Gerüstbauarbeiten
Reiterkoppel, Fehmarn
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Baubeschreibung Baubeschreibung Bauherr ist die Reiterkoppel Wohnbau GmbH & Co.KG auf Fehmarn. Auf sechs großen Grundstücken werden an der Bürger Weide / Grüner Weg auf 23769 Fehmarn in 6 Bauabschnitten 270 Wohnungen gebaut. 1. Bauabschnitt: 77 Seniorenwohnungen mit 2 Gewerbeeinheiten (Bäcker/Kiosk und Tagespflegeeinrichtung), verteilt auf 4 Baukörper. Beginn Hochbau ca. Ende Q2 2026. 2.Bauabschnitt: ca. 92 Stück öffentlich geförderte Wohneinheiten, verteilt auf 6 Baukörper Beginn Hochbau ca. Anfang Q4 2026 3.Bauabschnitt: ca. 92 frei finanzierte Wohnungen, verteilt auf 11 Baukörper. Beginn Hochbau ca. Anfang Q2 2027. 4. Bauabschnitt: Parkpalette für ca. 193 PKW-Stellplätze. Beginn ca. Q4 2027. 5. Bauschnitt: Vollstationäres Altenpflegeheim mit ca. 80 Betten. Beginn Hochbau ca. Anfang Q1 2027. 6. Bauabschnitt: 9 Reihenhäuser für Privaterwerber, verteilt auf 3 Baukörper. Beginn Hochbau ca. Q3 2027 Gesamt: - ca. 4,6 ha großes Grundstück - ca. 16.510 qm vermietete Wohnfläche, davon ca. 900 qm Wohnfläche bei den   Reihenhäusern - 1 Parkpalette mit 193 PW-Stellplätzen - ca. 11.000 qm Dachfläche - ca. 3500 qm PV-Fläche - ca. 28 Stück im Bereich der öffentlichen Straßen und ca. 94 Stück auf   Parkflächen der einzelnen Grundstücken Die nachfolgende Ausschreibung behandelt den 1.Bauabschnitt: Die 4 Gebäude sind nicht unterkellert und haben jeweils ein Erd-, Ober- und Dachgeschoss, Gebäudeklasse 3. Es sind 24 oberirdische Pkw-Stellplätze auf dem eigenem Grundstück für die Seniorenwohnungen, Tagespflege (im EG von SO2) und eine Gewerbefläche (im EG von Haus SO1) geplant. Die Erschließung des Grundstücks erfolgt vom Grünen Weg Alle 4 Häuser werden über ein zentral angeordnetes Treppenhaus und einem Aufzug erschlossen. Die Technikräume befinden sich jeweils im Erdgeschoss Haus S 01: 17 Wohnungen mit 920,47 qm Wohnfläche und eine Gewerbefläche im EG mit 72,92 qm Nutzfläche (Bäcker / Kiosk), sonstige Nutzfläche ca. 242 qm Haus S 02: 18 Wohnungen mit 944,35 qm Wohnfläche und die Tagespflege im EG mit 354,95 qm Nutzfläche, sonstige Nutzfläche ca. 315 qm Haus S 03: 18 Wohnungen mit 978,92 qm Wohnfläche, sonstige Nutzfläche ca. 240 qm Haus S 04: 24 Wohnungen mit 1.256,38 qm Wohnfläche, sonstige Nutzfläche ca. 358 qm
Baubeschreibung
Besondere Vertragsbedingungen für Bauleistungen Anlage 1 zum Bauleistungsvertrag Der AN erklärt mit der Abgabe des Angebotes, dass er sich über die Lage und Beschaffenheit des Grundstückes, von den Einzelheiten der Ausschreibung und ihrer Grundlagen unterrichtet hat und dass er sich aus den erhaltenen Unterlagen über den Umfang der vertraglichen Leistungen sowie über die Art der Abrechnung informieren konnte. Auf Unstimmigkeiten zwischen Leistungsverzeichnis, Zeichnungen und einzelnen Bestimmungen zur Angebotsabgabe ist schriftlich schon mit Angebotsabgabe hinzuweisen. Ist der Bieter der Meinung, dass die Leistungsbeschreibung oder Teile der Leistungsbeschreibung oder die ergänzenden Unterlagen unvollständig, unklar oder fehlerhaft sind, ist er verpflichtet, diesen einem gesonderten Begleitschreiben so zu ergänzen, dass ersichtlich ist, welche Teile zur funktionsgerechten und in sich geschlossenen Leistung notwendig sind. Die Abgabe von Preisen für Alternativpositionen und abgefragte Einheitspreise ist zwingend vorgeschrieben. Alternativvorschläge des Bieters sind als Nebenangebote zugelassen. Sie sind dem Angebot als besondere Anlage beizufügen. Der AG (Auftraggeber) behält sich vor, einzelne Leistungen aus dem LV des AN auch nach Angebotsabgabe herauszunehmen. In die Einheitspreise sind alle zur Erbringung der vertraglichen Leistung notwendigen Bau-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Hilfsgeräte, Transporte einschl. eventueller Zwischentransporte sowie sämtliche Lohnnebenkosten wie Fahrgelder, Wegegelder, Auslösungen, Zulagen usw. für die vorgegebenen Ausführungsfristen einzurechnen. Eine gesonderte Vergütung hierfür erfolgt nicht. In die Einheitspreise sind ferner alle zur Erbringung der beschriebenen Leistung erforderlichen Materialien, sofern in der Leistungsbeschreibung selbst nichts anderes gesagt ist, einzurechnen. Mehrarbeits-, Nachtarbeits- und Feiertagszuschläge werden nur in dem Umfang erstattet, in dem die Objektüberwachung die Ableistung derartiger Stunden schriftlich gefordert hat, nicht jedoch bei Verzug des Auftragnehmers. Die Nettoeinheitspreise sind Festpreise, die bis zur Schlussrechnung gelten, wobei auch Lohn- und Materialgleitklauseln als nicht vereinbart gelten. Nachforderungen aus vorstehenden Gründen können nicht berücksichtigt werden. § 2 Nr. 3 VOB/B bleibt unberührt. Stundenlohnarbeiten dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Ankündigung und auf ausdrückliche Anordnung der Objektüberwachung ausgeführt werden. Stundenlohnzettel sind werktäglich mit den üblichen Angaben (Art und Umfang der Leistung, Datum und Zeitraum der Leistung, Namen und Qualifikation der die Leistung ausführenden Mitarbeiter) aufzustellen und dem AG innerhalb einer Woche zur Kenntnisnahme vorzulegen. Die Unterschrift unter Stundenlohnzetteln gilt nicht als Rechnungsanerkennung. Es bleibt die Prüfung vorbehalten, ob es sich um Stundenlohn oder Vertragsarbeiten handelt. Der Umfang der Beauftragung bleibt vorbehalten. Sofern der Auftrag pauschaliert wird gilt: Mehr oder Minderleistungen gegenüber den ausgeschriebenen Mengen werden bei Änderungen des Bauentwurfs oder der Ausführung entsprechend Aufmaß zu den angebotenen Einheitspreisen abgerechnet. Der AG ist berechtigt, geänderte und zusätzliche Leistungen anzuordnen, auch wenn diese nicht erforderlich, wohl aber zweckmäßig für die Realisierung des Projektes sind. Das gilt auch für Beschleunigungsanordnungen und für Anordnungen, die zu einer Verlängerung der vertraglich bestimmten Bauzeit führen. Muster und Proben der zur Verwendung vorgesehenen Materialien und Teile sind vom AN auf Verlangen des AG in angemessenem Umfang so frühzeitig zu liefern und zu montieren, dass hierdurch der Baufortschritt nicht gefährdet wird. Die Kosten hierfür und für vom Auftraggeber verlangten Nachweis trägt der AN. Die Genehmigung von bemusterten Materialien entbindet den Auftragnehmer nicht von seiner Verantwortlichkeit hinsichtlich der Qualität dieser Materialien. Behinderungsanzeigen bedürfen auch dann der Schriftform, wenn die Behinderung offenkundig ist. Ist erkennbar, dass sich durch eine Behinderung oder Unterbrechung Auswirkungen ergeben, hat der AN diese dem AG unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Unterlässt er schuldhaft diese Mitteilung, hat er den dem AG daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Muss der AN sein Personal aus besonderen, nicht von ihm zu vertreten den Gründen abziehen oder reduzieren, ist er verpflichtet, dies beim AG schriftlich anzumelden und nach Herstellung der erforderlichen Zustände sein Personal innerhalb von 3 Werktagen wieder in der erforderlichen Mannstärke bereitzustellen. Für den Fall, dass der AN die Vertragsfristen schuldhaft überschreitet, gilt eine Vertragsstrafe als vereinbart. Der Auftraggeber kann sich Vertragsstrafenansprüche noch bis zur Schlusszahlung vorbehalten. