Um Ihr Angebot auszufüllen und abzugeben, . Erfahren Sie hier mehr darüber, wie Sie mit Cosuno neue Ausschreibungen finden können.
Kalkulationsangebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
BAUBESCHREIBUNG 1. Bauvorhaben
Bei dem vorliegenden Bauvorhaben handelt es sich um den Umbau des alten Schulhauses in Wessling in eine heilpädagogische Kindertagesstätte. Die Räumlichkeiten werden von der Gemeinde Wessling an die Lebenshilfe Starnberg vermietet und für die Nutzung einer HPT von 3 Gruppen à 9 Kindern umgebaut.
Im einzelnen werden folgende Maßnahmen durchgeführt:
- neue Raumaufteilungen/ Trockenbauwände
- neue Bodenbeläge
- brandschutztechnische Anpassungen
- Modernisierung der Sanitäranlagen und der Elektroverteilung
- Erneuerung der Aussenanlagen
Durch die Gemeinde wird in Eigenregie ein Austausch der Fenster und teilweise der Außentüren vorgenommen, sowie teilweise Sonnenschutzanlagen nachgerüstet. Hierfür wird zeitweise ein Fassadengerüst gestellt. In dieser Zeit ist davon auszugehen, dass die BE-Flächen entsprechend knapper sind und mehr Handwerker vor Ort arbeiten.
2. Gelände und Zugangsmöglichkeiten
Das Gebäude steht in Wessling, Schulstraße 1 in ruhiger Ortslage. Straßenseitig ist das Erdgeschoss mit 3 Stufen zu begehen, am Hintereingang ist ein ebenerdiger Zugang zum Treppenhaus. Von hier kann das Untergeschoss und das Erdgeschoss erreicht werden. Eine Anfahrt mit größerem Gerät ist am Besten vom Hintereingang (Einfahrt über Walchstadter Weg) möglich, Die Kiesfläche am Ende es Hintereingangs ist nicht befahrbar (Einsinkgefahr).
Für die Baustelleneinrichtung sind im Wesentlichen die Flächen auf der Nordseite vorgesehen. Teilweise können auch Bereiche westlich des Bestandsgebäudes in Abstimmung mit der OÜ hierfür verwendet werden.
Kfz-Stellplätze sind in Abstimmung mit der OÜ am Walchstadter Weg und ggf. in Schulstraße vorhanden und können durch Kleintransporter, Pritschenwägen und Pkw durch die ausfphrenden Firmen genutzt werden.
Sämtliche Baustelleneinrichtungsflächen sind vom AN vor Ausführung mit der OÜ abzustimmen und nach Beendigung der Leistung gereinigt zurückzugeben.
Vor Ort wird ein Schlüsseltresor installiert. Jeder AN erhölt den Zahlencode hierfür, um Zugang zur Baustelle zu bekommen. Mit Unterschrift muss jeder AN versichern, dass er dafür Sorge trägt, die Baustelle am Abend abzusperren, sofern er sie als letzter verläßt.
3. Gebäude
Das alte Schulhaus ist in Teilen bereits über 100 Jahre alt. Im Jahr 1950 erfolgte eine Erweiterung des Schulgebäudes (kompletter Nordflügel). Später erfolgte ein Anbau der Mehrzweckhalle (1970er Jahre). Das Gebäude wurde bis 2023 mit 4 Klassen als Grundschule genutzt und steht momentan leer.
4. Nutzung
Im Kellergeschoss befindet sich der Heizungsraum, Nebenräume und der Zugang zur Mehrzweckhalle. Die gesamten Kellerräume bleiben in der Obhut der Gemeinde, ebenso das komplette Dachgeschoss, welches leer steht.
Im Erdgeschoss wird es eine kleine Wohnung, bzw. Archivnutzung mit separatem Eingang geben, die durch die Gemeinde vermietet wird und nicht Bestandteil der Umbaumaßnahmen ist. Die restlichen Räume des EG sowie das Obergeschoss werden von der Lebenshilfe angemietet und für die Nutzung der HPT umgebaut.
