KG 380 Mobile Trennwand
P & G - Euskirchen
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Projekt- und Baubeschreibung Allgemeine Projekt- und Baubeschreibung Der Bauherr, Procter & Gamble Manufacturing GmbH, Procter & Gamble-Straße, 53881 Euskirchen, beabsichtigt den Speiseraum der Kantine sowie das Auditorium im Innenbereich umzubauen. Baubeginn: Anfang Oktober 2026 in einem Bauabschnitt Fertigstellung: Ende April 2027 (1- Schichtbetrieb) Eine Ausführung im Zweischichtbetrieb für die Demontage und Montagearbeiten wird im nachfolgenden Leistungsverzeichnis als Zuschlagsposition gesondert ausgewiesen (Bedarfposition) und ist vom AN zu kalkulieren. An dieser Stelle wird besonders auf die einschlägigen gesetzlichen sowie bau-berufsgenossenschaftlichen Vorgaben hingewiesen. Insbesondere auch auf die Vorgaben des Bauherrn, Procter & Gamble Manufacturing GmbH, die in jedem Fall mit hoher Priorität zu berücksichtigen sind. An dieser Stelle wird ausdrücklich auf die "Richtlinie für Fremdfirmenmitarbeiter"  hingewiesen, die dieser Leistungsbeschreibung beigefügt und somit im Falle der Beauftragung auch Vertragsbestandteil werden wird. Aus dieser Richtlinie entstehende Anforderungen sind in die Angebotspreise einzukalkulieren und sind mit diesen abgegolten. So z.B., dass bei Arbeiten ab 1,2 m Höhe auf Leitern die sogenannte Drei-Punkt-Regel gilt, d.h. es ist nicht möglich, mit beiden Händen gleichzeitig zu arbeiten. Daher sind entsprechende Gerüste, Hubbühnen oder ähnliches in der Kalkulation zu berücksichtigen. Der AN transportiert jegliche Materialien, die entsorgt werden müssen, bis in die von Bauherrnseite zur Verfügung gestellten Container, die im nahen Umgebungsbereich der Baustelle vorgehalten werden.      Auf eine entsprechende Trennung der Materialien ist zu achten. Farbreste, leere Farb- und Kleberbehälter etc. sind gem. den öffentlichen Bestimmungen getrennt in einem von p&g bereitgestellten Container für Sondermüll zu entsorgen. Teils sind Aufbauten zu demontieren und dem Bauherrn zum weiteren Gebrauch zu übergeben. Eine gesonderte Vergütung wird hierfür nicht gewehrt. Bei größeren Mengen ist die Entsorgung im Vorfelde mit einer Vorlaufzeit von 7 Werktagen mit dem AG abzustimmen. Ggf. ist eine Mengenangabe mit an zu geben. Reinigungsarbeiten im Baufeld und Transportwege, Schutzmaßnahmen vor Verunreinigungen und Beschädigungen in entsprechender Qualität liegen im Verantwortungsbereich des AN. Die Baustelle ist ständig in einem sauberen und aufgeräumten Zustand zu halten. Mit Abgabe des Angebotes erklärt der Bieter, dass er sich von der Örtlichkeit, der Materialeinbringung sowie über den gesamten Leistungsumfang vor Ort informiert hat und entsprechende Aufwendungen in der Kalkulation berücksichtigt sind. Etwaige Nachforderungen die auf Grund mangelnder Orts- und Projektkenntnis zurückzuführen sind, werden nicht anerkannt. Der Hauptzugang zum Baufeld bzw. der tägliche Zugang  erfolgt ausschließlich über den Hauptzugang. Jedes Unternehmen hat sich zu Montagebeginn bei der Pforte zu melden und die Anzahl der Mitarbeiter, die auf der Baustelle tätig sind, zu melden. Gleiches gilt beim Verlassen der Baustelle. Der Material- und Maschinentransport ins Gebäude erfolgt nur durch das Zelt über den Westeingang. Eine zweiflügliche Türe mit einem lichten Durchgang von ca. 2,02 x 2,09 m. Das Öffnungsmaß ist vom AN vor Beginn der Bauarbeiten vor Ort zu prüfen! Es sind vom AN nur solche Geräte, Hebe- und Transportwerkzeuge,Maschinen, Gerüste sowie Materialien einzusetzen, die durch die vorhandene Türöffnung passen. Eine andere Möglichkeit zur Material- und Maschinen- einbringung ins Gebäude gibt es nicht. Das Transportieren des Baumaterials sowie Maschinen, Geräte und Gerüste etc. auf die Baustelle bzw. innerhalb der Baustelle ist vom Auftragnehmer zu bewerkstelligen und in die Einheitspreise mit einzukalkulieren. Es besteht die Möglichkeit, in Absprache mit der örtlichen Bauleitung, Materialien in einem Zelt vor Ort zu lagern. Ein 2,0 m breiter Fluchtweg im Zelt vor der zweiflügligen NA-Türe ist vom AN freizuhalten! Die vorh. Terrasse darf nicht als