Betonarbeiten
Peter-Marquard-Straße 12 - Balkonerneuerung
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Vorbemerkungen Allgemeine Vorbemerkungen Inhaltsverzeichnis Vorbemerkungen 1 Beschreibung der Baumaßnahme 1.1  Grundstück 1.2. Bestandsbebauung und Nutzung 1.3  Bauort und Baumaßnahme 2 Planungsleistungen des AG 2.1 Allgemeines 3 Planungsleistungen des AN 4 Planablauf und Planunterlagen 5 Bauzeitenplan 6 Baustelleneinrichtung 7 Baustrom, Bauwasser und sonstige Medien 8 Genehmigungen/Behörden 9 Baubesprechung 10 Stoffbeistellungen durch den Auftraggeber 11 Immissionsschutz, Umweltschutz 12 Bauschild 13 Baustellenverkehr 14 Wege und Straßen / Nutzung fremden Geländes 15 Schuttbeseitigung und Sauberkeit am Bau 16 Schutz von Baustoffen und Bauteilen 17 Produktangaben durch den Bieter 18 Alternativpositionen, Eventualpositionen 19 Bautagesberichte 20 Abrechnung 21 Rechnungen 22 Stundenlohnarbeiten 23 Sicherheitsleistung 24 Bürgschaften Vorbemerkungen Nachfolgend werden die Bauleistungen übergreifend beschrieben und die Schnittstellen zu den weiteren an der Baumaßnahme Beteiligten dargestellt. Des Weiteren werden die Pflichten, zusätzlichen Leistungen und Aufgaben des Auftragnehmers (nachfolgend auch AN genannt) und die des Auftraggebers (nachfolgend auch AG genannt) aufgeführt. 1. Beschreibung der Baumaßnahme 1.1. Grundstück Das Grundstück Peter-Marquard-Str.12, 22303 Hamburg  verfügt über eine Größe von ca. 14,00m x 32,00m und vollständig erschlossen . Das Gebäude befindet sich in einer  Blockrandbebauung 1.2 Bestandsbebauung und Nutzung Auf dem Grundstück befindet sich ein Gebäude, das ca. 1900 errichtet wurde. Dieses wurde aus fünf  Vollgeschossen errichtet. Im Erdgeschoss befinden sich zwei Gewerbeeinheiten und zwei Wohnungen. Im 1.-4.0bergeschoss befinden sich Wohnungen. 1.3. Bauort und Baumaßnahme Die bestehenden 6 Balkone im 2. und 4. OG an der Peter-Marquard-Straße 17, 22303 Hamburg sind sanierungsbedürftig (z.B. Korrosion der Stahlträger, undichte Bodenplatten, mangelhafte Entwässerung). Ein Weiterbetrieb ist aufgrund von Sicherheitsmängeln nicht mehr gegeben.  Die Balkone vom 2. OG bis 4. OG sollen komplett zurückgebaut und provisorisch gegen eindringendes Oberflächenwasser abgedichtet werden. Die Balkone werden wieder neu hergestellt. 2 Planungsleistungen des AG Der AG stellt folgende Unterlagen zur Verfügung: - Baugenehmigung (kann beim AG eingesehen werden) - Genehmigungsstatik (wird vor Baubeginn nachgereicht) - Einschränkungen sind aus den Pkt. 4 zu entnehmen - - Ausführungsplanung - Auftrags-LV 2.1 Allgemeines Der Leistungsbeschreibung liegt die Ausführungsplanung mit dem Vermerk "Ausführungsplanung für die Ausschreibung" bei und dient als Grundlage für die Kalkulation. Aus den anliegenden Planlisten ist durch den Bieter zu entnehmen, welchen Umfang die gesamte vom AG erbrachte Ausführungsplanung umfasst. Der AN hat dem AG bis spätestens 14 Tage nach Vergabe die Auskömmlichkeit und Plausibilität der in den Planlisten aufgeführten Ausführungsplanung schriftlich zu bestätigen. Die vollständige Ausführungsplanung wird einfach auf Papier und im PDF-Format nach Auftragserteilung dem AN übergeben. Alle in den Planungsunterlagen befindlichen Maße, die den Bestand betreffen, sind örtlich zu prüfen und bei Abweichungen / Änderungen umgehend dem AG mitzuteilen. Hieraus entstehende Kosten sind in die Ausführung mit einzukalkulieren. 3 Planungsleistungen des AN Für die im Leistungsverzeichnis erfassten Arbeiten erhält der AN vor Baubeginn eine durch den AG freigegebene Ausführungsplanung. Die hier aufgestellten Angaben und Forderungen sind durch den AN in seinen Werksplanungen, Schal- und Bewehrungsplänen sowie statischen Nachweisen zu berücksichtigen und zur Prüfung und Freigabe gem. Planlaufdiagramme (s. Pkt. 4) bei dem AG einzureichen. Alle statischen Berechnungen und Ausführungsplanungen für Bauzwischenzustände mit den zugehörigen Baubehelfen, sind vom AN in Abhängigkeit von seinem Bauablauf zu planen. Diese Planungsleistungen sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. 