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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Vertragsbedingungen Allgemeine Vertragsbedingungen Die Allgemeinen Vertragsbedingungen können jederzeit auf unserer Homepage eingesehen und runtergeladen werden. https://www.freundlieb.de/avb/
Allgemeine Vertragsbedingungen
Vorbemerkungen zur Baustelle Bauvorhaben: St. Vinzenz Gebäude am Ring (GaR) und Kita                                       Bürohaus und Kita                                   Fahrendeller Str. 21-23, 44787 Bochum Ausschreibung: 4520.2 Tischler GaR Auf dem Grundstück des ehemaligen Klostergartens an der Fahrendeller Straße Ecke Nordring in Bochum, soll ein Bürogebäude mit unterschiedlichen Nutzungen entstehen und im hinteren Bereich eine Kindertagesstätte. Die Nutzungen des „Gebäude am Ring“ (GaR) sind vielseitig und sollen in Zukunft ein Gemeinschaftsbüro, eine Pflege- und Beratungseinrichtung, drei zur Fremdvermietung gestellten Praxiseinheiten, Räumlichkeiten für Workshop und Schulung und einen Veranstaltungssaal für nicht mehr als 200 Personen sowie Räumlichkeiten für zwei Jugendwohngruppen und 13 Trainingswohnungen für junge Erwachsene beinhalten. Das Haus ist als konventioneller 4- bis 5-geschossiger Massivbau mit einem TG als WU-Konstruktion geplant. Das Tiefgeschoss des Gebäudes beinhaltet eine Tiefgarage mit Fahrradkeller, sonstigen Kellerräume und Technikräumen. Bei der Tiefgarage handelt es sich um eine nicht öffentliche Mittelgarage unter 1000 m² mit natürlicher Lüftung. Im Weiteren soll im geschützten inneren Bereich des Grundstückes eine Kindertagesstätte entstehen. Die Kindertagesstätte ist als 1-geschossige Massivholzkonstruktion auf einer Betonbodenplatte geplant. Unter der Bodenplatte gibt es nur einen kleinen Kriechkeller für die unterirdische Technikanbindung.
Vorbemerkungen zur Baustelle
Zusätzliche Vorbemerkungen 4520.2 Gewerk Tischler GaR Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Tischlerarbeiten 1 Grundlagen Für die Leistungen dieses Gewerks gelten die VOB Teil C, insbesondere ATV DIN 18355 Tischlerarbeiten, und die Allgemein Anerkannten Regeln der Technik. Ergänzend hierzu gelten die Regelwerke der nachstehend genannten Herausgeber in der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassung als Grundlage von Kalkulation und Arbeitsausführung: - BAKT: Bundesarbeitskreis Trockenbau - BFS: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz e. V., - BIV: Bundesinnungsverband des Glaserhandwerks, - bvj: Bundesverband der Jungglaser und Fensterbauer e. V., - DGUV: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V., - GDA: Gesamtverband der Aluminiumindustrie e. V., - GEV: Gemeinschaft Emissionskontrollierte Verlegewerkstoffe, Klebstoffe und Bauprodukte e. V., - ift Rosenheim GmbH, - Informationsverein Holz e. V., - IVD: Industrieverband Dichtstoffe e. V., - RAL: Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V., - RAL: Gütegemeinschaft Fenster, Fassaden und Haustüren e. V., - ttz: Industrieverband Tore Türen Zargen e. V., - VdS Schadenverhütung GmbH, - VFF: Verband Fenster + Fassade, - WTA: Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege e. V. 2 Vorbereitung und Planung Innerhalb von 10 Tagen nach Auftragserhalt, in jedem Fall jedoch rechtzeitig vor Materialdisposition und Ausführungsbeginn, wird der AN dem AG unaufgefordert den Teil seiner späteren Dokumentation übergeben, aus dem alle bauaufsichtlichen Zulassungen, Prüfungszeugnisse, Einbaubedingungen