Lagerfläche genutzt werden. Der Bieter hat grundsätzlich die Möglichkeit weitergehende Informationen zum Projekt und deren vorgesehene Abwicklung bei der jeweiligen Fachplanung zu hinterfragen bzw. auch die Ausführungspläne im Büro des Planverfassers einzusehen. Hierzu bedarf es grundsätzlich der  vorherigen Terminabsprache. Vor Beginn der Arbeiten ist eine Objekt- und tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilung beim AG vorzulegen und für die Dauer der Arbeiten vorzuhalten und ggfs. zu aktualisieren. Alle Angebotspreise müssen die komplette Ausführung der Arbeiten, einschließlich Lieferung aller Stoffe, Lagerung inklusive deren Wetterschutz, wenn nicht gesondert ausgeschrieben, beinhalten. ______________________________________________________ Ort und Datum / rechtsverbindliche Unterschrift des Bieters mit Firmenstempel -
Allgemeine Projekt- und Baubeschreibung
1.0 Allgemeine Vorbemerkungen Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Mobile Trennwand Kalkulationsgrundlage, wenn nicht gesondert beschrieben, ist die Ausführung in einem Bauabschnitt im 1 - Schichtbetrieb. Arbeitszeit Montag bis Samstag (werktags) je 10 Arbeitsstunden. Die Ausführung im 2-Schichtbetrieb wird als Baustellenerschwerniszuschlag in einer Bedarfsposition gesondert beschrieben. Das Leistungsverzeichnis ist in folgende Titel unterteilt: Titel 01 Mobile Trennwand Titel 02 Stundenlohnarbeiten Dem Angebot liegen folgende Unterlagen zugrunde: 1. das nachstehende Leistungverzeichnis 2. Baustelleneinrichtungsplan 3. Ausführungsplanung 4. Statik Ing.-Büro Müller + Raring GmbH 5. Bauzeitenplan 6. Richtlinien für Fremdfirmenmitarbeiter     Procter & Gamble Euskirchen Mit der Angebotsabgabe erklärt sich der Bieter mit dem Inhalt und den Bedingungen dieser Ausschreibung einverstanden. Grundlage der Ausschreibung ist das LV. Für die Ausführung der Arbeiten gelten die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Vorschriften der:VOB, EnEV, DIN Vorschriften, Herstellerrichtlinien, Merkblätter, Berufsgenossenschaftlichen Auflagen, Unfallvorhütungsvorschriften. Richtlinien Brandschutz und Schallschutz. Die sich aus den vorgenannten Vorschriften, Richtlinien und Verordnungen ergebenden Auflagen sind einzuhalten und zu berücksichtigen. Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass die in der Ausschreibung erfaßten Massen und Maße einer Änderung unterliegen können und dementsprechend ständig anhand der Planung und am Bau vom Auftragnehmer zu überprüfen sind. Alle Angebotspreise müssen die komplette Ausführung der Arbeiten, einschließlich Lieferung aller Stoffe, Lagerung inklusive deren Wetterschu tz beinhalten. Das Transportieren des Baumaterials auf die Baustelle bzw. innerhalb der Baustelle sowie der Abtransport aller Abbruchmaterialien in die bauseits gestellten Container (Entsorgung durch P&G) inkl. der notwendigen Gerüste ist vom Auftragnehmer zu bewerkstelligen und in die Einheitspreise mit einzukalkulieren. ______________________________________________________ Ort und Datum / rechtsverbindliche Unterschrift des Bieters mit Firmenstempel -
1.0 Allgemeine Vorbemerkungen
2.0. Technische Vorbemerkungen und Vertragsbedingungen 2.0. Technische Vertragsbedingungen Dieser Leistungsbeschreibung liegt die VOB in ihrer zum Vergabezeitpunkt gültigen Fassung mit ihren Teilen B, und C, Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen, Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art zu Grunde. Mit nachfolgender Unterschrift erklärt der Bieter ausdrücklich, dass ihm die Bedingungen bekannt sind und die darin getroffenen Regelungen von ihm als Bestandteil seines Angebotes berücksichtigt und anerkannt wurden. Die Geschäftsbedingungen und Sicherheitsbestimmungen der Procter & Gamble Manufacturing GmbH werden Vertragsbestandteil. Richtlinien für Fremdfirmenmitarbeiter: Abweichend von den gesetzlichen Arbeitsschutzbestimmungen sowie den berufsgenossenschaftlichen Unfallverhütungsvorschriften sind auf dem Betriebsgelände Procter & Gamble Werk Euskirchen zusätzliche sicherheitsrelevante Bestimmungen zu beachten. Jedem Auftragnehmer wird durch Procter & Gamble