4 Planablauf und Planunterlagen Der AN hat alle Ausführungszeichnungen, einschl. der Detailzeichnungen mit dem zu erstellenden Bauwerk abzugleichen. In den Plänen sind die tatsächlich eingebauten Materialien und Materialqualitäten darzustellen. Des Weiteren sind alle Zulassungen, Bautagebuch, Abnahmeprotokolle und sonstiger Bestandsunterlagen zusammenzustellen. Alle Pläne und Revisionsunterlagen sind in mindestens zweifacher Ausfertigung anzufertigen und in nummerierten, deutlich gekennzeichneten Akten, geordnet mit Inhaltsübersicht dem Auftraggeber zu übergeben. Planunterlagen sind zu falten und erhalten eine Ringlochverstärkung in Form eines geklebten Kunststoffstreifens. Des Weiteren sind diese Unterlagen als PDF-Dateien und als CAD-Unterlagen auf Datenträger im DXF-Format (Autocad 2000) an den AG zu übergeben. Diese Unterlagen sind zwingend bis spätestens zur Abnahme vollständig dem AG zu übergeben und sind für die Schlussrechnung Zahlungsvoraussetzung. Alle Bedienungsanweisungen, Wartungsempfehlungen, Pflegeanleitungen, Prüfbücher, Fachunternehmer-, Konformitätserklärungen u. ä. sind geordnet mit Inhaltsübersicht dem Auftraggeber als PDF-Dateien auf Datenträger zu übergeben. Die oben beschriebenen Unterlagen des AN werden Eigentum des AG. 5 Bauzeitenplan Ein detaillierter Bauzeitenplan bzw. Angaben über Bauablauftermine ist auf Grundlage des Grobterminplans des AG durch den AN nach Auftragserteilung innerhalb von 10 Tagen zur Abstimmung und Einarbeitung in den Detailterminplandurch die Bauüberwachung des AG vorzulegen.  Des Weiteren ist der AN verpflichtet seine Arbeiten mit dem AG und dem SiGeKo, in Bezug auf Arbeitszeiten, Baufortschritt, Planprüfläufen usw. abzustimmen. 6 Baustelleneinrichtung Der AG stellt in einem begrenzten Maß allen beteiligten Gewerken Baustelleneinrichtungsfläche zur Verfügung. Diese Fläche ist aus dem anliegenden Baustelleneinrichtungsflächenplan zu entnehmen. Eine entsprechende Zuordnung der Flächen zu den einzelnen Gewerken erfolgt angepasst auf den Baufortschritt und wird durch die Bauüberwachung des AG koordiniert. Bis zum Abschluss wird seitens des AN Rohbau ein Kran für alle Gewerke vorgehalten. Dessen Nutzung durch ein Fremdgewerk zu einem vor der vergabe festzusetzenden Std. Satz erfolgen kann. 7 Baustrom, Bauwasser und sonstige Medien Die vollständige Einrichtung / Erstellung von Baustrom, Bauzu- und Abwasser einschl. Gebühren, sowie die Vorhaltung über die gesamte Bauzeit wird über den AG sichergestellt. Die entstehenden Verbrauchskosten werden mit den am Bau beteiligten Gewerken verrechnet. 8 Genehmigungen/Behörden Sind zur Durchführung der Arbeiten Genehmigungen von Behörden (z.B.: Gewerbeaufsichtsamt, Ordnungsamt, usw.) erforderlich, so sind diese ohne besondere Vergütung einzuholen. 9 Baubesprechung Während der gesamten Bauzeit werden regelmäßig wöchentlich Baubesprechungen durchgeführt. An dieser Besprechung hat der verantwortliche Bauleiter sowie die verantwortlichen Leiter seiner Nachunternehmer der zum jeweiligen Zeitpunkt am Bau beteiligten Gewerke, teilzunehmen. 10 Stoffbeistellungen durch den Auftraggeber Vom AG beigestellte Stoffe und Bauteile hat der AN mit einem Vorlauf von zwei Wochen vor Beginn der betroffenen Arbeiten bei der bauüberwachenden Stelle des Auftraggebers abzufordern. 11 Immissionsschutz, Umweltschutz Zum Schutz gegen Immissionen ( Lärm, Staub usw. ) hat der AN geeignete Maßnahmen nach den gesetzlichen Bestimmungen zu treffen. Die Kosten hierfür sind in die EP einzurechnen. Bei Nichtbeachtung gehen die Folgekosten zu Lasten des AN. 12 Bauschild Wenn durch den AG ein Bauschild aufgestellt wird, auf dem neben der Baumaßnahme der Bauherr, Entwurfverfasser, Statiker und Haustechnikplaner dargestellt werden, hat der AN hat die Möglichkeit auf seine Kosten seine Firma auf dem Bauschild mit darzustellen. Hierbei sind die durch den AG vorgegebene Angaben über Layouts, Größe und Materials, zwingend einzuhalten. 13 Baustellenverkehr Zur Vermeidung von Unfällen und Behinderungen bei der Durchführung von Arbeiten ist das Parken von privaten Kraftfahrzeugen auf der Baustelle untersagt. Auch dürfen die Straßen und Nachbargrundstücke nicht zu Lager- und Abstellzwecken benutzt werden und sind von Verunreinigungen freizuhalten. Sämtliche Fahrzeuge, Geräte und Materialien sind nur durch den AG zugewiesenen und genehmigten Bereich der Be-Fläche abzustellen. 