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt. Die Vertragsstrafe wird jedoch auf solche Schadensersatzansprüche angerechnet. Abnahmen von Teilleistungen werden nur im Beisein des verantwortlichen Bauleiters und einem vom AG benannten Vertreter durchgeführt. Die Schlussabnahme erfolgt im Beisein des AG. Der AN hat für die Abnahme die notwendigen Vorbereitungen zu treffen. Der AN verzichtet auf den Einwand verspäteter Mängelrüge. Der AG kann daher bis zum Ende der Gewährleistungspflicht die Mängelbeseitigung verlangen, auch für Mängel vor bzw. bei der Abnahme. Die Gewährleistungsfristen beginnen an dem, der mängelfreien Abnahme durch den AG folgenden Tag. Wird innerhalb der Gewährleistungsfrist ein Mangel gerügt, so lebt die Gewährleistungsfrist für alle Gewährleistungsansprüche bezüglich des gerügten Mangels, bis der AN seine Gewährleistung oder Schadenersatzverpflichtungen gegenüber dem AG erfüllt hat, wieder auf. Mangelhafte oder nach fehlerhaften Maßen bzw. mit vertragswidrigem Material ausgeführte Arbeiten sind nach Aufforderung sofort zu beseitigen und durch fehlerfreie zu ersetzen. Der AN ist dafür verantwortlich, dass die Mängelbeseitigung fristgerecht und ohne Kosten für den AG erfolgt und hat für alle Nachteile, die dem AG oder Dritten aus seiner mangelhaften Leistung entstehen, aufzukommen. Werden die Mängel innerhalb einer vom AG gesetzten Frist nicht beseitigt, so ist der AG berechtigt, die fehlerhaften Leistungen durch einwandfreie zu ersetzen. Alle hierzu erforderlichen Kosten sowie alle durch die mangelhafte Leistung dem AG entstehenden mittelbaren Schäden hat der AN zu erstatten. Bei vom AN zu vertretenden Mängeln kann der AG mindestens das 2-fache der Mängelbeseitigungskosten zurückbehalten, bis die Mängel beseitigt sind. Mängelansprüche richten sich - soweit nichts Abweichendes bestimmt ist - in Art und am Umfang nach § 13 VOB/B. Der AG kann auch schon vor der Abnahme bei Vorliegen von Mängeln die Rechte aus § 13 Nr. 5, Abs. 2 VOB/B geltend machen. Es bedarf ausdrücklich keiner (Teil-) Kündigung des Vertrages, damit der AG unter die weiteren Voraussetzungen zur Nachbesserung im Wege der Selbstvornahme schreiten kann. Verstreicht eine Aufforderung zur Nacherfüllung vielmehr fruchtlos, ist der AG berechtigt, die Mängel auf Kosten des AN durch Drittunternehmer beseitigen zu lassen, wenn nicht der AN die Nacher- füllung zu Recht verweigert. Dies gilt auch dann, wenn ein gerügter Mangel nach Erledigtmeldung des AN nochmals auftritt, soweit sich eine nochmalige Nacherfüllung dem AG ausnahmeweise zumutbar ist. § 13 Nr. 7 VOB/B findet keine Anwendung. Die Verjährungsfrist beträgt grundsätzlich 5 Jahre. Die Verjährungsfristen beginnen mit der Abnahme der Leistungen. Der AN ist verpflichtet, eine für die Dauer des Auftrages ausreichende Haftpflichtversicherung nachzuweisen und hat eine Kopie spätestens mit der Auftragsbestätigung dem AG vorzulegen. Die Versicherungspflicht ist auch Nachunternehmern aufzuerlegen. Der Auftragnehmer kann sich in keinem Fall darauf berufen, nicht oder nicht ausreichend überwacht worden zu sein. Seine Haftung wird nicht dadurch ausgeschlossen oder beschränkt, dass von ihm vorgelegte Unterlagen zur Durchführung von Leistungen durch den Architekten, die Bauleitung oder sonst von dritter Seite geprüft oder genehmigt sind. Bindefrist für das Angebot beträgt 2 Monate. Sie beginnt mit dem Werktag, der dem Abgabetermin folgt. Der Bieter ist bis zum Ablauf dieser Frist an sein Angebot gebunden. Der Bieter erklärt mit seiner rechtsverbindlichen Unterschrift, dass er die vorgenannten Bedingungen und die angeführten Unterlagen ausdrücklich anerkennt. Änderungen bedürfen der Schriftform. Anerkannt: .............................................., den .................... ........................................................................... Stempel / rechtsverbindliche Unterschrift AN
Besondere Vertragsbedingungen für Bauleistungen
Zusätzliche Vertragsbedingungen für Bauleistungen Als Bauleiter im Sinne des § 319 StGB gilt der Auftragnehmer oder die von ihm bevollmächtigte Person. Der Auftragnehmer hat vor Beginn seiner Leistungen dem AG schriftlich zu benennen: die von ihm eingesetzten verantwortlichen, deutschsprachigen Fachbauleiter; deren deutschsprachigen Vertreter bei längerer Abwesenheit;- den auf der Baustelle unmittelbar deutschsprachigen Aufsichtführenden (Meister, Polier, Vorarbeiter, o. dgl.); Anschrift und Telefonnummer, unter der diese Personen erreichbar sind; Gleiches gilt für den Sicherheitsbeauftragten. Jeder Wechsel einer oben genannten Personen ist dem AG unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die Fachbauleiter haben sich in einer dem Arbeitsaufwand angemessenen Zeit auf der Baustelle aufzuhalten und sich wegen Fragen zur Ausführung jeweils bei der Bauleitung zu melden. Der AG ist berechtigt, Arbeitskräfte des AN abzulehnen und deren unverzügliche Entfernung von der Baustelle zu verlangen, falls Tatsachen den Eindruck rechtfertigen, dass diese Arbeitskräfte unzureichende Fachkenntnisse oder Fähigkeiten haben, um die Arbeiten vertragsgerecht auszuführen oder durch persönliches Verhalten den Arbeitsablauf auf der Baustelle stören. Der AN ist verpflichtet, die abgelehnten Arbeitskräfte sofort durch qualifizierte Arbeitnehmer zu ersetzen. Der Einsatz von Arbeitskräften außerhalb der durch den Gesetzgeber gesetzten Voraussetzungen (z.B. Sozialversicherungspflicht) ist nicht gestattet. Die vom Auftragnehmer eingesetzten Arbeitskräfte habe ihren Sozialversicherungsausweis stets bei sich zu führen. Der Auftraggeber ist berechtigt, Kontrollen durchzuführen. Der AN und seine Nachunternehmer sind verpflichtet, Listen über die auf den Baustellen täglich beschäftigten Arbeitnehmer zu führen und sicherzustellen, dass die Listen auf Verlangen der Verfolgungsbehörde