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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Projekt- und Baubeschreibung Allgemeine Projekt- und Baubeschreibung
Der Bauherr, Procter & Gamble Manufacturing GmbH, Procter & Gamble-Straße, 53881 Euskirchen, beabsichtigt den Speiseraum der Kantine sowie das Auditorium im Innenbereich umzubauen.
Baubeginn: Anfang Oktober 2026 in einem Bauabschnitt
Fertigstellung: Ende April 2027 (1- Schichtbetrieb)
Eine Ausführung im Zweischichtbetrieb für die Demontage und Montagearbeiten wird im nachfolgenden Leistungsverzeichnis als Zuschlagsposition gesondert ausgewiesen (Bedarfposition) und ist vom AN zu kalkulieren.
An dieser Stelle wird besonders auf die einschlägigen gesetzlichen sowie bau-berufsgenossenschaftlichen Vorgaben hingewiesen. Insbesondere auch auf die Vorgaben des Bauherrn, Procter & Gamble Manufacturing GmbH, die in jedem Fall mit hoher Priorität zu berücksichtigen sind.
An dieser Stelle wird ausdrücklich auf die "Richtlinie für Fremdfirmenmitarbeiter" hingewiesen, die dieser Leistungsbeschreibung beigefügt und somit im Falle der Beauftragung auch Vertragsbestandteil werden wird. Aus dieser Richtlinie entstehende Anforderungen sind in die Angebotspreise einzukalkulieren und sind mit diesen abgegolten. So z.B., dass bei Arbeiten ab 1,2 m Höhe auf Leitern die sogenannte Drei-Punkt-Regel gilt, d.h. es ist nicht möglich, mit beiden Händen gleichzeitig zu arbeiten. Daher sind entsprechende Gerüste, Hubbühnen oder ähnliches in der Kalkulation zu berücksichtigen.
Der AN transportiert jegliche Materialien, die entsorgt werden müssen, bis in die von Bauherrnseite zur Verfügung gestellten Container, die im nahen Umgebungsbereich der Baustelle vorgehalten werden. Auf eine entsprechende Trennung der Materialien ist zu achten. Farbreste, leere Farb- und Kleberbehälter etc. sind gem. den öffentlichen Bestimmungen getrennt in einem von p&g bereitgestellten Container für Sondermüll zu entsorgen. Teils sind Aufbauten zu demontieren und dem Bauherrn zum weiteren Gebrauch zu übergeben. Eine gesonderte Vergütung wird hierfür nicht gewehrt.
Bei größeren Mengen ist die Entsorgung im Vorfelde mit einer Vorlaufzeit von 7 Werktagen mit dem AG abzustimmen. Ggf. ist eine Mengenangabe mit an zu geben. Reinigungsarbeiten im Baufeld und Transportwege, Schutzmaßnahmen vor Verunreinigungen und Beschädigungen in entsprechender Qualität liegen im Verantwortungsbereich des AN. Die Baustelle ist ständig in einem sauberen und aufgeräumten Zustand zu halten.
Mit Abgabe des Angebotes erklärt der Bieter, dass er sich von der Örtlichkeit, der Materialeinbringung sowie über den gesamten Leistungsumfang vor Ort informiert hat und entsprechende Aufwendungen in der Kalkulation berücksichtigt sind. Etwaige Nachforderungen die auf Grund mangelnder Orts- und Projektkenntnis zurückzuführen sind, werden nicht anerkannt.
Der Hauptzugang zum Baufeld bzw. der tägliche Zugang erfolgt ausschließlich über den Hauptzugang. Jedes Unternehmen hat sich zu Montagebeginn bei der Pforte zu melden und die Anzahl der Mitarbeiter, die auf der Baustelle tätig sind, zu melden. Gleiches gilt beim Verlassen der Baustelle.
Der Material- und Maschinentransport ins Gebäude erfolgt nur durch das Zelt über den Westeingang. Eine zweiflügliche Türe mit einem lichten Durchgang von
ca. 2,02 x 2,09 m. Das Öffnungsmaß ist vom AN vor Beginn der Bauarbeiten vor Ort zu prüfen!
Es sind vom AN nur solche Geräte, Hebe- und Transportwerkzeuge,Maschinen, Gerüste sowie Materialien einzusetzen, die durch die vorhandene Türöffnung passen.
Eine andere Möglichkeit zur Material- und Maschinen-
einbringung ins Gebäude gibt es nicht.
Das Transportieren des Baumaterials sowie Maschinen, Geräte und Gerüste etc. auf die Baustelle bzw. innerhalb der Baustelle ist vom Auftragnehmer zu bewerkstelligen und in die Einheitspreise mit einzukalkulieren.
Es besteht die Möglichkeit, in Absprache mit der örtlichen Bauleitung, Materialien in einem Zelt vor Ort zu lagern.
Ein 2,0 m breiter Fluchtweg im Zelt vor der zweiflügligen NA-Türe ist vom AN freizuhalten!
Die vorh. Terrasse darf nicht als Lagerfläche genutzt werden.