14 Wege und Straßen / Nutzung fremden Geländes Der AN hat sicherzustellen, dass durch ihn verursachte Verunreinigungen und Schäden an öffentlichen Straßen, Wegen, Pflanzungen, Einbauten Leitungen u ä. auf seine Kosten unverzüglich beseitigt werden. Nach Abschluss der Bauarbeiten sind die öffentlichen Zuwegungen zur Baustelle auf eigene Kosten in den ursprünglichen Zustand zu versetzen. Der Verkehr auf den öffentlichen Straßen muss jederzeit aufrecht erhalten bleiben. Hiervon sind durch den AN bei der zuständigen Behörde beantragte und genehmigte Sperrungen ausgenommen. Die Verkehrssicherungspflicht im Baustellenbereich und in den unmittelbar angrenzenden Flächen des öffentlichen Verkehrs ist Sache des AN (Anliegerpflicht). Der AN hat den AG von jeglichen hieraus resultierenden Schadensersatzansprüchen freizustellen. Sämtliche unter diesem Punkt aufgeführten Leistungen sind in die Position Baustelleneinrichtung mit einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. 15 Schuttbeseitigung und Sauberkeit am Bau Zur Vermeidung von Unfallgefahren und eingeschrägter Baufreheit ist der anfallende Bauschutt und Rest täglich aus dem Baubereich einschl. Baubehilfe und fachgerecht zu entsorgen. Hierzu sind zwingend die Vor- und Ansagen der Bauüberwachung des AG zu folgen. Sollten dem nicht folgegeleistet werden ist der AG berechtigt auf Kosten der zu diesem Zeitpunkt beteiligten Gewerke den Bauschutt durch Dritte entsorgen zu lassen. 16 Schutz von Baustoffen und Bauteilen Die Durchführung geeigneter Maßnahmen zum Schutze von Baustoffen und Bauteilen gegen Witterungseinflüsse, die für die termingerechte und fachgerechte Ausführung der Bauarbeiten notwendig werden, ist Sache des Auftragnehmers. Sie werden nicht gesondert vergütet, soweit in einzelnen Positionen des LV nichts anderes gesagt ist. Dies gilt insbesondere für abzudichtende Flächen bei ungünstiger Witterung. Die Flächen sind ggf. zu trocknen bzw. durch Abdeckungen mit Planen, Folien, Schutzzelten oder anderen geeigneten Maßnahmen trocken zu halten. Aufwendungen hierfür sind in die Einheitspreise der entsprechenden Position einzurechnen, sofern im Leistungsverzeichnis nichts anderes gesagt ist. 17 Produktangaben durch den Bieter Die in den Leistungsbeschreibungen und in den technischen Vorbemerkungen der Gewerke / Titel aufgeführten Hersteller / Fabrikate sind mit einer Punktlinie versehen. Auf den gepunkteten Linien hat der Bieter sein angebotenes Produkt einzutragen. Bei nicht Eintragung gilt das in der Leistungsbeschreibung genannte Fabrikat als vereinbart, bei einer abweichenden Angabe ist die Gleichwertigkeit, sowohl in technischer, funktioneller als auch in architektonischer Hinsicht, darzustellen. 18 Alternativpositionen, Eventualpositionen Sind in der Leistungsbeschreibung für die wahlweise Ausführung einer Leistung Alternativpositionen (Wahlpositionen) oder für die Ausführung einer nur im Bedarfsfall erforderlichen Leistung Eventualpositionen (Bedarfspositionen) vorgesehen, ist der Auftragnehmer verpflichtet, die in diesen Positionen beschriebenen Leistungen nach Aufforderung durch den Auftraggeber auszuführen. Soweit nichts anderes vereinbart, gelten auch für den Fall, dass in der Auftragssumme Eventualpositionen enthalten sind, diese als noch nicht beauftragt. Die Beauftragung (Aufforderung zur Ausführung) dieser Eventualpositionen erfolgt durch den Auftraggeber gesondert. Der Auftraggeber behält sich vor, in Ausnahmefällen die Entscheidung über die Ausführung von Alternativpositionen auch nach Auftragserteilung zu treffen. 19 Bautagesberichte Der Auftragnehmer hat Bautagesberichte zu führen und nach Aufforderung durch den Auftraggeber diesem oder der Bauüberwachung unverzüglich zu übergeben. In den Bautagesberichten sind min. folgenden Angaben zu erfassen: - tägliche Arbeitsstärke, - Materiallieferung, - Wetterverhältnisse, - besondere Vorkommnisse auf der Baustelle. 20 Abrechnung Sind für die Abrechnung Feststellungen auf der Baustelle notwendig, ist das gemeinsame Aufmaß mindestens 7 Werktage im Voraus bei der örtlichen Bauüberwachung zu beantragen. Die Originale der Aufmaßblätter, Wiegescheine und ähnliche Abrechnungsbelege erhält der Auftraggeber, die Durchschriften der Auftragnehmer. Bei Aufmaß und Abrechnung sind Längen und Flächen auf zwei Stellen nach dem Komma, Rauminhalte und Gewichte auf drei Stellen nach dem Komma zu runden. Geldbeträge sind auf zwei Stellen nach dem Komma zu runden. 21 Rechnungen Rechnungen sind ihrem Zweck nach als Abschlags-, Teilschluss- oder Schlussrechnung zu bezeichnen; die Abschlags- und Teilschlussrechnungen sind durchlaufend zu nummerieren.Die Rechnungen sind kumuliert aufzustellen. Umfang und Wert aller bisherigen Leistungen, Summen die bereits erhaltenen Zahlungen einschl. Umsatzsteuerbeträge anzugeben. 