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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Vorbemerkungen Allgemeine Vorbemerkungen
Inhaltsverzeichnis
Vorbemerkungen
1 Beschreibung der Baumaßnahme
1.1 Grundstück
1.2. Bestandsbebauung und Nutzung
1.3 Bauort und Baumaßnahme
2 Planungsleistungen des AG
2.1 Allgemeines
3 Planungsleistungen des AN
4 Planablauf und Planunterlagen
5 Bauzeitenplan
6 Baustelleneinrichtung
7 Baustrom, Bauwasser und sonstige Medien
8 Genehmigungen/Behörden
9 Baubesprechung
10 Stoffbeistellungen durch den Auftraggeber
11 Immissionsschutz, Umweltschutz
12 Bauschild
13 Baustellenverkehr
14 Wege und Straßen / Nutzung fremden Geländes
15 Schuttbeseitigung und Sauberkeit am Bau
16 Schutz von Baustoffen und Bauteilen
17 Produktangaben durch den Bieter
18 Alternativpositionen, Eventualpositionen
19 Bautagesberichte
20 Abrechnung
21 Rechnungen
22 Stundenlohnarbeiten
23 Sicherheitsleistung
24 Bürgschaften
Vorbemerkungen
Nachfolgend werden die Bauleistungen übergreifend
beschrieben und die Schnittstellen zu den weiteren an der Baumaßnahme Beteiligten dargestellt.
Des Weiteren werden die Pflichten, zusätzlichen Leistungen und Aufgaben des Auftragnehmers (nachfolgend auch AN genannt) und die des Auftraggebers (nachfolgend auch AG genannt) aufgeführt.
1. Beschreibung der Baumaßnahme
1.1. Grundstück
Das Grundstück Peter-Marquard-Str.12, 22303 Hamburg verfügt über eine Größe von ca. 14,00m x
32,00m und vollständig erschlossen . Das Gebäude befindet sich in einer Blockrandbebauung
1.2 Bestandsbebauung und Nutzung
Auf dem Grundstück befindet sich ein Gebäude, das ca. 1900 errichtet wurde. Dieses wurde aus fünf Vollgeschossen errichtet. Im Erdgeschoss befinden sich zwei Gewerbeeinheiten und zwei Wohnungen.
Im 1.-4.0bergeschoss befinden sich Wohnungen.
1.3. Bauort und Baumaßnahme
Es ist die Errichtung eines Arbeits- und Schutzgerüsts (Fassadengerüst) an der Straßenseite des Wohngebäudes Peter-Marquard-Straße 17, 22303 Hamburg geplant.Das Gerüst dient der Balkonerneuerung und Dacharbeiten. Es handelt sich um ein Standgerüst aus Systembauteilen (nach DIN EN 12811-1). Das Gerüst wird 8 Lagen hoch aufgestellt ca. 19,20 Meter und verankert.
Eine lichte Durchgangshöhe von mindestens 3,30 m für Fußgänger wird im Bereich des Gehwegs sichergestellt. Der Aufbau erfolgt gemäß der Aufbau- und Verwendungsanleitung des Herstellers. Der öffentliche Verkehrsraum wird nur minimal beeinträchtigt, eine verkehrsrechtliche Anordnung wird beantragt
2 Planungsleistungen des AG
Der AG stellt folgende Unterlagen zur Verfügung:
- Baugenehmigung (kann beim AG eingesehen werden)
- Genehmigungsstatik (wird vor Baubeginn nachgereicht)
- Einschränkungen sind aus den Pkt. 4 zu entnehmen -
- Ausführungsplanung
- Auftrags-LV
2.1 Allgemeines
Der Leistungsbeschreibung liegt die Ausführungsplanung mit dem Vermerk "Ausführungsplanung für die Ausschreibung" bei und dient als Grundlage für die Kalkulation. Aus den anliegenden Planlisten ist durch den Bieter zu entnehmen, welchen Umfang die gesamte vom AG erbrachte Ausführungsplanung umfasst. Der AN hat dem AG bis spätestens 14 Tage nach Vergabe die Auskömmlichkeit und Plausibilität der in den Planlisten aufgeführten Ausführungsplanung schriftlich zu bestätigen.