die Broschüre: "Richtlinien für Fremdfirmenmitarbeiter" ausgehändigt. Diese Richtlinien enthalten u.a. Regelungen und Hinweise zur Ersten Hilfe Leistungen, Brandschutz, zusätzliche Sicherheitsrichtlinien. Jeder Auftragnehmer wird durch Procter & Gamble in die Broschüre "Richtlinien für Fremdfirmenmitarbeiter" eingewiesen und verpflichtet sich, die in diesen Richtlinien aufgeführten Regelungen und Hinweise während der gesamten Baumaßnahme  konsequent zu beachten! Etwaige daraus resultierende Kosten für den AN sind in das Angebot miteinzurechnen! SIGEKO: Ein Sicherheitskoordinator SIGEKO nach Baustellenverordnung wird auf der Baustelle eingesetzt. Die Hinweisen des SiGeKo sind zu beachten! An der Baustelle wird ein SIGE-Plan, eine Baustellenordnung sowie ein Alarmplan ausgelegt. Ihre Inhalte sind zu beachten und einzuhalten. Spätestens zwei Wochen vor Aufnahme der Arbeiten ist eine gewerkspezifische, auf die Baustelle abgestimmte Gefährdungsbeurteilung beim Auftraggeber vorzulegen. Nebenangebote / Materialien: Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Materialien und technische Konstruktionen sind im Hauptangebot anzubieten. Gleichwertige Materialien anzubieten ist grundsätzlich zulässig, jedoch sind alle vom Leistungsbeschrieb abweichende Materialien oder Produkte zu beschreiben oder zu kennzeichnen. Gegebenfalls.sind dem Angebot Muster / Prospektmaterial beizufügen. Ohne derartige Hinweise gelten die im LV beschriebenen Leistungen als angeboten. Diese sind bei einer Beauftragung auszuführen. Haftungen: Mit Auftragserteilung tritt der Auftragnehmer für das Grundstück und alle vorhandenen Aufbauten die Haftungs und Sicherungspflichten des Eigentümers und Bauherrn an. Diese Pflichten enden mit der förmlichen Abnahme zum Gesamtauftrag. Bis zur förmlichen Abnahme verbleiben alle Leistungen des Auftragnehmers bezüglich Beschädigung und Diebstahl im vollen Risikobereich des Auftragnehmers. Stundenlohnarbeiten: Vom Auftragnehmer oder dessen Beauftragtem anerkannte Stundenlohnarbeiten gelten nur hinsichtlich der Ausführung der Leistungen. Die Stundenlohnarbeiten sind vor Ausführung anzumelden und durch die örtliche Bauleitung genehmigen zu lassen. Nach Freigabe der Leistungen sind Arbeitsbeginn und Ende der örtlichen Bauleitung anzumelden. Stundenlohnzettel / Nachweise sind nach Ausführung direkt der Bauleitung vorzulegen! Wegfall von Einzelpositionen durch AG Der Wegfall / Reduzierung von Einzelpositionen durch den Auftraggeber berechtigt nicht zur Nachkalkulation der Einheitspreise durch den Auftragnehmer. Bautagebuch: Das Bautagebuch ist auf Vordrucken, die mit dem AG vor Ausführung der Arbeiten abzustimmen sind, zu führen. Durch den Auftragnehmer sind die Bautageberichte in der vorgeschriebenen Form wöchentlich der Bauleitung zu übergeben. Material-Prüfzeugnisse: Die angebotenen Eigenschaften verwendeter Materialien sind der Bauleitung durch entsprechende Allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnisse und Zulassungen zu belegen, soweit der Auftraggeber dies fordert. Behördliche Genehmigungen: Für Baubehelfe, z. B. Gerüste, Aussteifungen, Abfangungen, Straßenabsperrungen, Kranaufstellung, Absperrungen von öffentlichen Verkehrswegen usw. hat der Auftragnehmer, soweit dies erforderlich ist, vor der Ausführung die Genehmigung von den zuständigen Behörden einzuholen. Die Kosten für diese Genehmigungen sind in die Angebotspreise einzureichen. Vorleistungen: Bauseitige Lieferungen und Vorleistungen müssen vom Auftragnehmer so rechtzeitig abgerufen werden, dass denanderen am Bau Beteiligten ausreichend Zeit für Arbeitsdispositionen und Ausführung der jeweiligen Leistung bleibt. Termin- und Bauablaufplan: Der Auftragnehmer muss einen Termin- und Bauablaufplan erarbeiten und zur Abstimmung und Zustimmung dem Fachbauleiter / Architekten vorzulegen. Die Leistungensind je nach Bauablauf auch zeitversetzt auszuführen. Der damit verbundende Mehraufwand ist in die Einheitspreise einzurechnen. Muster: Oberflächenmuster sowie alle notwendigen Kleinmuster sind dem AG zur Bemusterung vorzulegen, soweit es der AG verlangt. Diese Leistung wird