22 Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten werden nur vergütet, wenn sie vorher vom Auftraggeber schriftlich angeordnet werden. Der Auftragnehmer hat über Stundenlohnarbeiten arbeitstäglich spätestens wöchentlich Stundenlohnzettel in zweifacher Ausfertigung einzureichen. Diese müssen außer den Angaben nach VOB /C § 15 Nr. 3 - das Datum, - die Bezeichnung der Baustelle, - die genaue Bezeichnung des Ausführungsortes innerhalb   der Baustelle, - die Art der Leistung, - die Namen der Arbeitskräfte und deren Berufs-,   Lohn- oder Gehaltsgruppe, - die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft, ggf. aufgegliedert nach Mehr-, Nacht-,  Sonntags- und     Feiertagsarbeit und - die Gerätekenngrößen enthalten. Stundenlohnrechnungen müssen entsprechend den Stundenlohnzetteln aufgegliedert werden. Die Originale der Stundenlohnzettel behält der Auftraggeber, die bescheinigten Durchschriften erhält der Auftragnehmer. 23 Sicherheitsleistung Die Sicherheit für Vertragserfüllung erstreckt sich auf die Erfüllung aller Verpflichtungen aus dem Vertrag, insbesondere für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung einschließlich Abrechnung, Mängelbeseitigung und Schadensersatz sowie auf die Erstattung von Überzahlungen einschließlich der Zinsen. Die Sicherheit für die Mängelansprüche erstreckt sich auf die Erfüllung der Mängelansprüche einschließlich Schadensersatz sowie auf die Erstattung von Überzahlungen einschließlich der Zinsen. 24 Bürgschaften Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, richten sich Inhalt und Form der Bürgschaftserklärungen ggf. nach den Formblättern des Auftraggebers. Die Bürgschaft ist über den Gesamtbetrag der jeweiligen Sicherheit in nur einer Urkunde zu stellen. Die Urkunde über die Vertragserfüllungsbürgschaft wird auf Verlangen nach Abnahme und vertragsgemäßer Schlussrechnungslegung zurückgegeben, wenn der Auftragnehmer - die Leistung vertragsgemäß erfüllt hat, - etwaige Ansprüche (einschließlich Ansprüche Dritter) befriedigt hat und - eine vereinbarte Sicherheit für Mängelansprüche geleistet hat. Die Bürgschaftsurkunde über Mängelansprüche wird auf Verlangen zurückgegeben, wenn die vertraglich vereinbarten Verjährungsfristen für Mängelansprüche abgelaufen und die bis dahin erhobenen Ansprüche erfüllt sind. § 17 Nr. 8 VOB/B gilt entsprechend.
Allgemeine Vorbemerkungen
Technische Vorbemerkungen Allgemeine und Technische Vorbemerkungen Allgemeines Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen. Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. Angaben zur Ausführung Die nach ATV DIN 18299 Abschnitt 4.1.11 durch den Auftragnehmer zu beseitigenden Verunreinigungen beziehen sich auch auf die Verunreinigung der öffentlichen Verkehrswege durch Fahrzeuge und Maschinen des Auftragnehmers oder seiner Subunternehmer. Solche Verunreinigungen sind durch geeignete Maßnahmen möglichst zu vermeiden. Trotzdem auftretende Verunreinigungen sind so rechtzeitig zu beseitigen, dass durch sie keine Gefährdung des öffentlichen Verkehrs entstehen kann. Der Auftragnehmer hat eine eventuell erforderliche Aufgrabungserlaubnis der Rechtsträger einzuholen. Es obliegt grundsätzlich dem Auftragnehmer, die Reihenfolge der Herstellung der einzelnen Bauteile zu bestimmen. Daraus resultierende zusätzlich technologisch bedingte Maßnahmen, wie Schalungsausschnitte, Bewehrungsanschlüsse, Abstellungen, gelten als Nebenleistungen. Auf frisch betonierten Decken dürfen keine Arbeiten ausgeführt werden. Dies gilt im Besonderen für das Lagern von Material, Aufstellen von Gerüsten etc.; bei niedrigen Temperaturen verlängern sich die Belastungsfristen auf frisch betonierten Decken entsprechend. Öffnungen, Durchbrüche, Aussparungen in Decken sind gegen Niederschlagswasser während der Rohbauarbeiten provisorisch abzudichten. Vor dem Betonieren sind die Hohlräume von Hochlochziegeln so abzudecken, dass kein Beton in die Hohlräume eindringen kann. Das Verlegen von Rohren, z.B. Leerrohre für elektrische Leitungen, sanitäre Installationen, und Einbauteilen, z.B. Einbautöpfe für Einbauleuchten und spezielle Anker und Befestigungsunterteile soll entweder unter Anwesenheit der betreffenden Unternehmen erfolgen oder ist diesen zu gestatten. Auf die entsprechende