Die vollständige Ausführungsplanung wird einfach auf Papier und im PDF-Format nach Auftragserteilung dem AN übergeben. Alle in den Planungsunterlagen befindlichen Maße, die den Bestand betreffen, sind örtlich zu prüfen und bei Abweichungen / Änderungen umgehend dem AG mitzuteilen. Hieraus entstehende Kosten sind in die Ausführung mit einzukalkulieren.
3 Planungsleistungen des AN
Für die im Leistungsverzeichnis erfassten Arbeiten erhält der AN vor Baubeginn eine durch den AG freigegebene Ausführungsplanung. Die hier aufgestellten Angaben und Forderungen sind durch den AN in seinen Werksplanungen, Schal- und Bewehrungsplänen sowie statischen Nachweisen zu berücksichtigen und zur Prüfung und Freigabe gem. Planlaufdiagramme (s. Pkt. 4) bei dem AG einzureichen. Alle statischen Berechnungen und Ausführungsplanungen für Bauzwischenzustände mit den zugehörigen
Baubehelfen, sind vom AN in Abhängigkeit von seinem Bauablauf zu planen.
Diese Planungsleistungen sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
4 Planablauf und Planunterlagen
Der AN hat alle Ausführungszeichnungen, einschl. der Detailzeichnungen mit dem zu erstellenden Bauwerk abzugleichen. In den Plänen sind die tatsächlich eingebauten Materialien und Materialqualitäten darzustellen.
Des Weiteren sind alle Zulassungen, Bautagebuch, Abnahmeprotokolle und sonstiger Bestandsunterlagen zusammenzustellen. Alle Pläne und Revisionsunterlagen sind in mindestens zweifacher Ausfertigung anzufertigen und in nummerierten, deutlich gekennzeichneten Akten, geordnet mit Inhaltsübersicht dem Auftraggeber zu übergeben. Planunterlagen sind zu falten und erhalten eine Ringlochverstärkung in Form eines geklebten Kunststoffstreifens. Des Weiteren sind diese Unterlagen als PDF-Dateien und als CAD-Unterlagen auf Datenträger im DXF-Format (Autocad 2000) an den AG zu übergeben.
Diese Unterlagen sind zwingend bis spätestens zur Abnahme vollständig dem AG zu übergeben und sind für die Schlussrechnung Zahlungsvoraussetzung. Alle Bedienungsanweisungen, Wartungsempfehlungen,
Pflegeanleitungen, Prüfbücher, Fachunternehmer-, Konformitätserklärungen u. ä. sind geordnet mit Inhaltsübersicht dem Auftraggeber als PDF-Dateien auf Datenträger zu übergeben.
Die oben beschriebenen Unterlagen des AN werden Eigentum des AG.
5 Bauzeitenplan
Ein detaillierter Bauzeitenplan bzw. Angaben über Bauablauftermine ist auf Grundlage des Grobterminplans des AG durch den AN nach Auftragserteilung innerhalb von 10 Tagen zur Abstimmung und Einarbeitung in den Detailterminplandurch die Bauüberwachung des AG vorzulegen. Des Weiteren ist der AN verpflichtet
seine Arbeiten mit dem AG und dem SiGeKo, in Bezug auf Arbeitszeiten, Baufortschritt, Planprüfläufen usw. abzustimmen.
6 Baustelleneinrichtung
Der AG stellt in einem begrenzten Maß allen beteiligten Gewerken Baustelleneinrichtungsfläche zur Verfügung. Diese Fläche ist aus dem anliegenden Baustelleneinrichtungsflächenplan zu entnehmen. Eine
entsprechende Zuordnung der Flächen zu den einzelnen Gewerken erfolgt angepasst auf den Baufortschritt und wird durch die Bauüberwachung des AG koordiniert.
Bis zum Abschluss wird seitens des AN Rohbau ein Kran für alle Gewerke vorgehalten. Dessen Nutzung durch ein Fremdgewerk zu einem vor der vergabe festzusetzenden Std. Satz erfolgen kann.
7 Baustrom, Bauwasser und sonstige Medien
Die vollständige Einrichtung / Erstellung von Baustrom, Bauzu- und Abwasser einschl. Gebühren, sowie die Vorhaltung über die gesamte Bauzeit wird über den AG sichergestellt. Die entstehenden Verbrauchskosten werden mit den am Bau beteiligten Gewerken verrechnet.