zur Einsichtnahme vorgelegt werden können. Zur Ausführung bestimmte Unterlagen werden dem AN 1-fach kostenfrei übergeben. Die Fertigung weiterer Exemplare ist Sache des AN. Die Kosten sind mit den Vertragspreisen abgegolten. Der AN verpflichtet sich, dem AG sämtliche von ihm angefertigte Ausführungspläne einschließlich Montage- und Werkstattpläne zur Planprüfung vorzulegen. Die Pläne bedürfen, bevor sie ausgeführt werden dürfen, einer Freigabe durch den Objektplaner. Die Regelprüfzeit für den AG beträgt zwei Wochen ab Eingang der Pläne bei ihm und der beauftragten Objektüberwachung und eine Woche für jeden weiteren Prüflauf. Planfreigaben dienen nicht dazu, den AN vor Fehlern und Schäden zu schützen, die dieser in Folge der übernommenen Planungsaufgaben zu tragen hat. Vielmehr bleibt der AN für die Richtigkeit der von ihm erstellten und geprüften Planungsergebnisse allein verantwortlich. Planänderungen gegenüber bereits freigegebenen Plänen hat der AN ausdrücklich als solche zu kennzeichnen und in einem Änderungsindex ohne weiteres nachvollziehbar fortzuführen. Sofern die Pläne eine Änderung des vertraglichen Bau-Solls beinhalten,  hat der AN den AG hierauf schriftlich hinzuweisen. Unterlässt der AN einen solchen Hinweis, kann der AG davon ausgehen, dass mit den vorgelegten Plänen Änderungen des vertraglichen Bau-Solls nicht verbunden sind. Mit Freigabe von Plänen durch den AG liegt keine rechtsgeschäftliche Zustimmung zur Änderung des vertraglichen Planungs- und Bau-Solls vor. Der AN hat die für die Ausführung erforderlichen Unterlagen rechtzeitig beim AG anzufordern und sofort nach Erhalt auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen. Alle in den Ausführungszeichnungen angegebenen Maße müssen, soweit sie die Leistungen des Auftragnehmers betreffen, vom AN geprüft bzw. am Bau überprüft oder genommen werden. Bei vereinbarter Fertigung nach Soll-Maßen sind Toleranzen mit dem AG festzulegen. Alle Unstimmigkeiten sind vom AN unverzüglich dem AG bekannt zu geben. Bei Nichterfüllung dieser Pflichten trägt der AN alle daraus den AG oder ihn selbst treffenden Nachteile, es sei denn, er weist nach, dass diese vom AG oder von einem anderen Baubeteiligten zu vertreten sind. Soweit dem AN Ausführungsunterlagen fehlen, hat er sie sich zu beschaffen und dem AG rechtzeitig vor Ausführung zur Genehmigung vorzulegen. Mit der Genehmigung übernimmt der AG keinerlei Verantwortung und Haftung. Alle dem AN übergebenen Zeichnungen, Berechnungen, Urkunden und sonstigen Ausführungsunterlagen bleiben ausschließlich Eigentum des AG. Sie dürfen ohne dessen Genehmigung weder veröffentlicht noch dritten Personen zugänglich gemacht werden. Der AN stellt dem AG nach Abschluss der Baumaßnahme vollständige Bestandspläne und Revisionsunterlagen auf CDROM (Pläne entweder im DWG- oder DXF-Format zusätzlich in PLT- und PDF-Format), andere Unterlagen im DOC-, XLS-, PDF-Format zur Verfügung und übergibt sämtliche vollständigen Gebrauchs-, Reinigungs- und Pflegeanleitungen nach Anforderung des AG. Die Revisionspläne haben dabei dem aktuellsten Planungsstand und dem Bau-Ist zu entsprechen. Alle Unterlagen sind in deutscher Sprache zu liefern. Soweit für den ausgeschriebenen Leistungsbereich besondere behördliche Genehmigungen, Zulassungen oder Abnahmen erforderlich sind, müssen diese vom AN ohne besondere Vergütung rechtzeitig eingeholt bzw. veranlasst werden. Schriftliche Unterlagen bzw. Abnahmeprotokolle sind unaufgefordert dem AG in ausreichender Anzahl einzureichen. Für seine Leistungen hat der AN alle zur Sicherung der Baustelle nach den gesetzlichen und polizeilichen Unfallverhütungsvorschriften erforderlichen Maßnahmen unter voller eigener Verantwortung auszuführen oder diese zu veranlassen. Auf mögliche Gefahren aufgrund der Bauausführung anderer AN im Zusammenhang mit seinen Leistungen  hat er rechtzeitig hinzuweisen. Der AN hat, soweit nicht anders vereinbart, im Rahmen seiner Leistung, ohne besondere Vergütung für die Dauer der Bauausführung alle Schutzmaßregeln zu treffen, die zur Sicherung dritter Personen auf der Baustelle und ihrer Umgebung erforderlich sind und die Schutzvorrichtungen so lange bestehen zu lassen, bis jede Gefährdung von Personen oder Sachen ausgeschlossen ist. Wenn zur Ausführung der Leistung des AN über die Baustelleneinrichtung hinausgehende verkehrspolizeiliche Maßnahmen (Beschild- erung, Ampelanlagen, Umleitungen etc.) erforderlich werden, sind diese mit den zuständigen Behörden abzustimmen und  genehmigen zu lassen. Die entstehenden Kosten der oben genannten Leistungen sind in den Einheitspreis der entsprechenden Position mit einzukal- kulieren, wenn keine gesonderte Position im  Leistungs- verzeichnis aufgeführt ist. Der AN hat seine auf der Baustelle eingesetzten Arbeitskräfte zu verpflichten, die von den zuständigen Berufsgenossenschaften vorgeschriebenen persönlichen Schutzausrüstungen (z.B. Schutzhelme, Sicherheitsschuhe) zu tragen. Schutzausrüstungen hat der Auftragnehmer in ausreichender Anzahl zur Verfügung zu stellen. Arbeitskräfte des AN, die ihrer Verpflichtung zum Tragen der Schutzausrüstungen nicht nachkommen, gelten als fachlich und persönlich ungeeignet im Sinne von Ziffer 1.6. Der AN trägt die volle Verantwortung für richtige Konstruktion seiner Gerüste und Einrichtungen. Vor Benutzung fremder Gerüste und Einrichtungen hat er diese eigenverantwortlich zu prüfen. Eine Bewachung der Baustelle ist von Seiten des AG nicht vorgesehen. Jeder AN haftet für seine Leistungen und die eventueller Nachunternehmer und Zulieferer bis zur endgültigen und mängelfreien Abnahme durch den AG. Unterschriebene Lieferscheine sind kein Ersatz für die fertige Leistung. Unfälle, Schäden oder sonstige besondere Vorkommnisse auf der Baustelle sind unverzüglich dem AG mitzuteilen und zusätzlich innerhalb von 2 Werktagen schriftlich zu bestätigen. Es steht eine Baustelleneinrichtungsfläche zur Verfügung. Das  Gleiche gilt für die Anliefermöglichkeiten. Für die Nutzungsmöglichkeit öffentlicher Flächen übernimmt der AG keine Gewähr. Etwaige Sondernutzungsgenehmigungen hat der AN auf eigenes Risiko und auf eigene Kosten zu erwirken. Der AN ist verpflichtet, spätestens vier Wochen vor Beginn der Baumaßnahme einen gegebenenfalls bauphasenbezogenen Baustelleneinrichtungsplan nebst Aussagen der Abwicklung des notwendigen Baustellenverkehrs dem AG zur Abstimmung und Prüfung sowie Freigabe vorzulegen. Hierbei hat der AN ohne vorherige schriftliche Zustimmung des AG keinerlei Anspruch auf Nutzung bestimmter Flächen als