Fixierung ist zu achten Schalung Das Aufbringen von Trennmitteln im Sprühverfahren nach Einbringung der Bewehrung bedarf der Zustimmungder Bauleitung; die Verarbeitungsrichtlinien des Herstellers sind dazu vorzulegen. Die Löcher der Schalungsabstandhalter sind nach dem Ausschalen zu schließen. Werden zur Herstellung von Aussparungen Schaumkörper in die Schalung eingebaut, sind sie beim Ausschalenrestlos zu entfernen. Das Ausbrennen von Schalungen für Aussparungen ist untersagt. Hilfsstützen sind grundsätzlich als verbleibende Teile der Schalung auszubilden. Ein nachträgliches Einziehen istnur mit Zustimmung der Bauleitung zulässig. Tragende Bauteile wie Balken und Unterzüge, die durch die Schalung und das zu betonierende Bauteil belastet werden und die noch nicht die erforderliche Tragfähigkeit erreicht haben, sind abzustütze Bewehrung Abstandhalter müssen dem DBV-Merkblatt Abstandhalter entsprechen. (Unter Mitgeltende Normen und Regeln: Allgemeines) DBV-Merkblatt Abstandhalter nach EC2 Herausgeber: Deutscher Beton- und Bautechnik-Vereine e.V. (DBV) Die Bewehrung darf beim Betonieren nicht betreten werden, geeignete Laufstege sind vorzusehen. Die Angaben über die Überdeckung der Bewehrung sind den Ausführungsplänen für die Bewehrung und den Schalungszeichnungen zu entnehmen. Aus Gründen des Brandschutzes oder der Gefahr der schnellen Karbonatisierung des Betons können wesentlich höhere Werte als die Mindestwerte nach EC2 gefordert sein.  Bei Kragplatten im Außenbereich ist die Bewehrung so aufzubiegen, dass auch im Bereich von Tropfkanten oder gefasten Kanten die Mindestbetondeckung garantiert ist. Wird (spätestens) beim Einbau der Bewehrung im Bereich von Kreuzungspunkten, z.B. an Stützen mit Unterzügen oder Haupt- und Nebenunterzügen, erkannt, dass ein ordnungsgemäßes Einbringen oder Verdichten des Betons nicht möglich ist und keine Vorgaben für Rüttellücken und Betoniergassen in den Ausführungsunterlagen vorhanden sind, ist unverzüglich der Tragwerksplaner zu konsultieren, um solche festzulegen. Der Auftragnehmer vereinbart rechtzeitig die Termine für vorgeschriebene Abnahmen mit der Baubehörde bzw. dem Statiker oder Prüfingenieur. Die Bauleitung ist darüber zu informieren. Eine Ausfertigung des Abnahmeprotokolls der Bewehrung ist dem Auftraggeber zu übergebe Sonstiges Alle erforderlichen Leistungen umfassen das Liefern der dazugehörigen Stoffe, einschließlich Abladen und Lagern auf der Baustelle sowie erforderliche Zwischen- und Höhentransporte bis zur Verwendungsstelle. Sämtliche ausgeschriebenen Positionen sind fertige Leistungen, einschließlich aller Nebenleistungen gem. DIN 18299, DIN 18451, Abs. 4.1., und sind unter Zugrundelegung der anerkannten Regeln der Technik und der gesetzlichen und behördlichen Vorschriften mit dem Einzelpreis abgegolten. Der Auftragnehmer hat sich vor Angebotsabgabe und Arbeitsbeginn über die Lage und die örtlichen Gegebenheiten (Anfahrt, Lager, Straßenverlauf, besonders unmittelbar vor dem Gebäude, etc.) zu informieren, sowie die zu bearbeitenden Untergründe auf Tragfähigkeit, Beschaffenheit und Mängel zu prüfen. Durchsteifen der Bestandsbalkonplatten für die Vorabbetonage der Balkone im 4.OG. Die Betonage der Balkone 2.-3. OG soll im Wochenrhythmus erfolgen. Der erforderliche Material- Geräteeinsatz z.B. Schalung, Joche, Drehsteifen ist entsprechend zu kalkulieren. Die Drehsteifen und Joche im öffentlichen Gehwegbereich sind entsprechend zu sichern. Alle Balkone sind mit ca. 2cm Gefälle zur Straße herzustellen. Kosten für zusätzlich anfallende Sperrungen sind vom AN selbst zu tragen.
Technische Vorbemerkungen
Anlage Planliste Ausschreibung Planliste und weitere Unterlagen Folgende Pläne und Unterlagen sind Bestandteil der Ausschreibung: Bezeichnung Plannummer BE Einrichtungsplan PMS12_250603_AP_LP_HV_200.0 Gerüstaufstellung PMS12_250330_EP_LP_AN_SC_Gerüst Grundriss EG-2.OG EG-OG2_Grundriss_20260311_V002 Grundriss 3.OG-DG OG3-DG_Grundriss_20260311_V002 Straßenansicht Straße_Ansicht_20260311_V002 Schnitt A-A A-A_Schnitt_20260311_V002 Schnitt B-B B-B_Schnitt_20260311_V002 Balkon Nr. PMS12_100610_AP_AS_100.0 Detail Detail_Balkongeländer_20260311 Anlagen zu der Baustatik, wie folgt: 26008 P1 Peter-Marquard-Str Balkonsanierung 1.Nachtrag Index a 260409 26008 Peter-Marquard-Str Balkonsanierung 1.Nachtrag index a erstellt am 09.04.2026 vom Herrrn Dipl.-Ing. Sebastian Selk.
