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bis
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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Objekt-Lagebeschreibung/
KalkulationshinweisE
bezogen auf BA1/ BA2
BA1 wird 2024/2025 ausgeführt,
zeitlich vorgezogen zu BA2 voraussichtlich
2025/ 2026.
(Ausführung BA2 terminlich in Klärung
separate Ausschreibung + Vergabe)
Gebäudeformation
Der Gebäudekomplex Mörchinger Str. 25-27 liegt in
14169 Berlin -Steglitz und in den 70er Jahren (ca.
1971) erbaut. Das
grosszügige Grundstück ist mit frei- stehenden
Gebäuden bebaut als mehrgeschossige freistehende
Wohnanlage nebst
separater auch 4- seitiger Tiefgarage. Die Tiefgarage
befindet sich im UG und ist bei einem Fensterband und
der
Zu/Abfahrt offen gestaltet. Weiterhin ist eine weitere
Zu-Abfahrt im UG zur Erschliessung des seitlichen
Grundstücks
vorhanden. Oberhalb des UG befindet sich das freie,
offene und freibewitterte Parkdeck. Die Erschliessung
des
Grundstücks als auch der Tiefgarage nebst Parkdeck
erfolgt von der Mörchinger Str. 25-27.
Das Grundstück ist an den strassenseitigen Zugängen
frei zugänglich ohne Tore/ Türen.
Die Mörchinger Str. ist verkehrsberuhigt, bei 30 km/h.
Bebauung/ Geschosse
Die Bebauung verfügt über mehrere Obergeschosse.
mit einem Flachdach.
Die Tiefgarage UG ist eingeschossig und teils in die
Erde/ bei leicht hügeligem abgböschtem Gelände
ein-gelassen. Oberhalb der TG Tiefgarage befindet sich
das Parkdeck. Seitlich der TG Tiefgarage wurde eine
Aussentreppe bei Zugang vom UG Gelände bis zum
Parkdeck integriert. Dieses UG Untergschoss Niveau
entspricht dem EG des Wohnkomplexes.
Nutzung
Der Gebäudekomplex weist reine Wohnnutzung auf.
Es handelt sich um eine WEG Wohnungseigentümer-
gemeinschaft. Bewohnt/ genutzt wird die Anlage sowohl
von
Eigentümern selbst, als auch von Mietern.
Kurzbeschreibung Massnahmen:
Die Tiefgarage wurde damalig ca. anno
1971 in Ortbetonbauweise hergestellt.
Die Stahlbeton- Parkdeck- Decke (Decke
über UG/ TG Tiefgarage ist gleitend auf
den Stahlbetonwänden aufgelagert.
Die alte fehlerbehaftete da auch undichte
Garagen- Parkdeckabdichtung als auch
an der Stirnwand unterhalb der oberen
Parkdeck Zu-Abfahrt defekte
Aussenwand- Bauwerksabdichtung
haben zu diversen Feuchtigkeits-
eintritten in das Bauwerk bei ent-
sprechenden auch sichtbaren Schäden
an der Konstruktion geführt.