Der Bieter hat grundsätzlich die Möglichkeit weitergehende Informationen zum Projekt und deren vorgesehene Abwicklung bei der jeweiligen Fachplanung zu hinterfragen bzw. auch die Ausführungspläne im Büro des Planverfassers einzusehen. Hierzu bedarf es grundsätzlich der vorherigen Terminabsprache.
Vor Beginn der Arbeiten ist eine Objekt- und tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilung beim AG
vorzulegen und für die Dauer der Arbeiten vorzuhalten und ggfs. zu aktualisieren.
Alle Angebotspreise müssen die komplette Ausführung der Arbeiten, einschließlich Lieferung aller Stoffe, Lagerung inklusive deren Wetterschutz, wenn nicht gesondert ausgeschrieben, beinhalten.
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Ort und Datum / rechtsverbindliche Unterschrift des
Bieters mit Firmenstempel -
Allgemeine Projekt- und Baubeschreibung
1.0 Allgemeine Vorbemerkungen Gegenstand dieser Ausschreibung sind die
Tischlerarbeiten - Innenausbau
Kalkulationsgrundlage, wenn nicht gesondert beschrieben, ist die Ausführung in einem Bauabschnitt
im 1 - Schichtbetrieb.
Arbeitszeit Montag bis Samstag (werktags)
je 10 Arbeitsstunden.
Die Ausführung im 2-Schichtbetrieb wird als Baustellenerschwerniszuschlag in einer Bedarfsposition gesondert beschrieben.
Das Leistungsverzeichnis ist in folgende Titel
unterteilt:
Titel 01 Innenausbau
Titel 02 Innentüren
Titel 03 Kunstpflanzen
Titel 04 Stundenlohnarbeiten
Dem Angebot liegen folgende Unterlagen zugrunde:
1. das nachstehende Leistungverzeichnis
2. Baustelleneinrichtungsplan
3. Ausführungsplanung
4. Bauzeitenplan
5. Richtlinien für Fremdfirmenmitarbeiter
Procter & Gamble Euskirchen
Mit der Angebotsabgabe erklärt sich der Bieter mit dem
Inhalt und den Bedingungen dieser Ausschreibung einverstanden. Grundlage der Ausschreibung ist das LV.
Für die Ausführung der Arbeiten gelten die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Vorschriften der:VOB, EnEV, DIN Vorschriften, Herstellerrichtlinien, Merkblätter, Berufsgenossenschaftlichen Auflagen, Unfallvorhütungsvorschriften. Richtlinien Brandschutz und Schallschutz.
Die sich aus den vorgenannten Vorschriften, Richtlinien und Verordnungen ergebenden Auflagen sind einzuhalten und zu berücksichtigen.
Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass die in der Ausschreibung erfaßten Massen und Maße einer Änderung unterliegen können und dementsprechend ständig anhand der Planung und am Bau vom Auftragnehmer zu überprüfen sind.
Alle Angebotspreise müssen die komplette Ausführung der Arbeiten, einschließlich Lieferung aller Stoffe, Lagerung inklusive deren Wetterschu tz beinhalten.
Das Transportieren des Baumaterials auf die Baustelle bzw. innerhalb der Baustelle sowie der Abtransport aller Abbruchmaterialien in die bauseits gestellten Container (Entsorgung durch P&G) inkl. der notwendigen Gerüste
ist vom Auftragnehmer zu bewerkstelligen und mit in die Einheitspreise einzukalkulieren.
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Ort und Datum / rechtsverbindliche Unterschrift des
Bieters mit Firmenstempel -
1.0 Allgemeine Vorbemerkungen
2.0. Technische Vorbemerkungen und Vertragsbedingungen 2.0. Technische Vertragsbedingungen
Dieser Leistungsbeschreibung liegt die VOB in ihrer zum Vergabezeitpunkt gültigen Fassung mit ihren Teilen B, und C, Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen, Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art zu Grunde. Mit nachfolgender Unterschrift erklärt der Bieter ausdrücklich, dass ihm die Bedingungen bekannt sind und die darin getroffenen Regelungen von ihm als Bestandteil seines Angebotes berücksichtigt und anerkannt wurden.
Die Geschäftsbedingungen und Sicherheitsbestimmungen der Procter & Gamble Manufacturing GmbH werden Vertragsbestandteil.
Richtlinien für Fremdfirmenmitarbeiter:
Abweichend von den gesetzlichen Arbeitsschutzbestimmungen sowie den berufsgenossenschaftlichen Unfallverhütungsvorschriften sind auf dem Betriebsgelände Procter & Gamble Werk Euskirchen zusätzliche sicherheitsrelevante Bestimmungen zu beachten.
Jedem Auftragnehmer wird durch Procter & Gamble die Broschüre: "Richtlinien für Fremdfirmenmitarbeiter" ausgehändigt.
Diese Richtlinien enthalten u.a. Regelungen und Hinweise zur Ersten Hilfe Leistungen, Brandschutz, zusätzliche Sicherheitsrichtlinien.
Jeder Auftragnehmer wird durch Procter & Gamble in die Broschüre "Richtlinien für Fremdfirmenmitarbeiter"
eingewiesen und verpflichtet sich, die in diesen Richtlinien aufgeführten Regelungen und Hinweise während der gesamten Baumaßnahme konsequent zu beachten!
Etwaige daraus resultierende Kosten für den AN sind in das Angebot miteinzurechnen!