8 Genehmigungen/Behörden
Sind zur Durchführung der Arbeiten Genehmigungen von Behörden (z.B.: Gewerbeaufsichtsamt, Ordnungsamt, usw.) erforderlich, so sind diese ohne besondere Vergütung einzuholen.
9 Baubesprechung
Während der gesamten Bauzeit werden regelmäßig wöchentlich Baubesprechungen durchgeführt. An dieser Besprechung hat der verantwortliche Bauleiter sowie die verantwortlichen Leiter seiner Nachunternehmer der zum jeweiligen Zeitpunkt am Bau beteiligten Gewerke, teilzunehmen.
10 Stoffbeistellungen durch den Auftraggeber
Vom AG beigestellte Stoffe und Bauteile hat der AN mit einem Vorlauf von zwei Wochen vor Beginn der betroffenen Arbeiten bei der bauüberwachenden Stelle des Auftraggebers abzufordern.
11 Immissionsschutz, Umweltschutz
Zum Schutz gegen Immissionen ( Lärm, Staub usw. ) hat der AN geeignete Maßnahmen nach den gesetzlichen Bestimmungen zu treffen. Die Kosten hierfür sind in die EP einzurechnen. Bei Nichtbeachtung gehen die Folgekosten zu Lasten des AN.
12 Bauschild
Wenn durch den AG ein Bauschild aufgestellt wird, auf dem neben der Baumaßnahme der Bauherr, Entwurfverfasser, Statiker und Haustechnikplaner dargestellt werden, hat der AN hat die Möglichkeit auf seine Kosten seine Firma auf dem Bauschild mit darzustellen. Hierbei sind die durch den AG vorgegebene Angaben über Layouts, Größe und Materials, zwingend einzuhalten.
13 Baustellenverkehr
Zur Vermeidung von Unfällen und Behinderungen bei der Durchführung von Arbeiten ist das Parken von privaten Kraftfahrzeugen auf der Baustelle untersagt.
Auch dürfen die Straßen und Nachbargrundstücke nicht zu Lager- und Abstellzwecken benutzt werden und sind von Verunreinigungen freizuhalten. Sämtliche Fahrzeuge, Geräte und Materialien sind nur durch den AG zugewiesenen und genehmigten Bereich der Be-Fläche abzustellen.
14 Wege und Straßen / Nutzung fremden Geländes
Der AN hat sicherzustellen, dass durch ihn verursachte Verunreinigungen und Schäden an öffentlichen Straßen, Wegen, Pflanzungen, Einbauten Leitungen u ä. auf seine Kosten unverzüglich beseitigt werden.
Nach Abschluss der Bauarbeiten sind die öffentlichen Zuwegungen zur Baustelle auf eigene Kosten in den ursprünglichen Zustand zu versetzen. Der Verkehr auf den öffentlichen Straßen muss jederzeit aufrecht erhalten bleiben. Hiervon sind durch den AN bei der zuständigen Behörde beantragte und genehmigte Sperrungen ausgenommen. Die Verkehrssicherungspflicht im Baustellenbereich und in den unmittelbar angrenzenden Flächen des öffentlichen Verkehrs ist Sache des AN (Anliegerpflicht). Der AN hat den AG von jeglichen hieraus resultierenden Schadensersatzansprüchen freizustellen.
Sämtliche unter diesem Punkt aufgeführten Leistungen sind in die Position Baustelleneinrichtung mit einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
15 Schuttbeseitigung und Sauberkeit am Bau
Zur Vermeidung von Unfallgefahren und eingeschrägter Baufreheit ist der anfallende Bauschutt und Rest täglich aus dem Baubereich einschl. Baubehilfe und fachgerecht zu entsorgen.
Hierzu sind zwingend die Vor- und Ansagen der Bauüberwachung des AG zu folgen. Sollten dem nicht folgegeleistet werden ist der AG berechtigt auf Kosten der zu diesem Zeitpunkt beteiligten Gewerke den Bauschutt durch Dritte entsorgen zu lassen.