nicht gesondert vergütet und ist mit in die Einheitspreise einzukalkulieren. Werk-und Montageplanung: Der Auftragnehmer hat eine Werk-und Montageplanung dem Auftraggeber oder Architekten vor Ausführung der Arbeiten rechtzeitig zur Freigabe durch den Auftraggeber vorzulegen, so dass die Bestellungen der Materialien etc. (wegen Lieferzeit) durch den AN rechtzeitig ausgeführt und die Liefer- und Montagetermine eingehalten werden können. Die Terminkoordination obliegt dem AN. Die Werk-und Montageplanung ist fortzuschreiben bis zur endgültigen Fertigstellung/ Ausführung vor Ort. Die Erstellung der Werk- und Montageplanung sowie Fortschreibung wird nicht gesondert vergütet und ist mit in die Einheitspreise einzukalkulieren! Aufmass: Das Aufmass ist auf der Baustelle vom Auftragnehmer eigenverantwortlich zu nehmen. Die vom Auftragnehmer verwendeten Ausführungsunterlagen müssen den VOR Ausführung vor Ort den Freigabevermerk des Auftraggebers (AG) tragen. Durch Übergabe neuer Unterlagen ungültig gewordene Unterlagen sind vom Auftragnehmer entsprechend zu kennzeichnen und aufzubewahren. Nicht freigegebene Unterlagen dürfen nicht verwendet werden. Aufmass/Abrechnungsgrundlage: Der Auftragnehmern ist verpflichtet, eine genaues, prüffähiges Aufmaß als Abrechnungsgrundlage für den Auftraggeber zu erstellen. Aufmaß und Abrechnung erfolgt nach tatsächlich erstellten Flächen ohne Berücksichtigung von Verschnitt. Beim Aufmass ist zu berücksichtigen, dass alle Abbruchwände und Montagewände, Decken etc. nur einseitig gemessen und abgerechnet werden. Nebenleistungen Planungsunterlagen: Dem AG sind nach Abschluss der Arbeiten alle Grundrisszeichnungen, Ansichtszeichnungen, Schnitte Detailzeichnungen etc. in einem Ordner abzugeben. inkl. Abnahmeprotokolle, Konformitätsbescheinigungen, Übereinstimmungsbescheinigungen etc., Herstellerangaben zu allen verarbeiteten Materialien, Allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen der eingesetzten Produkte, Prüfzeugnisse der Materialien und der Systemkonstruktionen, Pflegeanleitungen für die Materialien. 3.0.  Allgemeine Vertragsbedingungen 3.1. Gerüstarbeiten: Alle für die Durchführung der Arbeiten benötigten Gerüste, auch die, deren Arbeitsbühne mehr als 1,20 m über Gelände oder Fußboden liegen, gemäß der gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften, sind vom Auftragnehmer eigenverantwortlich zu erstellen. Der Auf- und Abbau sowie das Vorhalten der Gerüste ist in den Einheitspreis einzurechnen, wenn nicht gesondert in den Positionen beschrieben. Montagehöhen bis ca.5,40 m ! Die Wahl der Gerüstart, stationär oder fahrbar, muss den Richtlinien für Fremdfirmenmitarbeiter Procter & Gamble entsprechen. 3.1.2 Arbeiten auf Leitern: Bei Arbeiten in der Höhe gelten grundsätzlich die aktuellen gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften. Bei Arbeiten ab 1,20 Meter Höhe sind in erster Stelle entsprechende technische Absturzsicherungen (Fanggerüste, Netze, Geländer usw.) und / oder entsprechende persönliche Auffangeinrichtungen (Auffanggurte, Auffangschirre usw.) zu benutzen. Nur bei punktuellen Arbeiten in geringer Höhe dürfen dafür vorgesehene Leitern verwendet werden. Bei allen Arbeiten in der Höhe ist eine detaillierte schriftliche Gefährdungsbeurteilung erforderlich, in der alle Aspekte der BGV (Berufs-Genossenschaftliche-Vorschrift) D36 berücksichtigt werden. Alle eingesetzten Leitern und Tritte müssen ebenfalls den Anforderungen der BGV D36 entsprechen Und es muss entweder ein sichtbarer Prüfstempel / - plakette an der Leiter / am Tritt vorhanden sein oder es muss ein Prüfbuch nach BGV D36 mitgeführt werden. Ab einer Standhöhe von 1,20 m auf Leitern gilt die sogenannte Drei-Punkt-Regel, d.h. es ist nicht möglich mit beiden Händen gleichzeitig zu arbeiten! Siehe Richtlinien für Fremdfirmenmitarbeiter von Procter & Gamble Werk Euskirchen! 3.2. Schutz von vorh. Bauteilen: Im Besonderen hat der Auftragnehmer darauf zu achten, dass zu schützende Bauteile wie Böden, Fenster, Beschläge, etc. abgedeckt und abgeklebt werden und das Abdeckmaterial nach Ausführung ohne Rückstände entfernt wird. Glasflächen und vorh. Möblierung sind besonders sorgfältig abzudecken, abzukleben und zu schützen. Zeigen sich bei der Abnahme Mängel, so werden diese auf Kosten des Auftragnehmers reguliert. 