5. Bauart
Es handelt sich beim Bestand um einen Massivbau mit tragenden Außenwänden und tragenden Mittelwänden, sowie aussteifenden Wänden. Nichttragende Innenwände sind überwiegend in 11,5cm Ziegelmauerwerk errichtet.
Die Decken sind im Altbau Holzdecken und im Anbau von 1950 Eisenbeton Hohlsteindecken.
6. Abmessungen / Geometrie
Das Gebäude hat folgende Abmessungen:
Länge: ca. 37 m
Breite: ca. 14 m
Geschosshöhen: ca. 3,80 m
Das Gebäude ist teilunterkellert.
Geschosshöhe: ca. 2,45 m
Das Gebäude hat ein Walmdach mit Holz-Pfettendachstuhl und eine Eindeckung aus Ziegeln.
Dachneigung ca. 49°
8. Bauablauf
Das Bauvorhaben wird in einem Bauabschnitt abgewickelt, bitte hierfür den beigelegten Zeitplan beachten.
Der AG kommt für Baustrom, Bauwasser und Baubeleuchtung auf. Der AN bekommt an einem zentralen Punkt Zugang zu den erforderlichen Medien und kann dort mit zugelassenen, gem. TÜV geprüften Geräten und Anschlüssen weitere Verteilleitungen installieren.
Nebenkosten
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Baustelle jederzeit sauber zu halten ist. Täglich sind Abfall, Bauschutt, Restmaterial und Werkzeug vollständig zu entsorgen, bzw. aufzuräumen.
Der AG behält sich ausdrücklich vor, Dritte für eine Baugrobreinigung zu beauftragen, sollte die Sauberkeit auf der Baustelle zu wünschen übrig lassen und die Kosten hierfür auf die Gewerke aufzuteilen.
Alle genannten Erschwernisse und daraus resultierende Verzögerungen oder Behinderungen werden nicht gesondert vergütet und sind in die Einheitspreise einzukalkulieren!
BAUBESCHREIBUNG
ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBESTIMMUNGEN ALLGEMEIN Die ZTV sind sind für alle LV-Bereiche und Abschnitte gültig, zusätzliche Bestimmungen für einzelne Bereiche oder Abschnitte sind disen vorangestellt.
Alle aus nachfolgend genannten ZTV entstehenden Aufwendungen sind in die Einheitspreise einzukal- kulieren.
1. Situation und Baustelleneinrichtung
Der Bieter hat sich vor Angebotsabgabe mit der
Örtlichkeit genauestens vertraut zu machen und die im
beiliegenden Lageplan ausgewiesenen Flächen für die
Baustelleneinrichtung auf ihre Eignung und Größe zu
überprüfen. Für die Baustelleneinrichtung steht nur das auf dem Lageplan eingezeichnete Gelände zur Verfügung.
Die Aufteilung von Lager- und Arbeitsplätzen zwischen den Unternehmern ist mit der Bauleitung abzustimmen.
Auf die Forderungen des Bauherrn ist bei der Planung der Einrichtung Rücksicht zu nehmen.
Der Untergrund ist eigenverantwortlich auf Eignung für die Aufnahme der Lasten aus der Baustelleneinrichtung zu überprüfen.
Dem LV liegt ein Baustelleneinrichtungsplan bei, der vom AN eigenverantwortlich überprüft und ggf. in Abstimmung mit der Bauleitung ergänzt werden muss.
Sollten dem AN Ergänzungen notwendig erscheinen, so sind diese bei Abgabe des Angebots auf dem beigefügten Plan einzutragen und zu bezeichnen.
Der AN muss zur Angebotsabgabe eine Liste mit Großbau- geräten, die auf der Baustelle eingesetzt werden sollen, vorlegen. Zufahrten für Feuerwehr sowie Rettungswege dürfen keinesfalls für Lagerzwecke verwendet werden.