Anlage Planliste Ausschreibung
02 Baustelleneinrichtung
02
Baustelleneinrichtung
Hinweis zur Baustelleneinrichtung Der Auftraggeber stellt die BE-Flächen gem. des beigefügten BE-Planes zur Verfügung. Der Auftraggeber stellt keine Parkplätze.
Hinweis zur Baustelleneinrichtung
02.__.__.0001 Baustelleneinrichtung Bereitstellen und Vorhalten aller für die Bauausführung notwendigen Werkzeuge, Maschinen und Materialien für den gesamten Ausführungszeitraum, einschließlich Entsorgung von Müll und Bauschutt.
02.__.__.0001
Baustelleneinrichtung
1,00
Psch
02.__.__.0002 Absturzsicherung für die Balkontüren im 2. und 4. OG Vollflächiger Fensterschutz und Absturzsicherung vor den Balkontüren nach Abbruch der Balkone um einen Absturz von Mietern oder Handwerkern zu vermeiden und Rahmen und Glas zu schützen. Größe der Balkontüren: 2,53 m x 1,30 m Entfernen der Absturzsicherung nach Neubetonage der Balkon, Befestigungslöcher in der Fassade mit Mörtel verschließen und glätten. Ausführung: Fassade Straßenseite gem. Schnitt A-A und B-B 2. - 4. OG
02.__.__.0002
Absturzsicherung für die Balkontüren im 2. und 4. OG
6,00
Stk
03 Abbruch Bestandsbalkone Im 2. und 4.OG
03
Abbruch Bestandsbalkone Im 2. und 4.OG
03.__.__.0001 Rückbau von 6 Balkonen (b/t/h= 2,36/1,16/0,17m), im 2.- 4. OG Rückbau der vorhandenen Balkonplatten mit Ziegelsplittbeton, gelagert auf Stahlträgern. Angefallenen Bauschutt vom Gerüst transportieren, in den Container schaffen und fachgerecht entsorgen. Die eingemauerten Stahlkragträger sind umsichtig freizulegen. Das Mauerwerk ist so zurückzubauen, dass ein Anschluss des neuen Mauerwerks im Zuge des Neubaus der Balkone ohne weiteres möglich ist. Balkone sind von der Unterseite für die Abbrucharbeiten einzuschalen, damit der Bauschutt nicht auf den darunterliegenden Balkon fällt. Anfallender Bauschutt ist zu Lasten des Auftragnehmers ordnungsgemäß zu entsorgen. Die Entsorgungsnachweise sind der Abrechnung beizulegen. Die Anforderungen und Bedingungen der Allgemeinen Vorbemerkungen, Technischen Vorbemerkungen und Zusätzl. Technischen Vertragsbedingungen sind in der Preiskalkulation zu berücksichtigen und werden nicht gesondert vergütet. Abmessungen Maße Balkonplatte:           ca. 2,36 m x 1,16 m (6 Stck); Stärke Estrich: ca.  25 mm Stärke Beton/ Ziegelsplitt: ca. 150 mm Ausführung: Fassade Straßenseite gem. Schnitt A-A und B-B 2. - 4. OG
03.__.__.0001
Rückbau von 6 Balkonen (b/t/h= 2,36/1,16/0,17m), im 2.- 4. OG
3,00
03.__.__.0002 Rückbau Gefachestahlträger ohne Rückverankerung im 2. u. 3. OG. Gefachestahlträger der Balkonplatte nach Abbruch der Balkonplatten 03.1 fachgerecht ausbauen, vom Gerüst transportieren und entsorgen. Träger liegt Gebäudeseitig auf einem Unterlagsträger I 120 auf. Bestandsträger: ca. I100 Länge: ca. 1,20 m Anzahl je Balkon: ca. 4 Stück Hinweis:Diese Balkone haben der Erfahrung nach, eine Auskragung bis 1.20m. Die Kragträger, die in den Wänden eingespannt sind, haben einen Abstand von 80 - 90cm. Ausführung: Balkone 2. bis 3. OG
03.__.__.0002
Rückbau Gefachestahlträger ohne Rückverankerung im 2. u. 3. OG.
