarbeiten.
Der Versetzm ö rtel ist auf den Montagebereich abzustimmen, inkl. evtl. notwendiger Stemmarbeiten und Vorbereitung des Untergrundes.
Fensterb ä nke m ü ssen nach der Montrage der Fenster aufgemessen werden.
01.__. 10
Liefern von Kunstharzstein-Fensterbänken
175,00
m
01.__. 20 Liefern von Naturstein-Fensterbänken wie vor, jedoch alternativ:
Naturstein z.B. Granodiorit Padang Cristal
St ä rke: 20 mm
Einbautiefe: 140 mm
Angebotenes Material:________________________
01.__. 20
Liefern von Naturstein-Fensterbänken
E
175,00
m
02 Stundenlohnarbeiten
02
Stundenlohnarbeiten
02.__. 10 Facharbeiter F ü r evtl. erforderliche Arbeiten, die nicht im Leistungsverzeichnis erfa ß t sind und gegen Nachweis zur Ausf ü hrung kommen, werden berechnet f ü r:
Facharbeiter:
02.__. 10
Facharbeiter
E
1,00
h
02.__. 20 Helfer wie vor, jedoch f ü r:
Helfer:
02.__. 20
Helfer
E
1,00
h
02.__. 30 Auszubildender wie vor, jedoch f ü r:
Auszubildender:
02.__. 30
Auszubildender
E
1,00
h