Eine Übernachtungsmöglichkeit auf der Baustelle ist nicht vorgesehen. Die Aufstellung eines Übernachtungs- container oder Übernachtungsbauwagen ist nicht möglich.
Die Kosten für die Baustelleneinrichtung sind in die Preise miteinzurechnen (für sämtliche in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungen,
einschließlich der erforderlichen Geräte, Werkzeuge,
Transportmittel, Gerüste, Schuttrutschen, Container,
Schutzabdeckungen usw.).
Für den Ausbau wurde kein Außengerüst ausgeschrieben.
Erforderliche Hilfs-, Leer- oder Schutzgerüste, bzw. -konstruktionen für Arbeiten an den Außenwänden und im Dachbereich mit Abstutzgefahr oder der Gefahr herunter- stürzender Teile sind in die Einheitspreise einzurech- nen.
2. Verbrauchskosten
Die Kosten für Verbrauch von Strom, Wärmeenergie
und Wasser werden vom AG getragen.
Für Bauleistungsversicherung und Baureinigung werden von allen Gewerken Umlagen aus den Rechnungsbeträgen wie folgt abgezogen:
Bauleistungsversicherung 0,2 %
Baureinigung 0,1 %
3. Maschineneinsatz
Für die Bauarbeiten dürfen nur lärmgeschützte Maschinen und Geräte eingesetzt werden.
Die Anordnung und der Einsatz aller Einrichtungen und Maschinen ist so zu gestalten, dass entsprechend den Platzverhältnissen ein reibungsloser Ablauf der Bau- arbeiten gewährleistet ist und die Gefährdung dritter ausgeschlossen wird.
Ein bauseitiger Baukran ist nicht vorgesehen. Dies ist in die Einheitspreise einzukalkulieren. Ein Fassaden- gerüst wird nur zeitweise vorhanden sein.
4. Umfang der Leistungen
Die vom Bieter in das LV eingetragenen Einheitspreise gelten für die Herstellung, Lieferung und Montage einer vollständigen, verwendungsfertigen Konstruktion inkl. aller Nebenleistungen und sonstigen zur termingerechten Fertigstellung erforderlichen Aufwendungen wie Befestigungsmaßnahmen und -mittel, Stellen der Hilfskräfte und -einrichtungen sowie Werkzeuge und Gerät in ausreichender Anzahl.
Als vollständig und verwendungsfertig gilt eine Leistung erst dann, wenn auch alle Anschlüsse an angrenzende Bauteile in einer der planerischen Absicht entsprechenden Form hergestellt sind und zusammen mit der Konstruktion alle im Leistungsbeschrieb genannten bauphysikalischen, statischen und bautechnischen Anforderungen erfüllen.
5. Bautoleranzen
Für die Bautoleranzen gelten die DIN 18201, 18202 und 18203. Als oberste Grenzwerte für Ebenheitsab- weichungen werden die Maße für erhöhte Anforderungen nach DIN 18202:2005-10 Tabelle 3 definiert.
6. Verantwortlicher Bauleiter
Der Bauleiter des AN vor Ort muß unterschriften- berechtigt und berechtigt sein verbindliche terminliche Absprachen zu treffen. Das Führungspersonal des AN muß deutsch- sprachig sein. Der AN ist verpflichtet an den regelmäßigen Koordinationsgesprächen (1 x wöchentlich) teilzunehmen. Die Abstimmung mit den anderem am Bau beteiligten ist in die Einheitspreise einzurechnen.
7. Unterbrechungen der Ausführung
Die Ausführung der Bauleistung erfolgt grundsätzlich dem Baufortschritt folgend. Bauablauf- oder witterungsbedingte Unterbrechungen sind einzurechnen. Mit der Durchführung der Arbeiten in einem Zug kann nicht gerechnet werden. Zusätzlich ist aufgrund der Maßnahme als Umbau einer älteren Bestandsimmobilie mit Unterbrechungen zu rechnen. Dies ist in den Einheits- preis mit einzukalkulieren.
