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Leistungsverzeichnis
Soweit in Vorbemerkungen oder Positionstexten nicht anders angegeben, gelten folgende Regelungen:
1. Standardisierte Leistungsbeschreibung:
Dieses Leistungsverzeichnis (LV) wurde mit der Standardisierten Leistungsbeschreibung Hochbau, Version 022 (2021-12), herausgegeben vom Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW), erstellt.
2. Unklarheiten, Widersprüche:
Bei etwaigen Unklarheiten oder Widersprüchen in den Formulierungen gilt nachstehende Reihenfolge:
1. Folgetext einer Position (vor dem zugehörigen Grundtext)
2. Positionstext (vor den Vorbemerkungen)
3. Vorbemerkungen der Unterleistungsgruppe
4. Vorbemerkungen der Leistungsgruppe
5. Vorbemerkungen der Leistungsbeschreibung
3. Material/Erzeugnis/Type/Systeme:
Bauprodukte (z.B. Baumaterialien, Bauelemente, Bausysteme) werden mit dem Begriff Material bezeichnet, für technische Geräte und Anlagen werden die Begriffe Erzeugnis/Type/Systeme verwendet.
4. Bieterangaben zu Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme:
Die in den Bieterlücken angebotenen Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme entsprechen mindestens den in der Ausschreibung bedungenen oder gewöhnlich vorausgesetzten technischen Anforderungen.
Angebotene Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme gelten für den Fall des Zuschlages als Vertragsbestandteil. Änderungen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig.
Auf Verlangen des Auftraggebers weist der Bieter die im Leistungsverzeichnis bedungenen oder gewöhnlich vorausgesetzten technischen Anforderungen vollständig nach (Erfüllung der Mindestqualität).
5. Beispielhaft genannte Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme:
Sind im Leistungsverzeichnis zu einzelnen Positionen zusätzlich beispielhafte Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme angeführt, können in der Bieterlücke gleichwertige Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme angeboten werden. Die Kriterien der Gleichwertigkeit sind in der Position beschrieben.
Setzt der Bieter in die Bieterlücke keine Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme seiner Wahl ein, gelten die beispielhaft genannten Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme als angeboten.
6. Zulassungen:
Alle verwendeten Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme haben alle für den projektspezifischen Verwendungszweck erforderlichen Zulassungen oder CE-Kennzeichen.
7. Leistungsumfang:
Jede Bezugnahme auf bestimmte technische Spezifikationen gilt grundsätzlich mit dem Zusatz, dass auch rechtlich zugelassene gleichwertige technische Spezifikationen vom Auftraggeber anerkannt werden, sofern die Gleichwertigkeit vom Auftragnehmer nachgewiesen wird.
Alle beschriebenen Leistungen umfassen das Liefern, Abladen, Lagern und Fördern (Vertragen) bis zur Einbaustelle und Verarbeiten oder Versetzen/Montieren der Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme.
Sind für die Inbetrieb- oder Ingebrauchnahme einer erbrachten Leistung besondere Überprüfungen, Befunde, Abnahmen, Betriebsanleitungen oder Dokumentationen erforderlich, sind etwaige Kosten hierfür in die Einheitspreise einkalkuliert.
8. Nur Liefern:
Ist ausdrücklich nur das Liefern vereinbart, ist der Transport bis zur vereinbarten Abladestelle (Lieferadresse) und das Abladen in die Einheitspreise einkalkuliert.
9. Nur Verarbeiten oder Versetzen/Montieren:
Ist ausdrücklich nur das Verarbeiten oder Versetzen/Montieren von Materialien/Erzeugnissen/Typen/Systemen vereinbart, ist das Fördern (Vertragen) von der Lagerstelle oder von der Abladestelle bis zur Einbaustelle in den jeweiligen Einheitspreis der zugehörigen Verarbeitungs- oder Versetz-/Montagepositionen einkalkuliert.
10. Geschoße:
Alle Leistungen gelten ohne Unterschied der Geschoße.
11. Verwerten, Deponieren oder Entsorgen:
Sofern nicht anders festgelegt, gehen Materialien die z.B. abgebrochen oder z.B. bei Erarbeiten ausgehoben werden, in das Eigentum des Auftragnehmers über, welcher somit explizit zum umweltgerechten Verwerten, Deponieren oder Entsorgen der Baurestmassen beauftragt ist.
12. Arbeitshöhen:
Alle Arbeiten/Leistungen sind bis zu einer Arbeitshöhe von 3,2 m in die Einheitspreise einkalkuliert.
Die Arbeitshöhe ist jene Höhe über dem Fußbodenniveau (über dem Geländeniveau) oder über der Aufstellfläche der Aufstiegshilfe, in der sich die zu erbringende Leistung befindet.