Massnahmen:
Auf Grund vor, werden diverse
Sanierungs- und Instandsetzungsarbeiten
erforderlich, bei Gewerken der
Bauabschnitte BA1 und BA2, wie folgt:
Gewerke:
Baustelleneinrichtung:
BA1/ BA2
Strassenland + Grundstück;
Erdarbeiten:
BA1
für teils erforderliche Bauwerksab
dichtungen der TG Tiefgarage UG;
GaLa- Bauarbeiten:
BA1/ BA2
für teils erforderliche Bauwerksab
dichtungen der TG Tiefgarage UG;
Sanitär S- Regenwasserleitungen:
BA2
im Rahmen des neu geplanten Aufbaues/
Abdichtung des Parkdecks als auch der
Teilinstandsetzung der Tiefgarage UG,
Austausch der Regenwasser verrohrung
im UG Tiefgarage;
Beton- Betonerhaltungsarbeiten:
BA1/ BA2
an der Aussentreppe, der Beton-
Zu-Abfahrtsrampe zum UG Tiefgarage
als auch im UG der Tiefgarage in den
betroffenen Schadbereichen;
Abdichtungsmassnahmen:
BA1/ BA2
auf Grund der Undichtigkeiten in Teilen
Erneuerung der Tiefgaragenwand
Aussenabdichtung, hier
Vertikalabdichtung;
Klempnerarbeiten:
BA2
im Rahmen des neu geplanten Aufbaues/
Abdichtung des Parkdecks
Putzarbeiten:
BA1/ BA2
im Rahmen des neu geplanten Aufbaues/
Abdichtung des Parkdecks sowie in
Teilen der äusseren Bauwerks-
abdichtung;
Estrich-/ Gefällebeton- GUA
Gussasphalt- Arbeiten:
BA1/ BA2
Neuherstellung des kompletten Aufbaues
des Parkdecks ab OK Gefällebeton
Bestand;
Metallbauarbeiten:
BA1/ BA2
zur Erhöhung der Brüstungshöhe der
Geländer/-Absturzsicherungen auf Grund
höheren neuen Aufbaues des Pardecks;
Maler-Lackierarbeiten:
BA1/ BA2
an der Aussentreppe als auch im UG der
Tiefgarage komplett auf Grund der
notwendigen Betonerhaltung/
Instandsetzung sowie zur allgemeinen
Überholung;
Elektro Elektrische Anlagen:
BA2
Im Rahmen der Massanhmen im UG
Tiefgarage, bei optischer Überholung und
Provisorien;
Abbruch- Rückbau- Entsorgung:
BA1/ BA2
auf Grund des Austausches des
Parkdeckaufbaues bei / als auch
kontaminierten Baustoffen.
Allgemeine Objekt-Lagebeschreibung/
Allgemeine Vorbemerkungen;
Für die Leistungsausführung + Abnahme
gelten prinzipiell:
die derzeit gültigen Fassungen zu den unten
genannten Punkten.
Zur Angebotsabgabe sowie vor
Leistungsausführung sind ggfs. erforderliche
Ergänzungen, Änderungen bzw.
Neufassungen - auch in Vorrauschau- unten
genannter Punkte- vom AN zu erkunden- und
dem bauleitenden Architekten unverzüglich
mitzuteilen.
Die mangelfreie Abnahme aller erbrachten
Leistungen erfolgt bei den zum Zeitpunkt der
Abnahme gültigen Fassungen der unten
genannten Punkte!
die anerkannten Regeln der Technik;
die VOB / B und C;
aller von der Ausführung berührten DIN-,
DIN EN-, EN- Normen;
aller von der Ausführung berührten
einschlägigen Vorschriften;
aller von der Ausführung berührten
technischen Richtlinien und Vorschriften;
aller von der Ausführung berührten
Verarbeitungssrichtlinien der
Herstellerwerke;
aller einschlägigen behördlichen
Vorschriften;
aller Merkblätter und Empfehlungen
relevanter Berufs- und Industrieverbände;
aller Brandschutz - und
Unfallverhütungsvorschriften;
den ASR Arbeitsstättenrichtlinien ;
Brandschutzgutachten;
die Wärmeschutzverordnung;
die Energieeinsparungsverordnung
ENEV;
die geprüfte Statik;
den Wärmeschutz-, Brandschutz-,
Schallschutznachweis;
der komplette Bauantrag mit Anlagen;
die kompletten
Baugenehmigungsunterlagen mit
Anlagen;
Ansonsten gilt die Landesbauordnung
Berlin, in gültiger Fassung;
Abgrenzung Leistungsbereich:
Falls die in den vorgegebenen Positionen
beschriebenen Leistungen nicht in vollem
Umfang zum Lieferungs- und
Fertigungsprogramm des Bieters gehören, so
ist der Bieter gehalten, bei Angebotsabgabe
seinen Leistungbereich deutlich abzugrenzen,
damit eine Bewertung vorgenommen werden
kann.
Leistungserbringung BE:
Wenn im Leistungsverzeichnis nicht
gesondert ausgeschrieben, umfassen die
Positionen Baustelleneinrichtung, Baustrom-,
Bauwasser-, als Anschlüsse etc. auch für
andere Gewerke,
Leistungserbringung allgemein:
Wenn im Leistungsverzeichnis nicht
gesondert ausgeschrieben, umfassen die
Positionen die Lieferung sämtlicher
Materialien, Transport zur Verwendungsstelle,
Komplette Montage einschliesslich den
Anschlüsse an Wände, Decken, Einbauteilen
etc., Vorhaltung aller erforderlichen Geräte
und Rüstungen auch über eine Arbeitshöhe
von 2,00m im Innenbereich, Kranaufzüge u.ä.
sowie sonstiger Hilfsmittel und
Nebenleistungen, die zur gebrauchsfertigen
Erstellung des Auftragswerkes erforderlich
sind.