Baustelleneinrichtungs- bzw. Lagerfläche. Das Gleiche gilt für die mit dem AG abzustimmenden Kranstandort. In jedem Fall ist eine Beeinträchtigung der nachbarlichen Belange der angrenzenden Nachbargrundstücke auszuschließen bzw. auf ein unvermeidbares zumutbares Maß zu beschränken. Die verkehrspolizeilichen Sicherungsvorschriften sind besonders zu beachten (u. a. ausreichende Beleuchtung von provisorischen Verkehrszeichen und der Baustellenbegrenzung unter Verwendung der hierzu entwickelten blendungsfreien Speziallampen, Freihalten der Feuerwehrzufahrt). Die Bewachung und Verwahrung des gesamten Besitzes des AN oder seiner Erfüllungsgehilfen, einschließlich der Unterkünfte, Arbeitsgeräte, Arbeitskleidung usw. auf den Baustellen, auch während der Arbeitsruhe, sind Sache des AN. Der AG ist dafür nicht verantwortlich, auch wenn sich diese Gegenstände auf seinen Grundstücken befinden. Auf den durch den Baustellenverkehr in Anspruch genommenen öffentlichen und privaten Straßen einschl. Gehwegen sind jegliche Beschädigungen oder Verschmutzungen zu vermeiden bzw. unverzüglich zu beseitigen, damit keine Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit entsteht. Dies gilt auch für Lieferantenfahrzeuge des AN, insoweit haftet der AN wie für eigenes Verschulden. Sind mehrere Unternehmen an solchen Beschädigungen oder Verschmutzungen beteiligt, erfolgt eine Kostenumlage. Der Auftragnehmer ist dafür verantwortlich, den in seiner Obhut stehenden Baustellenverkehr (insbesondere Ein- und Ausfahrten) unter Beachtung der Straßenverkehrsvorschriften einwandfrei zu regeln. Soweit die Aufstellung und das Vorhalten von Bauwasser- und Baustromanschluss, Gerüsten, Hebezeugen, Aufzügen u. ä. Einrichtungen und Geräten vom AN als Nebenleistung zu erbringen ist, gilt: Der AN stellt solche Einrichtungen und Geräte den auf der Baustelle tätigen Gewerken innerhalb des Zeitraumes der Vorhaltung zur Verfügung. Die Berechnung von Nutzungsgebühren gegenüber anderen auf der Baustelle tätigen Gewerken obliegt dem AN. Soweit auf der Baustelle vorhandene Einrichtungen und Geräte anderer Unternehmen genutzt werden gilt: Der AN verpflichtet sich, mit dem solche Einrichtungen und Geräte vorhaltenden Unternehmer direkte Vereinbarungen über die Nutzung und der damit ggf. verbundenen Kosten zu treffen. Die vom AG als besondere Leistung geforderte und vergütete Einrichtungen und Geräte, sind anderen Gewerken  unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Es wird ausdrücklich auf die Regelungen des §4 Nr. 5 VOB/B hingewiesen, wonach der AN die von ihm ausgeführten Leistungen und die ihm für die Ausführung übergebenen Gegenstände bis zur Abnahme vor Beschädigung und Diebstahl zu schützen hat. Die jeweiligen Schutzmaßnahmen sind im Vorwege mit der Objektüberwachung abzustimmen. Insbesondere sind eigene Leistungen mit geeigneten Folien, Verkleidungen etc. vor Verschmutzungen durch nachfolgende Gewerke zu schützen. Dies ist in die Einheitspreise einzukalkulieren. Der AN hat auf Anforderung des AG ein förmliches Bautagebuch nach den Vorschriften des AG zu führen und dem AG arbeitstäglich einzureichen. Baubesprechungen finden wöchentlich statt. Auf Anforderung muss der verantwortliche Fachbauleiter des AN anwesend sein. Für unentschuldigtes Fehlen (in der Kernzeit der Erbringung der eigenen Leistungen) bei der Baubesprechung werden dem AN bei der Schlussrechnung 50,- € / Baubesprechung abgezogen. Von der Baubesprechung wird vom Objektplaner ein Protokoll verfasst und dem AN per Fax oder E Mail zugestellt. Widerspruch gegen den Inhalt des Protokolls ist innerhalb von zwei Werktagen nach Erhalt zu begründen. Andernfalls gilt das Protokoll als akzeptiert. Unbeschadet des Weisungsrechts des AG ist der AN verpflichtet, seine Leistungen mit denen anderer Gewerke zu koordinieren. Der AN hat die anderen am Bau Beteiligten so rechtzeitig und umfassend zu informieren, dass bei der Ausführung keine Störungen auftreten. Der AN hat dem AG den Nachweis der Überwachung (Güteüberwachung) der zu liefernden Stoffe und Bauteile entsprechend den betreffenden DIN-Normen zu erbringen. Diese Forderung gilt für nicht genormte Stoffe und Bauteile als erfüllt, wenn ein gültiges Prüfzeugnis oder Prüfzeichen einer anerkannten Prüfanstalt vorgelegt wird. Der AG kann verlangen, dass Anlieferungen innerhalb bestimmter Zeiten nicht erfolgen dürfen. Aufgrund der Lage und der fortlaufenden Nutzung der angrenzenden Grundstücke sind die baubetrieblich bedingten Belästigungen und Beeinträchtigungen (Lärm, Staub, Schmutz etc.) auf ein nach den neusten technischen Möglichkeiten auf ein mögliches Mindestmaß zu reduzieren. Für unvermeidbare lärmintensive Arbeiten kann der AG neben den überdies einzuhaltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften Arbeitszeiten festgelegen. Hierbei sind die baubetrieblichen Notwendigkeiten des AN angemessen zu berücksichtigen. Die Baustelle ist nach Beendigung der Arbeiten umgehend zu räumen. Befolgt der Auftragnehmer eine dahingehende Aufforderung nicht unverzüglich, so kann der Auftraggeber die Baustelle auf Kosten des Auftragnehmers räumen lassen. Anfallender Bauschutt und Abfälle sind nach Erfordernis zu beseitigen, spätestens aber zu den Wochenenden. Treppenhäuser sind arbeitstäglich gründlich zu reinigen. Sollte der AN seinen Reinigungspflichten nicht nachkommen, ist der AG nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist berechtigt, die Reinigungsarbeiten zu Lasten des AN zu beauftragen, außer wenn der AN die unterlassene Reinigung nicht zu vertreten hat. Haften mehrere AN, so ist der AG zur Quotelung der Kosten nach billigem Ermessen berechtigt. Baustrom- und Bauwasser werden vom AG im Rahmen der örtlichen Verfügbarkeit gegen Kostenbeteiligung bereitgestellt. Bis zur Abnahme trägt der Auftragnehmer die Gefahr für seine Leistungen ausschließlich gemäß § 644 BGB; § 7 VOB/B findet keine Anwendung. Bauleistungsschäden sind vom Auftragnehmer unverzüglich anzuzeigen. Das Betriebspersonal des AG ist gründlich und umfassend einzuweisen. Die Einweisung hat bereits während der Inbetriebnahme jeder Anlage zu erfolgen. Die Einweisung des Betriebspersonals ist durch die Bauleitung zu bestätigen. Der Bieter erklärt mit seiner rechtsverbindlichen Unterschrift, dass er die vorgenannten Bedingungen und die angeführten Unterlagen ausdrücklich anerkennt. Änderungen bedürfen der Schriftform. Anerkannt: .............................................., den .................... ........................................................................... Stempel / rechtsverbindliche Unterschrift AN
