Putzarbeiten
Pacellistr. 16 München
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN - ZTV ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN - ZTV Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten - DIN 18299 0.1.Angaben zur Baustelle: 0.1.1 Die Baustelle liegt  in München Pacellistr. 16 0.1.2. .Das Bestandsgebäude ist bauseits entkernt,umzusetzen sind  umfangreiche auch statische Veränderungen im Inneren. Die Strassenfassade bleibt unverändert Das Grundstück  kann vor Angebotsabgabe jederzeit besichtigt werden. 0.1.3. Die Zufahrtsmöglichkeit im öffentlichen Strassenraum ist beengt. 0.1.5. Lagermöglichkeiten sind im Baustellenbereich nur sehr eingeschränkt vorhanden. 0.1.6. Die Asphaltflächen sowie die Grünanlagen um das Gebäude sind zu schützen, bzw. nach Beschädigungen wieder in Ihren ursprünglichen Zustand zu versetzen. 0.1.7. Die Baustellensituation kann vor Angebotsabgabe jederzeit besichtigt werden, so dass zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe keine Fragen mehr bestehen. 0.2.Angaben zur Ausführung: 0.2.1. Die Arbeiten beginnen im April 2026 0.2.2. Der Bestand  ist mit geeigneten Maßnahmen zu schützen. 0.2.3. Die Schuttbeseitigung bzw. das Aufräumen und Säubern der Baustelle hat durch jede Firma  täglich zu erfolgen. 0.2.4. Baustrom, Bauwasser und WC wird dem Auftragnehmer vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Die Nutzung von Bauwasser und Baustrom werden mit 0,3% der Netto-Abrechnungssumme dem Auftragnehmer in Rechnung gestellt. Der Auftragnehmer ist zu einem sparsamen Verbrauch angehalten. Zudem ist der Einsatz von elektrischen Geräten zur Beheizung von Anlagen der eigenen Baustelleneinrichtung ausdrücklich untersagt. 0.2.5. Der Arbeitgeber schließt für das Bauvorhaben eine Bauwesensversicherung ab, diese wird mit 0,15% der Netto-Abrechnungssumme dem Auftragnehmer weiterverrechnet. 1.Allgemeine Leistungs-und Ausführungsgrundlagen - Die Durchführung der ausgeschriebenen Leistungen richtet sich nach den einschlägigen DIN-Vorschriften sowie der VOB in allen einschlägigen Teilen, sofern im Leistungsverzeichnis keine entgegenstehenden Angaben gemacht werden, den Richtlinien sowie den Auflagen und Vorschriften des Technischen Überwachungsvereins, des Gewerbeaufsichtsamtes und aller sonstigen, einschlägigen Sondervorschriften des Bundes. Insbesondere gelten: DIN 18330 Mauerarbeiten DIN 18331 Beton- und Stahlbetonarbeiten DIN 18335 Stahlbauarbeiten DIN 18353 Estricharbeiten DIN 18 451 Gerüstarbeiten DIN 4102 Brandschutz im Hochbau Ansonsten gelten die jeweiligen Verarbeitungsrichtlinien der Vorlieferanten für alle Materialien. - Die ausgeschriebenen Arbeiten einschließlich aller Nebenleistungen sind unter Berücksichtigung der Lage, Form und Konstruktion der baulichen Anlage und des Bauablaufs entsprechend auszuführen. Sämtliche Angebotspreise sind als fix und fertige Leistung anzusehen und beinhalten insbesondere die Anlieferung des Materials, die fachgerechte Verarbeitung und die Schuttentsorgung, außer wenn in den Positionen ausdrücklich etwas anderes verlangt wird. - Es sind ausschließlich gesundheitlich unbedenkliche Produkte zu verwenden. - Alle Materialien, besonders die Dämmstoffe, sind originalverpackt an die Baustelle zu liefern und müssen von der Bauleitung abgenommen werden. - Der AN hat keinen Anspruch auf die Beauftragung und Ausführung der Regiearbeiten. Regiearbeiten müssen vor der Ausführung beauftragt werden.  Bei Angabe der Stundenlöhen im LV sind Wegelöhne etc. einzurechnen. Anfahrt wird nicht gesondert vergütet. - Es ist darauf zu achten, daß bei allen Arbeiten keine Abfälle und Flüssigkeiten in die bestehenden Sanitärgegenstände gespült werden. 