Grundsätzlich werden für die Bauarbeiten keine Winterbaumaßnahmen ergiffen, da es sich um die Modernisierung eines bestehenden Gebäudes handelt. Die Bauarbeiten können zum größten Teil witterungsun- abhängig durchgeführt werden. Eine Terminverlängerung durch Wintertage wird nicht gewährt.
8. SiGeKo
Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan der Baustelle ist zu beachten. Der AN bestätigt mit der Abgabe des Angebotes den Si-Ge-Plan umfänglich zu beachten.
An Sicherheitseinweisungen hat der AN turnusmäßig teilzunehmen, ebenso an Sicherheitsrundgängen auf der Baustelle. Eine Gefahrenanalyse ist vom AN zu erstellen und an den SiGeKo zu übergeben.
Sämtliche Fluchtwege sind vom AN stets freizuhalten und als solche zu kennzeichnen.
Der AN hat die Anzahl der voraussichtlich auf der Bau- stelle Beschäftigten dem SiGeKo zu melden, desweiteren sind Änderungen der Beschäftigtenzahl zu melden.
Bei 2 bis 20 Beschäftigten ist dem SiGeKo gemäß BGV A1§26 ein ausgebildteter Ersthelfer namentlich zu benennen und der Nachweis der Ersthelferausbildung vorzulegen.
Müssen irgendwelche Sicherheitseinrichtungen, wie Schutzgeländer, Abdeckungen, Absperrungen o.ä. entfernt werden, so hat der AN die Sicherheitsvorkehrungen unaufgefordert, sofort nach Beendigung der Arbeiten kostenlos wieder in vorschriftsmäßiger Weise herzustellen.
Die Baustellenorganisation im öffentlichen Verkehrsraum ist vom AN mit den entsprechenden Behörden abzuklären. Erforderliche Verkehrsschilder (wie z.B. Baustellen- ausfahrt, Verkehrsbeschränkung, etc.) sind in die Baustelleneinrichtung mit einzukalkulieren, ebenso die Vorhaltung und die Wiederbeseitigung.
9. Unterlagen
Der AN erhält die Ausführungspläne und ggf. weitere Ausführungsunterlagen nach Auftragsvergabe 1-fach als Papierpause, sowie 1-fach in digitaler Form (pdf-Dateien). Der AN kann die Anzahl der benötigten Planunterlagen durch Vervielfältigung selbst bestimmen, die Kosten hierfür trägt der AN selbst.
Die Übergabe der Planunterlagen erfolgt in einem Ein- weisungsgepräch auf der Baustelle.
10. Materialien und Ausführung
Alle eingebauten Materialien sind in einer ab- schließenden Dokumentation aufzulisten, Prüfzeugnisse vorzulegen sowie Lieferanten zu benennen.
Nach Abschluss der Bauleistungen ist vom AN eine verbindliche Erklärung über die Einhaltung der im Brandschutzkonzept geforderten Qualität hinsichtlich des baulichen Brandschutzes, sowie eine Erklärung über die Konformität seiner Leistung geltenden Verordnungen rechtsverbindlich zu unterzeichnen.
Die Erklärungen und die Dokumentation sind dem AG nach Abschluss der Arbeiten digital und 1-fach in Papier, geordnet mit Deckblatt und Inhaltsverzeichnis zu übergeben.
Davon unabhängig sind die Nachweise der zu verwendenden Materialien gegenüber der Bauleitung und der Nachweis in den Aufmaß-/Abrechnungsunterlagen zu erbringen.
Dies ist in die Einheitspreise einzurechen.
Alle Materialien müssen nachweislich FCKW-, HFCKW- PCP-, Lindan-, und formaldehydfrei sein. Holzwerkstoffe müssen formaldehydfrei verleimt sein.