16 Schutz von Baustoffen und Bauteilen
Die Durchführung geeigneter Maßnahmen zum Schutze von Baustoffen und Bauteilen gegen Witterungseinflüsse, die für die termingerechte und fachgerechte Ausführung der Bauarbeiten notwendig werden, ist Sache des Auftragnehmers. Sie werden nicht gesondert vergütet, soweit in einzelnen Positionen des LV nichts anderes gesagt ist. Dies gilt insbesondere für abzudichtende Flächen bei ungünstiger Witterung. Die Flächen sind ggf. zu trocknen bzw. durch Abdeckungen mit Planen, Folien, Schutzzelten oder anderen geeigneten Maßnahmen trocken zu halten. Aufwendungen hierfür sind in die Einheitspreise der entsprechenden Position einzurechnen, sofern im Leistungsverzeichnis nichts anderes gesagt ist.
17 Produktangaben durch den Bieter
Die in den Leistungsbeschreibungen und in den technischen Vorbemerkungen der Gewerke / Titel aufgeführten Hersteller / Fabrikate sind mit einer Punktlinie versehen. Auf den gepunkteten Linien hat der Bieter sein angebotenes Produkt einzutragen. Bei nicht Eintragung gilt das in der Leistungsbeschreibung genannte Fabrikat als vereinbart, bei einer abweichenden Angabe ist die Gleichwertigkeit, sowohl in technischer, funktioneller als auch in architektonischer Hinsicht, darzustellen.
18 Alternativpositionen, Eventualpositionen
Sind in der Leistungsbeschreibung für die wahlweise Ausführung einer Leistung Alternativpositionen (Wahlpositionen) oder für die Ausführung einer nur im Bedarfsfall erforderlichen Leistung Eventualpositionen (Bedarfspositionen) vorgesehen, ist der Auftragnehmer verpflichtet, die in diesen Positionen beschriebenen Leistungen nach Aufforderung durch den Auftraggeber auszuführen. Soweit nichts anderes vereinbart, gelten auch für den Fall, dass in der Auftragssumme Eventualpositionen enthalten sind, diese als noch nicht beauftragt. Die Beauftragung (Aufforderung zur Ausführung) dieser Eventualpositionen erfolgt durch den Auftraggeber gesondert. Der Auftraggeber behält sich vor, in Ausnahmefällen die Entscheidung über die Ausführung von Alternativpositionen auch nach Auftragserteilung zu treffen.
19 Bautagesberichte
Der Auftragnehmer hat Bautagesberichte zu führen und nach Aufforderung durch den Auftraggeber diesem oder der Bauüberwachung unverzüglich zu übergeben. In den Bautagesberichten sind min. folgenden Angaben zu erfassen:
- tägliche Arbeitsstärke,
- Materiallieferung,
- Wetterverhältnisse,
- besondere Vorkommnisse auf der Baustelle.
20 Abrechnung
Sind für die Abrechnung Feststellungen auf der Baustelle notwendig, ist das gemeinsame Aufmaß mindestens 7 Werktage im Voraus bei der örtlichen Bauüberwachung zu beantragen. Die Originale der Aufmaßblätter, Wiegescheine und ähnliche Abrechnungsbelege erhält der Auftraggeber, die Durchschriften der Auftragnehmer. Bei Aufmaß und Abrechnung sind Längen und Flächen auf zwei Stellen nach dem Komma, Rauminhalte und Gewichte auf drei Stellen nach dem Komma zu runden. Geldbeträge sind auf zwei Stellen nach dem Komma zu runden.
21 Rechnungen
Rechnungen sind ihrem Zweck nach als Abschlags-, Teilschluss- oder Schlussrechnung zu bezeichnen; die Abschlags- und Teilschlussrechnungen sind durchlaufend zu nummerieren.Die Rechnungen sind kumuliert aufzustellen. Umfang und Wert aller bisherigen Leistungen, Summen die bereits erhaltenen Zahlungen einschl. Umsatzsteuerbeträge anzugeben.
22 Stundenlohnarbeiten
Stundenlohnarbeiten werden nur vergütet, wenn sie vorher vom Auftraggeber schriftlich angeordnet werden. Der Auftragnehmer hat über Stundenlohnarbeiten arbeitstäglich spätestens wöchentlich Stundenlohnzettel in zweifacher Ausfertigung einzureichen.