1.0Baustelleneinrichtung - s. Position im LV. - Geräte sind entsprechend dem Terminplan vorzuhalten. 2.0Erdarbeiten 2.01Die Erdarbeiten sind nach den Vorschriften der VOB DIN 1962 bzw. 1985 auszuführen. 2.02Die beim Aushub gewonnenen Materialien wie Humus, Kies und Sand sind nach Anleitung der Bauleitung getrennt zu lagern bzw. abzufahren. 2.03Für die Hinterfüllung und Auffüllung darf kein Bauschutt verwendet werden. Der Einbau der Hinterfüllung erfolgt in Schichten von 30 cm, die lagenweise einzubringen und zu verdichten sind. 3.0Beton- und Stahlbetonarbeiten 3.01Die Bewehrung ist, wenn nicht ausdrücklich vermerkt, nicht im Einheitspreis der Fundamente, Decken, Säulen, Unterzüge usw. enthalten und wird gesondert nach den Stahllisten des Statikers ohne Verschnitt verrechnet. 3.02Geschoßdecken, Podeste, Unterbeton sind vollkommen waagrecht eben und sauber abgezogen herzustellen. 3.03Grate und Stöße und Arbeitsfugen der Stahlbetonteile und Deckenuntersichten in Sichtqualität sind nach dem Ausschalen zu entgraten. 3.04Bei der Verwendung von vorgefertigten Betonelementdecken und Fertigteilen ist es Sache des Unternehmers, die vorhandene Statik mit dem Fertigteil-Hersteller abzustimmen und die gegebenenfalls notwendigen Genehmigungen einzuholen. 3.05Bei Kreuzungen von Stahlbetonbalken, Stützen, Decken usw. wird jeweils nur ein Teil durchgerechnet. Stützen und Unterzüge werden mit kleinstem Lichtmaß gemessen. Die Auflager sind im Einheitspreis des Mauerwerks enthalten. 3.06Fenster- und Türstürze unter 1,30 m lichte Weite sind im Einheitspreis der betreffenden Betonwand enthalten, die Bewehrung wird jedoch gesondert verrechnet. 3.07Betonwände, Stützen, Unterzüge und sonstige Betonteile in Sichtbeton, wenn nicht anders angegeben, werden als qm-Zuschlag oder in einer Position verrechnet. 3.08In die Schalung eingelegte Isolierplatten werden in einer eigenen Position verrechnet. Bei der Abrechnung des Betons werden diese vom Querschnitt bzw. von der Wandstärke abgezogen. 3.09Treffen Bauteile mit unterschiedlichen Betongüten zusammen (Einbindungen, Kreuzungen usw.), so wird für den einzelnen Bauteil nur die statisch erforderliche Betongüte abgerechnet. 3.10Alle Betonmauern - wenn nicht anders angegeben- bleiben unverputzt, und sind kostenlos zu entgraten. 3.11Sämtliche Geschoßdecken werden bis Außenkante Gebäude gerechnet, Treppenläufe und Podeste werden mit den Lichtmaßen abgerechnet. 3.12Werden Deckenüberhöhungen für das Schalen der Massivdecken angegeben, so sind diese ohne Zuschlag herzustellen und unbedingt einzuhalten. 3.13In allen Betonwänden und Decken werden Leerrohre vor dem Betonieren in die Schalung eingelegt. Beim Betonieren ist entsprechend Rücksicht auf die Leerrohre zu nehmen . 3.14Die erforderliche Betonüberdeckung der Stahlbetonbewehrung aller Konstruktionsteile und die richtig Lage der Bewehrung sind durch entsprechende Maßnahmen vor der Verspannung der Schalung zu sichern. 3.15Bei allen Decken sind im Preis sämtliche Tragstreifen, Massivstreifen (soweit sie nicht gesondert aufgeführt sind), Querrippen, deckengleiche Unterzüge sowie sämtliche Auswechslungen enthalten. 3.16Soweit bei den Wänden oder Stützen Sichtbeton verlangt wird, sind diese nach dem Ausschalen mit Folie und Brettern gegen Verschmutzung und Beschädigung zu schützen. 3.17Die Baupläne (Werkpläne, Detail- und Bewehrungspläne) sind vor der Ausführung bzw. vor dem Biegen der Bewehrung bezüglich der Maße zu kontrollieren. Es darf nur betoniert werden, nachdem die Bewehrung durch den verantwortlichen Statiker abgenommen ist. Über die Stahlabnahmen sind Protokolle der Bauleitung zu übergeben. 