und technischen Eigenschaften der vom AN zum Einbau vorgesehenen Produkte ersichtlich sind. Der AN hat den AG auf die für die angebotenen Leistungen erforderlichen bauseitigen Vorleistungen rechtzeitig vor Ausführungsbeginn der an ihn beauftragten Leistungen hinzuweisen. Rechtzeitig vor Beginn der Ausführung seiner Arbeiten hat der AN eigenverantwortlich vorgegebene Maße und benannte Höhen auf Übereinstimmung mit am Bau vorhandenen Meterrissen zu prüfen und erforderlichenfalls die Maßgenauigkeit des Rohbodens durch Nivellement festzustellen. Bei Überschreitung der Toleranzgrenzen ist der Auftraggeber unverzüglich zu verständigen. Soweit Toleranzen aus Vorleistungen vom AN beseitigt werden, erstellt der AN vor Beseitigung oder Ausgleich der Toleranzen ein Aufmaß über diese Leistungen. Nach Leistungserbringung ist die Abrechnung des Aufwands zur Toleranzbeseitigung nicht mehr nachvollziehbar. Daher wird der AN das diesbezügliche Aufmaß vom AG rechtzeitig vor Arbeitsausführung als Grundlage seines Vergütungsanspruchs prüfen lassen. Der AN plant eigenverantwortlich seinen baustelleninternen Arbeitsablauf. Hieraus folgernd sind alle eventuellen bauablaufbedingten Aufwendungen für Hebezeuge, Mobilkraneinsätze, Bauzwischenzustände, Provisorien, Unterstützungen, Lehren etc. integraler Leistungsbestandteil des AN und werden nicht gesondert vergütet, soweit nicht in Leistungspositionen ausdrücklich abweichend beschrieben. Soweit der AN wartungspflichtige Anlagen, Bauelemente oder -leistungen ausführt, wird er unaufgefordert und rechtzeitig vor Abnahme seiner Leistungen dem AG Wartungsverträge vorlegen, die für die Dauer des Gewährleistungszeitraums alle zur Erhaltung der Gewährleistungsansprüche des AG erforderlichen Leistungen enthalten, und um ggf. bestehende bauaufsichtliche Anforderungen an regelmäßige Wartungen und Prüfungen zu erfüllen. Vor Fertigungsbeginn und Tür- und/oder Fensterlistenerstellung ist vom AN unaufgefordert und eigenverantwortlich ein örtliches Aufmaß aller Öffnungen auf der Baustelle auszuführen. Vor Beginn der Arbeiten ist vom AN eine Werkstatt- und Montageplanung zu erstellen und dem AG vor Ausführung zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. Bestandteil der Werkstatt- und Montageplanung des AN sind u. a.: - statische Nachweise und erforderliche Detailpunkte für alle Bauteile, Verbindungen, Befestigungsmittel, Anschluss- und Auflagerpunkte, einschließlich Werkzeichnungen und Prüfzeugnissen, unter Berücksichtigung der Flächen- und Eigenlasten, - Tür- und Fensterlisten unter Berücksichtigung der erforderlichen Öffnungs-/Durchgangsbreiten und Öffnungsrichtungen sowie aller für den Brandschutz relevanten Einbauteile, Funktionsmechanismen, Schließer sowie Schließfolgeregelung, FSA, Beschläge, Fluchttürwächter, Fluchtürterminals, - statische Bemessung der Glasstärken, -arten und -zwischenlagern, - Nachweise statischer, brandschutz-, schallschutz-, wärmeschutz- und sicherheitstechnischer Art, - Feststellung der tatsächlichen Einbauhöhen bezogen auf das gesamte Ausbausystem, - statischer Nachweis für Treppenkonstruktionen, unter Berücksichtigung der Vermeidung von Knarrgeräuschen aus Durchbiegung (Einstemmungen für Treppenstufen sind zur Vermeidung von Knarrgeräuschen zu entgraten; Befestigungsmittel für Stufen und Geländerpfosten sind verdeckt anzubringen), - Detailplanung für Möblierung, Einbauten und Geräte einschließlich Listen über alle Beschläge, Ausschnitte, Steckdosen, Beleuchtung, Kabel