Abbau- , Rückbau-, Abbrucharbeiten, u.ä.,
beinhalten Abtransport und Entsorgung,
soweit nicht anderes ausdrücklich
gegenteiliges vermerkt ist.
Fachgerechter Abbau und Entsorgung auch
von Asbesthaltigen Teilen und Materialien
gem. gültigen Gesetzen und Abfall-
Kreislauf-Witschafts-Gesetz sowie
behördlichen Auflagen. Ein Abfallbeauftragter
ist vom AN zu benennen. Sämtliche vor
genannten Massnahmen sind entsprechend
in die EP einzurechnen.
Güteüberwachung:
Es werden nur Materialien 1.Wahl eingebaut,
die einer Güteüberwachung unterliegen. Die
Güteüberwachung muss aus Eigen- und
Fremdüberwchung bestehen.
Fix- u. Fertige Leistungen:
Sämtliche Arbeiten sind in fix- und fertiger
Leistung zu erbringen. Dabei ist
Vorraussetzung, dass DIN/ EN gerechte und
den Fachregeln entsprechende Lösungen zur
Ausführung gelangen, wobei die DIN/ EN den
Mindestanforderungen entspricht.
Gleichwertige alternative Ausführungen sind
zugelassen, müssen aber gesondert
beschrieben werden.
Für die angebotenen Leistungen übernimmt
der AN die Verpflichtung der Vollständigkeit
und uneingeschränkten Funktionstüchtigkeit,
Somit sind alle Leistungen und
Nebenleistungen, die sich aus dem
beschriebenen Leistungsumfang
zwangsläufig ergeben, einzukalkulieren, auch
wenn sie nicht besonders erwähnt sind.
Das vorliegende LV darf nicht als
Bestellunterlage verwendet werden.
Bemusterungen:
Alle Farbtöne nach Wahl des AG, Farbe und
Struk
turen nach Muster.
Sind in einzelnen Positionen Produkte bzw.
Hersteller ausgeschrieben so sind diese als
-oder glw. anzusehen.
Angebotene Produkte/ Herstellersystem bitte
angeben.
Koordination:
Alle das Gewerk betreffenden Arbeiten sind
mit den anderen Gewerken zu koordinieren
und abzustimmen, über diese Koordination
und Abstimmung ist der bauleitende und
damit verantwortliche Architekt unverzüglich
zu unterrichten.
Messungen, Einmessen, Anordnen:
Die zur Durchführung der eigenen Leistungen
erforderlichen Messungen sind zu erbringen.
Die Meterpunkte sind eigenverantwortlich zu
übernehmen und zu überprüfen.
Bautagesberichte:
Vom Auftragnehmer sind Bautagesberichte
zu führen mit Angaben über Wetter,
Temperaturen, Zahl und Art der auf der
Baustelle beschäftigten Arbeitskräfte,
Stundenaufwand, Zahl und Art der
eingesetzten Grossgeräte, den wesentlichen
Baufortschritt, Beginn und Ende von
Leistungen grösseren Umfanges,
Unterbrechungen, Angabe von verwendeten
Materialien, etc., Unfälle und andere
Vorkommnisse, die für die Ausführung oder
Abrechnung des Auftrages von Bedeutung
sein könnten.
Kalkulationshinweis Arbeitszeiten:
Nachfolgende Hinweise und Bedingungen
sind im Rahmen der Kalkulation zu beachten,
da keine besondere Vergütung für:
-Mehrkosten für Samstagsarbeit
-Mehrkosten für Arbeitszeiten ausserhalb der
Regelarbeitszeiten
-die Kosten für erschwertes Arbeiten durch
Witterungseinflüsse sowie für die Ausführung
von Restarbeiten zu einem späteren Termin.
-notwendige Arbeitsunterbrechungen, bedingt
durch den Bauablauf
Lärmintensive Arbeiten:
dürfen zwischen 7.00-17.00 morgens
durchgeführt werden und sind mit dem
bauleitenden Architekten bzw. dem AG direkt
abzustimmen.