SIGEKO:
Ein Sicherheitskoordinator SIGEKO nach Baustellenverordnung wird auf der Baustelle eingesetzt.
Die Hinweisen des SiGeKo sind zu beachten!
An der Baustelle wird ein SIGE-Plan, eine Baustellenordnung sowie ein Alarmplan ausgelegt.
Ihre Inhalte sind zu beachten und einzuhalten.
Spätestens zwei Wochen vor Aufnahme der Arbeiten ist eine gewerkspezifische, auf die Baustelle abgestimmte Gefährdungsbeurteilung beim Auftraggeber vorzulegen.
Nebenangebote / Materialien:
Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Materialien und
technische Konstruktionen sind im Hauptangebot
anzubieten.
Gleichwertige Materialien anzubieten ist grundsätzlich zulässig, jedoch sind alle vom Leistungsbeschrieb abweichende Materialien oder Produkte zu beschreiben oder zu kennzeichnen.
Gegebenfalls.sind dem Angebot Muster / Prospektmaterial
beizufügen.
Ohne derartige Hinweise gelten die im LV beschriebenen
Leistungen als angeboten. Diese sind bei einer
Beauftragung auszuführen.
Haftungen:
Mit Auftragserteilung tritt der Auftragnehmer für das Grundstück und alle vorhandenen Aufbauten die Haftungs und Sicherungspflichten des Eigentümers und Bauherrn an. Diese Pflichten enden mit der förmlichen Abnahme zum Gesamtauftrag. Bis zur förmlichen Abnahme verbleiben alle Leistungen des Auftragnehmers bezüglich Beschädigung und Diebstahl im vollen Risikobereich des Auftragnehmers.
Stundenlohnarbeiten:
Vom Auftragnehmer oder dessen Beauftragtem anerkannte
Stundenlohnarbeiten gelten nur hinsichtlich der
Ausführung der Leistungen.
Die Stundenlohnarbeiten sind vor Ausführung anzumelden
und durch die örtliche Bauleitung genehmigen zu lassen.
Nach Freigabe der Leistungen sind Arbeitsbeginn und
Ende der örtlichen Bauleitung anzumelden.
Stundenlohnzettel / Nachweise sind nach Ausführung
direkt der Bauleitung vorzulegen!
Wegfall von Einzelpositionen durch AG
Der Wegfall / Reduzierung von Einzelpositionen durch den Auftraggeber berechtigt nicht zur Nachkalkulation der Einheitspreise durch den Auftragnehmer.
Bautagebuch:
Das Bautagebuch ist auf Vordrucken, die mit dem AG vor Ausführung der Arbeiten abzustimmen sind, zu führen. Durch den Auftragnehmer sind die Bautageberichte in der vorgeschriebenen Form wöchentlich der Bauleitung zu übergeben.
Material-Prüfzeugnisse:
Die angebotenen Eigenschaften verwendeter Materialien sind der Bauleitung durch entsprechende Allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnisse und Zulassungen zu belegen, soweit der Auftraggeber dies fordert.
Behördliche Genehmigungen:
Für Baubehelfe, z. B. Gerüste, Aussteifungen,
Abfangungen, Straßenabsperrungen, Kranaufstellung,
Absperrungen von öffentlichen Verkehrswegen usw. hat
der Auftragnehmer, soweit dies erforderlich ist, vor
der Ausführung die Genehmigung von den zuständigen
Behörden einzuholen. Die Kosten für diese Genehmigungen
sind in die Angebotspreise einzureichen.
Vorleistungen:
Bauseitige Lieferungen und Vorleistungen müssen vom Auftragnehmer so rechtzeitig abgerufen werden, dass denanderen am Bau Beteiligten ausreichend Zeit für Arbeitsdispositionen und Ausführung der jeweiligen Leistung bleibt.
Termin- und Bauablaufplan:
Der Auftragnehmer muss einen Termin- und Bauablaufplan erarbeiten und zur Abstimmung und Zustimmung dem Fachbauleiter / Architekten vorzulegen.
Die Leistungensind je nach Bauablauf auch zeitversetzt
auszuführen.
Der damit verbundende Mehraufwand ist in die
Einheitspreise einzurechnen.
Muster:
Großformatige Muster der verschiedenen
Oberflächen sowie alle notwendigen Kleinmuster
sind dem AG zur Bemusterung vorzulegen, soweit es
der AG verlangt.
Diese Leistung wird nicht gesondert vergütet und ist
mit in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Werk-und Montageplanung:
Der Auftragnehmer hat eine Werk-und Montageplanung dem
Auftraggeber oder Architekten vor Ausführung der
Arbeiten rechtzeitig zur Freigabe durch
den Auftraggeber vorzulegen, so dass die Bestellungen
der Materialien / Türen etc. (wegen Lieferzeit) durch
den AN rechtzeitig ausgeführt und die Liefer- und
Montagetermine eingehalten werden können.
Die Terminkoordination obliegt dem AN.
Die Werk-und Montageplanung ist fortzuschreiben bis zur
endgültigen Fertigstellung/ Ausführung vor Ort.