16,00
Stk
03.__.__.0003 Rückbau Gefachestahlträger mit Rückverankerung in der Deckenebene im 4.OG Gefachestahlträger als rückverankerte Konstruktion der Balkonplatte in der 4. OG Ebene nicht vollständig ausbauen sondern für die ausreichende Putzdeckung die Stahlträger ca. 4 cm tiefer als die Außenwandkante  schneiden. Länge: ca. 1,24 m Anzahl je Balkon: ca. 3 Stück Hinweis: Konstruktionsbedingt sind die Kragträger der obersten Plattform nicht in die Außenwand eingespannt, sondern verlaufen weiter nach innen gegen einen querliegenden Stahlträger Ausführung: Balkone 4. OG
03.__.__.0003
Rückbau Gefachestahlträger mit Rückverankerung in der Deckenebene im 4.OG
W
8,00
Stk
03.__.__.0004 Unterlagsstahlträger ausbauen Freistemmen und ausbauen der in der Wand liegenden Unterlagsstahlträger I100. Anschließend die durch den Ausbau der Unterlagsstahlträger und der Gefacheträger 03.1 der Balkonplatten entstandenen Fehlstellen in der Außenwand ausmauern. Unterlagsstahlträger: ca. I100 Länge: ca. 2800 mm Höhe der Ausmauerung: ca. 220 mm Breite der Ausmauerung: ca. 2800 mm Stein: KS 12 Mörtel: MG IIa Format: Hamburger Format
03.__.__.0004
Unterlagsstahlträger ausbauen
6,00
Stk
03.__.__.0005 Balkonkante freistemmen Freistemmen der Balkonkante im Gebäudevorsprung, im Zuge des Abbruchs der Balkone.  Abbruchkante leicht zurückgesetzt im Außenwandmauerwerk herstellen. Anmerkung: Diese Position ist dann erforderlich wenn die Balkonplatte im Bereich des Gebäudevorsprunges nicht gegen die Außenwand gearbeitet wurde, sondern in dem Mauerwerk der Außenwand aufliegt. Länge einer Balkonkante: ca. 1,16 m Dicke: ca. 17,5 cm Ausführung: 2. bis 4. OG
03.__.__.0005
Balkonkante freistemmen
E
7,00
m
03.__.__.0006 Trennschnitt und Sicherung von 6 Balkonkonsolen Balkonkonsolen, siehe Foto, in den abzubrechenden Balkonplatten und in der Außenwand rückverankert sollen erhalten und an die neuen Balkonplaten integriert werden. Um die Konsolen zu erhalten, darf die Verbindung zur Wand und zu der Balkonplatte nicht beschädigt werden. Die Platte wird um die Konsole herum herausgeschnitten oder der obere Teil der Platte abgetragen Schenkellänge der Konsolen: ca. 2 x 1,00 m Stichmaß in der Ecke: ca. 0,50 m Abwicklung der Schenkel: ca. 0,50 m
03.__.__.0006
Trennschnitt und Sicherung von 6 Balkonkonsolen
6,00
Stk
03.__.__.0007 Abbruch von 6 Balkonkonsolen In der Vorpostion ganannte Balkonkosolen abrechen und  fachgerecht entsorgen. Anschließend die durch den Ausbau der Balkonkonsolen entstandenen Fehlstellen in der Außenwand ausmauern und putzen..
03.__.__.0007
Abbruch von 6 Balkonkonsolen
E
6,00
Stk
03.__.__.0008 Ausmauern Abbruchkanten Mauerwerk im Bereich der neu hergestellten Balkone im Bereich der alten Abbruchkanten anarbeiten. Material: KS 12 Mörtel: MG IIa Format: Hamburger Format
03.__.__.0008
Ausmauern Abbruchkanten
21,00
m
03.__.__.0009 Putzsanierung Putzflächen im Bereich der Balkone von der Unterseite auf beschädigte und hohl klingende Stellen untersuchen. Lose und hohl klingende Stellen abbrechen. Anfallenden Bauschutt abtransportieren und fachgerecht entsorgen. Untergrund reinigen, Haftbrücke auftragen. Flächen neu verputzen bzw. an die bestehende Putzstuktur  anzupassen. Ausführung: Fassade 2. - 4. OG
03.__.__.0009
Putzsanierung
13,00
04 Betonarbeiten- Neue Balkone im 2. und 4. OG
04
Betonarbeiten- Neue Balkone im 2. und 4. OG
04.__.__.0001 Auflager für Balkon herstellen Auflagertaschen für die Balkone in das Bestandsmauerwerk durch stemmen gemäß Statik Pos. 6 N1 herstellen. Bauschutt vom Gerüst transportieren und fachgerecht Entsorgen. Größe Auflager b/h/t: ca. 25/16/40 cm Ausführung: 2. bis 4. OG
04.__.__.0001
Auflager für Balkon herstellen
24,00
Stk
04.__.__.0002 Ertüchtigung Auflager Ertüchtigung der Auflager für die Balkonauflager. Austausch des Mauerwerks mit 12 M5 fk =4.2N/mm², einschließlich  Verzahnung mit Bestandsmauerwerk herstellen Größe b/h/t: ca.50/50/30 cm Material: 12 M5 fk =4.2N/mm² Mörtel: MG IIa Wandstärke: 35 cm, Hamburger Format Ausführung: 2. bis 4. OG
04.__.__.0002
Ertüchtigung Auflager
E
24,00
Stk