Nicht zulässig sind insbesondere:
- Tropenhölzer
- halogenhaltige Kunststoffe
- asbest- und schwermetallhaltige Baustoffe
Für alle Lösungsmittel sind die EU-Sicherheitsdaten- blätter vorzulegen.
11. Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt nur auf Basis von nachvollziehbaren Maßenermittlungen. Der AN hat die Aufmaßurkunde mit farbig angelegten Außmaßplänen, in denen alle Maße ersichtlich sind, zu belegen. Es wird steigendes Aufmaß vereinbart.
12. Terminplanung
Der AN muss für seine Leistungen einen detaillierten Terminplan auf Basis des Bauzeitenplans der Bauleitung innerhalb von 2 Wochen nach Auftragserteilung aufstellen und mit der Bauleitung abstimmen und dem AG zur Genehmigung vorlegen.
Dabei sind die vertraglichen Ecktermine einzuhalten.
Der Terminplan ist bei Anpassungen/Änderungen fortzuschreiben. Mindestens alle 4 Wochen ist eine Soll-Ist-Abgleich der Termine schriftlich vorzulegen.
ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBESTIMMUNGEN ALLGEMEIN
ANLAGENVERZEICHNIS Folgende Anlagen liegen dem LV bei und sind bei der Kalkulation umfassend zu beachten!
A. Planunterlagen
1. Lageplan
2. Grundrisse
- Abbruchplan EG und OG
- Werkplan UG, EG und OG (Vorabzug)
- Deckenspiegel EG und OG
3. Schnitte
B. Statikunterlagen zu Stahlkonstruktionen
- Stahlkonstruktion Unterfangung Aufzugsschachtwände
- Stahlkonstruktionen Therapieschaukeln und
Öffnungssturz
C. Schadstoffgutachten
Prüfbericht 1451307042025-1 von IB Blasy Mader
Anlagen
D. Terminplan
E. Brandschutzgutachten
Konzept Nr. B-24-11-060_1 von IB Rinner
ANLAGENVERZEICHNIS
05 Verputzarbeiten
05
Verputzarbeiten
HINWEISE Alle Kosten, die durch Leistungsdefinitionen dieser Kalkulationshinweise entstehen, sind in die Einheits- preise einzukalkulieren.
1. Auf die Bodenplatte gestellte Randstreifen sind stoßüberlappend so anzubringen, dass alle Bauteile wirksam getrennt sind und eine Überlänge über OK Estrich gewährleistet ist. Innen- und Aussenecken sind 90° geknickt auszuführen, das heißt der Randdämmstreifen hat auch in Eckbereichen am aufgehenden Bauteil anzuliegen, Bögen bzw. Radien sind nicht zulässig. Material geschlossenzelliger PE-Schaum. Randdämmstreifen dürfen an angrenzende Bauteile grundsätzlich nicht angetackert werden. Es sind ausschließlich geklebte Streifen zulässig. Die Stärke der Randdämmstreifen ist in Abhängigkeit vom einzubauenden Estrichmaterial und den Feldgrößen in festzulegen.
Metallteile wie Abläufe, Rohre Standkonsolen, Trennschienen u.dgl. dürfen grundsätzlich keine starre Verbindung mit dem Estrich haben. Sie sind mit Dämmstreifen zu ummanteln und ggf. gegen chemische Einflüsse aus dem Estrich zu schützen.
Aussparungen sind zu schalen.
Böden mit verschiedenen Höhenkoten sind entsprechend abzuschalen.
2. Zementestriche sind mit geeignetem Gerät vollflächig zu verdichten.
3. Die Bodenkonstruktionen und die Wandputze sind mit einer max. Toleranz bis -3 mm zum Bezugspunkt einzubauen. Die vorgegebene Kote darf nicht überschritten werden. (nachträglicher Einbau von Türumfassungszargen) Die Abweichung ist nicht kumulierend auszulegen.