Diese müssen außer den Angaben nach VOB /C § 15 Nr. 3
- das Datum,
- die Bezeichnung der Baustelle,
- die genaue Bezeichnung des Ausführungsortes innerhalb der Baustelle,
- die Art der Leistung,
- die Namen der Arbeitskräfte und deren Berufs-, Lohn- oder Gehaltsgruppe,
- die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft, ggf. aufgegliedert nach Mehr-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit und
- die Gerätekenngrößen
enthalten.
Stundenlohnrechnungen müssen entsprechend den Stundenlohnzetteln aufgegliedert werden. Die Originale der Stundenlohnzettel behält der Auftraggeber, die bescheinigten Durchschriften erhält der Auftragnehmer.
23 Sicherheitsleistung
Die Sicherheit für Vertragserfüllung erstreckt sich auf die Erfüllung aller Verpflichtungen aus dem Vertrag, insbesondere für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung einschließlich Abrechnung, Mängelbeseitigung und Schadensersatz sowie auf die Erstattung von Überzahlungen einschließlich der Zinsen. Die Sicherheit für die Mängelansprüche erstreckt sich auf die Erfüllung der Mängelansprüche einschließlich Schadensersatz sowie auf die Erstattung von Überzahlungen einschließlich der Zinsen.
24 Bürgschaften
Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, richten sich Inhalt und Form der Bürgschaftserklärungen ggf. nach den Formblättern des Auftraggebers. Die Bürgschaft ist über den Gesamtbetrag der jeweiligen Sicherheit in nur einer Urkunde zu stellen. Die Urkunde über die Vertragserfüllungsbürgschaft wird auf Verlangen nach Abnahme und vertragsgemäßer Schlussrechnungslegung zurückgegeben, wenn der Auftragnehmer
- die Leistung vertragsgemäß erfüllt hat,
- etwaige Ansprüche (einschließlich Ansprüche Dritter) befriedigt hat und
- eine vereinbarte Sicherheit für Mängelansprüche geleistet hat.
Die Bürgschaftsurkunde über Mängelansprüche wird auf Verlangen zurückgegeben, wenn die vertraglich vereinbarten Verjährungsfristen für Mängelansprüche abgelaufen und die bis dahin erhobenen Ansprüche erfüllt sind. § 17 Nr. 8 VOB/B gilt entsprechend.
Allgemeine Vorbemerkungen
Anlage Planliste Ausschreibung Planliste und weitere Unterlagen
Folgende Pläne und Unterlagen sind Bestandteil der Ausschreibung:
Bezeichnung Plannummer
BE Einrichtungsplan PMS12_250603_AP_LP_HV_200.0
Gerüstaufstellung PMS12_250330_EP_LP_AN_SC_Gerüst
Grundriss EG-2.OG EG-OG2_Grundriss_20260311_V002
Grundriss 3.OG-DG OG3-DG_Grundriss_20260311_V002
Straßenansicht Straße_Ansicht_20260311_V002
Schnitt A-A A-A_Schnitt_20260311_V002
Schnitt B-B B-B_Schnitt_20260311_V002
Balkon Nr. PMS12_100610_AP_AS_100.0
Anlage Planliste Ausschreibung
01 Baustelleneinrichtung
01
Baustelleneinrichtung
01.__.0001 Einrichten der Baustelle Einrichten der Baustelle für sämtliche in der Leistungsbeschrei-
bung aufgeführten Leistungen.
Baustelleneinrichtung einrichten, vorhalten und rückbauen.
Die Anforderungen und Bedingungen der Allgemeinen Vorbemerkungen sind in der Preiskalkulation zu berücksichtigen und werden nicht gesondert vergütet.
Die Anmietung von BE-Fläche, gemäß BE-Plan, vor dem Gebäude erfolgt durch den Bauherren
01.__.0001
Einrichten der Baustelle
P
1,00
psch
02 Fassadengerüst
02
Fassadengerüst
02.__.0001 Fußgängertunnel 2,00 m breit aufbauen, vorhalten und abbauen Fußgängertunnel 2,00 m breit aufbauen, vorhalten und abbauen nach DIN 4420 Teil 1 I DIN EN 12811-1.
Grundstandzeit der Fußgängertunnel: 4 Wochen mietfrei.