3.3. Entsorgung Müll, Zustand Baustelle: Der Auftragnehmer ist verpflichtet die Baustelle stets in einem ordnungsgemäßen und sauberen Zustand zu halten sowie Müll, Baustoffreste in die bauseits gestellten Container zu entsorgen. Farbreste, leere Farb- und Kleberbehälter etc. sind gem. den öffentlichen Bestimmungen getrennt in einem von p& g bereitgestellten Container für Sondermüll zu entsorgen. Eine gesonderte Vergütung wird hierfür nicht gewehrt. 4.0  Technische Vorbemerkungen 4.1.  Mitgeltende Normen und Regeln Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter. Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich ebenso wie die technische Ausführung aus ATV/DIN 18355 Tischlerarbeiten sowie den folgenden technischen Regeln. DIN   4079 -  Furniere; Dicken DIN   4102 -  Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen DIN 18200 -  Überwachung von Baustoffen DIN 18201 -  Maßtoleranzen im Bauwesen DIN 18335 -  Allg. techn. Vorschriften Stahlbauarbeiten DIN 18357 -  Beschlagarbeiten DIN 18360 -  Metallbau- und Schlosserarbeiten DIN 18361 -  Verglasungsarbeiten DIN EN 300 - Platten aus langen, schlanken ausgerichteten Spänen (OSB) DIN EN 313 - Sperrholz DIN EN 385 - Keilzinkverbindungen im Bauholz; Leistungs- und Mindestanforderung an die Herstellung (Diese Norm gilt mit Vorrang gegenüber DIN 68140, wenn die Holzbauteile bauseitig beschichtet werden sollen) DIN EN 636 - Sperrholz DIN EN 13986 - Holzwerkstoffe zur Verwendung im Bauwesen -Eigenschaften, Bewertung der Konformität und Kennzeichnung DIN EN 356 - Glas im Bauwesen - Sicherheitssonderverglasung - Prüfverfahren und Klasseneinteilung des Widerstandes gegen manuellen Angriff DIN 18111 - Stahlzargen DIN 18203-3 - Toleranzen im Hochbau; Bauteile aus Holz und Holzwerkstoffen DIN EN ISO 1163-1 - Kunststoffe - Weichmacherfreie Polyvinylchlorid (PVC-U)-Formmassen - Teil 1: Bezeichnungssystem und Basis für Spezifikationen DIN EN ISO 1163-2 - Kunststoffe - Weichmacherfreie Polyvinylchlorid (PVC-U)-Formmassen - Teil 2: Herstellung von Probekörpern und Bestimmung von Eigenschaften DIN EN ISO 1461 - Durch Feuerverzinken auf Stahl aufgebrachte Zinküberzüge (Stückverzinken) - Anforderungen und Prüfungen Stahl DIN EN ISO 1461 Beiblatt 1 - Durch Feuerverzinken auf Stahl aufgebrachte Zinküberzüge (Stückverzinken) - Anforderungen und Prüfungen DIN EN ISO 12944-5 - Beschichtungsstoffe - Korrosionsschutz von Stahlbauten durch Beschichtungssysteme - Teil 5: Beschichtungssysteme Gütesicherung RAL-RG 426 Teil 1 - Innentüren aus Holz und Holzwerkstoffen - Teil I: Türblätter - Gütesicherung RAL-RG 426 Teil 2 - Innentüren aus Holz und Holzwerkstoffen - Teil II: Türzargen aus Holz und Holzwerkstoffen - Gütesicherung Die in den einschlägigen DIN-Normen festgelegten Baustoffe und Arbeitschritte sind zwingend zu verwenden und zu beachten, dies gilt ohne Ausnahme für alle in dieser Ausschreibung erfassten Arbeiten. Die Verarbeitung oder Montage hat entsprechend den Herstellervorschriften, Verarbeitungsrichtlinien, gültigen Gütebestimmungen und nach den "Anerkannten Regeln der Technik" zu erfolgen. BAU O NRW Bauordnung des Landes Nord-Rhein Westfalen, SBauVO (Sonderbauverordnung vom 17.11.2009, TRGS 519 Bearbeitung asbesthaltiger Bauteile und Untergründe, die Technischen Regeln für Arbeitsstätten, UVV Unfallverhütungsvorschriften, die technischen Merkblätter des Bundesausschusses Farbe und Sachwertschutz (BFS), die aktuellen Herstellervorschriften. Vorgaben und Anordnungen der Bauaufsicht, der Gewerbeaufsicht sowie der Berufsgenossenschaft sind bei der Durchführung der Arbeiten genau zu beachten und einzuhalten. 