Die Erstellung der Werk- und Montageplanung sowie
Fortschreibung wird nicht gesondert vergütet und ist
mit in die Einheitspreise einzukalkulieren!
Aufmass:
Das Aufmass ist auf der Baustelle vom Auftragnehmer
eigenverantwortlich zu nehmen.
Die vom Auftragnehmer verwendeten Ausführungsunterlagen müssen den VOR Ausführung vor Ort den Freigabevermerk des Auftraggebers (AG) tragen. Durch Übergabe neuer Unterlagen ungültig gewordene Unterlagen sind vom Auftragnehmer entsprechend zu kennzeichnen und aufzubewahren. Nicht freigegebene Unterlagen dürfen nicht verwendet werden.
Aufmass/Abrechnungsgrundlage:
Der Auftragnehmern ist verpflichtet, eine genaues,
prüffähiges Aufmaß als Abrechnungsgrundlage für den
Auftraggeber zu erstellen.
Aufmaß und Abrechnung erfolgt nach tatsächlich
erstellten Flächen ohne Berücksichtigung von
Verschnitt.
Beim Aufmass ist zu berücksichtigen, dass alle
Abbruchwände und Montagewände, Decken etc. nur
einseitig gemessen und abgerechnet werden.
Nebenleistungen Planungsunterlagen:
Dem AG sind nach Abschluss der Arbeiten alle
Planunterlagen wie z.B. die Werk- und Montageplanung mit Grundriss, Ansichten, Schnitte,
Detailzeichnungen etc. in einem Ordner abzugeben.
3.0. Allgemeine Vertragsbedingungen
3.1. Gerüstarbeiten:
Alle für die Durchführung der Arbeiten benötigten Gerüste, auch die, deren Arbeitsbühne mehr als 1,20 m über Gelände oder Fußboden liegen, gemäß der gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften, sind vom Auftragnehmer eigenverantwortlich zu erstellen. Der Auf- und Abbau sowie das Vorhalten der Gerüste ist in den Einheitspreis einzurechnen, wenn nicht gesondert in den Positionen beschrieben.
Montagehöhen bis ca.5,40 m !
Die Wahl der Gerüstart, stationär oder fahrbar, muss den Richtlinien für Fremdfirmenmitarbeiter Procter & Gamble entsprechen.
3.1.2 Arbeiten auf Leitern:
Bei Arbeiten in der Höhe gelten grundsätzlich die aktuellen gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften. Bei Arbeiten ab 1,20 Meter Höhe sind in erster Stelle entsprechende technische Absturzsicherungen (Fanggerüste, Netze, Geländer usw.) und / oder entsprechende persönliche Auffangeinrichtungen (Auffanggurte, Auffangschirre usw.) zu benutzen. Nur bei punktuellen Arbeiten in geringer Höhe dürfen dafür vorgesehene Leitern verwendet werden.
Bei allen Arbeiten in der Höhe ist eine detaillierte schriftliche Gefährdungsbeurteilung erforderlich, in der alle Aspekte der BGV (Berufs-Genossenschaftliche-Vorschrift) D36 berücksichtigt werden. Alle eingesetzten Leitern und Tritte müssen ebenfalls den Anforderungen der BGV D36 entsprechen Und es muss entweder ein sichtbarer Prüfstempel / - plakette an der Leiter / am Tritt vorhanden sein oder es muss ein Prüfbuch nach BGV D36 mitgeführt werden.
Ab einer Standhöhe von 1,20 m auf Leitern gilt die sogenannte Drei-Punkt-Regel, d.h. es ist nicht möglich mit beiden Händen gleichzeitig zu arbeiten! Siehe Richtlinien für Fremdfirmenmitarbeiter von Procter & Gamble Werk Euskirchen!
3.2. Schutz von vorh. Bauteilen:
Im Besonderen hat der Auftragnehmer darauf zu achten, dass zu schützende Bauteile wie Böden, Fenster, Beschläge, etc. abgedeckt und abgeklebt werden und das Abdeckmaterial nach Ausführung ohne Rückstände entfernt wird. Glasflächen und vorh. Möblierung sind besonders sorgfältig abzudecken, abzukleben
und zu schützen.
Zeigen sich bei der Abnahme Mängel, so werden diese auf
Kosten des Auftragnehmers reguliert.
3.3. Entsorgung Müll, Zustand Baustelle:
Der Auftragnehmer ist verpflichtet die Baustelle stets in einem ordnungsgemäßen und sauberen Zustand zu halten sowie Müll, Baustoffreste in die bauseits gestellten Container zu entsorgen. Farbreste, leere Farb- und Kleberbehälter etc. sind gem. den öffentlichen Bestimmungen getrennt in einem von p& g bereitgestellten Container für Sondermüll zu entsorgen. Eine gesonderte Vergütung wird hierfür nicht gewehrt.
4.0 Technische Vorbemerkungen
4.1. Mitgeltende Normen und Regeln
Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum
Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der
Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter.
Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich ebenso wie
die technische Ausführung aus ATV/DIN 18355
Tischlerarbeiten sowie den folgenden technischen
Regeln.