3.18Betonzusatzstoffe Fein aufgeteilte Stoffe, die dem Beton in größerer Menge zugegeben werden, um bestimmte Eigenschaften zu beeinflussen (z. B. latent hydralische Stoffe, Gesteinsmehle, Körperfarben), müssen einer Norm entsprechen oder eine Zulassung bzw. ein Prüfzeichen haben. 3.19Der Preis aller Stahlbetonarbeiten setzt sich zusammen aus dem Lohn, Material und der zur Ausführung notwendigen Schalung. 4.0Mauerarbeiten 4.01Soweit im einzelnen nicht anders vermerkt, ist alles Mauerwerk vollfugig zu mauern. Das Anmauern von Leibungen und Türanschlägen nach Zeichnung und Angabe wird nicht besonders vergütet und ist im Einheitspreis enthalten (siehe beigelegte Pläne). 4.02Die Abrechnung der Mauerarbeiten erfolgt nach den im Leistungsverzeichnis angegebenen Einheitspreisen bzw. Meßeinheiten nach VOB. Innenwände sind gut verankert bzw. verzahnt anzuschließen und rißsicher mit den Decken zu verbinden. 4.03Das Mauerwerk wird von OK Fundament bzw. von OK Rohdecke bis UK Rohdecke bzw. UK Unterzug gemessen. 4.04Für die Maßgenauigkeit gilt DIN 18202, Genauigkeitsgruppe 3. 4.05Nach dem Erstellen der Innenwände sind in allen Geschoßen exakte Meterriße an den Flurwänden im Treppenhaus anzubringen. Nach Fertigstellung der Putzarbeiten sind diese zu erneuern.  Dies wird nicht gesondert vergütet. 5.0Putz- und Stuckarbeiten 5.01Für die Putzarbeiten dürfen nur einwandfreie Bindemittel und Zuschlagstoffe verwendet werden, auf eine gleichmäßige Beschaffenheit ist besonders zu achten. 5.02Unvermeidliche Verschmutzungen der Fensterrahmen, Türzargen, Fliesen usw. sind sofort, noch vor dem Aushärten des Mörtels, zu beseitigen. 5.03Beschläge, blanke und eloxierte Leichtmetallteile, sonstige blanke und polierte Metallteile sind vorher abzudecken und nach den Putzarbeiten zu entfernen. Die übrigen Beschläge usw. sind ohne besondere Vergütung zusätzlich durch Abdecken, Umwickeln und Überkleben mit Tesakrepp o.ä. zu schützen. Der bauseitige, meist bereits beschädigte Schutzüberzug genügt nicht. Beschädigte Beschläge usw. sind kostenlos zu ersetzen! 5.04Eventuell eingebaute sanitäre Einrichtungsgegenstände, Heizkörper und Schaltkästen usw. sind mit starken Folien gegen Verschmutzung kostenlos zu schützen. Alle nachträglich notwendigen Reinigungsarbeiten an vorgenannten Teilen gehen zu Lasten des Auftragnehmers. In der 5.05Evtl. eingelagertes Material und Rüstzeug in den Räumen des Neubaues ist auf Verlangen der Bauleitung sofort umzulagern, wenn der innere Ausbau dieser Räume durch die Einlagerung behindert ist. Sämtliche Innenputzarbeiten müssen vollkommen plan  - wie flut- und senkrecht in den Ecken lot- und winkelrecht sein. 5.06Sämtliche putzbündig eingebauten Installationsteile aller Art, wie Schalterdosen, Verteilerkästen, Revisionstürchen müssen auf Putzvorderkante sauber eingeputzt werden. 6.0Isolierarbeiten 6.1Alle Isolierungen dürfen nur auf gereinigten Bauteilen verwendet werden. 6.2Jede einzelne Isolierschicht ist von der Bauleitung abzunehmen. Der Vorgang ist schriftlich zu bestätigen. 7.0Entwässerungskanalarbeiten/Erdarbeiten 7.1Die Ausführung der Arbeiten hat unter Berücksichtigung der einschlägigen VDI- und DIN-Richtlinien sowie der Auflagen und Vorschriften des Technischen Überwachungsvereins, des Gewerbeaufsichtsamtes und aller sonstigen, einschlägigen Sondervorschriften des Bundes, der einschlägigen Empfehlungen und Verfügungen der zuständigen Fachverbände zu erfolgen. Ferner hat die Ausführung der Anlagen unter Berücksichtigung aller für die Konstruktion, Errichtung und Betrieb von haustechnischen Anlagen gültigen Bestimmungen, Richtlinien und der neuesten technischen Erkenntnisse, einschl. Anweisung und Auflagen der sonstigen zur Überwachung und Kontrolle zuständigen Behörden und Stellen zu erfolgen. 