Zusätzliche Vertragsbedingungen für Bauleistungen
Gerüstarbeiten Gerüstarbeiten Technische Vorbemerkungen Mitgeltende Normen und Regeln Allgemeines Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter. DIN EN 280 Fahrbare Hubarbeitsbühnen - Berechnung - Standsicherheit - Bau - Sicherheit - Prüfungen DIN EN 13374 Temporäre Seitenschutzsysteme - Produktfestlegungen - Prüfverfahren DIN EN 13377 Industriell gefertigte Schalungsträger aus Holz - Anforderungen, Klassifikation und Nachweis DIN EN 13411-5 Endverbindungen für Drahtseile aus Stahldraht - Sicherheit - Teil 5: Drahtseilklemmen mit U-förmigem Klemmbügel DIN EN 13414-1 Anschlagseile aus Stahldrahtseilen - Sicherheit - Teil 1: Anschlagseile für allgemeine Hebezwecke DIN VDE 0682-742 Hubarbeitsbühnen zum Arbeiten an unter Spannung stehenden Teilen bis AC 1000 V und DC 1500 V ISO 18893 Fahrbare Hubarbeitsbühnen - Sicherheitsgrundlagen, Prüfung, Wartung und Betrieb DGUV Information 201-011 Handlungsanleitung für den Umgang mit Arbeits- und Schutzgerüsten Herausgeber: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) (bisher: BGI 663) DGUV Information 201-026 Auswahl und Einsatz von Transportbühnen bei Bauarbeiten Herausgeber: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) (bisher: BGI 825) DGUV Regel 101-011 Einsatz von Schutznetzen (Sicherheitsnetzen) Herausgeber: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) (bisher BGR/GUV-R 179) Angaben zur Ausführung Allgemeines Pro Gerüstseite soll ein Montagepunkt für einen Schwenkarmaufzug angegeben werden. Das Gerüst ist an diesem Punkt zusätzlich zu verstreben und mit der Wand zu verankern. Eingänge, Hauseingänge und Einfahrten sind im vollen Öffnungsquerschnitt von Bauteilen der Gerüstanlage freizuhalten. Werden Gerüste auf wasserführenden Flächen wie Vordächer, Dachterrassen und Flachdächer erstellt, hat der Auftragnehmer dafür zu sorgen, dass die wasserführende Eindichtung durch die Gerüstbelastung nicht perforiert bzw. beschädigt wird. Diese Flächen dürfen nur im Rahmen der zulässigen Belastung genutzt werden. Im Zweifel ist die Bauleitung zu informieren. Das Verkleiden von Gerüsten mit Folie kann von der Bauleitung geschossweise verlangt werden, um bei ungünstigen Verhältnissen eine Kaminwirkung auszuschließen. Metallgerüste sind gegen statische Aufladung zu erden. Bohlen und Abdeckungen sind gegen Verschieben zu sichern. Sofern im Leistungsverzeichnis nicht näher beschrieben, erfolgt die Gerüstverankerung nach den allgemeinen technischen Regeln. Im Zuge der Leistungserfüllung ist es Aufgabe des Auftragnehmers, sich fachkundig mit dem Auftraggeber oder dessen Vertreter über die Gerüstverankerung an der Fassade oder sonstigen Bauteilen abzusprechen. Die Verankerung ist so zu wählen, dass die Verankerungstechnik und das Schließen der Verankerungslöcher auf den Schichtenaufbau des Bauteilelementes (geputzte Fassade, WDVS, Fassade mit Thermohaut geputzt, Ziegelsichtmauerwerk, Betonsichtflächen, Metallfassaden, Fassadenverkleidungen sonstiger Art etc.) abgestimmt ist. Beim Abrüsten an der Fassade entstehende Beschädigungen sind zu beseitigen oder über den Unternehmer für die Fassadengestaltung in eigener Regie und auf eigene Kosten ausbessern zu lassen. Werden die Schäden, sofern sie gering sind, selbst beseitigt, kann der Auftragnehmer das dazu benötigte Material in Kleinmengen über die Bauleitung anfordern. In jedem Fall sind die Beschädigungen der Bauleitung anzuzeigen. Aussparungen und Ankerlöcher für die Gerüstverankerung werden im Zuge des Gerüstabbaus durch den Auftragnehmer der Fassadenbekleidung geschlossen. Dazu ist rechtzeitig der Abbautermin mit der Bauleitung und dem Auftragnehmer der Fassadenbekleidung abzustimmen. Sonstige Angaben Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist. Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung.
Gerüstarbeiten
01 Haus S 01
01
Haus S 01
01.__.0001 Fassadengerüst, GKL 4 (300 kg/m²) liefern und aufbauen Fassadengerüst als Arbeits- und Schutzgerüst nach DIN EN 12811-1 und DIN 12810-1, gemäß Betriebssicherheits- verordnung und den Fachregeln der Gerüstbau-Innung, einschließlich innenliegendem Leitergang aller 50 m; alle Gerüstlagen genutzt, Höhenabstand der Gerüstlagen 2,00 m; einschließlich Verankerung im Bauwerk, laut Aufbau und Verwendungsanleitung des Herstellers komplett liefern, aufbauen und nach Fertigstellung demontieren. Einzurüstende Fläche : senkrecht, mit Vorsprüngen Höhe einzurüstender Fläche : ca. 6,00 - 12,00 m Standfläche : eben, normal belastbar Verwendungszweck: Fassadenarbeiten Verblendarbeiten, Schlosser, Zimmer, Dachdecker, Klempner Zugang : mit Leiter (LA) Breitenklasse : W09 Lastklasse : 4 (bis 3,0 kN/m²)
01.__.0001
Fassadengerüst, GKL 4 (300 kg/m²) liefern und aufbauen
1.100,38
01.__.0002 Gebrauchsüberlassung Fassadengerüst GKL 4 Gerüst Gebrauchsüberlassung für das Fassadengerüst ab Aufbau, Abrechnung je m² / Woche
01.__.0002
Gebrauchsüberlassung Fassadengerüst GKL 4
19.806,84
m² W
01.__.0003 Gerüstverbreiterung Innenseite 70 cm liefern und aufbauen Belagverbreiterung Arbeitsgerüst Innenseite; liefern, montieren und nach Abschluss demontieren Breite : 0,70 m (1 Belag) Lastklasse : LK 3
01.__.0003
Gerüstverbreiterung Innenseite 70 cm liefern und aufbauen
520,19
m
01.__.0004 Gebrauchsüberlassung 70 cm Gerüstverbreiterung innen Gebrauchsüberlassung der Gerüstverbreiterung Breite : 0,70 m Woche. Abrechnung je m / Woche
01.__.0004
Gebrauchsüberlassung 70 cm Gerüstverbreiterung innen
5.722,09
m Wo
01.__.0005 Gerüstverbreiterung Innenseite 30 cm liefern und aufbauen Belagverbreiterung Arbeitsgerüst Innenseite liefern, montieren und nach Fertigstellung wieder demontieren. Breite : 0,30 m (1 Belag) Lastklasse : LK 3
01.__.0005
Gerüstverbreiterung Innenseite 30 cm liefern und aufbauen
520,19
m
01.__.0006 Gebrauchsüberlassung 30 cm Gerüstverbreiterung innen Gebrauchsüberlassung der Gerüstverbreiterung Breite : 0,30 m Woche. Abrechnung je m / Woche
01.__.0006
Gebrauchsüberlassung 30 cm Gerüstverbreiterung innen
3.641,33
m W
01.__.0007 Dachfanggerüst an Fassadengerüst, 0,90 m Ausbau des Arbeitsgerüstes als Fassa­den­gerüst zum Schutz­gerüst, als Dach­fang­gerüst gemäß DIN 4420-1 mit Schutz­wand aus Netzen. Fanglage : FL 1 Schutzwand : SWD1 Gerüstart : DG Neigung Dachfläche : > 30 Grad Breite Fanglage : 0,60 - 0,90 m
01.__.0007
Dachfanggerüst an Fassadengerüst, 0,90 m
64,14
m
01.__.0008 Dachfanggerüst Gebrauchsüberlassung Gebrauchsüberlassung des Dachfanggerüstes an Fassadengerüst ab Aufbau.