DIN 4079 - Furniere; Dicken
DIN 4102 - Brandverhalten von Baustoffen und
Bauteilen
DIN 18200 - Überwachung von Baustoffen
DIN 18201 - Maßtoleranzen im Bauwesen
DIN 18335 - Allg. techn. Vorschriften Stahlbauarbeiten
DIN 18357 - Beschlagarbeiten
DIN 18360 - Metallbau- und Schlosserarbeiten
DIN 18361 - Verglasungsarbeiten
DIN EN 300 - Platten aus langen, schlanken
ausgerichteten Spänen (OSB)
DIN EN 313 - Sperrholz
DIN EN 385 - Keilzinkverbindungen im Bauholz;
Leistungs- und Mindestanforderung an die Herstellung
(Diese Norm gilt mit Vorrang gegenüber DIN 68140, wenn die Holzbauteile bauseitig beschichtet werden sollen)
DIN EN 636 - Sperrholz
DIN EN 13986 - Holzwerkstoffe zur Verwendung im
Bauwesen -Eigenschaften, Bewertung der Konformität und
Kennzeichnung
DIN EN 356 - Glas im Bauwesen -
Sicherheitssonderverglasung -
Prüfverfahren und Klasseneinteilung des Widerstandes
gegen manuellen Angriff
DIN 18111 - Stahlzargen
DIN 18203-3 - Toleranzen im Hochbau; Bauteile aus Holz
und Holzwerkstoffen
DIN EN ISO 1163-1 - Kunststoffe - Weichmacherfreie Polyvinylchlorid (PVC-U)-Formmassen -
Teil 1: Bezeichnungssystem und Basis für Spezifikationen DIN EN ISO 1163-2
- Kunststoffe - Weichmacherfreie Polyvinylchlorid (PVC-U)-Formmassen
- Teil 2: Herstellung von Probekörpern und Bestimmung von Eigenschaften DIN EN ISO 1461
- Durch Feuerverzinken auf Stahl aufgebrachte Zinküberzüge (Stückverzinken)
- Anforderungen und Prüfungen Stahl DIN EN ISO 1461 Beiblatt 1
- Durch Feuerverzinken auf Stahl aufgebrachte Zinküberzüge (Stückverzinken)
- Anforderungen und Prüfungen DIN EN ISO 12944-5 - Beschichtungsstoffe
- Korrosionsschutz von Stahlbauten durch Beschichtungssysteme
- Teil 5: Beschichtungssysteme
Gütesicherung RAL-RG 426 Teil 1 - Innentüren aus Holz und Holzwerkstoffen - Teil I: Türblätter - Gütesicherung RAL-RG 426 Teil 2 - Innentüren aus Holz und Holzwerkstoffen - Teil II: Türzargen aus Holz und Holzwerkstoffen - Gütesicherung
Die in den einschlägigen DIN-Normen festgelegten Baustoffe und Arbeitschritte sind zwingend zu verwenden und zu beachten, dies gilt ohne Ausnahme für alle in dieser Ausschreibung erfassten Arbeiten.
Die Verarbeitung oder Montage hat entsprechend den Herstellervorschriften, Verarbeitungsrichtlinien, gültigen Gütebestimmungen und nach den "Anerkannten Regeln der Technik" zu erfolgen.
BAU O NRW Bauordnung des Landes Nord-Rhein Westfalen, SBauVO (Sonderbauverordnung vom 17.11.2009,
TRGS 519 Bearbeitung asbesthaltiger Bauteile und Untergründe,
die Technischen Regeln für Arbeitsstätten,
UVV Unfallverhütungsvorschriften,
die technischen Merkblätter des Bundesausschusses Farbe und Sachwertschutz (BFS),
die aktuellen Herstellervorschriften.
Vorgaben und Anordnungen der Bauaufsicht, der Gewerbeaufsicht sowie der Berufsgenossenschaft sind bei der Durchführung der Arbeiten genau zu beachten und einzuhalten.
4.2. Angaben zu Stoffen und Bauteile
Spanplatten aller Arten müssen frei sein von Formaldehyd. Holz muss frei von holzzerstörenden Pilzen und Insekten sein. Es darf keine Markröhren aufweisen. Bei wesentlichen - von der Holzart abhängigen - Unterschieden zwischen Kern- und Splintholz soll an sichtbaren Stellen und nicht deckenden Beschichtungen kein Splint zu sehen sein. Pfropfen und Dübel im sichtbaren Bereich müssen von gleicher Holzart und Faserrichtung sein. Querrisse sind unzulässig. Baumkanten (ohne Rinde) sind nur an nicht sichtbaren Stellen zulässig.
Bei brandschutztechnischen Anforderungen sind die amtlichen Nachweise (Prüfzeugnis oder Prüfbescheid oder allgemeine bauaufsichtliche Zulassung) der Bauleitung zu übergeben.
Bei nicht genormten Stoffen und Bauteilen sind, soweit erforderlich, die bauaufsichtlichen Zulassungen der Bauleitung zu übergeben
Klebstoffe müssen so beschaffen sein, dass durch sie eine feste und dauerhafte Verbindung erreicht wird. Sie dürfen die zu klebenden Materialien nicht negativ beeinflussen und nach der Verarbeitung keine Belästigung durch Geruch hervorrufen.