Personaleinsatz:
Notwendige Arbeitsunterbrechnungen bedingt
durch den Bauablauf werden nicht gesondert
vergütet, sondern sind entsprechend in die
EP einzurechnen.
Es wird flexibler Personaleinsatz bzw.
Minimierung/ Verstärkung bei Erfordernis als
auch deutschsprechendes Personal vor Ort
zur Vermeidung von
Kommunikationsschwierigkeiten gefordert.
Sollte von einem Subunternehmereinsatz
ausgegangen werden, so ist dies bei
Angebotsabgabe, unter Bekanntgabe des
Gewerkes zu vermerken.
Prüfzeugnisse u.ä.:
Alle Prüfzeugnisse, bauaufsichtliche
Zulassungen, Gewährsbescheinigungen u.ä.
sind rechtzeitig vor Arbeitsbeginn
unaufgefordert vorzulegen, nach Aufforderung
jedoch innerhalb von 14 Tagen.
Prüfzeugnisse dürfen nicht älter als 3 Jahre
sein. Mit den Einheitspreisen sind sämtliche
Gebühren für amtliche Anträge,
Genehmigungen, Abnahmen etc., Kosten für
notwendiges Personal und Material
abgegolten.
Auf ggfs erforderliche Zulassungen im
Einzelfall wird in den einzelnen Positionen
gesondert hingewiesen.
Schutz der Leistungen bis Abnahme:
Während und nach der Fertigstellung sind die
erbrachten Leistungen bis zur Abnahme
gegen Durchfeuchtung, Verschmutzung und
Beschädigung mit geeigneten Massnahmen
zu schützen.
Abnahme der Leistungen:
Die Abnahme der Leistung erfolgt im
förmlichen Verfahren. Hierfür wird ein von
beiden Vertragspartnern zu unterzeichnendes
Protokoll erstellt. Die erforderlichen Aufmasse
erfolgen gemeinsam mit dem Auftraggeber
oder dessen Bevollmächtigten. Abschlags- un
Schlussrechnungen sind in 3-facher
Ausführung einzureichen.
Zugänglichkeit
Aufgrund der bis dato nur geringen
Zugänglichkeit sowie
Untersuchungsmöglichkeit der
Räumlichkeiten können Grösse und Umfang
einiger erforderlichen Massnahmen erst nach
entsprechenden Freilegungen u.ä. festgelegt
werde.
Die ausgeschriebenen Massen sind somit
lediglich als Schätzungen zu betrachten,
womit von Massenüber- als auch
Unterschreitungen grösser/kleiner 10%
auszugehen ist. Diese ändern jedoch nicht
die EP.
Ebenso resultierende Folgen wie
Arbeitsunterbrechungen- auch notwendige
Unterbrechungen bedingt durch den
Bauablauf werden nicht gesondert vergütet,
sondern sind entsprechend in die EP
einzurechnen.
Örtlichkeiten
Zur Angebotsabgabe ist es erforderlich die
Örtlichkeiten zu besichtigen. Der Bieter wird,
sollte es zum Vertragsabschluss kommen,
bestätigen, dass er sich die Örtlichkeiten
angesehen hat und die zur Erbringung einer
fix und fertigen Leistung erforderlichen
Massnahmen unter Berücksichtigung der
örtlichen Gegebenheiten entsprechend in
seine EP einkalkuliert hat.
Zugänglichkeit nach Terminvereinbarung.
Allgemeine Vorbemerkungen;
00 Baustelleneinrichtung für
Gesamtmassnahme
00
Baustelleneinrichtung für
Gesamtmassnahme
00._. 1 SiGeKo Koordinator für die gesamte Bauzeit SiGeKo Koordinator für die gesamte Bauzeit
gem Terminplan,
Einsatz: hier max. 2 Monate
Das Angebot des SiGeKo ist firmenunabhängig des Bieter
erwünscht.
Der SiGeKo sendet somit sein Angebot direkt an den
Bauherrn
über den Architekten.
00._. 1
SiGeKo Koordinator für die gesamte Bauzeit
E
1,00
Psch
00._. 2 Für die Baustelleneinrichtung im Gehweg- und Für die Baustelleneinrichtung im Gehweg- und
Strassenbereich:
für Materiallagerung, Container, Bauwagen o.ä. WC,
Einholen
der behördlichen Genehmigungen durch den Auftragnehmer,
Vollmachten werden durch den Auftraggeber erteilt,
Gebühren
und sonstige Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers;
einschließlich der erforderlichen verkehrstechnischen
Absicherung nach Angaben des Tiefbauamtes bzw. der
Polizei,
liefern, herstellen, vorhalten und nach Beendigung
abbauen,
gem. Vorbemerkungen.