01.__.0008
Dachfanggerüst Gebrauchsüberlassung
641,40
mWo
01.__.0009 Passantenschutz, Vordach liefern und montieren Passantenschutz im Eingangs­bereich durch Vor­bau/Vor­dach un­ter Ge­rüst, liefern, aufbauen und nach Fertigstellung demontieren. Auskragung : mind. 1,50 m Schutzdachbreite :mind. 2,00 m
01.__.0009
Passantenschutz, Vordach liefern und montieren
1,00
St
01.__.0010 Gebrauchsüberlassung des Passatenschutzes Gebrauchsüberlassung des Passantenschutzes, Abrechnung je Stck / Woche
01.__.0010
Gebrauchsüberlassung des Passatenschutzes
18,00
St W
01.__.0011 Außenliegender Treppenturm als Zulage zum Fassadengerüst Außenliegender Treppenturm über alle Geschosse ‘ca. 8 m über Terrain, im Zuge der Gerüstarbeiten liefern, aufstellen und nach Fertigstellung demontieren.
01.__.0011
Außenliegender Treppenturm als Zulage zum Fassadengerüst
2,00
St
01.__.0012 Gebrauchsüberlassung außenliegender Treppenturm Gebrauchsüberlasung außenliegender Treppenturm Abrechnung je Stck / Woche
01.__.0012
Gebrauchsüberlassung außenliegender Treppenturm
36,00
St
01.__.0013 Modulgerüstturm als Absatzbühnen als Zulage Zulage zu vorgenannten Gerüst-Positionen für ein Modulgerüstturm als Absetzbühne für Ausbaugewerke einschl. auf- und abbauen. Lastklasse : 4
01.__.0013
Modulgerüstturm als Absatzbühnen als Zulage
E
1,00
St
01.__.0014 Gebrauchsüberlassung des Modulturms Gebrauchsüberlassung des außenliegender Modulturm , Abrechnung je Stck / Woche
01.__.0014
Gebrauchsüberlassung des Modulturms
E
1,00
St W
01.__.0015 Einhausen mit Gerüstplane als Zulage Einhausen des vorbeschriebenen Arbeitsgerüstes mit Gerüstplane als Zulage für die Ausbauzeit ‘
01.__.0015
Einhausen mit Gerüstplane als Zulage
E
1,00
01.__.0016 Gebrauchsüberlassung der Gerüstplane Gebrauchsüberlassung der Gerüstplane Abrechnung je qm / Woche
01.__.0016
Gebrauchsüberlassung der Gerüstplane
E
1,00
01.__.0017 Stundensatz Facharbeiter Stundenlohnarbeiten für einen Facharbeiter auf Anordnung des AG ausführen. Der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen Stundenlohnzettel sind werktäglich mit den üblichen Angaben (Art und Umfang der Leistung, Datum und Zeitraum der Leistung, Namen und Qualifikation der die Leistung ausführenden Mitarbeiter) aufzustellen und dem AG innerhalb einer Woche zur Kenntnisnahme vorzulegen.
01.__.0017
Stundensatz Facharbeiter
E
1,00
h
01.__.0018 Stundensatz Helfer Stundenlohnarbeiten für einen Helfers auf Anordnung des AG ausführen. Der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen Stundenlohnzettel sind werktäglich mit den üblichen Angaben (Art und Umfang der Leistung, Datum und Zeitraum der Leistung, Namen und Qualifikation der die Leistung ausführenden Mitarbeiter) aufzustellen und dem AG innerhalb einer Woche zur Kenntnisnahme vorzulegen.
01.__.0018
Stundensatz Helfer
E
1,00
h
02 Haus S 02
02
Haus S 02
02.__.0001 Fassadengerüst, GKL 4 (300 kg/m²) liefern und aufbauen Fassadengerüst als Arbeits- und Schutzgerüst nach DIN EN 12811-1 und DIN 12810-1, gemäß Betriebssicherheits- verordnung und den Fachregeln der Gerüstbau-Innung, einschließlich innenliegendem Leitergang aller 50 m; alle Gerüstlagen genutzt, Höhenabstand der Gerüstlagen 2,00 m; einschließlich Verankerung im Bauwerk, laut Aufbau und Verwendungsanleitung des Herstellers komplett liefern, aufbauen und nach Fertigstellung demontieren. Einzurüstende Fläche : senkrecht, mit Vorsprüngen Höhe einzurüstender Fläche : ca. 6,00 - 12,00 m Standfläche : eben, normal belastbar Verwendungszweck: Fassadenarbeiten Verblendarbeiten, Schlosser, Zimmer, Dachdecker, Klempner Zugang : mit Leiter (LA) Breitenklasse : W09 Lastklasse : 4 (bis 3,0 kN/m²)
02.__.0001
Fassadengerüst, GKL 4 (300 kg/m²) liefern und aufbauen
1.363,60
02.__.0002 Gebrauchsüberlassung Fassadengerüst GKL 4 Gerüst Gebrauchsüberlassung für das Fassadengerüst ab Aufbau, Abrechnung je m² / Woche
02.__.0002
Gebrauchsüberlassung Fassadengerüst GKL 4
24.544,80
m² W
02.__.0003 Gerüstverbreiterung Innenseite 70 cm liefern und aufbauen Belagverbreiterung Arbeitsgerüst Innenseite; liefern, montieren und nach Abschluss demontieren Breite : 0,70 m (1 Belag) Lastklasse : LK 3
02.__.0003
Gerüstverbreiterung Innenseite 70 cm liefern und aufbauen
651,80
m
02.__.0004 Gebrauchsüberlassung 70 cm Gerüstverbreiterung innen Gebrauchsüberlassung der Gerüstverbreiterung Breite : 0,70 m Woche. Abrechnung je m / Woche
02.__.0004
Gebrauchsüberlassung 70 cm Gerüstverbreiterung innen
7.169,80
m Wo
02.__.0005 Gerüstverbreiterung Innenseite 30 cm liefern und aufbauen Belagverbreiterung Arbeitsgerüst Innenseite liefern, montieren und nach Fertigstellung wieder demontieren. Breite : 0,30 m (1 Belag) Lastklasse : LK 3
02.__.0005
Gerüstverbreiterung Innenseite 30 cm liefern und aufbauen
651,80
m
02.__.0006 Gebrauchsüberlassung 30 cm Gerüstverbreiterung innen Gebrauchsüberlassung der Gerüstverbreiterung Breite : 0,30 m Woche. Abrechnung je m / Woche
02.__.0006
Gebrauchsüberlassung 30 cm Gerüstverbreiterung innen
4.562,60
m W
02.__.0007 Dachfanggerüst an Fassadengerüst, 0,90 m Ausbau des Arbeitsgerüstes als Fassa­den­gerüst zum Schutz­gerüst, als Dach­fang­gerüst gemäß DIN 4420-1 mit Schutz­wand aus Netzen. Fanglage : FL 1 Schutzwand : SWD1 Gerüstart : DG Neigung Dachfläche : > 30 Grad Breite Fanglage : 0,60 - 0,90 m
02.__.0007
Dachfanggerüst an Fassadengerüst, 0,90 m
80,14
m
02.__.0008 Dachfanggerüst Gebrauchsüberlassung Gebrauchsüberlassung des Dachfanggerüstes an Fassadengerüst ab Aufbau.