Soweit in Vorbemerkungen oder Positionstexten nicht anders angegeben, gelten für alle Leistungen dieser Gruppe folgende Regelungen:
1. Begriffe:
Im Folgenden ist unter Gesteinskörnungen natürliches, recyceltes oder industriell hergestelltes Material zu verstehen.
2. Neigungen:
Leistungen sind ohne Unterschied der Neigung, ausgenommen bei Oberboden, Flächenabtrag, Schüttungen, Gussasphalt und Asphaltdeckschichten auf Betonunterlage, beschrieben.
3. Entsorgen:
Im Folgenden ist unter dem Begriff Entsorgen das Laden, Abtransportieren sowie das Verwerten, Deponieren oder Entsorgen der Baurestmassen zu verstehen.
Die Leistungen im Bereich des Titels Fliesenarbeiten beinhalten das Verlegen von Fliesen auf sorgfältig
gereinigten, glatten und einwandfreien Oberflächen wie Estrichen/Duschboards und sämtlichen
möglichen Wandflächen (GK/Putz/Beton/Spachtel etc.), einschließlich der ordnungsgemäßen
Vorbereitung des Untergrundes, um eine optimale Haftung zu gewährleisten. Im Falle von
Unebenheiten ist der Estrich nach Bedarf fachmännisch eben zu schleifen, bei Wänden ist sinngemäß
ein Ausgleich zu schaffen, und entsprechende Ebenheiten als Grundlage zu schaffen.
Ausführungsort: Treppenhäuser alle Böden, Tritt- und Setzstufen sowie die Wand im EG bis Höhe 1,2m.
Wand - und Bodenfliesen innerhalb der Wohnungen, in Bädern, Duschbädern und WCs.
Feuchtigkeitsabdichtungen auf den Boden- und Wandflächen sind mit geeigneten Systemen der DIN
18534 vorzusehen, einschließlich aller erforderlichen Vorbereitungsmaßnahmen und systemkonformen
Formteilen (Haftgrundierung, Eckdichtband, Wannendichtband, Dichtmanschetten, etc.) in folgenden
Räumen:
• in allen Bädern mit Dusche oder Badewanne auf Boden und Wandanschlussbereichen,
• auf den von Spritzwasser gefährdeten Wandbereichen der raumhoch gefliesten Duschen und
Badewannen.
• Wandbereich der Sanitärobjekte und Ablagen
• sowie auf sonstigen Räumen mit Bodeneinläufen,
• reine WC-Räume werden nicht abgedichtet
Im Bereich von Türöffnungen sind diese über die Türöffnung10cm hinaus zu führen und im Bereich der
Türleibung auch entsprechend 5-6 cm hoch
Die bodengleichen Duschen werden nicht mit Gefälleestrich, sondern mit sogenannten Duschboards
(siehe Bemusterungsliste Anlage 05, Beschreibung KGR 400) zur Entwässerung ausgeführt, die damit
verbundenen zusätzlichen Leistungen sind mit einzukalkulieren.
Die Fliesen sind im Dünnbettverfahren zu verlegen. Untergründe Boden Zementestriche, Wände
Mauerwerk oder Beton mit Kalkzementputz oder Gipskartonwände.
Zur Leistung gehört auch das Herstellen aller Anschlüsse an Installationen, Halterungen,
Einrichtungsgegenständen, Fenster, Türen, u. ä., das Herstellen und Andichten von Löchern in Wand-
und Bodenbelägen, das Ausschneiden von Elektrodosen sowie alle Schrägschnitte, ebenso das
Verlegen im Gefälle bei Räumen mit Bodeneinlauf sowie bei bodengleichen Duschen.
Die oberste Fliesenreihe, bei Fliesenspiegeln auch die unterste und die seitlichen Anschlüsse, sowie
alle sonstigen freien Enden und freistehenden Sockel sind am Wandanschluss mit Verfugungsmaterial
satt auszufüllen und sauber zu den Fliesen beschnitten abzustreichen.
Für alle Fliesenarbeiten gilt, dass die Hartverfugung auf mineralischer Basis als Zementfuge
auszuführen ist, dass sämtliche Innenecken dauerelastisch mit Silikon erfolgen, sofern sie beidseitig mit
Fliesen belegt sind und mit überstreichbarem elastischen Dichtstoff (Acryl- oder PU-Basis, je nach
Anforderung) wenn eine Seite verliest und die andere gestrichen ist.
Ebenfalls zu berücksichtigen sind sämtliche Eckschutz und Trennschienen bei positiven Ecken,
Materialwechseln (sowohl im Untergrund, als auch Belag), Arbeits- und Dehnfugen etc.
Material gem. Bemusterungliste(Wand mit weißen Kunststoffüberzug, am Boden Edelstahl)
Es ist vor Verlegung der Fliesen ein Verlegeplan mit dem Architekt des AG oder der Qualitätssicherung
abzustimmen.