4. Es gilt DIN 18 202, Tabelle 3 Zeile 4 , erhöhte Anforderung.
Estrichgüte: ZE 25, oder Anarbeitung an Bestandsestrich in selber Güte wie Bestand
Putzgüte nach LV-Position
5. Grundsätzlich müssen sich die Oberflächen an den angrenzenden Beständen orientieren und flächenbündig angearbeitet werden.
HINWEISE
05.__.__.001 Putzschäden ausbessern Putzschäden an geputzten Innenwänden und Decken bis auf das Ziegelmauerwerk öffnen, reinigen, vornässen, mit Mörtel entsprechend des Umgebungsputzes schließen, Oberfläche ansatzfrei verreiben und filzen. (z.B. an Abbruchstellen von Bestandswänden oder an neu erstellten oder verbreiterten Türleibungen.
Ausführung nur nach ausdrücklicher Anordnung durch die Bauleitung.
Ausführungsort alle Geschosse
Breite bis ca. 30 cm
05.__.__.001
Putzschäden ausbessern
M
35,00
lfm
05.__.__.002 Innenwandputz, Kalk-Gips-Putz Kalkgipsputz, einlagig, im Innenbereich auf Neubauwand- teilen in Kleinflächen aufbringen, Oberfläche ansatzfrei verreiben und filzen, inkl. Untergrundvorbehandlung nach Herstellerrichtlinien.
Für den nachträglichen Einbau der Zargen und Fliesenbeläge wird erhöhte Ebenheit gefordert.
Putzgrund Ziegel
Oberfläche geglättet
Oberflächenqualität malerfertig, Q2
Putzdicke 10-20 mm
Bauteil Wände
05.__.__.002
Innenwandputz, Kalk-Gips-Putz
50,00
m2
05.__.__.003 Innenwandputz, Kalk-Zement-Putz Kalkzementputz für Sanitärräume, einlagig, im Innenbereich auf Neubauwandteilen in Kleinflächen aufbringen, Oberfläche ansatzfrei verreiben und filzen, inkl. Untergrundvorbehandlung nach Herstellerrichtlinien.
Für den nachträglichen Einbau der Zargen und Fliesenbeläge wird erhöhte Ebenheit gefordert.
Putzgrund Ziegel
Oberfläche fein verrieben
Oberflächenqualität malerfertig, bzw. zum Belegen mit Fliesen
Putzdicke 10-20 mm
Bauteil Wände
05.__.__.003
Innenwandputz, Kalk-Zement-Putz
180,00
m2
05.__.__.004 Verputz von Stürzen und Laibungen Verputzen von Stürzen und Leibungen von Öffnungen (Durchgänge, Fenster und Türen), und nahtlosem Anarbeiten an den Flächenputz der Wände und Anarbeiten an Tür- und Fensterprofile.
Die Oberfläche erhält das selbe Material und die selbe Qualität wie der Flächenputz der angrenzenden Wände.
Leibungstiefen ca. 15 bis 30 cm
05.__.__.004
Verputz von Stürzen und Laibungen
30,00
lfm
05.__.__.005 Verzinkte Eckschutzprofile liefern und einputzen herstellen, liefern und einputzen von verzinkte Eckschutzprofilen inkl. erforderlicher Arbeiten zum ablängen und Eckausbildung.
05.__.__.005
Verzinkte Eckschutzprofile liefern und einputzen
60,00
lfm
05.__.__.006 Schlitze nachträglich schließen, b bis 150 mm Schlitze in oberflächenfertigen Wandelementen nachträglich schließen und entsprechend der vorhandenen Oberflächenstruktur verputzen, einschließlich Füllen des Schlitzes um die Installationsleitungen mit wärme- und schallisolierenden Werktrockenmörtel und Verputzen mit Material und Oberfläche des Bestandsputzes, einschließlich seitlichem Entfernen des Bestandsputzes zur Befestigung von Putzrägergewebe und Überspannen mit Rabbitzgewebe.
Schlitzbreite bis ca. 100 mm
Schlitztiefe bis ca. 50 mm
Herstellung der Schlitze durch das Gewerk ELT.