4.2. Angaben zu Stoffen und Bauteile Spanplatten aller Arten müssen frei sein von Formaldehyd. Holz muss frei von holzzerstörenden Pilzen und Insekten sein. Es darf keine Markröhren aufweisen. Bei wesentlichen - von der Holzart abhängigen - Unterschieden zwischen Kern- und Splintholz soll an sichtbaren Stellen und nicht deckenden Beschichtungen kein Splint zu sehen sein. Pfropfen und Dübel im sichtbaren Bereich müssen von gleicher Holzart und Faserrichtung sein. Querrisse sind unzulässig. Baumkanten (ohne Rinde) sind nur an nicht sichtbaren Stellen zulässig. Bei brandschutztechnischen Anforderungen sind die amtlichen Nachweise (Prüfzeugnis oder Prüfbescheid oder allgemeine bauaufsichtliche Zulassung) der Bauleitung zu übergeben. Bei nicht genormten Stoffen und Bauteilen sind, soweit erforderlich, die bauaufsichtlichen Zulassungen der Bauleitung zu übergeben Klebstoffe müssen so beschaffen sein, dass durch sie eine feste und dauerhafte Verbindung erreicht wird. Sie dürfen die zu klebenden Materialien nicht negativ beeinflussen und nach der Verarbeitung keine Belästigung durch Geruch hervorrufen. 4.3.1 Angaben zur Verarbeitung / Ausführung Vor Arbeiten, die Feinstaub erzeugen, sind die Räume entsprechend abzudichten, der Staub zu beseitigen und/oder Absauggeräte zu verwenden. Anleimer sind zum Feuchtigkeitsausgleich gemeinsam mit dem Grundmaterial einzulagern. Es sollen Hölzer mit stehenden Jahresringen verwendet werden. Das Bündigfräsen darf erst - in Abhängigkeit vom verwendeten Leim - nach 1 bis 2 Tagen erfolgen. Vor dem Furnieren sind Toleranzen zwischen Rohling und An- bzw. Umleimern auszugleichen, um Fehlverleimungen auszuschließen. Vor dem Beizen sind die Flächen zweimal zu schleifen (Körnung 120 und 150). Der Schleifstaub ist unbedingt zu beseitigen. Flecken und Leimdurchschläge sind gründlich zu entfernen. Der Auftraggeber ist berechtigt, in die Verarbeitungsvorschriften des Beizmittelherstellers Einsicht zu nehmen. Beizarbeiten an einem Element dürfen nicht unterbrochen werden. Wenn nicht anders ausgeschrieben, sind Lösungsmittelbeizen zu verwenden. Kettendübelungen sind unzulässig. Vor der Durchführung von Stemm-, Bohr- und Einsetzarbeiten an Estrichen, geputzten Wänden und Decken sind Leitungen mit einem Suchgerät zu orten. Dübel zur Befestigung müssen auf den Untergrund und abgestimmt sein; ihre Spreizkräfte dürfen keine zu großen inneren Spannungen erzeugen. Bei nicht ausreichend festem Untergrund sind Injektionsanker zu verwenden. Das Einschlagen von Schrauben in Standarddübel ist nicht zulässig. Fehlbohrungen sind mindestens im Abstand entsprechend der Tiefe des Bohrloches bzw. des fünffachen Dübelaußendurchmessers zu korrigieren. Nägel dürfen nicht auf Zug beansprucht werden (mit Ausnahme besonderer Zulassungen). Insbesondere Deckenbekleidungen einschließlich der Unterkonstruktion müssen geschraubt werden. Ist Schleifen und Spachteln vorgesehen, so bleibt die Anzahl der Schleifgänge und Spachtelaufträge sowie die Wahl der richtigen Körnung dem Auftragnehmer überlassen und ist auf die vorgesehene Beschichtung einzustellen. Bei Schleifarbeiten im Trockenverfahren sind Absauggeräte zu verwenden. Bei geleimten Verbindungen ist dem Auftraggeber ohne besondere Aufforderung mitzuteilen, gegen welche Beschichtungsstoffe der verwendete Leim nicht resistent ist. Das gilt besonders bei Keilzinkverbindungen oder Kammverbindungen. Elastische Fugen sind grundsätzlich zu hinterfüllen, um eine Dreiflankenhaftung zu vermeiden. Als Hinterfüllung sind geschlossenzellige, nicht saugende Materialien zu verwenden. Falzdichtungen müssen in einer Ebene liegen, auswechselbar und an den Ecken dicht sein. Falzdichtungen sind, wenn möglich, nach den Malerarbeiten einzubauen. Sämtliche Holzverbindungen sind nach den Richtlinien des Schreinerhandwerks herzustellen. Die einzelnen Schrankteile, Korpuselemente, Verkleidungen müssen nicht sichtbar miteinander durch Schrauben, Lamellos, Dübel oder Federn verbunden sein. Alle Kanten der Holzwerkstoffe müssen durch Massivholzumleimer oder Kunststoffkanten geschützt werden. Kunststoffe müssen porenfrei, rissfrei, abwaschbar, hygienisch, fleckenunempfindlich, hitzebeständig sein. Für Massivhölzer gilt, daß nur gut getrocknetes Holz verwendet werden darf, d.h. der Feuchtigkeitsgehalt muss 7 bis 10 %, bei Schubkastenholz 10 bis 12 % betragen. Alle Hölzer dürfen keine, den Gesamteindruck negativ beeinträchtigenden Merkmale wie Verfärbungen, Wuchsnachteile, Bearbeitungsfehler etc. aufweisen. Alle Holzteile sind gegen Fäulnis und Bakterienbefall zu imprägnieren, sofern nicht schon werkseitig eine Imprägnierung erfolgt ist. Im Leistungsverzeichnis wird hierfür keine besonderer Ansatz gemacht. Alle Bänder- und Schlossteile sind vor Übergabe nochmals zu ölen und gangbar zu machen. Alle Beize und Lacke müssen klaren Effekt bringen. Sie dürfen weder nachfallen noch reißen. Sämtliche Lackierungen sind mind. 3-fach mit Zweikomponentenlack PUR - Lack als Acryllack auszuführen. 