4.3.1 Angaben zur Verarbeitung / Ausführung
Vor Arbeiten, die Feinstaub erzeugen, sind die Räume entsprechend abzudichten, der Staub zu beseitigen und/oder Absauggeräte zu verwenden. Anleimer sind zum Feuchtigkeitsausgleich gemeinsam mit dem Grundmaterial einzulagern. Es sollen Hölzer mit stehenden Jahresringen verwendet werden. Das Bündigfräsen darf erst - in Abhängigkeit vom verwendeten Leim - nach 1 bis 2 Tagen erfolgen. Vor dem Furnieren sind Toleranzen zwischen Rohling und An- bzw. Umleimern auszugleichen, um Fehlverleimungen auszuschließen.
Vor dem Beizen sind die Flächen zweimal zu schleifen (Körnung 120 und 150). Der Schleifstaub ist unbedingt zu beseitigen. Flecken und Leimdurchschläge sind gründlich zu entfernen. Der Auftraggeber ist berechtigt, in die Verarbeitungsvorschriften des Beizmittelherstellers Einsicht zu nehmen. Beizarbeiten an einem Element dürfen nicht unterbrochen werden. Wenn nicht anders ausgeschrieben, sind Lösungsmittelbeizen zu verwenden.
Kettendübelungen sind unzulässig.
Vor der Durchführung von Stemm-, Bohr- und Einsetzarbeiten an Estrichen, geputzten Wänden und Decken sind Leitungen mit einem Suchgerät zu orten.
Dübel zur Befestigung müssen auf den Untergrund und abgestimmt sein; ihre Spreizkräfte dürfen keine zu großen inneren Spannungen erzeugen. Bei nicht ausreichend festem Untergrund sind Injektionsanker zu verwenden. Das Einschlagen von Schrauben in Standarddübel ist nicht zulässig. Fehlbohrungen sind mindestens im Abstand entsprechend der Tiefe des Bohrloches bzw. des fünffachen Dübelaußendurchmessers zu korrigieren.
Nägel dürfen nicht auf Zug beansprucht werden (mit Ausnahme besonderer Zulassungen). Insbesondere Deckenbekleidungen einschließlich der Unterkonstruktion müssen geschraubt werden.
Ist Schleifen und Spachteln vorgesehen, so bleibt die Anzahl der Schleifgänge und Spachtelaufträge sowie die Wahl der richtigen Körnung dem Auftragnehmer überlassen und ist auf die vorgesehene Beschichtung einzustellen.
Bei Schleifarbeiten im Trockenverfahren sind Absauggeräte zu verwenden.
Bei geleimten Verbindungen ist dem Auftraggeber ohne besondere Aufforderung mitzuteilen, gegen welche Beschichtungsstoffe der verwendete Leim nicht resistent ist. Das gilt besonders bei Keilzinkverbindungen oder Kammverbindungen.
Elastische Fugen sind grundsätzlich zu hinterfüllen, um eine Dreiflankenhaftung zu vermeiden. Als Hinterfüllung sind geschlossenzellige, nicht saugende Materialien zu verwenden.
Falzdichtungen müssen in einer Ebene liegen, auswechselbar und an den Ecken dicht sein. Falzdichtungen sind, wenn möglich, nach den Malerarbeiten einzubauen.
Sämtliche Holzverbindungen sind nach den Richtlinien des Schreinerhandwerks herzustellen. Die einzelnen Schrankteile, Korpuselemente, Verkleidungen müssen nicht sichtbar miteinander durch Schrauben, Lamellos, Dübel oder Federn verbunden sein. Alle Kanten der Holzwerkstoffe müssen durch Massivholzumleimer oder Kunststoffkanten geschützt werden. Kunststoffe müssen porenfrei, rissfrei, abwaschbar, hygienisch, fleckenunempfindlich, hitzebeständig sein.
Für Massivhölzer gilt, daß nur gut getrocknetes Holz verwendet werden darf, d.h. der Feuchtigkeitsgehalt muss 7 bis 10 %, bei Schubkastenholz 10 bis 12 % betragen. Alle Hölzer dürfen keine, den Gesamteindruck negativ beeinträchtigenden Merkmale wie Verfärbungen, Wuchsnachteile, Bearbeitungsfehler etc. aufweisen.
Alle Holzteile sind gegen Fäulnis und Bakterienbefall zu imprägnieren, sofern nicht schon werkseitig eine Imprägnierung erfolgt ist. Im Leistungsverzeichnis wird hierfür keine besonderer Ansatz gemacht.
Alle Bänder- und Schlossteile sind vor Übergabe nochmals zu ölen und gangbar zu machen.
Alle Beize und Lacke müssen klaren Effekt bringen. Sie dürfen weder nachfallen noch reißen. Sämtliche Lackierungen sind mind. 3-fach mit Zweikomponentenlack PUR - Lack als Acryllack auszuführen.
4.3.2 allgemeine Angaben zur Ausführung
Vor Ausführungsbeginn hat der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber / Bauleitung festzulegen, wo das zu verwendende Material auf der Baustelle gelagert werden kann, um gegenseitige Störungen der am Bau beteiligten Handwerker während der Bauausführung zu vermeiden.