02.__.0008
Dachfanggerüst Gebrauchsüberlassung
801,40
mWo
02.__.0009 Passantenschutz, Vordach liefern und montieren Passantenschutz im Eingangs­bereich durch Vor­bau/Vor­dach un­ter Ge­rüst, liefern, aufbauen und nach Fertigstellung demontieren. Auskragung : mind. 1,50 m Schutzdachbreite :mind. 2,00 m
02.__.0009
Passantenschutz, Vordach liefern und montieren
1,00
St
02.__.0010 Gebrauchsüberlassung des Passatenschutzes Gebrauchsüberlassung des Passantenschutzes, Abrechnung je Stck / Woche
02.__.0010
Gebrauchsüberlassung des Passatenschutzes
18,00
St W
02.__.0011 Außenliegender Treppenturm als Zulage zum Fassadengerüst Außenliegender Treppenturm über alle Geschosse ‘ca. 8 m über Terrain, im Zuge der Gerüstarbeiten liefern, aufstellen und nach Fertigstellung demontieren.
02.__.0011
Außenliegender Treppenturm als Zulage zum Fassadengerüst
2,00
St
02.__.0012 Gebrauchsüberlassung außenliegender Treppenturm Gebrauchsüberlasung außenliegender Treppenturm Abrechnung je Stck / Woche
02.__.0012
Gebrauchsüberlassung außenliegender Treppenturm
36,00
St
02.__.0013 Modulgerüstturm als Absatzbühnen als Zulage Zulage zu vorgenannten Gerüst-Positionen für ein Modulgerüstturm als Absetzbühne für Ausbaugewerke einschl. auf- und abbauen. Lastklasse : 4
02.__.0013
Modulgerüstturm als Absatzbühnen als Zulage
E
1,00
St
02.__.0014 Gebrauchsüberlassung des Modulturms Gebrauchsüberlassung des außenliegender Modulturm , Abrechnung je Stck / Woche
02.__.0014
Gebrauchsüberlassung des Modulturms
E
1,00
St W
02.__.0015 Einhausen mit Gerüstplane als Zulage Einhausen des vorbeschriebenen Arbeitsgerüstes mit Gerüstplane als Zulage für die Ausbauzeit ‘
02.__.0015
Einhausen mit Gerüstplane als Zulage
E
1,00
02.__.0016 Gebrauchsüberlassung der Gerüstplane Gebrauchsüberlassung der Gerüstplane Abrechnung je qm / Woche
02.__.0016
Gebrauchsüberlassung der Gerüstplane
E
1,00
03 Haus S 03
03
Haus S 03
03.__.0001 Fassadengerüst, GKL 4 (300 kg/m²) liefern und aufbauen Fassadengerüst als Arbeits- und Schutzgerüst nach DIN EN 12811-1 und DIN 12810-1, gemäß Betriebssicherheits- verordnung und den Fachregeln der Gerüstbau-Innung, einschließlich innenliegendem Leitergang aller 50 m; alle Gerüstlagen genutzt, Höhenabstand der Gerüstlagen 2,00 m; einschließlich Verankerung im Bauwerk, laut Aufbau und Verwendungsanleitung des Herstellers komplett liefern, aufbauen und nach Fertigstellung demontieren. Einzurüstende Fläche : senkrecht, mit Vorsprüngen Höhe einzurüstender Fläche : ca. 6,00 - 12,00 m Standfläche : eben, normal belastbar Verwendungszweck: Fassadenarbeiten Verblendarbeiten, Schlosser, Zimmer, Dachdecker, Klempner Zugang : mit Leiter (LA) Breitenklasse : W09 Lastklasse : 4 (bis 3,0 kN/m²)
03.__.0001
Fassadengerüst, GKL 4 (300 kg/m²) liefern und aufbauen
1.160,38
03.__.0002 Gebrauchsüberlassung Fassadengerüst GKL 4 Gerüst Gebrauchsüberlassung für das Fassadengerüst ab Aufbau, Abrechnung je m² / Woche
03.__.0002
Gebrauchsüberlassung Fassadengerüst GKL 4
20.886,84
m² W
03.__.0003 Gerüstverbreiterung Innenseite 70 cm liefern und aufbauen Belagverbreiterung Arbeitsgerüst Innenseite; liefern, montieren und nach Abschluss demontieren Breite : 0,70 m (1 Belag) Lastklasse : LK 3
03.__.0003
Gerüstverbreiterung Innenseite 70 cm liefern und aufbauen
520,19
m
03.__.0004 Gebrauchsüberlassung 70 cm Gerüstverbreiterung innen Gebrauchsüberlassung der Gerüstverbreiterung Breite : 0,70 m Woche. Abrechnung je m / Woche
03.__.0004
Gebrauchsüberlassung 70 cm Gerüstverbreiterung innen
5.722,09
m Wo
03.__.0005 Gerüstverbreiterung Innenseite 30 cm liefern und aufbauen Belagverbreiterung Arbeitsgerüst Innenseite liefern, montieren und nach Fertigstellung wieder demontieren. Breite : 0,30 m (1 Belag) Lastklasse : LK 3
03.__.0005
Gerüstverbreiterung Innenseite 30 cm liefern und aufbauen
520,19
m
03.__.0006 Gebrauchsüberlassung 30 cm Gerüstverbreiterung innen Gebrauchsüberlassung der Gerüstverbreiterung Breite : 0,30 m Woche. Abrechnung je m / Woche
03.__.0006
Gebrauchsüberlassung 30 cm Gerüstverbreiterung innen
3.641,33
m W
03.__.0007 Dachfanggerüst an Fassadengerüst, 0,90 m Ausbau des Arbeitsgerüstes als Fassa­den­gerüst zum Schutz­gerüst, als Dach­fang­gerüst gemäß DIN 4420-1 mit Schutz­wand aus Netzen. Fanglage : FL 1 Schutzwand : SWD1 Gerüstart : DG Neigung Dachfläche : > 30 Grad Breite Fanglage : 0,60 - 0,90 m
03.__.0007
Dachfanggerüst an Fassadengerüst, 0,90 m
64,14
m
03.__.0008 Dachfanggerüst Gebrauchsüberlassung Gebrauchsüberlassung des Dachfanggerüstes an Fassadengerüst ab Aufbau.
03.__.0008
Dachfanggerüst Gebrauchsüberlassung
641,40
mWo
03.__.0009 Passantenschutz, Vordach liefern und montieren Passantenschutz im Eingangs­bereich durch Vor­bau/Vor­dach un­ter Ge­rüst, liefern, aufbauen und nach Fertigstellung demontieren. Auskragung : mind. 1,50 m Schutzdachbreite :mind. 2,00 m
03.__.0009
Passantenschutz, Vordach liefern und montieren
1,00
St
03.__.0010 Gebrauchsüberlassung des Passatenschutzes Gebrauchsüberlassung des Passantenschutzes, Abrechnung je Stck / Woche
03.__.0010
Gebrauchsüberlassung des Passatenschutzes
18,00
St W
03.__.0011 Außenliegender Treppenturm als Zulage zum Fassadengerüst Außenliegender Treppenturm über alle Geschosse ‘ca. 8 m über Terrain, im Zuge der Gerüstarbeiten liefern, aufstellen und nach Fertigstellung demontieren.