Vor Beginn jeglicher Bautätigkeit ist mit dem
Tiefbauamt/
Behörde ein Pflasterprotokoll zu erstellen. Sämtliche
Schäden
im Gehweg- und Strassenbereich sind vom Auftragnehmer
nach Fertigstellung der gesamten Bauarbeiten in
kompletter
Arbeit gemäß den Angaben des Tiefbauamtes zu
beseitigen.
Die zulässige max. Geschwidigkeit in der Mörchinger
Str.
beträgt 30km/h (verkehrsberuhigte Zone)
Vorhaltedauer: 2 Monate
00._. 2
Für die Baustelleneinrichtung im Gehweg- und
1,00
Psch
00._. 3 zu Pos. vor: Verlängerung über die Vorhaltedauer von Position zu Pos. vor: Verlängerung über die Vorhaltedauer von
Position
vor.
Vorhaltedauer hier als Verlängerung um 1 Monat
00._. 3
zu Pos. vor: Verlängerung über die Vorhaltedauer von Position
E
1,00
Psch
00._. 4 Bauzaun, öffentliches Strassenland, auf befestigtem Bauzaun (3,50xh 2m), öffentliches Strassenland, auf
befestigtem Untergrund, jedoch ohne Befestigung im
Untergrund, Zaunoberkante über Oberfläche Gelände 2 m,
liefern, aufstellen, umstellen, vorhalten und räumen,
als
Ein-/Abgrenzung von Schuttcontainern,
Neu-Materiallagerungen, WCs u.ä., auch für
Fremdgewerke,
einschl. aller erforderlichen Beschilderungen,
Beleuchtungen
u.ä. nach Angabe und Auflagen Polizeibehörde u.
Tiefbauamt.
Stellfläche öffentliches Strassenland, einschliesslich
polizeilicher und behördlicher Antragstellung,
Vollmachterteilung
durch AG;
Strassenlandnutzungsgebühr trägt AG;
Vorhaltedauer: für die gesamte Dauer der Arbeiten.
hier für 2 Monate
00._. 4
Bauzaun, öffentliches Strassenland, auf befestigtem
35,00
m
00._. 5 zu Pos. vor: Verlängerung über die Vorhaltedauer von Position zu Pos. vor: Verlängerung über die Vorhaltedauer von
Position
vor.
Vorhaltedauer hier als Verlängerung um 1 Monat
00._. 5
zu Pos. vor: Verlängerung über die Vorhaltedauer von Position
E
35,00
m
00._. 6 Zulage zu Positionen vor -Bauzaun, Bauzaunabplanung als Zulage zu Positionen vor -Bauzaun, Bauzaunabplanung als
Sicht und Staubschutz;
Vorhaltedauer: für die gesamte Dauer der Arbeiten.
hier für 2 Monate
00._. 6
Zulage zu Positionen vor -Bauzaun, Bauzaunabplanung als
1,00
Psch
00._. 7 zu Pos. vor: Verlängerung über die Vorhaltedauer von Position zu Pos. vor: Verlängerung über die Vorhaltedauer von
Position
vor.
Vorhaltedauer hier als Verlängerung um 1 Monat
psch. 1x
00._. 7
zu Pos. vor: Verlängerung über die Vorhaltedauer von Position
E
1,00
Psch
00._. 8 Zulage zu Bauzaun, Kauf einer Kette nebst Zulage zu Bauzaun, Kauf einer Kette nebst
Vorhängeschloss
als Zahlenschloss; liefern, vorhalten und entsorgen,
als
Sicherung bei geöffnetem/ geschlossenen Bauzaufeld
Vorhaltedauer: für die gesamte Dauer der Arbeiten.
hier für 2 Monate
00._. 8
Zulage zu Bauzaun, Kauf einer Kette nebst
2,00
psch
00._. 9 zu Pos. vor: Verlängerung über die Vorhaltedauer von zu Pos. vor: Verlängerung über die Vorhaltedauer von
Position
vor.