Der Auftragnehmer hat sich beim Befestigen z.B. von Wandverkleidungen, Schränken etc.zu vergewissern, dass durch die Befestigungsmittel keine Beschädigungen nicht sichtbarer Leitungen und Rohre entstehen.
Es gehört zu den Aufgaben des Auftragnehmers, für die Durchführung seiner Leistungen den Untergrund eigenverantwortlich auf Eignung zu prüfen. Sind sichtbare Mängel am Untergrund oder an den Vorleistungen zu erkennen oder Schäden an der fertigen Leistung zu befürchten, ist der Auftragnehmer gemäß VOB, Teil B, DIN 1961, §4 verpflichtet, schriftlich darauf hinzuweisen.
Alle Maße sind vor der Ausführung am Bau zu überprüfen! Alle Einbauelemente (Schränke, Verkleidungen, Thekenanlagen, Türen etc.) sind vor Ort vom AN eigenverantwortlich einzumessen und passgenau herzustellen.
Bei brandschutztechnischen Anforderungen an Wände und Decken ist die DIN 4102 / DIN EN 13501 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen sowie die Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen (Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie - MLAR) zu beachten.
Die nach ATV DIN 18340 Abschnitt 3.7.2 erforderlichen Maßnahmen bei Türöffnungen sind in die Leistungen für das Anlegen der Türöffnungen einzurechnen.
Sofern nicht ausdrücklich in der Leistungsbeschreibung anders beschrieben, sind alle Preise für die komplette Ausführung der Arbeiten, einschließlich Lieferung aller Materialien, Aufbau und Montage, Entsorgung der Verpackung, Lagerung inklusive deren Wetterschutz zu kalkulieren und einzutragen.
Die Anlieferung aller zum Einsatz kommenden Werkstoffe und Materialien muss in der Originalverpackung erfolgen. Es sind die Richtlinien des Werkstoffherstellers zu berücksichtigen. Bei Systemaufbauten, den genau beschriebenen Materialien dürfen nur die Stoffe eines/des Herstellers verwendet werden.
Es ist sicherzustellen, dass bei Durchführung der Leistungen nur solche Materialien verwendet werden, die im eingebauten Zustand formaldehydfrei und frei von sonstigen schädlichen oder geruchsbelästigen Stoffen sind. Die Baustoffe sind so zu wählen, dass es auch beim Zusammenwirken der Emissionen aus verschiedenen Materialen nicht zu schädlichen Konzentrationen kommen kann. Der Grenzwert für Formaldehyd in Innenräumen darf nicht 0,1ppm überschreiten. Bei der Verwendung von Spanplatten sind nur solche der Emissionsklasse: E 1, DIN 68761 zu verarbeiten.
5.0 Sonstige Angaben
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist.
Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung.
Die Vertragsbedingungen werden vorbehaltlos anerkannt.
______________________________________________________ Ort und Datum / rechtsverbindliche Unterschrift des Bieters mit Firmenstempel
2.0. Technische Vorbemerkungen und Vertragsbedingungen
3.0 Vorbemerkungen zum Thema Zweischichtbetrieb und Baustellenerschwerniszuschlag. 3.0 Vorbemerkungen zum Zweischichtbetrieb
Leistungsbeschreibung:
Für die Ausführung der Bauleistungen wird durch den Auftraggeber ein Zweischichtbetrieb angeordnet.
Auf sämtliche Positionen der nachfolgenden Titel
Mauerarbeiten
ist der nachfolgend beschriebene Baustellenerschwerniszuschlag zu kalkulieren und anzubieten.
Ausführungsbedingungen:
Die Leistungen sind während der vertraglich vereinbarten Ausführungszeit im Zweischichtbetrieb auszuführen.
Arbeitszeit:
Montag bis Samstag
2 Schichten je 10 Arbeitsstunden
tägliche Gesamtarbeitszeit: 20 Stunden
Der Auftragnehmer hat seine Personal-, Geräte-, Material- und Bauablaufdisposition eigenverantwortlich so auszurichten,
dass die vertragsgemäße Ausführung innerhalb der vorgegebenen Arbeitszeiten sichergestellt ist.
Umfang des Zuschlags:
Mit dem Baustellenerschwerniszuschlag sind sämtliche infolge des angeordneten Zweischichtbetriebes entstehenden Mehrkosten vollständig abgegolten.
Hierzu gehören insbesondere:
Schicht- und Erschwerniszulagen,
erhöhter Personalbedarf,
zusätzliche Bauleitung und Aufsicht,
zusätzlicher Geräte- und Maschineneinsatz,
organisatorischer und logistischer Mehraufwand,
Mehrkosten für Transport, Materialbereitstellung und Baustellenbetrieb,
sämtliche aus dem Zweischichtbetrieb resultierenden Gemeinkosten sowie
alle sonstigen Nebenleistungen, die zur ordnungsgemäßen Durchführung der Arbeiten im Zweischichtbetrieb erforderlich sind.
Mit der Zuschlagsposition sind sämtliche aus dem Zweischichtbetrieb resultierenden Erschwernisse und Mehraufwendungen abgegolten.
Weitergehende Vergütungsansprüche aufgrund der Anordnung des Zweischichtbetriebes sind ausgeschlossen, sofern diese nicht auf zusätzlichen, durch den Auftraggeber angeordneten Leistungsänderungen beruhen.