03.__.0011
Außenliegender Treppenturm als Zulage zum Fassadengerüst
2,00
St
03.__.0012 Gebrauchsüberlassung außenliegender Treppenturm Gebrauchsüberlasung außenliegender Treppenturm Abrechnung je Stck / Woche
03.__.0012
Gebrauchsüberlassung außenliegender Treppenturm
36,00
St
03.__.0013 Modulgerüstturm als Absatzbühnen als Zulage Zulage zu vorgenannten Gerüst-Positionen für ein Modulgerüstturm als Absetzbühne für Ausbaugewerke einschl. auf- und abbauen. Lastklasse : 4
03.__.0013
Modulgerüstturm als Absatzbühnen als Zulage
E
1,00
St
03.__.0014 Gebrauchsüberlassung des Modulturms Gebrauchsüberlassung des außenliegender Modulturm , Abrechnung je Stck / Woche
03.__.0014
Gebrauchsüberlassung des Modulturms
E
1,00
St W
03.__.0015 Einhausen mit Gerüstplane als Zulage Einhausen des vorbeschriebenen Arbeitsgerüstes mit Gerüstplane als Zulage für die Ausbauzeit ‘
03.__.0015
Einhausen mit Gerüstplane als Zulage
E
1,00
03.__.0016 Gebrauchsüberlassung der Gerüstplane Gebrauchsüberlassung der Gerüstplane Abrechnung je qm / Woche
03.__.0016
Gebrauchsüberlassung der Gerüstplane
E
1,00
04 Haus S 04
04
Haus S 04
04.__.0001 Fassadengerüst, GKL 4 (300 kg/m²) liefern und aufbauen Fassadengerüst als Arbeits- und Schutzgerüst nach DIN EN 12811-1 und DIN 12810-1, gemäß Betriebssicherheits- verordnung und den Fachregeln der Gerüstbau-Innung, einschließlich innenliegendem Leitergang aller 50 m; alle Gerüstlagen genutzt, Höhenabstand der Gerüstlagen 2,00 m; einschließlich Verankerung im Bauwerk, laut Aufbau und Verwendungsanleitung des Herstellers komplett liefern, aufbauen und nach Fertigstellung demontieren. Einzurüstende Fläche : senkrecht, mit Vorsprüngen Höhe einzurüstender Fläche : ca. 6,00 - 12,00 m Standfläche : eben, normal belastbar Verwendungszweck: Fassadenarbeiten Verblendarbeiten, Schlosser, Zimmer, Dachdecker, Klempner Zugang : mit Leiter (LA) Breitenklasse : W09 Lastklasse : 4 (bis 3,0 kN/m²)
04.__.0001
Fassadengerüst, GKL 4 (300 kg/m²) liefern und aufbauen
1.363,60
04.__.0002 Gebrauchsüberlassung Fassadengerüst GKL 4 Gerüst Gebrauchsüberlassung für das Fassadengerüst ab Aufbau, Abrechnung je m² / Woche
04.__.0002
Gebrauchsüberlassung Fassadengerüst GKL 4
24.544,80
m² W
04.__.0003 Gerüstverbreiterung Innenseite 70 cm liefern und aufbauen Belagverbreiterung Arbeitsgerüst Innenseite; liefern, montieren und nach Abschluss demontieren Breite : 0,70 m (1 Belag) Lastklasse : LK 3
04.__.0003
Gerüstverbreiterung Innenseite 70 cm liefern und aufbauen
651,80
m
04.__.0004 Gebrauchsüberlassung 70 cm Gerüstverbreiterung innen Gebrauchsüberlassung der Gerüstverbreiterung Breite : 0,70 m Woche. Abrechnung je m / Woche
04.__.0004
Gebrauchsüberlassung 70 cm Gerüstverbreiterung innen
7.169,80
m Wo
04.__.0005 Gerüstverbreiterung Innenseite 30 cm liefern und aufbauen Belagverbreiterung Arbeitsgerüst Innenseite liefern, montieren und nach Fertigstellung wieder demontieren. Breite : 0,30 m (1 Belag) Lastklasse : LK 3
04.__.0005
Gerüstverbreiterung Innenseite 30 cm liefern und aufbauen
651,80
m
04.__.0006 Gebrauchsüberlassung 30 cm Gerüstverbreiterung innen Gebrauchsüberlassung der Gerüstverbreiterung Breite : 0,30 m Woche. Abrechnung je m / Woche
04.__.0006
Gebrauchsüberlassung 30 cm Gerüstverbreiterung innen
4.562,60
m W
04.__.0007 Dachfanggerüst an Fassadengerüst, 0,90 m Ausbau des Arbeitsgerüstes als Fassa­den­gerüst zum Schutz­gerüst, als Dach­fang­gerüst gemäß DIN 4420-1 mit Schutz­wand aus Netzen. Fanglage : FL 1 Schutzwand : SWD1 Gerüstart : DG Neigung Dachfläche : > 30 Grad Breite Fanglage : 0,60 - 0,90 m
04.__.0007
Dachfanggerüst an Fassadengerüst, 0,90 m
80,14
m
04.__.0008 Dachfanggerüst Gebrauchsüberlassung Gebrauchsüberlassung des Dachfanggerüstes an Fassadengerüst ab Aufbau.
04.__.0008
Dachfanggerüst Gebrauchsüberlassung
801,40
mWo
04.__.0009 Passantenschutz, Vordach liefern und montieren Passantenschutz im Eingangs­bereich durch Vor­bau/Vor­dach un­ter Ge­rüst, liefern, aufbauen und nach Fertigstellung demontieren. Auskragung : mind. 1,50 m Schutzdachbreite :mind. 2,00 m
04.__.0009
Passantenschutz, Vordach liefern und montieren
1,00
St
04.__.0010 Gebrauchsüberlassung des Passatenschutzes Gebrauchsüberlassung des Passantenschutzes, Abrechnung je Stck / Woche
04.__.0010
Gebrauchsüberlassung des Passatenschutzes
18,00
St W
04.__.0011 Außenliegender Treppenturm als Zulage zum Fassadengerüst Außenliegender Treppenturm über alle Geschosse ‘ca. 8 m über Terrain, im Zuge der Gerüstarbeiten liefern, aufstellen und nach Fertigstellung demontieren.
04.__.0011
Außenliegender Treppenturm als Zulage zum Fassadengerüst
2,00
St
04.__.0012 Gebrauchsüberlassung außenliegender Treppenturm Gebrauchsüberlasung außenliegender Treppenturm Abrechnung je Stck / Woche
04.__.0012
Gebrauchsüberlassung außenliegender Treppenturm
36,00
St
04.__.0013 Modulgerüstturm als Absatzbühnen als Zulage Zulage zu vorgenannten Gerüst-Positionen für ein Modulgerüstturm als Absetzbühne für Ausbaugewerke einschl. auf- und abbauen. Lastklasse : 4
04.__.0013
Modulgerüstturm als Absatzbühnen als Zulage
E
1,00
St
04.__.0014 Gebrauchsüberlassung des Modulturms Gebrauchsüberlassung des außenliegender Modulturm , Abrechnung je Stck / Woche
04.__.0014
Gebrauchsüberlassung des Modulturms
E
1,00
St W
04.__.0015 Einhausen mit Gerüstplane als Zulage Einhausen des vorbeschriebenen Arbeitsgerüstes mit Gerüstplane als Zulage für die Ausbauzeit ‘
04.__.0015
Einhausen mit Gerüstplane als Zulage
E
1,00
04.__.0016 Gebrauchsüberlassung der Gerüstplane Gebrauchsüberlassung der Gerüstplane Abrechnung je qm / Woche
04.__.0016
Gebrauchsüberlassung der Gerüstplane
E
1,00