Vorhaltedauer hier als Verlängerung um 1 Monat
00._. 9
zu Pos. vor: Verlängerung über die Vorhaltedauer von
E
2,00
Psch
00._. 10 Bauzaun, Grundstück, auf befestigtem Untergrund, jedoch Bauzaun, Grundstück, auf befestigtem Untergrund,
jedoch ohne
Befestigung im Untergrund, Zaunoberkante über
Oberfläche
Gelände 2 m, liefern, aufstellen, umstellen, vorhalten
und
räumen, einschl. aller erforderlichen Beschilderungen,
ausreichende Beleuchtungen zur Sicherung von Personen
auf
dem Grundstück, detaillierte Positionierung in
Absprache mit
Architekten BL,
(als provisorische Zugangssicherung an Auf/ Abfahrten
und
Treppe bzw. sonstigem_2 + 4 Bauzaunfelder a 3,50m)
Vorhaltedauer: für die gesamte Dauer der Arbeiten.
hier für 2 Monate
00._. 10
Bauzaun, Grundstück, auf befestigtem Untergrund, jedoch
21,00
m
00._. 11 zu Pos. vor: Verlängerung über die Vorhaltedauer von Position zu Pos. vor: Verlängerung über die Vorhaltedauer von
Position
vor.
Vorhaltedauer hier als Verlängerung um 1 Monat
00._. 11
zu Pos. vor: Verlängerung über die Vorhaltedauer von Position
E
21,00
m
00._. 12 Bauzauntüren liefern und abbauen. Zulage zum Bauzaun für das Erstellen verschließbarer
Türen,
passend zum Bauzaun, 1-flügelig, incl.
diebstahlgesichertem
Überwurfschloß liefern, aufstellen, für die gasamte
Bauzeit
vorhalten und nach Beendigung abbauen, gem.
Vorbemerkungen.
Lichte Durchgangsweite: 1,00 m
Vorhaltedauer: 2 Monate
00._. 12
Bauzauntüren liefern und abbauen.
E
1,00
Stk
00._. 13 zu Pos. vor: Verlängerung über die Vorhaltedauer von Position zu Pos. vor: Verlängerung über die Vorhaltedauer von
Position
vor.
Vorhaltedauer hier als Verlängerung um 1 Monat
00._. 13
zu Pos. vor: Verlängerung über die Vorhaltedauer von Position
E
1,00
Psch
00._. 14 Bautoilette z.B. Dixie o.ä. incl. Handwaschbecken, für eigene als auch Bautoilette z.B. Dixie o.ä. incl. Handwaschbecken, für
eigene als
auch Fremdgewerke liefern, vorhalten mit regelmässiger
und
nach Erfordernis zusätzlicher Leerung etc. und
Abtransport,
Stellung auf öffentlichem Strassenland, einschliesslich
polizeilicher und behördlicher Antragstellung,
Vollmachterteilung
durch AG,
Vorhaltedauer: hier für 2 Monate
00._. 14
Bautoilette z.B. Dixie o.ä. incl. Handwaschbecken, für eigene als auch
1,00
Stk
00._. 15 zu Pos. vor: Verlängerung über die Vorhaltedauer von Position zu Pos. vor: Verlängerung über die Vorhaltedauer von
Position
vor.
Vorhaltedauer hier als Verlängerung um 1 Monat
00._. 15
zu Pos. vor: Verlängerung über die Vorhaltedauer von Position
E
1,00
Psch
00._. 16 Bauwagen, Container o.ä. als Mannschaftsunterkunft für Bauwagen, Container o.ä. als Mannschaftsunterkunft für
eigene
als auch Fremdgewerke liefern, vorhalten mit
regelmässiger
Reinigung etc. und Abtransport, gem.