7.2Die ausgeschriebenen Arbeiten einschließlich der Nebenleistungen sind unter Berücksichtigung der Lage, Form und Konstruktion der baulichen Anlage und des Bauablaufs entsprechend auszuführen. 79.3Die Gesamtanlage ist fachlich und handwerklich einwandfrei zu erstellen. Alles, was nicht vertragsgemäß oder unsachgemäß ausgeführt ist oder Materialmängel zeigt, ist mangelhaft und muß unverzüglich entfernt werden. Nach Ablauf einer festgesetzten Frist durch den Auftraggeber oder dessen Vertreter ist der Auftraggeber oder dessen Vertreter berechtigt, die Änderungen durch Dritte zu veranlassen. Die dadurch entstehenden Kosten trägt der Auftragnehmer. 8.Erdungsvorrichtungen a)Bei Errichtung der Erdungsanlage sind die Richtlinien für das Einbetten von Fundamenterdern in Gebäudefundamenten, herausgegeben von der VDEW, zu beachten. b)Als Material für den Fundamenterder in Beton ist verzinkter Runddraht, 10 mm Durchmesser, mit PVC-Ummantelung, einzusetzen. c)Die Anschlußfahnen sind vom Fundamenterder zur Blitzschutztrennstelle in Beton oder Mauerwerk über Erdoberfläche zu verlegen. Sofern in den Plänen nicht anders angegeben, ist die Anschlußfahne 30 cm über Gelände, hinter Regenfallrohren herauszuführen.
ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN - ZTV
08 Putzarbeiten
08
Putzarbeiten
08.0001 Innenputz, Kalkgips an neuen Wänden, geglättet Kalkgipsputz auf  neu gemauerten Wänden und auf den neuen Betonwänden des Treppenhauses . 1-lagig, Stärke ca. 14 mm, Oberfläche geglättet.
08.0001
Innenputz, Kalkgips an neuen Wänden, geglättet
1.125,00
08.0002 Innenputz, Kalkgips an Bestandswänden Flächen bis 2 M² , geglättet Kalkgipsputz als Ergänzung auf Bestandswänden , insbesondere bei Abbruchbereichen. In dieser Position werden Kleinflächen bis zu 2 M² abgerechnet 1-lagig, Stärke im Mittel ca. 14 mm, Oberfläche geglättet. Masse ist grob geschätzt, da zum Zeitpunkt LV Erstellung nicht bekannt
08.0002
Innenputz, Kalkgips an Bestandswänden Flächen bis 2 M² , geglättet
400,00
08.0003 Innenputz, Kalkgips an Bestandswänden Klein Flächen bis 1 M² , geglättet Kalkgipsputz als Ergänzung auf Bestandswänden , insbesondere bei Abbruchbereichen. In dieser Position werden Kleinflächen bis zu 1 M² abgerechnet 1-lagig, Stärke im Mittel ca. 14 mm, Oberfläche geglättet. Masse ist grob geschätzt, da zum Zeitpunkt LV Erstellung nicht bekannt
08.0003
Innenputz, Kalkgips an Bestandswänden Klein Flächen bis 1 M² , geglättet
100,00
08.0004 Ausgleichsputz als Grundlage für zuvor beschriebenen Innenputz bei Bestandswänden Kalkgipsputz in unterschiedlichen Stärken  zwischen 5 mm und 25 mm als Ausgleichsputz liefern und erstellen als Grundlage für den geglätteten Endputz. In dieser Position ist im Mittel eine Stärke von 15 mm zu kalkulieren Die Massen sind grob geschätzt
08.0004
Ausgleichsputz als Grundlage für zuvor beschriebenen Innenputz bei Bestandswänden
150,00
08.0005 Grundierung alte Putzflächen und Betonflächen Grundierung von alten Putzflächen als Untergrundbehandlung vor den Putzarbeiten. Ausführung an den Bestandswänden und Betonwänden
08.0005
Grundierung alte Putzflächen und Betonflächen
500,00
08.0006 Zulage Armierungsgewebe Zulage zum Innenputz für das Einlegen eines geeigneten Armierungsgewebes bei Materialübergängen.