04.__.__.0003 Balkone einschalen Herstellen der Balkonschalung aus Schalplatten und Schalbrettern, unterstützt mit Doka-Trägern und Drehsteifen. Ausführung Abschnittsweise von unten nach oben, Balkone dann jeweils durchgesteift von OK-Gelände bis UK Balkonplatte. Nach aushärten des Balkons Schalung, Träger und Drehsteifen demontieren. Ausführung: je 2 Balkone pro Betonierabschnitt, gemäß Schal- und Bewehrungsplanung Dicke: 16 cm Länge: 2,365 m Breite: 1,16 m Anzahl: 6 Stück Ausführung: 2. bis 4. OG
04.__.__.0003
Balkone einschalen
16,00
04.__.__.0004 Randschalung Balkone Randschalung der Balkone, Höhe ca. 16 cm , an der Kurzseite der Balkoneplatte mit Schrägschnitt zur Herstellung des Gefälles einschließlich Dreikantstab zur Ausbildung einer oberen und unteren Fase. Ausführung: 2. bis 4. OG
04.__.__.0004
Randschalung Balkone
21,00
m
04.__.__.0005 Zulage Schalung, Anarbeitung an Konsolen Zulage zur Schalung der Position 04.3 für das Anarbeiten der Schalung an die vorhandenen Stuckkonsolen. Abrechnung erfolgt je Balkon Ausführung: 2. bis 4. OG
04.__.__.0005
Zulage Schalung, Anarbeitung an Konsolen
6,00
Stk
04.__.__.0006 Mattenbewehrung Balkone herstellen Betonstahlmatten DIN 488, liefern, schneiden, biegen und verlegen einschl. allen konstruktionsbedingtem Zubehör, einschl. Montage. Betonstahlsorte: B500 S+M Ausführung: je 2 Balkone pro Betonierabschnitt, gemäß Schal- und Bewehrungsplanung Gewicht Stahlmatten je Balkon: ca. 50 kg Ausführung: 2. bis 4. OG
04.__.__.0006
Mattenbewehrung Balkone herstellen
0,30
t
04.__.__.0007 Stabbewehrung Balkone herstellen Betonstahl BSt 500 M liefern und fachgerecht einbauen. Durchmesser Stabstahl:  8- 12 mm Gewicht Stabstahl je Balkon: 110 kg
04.__.__.0007
Stabbewehrung Balkone herstellen
0,90
t
04.__.__.0008 Balkone betonieren Betonieren der eingeschalten und bewehrten Balkonplatten. Oberfläche eben und glatt abgerieben, Kanten durch eingelegte Dreiecksleisten oben und unten gefast. Betonsorte: C 30/37 Expositionsklasse: XC 1 Menge: ca. 0,25 m³ je Balkonplatte Einbauort: Straßenseite, 2.OG bis 4.OG Ausführung: je zwei Balkone je Betonierabschnitt
04.__.__.0008
Balkone betonieren
3,00
04.__.__.0009 Zulage Betonpumpe Zulage für die Bereitstellung einer Betonpumpe um den angelieferten Balkon nach oben zu transportieren und einzubauen. Mehrere Anfahrten sind zu berücksichtigen und mit einzukalkulieren. Betonierabschnitte: 3 Stk Pumphöhe: ca. 7,00 m bis 14,00 m Ausführung: 2. bis 4. OG
04.__.__.0009
Zulage Betonpumpe
3,00
Stk
04.__.__.0010 Zulage Mindermengen Beton Zulage für die Lieferung von Mindermengen von weniger als 5 m³ je Betoniervorgang. Betoniervorgänge: 3 Stk Ausführung: 2. bis 4. OG
04.__.__.0010
Zulage Mindermengen Beton
3,00
Stk
04.__.__.0011 Zulage für Herstellen von Gefälle Herstellung eines Gefälles zur Straße in der Balkonplatte zur Entwässerung ohne Ablauf. Ausführung: 2. bis 4. OG
04.__.__.0011
Zulage für Herstellen von Gefälle
1,00
Psch
04.__.__.0012 Zulage zur Ausbildung Tropfkante Zulage für die Ausbildung einer Tropfkante als Wassernase im Randbereich der Balkonplatte. Herstellung schon bei der Erstellung der Schalung. Ausführung: 2. bis 4. OG
04.__.__.0012
Zulage zur Ausbildung Tropfkante
21,00
m
04.__.__.0013 Betonüberwachung ÜK II Betonüberwachung ÜK II als forderung gem. Statik als Zulage zu den betonarbeiten ausführen. Einschl. aller erfordelichen arbeiten, wie herstellung der probewürfel, eigenüberwachung und Frendüberwachung
04.__.__.0013
Betonüberwachung ÜK II
P
1,00
psch
04.__.__.0014 Erneuerung Stuck Konsole Bestandskonsole reprofilieren, Abdruck nehmen, Konsole anfertigen und unterhalb des Balkons montieren. Stuckornament im Bereich des abgebrochenen Balkonfeldes ergänzen. Ausführung: 2. bis 4. OG
04.__.__.0014
Erneuerung Stuck Konsole
E
6,00
St
04.__.__.0015 Stuck überarbeiten Beschädigten Stuck lose Bestandteile entfernen und reprofilieren. Ausführung: 2. bis 4. OG
04.__.__.0015
Stuck überarbeiten
E
80,00
h
05 Stundenlohnarbeiten
05
Stundenlohnarbeiten
05.__.__.0001 Stundenlohnarbeiten - Facharbeiter: Stundenlohnarbeiten - Facharbeiter: für evtl. erforderliche Arbeiten, die nicht im Leistungsverzeichnis erfaßt sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen, werden berechnet:
05.__.__.0001
Stundenlohnarbeiten - Facharbeiter:
E
10,00
h
05.__.__.0002 Stundenlohnarbeiten - Helfer: Stundenlohnarbeiten - Helfer: für evtl. erforderliche Arbeiten, die nicht im Leistungsverzeichnis erfaßt sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen, werden berechnet:
05.__.__.0002
Stundenlohnarbeiten - Helfer:
E
10,00
h