Kalkulationsvorgabe:
Die Einheitspreise der Leistungspositionen sind ohne Berücksichtigung der Mehrkosten aus dem Zweischichtbetrieb zu kalkulieren, sodass diese mit üblichen Einheitspreisen vergleichbar bleiben.
Die durch den Zweischichtbetrieb entstehenden Mehrkosten sind ausschließlich über die hierfür vorgesehene Zuschlagsposition anzusetzen und auszuweisen.
3.0 Vorbemerkungen zum Thema Zweischichtbetrieb und Baustellenerschwerniszuschlag.
01 Innenausbau
01
Innenausbau
01.01 Wandpaneele glatt + Akustik
01.01
Wandpaneele glatt + Akustik
01.02 Trennwände
01.02
Trennwände
01.03 Bänke
01.03
Bänke
01.04 Schrank
01.04
Schrank
01.05 Regal als Raumteiler
01.05
Regal als Raumteiler
01.06 Kasse
01.06
Kasse
01.07 Tische
01.07
Tische
02 Innentüren
02
Innentüren
02.01 Innentüren Lagerraum
02.01
Innentüren Lagerraum
03 Kunstpflanzen
03
Kunstpflanzen
03.__.010 Kunstpflanzen B1 schwerentflammbar, Trennwände Lieferung, Bestückung und Aufstellung von Kunstpflanzen, zertifiziert nach B1,s2 d0
schwerentflammbar,
in bestehende Vertiefungen (Innenkästen) in den vorbeschriebenen Trennwänden
(Hochbank und mobile Trennwände).
Trennwände:
Pflanzenauswahl, ruhig, niedrig gesetzt, dichte Bepflanzung mit B1- Dämmplatte Dicke ca. 16 cm
sowie Bodendecker und Steine
gemäß Planung + Bemusterung sowie
Freigabe von P&G
Abmessung:
Vertiefungen (Einsätze) Trennwand an Hochbank:
6 Stck. ca. 1010 x 260 x 200 mm (B/T/H)
1 Stck. ca. 1500 x 260 x 200 mm (B/T/H)
Vertiefungen (Einsätze) mobile Trennwände (3 Stck.):
6 Stck. ca. 920 x 260 x 200 mm (B/T/H)
Ansprechpartner:
Fa.Blütenwerk GmbH
Geschäftsführerin: Jutta Rethmann
Paul-Nießen-Str. 3
50667 Köln
Tel. 0221/2994213-4
Email: rethmann@bluetenwerk.de
Hinweis:
Die Zertifikate und Prüfzeugnisse B1, s2 d0 für die Kunstpflanzen inkl. Materialeinsatz sind dem AG vorzulegen.
03.__.010
Kunstpflanzen B1 schwerentflammbar, Trennwände
1,00
Psch
03.__.020 Kunstpflanzen B1 schwerentflammbar, Regal Lieferung, Bestückung und Aufstellung von Kunstpflanzen, zertifiziert nach B1,s2 d0
schwerentflammbar,
in bestehende Pflanzkästen und Vertiefungen (Innenkästen) für das vorbeschriebenen Regal / Raumteiler.
Pflanzenauswahl, ruhig, niedrig gesetzt, dichte Bepflanzung mit B1- Dämmplatte Dicke ca. 16 cm
sowie Bodendecker und Steine.
Pflanzenkästen mit blättrige Hängepflanzen etc. bestücken gemäß Planung + Bemusterung sowie
Freigabe von P&G
Abmessung Pflanzenkästen Regal:
3 Stck. ca. 510 x 600 x 180 mm (B/T/H)
2 Stck. ca. 1100 x 380 x 180 mm (B/T/H)
und Vertiefungen (Einsätze) Regal unten:
6 Stck. ca. 1050 x 420 x 200 mm (B/T/H)
Ansprechpartner:
Fa.Blütenwerk GmbH
Geschäftsführerin: Jutta Rethmann
Paul-Nießen-Str. 3
50667 Köln
Tel. 0221/2994213-4
Email: rethmann@bluetenwerk.de
Hinweis:
Die Zertifikate und Prüfzeugnisse B1, s2 d0 für die Kunstpflanzen inkl. Materialeinsatz sind dem AG vorzulegen.
03.__.020
Kunstpflanzen B1 schwerentflammbar, Regal
1,00
Psch
04 Stundenlohnarbeiten
04
Stundenlohnarbeiten
04.__.010 Stundenarbeiten Facharbeiter Für evtl. erforderliche Arbeiten, die nicht im Leistungsverzeichnis erfasst sind und nur auf ausdrückliche Anweisung der Bauleitung und gegen Nachweis zur Ausführung kommen, werden verrechnet für:
Facharbeiter
04.__.010
Stundenarbeiten Facharbeiter
12,00
h
04.__.020 Stundenarbeiten Helfer Für evtl. erforderliche Arbeiten, die nicht im Leistungsverzeichnis erfasst sind und nur auf ausdrückliche Anweisung der Bauleitung und gegen Nachweis zur Ausführung kommen, werden verrechnet für:
Helfer
04.__.020
Stundenarbeiten Helfer
12,00
h