08.0006
Zulage Armierungsgewebe
100,00
08.0007 Innenputz, Kalkzement, geglättet. Innenputz Ausführung als Kalkzementputz, Materialstärke ca. 15 mm Materialwahl so, dass geglättete Oberfläche (nicht gefilzt) möglich ist
08.0007
Innenputz, Kalkzement, geglättet.
200,00
08.0008 Leichtputzmörtel als Unterputz bei Aussenmauerwerk, Flächen ca. 3 M² Liefern und fachgerecht aufbringen eines Leichtputzes als Unterputz auf dem Aussenmauerwerk bei den zugemauerten Fensteröffnungen. Einzelflächen ca. bis 3 M² Putzmörtelgruppe PII nach DIN V 18550 und Druckfestigkeitsklasse CS II nach DIN EN 998-1
08.0008
Leichtputzmörtel als Unterputz bei Aussenmauerwerk, Flächen ca. 3 M²
45,00
08.0009 Armierungsputz mit Gewebeeinlage Liefern und fachgerecht aufbringen eines Armierungsputzes mit Gewebeeinlage auf dem Unterputz auf dem Aussenmauerwerk bei den zugemauerten Fensteröffnungen. Einzelflächen ca. bis 3 M²
08.0009
Armierungsputz mit Gewebeeinlage
45,00
08.0010 Mineralischer Edelputz als Oberputz Liefern und fachgerecht aufbringen eines mineralischen Edelputzes als Oberputz Feinkörniger Oberputz mit Körnung <= 2 -4 mm (Die genaue Körnung ist auf den Bestandsputz abzustimmen) auf dem Aussenmauerwerk bei den zugemauerten Fensteröffnungen. Einzelflächen ca. bis 3 M² Der Übergang zum Bestand ist sauber zu verreiben
08.0010
Mineralischer Edelputz als Oberputz
45,00
08.0011 Putzeckschienen Liefern und setzen von Putzeckschienen
08.0011
Putzeckschienen
500,00
lfm
08.0012 Anputzleisten Liefern und Setzen von Anputzleisten beim Anschluss an die Außenfenster und die Blockzargen der Eingangstüren
08.0012
Anputzleisten
100,00
lfm
08.0013 Schliessen Elektroschlitze Schliessen und Verputzen von Elektroschlitzen bis zu einer Breite von 10 cm und einer Tiefe von 3 cm Übergänge zum Bestand sind glatt zu verreiben, so dass keine Überstand über den Bestandsputz besteht
08.0013
Schliessen Elektroschlitze
1.000,00
lfm
08.0014 Schliessen Wandschlitze Schliessen und Verputzen von Wandschlitzen bis zu einer Breite von 20 cm und einer Tiefe von 10 cm
08.0014
Schliessen Wandschlitze
400,00
lfm
08.0015 Arbeiten nach Zeitaufwand insbesondere Abschlagen lose Putzreste etc Arbeiten nach Zeitaufwand im Zuge der Putzarbeiten insbesondere Abschlagen lose Putzreste
08.0015
Arbeiten nach Zeitaufwand insbesondere Abschlagen lose Putzreste etc
M
200,00
Std