und Leitungen (verdeckt geführt), Schaltungen, - ggf. Kabel mit losen Enden zum bauseitigen Aufklemmen in Typ und Adernanzahl einlegen, - konstruktive Maßnahmen für behindertengerechte, Ebenengleiche Ausgänge an Terrassen. Vom AN ist im Rahmen seiner Werkstatt- und Montageplanung eine Gefährdungsanalyse nach DIN EN 12978 durchzuführen; soweit sich aus dieser Analyse ergibt, dass weitere Schutzvorrichtungen (Sensorleisten, Bewegungsmelder) erforderlich werden, teilt der AN dies dem AG rechtzeitig vor Beginn der Ausführung mit. Der AN unterbreitet dem AG mit Angebotsabgabe ein weiteres, gesondertes Angebot für die regelmäßige jährliche Wartung aller brandschutzrelevanten Bauteile für die Dauer von 5 Jahren. Die Wartung ist von qualifizierten Fachkräften nach DIN EN 14677 durchzuführen. 3 Ausführung und Konstruktion 3.1 Allgemeine Hinweise Werden dem Angebot ausländische Fabrikate zugrunde gelegt, sind Güte- oder Gleichwertigkeitsnachweise nach deutschen Normen von einer amtlich anerkannten Materialprüfstelle mit Angebotsabgabe vom AN zu übergeben. Nicht genormte bzw. nicht zu genormten Materialien gleichwertige Materialien sind unzulässig. Der AN weist den AG bei Erfordernis rechtzeitig vor Ausführung der Baustellenmontage darauf hin, wie die Räumlichkeiten der Baustelle zu klimatisieren sind, um Schäden und Verformungen durch Temperatureinflüsse und Feuchtigkeit zu vermeiden. Alle Befestigungs- und Verankerungskonstruktionen sind grundsätzlich verdeckt auszuführen, Kunststoffabdeckkappen gelten nicht als verdeckte Befestigung. Alle Werkstoffe und Materialien für den Innenbereich sind vor dem Hintergrund der Anforderung der weitestgehend möglichen Freiheit von Gerüchen und Ausgasungen zu wählen. Dauerhafte Geruchsbelästigungen durch eingebaute Materialien und Stoffe gelten als wesentlicher Mangel. 3.2 Stoffe/Materialien/Anforderungen 3.2.1 Oberflächen, Furniere Sämtliche Leistungen sind oberflächenfertig zu übergeben, soweit nicht an anderer Stelle ausdrücklich abweichend beschrieben. Für jegliche Beschichtungs-, Maler- und Lackierarbeiten sind vom AN Probeflächen auszuführen. Diese sind nach angemessener Standzeit vor Ausführung der Hauptleistung auf ihre Haftfähigkeit und ihre Untergrundverträglichkeit zu prüfen. Sofern gebeizte und/oder furnierte Flächen unterschiedlicher Hersteller, Werkstoffuntergründe, Furnierlieferanten etc. gefordert sind, ist davon auszugehen, dass alle Oberflächen unterschiedlicher Bauteile absolut oberflächengleich aussehen sollen. In solchen Fällen sind vom AN so viele Muster anzufertigen, wie als Grundlage einer erfolgreichen Grenzbemusterung erforderlich werden. Die Oberflächen sichtbarer Stirnseiten sind in gleicher Art auszuführen wie diejenigen nebenliegender Flächen, sofern nicht an anderer Stelle abweichend beschrieben. Kanten sind mit überdeckten Hartholzleimern zu versehen. Zum Feuchtigkeitsausgleich sind Anleimer mit dem Grund material gemeinsam einzulagern. Holzanleimer sollen mit stehenden Jahresringen ausgeführt werden. Ein bündiges Fräsen von Anleimern darf erst - in Abhängigkeit vom verwendeten Leim - nach 1 bis 2 Tagen nach dem Verleimen erfolgen. Sichtbar verbleibende Deckfurniere sind ausschließlich in hochwertiger Güte zu verwenden, dies gilt auch für die nach Öffnung der Fronten sichtbaren Innenoberflächen von Möbeln. 