05.__.__.006
Schlitze nachträglich schließen, b bis 150 mm
600,00
lfm
05.__.__.007 Schlitze nachträglich schließen, b = 150 bis 350 mm Schlitze in oberflächenfertigen Wandelementen nachträglich schließen und entsprechend der vorhandenen Oberflächenstruktur verputzen, einschließlich Füllen des Schlitzes um die Installationsleitungen mit wärme- und schallisolierenden Werktrockenmörtel und Verputzen mit Material und Oberfläche des Bestandsputzes, einschließlich seitlichem Entfernen des Bestandsputzes zur Befestigung von Putzrägergewebe und Überspannen mit Rabbitzgewebe.
Schlitzbreite bis 350 mm
Schlitztiefe 150 mm
05.__.__.007
Schlitze nachträglich schließen, b = 150 bis 350 mm
50,00
lfm
05.__.__.008 Brandschutzputz auf HEM 180, F-60 Brandschutzputz nach DIN EN 998-1 und DIN 18550-2,
Mörtelklasse CS II zur brandschutztechnischen Ertüchtigung von Stahlträgern, Putzbekleidung 3-seitig, Feuerwiderstandsklasse F 60 nach DIN 4102-4,
als abgezogener Putz.
Die Gesamtputzdicke ist nach dem U/A-Wert der Stahlprofile zu bestimmen. Mindestputzdicke 10 mm.
Qualitätsstufe Q 2 gem. Merkblatt "Putzoberflächen im Innenbereich"
Der Konformitätsnachweis nach DIN EN 13501-1 muss
geführt werden.
Putzgrundvorbehandlung nach Herstellersystemblatt mit Brandschutzmörtel - Vorspritzmörtel. Die Schicht des Vorspritzmörtels zählt zur Putzschicht. Putz mit Brandschutzmörtel M2, Leichtputz auf Perlitebasis.
Inkl. erforderlicher Putzträger, z.B. Rippenstreckmetall nach Zulassung
Anforderung F 60 nach DIN 4102-4
Vorspritzmörtel mind. 5 mm
Putzdicke Nach Herstellervorschrift und UA Wert
Deckenhöhe bis ca. 3,0 m
Träger HEM 180
Abwicklung gem. Träger
05.__.__.008
Brandschutzputz auf HEM 180, F-60
6,00
lfm
05.__.__.009 Brandschutzputz auf HEM 160, HEB 160 und HEB 140, F-90 Brandschutzputz nach DIN EN 998-1 und DIN 18550-2,
Mörtelklasse CS II zur brandschutztechnischen Ertüchtigung von Stahlträgern, Putzbekleidung 3-seitig, Feuerwiderstandsklasse F 90 nach DIN 4102-4,
als abgezogener Putz.
Die Gesamtputzdicke ist nach dem U/A-Wert der Stahlprofile zu bestimmen. Mindestputzdicke 10 mm.
Qualitätsstufe Q 2 gem. Merkblatt "Putzoberflächen im Innenbereich"
Der Konformitätsnachweis nach DIN EN 13501-1 muss
geführt werden.
Putzgrundvorbehandlung nach Herstellersystemblatt mit Brandschutzmörtel - Vorspritzmörtel. Die Schicht des Vorspritzmörtels zählt zur Putzschicht. Putz mit Brandschutzmörtel M2, Leichtputz auf Perlitebasis.
Inkl. erforderlicher Putzträger, z.B. Rippenstreckmetall nach Zulassung
Anforderung F 90 nach DIN 4102-4
Vorspritzmörtel mind. 5 mm
Putzdicke nach Herstellervorgaben und UA Wert
Deckenhöhe bis ca. 3,0 m
Träger vor beschriebene Abfangung der Aufzugsschachtwände aus HEM 160, HEB 160 und HEB 140
Abwicklung gem. Träger
05.__.__.009
Brandschutzputz auf HEM 160, HEB 160 und HEB 140, F-90
11,00
lfm