Breite/Teife: 14,00 m / 2,00 m
Höhe: 3,30 m
Ausführung: Gemäß der Plan PMS12_250430_EP_LP-Gerüst
02.__.0001
Fußgängertunnel 2,00 m breit aufbauen, vorhalten und abbauen
14,00
m
02.__.0002 Verlängerung der Gebrauchsüberlassung für das in Pos. [02.1] V erlängerung der Gebrauchsüberlassung für das in Pos. 02.1 beschreibene Fassadengerüst über die 4-Wochen mietfrei
Gebrauchsüberlassung ca. 8 Wochen
8 Wochen x 14,00 m = 112,0 m/Wo
02.__.0002
Verlängerung der Gebrauchsüberlassung für das in Pos. [02.1]
112,00
m/Wo
02.__.0003 Geländer auf Tunnel Geländer auf Tunnel aufbauen, vorhalten und abbauen
Grundstandzeit der Fußgängertunnel: 4 Wochen mietfrei.
Länge: 14,00 m
02.__.0003
Geländer auf Tunnel
14,00
m
02.__.0004 Verlängerung der Gebrauchsüberlassung für das in Pos. Verlängerung der Gebrauchsüberlassung für das in Pos.
02.3 beschreibener Geländer über die 4-Wochen mietfrei.
Gebrauchsüberlassung ca. 8 Wochen
8 Wochen x 14,00 m = 112,00 m /Wo
02.__.0004
Verlängerung der Gebrauchsüberlassung für das in Pos.
112,00
m/Wo
02.__.0005 Arbeits- und Schutzgerüst, Straßenseite Arbeitsgerüst für Fassadenarbeiten als längenorientiertes Standgerüst, Grundstandzeit 4 Wochen mietfrei.
Gerüst auf der Straßenseite seite um die Balkone geführt. Einschl. integriertem Leitergang.
Gerüstaufabauhöhe: ab 3,30 m über Fußgängertunnel
Höhe oberste Belagfläche: ca.17,00 m ü. OKFGelände
Standfläche. eben, normal belastbar
Breitenklasse: W09
Lastklasse : 6
Gerüstbreite: 1,00 m
Nutzung: Rohbau, Fassade, Dachdecker etc.
Ausführung: Gemäß der Plan PMS12_250430_EP_LP-Gerüst
Aufbauort: Straßenseite
02.__.0005
Arbeits- und Schutzgerüst, Straßenseite
230,00
m²
02.__.0006 Gebrauchsüberlassung Arbeits- und Schutzgerüst Verlängerung der Gebrauchsüberlassung für das in Pos.
02.5 beschreibene Fassadengerüst über die 4-Wochen mietfrei.
Gebrauchsüberlassung ca. 8 Wochen
8 Wochen x 230,00 m² = 1.840,00 m²/Wo
02.__.0006
Gebrauchsüberlassung Arbeits- und Schutzgerüst
1.840,00
m²/K
02.__.0007 Konsolenausleger, 30 cm 30-er Konsolausleger montieren, vorhalten und abbauen nach DIN 4420 Teil 1 I DIN EN
12811-1.
Grundstandzeit der Konsolen: 4 Wochen mietfrei
02.__.0007
Konsolenausleger, 30 cm
56,00
m
02.__.0008 Gebrauchsüberlassung Konsole Verlängerung der Gebrauchsüberlassung für das in Pos.
beschreibene Konsole über die 4-Wochen mietfrei
Gebrauchsüberlassung ca. 8 Wochen
8 Wochen x 56,0 m = 448,00 m/Wo
02.__.0008
Gebrauchsüberlassung Konsole
448,00
m/Wo
02.__.0009 Treppenturm Aussenliegender Treppenturm einläufig mit Stahlrohrrahmengerüst der Lastklasse 3, 2,0 KN/m2 , Breitenklasse W 06, mit Umlauf im vorhandenen Gerüst,straßenseitig. aufbauen, vorhalten und abbauen,
nach DIN EN 12811-1.
Grundstandzeit der Treppent: 4 Wochen mietfrei.
Treppe im W 09 Fach
Treppenturmhöhe: OKF Belagebene ca. 15,50 m
Anzahl: 1 Stück
02.__.0009
Treppenturm
15,50
Stgm
02.__.0010 Gebrauchsüberlassung Treppenturm Verlängerung der Gebrauchsüberlassung für den in Pos: 02.9 beschreibenen Treppenturm über die 4-Wochen mietfrei.