Vorbemerkungen.Nutzung durch den Auftragnehmer sowie
Fremdgewerke als auch AG, Architekten, Planer u.ä., und
Bereitstellen eines Tisches einschließlich der
erforderlichen
Stühle für 4- 6 Personen für die Bausitzungen bzw. für
Besprechnungen, gem. Vorbemerkungen:
Stellung auf BE Fläche Sondernutzung bzw. Grundstück,
nach Abstimmung
Vorhaltedauer: 2 Monate
00._. 16
Bauwagen, Container o.ä. als Mannschaftsunterkunft für
E
1,00
Psch
00._. 17 zu Pos. vor: Verlängerung über die Vorhaltedauer von Position zu Pos. vor: Verlängerung über die Vorhaltedauer von
Position
vor.- hier für 1 Bauwagen
Vorhaltedauer hier als Verlängerung um 1 Monat
00._. 17
zu Pos. vor: Verlängerung über die Vorhaltedauer von Position
E
1,00
Psch
00._. 18 Baustromanschlüsse in genügender Anzahl im Aussen und Baustromanschlüsse in genügender Anzahl mit
Unterverteileranschlüssen im Aussen und Innenbereich,
ausreichend dimensioniert und abgesichert, Wechsel und
Drehstrom-ausreichend bemessen, auch für die
Versorgung/
Anschluss für Fremdfirmen nutzbar und ggfs.
abrechenbar,
einrichten, vorhalten und nach Fertigstellung des
Bauwerks
abbauen; einschl. Zuführunggem. Vorbemerkungen.
Vorhaltedauer: max. 2 Monate
Der Auftragnehmer hat die behördlichen Anträge für die
Errichtung und Beseitigung der Anlage ohne Mitwirkung
des
Auftraggebers zu stellen,
Gebühren und Nebenkosten, Verbrauch etc. sind im
Pauschalpreis einzurechnen.
00._. 18
Baustromanschlüsse in genügender Anzahl im Aussen und
1,00
Psch
00._. 19 zu Pos. vor: Verlängerung über die Vorhaltedauer von Position zu Pos. vor: Verlängerung über die Vorhaltedauer von
Position
vor.
Vorhaltedauer hier als Verlängerung um 1 Monat
00._. 19
zu Pos. vor: Verlängerung über die Vorhaltedauer von Position
E
1,00
Psch
00._. 20 Bauwasseranschlüsse in genügender Anzahl mit Bauwasseranschlüsse in genügender Anzahl (mind. 2) mit
Unterverteileranschlüssen mit Wasseruhren, ausreichend
dimensioniert für die Versorgung des gesamten
Baustellenbetriebes, auch als Anschluss für Fremdfirmen
nutzbar und ggfs. abrechenbar, einrichten, vorhalten
und nach
Fertigstellung des Bauwerks abbauen,
einschl. Zuführung, gem. Vorbemerkungen.
Vorhaltedauer: max. 2 Monate
Der Auftragnehmer hat die behördlichen Anträge für die
Errichtung und Beseitigung der Anlage ohne Mitwirkung
des
Auftraggebers zu stellen,
Gebühren und Nebenkosten, Verbrauch etc. sind im
Pauschalpreis einzurechnen.
00._. 20
Bauwasseranschlüsse in genügender Anzahl mit
1,00
Psch
00._. 21 zu Pos. vor: Verlängerung über die Vorhaltedauer von Position zu Pos. vor: Verlängerung über die Vorhaltedauer von
Position
vor.
Vorhaltedauer hier als Verlängerung um 1 Monat
00._. 21
zu Pos. vor: Verlängerung über die Vorhaltedauer von Position
E
1,00
Psch
00._. 22 Baugrobreinigung der gesamten Baustelle -objektbezogen, hier Baugrobreinigung der gesamten Baustelle
-objektbezogen, hier
MÖ25-27 allgemein diversesgem. Vorbemerkungen und
örtlicher Besichtigung - für alle bebauten Teile des
Grundstücks
incl. Hof und BE Flächen, incl. TH
Aussen-Treppenzugang zum
Parkdeck, Zu-Abfahrt zur Parkdeck und TG, welche im
Zusammenhang mit den geplanten Baumassnahmen stehen.
Dauer/ Anzahl: laufend ständig, mind. 1x pro Woche bzw.
weitergehend nach Erfordernissen; gem. Vorbemerkungen.
Gesamtbauzeit- Vorhaltezeit:
2 Monate;
00._. 22
Baugrobreinigung der gesamten Baustelle -objektbezogen, hier
E
1,00
Psch
00._. 23 zu Pos. vor: Verlängerung über die Vorhaltedauer von Position zu Pos. vor: Verlängerung über die Vorhaltedauer von
Position
vor.
Vorhaltedauer hier als Verlängerung um 1 Monat
00._. 23
zu Pos. vor: Verlängerung über die Vorhaltedauer von Position
E
1,00
Psch