4.3.2  allgemeine Angaben zur Ausführung Vor Ausführungsbeginn hat der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber / Bauleitung festzulegen, wo das zu verwendende Material auf der Baustelle gelagert werden kann, um gegenseitige Störungen der am Bau beteiligten Handwerker während der Bauausführung zu vermeiden. Der Auftragnehmer hat sich beim Befestigen z.B. von Wandverkleidungen, Schränken etc.zu vergewissern, dass durch die Befestigungsmittel keine Beschädigungen nicht sichtbarer Leitungen und Rohre entstehen. Es gehört zu den Aufgaben des Auftragnehmers, für die Durchführung seiner Leistungen den Untergrund eigenverantwortlich auf Eignung zu prüfen. Sind sichtbare Mängel am Untergrund oder an den Vorleistungen zu erkennen oder Schäden an der fertigen Leistung zu befürchten, ist der Auftragnehmer gemäß VOB, Teil B, DIN 1961, §4 verpflichtet, schriftlich darauf hinzuweisen. Alle Maße sind vor der Ausführung am Bau zu überprüfen! Alle Einbauelemente (Schränke, Verkleidungen, Thekenanlagen, Türen etc.) sind vor Ort vom AN eigenverantwortlich einzumessen und passgenau herzustellen. Bei brandschutztechnischen Anforderungen an Wände und Decken ist die DIN 4102 / DIN EN 13501 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen sowie die Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen (Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie - MLAR) zu beachten. Die nach ATV DIN 18340 Abschnitt 3.7.2 erforderlichen Maßnahmen bei Türöffnungen sind in die Leistungen für das Anlegen der Türöffnungen einzurechnen. Sofern nicht ausdrücklich in der Leistungsbeschreibung anders beschrieben, sind alle Preise für die komplette Ausführung der Arbeiten, einschließlich Lieferung aller Materialien, Aufbau und Montage, Entsorgung der Verpackung, Lagerung inklusive deren Wetterschutz zu kalkulieren und einzutragen. Die Anlieferung aller zum Einsatz kommenden Werkstoffe und Materialien muss in der Originalverpackung erfolgen. Es sind die Richtlinien des Werkstoffherstellers zu berücksichtigen. Bei Systemaufbauten, den genau beschriebenen Materialien dürfen nur die Stoffe eines/des  Herstellers verwendet werden. Es ist sicherzustellen, dass bei Durchführung der Leistungen nur solche Materialien verwendet werden, die im eingebauten Zustand formaldehydfrei und frei von sonstigen schädlichen oder geruchsbelästigen Stoffen sind. Die Baustoffe sind so zu wählen, dass es auch beim Zusammenwirken der Emissionen aus verschiedenen Materialen nicht zu schädlichen Konzentrationen kommen kann. Der Grenzwert für Formaldehyd in Innenräumen darf nicht 0,1ppm überschreiten. Bei der Verwendung von Spanplatten sind nur solche der Emissionsklasse: E 1, DIN 68761 zu verarbeiten. 5.0  Sonstige Angaben Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist. Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung. Die Vertragsbedingungen werden vorbehaltlos anerkannt. ______________________________________________________   Ort und Datum / rechtsverbindliche Unterschrift des Bieters mit Firmenstempel
2.0. Technische Vorbemerkungen und Vertragsbedingungen
01 mobile Trennwand
01
mobile Trennwand