Gebrauchsüberlassung: ca..8 Wochen
8 Wochen x 15,50 stgm = 124,0 stgm./Wo
02.__.0010
Gebrauchsüberlassung Treppenturm
124,00
Stgm
03 Dachdeckerfanggerüst
03
Dachdeckerfanggerüst
03.__.0001 Dachdeckerschutzgerüst Dachdeckerschutzgerüst 2,0 m hoch an der Straßenseite und an Teilbereichen der Rückseite, erstellen, vorhalten und abbauen, als Zulage zu dem in 02.5 genannten Fassadengerüst.
Grundstandzeit der Dachdeckerschutzgerüste: 4 Wochen mietfrei.
Breite/Höhe: 14,0 m /2,0m
03.__.0001
Dachdeckerschutzgerüst
E
28,00
m³
03.__.0002 Gebrauchsüberlassung Dachfanggerüst Verlängerung der Vorhaltung für jede weitere angef. Woche über die Grundstandzeit der 03.1 hinaus.
Gebrauchsüberlassung ca. 8 Wochen
8 Wochen x 28,00 m² = 224,0 m²/Wo
03.__.0002
Gebrauchsüberlassung Dachfanggerüst
E
224,00
m²/W
04 Gerüstbekleidung
04
Gerüstbekleidung
04.__.0001 Gerüstbekleidung mit Schutznetz Vollflächige Gerüstbekleidung ab dem Fußgängertunnel mit Staubschutznetz;
Grundstandzeit Gerüstbekleidung 4 Wochen mietfrei.
Einbauort:Straßenseite
04.__.0001
Gerüstbekleidung mit Schutznetz
230,00
m²
04.__.0002 Gebrauchsüberlassung, Schutznetz Verlängerung der Gebrauchsüberlassung für den in Pos 04.1 beschreibenen Schutznetz über die 4-wöchige Grundeinsatzzeit hinaus.
Gebrauchsüberlassung ca. 8 Wochen
8 Wochen x 230,00 m² = 1.840,00 m/Wo
04.__.0002
Gebrauchsüberlassung, Schutznetz
1.840,00
m²Wo
05 Gerüstaufzug
05
Gerüstaufzug
05.__.0001 Lasten- und Personenaufzug Personen- und Lastenaufzug 500kg, Förderhöhe ca. 15,50 m, inkl. 6 Ladestellensicherungen. Für Auf-/Abbau, Transport
und 4 Wochen mietfrei
Grundstandzeit Personen- und Lastenaufzug 4 Wochen mietfrei.
05.__.0001
Lasten- und Personenaufzug
1,00
Stk
05.__.0002 Gebrauchsüberlassung Aufzug Miete für Personen- und Lastenaufzug für jede angefange Woche über die Grundstandzeit hinaus.
05.__.0002
Gebrauchsüberlassung Aufzug
8,00
Stk/
05.__.0003 Modulgerüst als Lastturm für Aufzug Lastturm zur Aufnahme des Gerüstaufzuges an der Vorderfront ( H= ca.15,50 m).
Für Auf- und Abbau, Transport.
Grundstandzeit für den Lastrturm 4 Wochen mietfrei.
05.__.0003
Modulgerüst als Lastturm für Aufzug
1,00
Stk
05.__.0004 Gebrauchsüberlassung Lastturm Miete für das Modulgerüst (Lastturm) des Gerüstaufzuges über die Grundstandzeit hinaus.
05.__.0004
Gebrauchsüberlassung Lastturm
8,00
St/K
06 Stundenlohnarbeiten und Einheitspreise
06
Stundenlohnarbeiten und Einheitspreise
06.__.0001 Stundensatz Vorarbeiter Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst sind
und nur auf Anweisung des AG gegen Nachweis zur
Ausführung kommen:
Vorarbeiter
06.__.0001
Stundensatz Vorarbeiter
E
10,00
h
06.__.0002 Stundensatz Fachwerker Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst sind
und nur auf Anweisung des AG gegen Nachweis zur
Ausführung kommen:
Fachwerker
06.__.0002
Stundensatz Fachwerker
E
10,00
h