3.2.2 Einbaumöbel Für alle Möbel sind unterseitig kunststoffbeschichtete, belüftete Sockelblenden in Dekor nach Wahl des AG, mit höhenverstellbaren Füßen vorzusehen. Sockelblenden sind so auszuführen, dass alle unterseitigen, bodennahen Schnittkanten mit Kunststoffleimern verdeckt werden, um eine Wasseraufnahme über offene Stirnflächen von Holzwerkstoffen zu verzögern bzw. zu erschweren. Seitliche und obere Anschlüsse von Einbaumöbeln sind mit Deckleisten, die örtlich an vorhandene Wände anzupassen sind, auszuführen. Dauerelastische Versiegelungen sind zu diesem Zweck nur auf ausdrückliche Anforderung hin zulässig. Alle Türen von Einbaumöbeln erhalten qualitativ hochwertige Federtopfbänder mit Schließdämpfung. Der AN stimmt vor Ausführungsbeginn mit dem AG ab, ob Griffmulden oder Griffbeschläge zur Ausführung gelangen. Pop-up-Beschläge kommen als eingebohrte, möbelseitenintegrierte Beschläge (nicht als aufgeschraubte Beschläge) zur Ausführung. Standardmäßig sind Möbelschlösser als Sicherheitsschlösser (nicht als Buntbartschlösser) mit Rosettenabdeckung, im Material der übrigen Beschläge, raumweise gleichschließend vorzusehen. 3.2.3 Küchen/Teeküchen Teeküchen sind analog zu der vorstehenden Beschreibung für Einbaumöbel herzustellen, mit der Ausnahme, dass alle Oberflächen und Fachböden mit Ausnahme der Fronten HPL-beschichtet herzustellen sind, soweit nicht an anderer Stelle abweichend beschrieben. Die Korpusse müssen eine Wandstärke von mindestens 16 mm aufweisen. In der Ansicht verbleibende Seiten von Korpussen sind im Dekor der Fronten zu belegen. Alle Korpusse müssen Bohrungen für höhenverstellbare Fachbodenträger aufweisen. Alle Türen erhalten Edelstahl-Topfbänder mit gedämpftem Federrücksteller. Alle Auszüge erhalten kugelgelagerte Metallauszüge, gedämpft selbstschließend. Griffe sind als durchgeschraubte Edelstahl-Stangengriffe an allen zu öffnenden Elementen vorzusehen, soweit nicht anders beschrieben. Soweit zwischen Oberkante Oberschrank und (Abhang-)Decke nicht mehr als 30 cm Abstand verbleiben, ist der Zwischenraum vom AN mit einer Blende zu schließen. Unterhalb aller Oberschränke sind LED-Lichtleisten in durchgehender Länge als Bestandteil der Oberschränke vom AN als Arbeitsplattenbeleuchtung vorzusehen. Die Arbeitsplatte ist, soweit nicht abweichend beschrieben, als HPL-beschichtete Holzspanplatte in Standardfarbton und -dekor eines Herstellers nach Angaben des AG in Arbeitshöhe 90 cm ± 3 cm auszuführen mit Materialstärke > 44 mm. Mit gleichem Dekor versehene Wandanschlusswischleisten gehören ebenso zum Leistungsumfang des AN wie die erforderlichen Ausschnitte für Spülbecken. Lüftungssiebe für Kühlschrankabluft und Heißdampfschutzstreifen über Geschirrspüler sind Leistungsumfang des AN. Jede Küche erhält als Mindestausstattungsumfang einen Einlageeinsatz für Besteck und drei Abfalleimer für Abfalltrennung. Über-Eck-Schränke sind stets mit Über-Eck-Auszugböden auszustatten. 3.2.3.1 Geräte in Teeküchen Geräte in Teeküchen sind von einem Hersteller mit mindestens 10-jähriger Ersatzteilbeschaffungsgarantie und mit herstellerveranlasstem Vor-Ort-Werkskundendienst vorzusehen. Alle Einbaugeräte für Küchen und Teeküchen müssen mindestens der Energieeffizienzklasse A+++ entsprechen. Sichtbare Bedienblenden der Geräte sind standardmäßig in gebürsteter Edelstahloptik auszuführen. Geschirrspül- und Waschmaschinen sind als Einbaugeräte anstelle von Unterbaugeräten auszuführen, sofern nicht an anderer Stelle abweichend beschrieben. 