01.__.010 mobile Trennwand mit Oberlichter und 2 Türen Lieferung und Montage einer mobilen Trennwandanlage, Teilautomatik, bestehend aus 9 Elementen, 6 Oberlichter sowie          2 Schlupftüren mit 1-Punktaufhängung zwischen Auditorium und Kantine. Abmessungen: Breite: bis ca. 9,50 m Höhe:  bis ca. 3,50 m inkl. Führungsschiene Rahmen: Umlaufend verschweißter Stahlrahmen Beplankung,: 16 mm Qualitätsspanplatte nach DIN 68763 V20, Deckplatten frei schwingend aufgebracht und einzeln austauschbar, Emissionsklasse E 1. Oberfläche: Eiche Dekor Fa. UNLIN                       HPL QH915/V2A, Master Oak, Light natural Ansprechpartner: Felix Röntgen Fa. Unilin Panels Tel. +49 151 46 36 99 01 Email: felix.roentgen@unilin.com Elemente: insgesamt 9 Elemente aufgeteilt in            -6 Normalelemente,                                      -1 AWA (Ausfahrbarer Wandanschluss) 150mm breit,         zum horizontalen Verspannen der Elemente,              -2 Schlupftürelemente, Lichter Durchgang 0,90 x 2.10 m,  2 x DIN Rechts, 1 Tür zur Kantine aufschlagend und      1 Türe zum Auditorium aufschlagend, siehe Planung. Schlupftürelement, 100mm stark, mit dem Element verfahrbar, mit umlaufendem Portalrahmen, aus Stahlprofilen 90x45x3 mm. Ausführung mit zwei seitlichen Holmen mit Druckbalken, ohne Bodenriegel und Bodenhülse inkl. innenliegende Türbänder Fabrikat: Tectus-Band mit dreidimensionaler Verstllbarkeit und Gleitlagertechnik, Anzahl Bänder nach statischer Erfordernis inkl. verdeckt liegender Türschließer inkl. passende FSB OT-Turnhallenmuschel,                Nt. 77 7954 ohne PZ Lochung, Oberfläche robust          FSB 0810 schwarz (C35) gestrahlt eloxiert               Abm. ca. 200 x 230 mm bündig mit Trennwand. Die 6 Stück Normalelemente werden mit einem Glasausschnitt (Oberlichter) im oberen Drittel ausgeführt einschl. Phonstopglas (VSG-Klarglas). Glasrahmen aus Massivholz Eiche hell, passend zur Oberfläche und bündig mit Trennwandelement. Abmessungen Glasausschnitt: ca. 92 x 65 cm pro Element Teleskopelement über enthaltenen Sicherheitstaster mit integriertem LED Modul zur Kontrollanzeige. Kofferhub ca. 100 mm. Alu-Ausfahrkoffer innenliegend, Oberfläche wie die Trennwand. Im eingefahrenen Zustand und in der Paketabstellung flächenbündig, keine zusätzlich auftragenden Spanplattenteile. Außen aufliegende Teleskopkoffer sind nicht zugelassen. Typ: KA - bei geschlossener Wand keine Profile sichtbar Elementverbindung: Alu-Nut-Federprofile, naturfarbig eloxiert mit Magnetleisten inkl. einer Höhenverstellmechanik OHNE Bodenlaufschiene Laufschienenanlage: ca. 140 x 80mm Stahl-Schiene einschl. 2 Deckenauflagewinkel (bündig mit Verkleidung), pulverbeschichtet anthrazitfarben, Farbton nach Wahl des AG Parkierung: Einpunktaufhängung; Abstellung 90° in Hauptlaufachse in zwei Paketen vor bauseitigen Wänden inkl. Abhängung Laufschiene von vorh. Stahlträger       HEA 200 Abschottung: bis ca. 2,0 m (bauseits) zur Trapezblechdecke Schalldämmung gesamte Trennwand nach DIN EN 20140-30    Rw,P 57 dB Anpressdruck mind. 2000 N, Standfestigkeitsnachweis in Anlehnung an DIN 4103. Bedienvariante Teilautomatik inkl. Schlüsselschalter. Geforderte An- und Schrägschnitte / Zuschnitte, Stoßverbindungen und Endabschlüsse, Anschlüsse an andere Bauteile wie Decken, Wände, Stahlprofile etc. sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Notwendiges Gerüst ist einzukalkulieren. Produkt: mobile Trennwand PREMIUM EASYmatic Hersteller: Fa. Franz Nüsing GmbH & Co. KG, Borkstr. 5,             48163 Münster, Ansprechpartner Herr Christian Evertz,                  techn. Objektbetreuung, Tel. 0251/78001-8830, Email:evertz@nuesing.com Vertrieb: Herr Ralph Geller GmbH, Tel. 02251-4602, r.geller@nuesing.com Hinweis:                                                Folgende Prüfzeugnisse sind dem AG vorzulegen: - Nachweids Schalldämmung nach DIN EN 20 140-3:         - CE Konformitätserklärung                              - GS Zertifikat TÜV Nord                                - TÜV-Prüfung nach DIN 31000                          - - Zertifikat nach DIN EN ISO 9001 Ein gültiges Prüfzeugnis in Kombination mit einer Teilautomatik ist zwingend erforderlich!
01.__.010
mobile Trennwand mit Oberlichter und 2 Türen
1,00
Stk
02 Stundenlohnarbeiten
02
Stundenlohnarbeiten
02.__.010 Stundenarbeiten Facharbeiter Für evtl. erforderliche Arbeiten, die nicht im Leistungsverzeichnis erfasst sind und nur auf ausdrückliche Anweisung der Bauleitung und gegen Nachweis zur Ausführung kommen, werden verrechnet für: Facharbeiter
02.__.010
Stundenarbeiten Facharbeiter
5,00
h