3.2.4 Verglasungen Die Kanten nicht gerahmter Scheiben sind generell zu bearbeiten. Bei ESG-, VSG- und Floatglas-Scheiben werden die Kanten feinjustiert und poliert. Alle Isolierglas- und Funktionsscheiben (VSG, ESG etc.) müssen unveränderliche Kennzeichnungen (z. B. geätzte Stempel) mit Angaben zu u- und g-Wert (bei ISO-Scheiben) sowie zu Glasart und -stärke aufweisen. 3.2.5 Geländer und Handläufe Alle Geländer, die absturzsichernde Funktion erfüllen, sind vom AN prüffähig statisch nachzuweisen. Der Stababstand darf generell nicht größer als 12 cm, bei Einrichtungen der Kinderbetreuung oder -pflege nicht größer als 9 cm sein. Der AN weist den AG darauf hin, dass bei Einrichtungen für Alte, Behinderte oder Kinder zusätzliche tiefer liegende Handläufe erforderlich werden, die entsprechender Befestigungen bedürfen. Geländer und Handläufe in Gebäuden mit großen Personenansammlungen (bspw. Schulen, Einkaufszentren, Versammlungsstätten) müssen unterbrechungsfrei verlaufen und geschlossene Übergänge aufweisen. 3.2.6 Treppen Sofern in der Leistungsbeschreibung nicht abweichend festgelegt, sind folgende Konstruktionsprinzipien einzuhalten: - Alle Verbindungsmittel sind einzusenken und mit Holzrundplättchen zu überdecken, - Die Antrittsstufe soll als Kastenstufe ausgebildet werden, - Geländerstäbe sind einzuzapfen, - Deckleisten und dauerelastische Versiegelungen zur Abdeckung ungenauer Passungen sind nicht zulässig, - Krümmlinge sind unsichtbar mit anschließenden Bauteilen zu verbinden, - Wandseitige Befestigungen müssen unsichtbar erfolgen, - Stufendurchbiegungen von Holztrittstufen dürfen bei einer Belastung von 1,2 kN in Laufmitte nicht größer als l/300 sein, der AN bemisst die Materialstärken entsprechend, - Handläufe und Geländer verzogener Treppen sind nicht abschnittsweise, sondern ununterbrochen und durchgängig verzogenen auszuführen. 3.2.7 Innenfensterbänke Innenfensterbänke sind grundsätzlich als vorgezogene Leistung zu gesondertem Termin nach Aufforderung durch die Bauleitung zu montieren und vom AN gegen Beschädigung durch Folgegewerke wie Putzer und Maler umfänglich durch vollflächige Ummantelung zu schützen. Innenfensterbänke sind mit vorderen und seitlichen Überständen von jeweils ca. 3 cm vorzusehen, sofern nicht an anderer Stelle abweichend beschrieben. Wenn Innenfensterbänke nicht vor dem Verputzen der Laibungen eingesetzt werden, sind alle Wandanschlüsse nachträglich örtlich passig zu schneiden. Dauerelastische Versiegelungen zur optischen Überdeckung von Anschlussfugen sind untersagt, soweit nicht anderweitig abweichend geregelt. Innenfensterbänke bis zu einer Länge von 3,00 m sind ungeteilt einzubauen, längere Fensterbänke sind unter Bezugnahme auf die Achsen der Fensterelemente zu teilen. Die Befestigung von Innenfensterbänken erfolgt verdeckt als Klebebefestigung. Innenfensterbänke mit Dekoroberfläche erhalten stirnseitig eine Bekleidung aus demselben Dekor. Kunststoff-Endkappen sind als Stirnseitenabdeckung nicht zulässig. Innenfensterbänke sind grundsätzlich kipp- und trittsicher auszuführen.
Zusätzliche Vorbemerkungen
LV-Anlagen (zum Download) A nlagen zum LV 01. BE-Plan und Übersichtsplan 02. Planungsunterlagen Architektur GaR 03. Terminplan Stand  22.06.2026 04. Wärmeschutznachweis GaR 05.           Schallschutznachweis GaR 06.           Brandschutzkonzept GaR 07. LCA-Analyse GaR 08. Gestaltungskonzept GaR
LV-Anlagen (zum Download)
01 Tischlerarbeiten GaR Bauteil A, B und C
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Tischlerarbeiten GaR Bauteil A, B und C
01.01 Innenfensterbank
01.01
Innenfensterbank
01.02 Tapetentüren
01.02
Tapetentüren